275_1980
AT
275. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemischten Ausschusses EFTA-Spanien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 275. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemischten Ausschusses EFTA-Spanien
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/SPANIEN/DJC 3/80
(In der 1. Sitzung am 14. Mai 1980 gefaßt)
BERICHTIGUNGEN VON TECHNISCHEN
FEHLERN IN DEN ANHÄNGEN UND LISTEN
DES ÜBEREINKOMMENS Kundgemacht in BGBl. Nr. 245/1980
DER GEMISCHTE AUSSCHUSS hat,
in der Erkenntnis, daß einige technische Fehler
in den Anhängen und Listen des Übereinkommens
enthalten sind,
gestützt auf Absatz 3 des Artikels 22 des
Übereinkommens, der den Gemischten Ausschuß
ermächtigt, die Anhänge und Listen des Übereinkommens
abzuändern,
BESCHLOSSEN
6. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation
wird den Text dieses Beschlusses
bei der Regierung Schwedens hinterlegen.