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275_1980 AT

275. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemischten Ausschusses EFTA-Spanien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Beschluß Nr. 3/1980 des Gemischten Ausschusses EFTA-Spanien

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/SPANIEN/DJC 3/80

(In der 1. Sitzung am 14. Mai 1980 gefaßt)

BERICHTIGUNGEN VON TECHNISCHEN

FEHLERN IN DEN ANHÄNGEN UND LISTEN

DES ÜBEREINKOMMENS Kundgemacht in BGBl. Nr. 245/1980

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS hat,

in der Erkenntnis, daß einige technische Fehler

in den Anhängen und Listen des Übereinkommens

enthalten sind,

gestützt auf Absatz 3 des Artikels 22 des

Übereinkommens, der den Gemischten Ausschuß

ermächtigt, die Anhänge und Listen des Übereinkommens

abzuändern,

BESCHLOSSEN

6. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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