275_1983
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275. Kundmachung: Beitritt Uruguays zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 275. Kundmachung: Beitritt Uruguays zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
1983_275_0 275. Kundmachung: Beitritt Uruguays zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Uruguay am 30. März 1983
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über
die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/1961, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 228/1983) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem
Art. XII Abs. 2 für Uruguay am 28. Juni 1983 in
Kraft.