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275_1983 AT

275. Kundmachung: Beitritt Uruguays zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Kundmachung: Beitritt Uruguays zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Uruguay am 30. März 1983

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über

die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer

Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 228/1983) hinterlegt.

Das Übereinkommen tritt gemäß seinem

Art. XII Abs. 2 für Uruguay am 28. Juni 1983 in

Kraft.

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