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275_1970 AT

275. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1974/75

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1974/75

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966 und

Nr. 289/1969, insbesondere dessen §§ 6, 39 und

131 a, sowie des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes

für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, wird

— gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 205/1970 im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Wissenschaft und Forschung —

verordnet

§ 1. Abweichend von den Bestimmungen der

Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966,

Nr. 216/1966, Nr. 295/1967, Nr. 363/1967 und

Nr. 2/1969 wird

a) für die 5. Klasse in den Schuljahren 1970/

71 und 1971/72,

für die 6. Klasse in den Schuljahren 1970/

71, 1971/72 und 1972/73,

für die 7. Klasse in den Schuljahren 1970/

71, 1971/72, 1972/73 und 1973/74 und

für die 8. Klasse in den Schuljahren 1971/

72, 1972/73, 1973/74 und 1974/75

aa) des Gymnasiums, Realgymnasiums

und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Mädchen der in Anlage a,

bb) des Bundesgymnasiums für Slowenen

der in Anlage a/sl,

b) für die Übergangsstufe und die 5. Klasse

in den Schuljahren 1970/71 und 1971/72,

für die 6. Klasse in den Schuljahren 1970/

71, 1971/72, 1972/73,

für die 7. Klasse in den Schuljahren 1970/

71, 1971/72, 1972/73 und 1973/74 und

für die 8. Klasse in den Schuljahren 1971/

72, 1972/73, 1973/74 und 1974/75

aa) des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums

der in Anlage b,

bb) des Aufbaugymnasiums und Aufbaurealgymnasiums

der in Anlage c,

c) für den 1. Halbjahrslehrgang im Wintersemester

1970/71 und im Sommersemester

1971,

für den 2. Halbjahrslehrgang im Sommersemester

1971 und im Wintersemester

1971/72,

für den 3. Halbjahrslehrgang im Wintersemester

1971/72 und im Sommersemester

1972,

für den 4. Halbjahrslehrgang im Sommersemester

1972 und im Wintersemester

1972/73,

für den 5. Halbjahrslehrgang im Wintersemester

1972/73 und im Sommersemester

1973,

für den 6. Halbjahrslehrgang im Sommersemester

1973 und im Wintersemester

1973/74,

für den 7. Halbjahrslehrgang im Wintersemester

1973/74 und im Sommersemester

1974,

für den 8. Halbjahrslehrgang im Sommersemester

1974 und im Wintersemester

1974/73,

für den 9. Halbjahrslehrgang im Wintersemester

1974/75 und im Sommersemester

1975

des Gymnasiums für Berufstätige und des Realgymnasiums

für Berufstätige der in der Anlage d

wiedergegebene Lehrplan (mit Ausnahme der

Lehrpläne für den Religionsunterricht) in Kraft

gesetzt.

§ 2. Hinsichtlich des Allgemeinen Bildungszieles,

der Bildungs- und Lehraufgaben und der

Didaktischen. Grundsätze gelten die in den Anlagen

der im § 1 genannten Verordnung enthaltenen

Lehrpläne, soweit in den Anlagen der

vorliegenden Verordnung nicht anderes bestimmt

ist.

Artikel II

Übergangsbestimmungen

§ 3. Abweichend von den Bestimmungen des

Art. I § 1 lit. a gelten für das Gymnasium,

Realgymnasium, das Wirtschaftskundliche Realgymnasium

für Mädchen und das Bundesgymnasium

für Slowenen für die Schuljahre 1970/71,

1971/72 und 1972/73 folgende Übergangsbestimmungen

(1) Schuljahr 1970/71

a) 6. Klasse

aa) In den Pflichtgegenständen Latein (am

Gymnasium), zweite lebende Fremdsprache,

Geschichte und Sozialkunde,

Geographie und Wirtschaftskunde,

Mathematik und Naturgeschichte ist

auf die Änderungen des Lehrplanes

für die 5. Klasse Bedacht zu nehmen;

bb) das Stundenausmaß des Freigegenstandes

Griechisch beträgt am Realistischen

Gymnasium 3 Wochenstunden.

b) 7. Klasse

aa) In den Pflichtgegenständen Deutsch,

Englisch (als erste lebende Fremdsprache),

Latein (am Gymnasium) und

Mathematik ist auf die Änderungen

des Lehrplanes für die 6. Klasse Bedacht

zu nehmen;

bb) bezüglich der Pflichtgegenstände

Psychologie, Erziehungslehre und

Philosophie sowie Ernährungslehre

und Hauswirtschaft am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen

sowie bezüglich der Pflichtgegenstände

Geschichte und Sozialkunde sowie

Geographie und Wirtschaftskunde

ist der Lehrplan BGBl. Nr. 53/

1970 für die 7. Klasse (einschließlich

der Festsetzung der Stundenausmaße)

anzuwenden;

cc) das Stundenausmaß der Freigegenstände

Latein und Griechisch (außer

am Realistischen Gymnasium) beträgt

5 Wochenstunden;

dd) das Stundenausmaß des Freigegenstandes

Griechisch beträgt am Realistischen

Gymnasium 3 Wochenstunden.

c) 8. Klasse

Der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 für die

8. Klasse ist anzuwenden.

(2) Schuljahr 1971/72

a) 7. Klasse

Das Stundenausmaß des Freigegenstandes

Griechisch beträgt am Realistischen Gymnasium

3 Wochenstunden.

b) 8. Klasse

aa) Bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie

und Wirtschaftskunde ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 (einschließlich

der Festsetzung des Stundenausmaßes)

anzuwenden. Die Arbeitsgemeinschaft

aus Geschichte und

Sozialkunde — Geographie und Wirtschaftskunde

hat damit zu entfallen.

Bezüglich der unverbindlichen Übung

Politische Bildung ist der Lehrplan

BGBl. Nr. 53/1970 anzuwenden;

bb) bezüglich des Pflichtgegenstandes

Psychologie, Erziehungslehre und

Philosophie am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 sinngemäß

anzuwenden. Das Stundenausmaß

dieses Pflichtgegenstandes beträgt

jedoch 2 Wochenstunden;

cc) das Stundenausmaß des Freigegenstandes

Griechisch beträgt am Realistischen

Gymnasium 3 Wochenstunden.

(3) Schuljahr 1972/73

8. Klasse

Das Stundenausmaß des Freigegenstandes

Griechisch beträgt am Realistischen Gymnasium

3 Wochenstunden.

§ 4. Abweichend von den Bestimmungen des

Art. I § 1 lit. b sublit. aa gelten für das Musisch-

pädagogische Realgymnasium für die Schuljahre

1970/71, 1971/72 und 1972/73 folgende Übergangsbestimmungen

(1) Schuljahr 1970/71

a) 6. Klasse

aa) Bezüglich des Pflichtgegenstandes

Latein ist der Lehrplan der Anlage b

für die 7. Klasse anzuwenden;

bb) bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie

und Wirtschaftskunde ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 anzuwenden;

cc) in den Pflichtgegenständen Mathematik

und Naturgeschichte ist auf die

Änderungen des Lehrplanes für die

5. Klasse Bedacht zu nehmen;

dd) bezüglich des Pflichtgegenstandes

Physik ist der Lehrplan der Anlage c

für das Aufbaurealgymnasium für die

6. Klasse anzuwenden.

b) 7. Klasse

Bezüglich der Pflichtgegenstände Latein,

Mathematik und Physik ist der Lehrplan

BGBl. Nr. 53/1970, bezüglich des Pflichtgegenstandes

Geographie und Wirtschaftskunde

der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966

anzuwenden. Der Pflichtgegenstand Latein

schließt in der 7. Klasse ab.

c) 8. Klasse

Der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 für die

8. Klasse ist anzuwenden.

d) 9. Klasse

Der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für die

9. Klasse ist anzuwenden.

(2) Schuljahr 1971/72

a) 7. Klasse

Bezüglich des Pflichtgegenstandes Latein

ist der Lehrplan der Anlage b für die

8. Klasse, bezüglich des Pflichtgegenstandes

Geographie und Wirtschaftskunde der

Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 und bezüglich

des Pflichtgegenstandes Physik der

Lehrplan der Anlage c für das Aufbaurealgymnasium

für die 7. Klasse anzuwenden;

der Pflichtgegenstand Latein schließt in der

7. Klasse ab.

b) 8. Klasse

aa) Bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie

und Wirtschaftskunde ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 und

bezüglich der Pflichtgegenstände

Mathematik und Physik der Lehrplan

BGBl. Nr. 53/1970 (einschließlich der

Festsetzung der Stundenausmaße) anzuwenden;

die Arbeitsgemeinschaft

aus Geschichte und Sozialkunde —

Geographie und Wirtschaftskunde hat

zu entfallen;

bb) der Pflichtgegenstand Latein entfällt.

Bezüglich des Freigegenstandes Latein

ist der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970

anzuwenden;

cc) bezüglich der unverbindlichen Übung

Politische Bildung ist der Lehrplan

BGBl. Nr. 53/1970 (Anlage a) anzuwenden.

(3) Schuljahr 1972/73

8. Klasse

a) Bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie

und Wirtschaftskunde ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966, bezüglich

des Pflichtgegenstandes Mathematik der

Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 (einschließlich

der Festsetzung der Stundenausmaße)

und bezüglich des Pflichtgegenstandes

Physik der Lehrplan der Anlage c für das

Aufbaurealgymnasium für die 8. Klasse

anzuwenden. Die Arbeitsgemeinschaft aus

Geschichte und Sozialkunde — Geographie

und Wirtschaftskunde hat zu entfallen.

b) Der Pflichtgegenstand Latein entfällt. Bezüglich

des Freigegenstandes Latein ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 anzuwenden.

c) Bezüglich der unverbindlichen Übung

Politische Bildung ist der Lehrplan BGBl.

Nr. 53/1970 (Anlage a) anzuwenden.

§ 5. Abweichend von den Bestimmungen des

Art. I § 1 lit. b sublit. bb gelten für das Aufbaugymnasium

und das Aufbaurealgymnasium für

die Schuljahre 1970/71 und 1971/72 folgende

Übergangsbestimmungen

(1) Schuljahr 1970/71

a) 6. Klasse

§ 3 Abs. 1 lit. a sublit. aa ist anzuwenden.

b) 7. Klasse

aa) Bezüglich der Pflichtgegenstände

Griechisch, zweite lebende Fremdsprache,

Mathematik und Physik und

bezüglich des Freigegenstandes Griechisch

ist der Lehrplan BGBl. Nr. 53/

1970 (einschließlich der Festsetzung

der Stundenausmaße) anzuwenden;

bb) § 3 Abs. 1 lit. b ist sinngemäß anzuwenden.

c) 8. Klasse

Der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 für die

8. Klasse ist anzuwenden.

d) 9. Klasse

Der Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 für die

9. Klasse ist anzuwenden.

(2) Schuljahr 1971/72

8. Klasse

Abs. 1 lit. b sublit. aa ist sinngemäß anzuwenden.

§ 6. § 1 lit. b der Verordnung des Bundesministers

für Unterricht vom 4. Dezember 1969,

BGBl. Nr. 53/1970, über eine Änderung der

Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren

Schulen in den Schuljahren 1969/70 und 1970/71

ist bezüglich des Gymnasiums für Berufstätige

und des Realgymnasiums für Berufstätige auf

den 7. Halbjahrslehrgang vom Wintersemester

1970/71 bis zum Sommersemester 1973, auf den

8. Halbjahrslehrgang vom Sommersemester 1971

bis zum Wintersemester 1973/74 und auf den

9. Halbjahrslehrgang vom Wintersemester 1972/

1973 bis zum Sommersemester 1974 anzuwenden.

Bis zum jeweiligen Inkrafttreten der Anlage

d ist auf den jeweiligen 2. bis 6. Halbjahrslehrgang

der Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966 anzuwenden.

Artikel III

Bekanntmachung

Die in den Anlagen wiedergegebenen bzw.

genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht

wurden von den betreffenden Kirchen und

Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit

gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der

Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl.

Nr. 243, bekanntgemacht.

Anlage a

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN

REALGYMNASIUMS FÜR MÄDCHEN

I. STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

DES GYMNASIUMS, DES

REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN

REALGYMNASIUMS

FÜR MÄDCHEN

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Lehrstoff

5. Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

b) Evangelischer Religionsunterricht

5 Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse

8. Klasse

Der Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 für die 7.,

8. und 9. Klasse ist so zu straffen, daß er in

der 7. und 8. Klasse erarbeitet werden kann.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

S.Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr 53/1970.

d) Israelitischer Religionsunterricht

5. Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Auf dem Deutschunterricht der Unterstufe

aufbauend, soll der Deutschunterricht der Oberstufe

den jungen Menschen zu Sicherheit und

Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen

Ausdruck der deutschen Sprache führen; er soll

ihn befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene

Gedankengänge klar aufzufassen und darzustellen,

und ihn zu Sachlichkeit, Ehrlichkeit und

Besonnenheit im Denken, Reden und Schreiben

erziehen. Dabei sind auch Einblicke in Werden,

Bau und Darstellungsmittel der deutschen

Sprache und in die Beziehungen zwischen Denken,

sprachlichem Ausdruck und Wirkung des

gesprochenen und des geschriebenen Wortes zu

geben.

Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke

des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese

bleibenden Wert haben oder für das Verständnis

unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; dem dient

auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang

der Dichtung. Dabei sind aus der

Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischem

Rang bzw. von wesentlichem Einfluß auf die

deutschsprachige Literatur auszuwählen. Besondere

Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen

Literatur. Das Verständnis für die

künstlerischen Werte sprachlicher Darstellung

und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und

zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden,

sich mit literarischen Werken der Vergangenheit

und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen.

Urteilsfähigkeit gegenüber den

Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage

ist anzustreben.

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Pflege der richtigen Aussprache. Vorlesen (vorbereitet

und aus dem Stegreif) von Sachprosa,

von dichterischer Prosa und von Versen. Vortragen

auswendig gelernter Textstellen in gebundener

und ungebundener Sprache (Grundstimmung,

Klang, rhythmische Gliederung, Stimmführung

und Satzmelodie, Sprechtempo und Sprechstärke

entsprechend Form und Gehalt der Dichtung).

Mündliche Wiedergabe von Gelesenem und Besprochenem.

Kurze Redeübungen, Schülergespräch.

Aufsatzkunde

Kurzfassung längerer Berichte. Inhaltsangabe

(Herausschälen des Stoffkerns). Schilderung. Bildbeschreibung

und Bilddeutung. Einfache Erörterung

(Erschließen des Themas durch Stoffsammlung

in Stichworten, Begriffserklärung, Gliederungsübungen,

Anfertigen von Planskizzen).

Erarbeiten und Anwenden der notwendigen

Grundregeln für diese Aufsatzformen, Hinführen

zu angemessenem Ausdruck, zu Knappheit,

Genauigkeit, Deutlichkeit und Anschaulichkeit.

Sprach- und Stilkunde

Satzbaupläne, der verbale Aussagekern, die verbale

Klammer, Umstell- und Umformungsübungen.

Der Stilwert von Einzelsatz, Satzverbindung

und Satzgefüge, von kurzen und langen

Sätzen, von verblosen Sätzen. Die Ausdruckswerte

der Grundwortarten (Verbum, Substantiv,

Adjektiv) in ihren verschiedenen syntaktischen

Funktionen.

Beispiele für den Lautwandel der deutschen

Sprache; Entwicklung der neuhochdeutschen

Schriftsprache. Textvergleiche.

Lektüre und Literaturkunde

Einblick in Grundbegriffe der Poetik anhand

von Beispielen (Wesen und Formen der Lyrik,

Epik und Dramatik). Als Lektüre ein Trauerspiel

oder Schauspiel, ein Lustspiel; Kurzgeschichten,

eine Novelle, allenfalls ein Roman.

Theaterkunde. Fortsetzung der Medienerziehung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im

3. Trimester, eine im 2. Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Fortführen der Leseübungen. Auswendiglernen

von Textstellen, allenfalls auch von mittelhochdeutschen

(etwa einige Strophen des Nibelungenliedes,

ein Gedicht Walthers von der Vogelweide).

Kurze Redeübungen (vorbereitet und

unvorbereitet) mit anschließendem Schülergespräch

(allenfalls auch als Stoffsammlung für

einfache Besinnungsaufsätze), auch im Zusammenhang

mit der Lektüre von Dichtungen.

Übungen zur Diskussion.

Aufsatzkunde

Von der sachlichen Beschreibung zur Charakteristik

(direkte und indirekte Charakteristik,

Möglichkeiten des Aufbaues einer Charakteristik).

Inhaltsangabe mit erhöhten Anforderungen

als Vorübung zum Interpretationsaufsatz. Der

Besinnungsaufsatz als gegliederte sachliche Erörterung

mit Wertung (auch einfache literarische

Themen), Gliederungs- und Aufbauübungen zur

methodischen Erschließung eines klar abzugrenzenden

Problemkreises. Abfassen von Protokollen

und Exzerpten.

Ausbau und Ordnung des begrifflichen Wortschatzes,

Natürlichkeit und Exaktheit im Sachstil.

Sprach- und Stilkunde

Weitere Besprechung von Satzbauplänen (das

symmetrisch gebaute Satzgefüge, die nominale

Blockbildung in der Prosa der Gegenwart u. a.).

Der Stilwert von Relativ- und Konjunktionalsätzen.

Bildhaftigkeit der Sprache: Vergleich,

Metapher, Symbol, Chiffre.

Lektüre und Literaturkunde

Höhepunkte des deutschsprachigen Schrifttums

bis zum Sturm und Drang: Nibelungenlied oder

Wolframs Parzival — Walther von der Vogelweide

— barocke Lyrik — Grimmeishausen, Simplizissimus

— das barocke Theater und das Wiener

Volkstheater (Molière; Grillparzer, Raimund,

Nestroy: insgesamt zwei Werke) — Lessing und

die Bedeutung Shakespeares (ein Drama) — der

junge Goethe (Lyrik), der junge Schiller (ein

Drama).

Werke der zeitgenössischen Literatur.

Hörspiel, Fernsehspiel, Film.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten (davon zwei zweistündig),

je zwei im 1. und im 3., eine im 2. Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Übungen zu ausdrucksvollem Vortrag. Mündliche

Interpretationen. Referate. Einführung in

Wesen und Formen der Diskussion.

Aufsatzkunde

Der Besinnungsaufsatz als verborgenes Streitgespräch

(Darlegung eines Themas von verschiedenen

Blickpunkten, Übereinstimmung von Gedankengang

und Beantwortung der Themenfrage).

Die literarische Facharbeit (jeweils nur ein

Teilaspekt einer Dichtung). Der Interpretationsaufsatz

über Kurzgeschichten oder in sich geschlossene

dramatische Szenen, allenfalls über Gedichte.

Sprach- und Stilkunde

Stilkritische Übungen zur Festigung des

Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für

die Interpretation von Dichtungen, an verschiedenen

Texten (Gedankenfolge, Wortwahl, Wortbedeutung,

allgemeine Beurteilung des Wortschatzes,

der Stilwert des Beiwortes; Wortklang,

Rhythmus; Satzbau, Stilfiguren u. ähnl.).

Im Zusammenhang mit diesen Übungen Hinweis

auf den Wesensunterschied zwischen sachlicher

(auch wissenschaftlicher) und dichterischer

Sprache.

Lektüre und Literaturkunde

Höhepunkte des deutschsprachigen Schrifttums

von der Klassik bis um 1900: die Weimarer

Klassik — Goethes Faust I und II (in Auszügen)

— Formen- und Ideenwelt der Romantik (am

Beispiel der Lyrik oder einer Novelle) — Kleist

(eine Novelle) — Stifter (eine Novelle) — der

Realismus (eine Novelle) — Grillparzer (ein

spätes Drama) — der Einfluß des Auslandes.

Werke der zeitgenössischen Literatur.

Fortführung der Medienerziehung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Vier zweistündige Schularbeiten, zwei im 1. Trimester,

je eine im 2. und im 3. Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Die Technik der Rede (Gliederung, Stichwortzettel,

Redestil). Diskussionen. Referate unter

stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (z. B.

Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Umfangreichere

Interpretationen dichterischer und anderer

Texte.

Aufsatzkunde

Besinnungsaufsatz. Literarische Facharbeit (dabei

ist auf die Form des Zitierens und die sinnvolle

Verwendung von Zitaten besonders zu achten).

Interpretationsaufsatz über Kurzgeschichten,

Monologe oder Gedichte (Gegenüberstellung motivgleicher

Texte), geeignete Filme, Hör- und

Fernsehspiele.

Sprach- und Stilkunde

Kritische Untersuchungen zu Bau und Wirkungsmöglichkeiten

der Sprache. Wechselwirkung

zwischen Sprach- und Gesellschaftsform. Epochenstil.

Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel

in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen

und Film. Die Manipulation der Wirklichkeit.

Lektüre und Literaturkunde

Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts.

Das Hauptgewicht liegt auf dem österreichischen

Beitrag zum deutschsprachigen Schrifttum.

Höhepunkte: Büchner (ein Drama) und das

moderne Theater — die Wegbereiter der modernen

Literatur — die Gegenwartsliteratur am Beispiel

einiger bedeutender Vertreter und Werke.

Literatur und Gesellschaft.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze der Unterstufe

sind sinngemäß anzuwenden.

Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen

im Unterricht einander durchdringen, damit von

verschiedenen Blickpunkten die Leistung der

Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt

werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig.

Auf Können und Verstehen ist mehr

Gewicht zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die

Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders

solche Probleme des persönlichen Lebens

und der Gemeinschaft behandelt werden, die

Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen.

Sprech- und Leseerziehung

Das laut- und sinnrichtige Lesen ist auch auf

der Oberstufe planmäßig fortzuführen und soll

sich dem künstlerischen Vortrag nähern. Dabei

muß der Schüler die Fertigkeit erlangen, sich

vom Text zu lösen und die Zuhörer unmittelbar

anzusprechen. Das Lesen soll den Zugang zur

Dichtung öffnen, künstlerische Werte vermitteln

und die Grundlagen für den Unterricht in Grammatik

und Aufsatztechnik bieten.

Beim Vortragen von Texten hat der Schüler

den Zusammenhang von Inhalt, Klang und Bedeutung

herauszuarbeiten (Schallplatten und Tonbandaufnahmen

dienen dem Vergleich und der

Kontrolle).

Redeübungen müssen zum freien Sprechen erziehen

und das Sprechdenken fördern. Eine natürliche

Sprechsituation sichert auch die notwendige

Mitarbeit der Zuhörer. In geeigneten Fällen tritt

neben das Referat in der 8. Klasse die wirkungsbewußte

Rede.

Durch die Diskussion wird zu Sachlichkeit,

geistiger Wendigkeit und Selbstzucht erzogen. Die

Schüler haben auf die Argumente der Diskussionspartner

einzugehen und nicht nur vorgefaßte

Meinungen zu vertreten.

Aufsatzkunde

Der Aufsatzunterricht soll zu verantwortungsbewußtem

und überlegtem Gebrauch der Sprache

erziehen und den Schüler anleiten, ein Thema in

schlüssiger Gedankenfolge zu behandeln (Stoffsammlung,

Klärung von Begriffen). Der Besinnungsaufsatz

darf nicht in ein geläufiges, selbstsicheres

Niederschreiben von Gemeinplätzen ausarten.

Die literarische Facharbeit dient dem

Durchdenken literarischer Werke, nicht aber dem

Nachweis literarhistorischer Kenntnisse. Der Interpretationsaufsatz

darf keine Inhaltsparaphrase

sein. Ein zufriedenstellender Unterrichtsertrag

hängt von einer Themenstellung ab, die den

Schüler nicht überfordert. Themen können gegebenenfalls

auch aus Sachgebieten anderer Unterrichtsgegenstände

gewählt werden.

Sprach- und Stilkunde

Der Schüler soll die in der Sprache angelegten

Prägungsmöglichkeiten erkennen und seinem Ausdruck

dienstbar machen. Dazu bedarf es auf der

Oberstufe systematischer Unterweisungen in der

Grammatik, die nicht der Analyse, sondern der

gestaltenden Kraft der Sprache gelten. Auch bei

der Interpretation ist eine grammatikalisch-stilistische

Betrachtung notwendig, weil vor allem

sie eine gesicherte Grundlage für die Bewertung

eines Sprachkunstwerkes bietet. Die Darstellung

von Grammatik, Stilkunde, Sprachgeschichte und

Metrik soll grundsätzlich anhand von Texten erfolgen.

Rechtschreibübungen sind nach Bedarf

vorzusehen.

Lektüre und Literaturkunde

Für die Literaturkunde sind literarhistorische

Kenntnisse notwendig; sie sind nicht Selbstzweck,

sondern dürfen nur so weit vermittelt werden,

als sie für das Verständnis der Dichtung unentbehrlich

sind. Die im Lehrplan angegebenen

Höhepunkte sollen in den geistesgeschichtlichen

Zusammenhang eingeordnet werden. Dabei bietet

sich auch Gelegenheit, auf Werke griechischer und

römischer Dichtung einzugehen (besonders an den

Oberstufenformen ohne Latein). Grundsätzlich

ist jeweils eine Ganzschrift in den Mittelpunkt

der Betrachtung zu stellen. Sie muß für ihre

Epoche charakteristisch, darüber hinaus aber als

Kunstwerk von bleibendem Wert sein. Die angegebene

Lektüre stellt einen Kernstoff dar; die

Erweiterung des Stoffes, u. a. auch in Privatlektüre,

hängt von der Persönlichkeit des Lehrers

und der Zusammensetzung der Klasse ab und

soll allein der Beschäftigung mit der Dichtung

dienen, wobei für jede Altersstufe Beispiele aus

der Gegenwartsliteratur als zeitlich nicht gebundener

Lesestoff vorzuziehen sind. In allen Klassen

sind wertvolle Leistungen des Theaters (gegebenenfalls

Sprechplatte), des Films, des Hörspiels

(gegebenenfalls Tonbandaufnahme, Schulfunk)

und des Fernsehens (Schulfernsehen) zu

besprechen.

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch)

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die auf der Unterstufe erworbenen Kenntnisse

und Fertigkeiten sollen mit dem Ziel erweitert

und vertieft werden, daß der Schüler

Gehörtes und Gelesenes aus dem vermittelten

Lehrgut und der eigenen Erlebniswelt versteht

und erfaßt und sich darüber mündlich und schriftlich

möglichst einwandfrei ausdrücken kann. Damit

sollen ihm die Voraussetzungen für seine

Fortbildung, für das Einarbeiten in eine Fachsprache

und für die Teilnahme am kulturellen,

technischen und wirtschaftlichen Leben der

fremdsprachigen Welt vermittelt werden.

Der Schüler soll einen gründlichen Einblick

in die Eigenart der fremden Länder, deren Sprache

er erlernt, und ihrer Menschen erhalten; er

soll ihr staatliches und gesellschaftliches, geistiges

und wirtschaftliches Leben sowie ihre Leistung

für Europa und die Welt kennenlernen und dadurch

zu sachlich begründeten Urteilen, zur Einsicht

in die Notwendigkeit der Verständigung

und Zusammenarbeit der Völker und damit zu

einer fruchtbaren Erweiterung seines Weltbildes

gelangen.

Die eingehende Beschäftigung mit der fremden

Sprache und der Vergleich mit der Muttersprache

wie mit den anderen an der Schule gelehrten

Sprachen sollen zur Verfeinerung des Sprachgefühls

und zur Stärkung der Fähigkeit zu kritischem

Denken beitragen, die Beziehung zwischen

Denken und Sprechen bewußt machen und

den wohlüberlegten Gebrauch der Muttersprache

fördern.

Durch die Begegnung mit wertvollen Werken

der fremdsprachigen Literatur soll der junge

Mensch zu inneren Erlebnissen geführt werden,

die der Entfaltung seiner Persönlichkeit dienen.

Englisch

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Streifzüge durch die englischsprechende Welt

Eigenart von Land und Leuten, vor allem in

Großbritannien und in den USA. Bilder aus

Schulleben, Arbeit, Sport und Freizeit, aus dem

Leben großer Persönlichkeiten und aus der Vergangenheit.

Zwei Erzählungen, allenfalls auch dramatische

Szenen, aus dem neueren Schrifttum, wenn nötig

in gekürzter Form. Gelegentlich Gedichte.

Sprachlehre

Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse

vertieft und erweitert werden

(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen

nach Bedarf durchgeführte Übungen);

besonders sind zu berücksichtigen: Bildung und

Gebrauch der Zeiten, Formen und Gebrauch der

Modalhilfsverben, Funktion der Nominalformen

des Verbums (Infinitive, Participle, Gerund), Besonderheiten

im Gebrauch von Adjektiv und

Adverb, Gebrauch der Präpositionen, unbestimmte

Fürwörter, Besonderheiten im Gebrauch

des Artikels.

Mündliche und schriftliche Übungen

Mündliche und schriftliche Wiedergabe von

Gehörtem und Gelesenem. Inhaltsangaben. Bildbeschreibungen

und Bilddeutungen. Umformungen,

einfache Berichte, Briefe. Vorübungen zum

freien Aufsatz. Erklärung neuer oder schwieriger

Wörter durch bekannte und einfachere. Hörübungen,

Diktate und Übersetzungsübungen im

Zusammenhang mit anderen Übungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Kennzeichnende Einrichtungen der englischsprechenden

Welt. Die Bevölkerung Großbritanniens

und die englische Sprache als Ergebnis der

Geschichte.

Einblick in für die Gegenwart bedeutungsvolle

historische Entwicklungen bis um 1700 (Magna

Charta, Aufstieg Englands unter den Tudors,

Reformation, Auseinandersetzung zwischen Königtum

und Parlament).

Auswahl aus Werken des 19. und 20. Jahrhunderts,

darunter eine Ganzschrift. Kurze

charakteristische Proben aus Dramen Shakespeares.

Einfache Zeitungslektüre.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 5. Klasse, jedoch mit gesteigerten

Anforderungen. Übungen zum freien Aufsatz;

Sammlung von Aussagen zu einem gegebenen

Thema; Reizwortaufgaben; Nacherzählung und

freie Umgestaltung; Ordnung und Gliederung

von Gedanken über ein in der Schule behandeltes

Thema; Gliederung von Texten. Gelegentlich

Übungen im Übersetzen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Dichtung und anschauliche Sachprosa zu folgenden

Stoffgebieten

Die englische und die amerikanische Regierungsform

als Beispiele für moderne Demokratie.

Gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche

und staatspolitische Entwicklungen in Großbritannien

und in den USA bis um 1900 (Entstehung

der Vereinigten Staaten von Amerika, Erschließung

des nordamerikanischen Kontinents, Gegensatz

zwischen Nord- und Südstaaten; technische

Revolution und soziale Umschichtung; Weltmachtstellung

Großbritanniens).

Ausgewählte Szenen aus einem Drama Shakespeares.

Proben aus dem Schrifttum des 19. Jahrhunderts;

mindestens eine Ganzschrift aus der

Gegenwartsliteratur. Ausgewählte Abschnitte aus

Zeitungen bzw. Zeitschriften.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wiedergaben, Berichte und Schilderungen.

Übungen in freier Rede und im freien Aufsatz,

deren Themen sachlich und sprachlich gründlich

vorbereitet wurden. Versuche in freier Wechselrede

(z. B. panel discussion). Versuche in freier

Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen oder mündlichen

Wiedergabe von Gehörtem. Gelegentlich

Übungen im Übersetzen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs. Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Dichtung und anschauliche Sachprosa im Zusammenhang

mit folgenden Stoffgebieten

Der Mensch im Maschinenzeitalter; Bedeutung

der Presse; moderne Massenmedien. Die angelsächsischen

Mächte im Weltgeschehen von der

Jahrhundertwende bis zur Gegenwart (gesellschaftliche,

kulturelle, technische und wirtschaftliche

Umwälzungen seit dem Ersten Weltkrieg).

Zwei Ganzschriften aus der zeitgenössischen

englischsprachigen Literatur. Bedeutsame Beiträge

Großbritanniens und der USA zur Weltliteratur.

Abschnitte aus Zeitungen und Zeitschriften.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 7. Klasse, wobei dem freien Aufsatz

und der Wechselrede größerer Raum zu geben

ist. Versuche im Interpretieren und Kommentieren

ausgewählter Textstellen. Gelegentlich

Übersetzungen aus dem Englischen und ins

Englische, wobei die Ausdrucks- und Stileigentümlichkeiten

des Englischen mit denen der Muttersprache

verglichen werden sollen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe

sind sinngemäß anzuwenden.

Aussprache und Schreibung

Auch auf der gesamten Oberstufe ist der richtigen

Lautbildung und Tonführung ebenso wie

dem angemessenen Sprechrhythmus (Schwachtonformen

!) gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

Auftretende Mängel sind durch Übungen,

die nach Bedarf angesetzt werden, zu beseitigen.

Planmäßige Verwendung von Schallplatten,

Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen

und von Sprachübungsgeräten

dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene

Sprecher. Geläufigkeit im Sprechen und

richtige Artikulation sollen durch geeignete

Übungen gefördert werden (sinngerechtes Vorlesen,

Rezitation, Vortragen auswendig gelernter

Texte und allenfalls szenische Darstellung).

Außerdem soll der Schüler zur Selbstkontrolle

angeleitet werden, auch unter Benützung technischer

Hilfsmittel.

Zur Sicherung der richtigen Schreibung sind

bei Bedarf zweckdienliche Übungen einzuschalten.

Wortschatz

Der Schüler soll den Wortschatz und die

Kenntnis idiomatischer Wendungen bei der Lektüre

und im Unterrichtsgespräch erwerben. Durch

Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten

muß der Grundwortschatz des Schülers stetig

und konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger

Wiederholung und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist

das Sprachkönnen der Schüler zu fördern. Hiebei

können die Ergebnisse der neueren Wort- und

Strukturforschung in bezug auf Häufigkeit und

Verfügbarkeit des Sprachgutes sehr von Nutzen

sein.

Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen

von Wörtern z. B. nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,

Beziehungen zu anderen Sprachen

nützlich. Im Mittelpunkt der Erweiterung des

Wortschatzes steht das Erarbeiten unbekannter

Wörter durch Erklärung und Umschreibung,

wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges

Wörterbuch unentbehrlich ist. Durch solche Verknüpfung

des neuen und des alten Sprachgutes

wird die aktive Sprachbeherrschung gesteigert

und gesichert.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von

Gedanken. Das Denken in der fremden Sprache

muß angestrebt werden.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch soll vor allem an den

Lesestoff anschließen oder auf ihn vorbereiten.

Es soll darüber hinaus Tagesereignisse und persönliche

Erfahrungen einbeziehen, damit auch

Alltagssprache und Konversation gepflegt werden.

Die Stoffgebiete sind im Hinblick auf die notwendige

Auswahl des Lesestoffes angeführt; es

kann aber auch anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet

und seinem Schwierigkeitsgrad nach der

betreffenden Klasse angemessen ist. Die Lektüre

von Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch

als Hausaufgabe gegeben werden.

Sprachlich schwierigere Werke, vor allem Dramen

Shakespeares, sollen in englisch kommentierten

Ausgaben gelesen werden, damit das moderne

Englisch auch bei der Besprechung und

Auswertung solcher Werke geübt wird. Bei der

Auswahl von Zeitungs- und Zeitschriftenlektüre

ist besonders sorgfältig auf Inhalt und Form zu

achten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Für die Behandlung der historischen Stoffgebiete

in der 6. und 7. Klasse ist die Koordination

mit dem Unterricht aus Geschichte und

Sozialkunde herzustellen.

Sprachlehre

Die Behandlung der Grammatik auf der Oberstufe

soll sich auf besondere Gebiete beschränken,

jedenfalls aber von Texten ausgehen. Die auf der

Unterstufe erworbenen Grammatikkenntnisse

sollen vertieft und gefestigt werden. Charakteristische

Sprachstrukturen sind nach Form und

Bedeutung gelegentlich in systematischen Zusammenfassungen

zu erarbeiten. Übungen zur Grammatik

sind nach dem jeweiligen Bedarf der Klasse

anzusetzen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern; sie bilden auch

die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten. Übersetzungsübungen sollen vorwiegend

in der Klasse durchgeführt werden. Bei

Schularbeiten dürfen Übersetzungen aus dem

Englischen, wenn überhaupt, nur als Teilaufgabe

gestellt werden. Übertragungen eines zusammenhängenden

deutschen Textes ins Englische sind

bei Schularbeiten nicht zu fordern.

Französisch

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Wortschatz

Vertiefung und Erweiterung des Wortschatzes

entsprechend dem Gesprächs- und Lesestoff und

den Interessen der Schüler: Geographisches, Reisen

aller Art; französischer Alltag, Arbeit, Spiel

und Sport.

Gesprächs- und Lesestoff

Weitere Einführung in die Frankreichkunde

anhand geeigneter, gegebenenfalls gekürzter

Originaltexte in lebendiger Gegenwartssprache

Lebensverhältnisse in Stadt und Land; bedeutende

Persönlichkeiten; Abenteuer und Entdeckungen;

Vorbilder und Leistungen; Kindheit und

Jugend.

Sprachlehre

Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse

vertieft und erweitert werden

(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen

nach Bedarf durchgeführte Übungen);

besonders zu berücksichtigen sind: Sicherheit im

Gebrauch der Zeiten und Aussageweisen, Unterschied

zwischen passé composé und passé simple

einerseits und imparfait anderseits, Nebensätze

und ihre Verkürzungen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Sachgebundenes Unterrichtsgespräch, ausgehend

von der Auflösung gelesener Texte in Frage

und Antwort. Zusammenfassen von Gehörtem

und Gelesenem. Erzählende Wiedergabe von Vorgängen

und Sachverhalten als Erlebnis und Beobachtung.

Briefe. Übungen zur Festigung von

Teilgebieten der Grammatik; im Anschluß an das

jeweils durchgenommene Lehrgut gelegentlich

Übersetzungen; Diktate.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Charakteristische Proben aus der französischen

Literatur, vornehmlich des 19. und 20. Jahrhunderts

Novellen, humoristische Erzählungen,

Theaterstücke, gekürzte Romane mit Betonung

des Kulturkundlichen. Texte aus der Welt der

Wirtschaft und der Technik. Einfache Zeitungslektüre,

dabei Hinweise auf Einrichtungen des

öffentlichen Lebens.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Zusammenfassung von Gehörtem und Gelesenem,

unmittelbare Widergabe vorgelesener, dem

Schüler noch nicht bekannter Texte. Übungen

im freien Sprechen vor der Klasse; anschließend

Auswertung im Klassengespräch. Erweitern und

Entwickeln gegebener Inhalte als Vorübung zum

freien Aufsatz. Gelegentlich Übersetzungsübungen,

auch vom Französischen ins Deutsche.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Proben aus der Literatur der Klassik (ein Werk

von Moliere) und der Aufklärung, um die geistigen

Grundlagen dieser Epochen (einschließlich

der Französischen Revolution) und ihre tragenden

Persönlichkeiten zu veranschaulichen.

Proben aus der Literatur des 19. Jahrhunderts;

Lesestoff aus der Gegenwart, womöglich eine

Ganzschrift. Zeitungslektüre.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Darstellung bemerkenswerter Geschehnisse und

Sachverhalte; Stellungnahme zu bestimmten, sich

aus dem Unterricht ergebenden Fragen. Redeübung,

Erörterung, Diskussion. Versuche in freier

Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen oder mündlichen

Wiedergabe von Gehörtem. Pflege des

freien Aufsatzes aus vorbereiteten Themenkreisen,

wobei auf die idiomatische Ausdrucksweise

besonders zu achten ist. Gelegentlich Übersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Proben aus der Literatur des 19. Jahrhunderts,

besonders aus seiner 2. Hälfte; Proben aus der

Literatur des 20. Jahrhunderts, die ein wirklichkeitsnahes

Frankreichbild vermitteln. Die wirtschaftliche,

politische, gesellschaftliche und kulturelle

Entwicklung Frankreichs in der neuesten

Zeit. Frankreich als Mittler. Querverbindungen

zu Österreich.

Französisches Fühlen und Denken in den verschiedenen

Lebensbereichen. Frankreichs Ausstrahlung

auf die Welt. Verbreitungsgebiete des

Französischen.

Ein oder zwei Ganzschriften aus dem Schrifttum

der Gegenwart; auch Sachliteratur. Schwierigere

Zeitungs- und Zeitschriftenlektüre.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Redeübung, Referat mit kritischer Stellungnahme,

Diskussion. Weiterführen der Mitschriften

(Protokoll). Idiomatische Ausdrucksweise,

Vermeiden muttersprachlicher Denk- und Sprachgewohnheiten.

Gelegentlich Vergleich der Stilmittel

der deutschen und der französischen Sprache.

Gelegentlich Übersetzungen.

Weiterentwicklung des freien Aufsatzes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe

sind sinngemäß anzuwenden.

Aussprache und Rechtschreibung

Die französische Aussprache in ihrer typischen

Form ist durch vertiefende, wenn nötig auch

systematische Wiederholung zum aktiven Besitz

des Schülers zu machen; durch muttersprachlichen

Dialekt oder durch Jargon bedingte Aussprachefehler

sind unablässig zu bekämpfen. Die Unterschiede

zwischen Alltags-, gepflegter Umgangs- und

Vortragssprache sind herauszustellen (genauere

Behandlung des „e instable", der Assimilation

und der Bindungen). Planmäßiger Einsatz

von Schallplatten, Tonbändern, Filmen,

Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von

Sprachübungsgeräten soll den Schüler an verschiedene

Sprecher gewöhnen. Die Geläufigkeit

im Sprechen und die Korrektheit der Artikulation

sind durch geeignete Übungen zu fördern

(sinngemäßes Vorlesen, Rezitation charakteristischer

Stellen, allenfalls szenische Darstellung). Besondere

Aufmerksamkeit ist dem Sprechrhythmus

und der Satzmelodie längerer Perioden zu

widmen.

Zur Sicherung der Rechtschreibung sind gelegentlich

angemessene Übungen durchzuführen

und orthographische Nachlässigkeiten zu beseitigen.

Wortschatz

Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis

idiomatischer Wendungen bei der Lektüre

und im Unterrichtsgespräch erwerben. Durch die

Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten

muß der Grundwortschatz des Schülers stetig

und konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger

Wiederholung und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

Sprachkönnen der Schüler zu fördern. Hiebei

können die Ergebnisse der neueren Wort- und

Strukturforschung in bezug auf Häufigkeit und

Verfügbarkeit des Sprachgutes sehr von Nutzen

sein.

Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen von

Wörtern z. B. nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,

Beziehungen zu anderen Sprachen nützlich.

Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung

und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung

unbekannter Wörter durch schon bekannte,

wozu das einsprachige Wörterbuch unentbehrlich

ist.

Wenn der Schüler das ihm zur Verfügung

stehende Sprachgut immer wieder heranziehen

und in Erklärungen verwenden muß, wird seine

aktive Sprachbeherrschung gesteigert und gesichert.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von

Gedanken. Das Denken in der fremden Sprache

muß angestrebt werden.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch soll vor allem an den

Lesestoff anschließen oder darauf vorbereiten. Es

soll darüber hinaus Tagesereignisse und persönliche

Erfahrungen einbeziehen, damit auch Alltagssprache

und Konversation gepflegt werden.

Die Stoffgebiete sind im Hinblick auf die notwendige

Auswahl des Lesestoffes angeführt; es

kann aber auch anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet

und seinem Schwierigkeitsgrad nach der

betreffenden Klasse angemessen ist. Die Lektüre

von Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch

als Hausaufgabe gegeben werden. Der Lesestoff

soll jedenfalls reichlich Gelegenheit zur Auswertung

geben, der Spracherziehung förderlich, inhaltlich

wertvoll und in Stil und Ausdruck beispielhaft

sein. Sprachlich schwierigere Werke, vor

allem Proben aus den Werken des 17. und

18. Jahrhunderts, sollen in französisch kommentierten

Ausgaben gelesen werden, damit das moderne

Französisch auch bei der Besprechung und

Auswertung solcher Werke verwendet wird. Auch

Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften sollen

gelesen und besprochen werden, doch ist bei

ihrer Auswahl nach Inhalt und Form besondere

Sorgfalt angebracht.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Die Behandlung der Grammatik auf der Oberstufe

soll sich auf besondere Gebiete beschränken,

jedenfalls aber von Texten ausgehen. Die auf

der Unterstufe erworbenen Grammatikkenntnisse

sollen vertieft und gefestigt werden; Übungen

zur Grammatik sind nach dem jeweiligen

Bedarf der Klasse anzusetzen. Charakteristische

Sprachstruktüren sind nach Form und Bedeutung

gelegentlich in systematischen Zusammenfassungen

zu erarbeiten.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern; sie bilden auch die

Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten.

Italienisch

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Wortschatz

Vertiefen und Erweitern des Wortschatzes entsprechend

dem Gesprächs- und Lesestoff und den

Interessen der Schüler.

Gesprächs- und Lesestoff

Lesestücke hauptsächlich erzählenden Inhaltes

als Ausgangspunkt für ein lebendiges Gespräch.

Wirklichkeitsnahe Dialoge aus dem Alltag.

Einige kürzere und ansprechende Gedichte.

Ein sprachlich und inhaltlich der Altersstufe

angemessenes vollständiges Werk aus der neueren

Literatur, wenn nötig mit Kürzungen.

Sprachlehre

Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse

vertieft und erweitert werden

(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen

nach Bedarf durchgeführte Übungen);

besonders zu berücksichtigen sind: Sicherheit im

Gebrauch der Zeiten und Aussageweisen, Unterschied

zwischen imperfetto und passato remoto,

Nebensätze und ihre Verkürzungen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Einfache Erlebnisberichte. Planmäßige Erweiterung

der Sachgebiete. Fragen und Antworten

im Anschluß an den Lehrstoff. Kurzgefaßte Inhaltsangaben

größerer Lesestücke. Gelegentlich

Übersetzungen. Briefe.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Lebensbilder großer Italiener; Darstellung

geschichtlich und kulturell bedeutsamer Ereignisse.

Lesestücke zur Italienkunde.

Kurzgeschichten, Novellen und Gedichte der

italienischen Gegenwartsliteratur. Einfache Zeitungslektüre.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Weiterer Ausbau des Wortschatzes und Steigerung

des Ausdrucksvermögens durch Gespräche

über aktuelle Ereignisse. Vervollständigung der

wichtigsten Sachgebiete. Inhaltsangaben von Erzählungen

als Vorübung zum freien Aufsatz.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs und Lesestoff

Proben aus der italienischen Literatur, die Land

und Leute Italiens charakterisieren. Dazu geeignete

Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften. Eine

Ganzschrift aus der neueren Literatur, wenn

nötig mit Kürzungen. Allenfalls Besprechung

wertvoller, landeskundlich aufschlußreicher Bilder.

Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Übungen in freier Rede. Übungen zum freien

Aufsatz. Zusammenfassung schwierigerer und

längerer Lesestücke. Fallweise Übungen zu flüssigem

Übersetzen. Arbeit mit dem einsprachigen

Wörterbuch.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Charakteristische Proben italienischer Literatur

der älteren Blütezeit bis einschließlich des

19. Jahrhunderts. Das Italien von heute an Hand

eines repräsentativen Werkes der Gegenwartsliteratur;

Lektüre schwierigerer Zeitungs- und

Zeitschriftenartikel.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Verfeinerung des sprachlichen Ausdrucks. Freie

Diskussion im Zusammenhang mit dem erarbeiteten

Lehrstoff und mit Referaten. Weitere Übungen

im freien Aufsatz (Besinnungsaufsatz).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe

sind sinngemäß anzuwenden.

Sprache des Unterrichts ist das Italienische.

Der Muttersprache kommt im Unterricht lediglich

die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche

Fragen der Grammatik und des Stils zu

klären und das Verständnis schwieriger Textstellen

zu sichern. Bei schriftlichen Übersetzungsarbeiten

ist einwandfreier deutscher Ausdruck zu

verlangen. Auch bei mündlichen Übersetzungen

ist dieser Forderung ständige Aufmerksamkeit

zu widmen. Wenn nötig, können auch Übersetzzungen

in die Fremdsprache zur Festigung der

Grammatikkenntnisse geübt werden.

Der Lehrstoff wird in steigendem Maße durch

die Lektüre bestimmt, an die sich stets Diskussionen

oder schriftliche Auswertungen anschließen

sollen. Auf die mannigfaltigen Beziehungen der

beiden Kulturstaaten Österreich und Italien und

auf die Bedeutung Roms als des Zentrums der

Christenheit ist besonders einzugehen.

Aussprache und Rechtschreibung

Die Pflege einer guten Aussprache und vor

allem die Übung der von der Muttersprache abweichenden

Satzmelodie darf bis zur letzten

Klasse nicht vernachlässigt werden. Es ist darauf

zu achten, daß der Schüler zwischen der Alltagssprache

und einer gehobenen, gepflegten Ausdrucksform

genau zu unterscheiden lernt. Schallplatten,

Tonbänder, Filme, Schulfunk- und Schulfernsehsendungen

und Sprachübungsgeräte sind

nützliche Hilfen und planmäßig in den Unterricht

einzubauen. Auch das ausschnittweise Lesen

von Theaterstücken mit verteilten Rollen ist gelegentlich

zu üben.

Wortschatz

Der Wortschatz erweitert sich im Laufe der

Lektüre und des Gesprächs im Unterricht. Dabei

ist darauf zu achten, daß die Stoffgebiete der

Lektüre möglichst vielseitig sind, um den Wortschatz

und damit auch das Sprachkönnen nach

allen Seiten auszubauen. Dazu gehört auch, daß

den Schülern noch unbekannte Wörter durch

bekannte erklärt werden; auch die Schüler sind

zu solchen Übungen anzuhalten. Hiebei leistet

ein einsprachiges Wörterbuch gute Dienste. Häufige

Redewendungen sollen zum Wissensgut des

Schülers gehören, der sich im Laufe der Zeit

vor allem auch mündlich geläufig und idiomatisch

auszudrücken und die Muttersprache dabei

immer weiter auszuschalten lernen soll.

Gesprächs- und Lesestoff

Die Lektüre wird in der Oberstufe immer

mehr Gegenstand des Unterrichtsgespräches sein,

aber auch aktuelle Themen müssen immer wieder

behandelt werden. Hiebei ist darauf zu achten,

daß sich eine möglichst flüssige Konversation

entwickelt. Die Auswahl des Lesestoffes trifft der

Lehrer aus den angeführten Stoffgebieten; die

Lektüre soll für den Schüler interessant und

sprachlich förderlich sein. Geeignete Schulfunksendungen

und andere audio-visuelle Lehrmittel

sind auszuwerten. Zeitungen und Zeitschriften

sind zur Behandlung aktueller Themen zu benutzen,

wobei jedoch sehr auf ihre Qualität geachtet

werden muß. Die Schüler sind auch zu

Privatlektüre anzuregen, die gelegentlich in geeigneter

Form zu überprüfen ist.

Sprachlehre

Die Erwerbung der unentbehrlichen Grammatikkenntnisse

geschieht auf induktive Weise

und anhand von Beispielen aus dem Gesprächs- und

Lesestoff. Durch Klassengespräch und Lektüre

ergeben sich zwanglos Gelegenheiten, jene

Wortformen und Sprachstrukturen zu vermitteln,

die einen möglichst korrekten Gebrauch der

Fremdsprache gewährleisten. Systematische Zusammenfassungen

sollen erst nach Sicherung

eines ausreichenden Sprachkönnens gegeben werden.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und

sprachlicher Art ist durch jeweils angemessene

Übungen zu festigen und zu sichern; sie bilden

auch die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen

und Schularbeiten.

Russisch

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Wortschatz

Planmäßige Erweiterung des aktiven und passiven

Wortschatzes im Anschluß an Übungen zur

Schulung des verstehenden Hörens und der Aussprache,

an Lektüre, an Sprechübungen über

Situationen des Alltags und aktuelle Themen, an

Erlebnisberichte u. a.

Gesprächs- und Lesestoff

Kurze Erzählungen oder Proben aus je einem

erzählenden Werk der Literatur des 19. und

20. Jahrhunderts; aktuelle Texte.

Sprachlehre

Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse

vertieft und erweitert werden

(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen

nach Bedarf durchgeführte Übungen);

besonders zu berücksichtigen sind: vom Deutschen

abweichende Konstruktionen; Gebrauch der

Vorwörter; Rektion der Zeitwörter; Präfixe und

Suffixe; Grundlagen der Wortbildungslehre; Gebrauch

der Fälle, der Zeiten und der Aspekte;

Unterschiede zwischen russischer und deutscher

Ausdrucksweise.

Mündliche und schriftliche Übungen

Übungen zur Grammatik. Wiedergabe von Gelesenem

und Gehörtem mit steigenden Anforderungen;

fallweise Übersetzung schwieriger

Textstellen ins Deutsche; weitere Aufsatzübungen

aus der Erlebniswelt des Schülers und im

Anschluß an Sachgebiete und Gesprächsstoffe.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Einzelne Bilder aus der Geschichte des russischen

Reiches bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.

Zeitlich nicht gebundener Lesestoff, den Interessen

der Schüler entsprechend; Anleitung zu

Privatlektüre.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 5. Klasse; weitere Pflege des Aufsatzes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Weiterführung der Geschichtsbilder bis 1917.

Die Sowjetunion von heute.

Längere Leseproben aus literarischen Meisterwerken

des 19. Jahrhunderts (Proben aus Romanen,

Dramen; Novellen und Gedichte); moderne

Kurzgeschichten. Förderung der Privatlektüre.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt. Gelegentlich

praktisch verwertbare Beispiele für die Verwandtschaft

des Russischen mit anderen slawischen

Sprachen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie bisher; Zusammenfassungen umfangreicherer

Lesestoffe. Berichte, Beschreibungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Staatliches und kulturelles Leben, wirtschaftliche

und soziale Probleme in der Sowjetunion.

Vergleich der Bezeichnungen österreichischer und

sowjetischer staatlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen.

Ein dramatisches oder erzählendes Werk eines

bedeutenden zeitgenössischen russischen Autors;

Proben aus der Lyrik des 19. und des 20. Jahrhunderts;

moderne Kurzgeschichten; zeitlich nicht

gebundener Lesestoff; Texte aus Zeitungen und

Zeitschriften über kulturelle, technische, wirtschaftliche

und wissenschaftliche Themen als Beitrag

zur Gegenwartskunde.

Sprachlehre

Wie bei der 5. Klasse angeführt.

Mündliche und schriftliche Übungen

Referate und Diskussionen, auch in Verbindung

mit der Privatlektüre. Aufsatzübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe

sind sinngemäß anzuwenden.

Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in russischer

Sprache. Auch in der Sprachlehre ist weitgehend

die russische Terminologie zu verwenden.

Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben (z. B.

beim Verständnis einer Textstelle, bei Fragen

des Stils, der Grammatik oder der Landeskunde),

kann gelegentlich auf die Muttersprache zurückgegriffen

werden.

Der Lehrstoff wird vornehmlich durch die

Lektüre, in geringerem Umfange auch durch den

Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes

Gespräch soll nach Möglichkeit in die Lektüre

einführen, eine mündliche oder schriftliche Auswertung

hat immer zu erfolgen. Die Verwendung

audio-visueller Hilfsmittel sowohl zur Vermittlung

von Kenntnissen als auch zur Erwerbung

von Fertigkeiten ist dringend zu empfehlen.

Schulung des Gehörs und der Aussprache

Auf der gesamten Oberstufe muß das verstehende

Hören mit wachsendem Schwierigkeitsgrad

(schwierigerem Wortschatz, schnellerem

Tempo, verschiedenen Sprechern) weiter geübt

werden.

Die Aussprache und Intonation mit gesteigerten

Anforderungen an das Sprechtempo ist ständig

zu verbessern. Die typischen Merkmale der

russischen Aussprache (Palatalisation, freier Akzent

und Reduktion, Assimilation) sind vertiefend

zu wiederholen, wenn nötig, auch systematisch.

Störende Einflüsse der Muttersprache, auch des

heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen. Auf

die Verschiedenheiten der Aussprache und Intonation,

die durch Sprechsituation und Stilebene

bedingt sind, ist besonders hinzuweisen.

Audio-visuelle Hilfsmittel (Tonband und

Schallplatte, Funk und Film, Sprachübungsgeräte

u. a.) sind planmäßig zu verwenden. Das geläufige

Sprechen und die korrekte Aussprache

sind durch geeignete Übungen zu fördern (sinngemäßes

Vorlesen, Auswendiglernen und Rezitieren

von charakteristischen Stellen und Liedertexten,

allenfalls auch szenische Darstellung).

Rechtschreibung

Gelegentlich sind angemessene Übungen durchzuführen;

Nachlässigkeiten müssen beseitigt

werden (unrichtige Form der zyrillischen Buchstaben,

besonders der Großbuchstaben; Fehler

bei der Silbentrennung, Zeichensetzung und

Transkription).

Wortschatz

Die allmähliche Erweiterung des Wortschatzes

geschieht anhand der Lektüre und des Unterrichtsgespräches

(im Zusammenhang mit den

dazugehörigen Stoffgebieten). Von Zeit zu Zeit

sind Zusammenfassungen von Wörtern z. B. nach

Sachkreisen, Wortverwandtschaften und Wortableitungen,

Beziehungen zu anderen Sprachen

nützlich, wobei auf die Wortbildungslehre (Präfixe

und Suffixe) besonders hinzuweisen ist. Das

fruchtbarste Mittel zur Bereicherung und Festigung

des Wortschatzes ist die Erklärung unbekannter

Wörter durch schon bekannte, wobei

ein einsprachiges Wörterbuch gute Dienste leistet.

Wenn der Schüler das ihm zur Verfügung stehende

Sprachgut immer wieder heranziehen und

in Erklärungen verwenden muß, wird seine aktive

Sprachbeherrschung gesteigert und gesichert.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und charakteristische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch

der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels

von Gedanken. Das Denken in der fremden

Sprache muß angestrebt werden.

Sprechübungen

Das Unterrichtsgespräch ergibt sich vor allem

im Anschluß an den Lesestoff oder auch als Vorbereitung

zur Lektüre. Es soll darüber hinaus

Tagesereignisse und persönliche Erfahrungen einbeziehen,

damit auch Alltagssprache und Konversation

gepflegt werden.

Lesestoff

Die Stoffgebiete sind im Hinblick auf die notwendige

Auswahl des Lesestoffes angeführt. Es

kann aber auch anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet

und seinem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden

Klasse angemessen ist. Die Lektüre von

Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch als

Hausaufgabe gegeben werden. Der Lesestoff soll

jedenfalls reichlich Gelegenheit zur Auswertung

geben, der Sprecherziehung förderlich, inhaltlich

wertvoll und in Stil und Ausdruck beispielhaft

sein. Textstellen aus Zeitungen und Zeitschriften

müssen nach Inhalt und Form mit besonderer

Sorgfalt ausgewählt werden. Privatlektüre der

Schüler ist in angemessenem Umfange zu veranlassen

und in geeigneter Form zu überprüfen.

Sprachlehre

Die Behandlung der Grammatik soll sich auf

besondere Gebiete beschränken, jedenfalls aber

von Texten ausgehen. Die auf der Unterstufe

erworbenen Grammatikkenntnisse müssen gefestigt

und vertieft werden. Übungen aus der

Grammatik sind nach dem jeweiligen Bedarf der

Klasse anzusetzen. Dabei wird eine Kurzgrammatik

als Nachschlagewerk gute Dienste leisten.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist durch jeweils angemessene Übungen

planmäßig zu festigen und zu sichern. Sie bilden

auch die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen

und Schularbeiten.

LATEIN

(am Gymnasium)

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch Spracherlernung und Lektüre ausgewählter

Originalwerke soll der Schüler befähigt

werden, leichtere bis mittelschwere lateinische

Texte vornehmlich der klassischen Zeit in gutes

Deutsch zu übertragen und zu interpretieren.

Der Schüler soll im Zuge der Spracherlernung

Struktur und Geist der lateinischen Sprache erfassen

und ihrer formalbildenden Werte innewerden.

Die Spracherlernung durch Spracheinsicht

und Sprachübung dient der geistigen

Schulung ebenso wie das stete Bemühen, lateinische

Texte zu verstehen und selbständig einwandfrei

in die Muttersprache zu übertragen, und die

organisch aus dem Unterricht erwachsende sprachvergleichende

Betrachtung, die sich auf die lebenden

Fremdsprachen (am Humanistischen

Gymnasium auch auf das Griechische), besonders

aber auf die Muttersprache richtet. Die Übersetzungsarbeit

hat in fruchtbarer Wechselwirkung

der beiden Sprachen ein tieferes Verständnis der

Muttersprache zu entwickeln und durch das ständige

Bemühen um angemessene Wiedergabe bei

diszipliniertem Denken das sprachliche Ausdrucksvermögen

zu fördern.

Der Schüler soll anhand der Lektüre verstehen

lernen, daß die politische Wirksamkeit

der Römer die staatsrechtlichen Normen Europas

entscheidend geformt und seine historische

Entwicklung bestimmt hat, sowie daß die kulturellen

Leistungen der Römer in ihrem überwiegenden

Teil den ersten humanistischen Prozeß

einer schöpferischen Aneignung des griechischen

Kulturgutes innerhalb des Abendlandes darstellen

und bis zur Gegenwart bedeutsam geblieben

sind.

Die Behandlung zentraler Themenkreise hat

im Zusammenhang mit der Lektüre dieser Bildungsaufgabe

im Sinne der Konzentration der

Bildung zu dienen.

Lehrstoff

Oberstufe

5. Klasse (5 Wochenstunden)

In Verbindung mit der Schriftstellerlektüre

Festigung und systematische Zusammenfassung

der Grammatikkenntnisse und gelegentlich

sprachkundliche Betrachtungen.

Lesen von Schriftwerken

Auswahl aus Caesars Bellum Gallicum.

Allenfalls: Auswahl aus leichten Prosatexten

(z. B. Stellen aus Cornelius Nepos, Sueton, Eugippius,

Inschriften; Proben aus dem Neuen Testament).

Spätestens ab März: Auswahl aus Ovid.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Lesen von Schriftwerken

Zum Themenkreis „Römische Republik": eine

Rede Ciceros.

Allenfalls: Briefe Ciceros.

Auswahl aus Sallust und (oder) Livius.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im

3. Trimester, eine im 2. Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Lesen von Schriftwerken

Auswahl aus Gedichten Catulls.

Zum Themenkreis „Augusteische Zeit": Auswahl

aus Vergils Aeneis.

Zum Themenkreis „Römische Philosophie"

Auswahl aus Ciceros Philosophischen Schriften,

allenfalls auch aus Senecas Briefen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3. Trimester,

eine im 2. Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Lesen von Schriftwerken

Zum Themenkreis „Augusteische Zeit": Auswahl

aus Horaz.

Allenfalls: Proben aus Vergils Eklogen.

Zum Themenkreis „Kaiserzeit": Auswahl aus

Tacitus. Historisch bedeutsame Briefe des Jüngeren

Plinius (Ausbruch des Vesuv. Christenbriefe).

Allenfalls: Proben aus der christlichen Literatur.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Mit Beginn der Schriftstellerlektüre soll die

Gewinnung und Vertiefung von Kenntnissen aus

der Sprachlehre und Sprachkunde vom Originaltext

ausgehen. Dabei soll der Schüler angeleitet

werden, selbsttätig Beispiele für charakteristische

sprachliche und grammatische Erscheinungen dem

Text zu entnehmen und allenfalls in Form einer

Beispielsammlung systematisch zu ordnen (funktionale

Grammatik). Die Fähigkeit, auf Grund

des richtigen Erkennens der Endungen der Wortformen

den Satzbau zu erfassen, muß weiter

gepflegt und gefördert werden.

Unbedingt ist auf sinngemäßes, lautgerechtes,

auch die Silbenquantitäten berücksichtigendes Lesen

der Texte Wert zu legen. Es wird empfohlen,

daß am Beginn der Lektüre eines Autors der

Lehrer durch eigenes Vorlesen die Schüler zu

einem ersten Verständnis der Stelle hinführt und

das sinngemäße Lesen der Schüler anregt.

Auch Schulfunk, Schallplatte und Tonband sollen

herangezogen werden.

Unbedingt ist auf sprachreine und stilgerechte

Übersetzung Wert zu legen. Latinismen in Wortübersetzungen,

in Redewendungen und im Satzbau

sind sorgfältig zu vermeiden.

Beim Einprägen lateinischer Wörter und Redewendungen

muß auf Bedeutungsfelder, Wortfamilien

und auf die Wortbildung in erhöhtem

Maße Rücksicht genommen werden. Auch die

Beziehungen zu deutschen Fremd- und Lehnwörtern,

zum Wortschatz der lebenden Fremdsprachen

und des Griechischen sollen in den Dienst

dieser Aufgabe gestellt werden.

Durch sprachkundliche Betrachtungen anhand

der Schriftstellerlektüre wird die Einsicht in die

Eigenart des Sprachbaues und der Ausdrucksmittel

des Lateinischen in sprachgeschichtlicher

und kulturkundlicher Richtung vertieft.

Mit dem Beginn der Schriftstellerlektüre sind

die Schüler in die Benützung des Wörterbuches

einzuführen, um leichtere bis mittelschwere

lateinische Texte selbständig übersetzen zu können.

Dazu sollen anfangs einige Zeilen zur Übersetzung

aufgegeben (nach Bedarf mit Anleitungen)

und der darauf folgende Text als Stegreifübersetzung

in der Schule erarbeitet werden.

Herausschreiben von Vokabeln ohne gleichzeitige

Übersetzung ist als Aufgabe nicht zu fordern.

Zwei- oder dreimal im Jahr wären größere Abschnitte

auf längere Zeit zur Vorbereitung aufzugeben

(Kursorische Lektüre).

Eine hastige, auf Bewältigung eines umfangreichen

Lesestoffes ausgerichtete Lektüre kann

der umfassenden Bildungs- und Lehraufgabe des

Lateinunterrichts ebensowenig gerecht werden

wie ein grammatisch fundiertes Übersetzen, wenn

es bei der Erzielung eines rein sprachlichen Verständnisses

stehenbleibt.

Bei der Auswahl und Anordnung der Schriftsteller

berücksichtigt der formale Gesichtspunkt

den Schwierigkeitsgrad und die Verteilung von

Prosa und Dichtung, der geistesgeschichtliche

Aspekt ihre Bildungswerte und ihr lebendiges

Weiterwirken bis in die neueste Zeit.

Catull sollte mit den Gedichten zu Wort kommen,

die unmittelbarer Ausdruck seines persönlichen

Empfindens und Erlebens sind. Bei Horaz

ist vor allem eine Auswahl aus den Oden und

Epoden zu vermitteln.

Die Auswertung der Lektüre der Historiker

— Caesar, Livius und (oder) Sallust (nach dem

Ermessen des Lehrers), Tacitus — sowie der

politischen und staatsphilosophischen Schriften

bietet dem Lehrer wertvolle Gelegenheiten, Themen

der staatsbürgerlichen Erziehung exemplarisch

zu behandeln.

Gelegentliche Lektüre von Proben aus dem

spät-, mittel- und neulateinischen Schrifttum ist

möglich.

Die Ausarbeitung der literarischen, historischen

oder philosophischen Themen zu Themenkreisen

soll den Schüler dazu anleiten, das Gelernte in

größere Zusammenhänge einzuordnen, und soll

sein Interesse für vielfältige und über den Bereich

der Antike hinausweisende Beziehungen wecken.

Neben der Lektüre der Originaltexte sollen

daher auch andere Unterrichtsmittel ergänzend

Anwendung finden, wie Schülerreferate und gemeinsame

Erarbeitung innerhalb des Unterrichts,

Lektüre von Übersetzungen, Schultheater, audiovisuelle

Hilfsmittel, Führungen, gemeinsame Veranstaltungen

zweier oder mehrerer Unterrichtsgegenstände

zur Behandlung eines Themas. Die

Erörterung etwa folgender zusammenfassender

Themenkreise in Auswahl ist zu empfehlen

Darstellung kultureller und politischer Zusammenhänge

am Beispiel einer bedeutenden Epoche.

Die Römerzeit in Österreich.

Griechische, etruskische und römische Kunst

(Architektur).

Griechenland und die römische Kultur.

Leitgedanken und weltgeschichtliche Ereignisse

der römischen Geschichte.

Römische Staatstheorie und die Einheit Europas

in der Antike.

Die Entwicklung des römischen Rechts.

Roms Verhältnis zu anderen Religionen.

Eigenart und Aufbau der lateinischen Sprache.

Das Humanismusproblem in historischer Sicht.

Schriftliche Arbeiten

Das Ausmaß der schriftlichen Arbeiten wird

von den Erfordernissen des Unterrichts bestimmt.

Vom Einsetzen der Schriftstellerlektüre an sind

alle Schularbeiten ausschließlich Übersetzungen

aus dem Lateinischen ins Deutsche.

Auf eine allmähliche vorsichtige Steigerung

unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades

ist sorgfältig Bedacht zu nehmen. Jedenfalls sind

die Arbeiten so zu gestalten, daß sie vom Durchschnitt

der Klasse ohne Hast bewältigt werden

können. Gesamtumfang der Schularbeiten: bei

den einstündigen Schularbeiten der 5., 6. und

7. Klasse allmähliche Steigerung von 80 bis

120 lateinischen Wörtern (Prosatexte) bzw. von

80 bis 100 Wörtern (Dichtertexte); bei den zweistündigen

Schularbeiten der 8. Klasse 140 bis

160, bei der dreistündigen Schularbeit 180 bis

200 lateinische Wörter.

Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können

entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben

und Konstruktionshilfen geboten werden.

Die Verwendung des Wörterbuches bei den

Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse ist den

Schülern zu gestatten.

LATEIN

(am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium und

am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll befähigt werden, leichte lateinische

Texte zu lesen und auf Grund sicherer

Sprachkenntnisse mit Verständnis zu übersetzen.

Der Lateinunterricht am Realgymnasium soll

durch Vermittlung einiger charakteristischer

Schöpfungen des römischen Schrifttums Ver-

ständnis für die Bedeutung der Antike als einer

der Grundlagen der europäischen Kultur und für

die Rolle des Lateinischen bei der Vermittlung

der antiken Wertordnungen und Denkformen

anbahnen sowie auf sein Weiterwirken namentlich

in der wissenschaftlichen Fachsprache hinweisen.

Auch am Realgymnasium muß der Lateinunterricht

seinem formalen Bildungsauftrag gerecht

werden, durch den Vergleich mit den lebenden

Fremdsprachen und besonders mit der Muttersprache

sowie durch die ständige Übersetzungsarbeit

ein tieferes Verstehen der Muttersprache

zu entwickeln und durch diszipliniertes Denken

bei der Suche nach angemessener Wiedergabe

das sprachliche Ausdrucksvermögen zu fördern.

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Formenlehre

Deklination der Substantiva, Deklination und

Komparation der Adjektiva, Bildung und Komparation

der Adverbia, wichtigste Pronomina

(personalia, possessiva, reflexiva, demonstrativa,

einfache relativa, interrogativa, von den Pronomina

indefinita: nemo, nihil, nullus, alter und

alius) und Numeralia (cardinalia und ordinalia).

Konjugation des Verbums einschließlich des Konjunktivs,

der Bildungen des Perfektstamms und

der Partizipia des Präsens und des Perfekts, esse

und seine Komposita.

Satzlehre

Einfache Hauptsätze; häufigste indikativische

Nebensätze; Begehrsätze ohne Sonderformen,

Finalsätze, Sätze mit cum narrativum, indirekte

Ergänzungsfragen, irreale Konditionalsätze, Konsekutivsätze;

einfache Partizipialkonstruktionen;

Infinitivkonstruktionen.

Wortschatz

Exakte Aneignung von Wörtern und Redewendungen

zur Vorbereitung auf die Schriftstellerlektüre.

Einführung in die griechisch-römische Kulturwelt.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester eine,

im 2. und 3. Trimester je zwei.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Formen- und Satzlehre

Noch nicht behandelte Pronomina und Numeralia;

Verba deponentia, anomala und defectiva.

Ergänzung der Satzlehre.

Wortschatz

Planmäßige Erweiterung.

Lesen von Schriftwerken

Etwa ab März: ausgewählte Abschnitte aus

Caesars Bellum Gallicum und (oder) Auswahl

aus leichten Prosatexten (z. B. Stellen aus Cornelius

Nepos, Sueton, Eugippius, Inschriften; Proben

aus dem Neuen Testament).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3. Trimester,

eine im 2. Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

In Verbindung mit der Lektüre Festigung und

Vertiefung der Grammatikkenntnisse; gelegentlich

sprachkundliche Betrachtungen.

Lesen von Schriftwerken

Eine sprachlich leichte Rede Ciceros und (oder)

Auswahl aus Sallust.

Etwa ab März: Einführung in die Dichterlektüre

Auswahl aus Ovid.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3. Trimester,

eine im 2. Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Lesen von Schriftwerken

Auswahl aus den Gedichten Catulls.

Auswahl aus den Briefen des Jüngeren Plinius

(jedenfalls: Ausbruch des Vesuv; Christenbriefe).

Proben aus den philosophischen Schriften Ciceros.

Allenfalls: Proben aus Seneca und aus christlicher

Literatur.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Der Elementarunterricht am Realgymnasium

verlangt trotz seines späteren Beginns eine nicht

minder behutsame und gründliche Einführung

in die Sprache als der am Gymnasium, doch wird

er von Anfang an, der höheren Altersstufe und

ihrem gereifteren Denken entsprechend, einen

anderen Weg einzuschlagen haben. Es geht weniger

um das Bilden als vielmehr um das Erkennen

der einzelnen Wort- und Satzformen. Daher ist

es notwendig, die Schüler zunächst „endungssicher"

zu machen.

Beim Fortschreiten von einfachem zu kompliziertem

Satzbau sollen die charakteristischen Erscheinungen

des lateinischen Sprachbaus nach dem

Grade ihrer Häufigkeit und Wichtigkeit angeordnet

und erarbeitet werden.

Die funktionale Grammatik, d. h. das selbsttätige

Entnehmen charakteristischer sprachlicher

und grammatischer Erscheinungen aus den gelesenen

Textproben und ihre systematische Einordnung

in eine Beispielsammlung, soll möglichst

früh einsetzen.

Es muß darauf Wert gelegt werden, daß die

Schüler durch das richtige Erfassen der einzelnen

Nominal-, Verbal- und Satzformen in exakter

Weise in den Sinn des Satzes eindringen und daß

durch richtiges, sinngemäßes Lesen der Sätze dem

Verständnis des Sinnes vorgearbeitet wird. Das

Vorlesen durch den Lehrer ist weitestgehend zu

pflegen.

Auf eine möglichst angemessene Wiedergabe in

gutem Deutsch ist zu dringen.

Beim Einprägen lateinischer Wörter und Redewendungen

muß von vornherein auf die Zusammenstellung

von Zusammengehörigem (Bedeutungsfelder,

Wortfamilien und Wortbildung), auf

verwandte Bildungen im Deutschen und in der

grundständigen Fremdsprache sowie auf Termini

der bereits bekannten Fachsprachen hingewiesen

werden.

Die Prosalektüre kann durch Proben aus antiken,

mittel- und neulateinischen Schriftstellern,

die den besonderen Bildungsaufgaben dieser

Oberstufenformen Rechnung tragen und die geisteswissenschaftliche

Bildung der Schüler vertiefen,

ergänzt werden.

Die Dichterlesung erfordert eine starke Führung

durch den Lehrer. Es empfiehlt sich, durch

Proben, die in wertvollen deutschen Nachdichtungen

geboten werden, die Dichterlektüre thematisch

zu erweitern und in ihrem Eindruck

zu vertiefen.

Mit Beginn der Schriftstellerlektüre sind die

Schüler in die Benützung des Wörterbuches einzuführen.

Die Betrachtung antiker Bild- und Bauwerke

soll eine wertvolle und anregende Illustration der

Lektüre bieten.

Alle Schularbeiten sind in der Regel Übersetzungen

aus dem Lateinischen ins Deutsche (in

der 5. Klasse und in der ersten Schuljahreshälfte

der 6. Klasse auch Trefformen und Einsetzübungen).

Vom Einsetzen der Lektüre originallateinischer

Stellen an sind als Schularbeiten originallateinische

Stellen vorzulegen. Der Gesamtumfang

der Schularbeiten hat in der 5. Klasse anfangs

etwa 40 bis 50 und bei allmählicher Steigerung

am Ende der 6. Klasse etwa 60 bis 80,

in der 7. Klasse bei Prosatexten 80 bis 100, bei

Dichtertexten höchstens 80 lateinische Wörter zu

betragen, bei den zweistündigen Schularbeiten der

8. Klasse 120 bis 140, bei der dreistündigen Schularbeit

160 bis 180. In jeder Klasse sind alle

Schwierigkeiten, die das Durchschnittsmaß übersteigen,

fernzuhalten und die Aufgaben so zu

stellen, daß sie vom Durchschnitt der Klasse ohne

Hast bewältigt werden können.

Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können

entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben

und Konstruktionshilfen geboten werden.

Die Verwendung des Wörterbuches bei den

Schularbeiten in der zweiten Hälfte der 7. Klasse

und in der 8. Klasse ist den Schülern zu gestatten.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch Spracherlernung, Lektüre ausgewählter

Originale sowie durch Einführung in den Geist

der griechischen Kultur soll der Schüler befähigt

werden, leichte griechische Texte in gutes

Deutsch zu übertragen, zu interpretieren und

in ihrer kulturhistorischen Bedeutung zu verstehen.

Durch das ständige Bemühen um angemessene

Wiedergabe des Originaltextes soll das sprachliche

Ausdrucksvermögen gefördert werden.

Der Schüler soll die wichtigsten Ausdrucksformen

der griechischen Kultur kennen und ihre

weiterwirkende Kraft im europäischen Denken

und Schaffen der Neuzeit verstehen lernen.

Begegnung und Auseinandersetzung mit Leitgedanken

griechischer Dichtung und Philosophie

sollen dem Schüler vor allem in Fragestellungen

und Deutungen, die sich auf die Existenz des

Menschen und seine Aufgabe in der Welt beziehen,

zum persönlichkeitsbildenden Erlebnis werden.

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Grundtatsachen der attischen Formen- (seltenere

Formen ausgeschlossen), Kasus- und Satzlehre

unter Ausschluß schwierigerer Abschnitte,

deren Beherrschung am Beginn der Schriftstellerlektüre

nicht unbedingt notwendig ist.

Genaue Aneignung von Wörtern und Redewendungen

zur Vorbereitung auf die Schriftstellerlektüre.

Der Lese- und Übungsstoff soll neben den der

Erarbeitung der Formen- und Satzlehre dienenden

Einzelsätzen Bilder aus dem griechischen

Leben, aus der griechischen Sage und Geschichte

sowie Sprichwörter, Sprüche und Gedächtnisverse

bieten.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester

eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Ergänzung und Abschluß der attischen Formen-,

Kasus- und Satzlehre.

Auswahl aus Homer.

Griechisches Epos und homerische Welt (in

zusammenfassender Darstellung).

Allenfalls: ausgewählte Abschnitte aus dem

Neuen Testament.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3.,

eine im 2. Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Auswahl aus Platon.

Grundprobleme des griechischen Denkens

(besonders des philosophischen und des staatspolitischen).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3.,

eine im 2. Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Auswahl aus einer Tragödie.

Das griechische Drama als wesentliche Ausdrucksform

seiner Epoche (politische und kulturelle

Zusammenhänge, athenische Demokratie);

seine Entstehung und sein Weiterwirken in der

europäischen Literatur.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Hinsichtlich der Spracherlernung sind die für

Latein am Gymnasium aufgestellten didaktischen

Grundsätze sinngemäß anzuwenden. Unter ständiger

Bedachtnahme auf die künftige Schriftstellerlektüre

ist eine solide Grundlage in der

Formen- und Satzlehre zu schaffen sowie der

erforderliche Wortschatz zu erarbeiten und zu

festigen.

Vom Einsetzen des Unterrichts an ist besonders

auf das Üben vom Griechischen her Gewicht

zu legen und sind schriftliche Haus- und Schulübungen

zu geben, damit die Schüler rasch mit

Schrift und Akzentsetzung vertraut werden und

ihnen damit der Zugang zu der Sprache eröffnet

wird.

Am Beginn der Schriftstellerlektüre sind die

Schüler zur Benützung des Wörterbuches anzuleiten.

Bei der Lektüre der Tragödie ist die Behandlung

je einer Stelle aus vergleichbaren Dramen

der beiden anderen Tragiker möglich; es kann

dabei der Weg von der Vorklassik über die

Klassik zur Moderne an dem Prototyp der europäischen

Kultur begreiflich gemacht werden.

Neben der Lektüre der Originaltexte sollen

andere Unterrichtsmittel ergänzend Anwendung

finden, wie Schülerreferate und gemeinsames

Erarbeiten im Unterricht, Lektüre von Übersetzungen,

Schultheater, audio-visuelle Hilfsmittel,

Führungen, gemeinsame Veranstaltungen

zweier oder mehrerer Unterrichtsgegenstände

zur Behandlung eines Themas.

Zu den schriftlichen Arbeiten

In den Schularbeiten der 5. Klasse sind vor

allem griechisch-deutsche Sätze und Formenübungen

als Aufgabe zu stellen. Von der 6. bis

zur 8. Klasse sind alle Schularbeiten Übersetzungen

aus dem Griechischen.

Auf jeder Stufe sind alle Schwierigkeiten, die

das Durchschnittsmaß übersteigen, unbedingt

fernzuhalten.

Der Gesamtumfang der Schularbeiten soll in

der 5. Klasse anfangs etwa 40 griechische Wörter

betragen; er soll bei allmählicher Steigerung am

Ende der 6. Klasse etwa 70, in der 7. Klasse

etwa 80 bis 90, bei den zweistündigen Schularbeiten

der 8. Klasse 120 bis 140 und bei der

dreistündigen Schularbeit 150 bis 170 griechische

Wörter betragen.

Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können

entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben

und Konstruktionshilfen geboten werden.

Die Verwendung des Wörterbuches bei den

Schularbeiten in der zweiten Hälfte der 7. Klasse

und in der 8. Klasse ist den Schülern zu gestatten.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit

im richtigen Gebrauch der Fremdsprache

führen; dazu gehören eine Sprechweise, die sich

die Aussprache des fremdsprachigen Gebildeten

zum Vorbild nimmt, Kenntnis der zum korrekten

Gebrauch der Sprache erforderlichen Grammatik,

ein angemessener Wort- und Phrasenschatz,

das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes

zu verstehen, sowie die Fähigkeit, nicht zu

schwierige Sachverhalte und Gedankengänge

mündlich und schriftlich in der Fremdsprache

idiomatisch auszudrücken.

Anhand kulturkundlicher und literarisch wertvoller

Texte ist den Schülern eine angemessene

Kenntnis des fremden Landes, seiner Probleme

und seiner Bedeutung für Europa und die Welt

zu vermitteln und das Verständnis fremder

Wesensart zu erschließen.

Die Beschäftigung mit der Fremdsprache wie

der Vergleich mit der Muttersprache und den

anderen an der Schule gelehrten Sprachen sollen

zur Verfeinerung des Sprachgefühls und zur

Stärkung der Fähigkeit zu kritischem Denken

führen, die Beziehungen zwischen Denken und

Sprechen bewußt machen und den wohlüberlegten

Gebrauch der Muttersprache fördern. Die

Begegnung des jungen Menschen mit wertvollen

Werken der fremdsprachigen Literatur soll zur

Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen.

Englisch

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache

Sorgfältige Vermittlung einer gepflegten Aussprache,

ausgehend von der Nachahmung; Schulung

des Gehörs und der Sprechorgane an

anfangs kurzen, sinnvollen Sätzen, die sich aus

dem Gesprächs- und Lesestoff ergeben oder zu

ihm hinführen sollen. Besondere Beachtung der

dem Deutschen fremden Laute, Unterschied zwischen

stimmhaften und stimmlosen Konsonanten,

Schwachtonformen, die dem Englischen eigene

Intonation. Die internationale Lautschrift als

Merkhilfe und zum Verständnis der Ausspracheangaben

der Wörterverzeichnisse.

Schreibung

Planmäßige Übungen zur Sicherung der

Rechtschreibung durch Niederschrift auswendig

gelernter kurzer Texte und durch Diktate; allmähliches

Fortschreiten von unveränderten Texten

zu leicht veränderten.

Gesprächs- und Lesestoff

Einfache Gespräche in der Klasse und Lektüre

von Lesestücken (Erzählungen, Schilderungen,

Dialoge), die von der Umwelt des Schülers ausgehen

und in den Alltag der englischsprechenden

Völker einführen, zur Vermittlung eines ausreichenden

Wort- und Phrasenschatzes; Gedichte

und Lieder.

Sprachlehre

Grundlegende Formen und Fügungen; regelmäßige

und unregelmäßige Mehrzahlbildung des

Hauptwortes; Genitivbildung; bestimmter und

unbestimmter Artikel; das Eigenschaftswort und

seine Steigerung; das Stützwort one; Fürwörter;

Zahlwörter; Tätigkeits- und Leideform des Zeitwortes

im Present und Past (Simple und Expanded

Form) und tätige Form des Future; regelmäßige

und häufigste unregelmäßige Zeitwörter;

Frage und Verneinung (mit und ohne to

do); Befehl und Verbot; to have, to be, to do

und die modalen Hilfszeitwörter; Bildung und

Steigerung der Umstandswörter; wichtigste Vorwörter;

häufigste bei- und unterordnende Bindewörter;

Wortfolge Subjekt—Prädikat—Objekt;

Stellung der Umstandsbestimmung.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen kurzer Prosastellen, Dialoge,

Gedichte und Liedertexte; Wiedergabe gut

durchgearbeiteter Lesestücke, zuerst durch Beantworten

und Stellen von Fragen, später zusammenhängend;

Umformen von Lesestücken, z. B.

in Gesprächsform und Szenen; einfache Bildbeschreibung.

Einsetz- und Umformübungen.

Diktate in Anlehnung an den Gesprächs- und

Lesestoff. Gelegentlich einfache Übersetzungen

ins Englische im Anschluß an den Lesestoff

(Rückübersetzungen).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester

eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigen der Aussprache durch planmäßige

Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen

und durch gelegentliche systematische Zusammenstellungen.

Bei gesteigertem Sprechtempo

Beachtung von Bindung, Schwachtonformen und

Satzmelodie.

Gesprächs- und Lesestoff

Lesestücke in erzählender Form, Briefe und

Dialoge, die das Alltagsleben behandeln und

weiter in das Leben der englischsprechenden

Völker einführen.

Eine handlungsreiche längere Erzählung oder

ein Einakter bzw. Szenen aus einem dramatischen

Werk. Gedichte und Lieder.

Sprachlehre

Erweiterung und Vertiefung der Grammatikkenntnisse

Gebrauch der Einzahl und der Mehrzahl

und des Genitivs; die Substantivierung des

Eigenschaftswortes; Besonderheiten im Gebrauch

der Fürwörter; das Zeitwort in allen übrigen

Zeiten und Formen; vom Deutschen abweichender

Gebrauch der Zeiten. Die gebräuchlichsten

Arten der Nebensätze, besonders Bedingungssätze.

Weitere Vorwörter und Bindewörter.

Mündliche und schriftliche Übungen

Gelegentlich Auswendiglernen von Gedichten;

Wiedergabe durchgearbeiteten Lesestoffs durch

Beantworten von Fragen und in zusammenhängender

Form; Umformen des Lesestoffs; Bildbeschreibungen;

Nacherzählen einfacher vom

Lehrer dargebotener Geschichten; einfache Erlebnisberichte;

Einsetz- und Umformübungen; einfache

Aufsatzübungen im Anschluß an den Gesprächs-

und Lesestoff; gelegentlich Rückübersetzungen;

freiere Diktate.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Anschauliche Sachprosa und Dichtung zur

genaueren Kenntnis des gesellschaftlichen, kulturellen

und wirtschaftlichen Lebens in der englischsprechenden

Welt, vor allem in Großbritannien

und in den Vereinigten Staaten. Einblick in die

bis heute nachwirkenden historischen Entwicklungen

durch Geschichtsbilder (Besiedlung und

Eroberung Britanniens, Aufstieg unter den

Tudors, das britische Weltreich, die Entstehung

der Vereinigten Staaten).

Proben aus der englischen und amerikanischen

Literatur des 19. und vornehmlich des 20. Jahrhunderts;

ein Werk erzählender oder dramatischer

Art.

Sprachlehre

Vertiefen und Erweitern der Grammatikkenntnisse;

dabei sind besonders zu beachten

die Verwendung der Modalhilfsverben und ihrer

Ersatzformen, indirekte Rede und Frage, Partizipial-,

Gerundium- und Infinitivkonstruktionen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswertung des Gesprächs- und Lesestoffes

durch Nacherzählung, Zusammenfassung und

Wechselrede. Gespräche und Berichte über Gelesenes

und Erlebtes. Briefe. Wiedergabe vorgelesener

Prosastücke. Reizwortaufgaben. Übungen

im freien Aufsatz nach Vorbereitung durch

Sprechübungen. Gelegentliche Übersetzungen in

die Muttersprache und Rückübersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Anschauliche Sachprosa und Dichtung; literarische

Werke über politische, wirtschaftliche,

soziale und kulturelle Einrichtungen und Probleme

der englischsprechenden Völker. Gelegentlich

geschichtliche Rückblicke zum besseren

Verständnis dieser Probleme. Bedeutsame Beiträge

Großbritanniens und der USA zur Weltliteratur.

Proben aus der englischen und amerikanischen

Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts; ein vollständiges

Werk der Gegenwartsliteratur. Lektüre

von Zeitschriften und Zeitungen.

Sprachlehre

Vertiefen und Erweitern der Grammatikkenntnisse

durch gelegentliche systematische Zusammenfassungen

und Übungen nach Bedarf.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie bisher, aber mit gesteigerten Anforderungen;

dazu Versuche im freien Sprechen (z. B.

panel discussion). Übungen im freien Aufsatz.

Versuche in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen

oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichts ist das Englische. Der

Muttersprache kommt im Unterricht lediglich

die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche

Fragen der Grammatik und des Stils zu klären

und das Verständnis schwieriger Textstellen zu

sichern. Die fremdsprachige Terminologie der

Grammatik ist weitgehend zu verwenden (besonders

für die Zeiten des Verbums).

Nach Möglichkeit soll ein vorbereitendes

Unterrichtsgespräch in den Lehrstoff einführen.

An die Lektüre schließt sich in jedem Fall eine

mündliche oder schriftliche Auswertung.

Aussprache

Der richtigen Lautbildung und Tonführung ist

ebenso wie dem angemessenen Sprechrhythmus

(Schwachtonformen) gebührende Aufmerksamkeit

zu widmen. Etwa auftretende Mängel sind

durch Übungen, die nach Bedarf eingesetzt werden,

zu beseitigen. Die planmäßige Verwendung

von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von

Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von

Sprachübungsgeräten soll den Schüler an verschiedene

Sprecher gewöhnen. Geläufigkeit im

Sprechen und Korrektheit der Artikulation sollen

durch geeignete Übungen gefördert werden

(Vorlesen, Rezitation, Vortrag und allenfalls

szenische Darstellung). Außerdem soll der

Schüler frühzeitig zur Selbstkontrolle angeleitet

werden, auch unter Benützung technischer Hilfsmittel.

Schreibung

Zur Sicherung der Rechtschreibung sind bei

Bedarf entsprechende Übungen einzuschalten.

Wortschatz

Der Schüler soll Wortschatz und Kenntnis

idiomatischer Wendungen bei der Lektüre und

im Unterrichtsgespräch erwerben und erweitern.

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen

Stoffgebieten muß der Grundwortschatz stetig

und konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger

Wiederholung und durch Einbau des

erarbeiteten Sprachgutes in neue Zusammenhänge

ist das Sprachkönnen der Schüler zu fördern.

Hiebei können die Ergebnisse der neueren

Wort- und Strukturforschung in bezug auf

Häufigkeit und Verfügbarkeit des Sprachgutes

sehr von Nutzen sein.

Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen

von Wörtern, z. B. nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,

Beziehungen zu anderen Sprachen

nützlich. Im Mittelpunkt der Erweiterung des

Wortschatzes steht das Erarbeiten unbekannter

Wörter durch Erklärung und Umschreibung,

wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges

Wörterbuch gute Dienste leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die

nicht nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im

Gebrauch der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels

von Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Die Sprechübungen beginnen mit einfachsten

Fragen und Antworten (Lehrer- und Schülerfragen)

und schreiten über Umformungen aller

Art und Nacherzählungen bis zu größeren Zusammenfassungen

und Erlebnisberichten fort.

Im Klassengespräch soll der erworbene Wortschatz

immer wieder aktiviert werden.

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre, soll aber

auch Tagesereignisse und persönliche Erfahrungen

einbeziehen.

In der 5. und 6. Klasse ist die Auswahl des

Lesestoffes im wesentlichen durch die für den

Aufbau des Wortschatzes geltenden methodischen

Forderungen, in den höheren Klassen durch

die angeführten Stoffgebiete bestimmt. Darüber

hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet

und seinem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden

Klasse angemessen ist. Die Lektüre von

Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch als

Hausaufgabe gegeben werden. Stellen aus Zeitungen

und Zeitschriften sollen sorgfältig nach

Inhalt und sprachlicher Form ausgewählt werden.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des

Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Die Grammatik ist vom Beispiel her induktiv

zu erarbeiten. Die so gefundenen Regeln sollen,

wo immer möglich, an Schlüsselsätzen veranschaulicht

werden.

In der 5. und 6. Klasse soll die Beherrschung

der grundlegenden Formen und Fügungen erreicht,

in den folgenden Klassen die Kenntnis

der Grammatik im Zusammenhang mit dem

Gesprächs- und Lesestoff und durch entsprechende

Übungen erweitert und gefestigt werden.

Charakteristische Sprachstrukturen sollen

nach Form und Bedeutung gelegentlich in systematischen

Zusammenfassungen erarbeitet werden.

Vergleiche bestimmter sprachlicher Erscheinungen

im Englischen mit solchen in anderen an

der Schule gelehrten Fremdsprachen oder mit

solchen der Muttersprache sind fruchtbringend.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und

sprachlicher Art ist jeweils durch angemessene

Übungen zu festigen und zu sichern. Sie bilden

auch die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen

und Schularbeiten.

Französisch

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache

Vermittlung und Schulung der richtigen Aussprache

und Intonation auf Grund der Nachahmung;

Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge

an leichtverständlichen Ausdrücken

und Sätzen, die sich aus dem Unterricht der.

Klasse ergeben; Erklärung der Artikulation mit

besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen

fremden Laute und der dem Französischen

eigenen Satzmelodie; Heranziehen von Magnetophon

und Schallplatte.

Schreibung

Einführung in die Rechtschreibung im Rahmen

des mündlich vermittelten Sprachgutes. Die internationale

Lautschrift als Merkhilfe und zum Verständnis

der Ausspracheangaben in Wörterverzeichnissen.

Gesprächs- und Lesestoff

Einfache Gespräche in der Klasse und Lektüre

von Lesestücken (Erzählungen, Schilderungen,

Dialoge), die von der Umwelt des Schülers ausgehen

und in den französischen Alltag einführen,

zur Vermittlung eines ausreichenden Wort- und

Phrasenschatzes. Gedichte und Lieder.

Sprachlehre

Artikel, Hauptwort, Eigenschaftswort (Steigerung),

Zahlwort, Umstandswort; wichtigste Fürwörter;

wichtigste Vorwörter und Bindewörter;

avoir und être, regelmäßige und gebräuchlichste

unregelmäßige Zeitwörter im présent, impértif,

passé composé, futur, imparfait, plus-que-parfait,

conditionnel und conditionnel passé (Formen

und Gebrauch); rückbezügliche Zeitwörter; Übereinstimmung

des participe passe. Hinweis auf

das passé simple als eine dem Französischen

eigentümliche Zeit der Erzählung.

Frageform, Verneinung, Wortfolge; mise en

relief; einfache Nebensätze nach dem Bedarf des

Unterrichts.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen geeigneter Textstellen, auch

einiger Gedichte; Umformungen, Frage und Antwort

(auch Schülerfragen); Bildbeschreibungen

mit Betonung der dargestellten Vorgänge. Niederschreiben

von Auswendiggelerntem; Diktate

im Anschluß an Lesestücke, mit fortschreitender

Änderung des Wortlautes; Umformungen; Beantwortung

von Fragen über den Inhalt von Lesestücken.

Gelegentlich Rückübersetzungen zur

Festigung des Grammatikstoffes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester

eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes

sowie Vorbereitung und Auswertung

des Lesestoffes im Unterrichtsgespräch. Umfangreichere

Prosatexte vor allem erzählenden, aber

auch beschreibenden Inhalts aus der weiteren

Umwelt, besonders solche, die tiefer in die

Kenntnis des französischen Landes und Volkes

einführen, z. B. Szenen aus Paris, der Provinz,

einfache Geschichtsbilder. Erzählungen, Szenen,

Gedichte; dabei allmählich Übergehen zu

Originaltexten.

Sprachlehre

Ergänzung der Formen- und Satzlehre. Gebrauch

von passé composé, passé simple und

imparfait; voix passive; Nominalformen; subjonctif

(Anwendung und Vermeidbarkeit);

Zeitenfolge, abhängige Rede; häufigste Arten der

Nebensätze.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen sprachlich ergiebiger Stellen

(auch Gedichte); Umformungen und Erweiterungen;

Versuche im Berichten über Selbsterlebtes

und Beobachtetes; zusammenhängende Wiedergabe

von Gehörtem und Gelesenem. Stellen und

Beantworten von Fragen über den Inhalt von

Lesestücken, über die Bedeutung von Wörtern

und Ausdrücken. Diktate mit stärkerer Loslösung

vom Text; Anleitung zum Briefwechsel; einfache

Nacherzählungen und Zusammenfassungen; gelegentlich

Rückübersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Erweiterung der Kenntnis Frankreichs durch

Lektüre von Originaltexten, darunter auch von

leichten Texten wirtschaftlichen, technischen und

kulturkundlichen Inhalts; Heranziehen von Textproben

(Novellen, Erzählungen, Theaterstücke

und Gedichte) aus der neueren französischen

Literatur (19. und 20. Jahrhundert); Zeitschriften

und Zeitungen.

Sprachlehre

Wiederholung und Festigung der Grammatik

an Beispielsätzen; auf richtigen Gebrauch der

Zeiten, Aussageweisen und Präpositionen ist

besonderer Wert zu legen. Verstärkte Pflege des

idiomatischen Ausdrucks; vom Deutschen abweichende

Konstruktionen; Zeichensetzung.

Mündliche und schriftliche Übungen

Weiterführung des sachgebundenen Unterrichtsgespräches;

Nacherzählung; Zusammenfassen

von Gehörtem und Gelesenem mit Heraus-

heben des Wesentlichen; Erweiterung, Bericht,

Stellungnahme mit Hinführung zur Diskussion;

Übungen zur freien Rede vor der Klasse, allenfalls

Rezitation; Vorübungen zum freien Aufsatz

(Entwickeln und Erweitern). Gelegentlich Übersetzungen

und Rückübersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Darstellung und Besprechung größerer Sachgebiete

und Problemkreise, z. B. Presse, Unterrichtswesen,

staatliches Leben, Wandlungen in

der Gesellschaftsstruktur Frankreichs. Lebensprobleme.

Querverbindungen zu Österreich.

Proben aus Werken des 17., 18. und 19. Jahrhunderts,

die einen Einblick in die Entwicklung

des französischen Geistes- und Kulturlebens

ermöglichen und zum Verständnis der geistigen

Voraussetzungen des heutigen Frankreich führen.

Erarbeiten eines modernen Frankreichbildes und

der Bedeutung Frankreichs für Europa und die

Welt.

Mindestens ein Hauptwerk aus dem zeitgenössischen

Schrifttum. Zeitungslektüre.

Sprachlehre

Erweiterung der Grammatikkenntnisse nach

den Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs

und der schriftlichen Arbeiten; gelegentlich

systematische Zusammenfassungen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Erörterung und Diskussion; weitere Übungen

in freier Rede; Schulen der sprachlich-stilistischen

Fertigkeit; Nacherzählung; eingehende Pflege

des freien Aufsatzes aus vorbereiteten Themenkreisen;

Versuche in freier Mitschrift als Hilfe

zur schriftlichen oder mündlichen Wiedergabe

von Gehörtem.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichts ist das Französische

Der Muttersprache kommt im Unterricht lediglich

die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche

Fragen der Grammatik und des Stils zu

klären und das Verständnis schwieriger Textstellen

zu sichern. Die fremdsprachige Terminologie

der Grammatik ist weitgehend zu verwenden.

Der Lehrstoff wird durch Unterrichtsgespräch,

durch Lektüre und in geringerem Umfang durch

Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes

Gespräch soll in die Lektüre einführen, an

die sich immer eine mündliche oder schriftliche

Auswertung anschließt.

Die praktischen Übungen im Gebrauch der

fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht

von dem Grundsatz einer möglichst

weitgehenden Automatisierung beherscht werden.

Außerdem sollen die Schüler frühzeitig zur

Selbstkontrolle angeleitet werden, auch mit Benützung

technischer Hilfsmittel.

Aussprache

Die im Anfangsunterricht erworbene Aussprache

ist ständig zu überprüfen und durch

Übungen zu festigen und zu verfeinern; durch

muttersprachlichen Dialekt oder durch Jargon

bedingte Aussprachefehler sind unablässig zu bekämpfen.

Soweit es die Behandlung des Lehrstoffes

erfordert, muß der Unterschied zwischen

Alltags-, gepflegter Umgangs- und Vortragssprache

berücksichtigt werden. Der wohlüberlegte

Einsatz von Schallplatte, Tonband, Film,

Schulfunk und -fernsehen und Sprachübungsgeräten

gewöhnt den Schüler an verschiedene

Sprecher und trägt zur erforderlichen Steigerung

des Sprechtempos bei. Auch Rezitation, allenfalls

szenische Darstellung, fördert richtige Aussprache

und Geläufigkeit im Sprechen.

Schreibung

Zur Sicherung der Rechtschreibung sind gelegentlich

Übungen durchzuführen; auch der Silbentrennung

und der Zeichensetzung ist Beachtung

zu schenken.

Wortschatz

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen

Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des

Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden.

In planmäßiger Wiederholung, durch Wort-,

Ausdrucks- und Texterklärungen seitens der

Schüler und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.

Auf Beziehungen zu anderen an der Schule

gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen

Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung

und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung

unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das

einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von

Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre; Tagesereignisse

und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen

werden.

Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die angeführten

Stoffgebiete bestimmt. Darüber hinaus

kann anderer Lesestoff gewählt werden, sofern

er inhaltlich für die Altersstufe geeignet und

dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden

Klasse angemessen ist. Originaltexte sollen womöglich

in französisch kommentierten Ausgaben

gelesen werden. Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften

sind sorgfältigst auszuwählen.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch

des Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Fragen der Grammatik, die sich aus dem

Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen

ausgehend, vor allem anhand praktischer Beispiele

zu behandeln.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die

Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten.

Italienisch

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache

Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache;

Heranziehen audio-visueller Hilfsmittel

Schreibung

Im Zusammenhang mit Ausspracheübungen

Erarbeiten der Regeln der Rechtschreibung. Die

internationale Lautschrift als Merkhilfe und zum

Verständnis der Ausspracheangaben der Wörterverzeichnisse.

Gesprächs- und Lesestoff

Ausgehen von der nächsten Umwelt des

Schülers und von der gegebenen oder vom Lehrer

geschaffenen Situation.

Erwerbung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes, der im Klassengespräch immer

wieder verwendet und durch Lektüre erweitert

und gefestigt wird.

Lesestücke erzählender und beschreibender Art,

Dialoge und Briefe, Lieder und Gedichte, die

von der Umwelt des Schülers ausgehen und

allmählich zum italienischen Alltagsleben überleiten.

Sprachlehre

Hauptwort mit bestimmtem und unbestimmtem

Artikel; Eigenschaftswort; Mehrzahlbildung

des Haupt- und des Eigenschaftswortes, ihre

Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl; gebräuchlichste

unregelmäßige Mehrzahlbildungen;

die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter

di, a, da, in, su, con; persönliches Fürwort

(betonte und unbetonte Formen), besitzanzeigendes

Fürwort, fragendes Fürwort und das hinweisende

Fürwort questo; Grund- und Ordnungszahlwörter;

die Hilfszeitwörter avere und essere

und das regelmäßige Zeitwort in der tätigen

und in der Leideform der Gegenwart, der

zusammengesetzten Vergangenheit, der Mitvergangenheit

und der Zukunft, der Befehlsform

der 2. Person Einzahl und der 1. und 2. Person

Mehrzahl; ebenso das rückbezügliche Zeitwort

und einzelne Formen der unregelmäßigen Zeitwörter,

soweit Sprechübungen und Lesestoff dies

nötig machen, insbesondere von andare, stare,

fare, dare, sapere, volere, dovere, dire, venire

und potere; Frage, Verneinung, Wortstellung.

Formen des Hauptsatzes und der gebräuchlichsten

Nebensätze mit den entsprechenden

Bindewörtern; Eigenheiten beim Gebrauch von

bello, quello und buono; die unbestimmten Zahlwörter

poco, molto, tanto, troppo, quanto, tutto

und ihre adverbielle Verwendung; regelmäßige

Steigerung des Eigenschaftswortes; Umstandswort;

das bezügliche Fürwort che; Silbentrennung.

Mündliche und schriftliche Übungen

Fragen und Antworten im Anschluß an die

Lesestücke; leichte Umformungen; Auswendiglernen

kurzer Texte; Diktate, Einsetzübungen,

einfache Bildbeschreibungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon eine im 1. Trimester,

je zwei im 2. und 3. Trimester.

6. Klasse: (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Etwas umfangreichere Lesestücke, dazu auch

solche, die den Schüler mit den italienischen

Lebensverhältnissen bekannt machen. Leichte

Dialoge aus dem Alltagsleben. Gedichte.

Sprachlehre

Unregelmäßige Steigerung; das bezügliche Fürwort

cui, quäle; trapassato prossimo, passato

remoto; gerundio; Bildung des Konditionals und

des Konjunktivs, soweit sie zum Verständnis

des Lesestoffs notwendig sind; Zeitenfolge;

Befehlsform in der 3. Person Einzahl und Mehrzahl;

Ergänzung der unregelmäßigen Mehrzahlbildungen

der Hauptwörter; Übereinstimmung

des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem

vorhergehenden Objekt (lo, la, li, le und ne);

Übersicht über den Gebrauch der Vorwörter und

der Bindewörter; Teilungsartikel.

Mündliche und schriftliche Übungen

In Klassengesprächen Zusammenfassung und

systematische Erweiterung bereits bekannter

Sachgebiete. Sprachliche und inhaltliche Verwertung

des Gelesenen. Zur Festigung des erarbeiteten

Wortschatzes einfache Darstellungen von

Begebenheiten des täglichen Lebens.

Weitere Einsetzübungen und Umformungen,

Übersetzungen, einfache schriftliche Wiedergabe

von Begebenheiten aus dem Alltag. Einfache

Nacherzählungen und Zusammenfassungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Konzentrischer Ausbau der Sachgebiete und

Fortführung der Italienkunde.

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel.

Nicht zu schwierige Textproben der modernen

italienischen Literatur. Ein episches oder dramatisches

Werk, allenfalls mit Kürzungen.

Sprachlehre

Systematische Übersicht über die unregelmäßigen

Zeitwörter und über den Gebrauch der

Zeiten und Modi; Nebensätze und ihre Ersatzformen;

umfassende und eingehende Behandlung

der particelle pronominali accoppiate.

Mündliche und schriftliche Übungen

Einfache Nacherzählungen, Redeübungen über

Gelesenes und Erlebtes. Abfassen von Briefen,

Übersetzen in beiden Richtungen, Zusammenfassen

längerer und schwierigerer Lesestücke.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Mit Sorgfalt ausgewählte und nicht zu lange

Proben aus der Literatur zur Veranschaulichung

der Beiträge Italiens zum gesamteuropäischen

Kulturgut. Zeitungen und Zeitschriften (besonders

Artikel, die den Schüler zu kritischer

Stellungnahme sowie zum Vergleich mit ähnlichen

Verhältnissen im eigenen Lande anregen).

Ein oder zwei Ganzschriften entsprechenden

Umfangs aus der modernen Literatur, wenn nötig

in gekürzter Form.

Sprachlehre

Behandlung von Abschnitten der Grammatik,

die sich beim Lesen, Sprechen und Schreiben

und bei der Verbesserung der schriftlichen

Arbeiten als unentbehrlich erweisen; Zusammenfassung,

Übersicht und Einordnung der erlernten

Gesetzmäßigkeiten der Sprachlehre.

Mündliche und schriftliche Übungen

Gespräche über Gelesenes und Behandlung

von Gegenwartsproblemen (Diskussion). Redeübungen.

Gelegentlich Übersetzungen. Zusammenfassung

in sich geschlossener Textstellen,

später auch Stellungnahme zum Inhalt. Übungen

im freien Aufsatz. Versuche in freier Mitschrift

als Hilfe zur schriftlichen oder mündlichen

Wiedergabe von Gehörtem.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichts ist das Italienische.

Der Muttersprache kommt im Unterricht lediglich

die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche

Fragen der Grammatik und des Stils zu

klären und das Verständnis schwieriger Textstellen

zu sichern. Die fremdsprachige Terminologie

der Grammatik ist weitgehend zu verwenden.

Der Lehrstoff wird durch Unterrichtsgespräch,

durch Lektüre und in geringerem Umfang durch

Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes

Gespräch soll in die Lektüre einführen, an die

sich immer eine mündliche oder schriftliche Auswertung

anschließt.

Die praktischen Übungen im Gebrauch der

fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht

vom Grundsatz einer möglichst weitgehenden

Automatisierung beherrscht werden.

Außerdem sollen die Schüler frühzeitig zur

Selbstkontrolle angeleitet werden, auch mit

Benützung technischer Hilfsmittel.

Aussprache

Die im Anfangsunterricht erworbene Aussprache

ist ständig zu überprüfen und durch

Übungen zu festigen und zu verfeinern; durch

muttersprachlichen Dialekt bedingte Aussprachefehler

sind unablässig zu bekämpfen. Der Unterschied

zwischen Alltags-, gepflegter Umgangs- und

Vortragssprache ist zu berücksichtigen. Der

wohlüberlegte Einsatz von Schallplatte, Tonband,

Film, Schulfunk und -fernsehen und Sprachübungsgeräten

gewöhnt den Schüler an verschiedene

Sprecher und trägt zur erforderlichen

Steigerung des Sprechtempos bei. Rezitation,

allenfalls szenische Darstellung, fördert richtige

Aussprache und Geläufigkeit im Sprechen.

Schreibung

Rechtschreibübungen dienen der Sicherung der

erworbenen Kenntnisse.

Wortschatz

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen

Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des

Schülers stetig und konzentrisch erweitert

werden. In planmäßiger Wiederholung, durch

Wort-, Ausdrucks- und Texterklärungen seitens

der Schüler und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.

Auf Beziehungen zu anderen an der Schule

gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen.

Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung

und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung

unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das

einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch

der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels

von Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse

und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen

werden.

Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die

angeführten Stoffgebiete bestimmt. Darüber

hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet

und dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden

Klasse angemessen ist. Originaltexte sollen

womöglich in italienisch kommentierten Ausgaben

gelesen werden. Stellen aus Zeitungen und

Zeitschriften sind sorgfältigst auszuwählen.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch

des Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Fragen der Grammatik, die sich aus dem

Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen

ausgehend, vor allem anhand von praktischen

Beispielen zu behandeln.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die

Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten.

Russisch

Lehrstoff

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache

Gewöhnung an die russische Artikulation mit

besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen

fremden Laute und der Eigenart der russischen

Aussprache (Palatalisation, freier Akzent und

Reduktion, Assimilation). Systematische Hör-

und Ausspracheübungen mit gebräulichem Wort-

und Phrasenmaterial, Verwendung audiovisueller

Hilfsmittel.

Schreibung

Die zyrillische Schreib- und Druckschrift mit

besonderer Beachtung der den lateinischen ähnlichen,

aber nicht gleichen Buchstaben. Einführung

in die Transliteration. Inkongruenz zwischen

Rechtschreib- und Ausspracheregeln. Die internationale

Lautschrift als Merkhilfe und zum Verständnis

der Ausspracheangaben in den Wörterverzeichnissen.

Gesprächs- und Lesestoff

Aneignung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes aus der Umwelt des Schülers

und aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen

Situationen. Lesestücke, Erzählungen,

Dialoge, Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte,

die allmählich in die Kenntnis von Land und

Volk der Sowjetunion einführen.

Sprachlehre

Einfacher Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);

Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination

des Hauptwortes, gebräuchlichste unregel-

mäßige Formen; Deklination des Eigenschaftswortes;

Bildung der Kurzform des Eigenschaftswortes,

Umstandswort; Deklination der persönlichen,

rückbezüglichen, fragenden und besitzanzeigenden

Fürwörter; Grundzahlwörter und

ihre Rektion; Ordnungszahlwörter; gebräuchlichste

Vorwörter und Bindewörter; Konjugation

der am häufigsten gebrauchten Zeitwörter, auch

der rückbezüglichen, und ihre Rektion; Einführung

in Aktionsarten und Aspekte sowie

deren häufigsten Gebrauch in Vergangenheit und

Zukunft, in Befehls- und Nennform; Uhrzeit,

Datum und Alter; Wiedergabe des deutschen

„haben", „brauchen" und der Modalverben.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte

und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener

Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;

Umformungs- und Ergänzungsübungen;

Übersetzungsübungen, öfters auch in Form der

Rückübersetzung zur Festigung der Grammatikkenntnisse;

gelegentlich Diktat bekannter Texte

und Niederschrift auswendig gelernter Texte zur

Kontrolle der Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester

eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,

Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes

in Unterrichtsgesprächen. Erzählende und beschreibende

Prosatexte aus der weiteren Umwelt

der Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse von Land

und Volk der Sowjetunion vermitteln. Geeignete

Originaltexte.

Sprachlehre

Wichtige Ausnahmen und Ergänzungen zur

Deklination der Hauptwörter und Eigenschaftswörter;

Steigerung der Eigenschafts- und der

Umstandswörter; Deklination der Zahlwörter

und der noch nicht behandelten Fürwörter;

weitere Vor- und Bindewörter; Wiedergabe der

russischen Mittelwortformen im Deutschen und

der deutschen Leideform im Russischen; Möglichkeitsform;

weitere Gruppen häufiger Zeitwörter,

ihre Aspekte und ihre Rektion; Modellsätze zum

Gebrauch der Aspekte, besonders bei den Zeitwörtern

der Bewegung; wichtigste Arten der

Nebensätze.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 5. Klasse, dazu Versuche im Bericht

von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der

Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem;

Briefe; gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung

durch Diktate mit stärkerer Loslösung vom

Text, aber mit bekanntem Wortmaterial.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie bisher; Proben aus modernen Autoren;

Texte zum Zeitgeschehen, die zum Verständnis

von Land und Volk der Sowjetunion beitragen,

auch ausgewählte Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften.

Sprachlehre

Vertiefung, Wiederholung und Zusammenfassung

im Anschluß an die Lektüre und an den

Gesprächsunterricht. Worterklärungen. Besprechung

von Abkürzungen; gelegentlich Zusammenstellen

von Wortfamilien.

Mündliche und schriftliche Übungen

Übungen zur Festigung der Grammatikkenntnisse

und des Wortschatzes; Wiedergabe von

Gelesenem und Gehörtem (auch Redeübungen);

fallweise Übersetzung schwierigerer Stellen ins

Deutsche; Versuche im Aufsatz aus der Erlebniswelt

des Schülers.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie in der 7. Klasse: Proben aus Lyrik, Epik

und Dramatik des. 19. und 20. Jahrhunderts;

Texte zum Zeitgeschehen, die zum Verständnis

von Land und Volk der Sowjetunion beitragen.

Gelegentlich auch Vergleiche der Bezeichnungen

österreichischer und sowjetischer staatlicher und

wirtschaftlicher Einrichtungen.

Sprachlehre

Wie in der 7. Klasse.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 7. Klasse; Zusammenfassungen in

sich geschlossener Textsteilen, Berichte und

Beschreibungen, gelegentlich auch als umfang-

reichere Hausübungen; Pflege des Aufsatzes.

Versuche in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen

oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichts ist möglichst weitgehend

das Russische. In der Sprachlehre ist

frühzeitig auf die russische Terminologie überzugehen.

Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben

(z. B. beim Verständnis einer Textstelle, bei

Fragen des Stils, der Grammatik oder der Landeskunde),

kann gelegentlich die Muttersprache verwendet

werden.

Die praktischen Übungen im Gebrauch der

fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht

einer weitgehenden Automatisierung

dienen. Die Verwendung audio-visueller Hilfsmittel

sowohl zur Vermittlung von Kenntnissen

als auch zur Übung von Fertigkeiten ist dringend

zu empfehlen.

Der Lektüre hat immer eine mündliche oder

schriftliche Auswertung zu folgen.

Schulung des Gehörs und der Aussprache

Dem verstehenden Hören ist von allem Anfang

an große Bedeutung beizumessen. Dabei sollen

die Anforderungen allmählich gesteigert werden

(schwierigerer Wortschatz, schnelleres Tempo,

verschiedene Sprecher). Die Verwendung audiovisueller

Hilfsmittel ist dabei besonders zu empfehlen.

Bei der Schulung der Aussprache ist auf die

typischen Merkmale des Russischen (Palatalisation,

freier Akzent und Reduktion, Assimilation)

zu achten. Störende Einflüsse der Muttersprache,

auch des heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen.

Audio-visuelle Hilfsmittel (Funk und Film,

Tonband und Schallplatte, Sprachübungsgeräte

u. a.) leisten dabei wertvolle Dienste. Geläufiges

Sprechen und korrekte Aussprache sind durch

Übungen zu fördern (Rezitation, allenfalls

szenische Darstellung).

Schreibung

Die zyrillische Schreib- und Druckschrift sind

gleichzeitig zu vermitteln, wobei von allem Anfang

an auf genaue Schreibung der Buchstaben

zu achten ist. Zur Sicherung der Rechtschreibung

(einschließlich Zeichensetzung und Transkription)

sind anfangs regelmäßig, später gelegentlich angemessene

Übungen durchzuführen.

Wortschatz

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen

Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des

Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden.

In planmäßiger Wiederholung, durch Wort-,

Ausdrucks- und Texterklärung seitens der

Schüler und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.

Auf Beziehungen zu anderen an der Schule

gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen.

Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung

und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung

unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das

einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch

der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels

von Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse

und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen

werden.

Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die angeführten

Stoffgebiete bestimmt. Darüber hinaus

kann anderer Lesestoff gewählt werden, sofern

er inhaltlich für die Altersstufe geeignet und

dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden

Klasse angemessen ist. Stellen aus Zeitungen und

Zeitschriften sind sorgfältigst auszuwählen.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des

Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Fragen der Grammatik, die sich aus dem

Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen

ausgehend, vor allem anhand praktischer Beispiele

zu behandeln.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die

Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat die für eine umfassende

und vertiefte Allgemeinbildung bedeutsamen

Kenntnisse und Einsichten aus einem gegenwartsbezogenen

Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens

zu vermitteln und zu sichern sowie

die Zusammenhänge und Grundlagen des

historischen Ablaufes zu verdeutlichen. Daraus

sollen vor allem Verständnis für das Zeitgeschehen

und Fähigkeit zu selbständigem Urteil

erwachsen.

Die gründliche Behandlung der Geschichte

Österreichs und der Staatsbürgerkunde soll

Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit

und Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der

Gegenwart und Zukunft bewirken und das staatsbürgerliche

Bewußtsein stärken.

Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen ein

besseres Verstehen historischer Vorgänge sowie

der Gesellschaftsordnungen und ihrer Entwicklung

ermöglichen, zu höherem sozialem Verantwortungsbewußtsein

führen, zu aktiver Teilnahme

am öffentlichen Leben anregen und zu

einer von Toleranz und Humanität geprägten

Lebensführung beitragen.

Lehrstoff

Sozialkundliche Bildungsstoffe (folgende sozialkundliche

Grundbegriffe und Bildungsstoffe

sollen an entsprechenden Beispielen in allen

Klassen der Oberstufe erarbeitet werden)

Der Mensch als Person und als soziales Wesen.

Ehe und Familie.

Primär- und Sekundärgruppen, primitive und

komplexe Gesellschaften, Wirtschaftsstufen und

soziale Organisationsformen, Wechselbeziehungen

zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und

politischen Ordnungen, Pluralismus von Wertvorstellungen,

Interessenkonflikte, Staatenbildung

und Herrschaftsformen, Staatsordnung und

Staatstheorien (Utopie und Wirklichkeit), Erziehung

und Bildung, Arbeit und Beruf, Brauch

und Sitte.

Recht und Gesetz. Allgemeine Rechtsbegriffe.

Rechtsleben. Funktion von Normen.

Freiheitsbegriff und demokratischer Gedanke

im Wandel der Zeit. Individuum und Gemeinschaft

als Kulturschöpfer und -träger; Kulturüberschichtung

und Kulturkonflikte. Wissenschaft

und Gesellschaft, Religion und Gesellschaft.

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Urgeschichte

Überblick über Kulturen, Gesellschafts- und

Wirtschaftsformen; wichtigste Fundstätten, insbesondere

in Österreich.

Alte Hochkulturen

Hochkulturen des Vorderen Orients, vor allem

in ihrem Beitrag zur Kultur des Abendlandes.

Griechische Geschichte

Frühzeit und Kolonisation. Politische Entwicklung

der wichtigsten Stadtstaaten. Staatsformen

mit besonderer Hervorhebung der antiken

Demokratie. Die Perserkriege. Das Werden der

griechischen Kultur und ihre grundlegende

Bedeutung für Europa. Der politische Niedergang

Griechenlands. Das Reich Alexanders des Großen

und die Weltkultur des Hellenismus.

Römische Geschichte

Roms Entwicklung zum Weltreich; Republik,

Bürgerkriege, Prinzipat. Die Römerzeit in Österreich.

Das Christentum. Dominat. Der Zerfallsprozeß

des Reiches. Die Völkerwanderung.

Lateinischer Westen und byzantinischer Osten.

Sozialkundliche Bildungsstoffe

Arbeitsteilung, Handelsformen, Wesen und

Bedeutung der antiken Sklaverei, das Menschenbild

des Christentums, Parteienkampf, Bedeutung

des Rechts in der Gemeinschaft.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Frühmittelalter

Die Formung christlich-abendländischer Kultur

in der germanisch-romanischen Welt. Der Islam.

Byzanz: Staat, Kirche, Kulturausstrahlung. Die

Slawen. Das Frankenreich. Staatenbildung in

Europa.

Hochmittelalter

Sacrum Imperium und universale Kirche. Die

Kreuzzüge. Gesellschafts-, Wirtschafts- und

Rechtsordnung.

Spätmittelalter

Die Stadt in ihrer wirtschaftlichen, sozialen,

politischen und kulturellen Bedeutung. Auflösung

des Universalismus: Landeshoheit, Territorialstaat,

Nationalstaaten. Die Kirche (Schisma und

Reformbestrebungen).

Österreich im Mittelalter

Karolingische Mark, Babenbergerzeit. Geschichte

der österreichischen Länder. Ansätze zur

Einigung des Donauraumes. Zusammenfassung

durch die Habsburger. Kulturelle Leistungen und

wirtschaftliche Entwicklung.

Neuzeit

Humanismus und Renaissance. Erfindungen

und Entdeckungen und ihre Bedeutung (Hinweis

auf die außereuropäischen Hochkulturen). Wirtschaftlicher,

sozialer und politischer Wandel.

Reformation und katholische Erneuerung.

Religion und Machtpolitik. Die Seemächte. Der

Dreißigjährige Krieg und seine Folgen. Der

höfische Absolutismus. Der Merkantilismus.

Parlamentarismus in England.

Sozialkundliche Bildungsstoffe

Bauerntum, Feudalgesellschaft, Gesellschaftsordnung

der mittelalterlichen Stadt und ihre

Bedeutung, der Mensch in seiner ständischen

Bindung und Sicherung, Entfaltung der Einzelpersönlichkeit.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Der Aufstieg Österreichs zur Großmacht: Aufbau

und Verteidigung der Donaumonarchie, ihre

Aufgaben und Leistungen; Absolutismus in Österreich.

Aufgeklärter Absolutismus in Österreich.

Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts

Kampf um Freiheit und Menschenrechte: die

Gründung der USA; die französische Revolution.

Europa und die Napoleonische Politik.

Der Wiener Kongreß und die Restauration

der europäischen Staaten.

Liberalismus und Nationalismus. Die erste

industrielle Revolution und ihre Auswirkungen

Kapitalismus, Sozialismus, christliche Soziallehre.

Die deutsche Frage. Österreich und die

nationalen Bewegungen. Die Einigung Italiens.

Gründung des Deutschen Kaiserreiches.

Das Zeitalter des Imperialismus

Streben der Großmächte nach politischer und

wirtschaftlicher Weltgeltung. Kolonialreiche und

Kolonialpolitik. Die Bündnispolitik der Großmächte.

Die Balkanfrage.

Österreich-Ungarn vor 1914: Nationalitätenproblem,

politische Parteien. Wahlrecht.

Sozialkundliche Bildungsstoffe

Struktur und Strukturwandel der Gesellschaft.

Vorindustrielle Gesellschaft, neue Wirtschaftsgesinnung;

Zerfall alter und Entstehen neuer

Gruppen und Gemeinschaften. Klassengesellschaft.

Humanitätsgedanke, Toleranz, Menschenrechte.

Revolution (Wesen und Antriebskräfte).

Dynastie, Staat, Nation, Volk.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Das Zeitalter der Weltkriege

Der Erste Weltkrieg. Entstehung der Republik

Österreich. Friedensverträge. Der Völkerbund.

Die neue politische Lage in Europa. Wirtschaftliche

und soziale Folgen des Ersten Weltkrieges.

Die Weltwirtschaftskrise.

Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.

Österreich zwischen den Kriegen. Die Großmächte.

Der Zweite Weltkrieg. Freiheits- und

Widerstandsbewegungen.

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Die veränderte Weltlage. Die Vereinten

Nationen. Das neue Europa und seine Probleme.

Neue Staaten in Asien und Afrika. Die Politik

der Weltmächte.

Die Wiederherstellung der Republik Österreich.

Die Zeit der Besetzung. Der Wiederaufbau.

Der Staatsvertrag. Die immerwährende Neutralität.

Österreichs Stellung in Europa und in der

Welt.

Gegenwartsprobleme und ihre historischen

Wurzeln: Großmächte und Machtblöcke. Krisenherde

der Weltpolitik.

Sozialkundliche Bildungsstoffe

Die österreichische Verfassung (republikanisches,

demokratisches, bundesstaatliches und

rechtsstaatliches Prinzip): Grund- und Freiheitsrechte;

Bund, Länder, Gemeinden; Gesetzgebung,

Verwaltung, Rechtsprechung. Politische Parteien

und Interessenvertretungen. Mitwirkung des einzelnen

an der sozialen und politischen Willensbildung.

Religionsgemeinschaften und Staat. Sozialgesetzgebung,

soziale Einrichtungen. Neutralität

und umfassende Landesverteidigung.

8. Klasse: Arbeitsgemeinschaft

(2 Wochenstunden, in Verbindung mit Geographie

und Wirtschaftskunde)

Einfluß der Wissenschaften und der Technik;

Emanzipation der Frau; soziale, nationale und

rassische Vorurteile.

Die modernen Naturwissenschaften und die

zweite industrielle Revolution.

Die pluralistische Industriegesellschaft. Der Weg

zur Bildungsgesellschaft. Werden neuer Gesellschaftsformen.

Die politische Manipulation des Menschen

Ideologie und Propaganda, Massenmedien, öffentliche

Meinung. Individuelle Meinungsbildung.

Wesen und Aufgaben des modernen Staates.

Staatsformen der Gegenwart.

Die Menschenrechte. Zwischenstaatliche Einrichtungen

und überstaatliche Organisationen.

Didaktische Grundsätze

Der Geschichtsunterricht der Unterstufe wird

von Geschichtserzählung und Geschichtsbild bestimmt;

im Geschichtsunterricht der Oberstufe

bilden Grundlagen, Triebkräfte und Probleme

der einzelnen Epochen den Gegenstand, die

Geschichtserkenntnis steht im Vordergrund.

Die Stoffülle gebietet eine exemplarische

Behandlung von Beispielen, die nur nach dem

Prinzip der Bildungswerte ausgewählt werden

sollen; dabei sind Beispiele aus der Geschichte

Österreichs wo immer möglich vorzuziehen.

In allen Klassen sollen bei sich bietendem

Anlaß Probleme des Zeitgeschehens in objektiver

Weise behandelt und Möglichkeiten der staatsbürgerlichen

Erziehung genützt werden.

Staatsbürgerkundliche Begriffe sind im Unterricht

zu erarbeiten; dadurch soll auch die

geschlossene Behandlung der Staatsbürgerkunde

in der 8. Klasse vorbereitet werden.

Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht

isoliert zu behandeln, sondern anhand der

konkreten historischen oder aktuellen Situation

zu gewinnen. Bloße Definitionen sind zu vermeiden.

In der Arbeitsgemeinschaft der 8. Klasse stehen

Themenkreise aus Geschichte und Sozialkunde

in engster Verbindung mit solchen aus Geographie

und Wirtschaftskunde. Aus dem Zusammenwirken

von Sozialkunde und Wirtschaftskunde

soll eine zeitgemäße Staatsbürgerkunde

entwickelt werden. Die Vermittlung eingehender

Kenntnisse über Aufbau und Ordnung des

Staates unter Berücksichtigung der historischen

Wurzeln von Gegenwartsfragen soll zu einem

vertieften Verständnis politischer und sozialer

Probleme Österreichs, zu kritischer Urteilsfähigkeit

und rational! kontrollierten Entscheidungen

führen. Berichtigt gemäß Kundmachung BGBl: Nr. 137/

Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre

und Quellenauswertung, Referate und

Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichtes

in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge,

Lehrwanderungen und Schullandwochen

sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg

beitragen.

Überschaubare Einheiten des Lehrgutes sind

anzustreben. Zur Festigung der historischen und

sozialkundlichen Kenntnisse sowie zur Gewinnung

erweiterter Einsichten empfiehlt es sich,

Wiederholungen in Längs- und Querschnitten

durchzuführen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde

soll dem Schüler einen hinreichenden

Welt- und Kulturumblick vermitteln, der es

ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der

allgemein zur Verfügung stehenden Mittel

(Bücher, Bilder, Atlanten, Nachrichten in

Zeitungen, Zeitschriften, Film, Hörfunk und

Fernsehen) in der Heimat, im Vaterland und

in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem

Urteil zu gelangen und danach zu handeln.

Die Länderkunde Österreichs und der wichtigsten

Länder der Welt ist unter Berücksichtigung

der ursächlichen Zusammenhänge der geographischen

Erscheinungen zu behandeln; die

Vermittlung grundlegender Kenntnisse über

Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll

Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und

politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-

wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde

hinführen und damit zu einer umfassenden

Staatsbürgerkunde beitragen.

Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis

fördern sowie zu Heimat- und Vaterlandsliebe

und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein

erziehen, indem er die Leistungen

des Menschen in der Abhängigkeit von der

Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf

weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung

wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt

macht.

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Exemplarische Behandlung ausgewählter

charakteristischer Landschaften und Staaten

Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas,

Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche

und politische Gegenwartsfragen der behandelten

Staaten unter besonderer Berücksichtigung

der Entwicklungsländer. Die Bedeutung der

Meere vor allem als eines Verkehrs- und Wirtschaftsraumes.

Die Polargebiete.

Anhand der Länderkunde Wiederholung, Erarbeitung

und Erweiterung allgemeingeographischer

und wirtschaftskundlicher Begriffe und Sachgebiete.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete

Wirtschaften, Bedürfnisse, Bedarf, Güter;

Nachfrage, Angebot, Markt; Kosten, Wert, Preis,

Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investition;

Natur- und Kulturlandschaft; Monokultur,

tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen,

Kibbuz, Volkskommune; Entwicklungshilfe,

Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Länderkunde Angloamerikas, der Sowjetunion

und Europas (ohne Österreich). Exemplarische

Behandlung einzelner Staaten und Räume unter

besonderer Betonung der wirtschaftlichen und

gesellschaftlichen Strukturen. Wirtschaftliche und

politische Gegenwartsfragen der behandelten

Staaten. Die Kultur- und Wirtschaftslandschaften

Europas als Ergebnis menschlichen Wirkens.

Europa und die Welt.

Anhand der Länderkunde Fortsetzen der

Erarbeitung und Erweiterung allgemeingeographischer

und wirtschaftskundlicher Begriffe

und Sachgebiete.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete

Waldwirtschaft, verschiedene Typen der Landwirtschaft,

Genossenschaftswesen. Energiewirtschaft.

Standorte und Typen der Industrie,

Industrielandschaft, Landschaftspflege und Naturschutzgebiete,

Erholungslandschaft. Berufs- und

Sozialstruktur. Unternehmensformen: Einzel-

und Gesellschaftsunternehmen; Konzentration,

Kooperation, Konzern, Trust, Kombinat, Kartell.

Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft,

Mischformen (das jugoslawische Modell einer

Planwirtschaft, die französische „Planification",

der Wohlfahrtsstaat). Internationaler Zahlungsverkehr.

Wirtschaftsgemeinschaften, Zölle.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Darbietung und Erarbeitung eines kulturgeographischen

Bildes Österreichs unter ständiger

Ausnützung aller vorhandenen Hilfsmittel.

Charakterisierung der verschiedenen Landschaftsräume

und Zuordnung zu den Bundesländern.

Bevölkerungsstruktur und Wirtschaftszustand

Österreichs als Ergebnis geographischer und

historischer Voraussetzungen anhand statistischen,

kartographischen usw. Materials. Eingehende

Besprechung der Struktur, der Probleme

und der Entwicklungstendenzen der österreichischen

Wirtschaft.

Erweiterung und Erarbeitung allgemeingeographischer

und wirtschaftskundlicher Begriffe

und Sachgebiete.

Wirtschaftskundliche Sachgebiete

Budget, Steuern, Lastenausgleich; Inflation,

Deflation, Kaufkraft des Geldes, Vollbeschäftigung;

Bruttonationalprodukt, Nettonationalprodukt,

Volkseinkommen. Kostenfaktoren,

Rentabilität, Produktivität; Automation. Betrieb

und Markt. Grüner Plan. Verstaatlichung,

Kommunalwirtschaft. Betriebsformen, Bilanz,

Gewinn- und Verlustrechnung. Notenbank, Börse

und andere Märkte. Kreditinstitute, Wertpapiere.

Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Kapitalbilanz,

Zahlungsbilanz. Interessenvertretungen der Wirtschaft

Unternehmerverbände, Kammern, Gewerkschaften;

soziale Sicherheit, Arbeitszeit,

Arbeitsmarkt.

8. Klasse: Arbeitsgemeinschaft

(2 Wochenstunden, in Verbindung mit Geschichte

und Sozialkunde)

Die Beziehungen zu den Entwicklungsländern;

Bevölkerungsentwicklung und Ernährungsprobleme.

Natur-, Kultur- und Wirtschaftslandschaft.

Der Mensch als Träger der Wirtschaft. Umweltprobleme.

Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik

Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, stabiler

Geldwert. Konjunkturschwankungen und Konjunkturpolitik.

Wirtschaftspolitische Manipulation des Menschen

Werbung, Marktlenkung, Kreditwirtschaft,

Subventionen, Währung.

Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.

Internationale Wirtschaftsorganisationen. Wirtschaftspolitischer

Vergleich der Großmächte und

Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze

Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft;

der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde

ist daher bei dem immer schnelleren

Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen,

kulturellen und gesellschaftlichen Situation

ständigen Änderungen unterworfen, die der

Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat.

Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.

Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde

kann nicht das Ziel des Unterrichts sein,

exemplarische Darstellung muß aber einen Überblick

über alle Erdräume ermöglichen.

Die wirtschaftskundlichen Begriffe und Sachgebiete

sind nicht gesondert, sondern in Verbindung

mit der Länderkunde und vornehmlich

anhand konkreter Beispiele zu behandeln; die

Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie

und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.

Bloße Definitionen sind zu vermeiden.

In der Arbeitsgemeinschaft der 8. Klasse steht

der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde

in engster Verbindung mit dem aus

Geschichte und Sozialkunde, sodaß die gegebenen

Verbindungen dieser beiden Gegenstände auch

zu einer Teamarbeit der beiden Lehrer in gemeinsamen

Unterrichtsstunden führen können. Gerade

aus dem Zusammenwirken von Wirtschaftskunde

und Sozialkunde soll eine zeitgemäße Staatsbürgerkunde

entwickelt werden. Querverbindungen

sind auch zum Philosophischen Einführungsunterricht

möglich. Die Einsicht in Aufgaben

und Bedeutung der Wirtschaft und in ihre

Abhängigkeit von Landschaft, Politik und

Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen

in ihren geographischen und wirtschaftlichen

Bedingungen, soll zu einem vertieften

Verständnis politischer, wirtschaftlicher und

sozialer Probleme führen.

Besonders in der 8. Klasse soll die Behandlung

des Lehrstoffs soweit wie möglich Berichte und

Referate der Schüler und auch Diskussionen mit

einbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden,

wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls

Zeitungsberichte und eigene Beobachtungen zu

verwenden und zu verwerten. Gegebenenfalls

können Fachleute zu Referaten und Diskussionen

herangezogen werden.

In allen Klassen der Oberstufe sind Lehrausgänge

nach Möglichkeit durchzuführen.

MATHEMATIK

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die auf der Unterstufe erworbene Fähigkeit,

mathematische Fragestellungen des täglichen

Lebens zu erkennen, ist zu erweitern.

Darüber hinaus sollen Kenntnisse der Mathematik

erworben werden, um die Eigenart und

Bedeutung dieser Wissenschaft aus ihrem Entwicklungsgang,

ihrer Begriffsbildung, ihren

Operationen und Methoden, ihrem System und

ihrem Wahrheitsgehalt zu erfassen und durch

Selbsttätigkeit bildungswirksam zu machen.

Dabei ist ein Einblick in die vielfältigen

Wechselbeziehungen zwischen der Mathematik

und den übrigen Kulturbereichen, insbesondere

den Naturwissenschaften, der Technik, den Wirtschafts-

und Sozialwissenschaften sowie der

Philosophie zu geben. Auf Möglichkeiten und

Grenzen mathematischer Aussagen ist hinzuweisen.

Das Anschauungs- und Abstraktionsvermögen

ist auszubilden; auf eine klare und scharfe mathematische

Denkweise ist zu achten; die erforderliche

sprachliche Ausdrucksweise ist besonders zu

pflegen.

Lehrstoff

Der Lehrstoff jeder Klasse ist nach folgenden

Stoffgebieten gegliedert

Zahlen,

Gleichungen,

Funktionen,

Infinitesimalrechnung,

Kombinatorik, Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung,

Vektoren,

Geometrie.

Lehrstoff am Humanistischen Gymnasium, am

Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Grundbegriffe der Mengenlehre. Menge der

natürlichen, der ganzen und der rationalen

Zahlen. Restklassen.

Verknüpfungen. Begriff der Gruppe, des Ringes

und des Körpers.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit

einer Variablen über dem Körper der rationalen

Zahlen. Lineare Gleichungen mit zwei und drei

Variablen. (Grundmenge, Lösungsmenge.)

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung

der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.

Lineare Funktionen; graphische Darstellung.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Permutationen und Permutationsgruppen.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Begriff des Vektors. Addition und Substraktion

von Vektoren. Multiplikation eines Vektors

mit einem Skalar. Lineare Abhängigkeit von

Vektoren. Begriff des linearen Vektorraums.

Komponenten und Koordinaten eines Vektors.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Affine Geometrie

Schiebung und zentrische Streckung. Abbildungsgruppen.

Ebenes Koordinatensystem, räumliches Koordinatensystem.

Analytische Darstellung der Geraden in der

Ebene, der Geraden im Raum und der Ebene

im Raum unter Verwendung von Vektoren

(Parameterdarstellung).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Irrationale Zahlen, Körper der reellen Zahlen.

Potenzen. Logarithmen. Rechenstab.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Potenzfunktionen, Exponential- und logarithmische

Funktionen, Winkelfunktionen; graphische

Darstellung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und

Divergenz. Arithmetische und geometrische

Folgen als Sonderfälle. Tangentenproblem, Begriff

der Momentangeschwindigkeit.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Variationen und Kombinationen. Binomischer

Lehrsatz.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.

Anwendung der Vektorrechnung beim Beweis

von Sätzen der Elementargeometrie.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Metrische Geometrie

Geradengleichungen und Ebenengleichungen.

Abstand eines Punktes von einer Geraden bzw.

von einer Ebene. Flächeninhalt des Dreiecks.

Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung

von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen

Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche

Zahlenebene.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.

Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung

von Linearfaktoren oder durch einfache

Substitutionen auf quadratische Gleichungen zurückgeführt

werden können.

Fundamentalsatz der Algebra. Quadratische

Gleichungen mit zwei Variablen, soweit sie in

der analytischen Geometrie benötigt werden.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Ganze rationale Funktionen; graphische Darstellung

unter Verwendung der Infinitesimalrechnung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit.

Differentialquotient. Differential. Differenzierbarkeit.

Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen

Funktionen, der Winkelfunktionen und

zusammengesetzter Funktionen; höhere Ableitungen.

Extremwertaufgaben.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Grundbegriffe der Statistik: Absolute und

relative Häufigkeiten, Mittelwert, Streuungsmaße.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.

Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Gleichungen des Kreises und der Kugel.

Gleichung der Kreistangente; Pol und Polare.

Sekanten- und Tangentensatz, Potenz.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Die Zahl e, der natürliche Logarithmus.

Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues

der Zahlenbereiche mit Verwendung der strukturellen

Begriffe Gruppe, Ring, Körper.

Das dem Gruppenbegriff zugrunde liegende

Axiomensystem.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Zusammenfassender Überblick über die Auflösung

von Gleichungen und Ungleichungen.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Die e-Funktion und ihre Umkehrfunktion,

graphische Darstellung unter Verwendung der

Infinitesimalrechnung. Überblick über die bisher

behandelten Funktionen.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Ableitung der Exponentialfunktion und der

logarithmischen Funktion. Bestimmtes und unbestimmtes

Integral. Hauptsatz der Differential-

und Integralrechnung.

Anwendung der Infinitesimalrechnung auf

Geometrie und Physik.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische

Behandlung des linearen Vektorraumes.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Umfang und Flächeninhalt des Kreises und

seiner Teile. Oberfläche und Volumen von

Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel und

Kugelteilen.

Rückblick auf die analytische Geometrie in

der Geraden, in der Ebene und im Raum.

Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen

unter zusammenfassenden Gesichtspunkten.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Lehrstoff am Realistischen Gymnasium, am

Naturwissenschaftlichen Realgymnasium und am

Mathematischen Realgymnasium

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Grundbegriffe der Mengenlehre, Mengenoperationen

und ihre Gesetze. Menge der natürlichen

und der ganzen Zahlen. Teilbarkeit, Kongruenzen,

Restklassen. Menge der rationalen

Zahlen.

Verknüpfungen. Begriff der Gruppe, des Ringes

und des Körpers. Potenzen mit ganzzahligen

Exponenten. Polyadische Zahlendarstellung (besonders

Dualsystem).

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit

einer Variablen über dem Körper der rationalen

Zahlen. Lineare Gleichungen mit zwei und drei

Variablen. (Grundmenge, Lösungsmenge.) Zwei-

und dreireihige Determinanten und Matrizen.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung

der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.

Lineare Funktionen, Potenzfunktionen mit

ganzzahligen Exponenten; graphische Darstellung.

Zusammensetzung von Funktionen.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Permutationen und Permutationsgruppen.

Variationen, Kombinationen. Binomischer Lehrsatz.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Begriff des Vektors. Addition und Subtraktion

Ton Vektoren. Multiplikation eines Vektors mit

einem Skalar. Lineare Abhängigkeit von Vektoren.

Begriff des linearen Vektorraums. Komponenten

und Koordinaten eines Vektors.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Affine Geometrie

Schiebung und zentrische Streckung als Beispiele

affiner Abbildungen. Abbildungsgruppen.

Ebenes Koordinatensystem, räumliches Koordinatensystem.

Analytische Darstellung der Geraden

in der Ebene, der Geraden im Raum

und der Ebene im Raum unter Verwendung

von Vektoren (Parameterdarstellung).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Irrationale Zahlen, Körper der reellen Zahlen.

Potenzen mit reellen Exponenten. Logarithmen.

Rechenstab. Lineare Interpolation.

Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche Zahlenebene.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Potenzfunktionen mit reellen Exponenten,

Exponential- und logarithmische Funktionen,

Winkelfunktionen; graphische Darstellung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und

Divergenz. Einfache Reihen. Arithmetische und

geometrische Folgen und Reihen als Sonderfälle.

Tangentenproblem, Begriff der Momentangeschwindigkeit.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.

Anwendung der Vektorrechnung beim Beweis

von Sätzen der Elementargeometrie.

Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Metrische Geometrie

Geradengleichungen und Ebenengleichungen.

Abstand eines Punktes von einer Geraden bzw.

einer Ebene. Flächeninhalt des Dreiecks.

Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung

von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen

Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (4 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Die Zahl e, der natürliche Logarithmus. Begriff

der algebraischen und der transzendenten

Zahl.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,

soweit sie in der analytischen Geometrie benötigt

werden.

Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung

von Linearfaktoren oder durch einfache

Substitutionen auf quadratische Gleichungen

zurückgeführt werden können. Kreisteilungsgleichungen.

Fundamentalsatz der Algebra.

Näherungsweise Lösung von Gleichungen (insbesondere

Newtonsches Näherungsverfahren).

Begriff der algebraischen und der transzendenten

Gleichung.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Rationale Funktionen, die e-Funktion und ihre

Umkehrfunktion, einfache irrationale Funktionen;

graphische Darstellung unter Verwendung

der Infinitesimalrechnung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient,

Differential, Differenzierbarkeit.

Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen

Funktionen, der Winkelfunktionen, der

Exponentialfunktion, der logarithmischen Funktion

und zusammengesetzter Funktionen; höhere

Ableitungen. Extremwertaufgaben.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral.

Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung.

Integrationsmethoden.

Anwendung der Infinitesimalrechnung auf

Geometrie und Physik.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Grundbegriffe der Statistik: Absolute und

relative Häufigkeiten, Mittelwerte, Streuungsmaße.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Gleichungen des Kreises und der Kugel.

Gleichung der Kreistangente; Pol und Polare.

Sekanten- und Tangentensatz, Potenz. Umfang

und Flächeninhalt des Kreises und seiner Teile.

Oberfläche und Volumen von Prisma, Zylinder,

Pyramide, Kegel, Kugel und Kugelteilen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues

der Zahlenbereiche mit Verwendung der

strukturellen Begriffe, Gruppe, Ring, Körper.

Das dem Gruppenbegriff zugrundeliegende

Axiomensystem.

Boolesche Algebra — Aussagenlogik — Schaltalgebra.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Zusammenfassender Überblick über die Auflösung

von Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Optimierung.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Überblick über die bisher behandelten Funktionen.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Überblick über die wichtigsten Begriffsbildungen

der Infinitesimalrechnung. Numerische Integration.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Binomische Verteilung. Normalverteilung.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische

Behandlung des linearen Vektorraumes.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Rückblick auf die analytische Geometrie in

der Geraden, in der Ebene und im Raum.

Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen

unter zusammenfassenden Gesichtspunkten. Tangenten,

Pol und Polare. Transformation von

Kegelschnitten.

Als zusätzlicher Lehrstoff ist aus

den folgenden Stoffgebieten mindestens eines auszuwählen

Rechenanlagen

Wesen der Programmierung (insbesondere

Problemanalyse, Flußdiagramm)

Grundgedanken der Topologie (Vertiefung der

Infinitesimalrechnung)

Reihenentwicklung von Funktionen

Die Abbildungen der Hauptgruppe (konstruktive

Behandlung, Überblick über ihre Struktur)

Affine Abbildungen

Grundgedanken der nichteuklidischen Geometrie

Axiomatische Behandlung von endlichen ebenen

Geometrien.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler der Oberstufe soll in jeder

Klasse ein ganzheitliches Bild der Mathematik

geboten werden, sodaß er die Zusammenhänge

und Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen

Stoffgebieten deutlich erkennen kann.

Der Lehrstoff jeder Klasse schließt an den

Stoff der vorhergehenden Klassen an und erweitert

ihn konzentrisch. Alle Stoffgebiete liefern

dazu ihren altersgemäßen Beitrag. Als Grundsätze

sind vor allem zu beachten: Schrittweiser

Ausbau der Zahlenbereiche, Aufstieg von linearen

Gebilden in Algebra und Geometrie zu solchen

höherer Ordnung.

Die Beiträge der einzelnen Stoffgebiete sollen

nicht nacheinander, sondern in möglichst enger

Verflechtung miteinander behandelt werden,

damit zeitökonomisch gearbeitet werden kann.

Viele Anknüpfungspunkte, Querverbindungen

und Übersichten ergeben sich damit im Lehrstoff

jeder Klasse und zwischen aufeinanderfolgenden

Klassen ebenso wie Möglichkeiten zur

Sicherung des Unterrichtsertrages und zu häufigem

Wiederholen.

Die wichtigsten mathematischen Beweisverfahren

wie indirekter Beweis und Methode der

vollständigen Induktion sind immer wieder an

geeigneten Stellen durchzunehmen. Ihre Kenntnis

ist ebenso vom Schüler zu fordern wie die

klare Unterscheidung der Begriffe Axiom, Satz,

Definition. Auf korrekten Gebrauch der mathematischen

Symbolik, deren Bedeutung und

Zweckmäßigkeit dem Schüler bewußt werden

soll, ist zu achten. Besonderer Wert ist auf

exakten mündlichen und schriftlichen Ausdruck

zu legen. Der Schüler soll soweit wie möglich

zu einer gewissen Selbständigkeit der Bearbeitung

mathematischer Themen angeleitet werden.

Bei der Einführung eines neuen Stoffgebietes

soll von lebensnahen Beispielen ausgegangen und

eine schrittweise Mathematisierung durchgeführt

werden. In der abschließenden Betrachtung der

Anwendungen sind die vielfältigen Querverbindungen

zwischen der Mathematik und den

Naturwissenschaften, der Technik, den Wirtschafts-

und Sozialwissenschaften sowie der

Philosophie (mathematische Logik) und der

Kunst aufzuzeigen.

Bei der Wiederholung und Zusammenfassung

in der 8. Klasse soll durch stärkere Betonung

logischer und axiomatischer Gesichtspunkte eine

wesentliche Vertiefung der Einsichten angestrebt

werden. Dieser abschließende Überblick über die

Mathematik soll das Verständnis für ihre modernen

Denkweisen und Arbeitsmethoden wecken.,

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht zielt auf Ausbildung und

gründliche Schulung der Raumanschauung sowie

Vermittlung der Fähigkeit, geometrische Formen

und Raumstrukturen zu erfassen und zu analysieren

und die planmäßige Herstellung räumlicher

Objekte vorzubereiten ("Konstruktive

Geometrie"). Dadurch wird das logische Denken

gefördert und der Schüler zu einwandfreiem und

präzisem sprachlichem Ausdruck angehalten.

Durch zeichnerische Darstellung und schrittweisen

Aufbau eines Objektes im Bild soll der

Schüler zu Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit,

Selbstkritik und Sauberkeit erzogen und zur Anfertigung

richtiger und allgemeinverständlicher

Handskizzen befähigt werden.

Das Herausarbeiten der einfachen Verfahren

der Darstellenden Geometrie soll dem Schüler

über das Gebiet des Faches hinausweisende Konzeptionen,

wie Abbildungsprinzip, Transformation

und Gruppe, metrische, affine und projektive

Geometrie, nahebringen.

Der Schüler soll die Bedeutung der Darstellenden

Geometrie für die technischen Wissenschaften

und ihre Querverbindungen zu anderen

Wissenschaftsgebieten und zur bildenden Kunst

erkennen.

Lehrstoff am Realistischen Gymnasium, am

Naturwissenschaftlichen Realgymnasium mit

Darstellender Geometrie und am Mathematischen

Realgymnasium

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Anschauliche Entwicklung der Grundbegriffe

der Darstellenden Geometrie. Lösung der Grundaufgaben

in zugeordneten Normalrissen.

Anwendung der Grundaufgaben und des

Seitenrißprinzips zur Darstellung ebenflächig

begrenzter geometrischer Körper und technischer

Objekte in zugeordneten Normalrissen. Herstellung

anschaulicher Bilder mittels Schrägrisses.

Ebene Schnitte von Prismen und Pyramiden,

Perspektive Affinität und Kollineation.

Netze von Prismen und Pyramiden.

Darstellung der Kugel und ihrer Tangentialebenen.

Abbildung des Kreises in zugeordneten Normalrissen.

Die Ellipse als affines Bild des Kreises.

Ebene Schnitte der Kugel, Darstellung von

Drehkegel und Drehzylinder, Tangentialebene.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei zweistündige Schularbeiten, je eine im

Trimester.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln.

Behandlung der hiebei auftretenden

affinen und kollinearen Beziehungen. Die Kegelschnitte

als kollineare Kreisbilder.

Normale Axonometrie; Darstellung ebenflächig

begrenzter Körper, Drehzylinder, Drehkegel

bei einfacher Lage zum Achsenkreuz,

Kugel.

Perspektive; Darstellung ebenflächig begrenzter

Objekte.

Wiederholung des Lehrstoffes.

Zusätzlicher Lehrstoff kann aus folgenden

Stoffgebieten ausgewählt werden

Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln.

Graphische Auflösung sphärischer Dreiecke.

Darstellung von schiefem Kreiszylinder und

schiefem Kreiskegel in einfacher Aufstellung,

ebene Schnitte dieser Flächen.

Rohrverbindungen, gebildet aus Drehzylindern

und Drehkegeln.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Die Ableitung der Grundbegriffe soll von

räumlichen Gebilden ausgehen, die dem Schüler

bereits geläufig sind (Würfel, einfache technische

Objekte). Zur Erläuterung von Begriffsbildungen

und Aufgaben ist reichlich von Modellen und

anschaulichen Skizzen Gebrauch zu machen.

Der Schüler ist zur Herstellung einfacher

Modelle aus Papier, Draht usw. anzuhalten;

gerade selbst angefertigte Modelle bringen ihn

in engere Beziehung zur Darstellenden Geometrie.

Es ist zu zeigen, daß jede Aufgabe der Darstellenden

Geometrie sich durch Kombination

einer geringen Anzahl elementarer Grundaufgaben

bewältigen läßt und daß zweckentsprechende

Seitenrisse entscheidende Vereinfachungen

der Ausgangssituation herbeiführen.

Auf die Vorteile des Arbeitens in der Eintafelprojektion

mit fallweise eingeführten Seitenrissen,

besonders bei der Behandlung der einfachsten

Grundaufgaben, wie wahre Größe einer

Strecke, Spurpunkt einer Geraden, Spur-, Haupt-

und Fallinie einer Ebene, ist hinzuweisen.

Es empfiehlt sich, im Anfangsunterricht eine

feste Rißachse zu verwenden.

Besonders anfangs sollten die Resultate (Längen

von Strecken, Größen von Winkeln usw.)

zur Erzielung einer angemessenen Zeichengenauigkeit

bei kotierten Angaben nicht nur

graphisch ermittelt, sondern auch durch Messung

zahlenmäßig angegeben und verglichen,

unter Umständen auch rechnerisch kontrolliert

werden; bloß „prinzipiell richtige" Zeichnungen

entsprechen nicht dem Lehrziel.

Die Beweise sollen im allgemeinen geometrischsynthetisch

geführt werden, doch können dort,

wo dies Zeitersparnis oder Vereinfachung bedeutet

(z. B. bei der Behandlung der Kegelschnitte),

von der Mathematik bereitgestellte Ergebnisse

und Methoden (analytische Geometrie, Vektorrechnung)

angewendet werden.

Besonderer Wert ist auf das Herausarbeiten

von Zusammenhängen zu legen: metrische, affine,

projektive, eventuell topologische Eigenschaften

einer Figur, Abbildungsprinzip; hiezu gehört

auch die Lösung gewisser ebener Aufgaben durch

räumliche Deutung.

Auf Querverbindungen zu anderen Gebieten

(Kunst, Geographie, Technik, Physik usw.) ist,

ohne ins Detail zu gehen, hinzuweisen (z. B.

Darstellung des Gradnetzes der Erdkugel, Darstellung

der Systeme der scheinbaren Himmelskugel).

Die Behandlung der analytischen Geometrie

des dreidimensionalen Raumes im Mathematikunterricht

soll durch die Darstellende Geometrie

weitgehend unterstützt werden.

Als Hausübungen sind Konstruktionsübungen

auf dem Reißbrett in beschränktem Ausmaß

(davon eine Tuschezeichnung je Trimester,

Höchstformat A 3) zu geben.

NATURGESCHICHTE

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler ist zum Verständnis der Formenwelt

und der Vorgänge in der belebten und

unbelebten Natur zu führen.

Anhand kennzeichnender Beispiele sollen die

Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen

bei Pflanzen und Tieren sowie deren

Beziehungen zur Umwelt erfaßt werden. Das

System der Organismen ist als Aussage über

natürliche Verwandtschaftsbeziehungen zu erklären.

Der Schüler soll mit Bau und Funktionen des

menschlichen Körpers sowie mit den Grundzügen

der Gesundheitslehre und der Sexualhygiene vertraut

werden; er soll die durch seine Geistigkeit

bestimmte Sonderstellung des Menschen im

Reich der Natur und seine sich daraus ergebende

Verantwortlichkeit gegenüber dem Lebendigen,

besonders auch gegenüber den künftigen Generationen,

erkennen und Einblick in die Tatsachen

der Vererbung und Entwicklung gewinnen.

Die Gesetzmäßigkeiten des Baues und die

damit zusammenhängenden Eigenschaften der

Minerale und Gesteine sollen erkannt werden.

Einige ausgewählte Minerale und Gesteine sind

hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswertung zu

behandeln.

Die aus dem Unterricht gewonnenen Einsichten

und Kenntnisse sollen zu einem naturgeschichtlichen

Weltbild ausgebaut werden, das

über die Einordnung der Erde in das Universum

und die Geschichte der Erde im Zusammenhang

mit der Entwicklung des Lebendigen zur Darstellung

des Menschen führt.

Die Schüler sind nach Möglichkeit in die

Methoden des biologischen Arbeitens, Beobachtens

und Experimentierens einzuführen und

sollen mit den wichtigsten Fragen des Natur-

und Landschaftsschutzes und mit der sich daraus

ergebenden Verantwortung vertraut werden.

Die Erziehung zu Achtung vor dem Leben und

zu Liebe zur Natur soll den gesamten Unterricht

durchdringen.

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Biologie der Zelle: Pflanzliche und tierische

Zelle. Flagellaten, Bakterien; Viren. Zellteilung.

Keimblattlehre anhand der Cölenteraten und

Cölomaten. Wachstum. Pflanzliches und tierisches

Gewebe.

Stoffwechsel: Pflanzliche Ernährung: Wurzel,

Blatt, Stamm. Assimilation und Dissimilation.

Hauptformen der tierischen Ernährung.

Atmung: Atmungsorgane, Gärung.

Pflanzliche und tierische Bewegung, Reizbarkeit,

Tropismen. Überblick über die Lagerpflanzen.

Fortpflanzung vegetativer und generativer

Art. Generationswechsel der Sproßpflanzen.

Behandlung einiger Familien der Blütenpflanzen,

deren Stellung im System. Besondere

Berücksichtigung der Nutzpflanzen.

Bauplanvergleiche der Gliederfüßer, Ökologische

Bedeutung der Insekten: Instinkthandlungen,

Staatenbildung, Brutpflege, Beispiele aus

der Verhaltensforschung, Pflanzen- und Tierschädlinge.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Entwicklung der Chordatiere.

Baupläne der Wirbeltiere: Skelett, Blutkreislauf,

Urogenitalsystem, Nervensystem.

Für die heimische Landschaft kennzeichnende

bzw. für die Wirtschaft wichtige Minerale und

Gesteine: Entstehung, morphologische, physikalische

und chemische Eigenschaften.

Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.

Das natürliche System der Lebewesen.

Grundzüge der Deszendenzlehre.

8. Klasse (2 Wochenstunden am Humanistischen

Gymnasium, am Neusprachlichen Gymnasium,

am Realistischen Gymnasium, am

Naturwissenschaftlichen Realgymnasium mit

Darstellender Geometrie, am Mathematischen

Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen)

Der Mensch. Bau und Funktion der Organe

des menschlichen Körpers unter Berücksichtigung

der somatisch-psychischen Zusammenhänge.

Ernährungslehre. Grundzüge der Gesundheitslehre

(Infektionskrankheiten, Immunologie,

Sexualhygiene). Hinweise auf Körperpflege und

Erste-Hilfe-Leistung (womöglich mit Übungen in

Zusammenarbeit mit dem Unterricht aus Leibesübungen).

Ontogenese: Zeugung, Embryonalentwicklung,

Geburt, Wachstum, Reifung, Alter. Biochemie

der Zelle. Molekularbiologische Grundlagen der

Vererbung. Erbgesundheitliche Fragen. Verantwortung

gegenüber den kommenden Generationen.

Menschwerdungsprobleme, Der Mensch als

geistiges und kulturschaffendes Wesen — seine

Sonderstellung in der Natur.

7. Klasse (2 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium ohne Darstellende

Geometrie)

Vertiefung des Lehrstoffs der 5. und 6. Klasse

Verhaltensforschung.

Zytologische und histologische Untersuchungen

an Unterlagen pflanzlicher, tierischer und auch

menschlicher Herkunft (Technik des Mikroskopierens).

Arbeiten an mineralogischem und petrographischem

Material. Die Geologie Österreichs.

Der Mensch. Bau und Funktion der Organe

des menschlichen Körpers unter Berücksichtigung

der somatisch-psychischen Zusammenhänge.

Ontogenese: Zeugung, Embryonalentwicklung,

Geburt, Wachstum, Reifung, Alter.

Grundzüge der Gesundheitslehre (Infektionskrankheiten,

Immunologie, Sexualhygiene). Hinweise

auf Körperpflege und Erste-Hilfe-Leistung

(womöglich mit Übungen in Zusammenarbeit mit

dem Unterricht aus Leibesübungen).

Schriftliche Arbeiten

Referate (z. B. Kurzberichte über praktische

Arbeiten, Ergebnisse literarischer Studien).

8. Klasse (2 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium ohne Darstellende

Geometrie)

Menschwerdungsprobleme. Der Mensch als

geistiges und kulturschaffendes Wesen — seine

Sonderstellung in der Natur.

Biochemie der Zelle. Molekularbiologische

Grundlagen der Vererbung. Erbgesundheitliche

Fragen. Verantwortung gegenüber den kommenden

Generationen.

Ernährungslehre. Welternährungsprobleme.

Weiterführung der in der 7. Klasse begonnenen

Anleitung zum selbständigen Arbeiten.

Schriftliche Arbeiten

Referate (z. B. Kurzberichte über praktische

Arbeiten, Ergebnisse literarischer Studien).

Didaktische Grundsätze

Durch sinnvolle Stoffauswahl ist der Überlastung

mit bloßem Gedächtniswissen vorzubeugen.

Umfangreiche systematische Betrachtungen

müssen zugunsten allgemeinbiologischer

Inhalte zurücktreten. Querverbindungen zu

anderen Unterrichtsgegenständen, wie z. B. Geographie,

Physik, Chemie, Psychologie und Philosophie,

sollen nach Möglichkeit wahrgenommen

werden. Auf die anatomischen und physiologischen

sowie tierpsychologischen Grundlagen für

die Psychologie des Menschen ist Bedacht zu

nehmen.

Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung

zu exaktem Beobachten, sprachlich richtigem

Beschreiben und begrifflich einwandfreiem Erfassen

der Sachverhalte. Auf eine ästhetische Art

der Naturbetrachtung soll nicht verzichtet werden.

Somatologische, hygienische und sexuelle

Fragen sind taktvoll zu behandeln.

Der naturgeschichtliche Unterricht ist durch

Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus

der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung

der audio-visuellen Unterrichtsmittel

wirklichkeitsnahe, überzeugend und lebendig zu

gestalten.

Bestimmungs- und Kennübungen, die der Vertiefung

der systematischen, morphologischen und

ökologischen Kenntnisse dienen, sind ebenso

wichtig wie Übungen in der Handhabung des

Mikroskops und in der Herstellung einfacher

Präparate, die Erstellung einfacher Versuchsanordnungen

und die Anleitung zu selbständiger

Beobachtung in der freien Natur. Auf Sorgfalt

bei der Gestaltung von Ausstellungen in Schaukästen

und auf die Verwendung nur einwandfreier,

sinnentsprechender Wandtafeln ist besonders

zu achten. So oft wie möglich sollen Lehrausgänge

veranstaltet werden. Für die Übungen

in Leistung Erster Hilfe und in Krankenpflege

sowie für Fragen der Sexualerziehung ist

gegebenenfalls ein Fachmann heranzuziehen.

Das Anlegen von Sammlungen soll nur unter

sachkundiger Leitung des Lehrers erfolgen. Zur

Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler sind

an Naturwissenschaftlichen Realgymnasien ohne

Darstellende Geometrie Schülerreferate durchzuführen,

an den anderen Oberstufenformen

wird die Durchführung von Schülerreferaten

empfohlen.

Das von der Naturgeschichte erarbeitete Weltbild

soll eine verläßliche Grundlage für weitere

Betrachtungen in anderen Unterrichtsgegenständen

sein.

Der Naturgeschichteunterricht soll sich den

gesicherten Ergebnissen der modernen Forschung

anpassen und deren Erkenntnisse anwenden, vor

allem auch in der Auswahl der Beispiele. Überdies

soll jede Gelegenheit wahrgenommen werden,

zu aktuellen naturwissenschaftlichen Fragen

Stellung zu nehmen.

CHEMIE

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufgabe des Unterrichtes ist es, das Verständnis

für die chemischen Vorgänge in Natur, Alltag

und Technik zu wecken und auf experimenteller

Grundlage die Kenntnis der wichtigsten Reaktionstypen

und der Gesetze des chemischen Geschehens

zu vermitteln. Dabei sind atomphysikalische

Theorien weitgehend heranzuziehen.

Technologie ist auf solche Beispiele zu beschränken,

deren Chemismus leicht überschaubar

ist und die für die Wirtschaft von Bedeutung

sind.

Auf die historische Entwicklung der Chemie

als Wissenschaft kann eingegangen werden.

Der Schüler soll die Stellung der Chemie im

naturwissenschaftlichen Weltbild sowie ihre kulturelle

und wirtschaftliche Bedeutung erkennen.

Lehrstoff (am Humanistischen Gymnasium, am

Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen)

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Aufgaben der Chemie, Beziehungen zwischen

Chemie und Physik.

Das Element, Atome, Moleküle. Grundbegriffe

der Radioaktivität. Isotopie. Atom- und Molekülmasse.

Atombau und Periodensystem. Valenz.

Grundlagen der chemischen Bindung.

Anorganische Chemie

Wasserstoff

Darstellungsmethoden.

Reaktionsfähigkeit von Einzelatomen (status

nascendi) und Molekülen. Knallgas. Grammatom,

Grammolekül, Grammäquivalent, Molvolumen,

Loschmidtsche Zahl.

Stöchiometrische Gesetze.

Thermochemie: exotherme, endotherme Vorgänge,

Aktivierungsenergie. Erweiterung des Gesetzes

von der Erhaltung der Masse durch die

Einsteinsche Beziehung.

Redoxvorgänge, Reaktionsgeschwindigkeit.

Wasser. Schweres Wasser.

Sauerstoff

Oxide. Säuren, Basen, Salze. Ozon. Allotropie.

Wasserstoffperoxid.

Edelgase.

Halogene. Salzsäure. Ionenlehre. Elektrolyse.

Gesetze von Faraday. Jod als Bioelement.

Allenfalls: Sauerstoffsäuren des Chlors.

Massenwirkungsgesetz. Protolyse des Wassers.

Elektronegativität. Dipolcharakter des Wassermoleküls

und anderer Moleküle.

Allenfalls: Wasserstoffbrückenbildung.

Ionenprodukt, pH-Wert.

Schwefel

Molekülgestalt und physikalische Eigenschaften

eines Stoffes (Zähigkeit, Farbe).

Schwefelwasserstoff.

Allenfalls: Anwendungen in der qualitativen

Analyse.

Oxide des Schwefels. Schwefelsäuren. Katalysatoren.

Stickstoff

Ammoniak.

Stickstoffoxide. Salpetersäure. Kreislauf des

Stickstoffs in der Natur.

Düngemittel.

Kohlenstoff

Kohlen. Koks, technische Heizgase. Karbide.

Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlensäure,

Karbonate, Hydrogenkarbonate, Wasserenthärtung.

Protolyse von Salzen in wäßriger Lösung.

Silicium

Quarz, Kieselsäuren, Silikate und wichtige

Silikatminerale, Kolloide.

Allenfalls: Glaserzeugung, keramische Erzeugnisse.

Metalle

Allgemeine Eigenschaften der Metalle, Metallbindung.

Elektrochemische Spannungsreihe.

Metallgewinnung.

Behandlung der für die Wirtschaft wichtigen

Metalle, insbesondere Magnesium, Aluminium,

Kupfer, Eisen.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Organische Chemie

Sonderstellung des Kohlenstoffs. Nachweis des

Kohlenstoffs in organischen Verbindungen.

Qualitative Analyse organischer Verbindungen.

Aliphatische Verbindungen (Darbietung unter

Zugrundelegung homologer Reihen. Genfer

Nomenklatur)

Gesättigte Kohlenwasserstoffe. Bindungsverhältnisse.

Isomerie. Erdöl (Gewinnung, Aufarbeitung).

Crackprozeß. Petrochemie.

Ungesättigte Kohlenwasserstoffe. Alkene,

Alkine. Bindungsverhältnisse. Anlagerung. Polymerisation.

Kunststoffe. Diene, Polyene: Kautschuk.

Halogenverbindungen.

Alkohole: Primäre, sekundäre, tertiäre, ein-

und mehrwertige Alkohole. Methanol, Äthanol,

alkoholische Gärung, Fermente. Glykol, Glyzerin.

Äther.

Oxydationsprodukte der Alkohole: Aldehyde

(Formaldehyd, Acetaldehyd), Ketone (Aceton).

Polykondensation.

Allenfalls: Phenoplaste, Aminoplaste.

Monokarbonsäuren (wichtige Glieder dieser

homologen Reihe), Salze der Monokarbonsäuren.

Ester, Esterspaltung (Gleichgewicht).

Allenfalls: Dikarbonsäuren.

Fette. Fetthärtung. Fettspaltung. Seifen.

Moderne Waschmittel.

Allenfalls: Trocknende Öle, Firnis.

Hydroxysäuren. Milchsäuren. Optische Aktivität.

Weinsäuren.

Kohlenhydrate. Monosaccharide: Traubenzucker,

Fruchtzucker.

Allenfalls: Ribose.

Disaccharide: Rübenzucker, Milchzucker, Malzzucker.

Polysaccharide: Stärke, Zellulose, Kunstseiden.

Stickstoffverbindungen: Amine, Amide, Harnstoff.

Aminosäuren. Pufferwirkung der Aminosäuren.

Eiweißstoffe: Einfache und Zusammengesetze

Eiweißstoffe.

Synthese und Biosynthese der Eiweißstoffe

unter Anwendung moderner Erkenntnisse in

vereinfachter Form.

Chemiefasern, die dem Eiweiß nachgebaut sind.

Zyklische Verbindungen

Isozyklische Verbindungen

Benzol. Mesomerer Zustand, Benzolstruktur,

Benzolgewinnung. Benzolderivate: Stellungsisomerie.

Nitro-, Amino-, Sulfo-, Hydroxyderivate.

Allenfalls: Aromatische Karbonsäuren, Aspirin,

Sulfonamide.

Farbige Stoffe — Farbstoffe (einige einfache

Beispiele).

Allenfalls: Färberei.

Heterozyklische Verbindungen

Gegenüberstellung zu den isozyklischen Verbindungen.

Anführung einiger einfacher Beispiele.

Lehrstoff (am Realistischen Gymnasium, am

Naturwissenschaftlichen Realgymnasium, am

Mathematischen Realgymnasium)

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Aufgaben der Chemie, Beziehungen zwischen

Chemie und Physik.

Das Element, Atome, Moleküle. Grundbegriffe

der Radioaktivität. Isotopie. Atom- und Molekülmasse.

Atombau und Periodensystem. Valenz.

Grundlagen der chemischen Bindung.

Anorganische Chemie

Wasserstoff

Darstellungsmethoden.

Reaktionsfähigkeit von Einzelatomen (status

nascendi) und Molekülen. Diffusion. Knallgas.

Gasgesetze. Lehrsatz von Avogadro. Grammatom,

Grammolekül, Grammäquivalent, Molvolumen.

Loschmidtsche Zahl.

Allenfalls: Rechnerische Anwendung der Gasgesetze.

Stöchiometrisdie Gesetze.

Thermochemie: exotherme, endotherme Vorgänge.

Heßscher Wärmesatz. Aktivierungsenergie.

Katalyse. Erweiterung des Gesetzes von der

Erhaltung der Masse durch die Einsteinsche

Beziehung.

Redoxvorgänge. Umkehrbare Vorgänge.

Reaktionsgeschwindigkeit, Massenwirkungsgesetz.

Gesetz von Le Chatelier.

Wasser, Osmose.

Allenfalls: Löslichkeit der Stoffe, Umkristallisieren.

Schweres Wasser.

Allenfalls: Wassersynthese, experimentell,

quantitativ.

Sauerstoff

Verflüssigen von Gasen. Oxide. Säuren, Basen,

Salze. Ozon. Allotropie. Wasserstoffperoxid.

Edelgase.

Halogene, im besonderen Chlor. Salzsäure.

Chloride. Ionenlehre. Elektrolyse. Gesetze von

Faraday. Elektronegativität. Dipolcharakter des

Wassers und anderer Moleküle.

Allenfalls: Wasserstoffbrückenbildung.

Vollständige und unvollständige Dissoziation

von Dipolverbindungen in wäßriger Lösung

(starke und schwache Säuren und Basen).

Protolyse des Wassers.

Ionenprodukt. pH-Wert. Pufferung.

Maßanalyse. Sauerstoffsäuren des Chlors (kurz

gefaßt).

Schwefel

Molekülgestalt und physikalische Eigenschaften

eines Stoffes (Zähigkeit, Farbe).

Schwefelwasserstoff und seine Anwendungen

in der analytischen Chemie.

Allenfalls: Löslichkeitsprodukt der Sulfide und

Niederschlagsbildung.

Oxide des Schwefels.

Schweflige Säure. Salzbildung bei mehrbasigen

Säuren. Schwefelsäure. Thioschwefelsäure.

Allenfalls: Selen.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Stickstoff

Ammoniak. Ammoniumsalze.

Allenfalls: Thermische Spaltung der Ammoniumsalze.

Salpetersäure, salpetrige Säure. Stickstoffoxide.

Stickstoffdünger. Düngemittelproduktion in

Österreich. Kreislauf des Stickstoffs in der Natur.

Phosphor

Zündmittel. Oxide und Säuren des Phosphors.

Phosphate als Düngemittel.

Allenfalls: Arsen, Arsenik.

Kohlenstoff

Kohlen, Koks, Technische Heizgase, Heizwert.

Adsorption. Aktivkohle. Karbide, Blausäure.

Cyanide. Komplexsalze. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid.

Allenfalls: Boudouardsches Gleichgewicht und

Wassergasgleichgewicht.

Kohlensäure.

Atmung. Assimilation.

Karbonate, Hydrogenkarbonate. Wasserenthärtung.

Allenfalls: Ionenaustauscher.

Protolyse von Salzen in wäßriger Lösung.

Silicium

Siliciumdioxid, Kieselsäuren, Silikate und Polysilikate,

ihr Vorkommen in der Natur. Verwitterung

von Silikatgesteinen, Vergleich mit

Kalkstein.

Kolloide. Glaserzeugung. Glassorten; Email.

Keramische Erzeugnisse (kurz gefaßt).

Metalle

Allgemeine Eigenschaften der Metalle. Metallbindung.

Elektrochemische Spannungsreihe.

Metallgewinnung.

Allenfalls: Erzaufbereitung, z. B. Flotation.

Alkalimetalle

Natrium und seine wichtigsten Verbindungen

(Natriumchlorid, Ätznatron, Soda). Kalium, Kalidünger.

Flammenfärbung, Spektralanalyse.

Allenfalls: Quantentheoretische Deutung der

Spektrallinien.

Magnesium

Magnesit, Magnesitindustrie.

Erdalkalimetalle, im besonderen Kalzium, Baustoffe.

Allenfalls: Mineralstoffwechsel.

Aluminium

Gewinnung. Elektrolytische Oxydation und

Reduktion (Eloxalverfahren), einige Aluminiumlegierungen

und -Verbindungen.

Allenfalls: Blei, Zinn; Bleiakkumulator.

Nebengruppenelemente

Kupfer, Silber (Fotografie); Eisen, Stahlerzeugung.

Platinmetalle.

Organische Chemie

Sonderstellung des Kohlenstoffs. Nachweis des

Kohlenstoffs in organischen Verbindungen. Qualitative

Analyse organischer Verbindungen.

Allenfalls: Quantitative Elementaranalyse. Molekülmassenbestimmung.

Ermittlung der Summenformel.

Aliphatische Verbindungen (Darbietung unter

Zugrundelegung homologer Reihen. Genfer Nomenklatur)

Gesättigte Kohlenwasserstoffe. Bindungsverhältnisse.

Isomerie. Wellenmechanische Veranschaulichung

der verschiedenen Bindungsarten.

Erdöl (Gewinnung, Aufarbeitung). Crackprozeß.

Petrochemie.

Ungesättigte Kohlenwasserstoffe.

Anlagerung, Polymerisation. Kunststoffherstellung.

Diene, Polyene: Kautschuk

Allenfalls: Carotin, Farbe organischer Verbindungen.

Allenfalls: Benzolstruktur, Mesomerie.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Weitere aliphatische Verbindungen

Halogenderivate.

Alkohole: primäre, sekundäre, tertiäre, ein-

und mehrwertige Alkohole, Methanol, Äthanol,

höhere Alkohole. Alkoholische Gärung, Fermente,

Glykol, Glyzerin.

Äther.

Oxydationsprodukte der Alkohole: Aldehyde

(Formaldehyd, Acetaldehyd), Ketone (Aceton).

Polykondensation. Phenoplaste, Aminoplaste.

Gesättigte Karbonsäuren

Monokarbonsäuren (wichtige Glieder der homologen

Reihe), Salze der Karbonsäuren. Ester,

Esterspaltung (Gleichgewicht). Dikarbonsäuren.

Ungesättigte Karbonsäuren.

Fette

Fetthärtung, Fettspaltung, Seifen. Moderne

Waschmittel.

Allenfalls: Trocknende Öle, Firnis.

Hydroxysäuren

Milchsäuren. Optische Aktivität; Stereoisomerie.

Weinsäuren.

Kohlenhydrate

Monosaccharide: Ribose, Traubenzucker,

Fruchtzucker, Tautomerie.

Allenfalls: Optische Aktivität in erweiterter

Form.

Disaccharide: Rübenzucker, Milchzucker, Malzzucker.

Polysaccharide: Stärke, Photosynthese, Zellulose,

Zelluloseester, Kunstseiden und Zellwolle.

Allenfalls: Besondere Eigenschaften von Makromolekülen.

Allenfalls: Genaueres Eingehen auf die Eigenschaften

von Kunstseiden.

Stickstoff Verbindungen

Amine, Amide, Harnstoff, Aminosäuren: salzartiger

Charakter. Lebenswichtige Aminosäuren.

Peptidbindung. Eiweiß. Chemiefasern, die dem

Eiweiß nachgebaut sind.

Zyklische Verbindungen

Isozyklische Verbindungen

Aromatische Verbindungen: Benzolstruktur;

mesomerer Zustand. Benzolgewinnung.

Benzolderivate: Stellungsisomerie. Nitro-,

Amino-, Sulfo-, Hydroxyderivate.

Allenfalls: Aromatische Aldehyde.

Benzolhomologe. Aromatische Karbonsäuren.

Aspirin. Sulfonamide.

Verbindungen mit mehreren Benzolringen;

nichtkondensierte und kondensierte Ringsysteme.

Farbige Stoffe — Farbstoffe (einfache Beispiele).

Allenfalls : Färberei.

Heterozyklische Verbindungen

Beschränkung auf die Heterozyklen mit aromatischem

Charakter.

Pyrrol, Pyrrolfarbstoffe (Hämoglobin, Chlorophyll).

Pyrimidin- und Purinderivate und ihre Bedeutung

für Nukleinsäuren.

Synthese und Biosynthese der Eiweißstoffe

unter Anwendung moderner Erkenntnisse in vereinfachter

Form. Biochemie der lebenden Zelle.

Allenfalls: Harnsäure. Alkaloide. Beruhigungsmittel.

Didaktische Grundsätze

Dem Schüler soll auf experimenteller Grundlage

ein Einblick in den Aufbau der Materie

und in die herrschenden Gesetzmäßigkeiten geboten

werden.

Zeitraubende und vom Schüler schwer überblickbare

Versuchsanordnungen sind zu vermeiden,

Versuche mit einfachen Mitteln sind daher

vorzuziehen und so oft wie möglich durchzuführen.

Die Einführung moderner (atomphysikalischer)

Theorien soll dann erfolgen, wenn sie zur einwandfreien

Erklärung des Reaktionsverlaufes

notwendig sind.

Die behandelten Stoffgebiete sollen grundsätzlich

in organischem Zusammenhang stehen.

Alle Möglichkeiten, die Schüler zu selbständigem

naturwissenschaftlichem Denken anzuregen,

sind auszunützen; insbesondere ist auf

genaues Beobachten, umfassende Auswertung der

Versuche, folgerichtige Schlüsse und Klarheit des

sprachlichen. Ausdruckes Wert zu legen.

Querverbindungen zu anderen Fächern sind

herzustellen. (Physik, Naturgeschichte, Geographie,

Mathematik, Philosophie). An gegebener

Stelle ist auch auf die Grenzen der Erkenntnis

hinzuweisen.

Als didaktische Hilfsmittel sind auch Unterrichtsfilm,

Lichtbild, Schulfunk und Schulfernsehen

heranzuziehen. Gelegentlich sollen Exkursionen

durchgeführt werden.

Allenfalls kommen auch Schülerreferate in Betracht,

besonders als abschließende Wiederholung

eines bereits erarbeiteten Stoffkapitels.

Im besonderen ist für die einzelnen Oberstufenformen

zu ergänzen

Am Realistischen Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium und am Mathematischen

Realgymnasium ist der Unterricht auf

eine möglichst breite experimentelle Grundlage

zu stellen. Der Schüler soll an geeigneter Stelle

mit den modernen Anschauungen über Atombau

und Bindungslehre vertraut gemacht

werden. Im Rahmen der modernen Chemie sollen

auch das chemische Gleichgewicht und die

Energiebilanz der chemischen Reaktionen behandelt

werden.

Einige moderne großtechnische Verfahren sollen

ausführlicher unter Verwendung von Zahlenmaterial

und unter genauer Behandlung der Verwertung

von Nebenprodukten durchgenommen

werden. In der organischen Chemie kann näher

auf Synthesen von Kunststoffen, Farbstoffen und

einfachen Heilmitteln eingegangen werden.

Moderne Arbeitsmethoden der analytischen

Chemie (z. B. Chromatographie, Spektralanalyse)

sollen erörtert werden.

In einer zusammenfassenden Überschau ist die

Stellung der Chemie im naturwissenschaftlichen

Weltbild zu zeigen.

Am Humanistischen Gymnasium und am Neusprachlichen

Gymnasium gilt dies mit gewissen

dem Lehrstoff entsprechenden Einschränkungen.

Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen sind die Schülerinnen zum Verständnis

für chemische Vorgänge in Natur, Alltag und

Technik, besonders soweit sie den Lebens- und

Wirkungsbereich der Frau betreffen, zu führen.

Das bedeutet auch ein genaueres Eingehen auf

die Chemie der Nahrungsmittel.

Die Darbietung des Lehrstoffes muß so erfolgen,

daß die Voraussetzungen für den Unterricht

aus Ernährungslehre rechtzeitig gegeben

werden.

Die Schülerarbeit hat im Vordergrund zu stehen.

Die Experimente sollen auch einfache Analysen

und Synthesen einbeziehen, um damit Hinweise

auf die Arbeitsmethoden des Chemikers in

der Praxis und in der Forschung zu geben.

Alle didaktischen Hilfsmittel sind in gesteigertem

Maße heranzuziehen.

PHYSIK

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat grundlegende Kenntnisse

und einen Überblick über die Entwicklung der

Wissenschaft bis zur jüngsten Gegenwart zu vermitteln

und Hinweise auf Methoden der physikalischen

Forschung an typischen Beispielen zu

geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung

der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung

mit anderen Wissenschaften, vor allem

mit der Philosophie, und den Einfluß der Naturwissenschaften

auf die Gesellschaft erkennen.

Technische Errungenschaften sollen behandelt

werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für

den Menschen zu bemessen ist. Der Verkehrserziehung

kommt besondere Bedeutung zu.

Korrekte sprachliche Formulierung auch

schwieriger und abstrakter Sachverhalte ist ebenso

zu pflegen wie genaues. Beobachten, kritisches

Denken und gewissenhafte Arbeit.

Lehrstoff (am Humanistischen Gymnasium, am

Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen)

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Einleitung

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Dynamik

Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik

der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen

Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.

Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.

Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck

und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.

Arbeit und Leistung. Potentielle und kinetische

Energie. Erhaltungssätze von Energie und Impuls.

Stoß. Verkehrserziehung.

Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen

Aufbau der Materie: Atom und Molekül. Molekularkräfte.

Wärme als Molekularbewegung.

Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische Deutung

von Temperatur und Wärmemenge. Spezifische

Wärme. Thermische Ausdehnung. Gasgesetze

(Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).

Absolute Temperatur. Strukturauflockerung

durch Wärmezufuhr. Das mechanische

Wärmeäquivalent, I. Hauptsatz. Umwandlung

von Wärme in mechanische Energie. Irreversible

Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen. Wärmeleitung

und Wärmeströmung.

Hydro- und Aeromechanik

Druck und Druckfortpflanzung. Turbinen.

Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke

und Raketenschub.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Krummlinige Bewegung, Feldbegriff

Kreisbewegung, Fliehkraft. Der rotierende

starre Körper. Trägheitsmoment. Zentralkraft.

Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.

Gravitationsgesetz. Entwicklung des Wissens über

das Sonnensystem. Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,

Arbeit. Probleme der Raumfahrt. Das Coulombfeld

als weiteres Modell eines Feldes.

Schwingungen und Wellen

Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.

Der schwingende Massenpunkt und das mathematische

Pendel. Fortschreitende transversale

und longitudinale Wellen. Der Schall als longitudinale

Welle. Merkmale und Erzeugung von

Tönen (Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende

Wellen, Schwebungen. Eigenschwingungen

und Resonanz. Huygensprinzip: Reflexion,

Brechung, Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.

Die Ausbreitung des Lichtes

Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Hinweis

auf die Bedeutung ihrer Konstanz. Reflexionsgesetz.

Brechungsgesetz, Totalreflexion.

Der Wellencharakter des Lichtes

Die Lichthypothesen von Newton, Huygens

und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.

Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie

der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes

Licht. Doppelbrechung.

Die ruhende elektrische Ladung

Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines

geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.

Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.

Elementarladung. Elektronenvolt.

Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)

Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische

Strom. Ohmsches Gesetz. Strom Verzweigung.

Stromarbeit und -leistung. Joulesche

Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Die bewegte elektrische Ladung (II. Teil)

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer

Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.

Wechselwirkungen zwischen Strom und

Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des

Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-

und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des

Wechselstroms. Drehstrom. Transformator.

Elektroenergie in Österreich. Elektrizitätsströmung

in Gasen und im Vakuum. Kathoden-

und Röntgenstrahlen. Elektronenröhren. Elemente

der Halbleiterphysik. Der elektrische

Schwingungskreis.

Strahlungsphysik

Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk.

Radioastronomie. Die Lichthypothese von Maxwell.

Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen

Wellen. Strahlungsgesetze. Äußerer

Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen

Quantentheorie.

Atommodelle

Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der

Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der

Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.

Dualismus von Welle und Teilchen.

Unschärferelation. Wellenmechanisches Modell.

Atomkern

Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis.

Strahlenschutz. Kernbau und Kernreaktionen.

Kernreaktor. Künstliche radioaktive Isotope und

ihre Anwendungen. Teilchenarten und ihre

Wechselwirkungen.

Aggregatzustände

Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.

Der Bau des Kosmos.

Lehrstoff (am Realistischen Gymnasium, am

Naturwissenschaftlichen Realgymnasium und am

Mathematischen Realgymnasium)

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Einleitung

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Dynamik

Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik

der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen

Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.

Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.

Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck

und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.

Reibung. Arbeit und Leistung. Potentielle und

kinetische Energie. Erhaltungssätze von Energie

und Impuls. Stoß. Verkehrserziehung.

Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen

Aufbau der Materie: Atom und Molekül.

Molekülarkräfte. Wärme als Molekularbewegung.

Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische Deutung

von Temperatur und Wärmemenge. Spezifische

Wärme. Thermische Ausdehnung. Gasgesetze

(Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).

Absolute Temperatur. Tieftemperatureffekte.

Strukturauflockerung durch Wärmezufuhr.

Dampfspannung, gesättigte und ungesättigte

Dämpfe. Luftfeuchtigkeit. Gasverflüssigung.

Spezifische Wärme von Gasen. Das mechanische

Wärmeäquivalent, I. Hauptsatz. Umwandlung

von Wärme in mechanische Energie.

Thermodynamischer Wirkungsgrad. Irreversible

Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen. Wärmeleitung

und Wärmeströmung.

Hydro- und Aeromechanik

Druck und Druckfortpflanzung. Auftrieb in

Flüssigkeiten und Gasen. Barometrische Höhenmessung.

Ausflußgesetze. Gleichung von Bernoulli.

Turbinen.

Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke

und Raketenschub.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Krummlinige Bewegung, Feldbegriff

Kreisbewegung. Fliehkraft. Der rotierende

starre Körper. Trägheitsmoment. Kreisel. Zentralkraft.

Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.

Gravitationsgesetz. Masse und Dichte der

Erde. Entfernung, Durchmesser und Masse von

Mond und Sonne. Entwicklung des Wissens über

das Sonnensystem. Die Drehbewegung der Erde

und ihre Effekte. Probleme der Zeitmessung.

Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit. Probleme

der Raumfahrt. Das Feld einer elektrischen

Ladung. Kraftlinien und Arbeit im elektrischen

Feld; das Potential des elektrischen Feldes.

Schwingungen und Wellen

Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.

Der schwingende Massenpunkt und das mathematische

Pendel. Fortschreitende transversale und

longitudinale Wellen. Schall als longitudinale

Welle. Merkmale und Erzeugung von Tönen

(Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende

Wellen, Schwebungen. Eigenschwingungen und

Resonanz. Huygensprinzip: Reflexion, Brechung,

Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.

7. Klasse (2 Wochenstunden am Realistischen

Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium

mit Darstellender Geometrie und

am Mathematischen Realgymnasium)

Die Ausbreitung des Lichtes

Lichtgeschwindigkeit, ihre. Bestimmung. Reflexionsgesetz.

Brechungsgesetz, Totalreflexion.

Der Wellencharakter des Lichtes

Die Lichthypothesen von Newton, Huygens

und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.

Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie

der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes

Licht, Doppelbrechung. Michelsonversuch.

Einführung in die Probleme der speziellen

Relativitätstheorie. Die Äquivalenz von Masse

und Energie.

Die ruhende elektrische Ladung

Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines

geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.

Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.

Elementarladung. Elektronenvolt.

Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)

Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische

Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.

Stromarbeit und -leistung. Joulesche

Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.

8. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen

Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium

mit Darstellender Geometrie und

am Mathematischen Realgymnasium)

Die bewegte elektrische Ladung (II. Teil)

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer

Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.

Wechselwirkungen zwischen Strom und

Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des

Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-

und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des

Wechselstroms. Drehstrom. Transformator. Elektroenergie

in Österreich. Elektrizitätsströmung

in Gasen und im Vakuum. Kathoden- und Röntgenstrahlen.

Elektronenröhren. Elemente der

Halbleiterphysik. Der elektrische Schwingungskreis.

Strahlungsphysik

Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk. Radioastronomie.

Die Lichthypothese von Maxwell.

Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen

Wellen. Strahlungsgesetze. Äußerer

Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen

Quantentheorie.

Atommodelle

Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der

Versuch von Franck und Hertz. Erkärung der

Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.

Dualismus von Welle und Teilchen. Unschärferelation.

Wellenmechanisches Modell.

Atomkern

Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis. Strahlenschutz.

Kernbau und Kernreaktionen. Kernreaktor.

Künstliche radioaktive Isotope und ihre

Anwendungen. Teilchenarten und ihre Wechselwirkungen.

Aggregatzustände

Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.

Der Bau des Kosmos.

7. Klasse (3 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium ohne Darstellende

Geometrie)

Die Ausbreitung des Lichtes

Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Reflexionsgesetz.

Brechungsgesetz, Totalreflexion.

Der Wellencharakter des Lichtes

Die Lichthypothesen von Newton, Huygens

und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.

Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie

der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes Licht,

Doppelbrechung. Michelsonversuch. Einführung

in die Probleme der speziellen Relativitätstheorie.

Die Äquivalenz von Masse und Energie.

Die ruhende elektrische Ladung

Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines

geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.

Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.

Elementarladung. Elektronenvolt.

Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)

Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische

Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.

Stromarbeit und -leistung. Joulesche

Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.

Vertiefung des Lehrstoffs dieser Klasse durch

zusätzliche Experimente, fallweise auch durch

Schülerversuche, durch Abfassung von Versuchsprotokollen

und mathematische Behandlung

dafür geeigneter Teilgebiete des Lehrstoffs.

Schriftliche Arbeiten

Referate (z. B. zusammenfassende Darstellung

einzelner Teilgebiete des Lehrstoffs, Kurzberichte

über Experimente, Ergebnisse einschlägiger literarischer

Studien).

8 Klasse (3 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium ohne Darstellende

Geometrie)

Die bewegte elektrische Ladung (II. Teil)

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer

Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.

Wechselwirkungen zwischen Strom und

Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des

Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-

und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des

Wechselstroms. Drehstrom. Transformator. Elektroenergie

in Österreich. Elektrizitätsströmung

in Gasen und im Vakuum. Kathoden- und Röntgenstrahlen.

Elektronenröhren. Elemente der

Halbleiterphysik. Der elektrische Schwingungskreis.

Strahlungsphysik

Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk.

Radioastronomie. Die Lichthypothese von Maxwell.

Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen

Wellen. Strahlungsgesetze. Äußerer

Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen

Quantentheorie.

Der Bau des Kosmos.

Vertiefung des Lehrstoffs dieser Klasse sowie

des Physiklehrstoffs der Arbeitsgemeinschaft Physik-

Chemie durch zusätzliche Experimente, fallweise

auch durch Schülerversuche, durch Abfassung

von Versuchsprotokollen und mathematische

Behandlung dafür geeigneter Teilgebiete des

Lehrstoffes.

Schriftliche Arbeiten

Referate (z. B. zusammenfassende Darstellung

einzelner Teilgebiete des Lehrstoffs, Kurzberichte

über Experimente, Ergebnisse einschlägiger literarischer

Studien).

Didaktische Grundsätze

Der Physikunterricht der Oberstufe soll im

allgemeinen von der Beobachtung der Naturerscheinungen

ausgehen und sie in überschaubaren

Experimenten reproduzieren. Die Bedeutung der

induktiven Methode für die Gewinnung von

Gesetzmäßigkeiten ist dem Schüler bewußt zu

machen; alle ihm jeweils geläufigen Hilfsmittel

der Mathematik sind zu benützen. Besonderer

Wert ist auf den Einbau des Vektorbegriffes zu

legen. Bei Vergleich und Messung physikalischer

Größen sind die Einheiten des österreichischen

Maß- und Eichgesetzes zu verwenden.

Der Unterricht ist in allen Klassen so aufzubauen,

daß das Verständnis des Schülers für die

erkenntniskritischen Revisionen des physikalischen

Weltbildes durch Kopernikus, Kepler, Galilei,

Planck, Einstein und Heisenberg vorbereitet

wird. Dazu eignen sich in erster Linie Atom- und

Feldbegriff. Beide müssen den Unterricht von

der ersten sich bietenden Gelegenheit an durchdringen

und möglichst oft zur Deutung des Naturgeschehens

herangezogen werden. Der Energiesatz

soll in seiner zentralen Stellung betont

und zur Ableitung von Gesetzen verwendet werden.

Allgemeine physikalische Abläufe sollen an

typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert

werden, insbesondere dort, wo schon auf der

Unterstufe Vorarbeit geleistet wurde.

Der hervorragende Anteil österreichischer Physiker

an der Entwicklung der Naturwissenschaften

ist historisch zu belegen und sachlich zu begründen.

Hinweise auf neuere Forschungsergebnisse sollen

den Unterricht beleben, die aktive Mitarbeit

des Schülers bei Versuchen fördern und ihn zu

selbständigen Überlegungen anregen. Als didaktische

Hilfsmittel sind die audio-visuellen Medien

sinnvoll heranzuziehen. Gelegentlich sollten

Exkursionen durchgeführt werden.

ARBEITSGEMEINSCHAFT PHYSIK-CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Arbeitsgemeinschaft Physik-Chemie am

Naturwissenschaftlichen Realgymnasium hat die

Aufgabe, die Grundlagen der physikalischen und

chemischen. Erkenntnisse vor allem auf dem Gebiete

der Atom- bzw. Kernforschung von höherer

Warte aus zu betrachten, auf neue Entwicklungen

einzugehen und gemeinsame Probleme mehrerer

Wissensgebiete in vertiefter Schau zu besprechen.

Lehrstoff (am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium

ohne Darstellende Geometrie)

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Atommodelle

Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der

Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der

Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.

Dualismus von Welle und Teilchen. Unschärferelation.

Wellenmechanisches Modell.

Atomkern

Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis. Strahlenschutz.

Kernbau und Kernreaktionen. Kernreaktor.

Künstliche radioaktive Isotope und ihre

Anwendungen. Teilchenarten und ihre Wechselwirkungen.

Aggregatzustände

Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.

Zusätzlicher Lehrstoff ist aus folgenden

Themenkreisen auszuwählen

Wechselwirkung zwischen mathematischer und

physikalischer Forschung.

Grundlagen der Kybernetik.

Komplexe Zahlen in der Wechselstromtechnik.

Geometrie und Physik. Grundgedanken der

allgemeinen Relativitätstheorie.

Kausalität und Wahrscheinlichkeit in der Physik.

Comptoneffekt.

Röntgenspektren.

Mikroskopie mit Teilchenstrahlen,

Atom physikalische Datierungsverfahren.

Bindungslehre: Atom- und Ionenbindung mit

Übergängen, Metallbindung; Bindungsenergie.

Wichtige Arten der Kristallgitter (ohne spezielle

Kristallographie).

Bestimmungen des Moleküldurchmessers.

Molekulargewichtsbestimmungen.

Isotopentrennung.

Normalpotentiale.

Photochemische Reaktionen; Farbfotografie.

Fluoreszenz.

Chemische Konstitution und Farbe.

Optische Aktivität in erweiterter Form.

Besondere Eigenschaften von Makromolekülen.

Sinnesorgane und Reizleitung vom physikalischen

Standpunkt aus. Chemie der Ernährung.

Biochemie: Enzyme, Vitamine, Hormone.

Heilmittel.

Anwendung der Physik in Biologie und Medizin.

Überschallflug Spezielle Raumfahrtprobleme.

Astronomische Spezialprobleme.

Der Informationsgehalt des Sternenlichtes.

Sterntemperaturen. Gesetz von Hubble.

Didaktische Grundsätze

Die Arbeitsweise in der Arbeitsgemeinschaft

Physik-Chemie muß der höheren Reife dieser

Altersstufe angepaßt sein; in den Unterricht können

zur Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler

Referate und das Studium wissenschaftlicher

Veröffentlichungen (auch fremdsprachiger) eingebaut

werden.

Im zweiten Teil der Arbeitsgemeinschaft soll

der Unterrichtsstoff vorwiegend den angeführten

Themenkreisen entnommen werden. Es steht dem

Lehrer frei, einzelne dieser Themen durch andere

von allgemeinem Interesse zu ersetzen.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

(Psychologie, Erziehungslehre, Philosophie)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sind unter dem Gesichtspunkt einer

philosophischen Anthropologie in Psychologie,

Erziehungslehre und Philosophie einzuführen.

In der Psychologie ist die besondere

Eigenart des Psychischen deutlich zu machen und

dabei sowohl der Unterschied zum Körpergeschehen

als auch der Zusammenhang damit herauszuarbeiten.

Ein Überblick über die grundlegenden

Bewußtseinsphänomene und Verhaltensweisen

soll zu einem Gesamtbild der Persönlichkeit führen.

Darüber hinaus ist zu zeigen, daß die Menschen

verschieden sind, in Wechselbeziehungen zu

Mitmenschen und Gemeinschaften stehen und

eine Entwicklung durchmachen.

In der Erziehungslehre sind die Zusammenhänge

zwischen den theoretischen Erkenntnissen

der Psychologie und der Soziologie

und ihren vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten

für Kinder- und Jugenderziehung, Berufswahl

und Lebensgestaltung, Menschenbildung und

Menschenführung im Sinne einer Lebenshilfe

herauszustellen.

In der Philosophie sind die Schüler mit

wesentlichen Problemen und Lösungsversuchen

bekanntzumachen, zu selbständigem und kritischem

Denken zu führen und mit tragenden

Werten des abendländischen Denkens zu konfrontieren,

aber auch darauf hinzuweisen, daß

in anderen Kulturen vielfach andere Wertvorstellungen,

Geisteshaltungen und Denkweisen bestehen.

Der gesamte Unterricht in diesem Gegenstand

soll zur Achtung vor der geistigen Leistung und

den Ansichten Andersdenkender erziehen. Darüber

hinaus soll er dem jungen Menschen helfen,

ein eigenes Welt- und Menschenbild zu finden,

nach dem Sinn seines Lebens zu fragen und verantwortungsbewußt

zu handeln.

Lehrstoff

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Psychologie

Einführung in den Gegenstand

Erleben, Verhalten und. Objektivationen; Aufgaben

und Methoden der Psychologie.

Allgemeine Psychologie

Wahrnehmen und Denken

Die Rolle der Aufmerksamkeit und der Einstellung

(selektives Bemerken); das Zusammenspiel

der verschiedenen Sinne (exemplarische Behandlung

eines Sinnesgebietes); Gestaltqualität

und Dingkonstanz; Speicherung und Verwertung

der Erlebnisinhalte.

Vorstellung

Erinnern; Assoziation und Perseveration;

Grade der Anschaulichkeit; Wesen und Leistungsfähigkeit

der Phantasie; die steuernden Tendenzen

im Vorstellungsablauf.

Denken

Problem und Umweg; Werkzeugdenken und

sprachgebundenes Denken; Funktionen der

Sprache.

Lernen

Reifen ererbter Anlagen; Anpassung und Gestaltung

durch Lernen; Arten des Lernens und

Lernhilfen; Behalten und Vergessen.

Fühlen und Wollen

Gefühle, Stimmungen; Affekte; Kontrolle der

Gefühle; Werterleben. Instikt; Antriebe und Motive;

Konflikt und Wunschversagung; Willensentscheidung.

Tiefenpsychologie

Das Bewußtsein und der Begriff des Psychisch-

Unbewußten. Wachtraum, Traum und Traumdeutung;

Suggestion und Hypnose; Fehlleistungen

und seelische Störungen.

Differentielle Psychologie

Struktur und Entfaltung der Person; Charakter,

Persönlichkeit, Individuum und Typus. Psychologie

der Geschlechter. Intelligenz. Problematik

der Intelligenz- und Persönlichkeitsdiagnose.

Sozialpsychologie

Kommunikation; Gruppe (besonders Ehe und

Familie), Kollektiv, Masse, Menge; Stellung des

einzelnen in der Gemeinschaft; massenpsychologische

Erscheinungen, Manipulation der Menschen.

Allenfalls: Richtungen der Psychologie. Grundzüge

der Pathopsychologie.

Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre

Einführung

Anlage und Umwelt; Entwicklung und Erziehung

des Menschen; Aufgaben der Erziehungslehre.

Säugling und Kleinkind

Grundzüge der körperlichen und seelischen

Entwicklung; Bedeutung der Mutter-Kind-Beziehung

und der Familienverhältnisse. Familienerziehung

und Heimerziehung; Bedeutung des Kindergartens;

Spiel und Spielzeug; besondere Erziehungsprobleme

(z. B. Trotzalter).

Das Schulkind vor und während der Reifezeit

Grundzüge der körperlichen und seelischen

Entwicklung, Schulreife und Schuleintritt; Schule,

Elternhaus und gleichaltrige Gruppe; Erziehungshilfen.

Der Jugendliche und der Erwachsene

Grundzüge der körperlichen und seelischen

Entwicklung; Berufsberatung und Berufswahl;

Bildung, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsziele;

Notwendigkeit der Selbsterziehung; Lebensgestaltung

und Partnerwahl. Führen und

Lehren. Teilnahme am öffentlichen Leben.

Der alternde Mensch

Grundzüge der körperlichen und seelischen

Entwicklung; besondere Lebensprobleme.

Allenfalls: Heilpädagogik.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Philosophie

Vom Ursprung, Gegenstand und Sinn des philosophischen

Fragens.

Wesen und Begründung der Erkenntnis

Unterscheidung der psychologischen und der

erkenntniskritischen Betrachtungsweise; Begründung

der Erkenntnis auf Sinnesempfindungen

und Wahrnehmungen (Sensualismus, Empirismus),

auf Intuition (Intuitionismus, Phänomenalismus)

und auf Denken (Rationalismus), auch

im Hinblick auf ihre Bedeutung für die einzelnen

Wissenschaften; Unterscheidung von Erkenntnis

a posteriori und a priori.

Die Denkmittel und ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung

Grundzüge der Aussagen- und der (ein- und

mehrstelligen) Prädikatenlogik.

Notwendigkeit exakten Formulierens; Zeichen

und Bezeichnetes; Individualbegriff, Allgemeinbegriff,

Kategorie; Definition und Einteilung;

Unterscheidung von Begriff (Satzfunktion)

und Urteil (Satz); Junktoren und Quantoren;

Herstellen und Umformen von Beziehungen;

Schluß- und Beweisverfahren; Deduktion und

Axiomatik; Wahrheit und Richtigkeit des Urteils;

Objekt: und Metasprachen.

Verfahren der induktiven Wissenschaften zur

Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse; Hypothese

und Theorie; Beschreiben, Deuten, Erklären, Verstehen,

Bewerten. Grenzen der Erkenntnis entsprechend

dem zugrunde gelegten System.

Die Frage nach der Wirklichkeit

Das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und

ihre Bereiche.

Mensch und Natur

Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit;

Kausalität und Finalität.

Mensch und Gemeinschaft

Die mitmenschlichen Beziehungen; Recht und

Macht; die Frage nach dem Ziel der Menschheit;

die menschliche Gesellschaft im Zeitalter von

Wissenschaft und Technik.

Mensch und Werte

Wertungen und Werte; die Frage nach dem

höchsten Gut. Das Schöne. Sittliche Grundhaltungen

und richtiges Handeln; die Freiheit des

Willens.

Mensch und Gott

Die Frage nach dem letzten Grund und Sinn

der Welt; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.

Nach Möglichkeit: Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze

Dem Lehrer ist die Wahl des Standpunktes

und der Forschungsrichtung freigestellt. Er hat

sie den Schülern kenntlich zu machen und darf

ihnen seine Meinung nicht aufzwingen, sondern

muß sich ehrlich bemühen, auch andere Standpunkte

und Forschungsrichtungen zu würdigen.

Dem Unterricht in Psychologie kommt

die Aufgabe zu, einerseits das Selbst- und Fremdverständnis

zu vertiefen und Hilfe für die Bewältigung

von Lebensaufgaben zu bieten, anderseits

notwendige Grundlagen für die Erziehungslehre

und die Philosophie zu schaffen. Obwohl

die theoretische Erhellung der Grundtatsachen

im Vordergrund zu stehen hat, ist der Stoff

durch Beispiele aus der Angewandten Psychologie

und der Vergleichenden Verhaltensforschung

sowie durch gelegentliche Experimente lebensnah

und anschaulich zu gestalten. Die Grundsätze der

psychischen Hygiene sind dabei niemals außer

acht zu lassen. Die Fülle der Aufgaben kann nur

dann bewältigt werden, wenn Sinnesempfindungen

und Wahrnehmung grundsätzlich nicht ausführlicher

als andere wesentliche Gebiete behandelt

werden. Moderne Unterrichtsmittel sind heranzuziehen.

Die Erziehungslehre soll vorwiegend

praktische Hinweise geben. Dies ist umso eher

zu erreichen, wenn der unterrichtliche Ansatz

durchwegs aus der Erziehungs- und Lebenswirklichkeit

genommen wird und stets auf konkrete

Aufgaben bezogen bleibt. Es darf jedoch nicht

der Eindruck entstehen, daß fertige Antworten

für alle Situationen möglich sind und gegeben

werden können. Im besonderen ist darauf hinzuweisen,

daß jeder Mensch dauernd an sich selbst

zu arbeiten hat und für alle Bereiche seines

Tuns Verantwortung trägt.

Jedem Abschnitt der Erziehungslehre geht

eine knappe Darlegung der wichtigsten entwicklungspsychologischen

Tatsachen voraus. Gleichzeitig

bietet sich dem Lehrer die Möglichkeit,

Grundbegriffe und Phänomene der Allgemeinen

Psychologie, der Differentiellen Psychologie und

der Sozialpsychologie zu wiederholen. Vor allem

aber eröffnet sich eine Reihe wertvoller Querverbindungen

zwischen Psychologie, Erziehungslehre

und Philosophie (z. B. Entwicklung der

Erkenntnisfunktionen — Erkenntnistheorie; der

Jugendliche und der Erwachsene — Mensch und

Gemeinschaft, Mensch und Werte; der alternde

Mensch — die Frage nach dem letzten Grund

und Sinn der Welt).

Der Unterricht in Philosophie hat die

Aufgabe, soweit wie möglich an das Philosophieren

heranzuführen. Dabei sind die Schüler

zu Redlichkeit, Genauigkeit, Klarheit, Sachlichkeit

und Wissenschaftlichkeit, auch in der Diskussion,

zu erziehen. In der Logik und Wissenschaftslehre

geht es nicht um bloße Übernahme

von Denkschemata, sondern um die Entwicklung

einer kritisch prüfenden Denkhaltung. Da in

den einzelnen Lehrgegenständen facheigene Methoden

und Prinzipien jahrelang geübt wurden,

verbleibt diesem Teilbereich der Philosophie die

wichtige Aufgabe der Ergänzung und Zusammenfassung

sowie des Vergleiches und der Würdigung.

Es soll ein Ziel des Unterrichtes sein, philosophische

Fragen, die sich aus einzelnen Unterrichtsfächern

ergeben, zu erörtern. Querverbindungen

ergeben sich auch zur Sozialkunde und

zur Wirtschaftskunde. Auf Philosophiegeschichte,

selbst nur im Überblick, muß verzichtet werden.

Es kann aber gelegentlich ein philosophisches

Problem in seiner historischen Entfaltung dargestellt

werden. Besonders empfehlenswert ist es,

bei der Behandlung einzelner Probleme und ihrer

Lösungsversuche auf bedeutende Denker und

philosophische Schulen des Abendlandes hinzuweisen

und dabei von Texten klassisch gewordener,

gelegentlich auch moderner Philosophen auszugehen.

Der Philosophieunterricht soll danach streben,

neben dem fruchtbaren Zweifel das Staunen zu

wecken, echte Wertergriffenheit entstehen und

die Philosophie auch zum Erlebnis werden zu

lassen.

PSYCHOLOGIE, ERZIEHUNGSLEHRE UND

PHILOSOPHIE

(am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen sind unter dem Gesichtspunkt

einer philosophischen Anthropologie in Psychologie,

Erziehungslehre und Philosophie einzu-

führen und, mit Ergänzung durch planmäßige

Beobachtung des Verhaltens und der Betätigungsweisen

von Kindern verschiedener Altersstufen,

auf ihre Aufgaben in der menschlichen Gesellschaft

vorzubereiten.

Der Unterricht in Psychologie und Erziehungslehre

hat am Wirtschaftskundlidien Realgymnasium

für Mädchen die besondere Aufgabe, Verständnis

für die Eigenart des Kindes auf den

verschiedenen Entwicklungsstufen zu wecken.

Von der Beobachtung ausgehend, können allgemeine

Entwicklungsprobleme besprochen und Erfahrungen

gewonnen werden.

Dieser erweiterte Unterricht soll den Schülerinnen

die hohe Verantwortung alles Wirkens bewußt

machen, das von der Frau in Familie und

Beruf gefordert wird. Auf diese Weise kann auch

ein wesentlicher Beitrag zur staatsbürgerlichen

Erziehung der Mädchen geleistet werden.

Im übrigen richtet sich die Bildungs- und Lehraufgabe

dieses Unterrichtsgegenstandes nach der

des Philosophischen Einführungsunterrichtes.

Lehrstoff

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie 7. Klasse des Gymnasiums und des Realgymnasiums.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre

Kritische Entwicklungsstadien (z. B. Trotzalter);

erste Erziehungsmaßnahmen (Regelmäßigkeit,

Gewöhnung, Prägung, erstes Lernalter); die

berufstätige Mutter. Bedeutung des Kindergartens

Kindergartenreife; Erziehungsziele des Kindergartens.

Auswahl der altersgemäßen Spielgaben, Bedeutung

und Formen des kindlichen Spieles, Spielführung;

Tagesplan.

Beobachtungsaufgaben

Beobachtung der kindlichen Verhaltensweisen

bei den verschiedenen Beschäftigungsarten, Vergleich

mit theoretischen Erkenntnissen. Fehlleistungen,

kindliche Probleme (Angst, Kontaktschwierigkeiten

u. a.).

Beschäftigungsaufgaben mit Kindergruppen

Beschäftigungsarten der direkten Spielführung

Erzählen, Handpuppenspiel, Reime, Gedächtnisübungen,

Singen u. ähnl.

Beschäftigungsarten der indirekten Spielführung

Zeichnen, Malen, Werken; Bekanntmachen mit

verschiedenem Material, geführtes Rollenspiel,

Festgestaltung (unter besonderer Berücksichtigung

des Brauchtums).

Erziehungsfunktionen von Kindergarten und

Familie.

Kindergartenpraktikum.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie 8. Klasse des Gymnasiums und des Realgymnasiums.

Didaktische Grundsätze

Es gelten die didaktischen Grundsätze für den

Philosophischen Einführungsunterricht am Gymnasium

und am Realgymnasium. Darüber hinaus

ist am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen zu berücksichtigen

Eine besonders enge Verbindung von Psychologie

und Erziehungslehre, von theoretischen Erkenntnissen

und ihrer praktischen Anwendbarkeit

ist anzustreben. Es ist dies eine notwendige

Voraussetzung für die Praxis im Säuglingsheim

und im Kindergarten.

In der 7. Klasse ist eine angemessene Stundenzahl

für Beobachtungsaufgaben im Kindergarten

(Kindergartenpraktikum) zu verwenden. Die

Beobachtungsaufgaben sind unter Anleitung des

Lehrers aus Psychologie und in Zusammenarbeit

mit der Kindergärtnerin durchzuführen.

Der Unterricht soll in der 6. und 7. Klasse

durch den Einsatz moderner Unterrichtsmittel,

wie Lehrfilm, Spielfilm, Fernsehen, vor allem

aber durch Führungen in Sonderschulen (z. B.

Blindenschule, Taubstummenschule) und Fürsorgeeinrichtungen

(z. B. Heime, Mütterberatungsstelle)

ergänzt werden.

MUSIKERZIEHUNG

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Freude am Singen und instrumentalen

Musizieren ist wachzuhalten und zu fördern,

damit aktive Musikpflege — sei es auch in bescheidenem

Maß — den Schülern zum Lebensbedürfnis

werde. Darüber hinaus ist die Fähigkeit

zu entwickeln, Musik mit Verständnis zu

hören und zu erleben.

Die hervorragende Stellung Österreichs innerhalb

der abendländischen Musik sowie die Bedeutung

der Musik im kulturellen Leben sind

stets bewußt zu machen.

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung

der heranreifenden Stimmen. Ein- und

mehrstimmiges Singen von ausgewähltem Lied-

gut. Instrumentales und vokal-instrumentales

Musizieren, den Fähigkeiten der Schüler entsprechend.

Singen und instrumentales Musizieren im

Dienst der Werkbetrachtung.

Vom Musizieren ausgehend, gründliche Wiederholung

und Zusammenfassung der elementaren

Musiklehre nach dem Lehrplan der Unterstufe.

Die akustischen Grundlagen der Musik. Die

menschliche Stimme in der Kunstmusik. Die Instrumente

in Solo-, Kammer- und Orchestermusik.

Erläuterung von Partituren.

Elemente der musikalischen Formen. Formen

und Gattungen der Musik anhand von Werken

aus verschiedenen Epochen: Liedformen, Rondoform

und Variationsform, auch als Sätze von

Sonate und Symphonie; Tänze, Suite; eine Oper.

Im Zusammenhang mit den dargebotenen Werken

das Wichtigste über Persönlichkeit, Bedeutung,

Schaffen und Stellung der Meister in ihrer

Zeit.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Weiterführen der Stimmbildung und Sprechpflege;

Singen, instrumentales und vokal-instrumentales

Musizieren.

Einführung in folgende Formen und Gattungen

der Musik anhand von Werken aus verschiedenen

Epochen: vom Kanon zur Fuge; Sonatensatzform;

Konzert, Ouvertüre, Solosonate,

Kammermusik, Symphonie; Phantasie und verwandte

Formen, Programmusik.

Aus den Gattungen der Vokalmusik: Gesellschaftslied,

Sololied. Ausschnitte aus einem Oratorium

oder aus einer Passion. Eine Oper.

In Zusammenhang mit den dargebotenen Werken

das Wichtigste über Persönlichkeit, Bedeutung,

Schaffen und Stellung der Meister in ihrer

Zeit.

Knapper Überblick über die Entwicklung der

abendländischen Musik bis zur Gegenwart.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Weiterführen der Stimmbildung und der

Sprechpflege; Singen, instrumentales und vokal-

instrumentales Musizieren; am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen Pflege des

Kinderliedes mit Anweisungen für das Singen

in Familie und Kindergarten.

Die Höhepunkte der abendländischen Musik

bis zur Wiener Klassik (einschließlich).

Beispiele aus einzelnen Epochen: Musik der

Antike, Gregorianik, Minnesang, frühe Mehrstimmigkeit,

Vokal- und Instrumentalmusik aus

Renaissance und Barock. Katholische und evangelische

Kirchenmusik (mit besonderer Berücksichtigung

des Schaffens von J. S. Bach). Die

Musik der Wiener Klassik.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Weiterführen der Stimmbildung und der

Sprechpflege; Singen, instrumentales und vokal-

instrumentales Musizieren.

Die Entwicklung der abendländischen Musik

von der Frühromantik bis zur Gegenwart anhand

von Beispielen aus einzelnen Stilrichtungen

Romantik; nationale Schulen. Impressionismus.

„Klassiker des 20. Jahrhunderts" (Bart6k,

Strawinsky, Hindemith, Schönberg); Zwölftonmusik;

Jazz; Strömungen der Gegenwart.

Didaktische Grundsätze

Auf der Oberstufe haben die verschiedenen

Teilgebiete der Musikkunde bei aufbauender

Führung des Unterrichts Vorrang. Doch ist darauf

zu achten, daß etwa ein Drittel der gesamten

Unterrichtszeit der musikalischen Praxis gewidmet

wird. Grundsätzlich ist eine enge Verbindung

zwischen Theorie und Praxis anzustreben,

wie dies schon für die Unterstufe gefordert wird.

Bei der Auswahl der Musikwerke für den

Unterricht sind solche vorzuziehen, die von Schülern

oder vom Lehrer musiziert werden können,

doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler

unentbehrlich. Dabei ist stets zu beachten, daß

die Aufnahmefähigkeit des Schülers begrenzt ist.

In allen Klassen soll beständig das Grundwissen

aus der Musiklehre wiederholt und überprüft

werden.

Für Stimmbildung und Sprechpflege gelten die

Grundsätze des Unterstufenlehrplanes. Insbesondere

ist eine vorsichtige Erweiterung des Stimmumfanges

und allmähliche Bereicherung des

Stimmklanges anzustreben.

Singen

Um die Freude am Singen bei den Jugendlichen

zu erhalten, ist das Liedgut sorgfältig auszuwählen.

Dabei ist ebenso auf die Zusammensetzung

wie auf die Gesamtbegabung der Klasse

Rücksicht zu nehmen. Nicht in allen Klassen

kann in kunstvoller Mehrstimmigkeit gesungen

oder vokal-instrumental musiziert werden, doch

darf gerade dann die musikalische Praxis nicht

vernachlässigt werden.

Für die Auswahl der Lieder ist auch die Altersstufe

maßgebend. Nur eine beschränkte Zahl von

Liedern, die auf der Unterstufe gerne gesungen

werden, sind auch für die Oberstufe geeignet.

Dennoch soll auch in den höheren Klassen eine

Auswahl unter Berücksichtigung des österreichischen

Liedgutes getroffen und z. B. auf Jahreszeiten,

Feste und das menschliche Leben im allgemeinen

Bezug genommen werden.

Besonders wertvoll ist das Singen im Dienst

der Werkbetrachtung, ob es sich um gregorianische

Melodien, um Sololieder der Meister oder

um andere vokale Formen handelt. Auch Themen

aus der Instrumentalmusik sollen gesungen

werden. Dadurch wird das Eindringen in Musikwerke

bedeutend erleichtert.

Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für

Mädchen sowie in den übrigen Mädchenklassen

soll der spätere Wirkungsbereich in der Familie

berücksichtigt werden (Kinderlied, Fest- und

Feiergestaltung, Tanz). Die dafür erforderliche

Zeit ist durch Verringerung des musikkundlichen

Stoffes zu gewinnen.

Instrumentales Musizieren

Das instrumentale Musizieren soll vor allem

in den Dienst der Werkbetrachtung gestellt werden.

Alle Schüler, die ein Instrument spielen,

sollen herangezogen werden, soweit es ihre Fähigkeiten

gestatten. Die Probenarbeit hiezu darf aber

nicht in die Unterrichtsstunde verlegt werden.

Es ist selbstverständlich, daß der Lehrer seine

künstlerischen Fähigkeiten in den Dienst der

Musikerziehung stellt.

Werkbetrachtung

Die ausgewählten Musikbeispiele sollen aus

Meisterwerken verschiedener Epochen stammen,

wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen

ist. In der 5. und 6. Klasse soll der

Schüler die Werke zunächst von der Form her

erfassen lernen; innerhalb der Gattungen und

Formen ist aber eine historische Anordnung

schon auf dieser Altersstufe durchaus empfehlenswert.

Selbstverständlich lassen sich Beispiele in verschiedenen

Zusammenhängen behandeln; neuerliche

Beschäftigung mit einem Werk auf einer

späteren Altersstufe kann im Hinblick auf die

Intensivierung des Verständnisses nur empfohlen

werden.

Biographische Hinweise sollen nur dem Verständnis

der Werke dienen und gelegentlich einzelne

Künstlerpersönlichkeiten hervorheben.

Komponisten, die für einzelne Bundesländer besondere

Bedeutung haben, können dort entsprechend

gewürdigt werden.

Musik- und allgemeine Kulturgeschichte

In der 7. und 8. Klasse treten Musikgeschichte

und Stilkunde in den Vordergrund. Bei der Besprechung

der Epochen ist eine Beschränkung auf

die Höhepunkte geboten. Unnötig belastende

Einzelheiten sind zu vermeiden. Wichtig ist nur,

was für das Musikerlebnis und für das Verständnis

des Werkes notwendig ist.

Querverbindungen zu anderen Gegenständen

sind herzustellen, um ein lebensvolles Gesamtbild

einzelner Kulturepochen zu gewinnen.

Lehrmittel

Wie in der Unterstufe sollen außer den zur

Darbietung von Musikwerken erforderlichen

Lehrmitteln und Lehrbüchern auch andere Hilfsmittel

(Schulfunk, Schulfernsehen, Lichtbildreihen,

Partiturfilme u. a.) herangezogen werden.

6. Klasse

In der 6. Klasse, die für einen Teil der Schüler

den Abschluß des Pflichtgegenstandes Musikerziehung

bringt, ist der Anteil der österreichischen

Musik an den großen Epochen der Musikgeschichte

möglichst deutlich herauszustellen. Dabei

soll auch auf Werke des 19. und 20. Jahrhunderts,

die schon in früheren Klassen besprochen

worden sind, zurückgegriffen werden.

7. und 8. Klasse

Schüler, die sich zu Arbeiten auf bestimmten

Gebieten besonders eignen, können mit entsprechenden

Aufgaben betraut werden, z. B. mit

Referaten mit Musikbeispielen (Musizieren der

Schüler, technische Mittler), Bildern u. a. Auch

gemeinsame Besuche von musikalischen Veranstaltungen

und von Museen sowie die Schullektüre

ausgewählter Abschnitte aus einschlägigen

Werken sind zu empfehlen. Bei allen sich bietenden

Gelegenheiten sind Diskussionen anzuregen.

Zur Behandlung von Konzentrationsthemen,

die über den musikalischen Bereich hinausgehen,

sollen die Lehrer der entsprechenden Gegenstände

eingeladen werden.

Darüber hinaus ist eine persönliche Begegnung

der Schüler mit führenden Persönlichkeiten des

Kunstlebens anzustreben.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Oberstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Auf dem Unterricht der Unterstufe aufbauend,

sind die vielseitige bildnerische Tätigkeit

und die Auseinandersetzung mit Werken der

bildenden Kunst weiterzuführen.

Die bildnerische Arbeit soll dem Entfalten,

Steigern und Differenzieren von Wahrnehmungsfähigkeit,

Vorstellungskraft, Darstellungsfähigkeit

und persönlichem Ausdrucksvermögen

dienen.

Die Kunstbetrachtung soll durch Auseinandersetzung

mit ausgewählten Werken eine lebendige

Beziehung zur Kunst verschiedener Zeiten und

Völker, im besonderen zur Kunst Europas, anbahnen.

Bei bildnerischer Arbeit und Kunstbetrachtung

sollen Einsichten in Vorgänge bildnerischer Verwirklichung

gewonnen, Werte der bildenden

Kunst erfahren und der Sinn für Qualität entwickelt

werden.

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerische Arbeit

Freies Gestalten (nach Wahl in Zeichnen, Malen,

Druckgraphik, plastischem und architektonischem

Gestalten). Unterscheiden bildnerischer Mittel

hinsichtlich ihrer Wirkung.

Naturstudium.

Gebundenes Zeichen: Darstellen einfacher Objekte,

allenfalls in Verbindung mit architektonischem

Gestalten.

Allenfalls: Schrift: Schreiben in einfachen Ordnungen.

Kunstbetrachtung

Ausgehend von den Einsichten und Erfahrungen

aus der praktischen Arbeit, Hinweise auf

Form und Aussage der Werke (Architektur, Plastik,

Malerei und Graphik). Erkennen bildnerischer

Mittel im Kunstwerk (Darstellungsmittel,

Gestaltungsmittel). Erklären ausgewählter Arbeitsweisen.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerische Arbeit

Freies Gestalten (nach Wahl in Zeichnen, Malen,

Druckgraphik, plastischem und architektonischem

Gestalten). Erweitern der Erfahrungen mit den

bildnerischen Mitteln.

Naturstudium.

Gebundenes Zeichnen: Skizzieren; allenfalls

maßstabgerechtes Zeichnen, auch in Verbindung

mit architektonischem Gestalten. Lesen einfacher

Werkzeichnungen und Baupläne.

Allenfalls: Schrift: Anwenden der Schrift zu

bestimmten Aufgaben.

Kunstbetrachtung

Interpretationsversuche: Beschreiben, Erkennen,

Deuten (Architektur, Plastik, Malerei und

Graphik).

Erklären ausgewählter Arbeitsweisen, die für

Zeichnung, Druckgraphik, Malerei und Plastik

charakteristisch sind.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerische Arbeit

Auseinandersetzung des Jugendlichen vornehmlich

mit selbstgewählten Aufgaben, Arbeitsverfahren

und Arbeitsmitteln.

Auseinandersetzung mit Ordnungsgrundlagen

des bildnerischen Gestaltens, wie Maß, Rhythmus,

Kontrast.

Naturstudium.

Gebundenes Zeichnen: Skizzierendes Zeichnen

von Architektur, auch in Verbindung mit

Kunstbetrachtung.

Allenfalls: Schrift: Zuordnen von Schrift und

Bild, auch in Form von Montagen. Grundfragen

neuzeitlicher Typographie. Fotografie und Film.

Kunstbetrachtung

Hinweise auf Gestaltungsgrundsätze und Qualitätskriterien

an Gebrauchsgut und Kunstwerken

der Architektur, Plastik, Malerei und Graphik.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Bildnerische Arbeit

Eingehen auf Aufgaben, die von den Jugendlichen

für ihre Bildung und ihren künftigen

Beruf als wertvoll und wesentlich erkannt werden.

Skizzierendes Zeichnen, auch im Dienste der

Kunstbetrachtung.

Allenfalls: Fotografie und Film.

Kunstbetrachtung

Zeigen der Zeitbedingtheit, Überzeitlichkeit

und Einmaligkeit von Kunstwerken an ausgewählten

Werken aus Vergangenheit und Gegenwart

(Architektur, Plastik, Malerei und Graphik).

Didaktische Grundsätze

Doppelstunden sind vorauszusetzen.

Die bildnerische Erziehung ist auf der Oberstufe

in einem aufbauenden Unterricht weiterzuführen.

Der bildnerischen Arbeit ist der Vorzug

zu geben. Durch das bildnerische Tun sollen

Einsichten in Grundgesetze des Bildens gewonnen

werden. Nicht nur das Ergebnis der Bemühung,

auch der Weg zum Werk erfüllt eine erzieherische

Aufgabe des Faches.

Für die bildnerische Arbeit werden keine bestimmten

Methoden vorgeschrieben. Unterrichtsformen,

die das Erleben unberücksichtigt lassen

und die Darstellung formelhaft festlegen, sind

auszuschließen.

Allfällige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsfächern

sind in den Rahmen des Unterrichts

einzuordnen.

Bildnerische Arbeit

Das freie Gestalten fördert die Fähigkeit,

eigene Vorstellungen und Empfindungen bildnerisch

auszudrücken. Beim freien Gestalten in

der 5. und 6. Klasse sind Schwerpunkte zu setzen,

die eine bevorzugte Behandlung einzelner

bildnerischer Teilgebiete (Zeichnen, Malen, Druckgraphik,

plastisches und architektonisches Gestalten)

ermöglichen. Innerhalb dieser Klassen ist

jedes der genannten Teilgebiete wenigstens einmal

zu berücksichtigen. Die bei der Klasse und

beim Lehrer gegebenen Voraussetzungen sind sowohl

für die Wahl dieser Schwerpunkte als auch

für den Umfang der Arbeiten maßgebend.

Die Forderung nach Zeichnen und Malen kann

auch beim Naturstudium erfüllt werden.

Die Aufgaben (Themen) sind aus dem Erlebnis-

und Interessenbereich der Jugendlichen so zu

wählen, daß sie die Vorstellungskraft aktivieren

und zu einer bildhaften Gestaltung anregen.

Allfällige formale und technische Versuche sind

lediglich als Vorstufen zum bildhaften Gestalten

anzusehen. Das Vertiefen in einzelne Techniken

ist dem rasch wechselnden oberflächlichen Aneignen

vieler Fertigkeiten vorzuziehen.

Im plastischen Gestalten sollen vor allem Aufbautechnik

und Arbeiten aus dem Block, Relief

und Vollplastik berücksichtigt werden.

Das architektonische Gestalten hat die Aufgabe,

an eigenen Gestaltungsversuchen den Sinn

für Grundprobleme der Architektur zu wecken

und zu entfalten. Es hat nicht das Anfertigen

detaillierter Architekturmodelle zum Ziel, kann

aber auch in den Dienst der Kunstbetrachtung

gestellt werden.

Das Naturstudium soll die Gestaltung von

Wesenhaftem anstreben und sich u. a. mit Bau

und Gliederung, Körperhaftigkeit, Räumlichkeit

und Farbe befassen. Dabei ist auch das skizzierende

Zeichnen zu pflegen.

Das gebundene Zeichnen dient dem Erfassen

körperlicher, räumlicher und funktioneller Zusammenhänge

und zieht auch vorgegebene Verfahren

der Körper- und Raumdarstellung,

Schnitte u. a., heran. Der grundsätzliche Unterschied

gegenüber freiem Gestalten und gestaltendem

Naturstudium ist dem Schüler bewußt zu

machen. Umfangreiche und schwierige Arbeiten

sowie Konstruieren im Sinne der Darstellenden

Geometrie sind zu vermeiden. Das gebundene

Zeichen muß auf wenige Unterrichtsstunden beschränkt

bleiben.

Schrift als Erweiterungsstoff: Auf Rhythmus,

Buchstabenform, Anordnung im Schriftbild und

Bezogenheit zum Inhalt des Textes ist zu achten.

Auswertungen der Blockschrift mit verschiedenen

Schreibgeräten sind historischen Schriften vorzuziehen.

Beim Anwenden der Schrift sind echte Anlässe,

z. B. im Dienste der „Tage und Wochen", der

Verkehrserziehung, der Schulfeiern, wahrzunehmen.

Die Auseinandersetzung mit dem Plakat

wird empfohlen.

Kunstbetrachtung

Die Kunstbetrachtung soll weitgehend auf den

Einsichten und Erfahrungen aus der praktischen

Arbeit aufbauen und stufenweise zu vertieftem

Erleben und Erfahren von bildender Kunst führen.

Innerhalb des Gesamtaufbaues setzt der

Lehrplan Schwerpunkte, die bei stets ganzheitlicher

Betrachtung der Werke die Behandlung bestimmter

künstlerischer Probleme in den Vordergrund

stellen.

Es ist jedoch innerhalb der 5. und 6. Klasse

jedes der bildnerischen Teilgebiete, ähnlich wie in

der bildnerischen Arbeit, wenigstens einmal

heranzuziehen.

Die Werke sollen vornehmlich den Hauptepochen

des europäischen Kulturkreises, fallweise

aber auch anderen Kulturkreisen entnommen

werden. Die Kunst der Gegenwart ist in die

Betrachtung: einzubeziehen. Jedenfalls sind Werke

der österreichischen Kunst gebührend zu berücksichtigen.

Flüchtiges Betrachten von Kunstwerken und

das Aufzählen von Künstlernamen kann nicht

als wesentliche Bildungsarbeit gewertet werden;

Künstlerbiographien, geschichtliche Tatsachen, Erkenntnisse

der Kunstwissenschaft und theoretische

Hilfsiehren (Perspektive, Anatomie, Proportionslehren

u. ähnl.) sind nur dann heranzuziehen,

wenn sie zum Erfassen des Werkes bestimmend

beitragen. Bei allen Interpretationen

muß der Ganzheit und Einmaligkeit des Werkes

Rechnung getragen werden. Auf die Grenzen

des Interpretierens ist hinzuweisen.

Im Dienste der Kunstbetrachtung ist auch

skizzierendes Zeichnen zu pflegen. Lehrgespräche

sind tunlichst durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Die anschauliche Führung des Unterrichts erfordert

den Einsatz der audio-visuellen Hilfsmittel,

doch sind bei der Kunstbetrachtung Originalwerke

allen Arten von Reproduktionen vorzuziehen.

Dies gilt im besonderen für Architektur,

die wesentlich als Körper und Raum erlebt

werden soll.

Gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen

und kurze persönliche Notizen der Schüler helfen

den Unterrichtsertrag sichern.

Dem Schüler ist das Anlegen von Reproduktionssammlungen

verschiedenster Art (z. B. Ausschnitte

aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten,

Drucke, Photographien, Diapositive und

Filme) zu empfehlen.

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

Oberstufe

Für Mädchen

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat in Fortführung des auf

der Unterstufe Erarbeiteten die Aufgabe, die

schöpferischen Kräfte der Schülerin durch Ansprechen

ihrer Neigung zum Gestalten mit textilen

Materialien zu entfalten und damit zur Bildung

ihrer Persönlichkeit beizutragen.

Die auf der Unterstufe erworbenen handwerklichen

Fertigkeiten und grundlegenden Kenntnisse

des textilen Gestaltens sind zu steigern und

zu erweitern.

Der Zusammenhang verschiedener Arbeitsvorgänge

vom Entwurf bis zum fertigen Werkstück

soll erfahren und erkannt werden.

Durch praktische Tätigkeit und durch persönliche,

kritische Auseinandersetzung mit der Mode

soll der Sinn für jene Kleidung entwickelt werden,

die einwandfreie Paßform hat, Ausdruck

des guten Geschmacks der Trägerin ist und deren

Persönlichkeit unterstreicht.

Der Unterricht soll zur Freude an textiler,

handwerklicher Tätigkeit und persönlich geschaffenen

Werkstücken führen, das Interesse für textile

Gestaltung vertiefen und zu weiterer selbständiger

Tätigkeit anregen.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Schnittzeichnen und Näharbeiten

Zeichnen eines allgemeinen Grundschnittes.

Gegenseitiges Maßnehmen. Zeichnen des Schnittes

nach persönlichen Maßen. Abändern des Schnittes

nach Vorschlägen der Schülerin. Gegebenenfalls

schwierigere Schnitte. Eingeschnittene Tasche.

Selbständiges Zuschneiden nach Auflegen des

Schnittes. Heften. Anprobe des Werkstückes,

eventuell Fehlerbehebung. Nähen und Ausfertigen.

Anstreben weitgehender Selbständigkeit im

Planen und Ausführen von Kleidungsstücken.

Persönliche, auswählende Einstellung der Schülerin

zu Material, Farbe und der Mode entsprechender

Machart.

Durchführung dieser Lehraufgaben an drei

Werkstücken

Wäschestück aus feinem Material (Batist, Seide,

Perlon u. ähnl.) oder Sommerkleid; ein- oder

zweiteiliges Kleid aus Wollstoff oder dgl.; Festkleid.

Freies Gestalten in zeitgemäßen Techniken und

verschiedenen Materialien

Selbstgewählte Verzierungen an einem der genannten

Werkstücke oder schmückendes Beiwerk,

wie Handschuhe, Taschen, Gürtel, Kragen.

Mode und Material

Stellungnahme zur Mode. Hinführen zum Verständnis

für das Zusammenwirken von Verwendungszweck,

Material, Machart und Mode.

Orientierung über gebräuchliche Wäsche- und

Kleiderstoffe und ihre Verarbeitung sowie über

textile Fertigprodukte. Marktbezeichnung und

Preiswürdigkeit.

Didaktische Grundsätze

Die Reihung der Werkstücke bleibt dem Lehrer

überlassen.

In unmittelbarem Zusammenhang mit den

Werkstücken stehende Arbeitsproben, die dem

Erlernen technischer Fertigkeiten dienen, sind auf

geringsten Umfang und Zeitaufwand zu beschränken.

Verzierungen sind beim Entwerfen einzuplanen.

Bei selbständiger Anfertigung einfacher Wäsche-

und Kleidungsstücke und bei freiem textilem Gestalten

ist Wert auf zweckentsprechendes Material,

sorgfältige Ausführung und geschmackvolle

Gestaltung zu legen.

Auf richtiges Maßnehmen und Entwickeln eines

Grundschnittes (nach allgemeinen und nach persönlichen

Maßen) wie auch auf dessen Abänderung

nach eigenem Entwurf der Schülerin, auf

überlegtes und sparsames Auflegen der Schnittteile

und auf selbständiges Zuschneiden ist zu

achten. Bei gegenseitiger Anprobe sollen die Schülerinnen

Fehler sehen lernen und diese unter

Anleitung des Lehrers beheben.

Ein Heft mit sorgfältig gezeichneten Schnitten

und Schnittabänderungen ist auch als Grundlage

zur selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken

anzulegen.

Die im Sinne der Mode gewählte Machart der

Wäsche- und Kleidungsstücke soll der Schülerin,

dem Verwendungszweck und dem Material entsprechen.

Hinweise auf gute Modezeitschriften

sowie Besuche von Ausstellungen und Modeschauen

sollen die Schülerin zur persönlichen, kritischen

Einstellung zur Mode führen.

Zum besseren Verständnis der verschiedenen

Materialien sind allenfalls Fabriken und Lehrwerkstätten

zu besichtigen. Die Schülerinnen sind

über Verarbeitung und Behandlung wichtiger

Materialien zu orientieren und in Gebrauch und

sachgemäßer Pflege der Nähmaschine und anderer

zeitgemäßer technischer Behelfe zu unterweisen.

Querverbindungen zur Bildnerischen Erziehung

sind gegebenenfalls herzustellen.

ERNÄHRUNGSLEHRE UND HAUSWIRTSCHAFT

7 Klasse (6 Wochenstunden)

Hauswirtschaftskunde und Ernährungslehre

(2 Wochenstunden)

Kochen (4 Wochenstunden)

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Ernährungslehre (1 Wochenstunde)

Kochen (3 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

LEIBESÜBUNGEN

Lehrstoff

5. und 6. Klasse (je 3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

Freigegenstände

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Englisch, Französisch,

Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch)

Kroatisch

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 mit folgender

Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat

der 2. Absatz zu lauten: „Anfänge der slawischen

Literatur, Cyrill und Method, die Literatur des

16. und 17 Jahrhunderts. Türkeneinfall, Humanismus

und Renaissance, die Städte Dalmatiens

als Zentren des geistigen Lebens."

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967, mit folgender

Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat

der 2. Absatz zu lauten: „Die Literatur des

18. Jahrhunderts, mit Würdigung der Volkspoesie

und der Heldenlieder. Die illyrische Bewegung.

Proben aus dem zeitgenössischen Schrifttum."

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970, mit folgender

Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat

der 2. Absatz zu lauten: „Die Literatur des

19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts."

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970, mit folgender

Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat

der 2. Absatz zu lauten: „Der kroatische Realismus.

Die moderne kroatische Literatur und ihre

wichtigsten Vertreter."

Slowenisch

5. Klasse (3 Wochenstunden)

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

Ungarisch, Englisch, Französisch,

Italienisch, Russisch, Spanisch,

Tschechisch

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in der Fassung

BGBl. Nr. 53/1970.

LATEIN

6. bis 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

GRIECHISCH

6. bis 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

KURZSCHRIFT

4. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

in der Fassung BGBl. Nr. 174/1969.

MASCHINSCHREIBEN

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

Unverbindliche Übungen

BÜHNENSPIEL

5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

LITERATURPFLEGE

6 bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

FREMDSPRACHEN

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Interpretationsübungen und Diskussionen über

Texte der fremdsprachigen Literatur, gegebenenfalls

auch aus der Fachliteratur verschiedener

Sparten.

Weiterführende Übungen im Übersetzen, gegebenenfalls

auch im Dolmetschen.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Intensivere Beschäftigung mit speziellen Gebieten

der Mathematik bzw. deren Anwendungen

(z. B. der elektronischen Datenverarbeitung) auf

altersgemäßem Niveau.

Besondere Pflege der mathematischen Beweisverfahren.

Didaktische Grundsätze

Die mathematischen Übungen sind keine Erweiterung

der dem Pflichtgegenstand Mathematik

zugemessenen Unterrichtsstunden. Hauptaufgabe

dieser Übungen ist es, den Schüler zur

selbständigen Beschäftigung mit mathematischen

Problemen zu führen. Besonderes Gewicht ist

auf die Einzel- oder Gruppenarbeit der Schüler

zu legen.

NATURGESCHICHTE

5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

CHEMIE

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

PHYSIK

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

CHORGESANG

SPIELMUSIK

5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

BILDNERISCHES GESTALTEN

5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

HAUSWIRTSCHAFT

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

LEIBESÜBUNGEN

5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

Anlage a/sl

LEHRPLAN DES BUNDESGYMNASIUMS FÜR SLOWENEN

I. STUNDENTAFEL

Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

5. bis 8. Klasse

Wie Anlage a.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Alle Unterrichtsgegenstände wie im Lehrplan

des Gymnasiums (Anlage a), außer

SLOWENISCH

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in der

Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

Anlage b

LEHRPLAN DES MUSISCH-PÄDAGOGISCHEN REALGYMNASIUMS

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 mit folgender

Änderung

Im. Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist

nach der Z. 7 folgende Z. 8 anzufügen

8. Die einjährige Übergangsstufe hat

die besondere Aufgabe, die grundlegenden

Kenntnisse derjenigen Schüler, die für den Eintritt

in die 5. Klasse nicht die notwendigen

Voraussetzungen mitbringen, in den mit hoher

Wochenstundenzahl besetzten Unterrichtsgegenständen

Deutsch und Mathematik zu wiederholen,

zu ergänzen und auf ein einigermaßen

gleiches Niveau zu bringen, das es den Schülern

ermöglicht, dem Unterricht in der 5. Klasse zu

folgen. Da der Unterrichtsgegenstand Englisch

für einen Teil der Schüler erst auf der Übergangsstufe

beginnnt, sind die in den Punkten

1 bis 4 umrissenen Grundsätze besonders auf

der Übergangsstufe sinngemäß anzuwenden. Die

Unterrichtsgegenstände Musikerziehung, Bildnerische

Erziehung und Leibesübungen (sowie

gegebenenfalls die Unverbindlichen Übungen)

haben demgegenüber vor allem die Funktion

eines Ausgleiches auf dem Gebiet der musischen

Bildung und der körperlichen Übung.

Ferner soll es die Übergangsstufe dem Lehrer

ermöglichen, Begabung, Arbeitshaltung und Leistungsbereitschaft

des Schülers im Hinblick auf

die besonderen Anforderungen dieser Sonderform

festzustellen.

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Für die Übergangsstufe sowie für die 5. bis

8. Klasse ist der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966

sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Übergangsstufe

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

5. bis 8. Klasse

Wie Anlage a.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Übergangsstufe

5. Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Übergangsstufe

5. Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN

SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Übergangsstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll

die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten

Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in

die 5. Klasse geeignet sind, in den tragenden

Unterrichtsgegenständen Deutsch, lebende

Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch

Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des

grundlegenden Wissens und Könnens für den

erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.

Den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung,

Bildnerische Erziehung, Handarbeit und Werkerziehung,

Leibesübungen und den Unverbindlichen

Übungen kommt daneben auch die Bedeutung

eines Ausgleiches durch musische Bildung

und körperliche Übung zu.

Lehrstoff

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

(5 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Übungen im Sprechen, Redeübungen, Ausspracheübungen

(auch mit Verwendung eines

Tonbandes); Vortrag einfacher Dichtungen und

auswendig gelernter Stücke.

Hinführen zu lautrichtigem, sinngemäßem und

ausdrucksvollem Lesen (Proben aus altersgemäßem

Lesestoff).

Rechtschreiben

Schreibung deutscher Wörter und gebräuchlicher

Fremdwörter, Groß- und Kleinschreibung,

Abteilungsregeln. Gebrauch des Österreichischen

Wörterbuches.

Sprach- und Stilkunde

Wort- und Satzlehre, die Grundregeln der

Zeichensetzung. Wortbildung und Wortbedeutung;

Wortfamilie und Wortfeld. Kulturgeschichtliche

Redensarten, Orts- und Eigennamen,

Mundart, Umgangssprache und Hochsprache.

Aufsatzkunde

Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes

und des Ausdrucksvermögens. Erlebnis- und

Beobachtungsaufsätze, Sachberichte und Schilderungen,

Bildbeschreibungen und Bilddeutungen,

Nacherzählungen und Inhaltsangaben.

Lektüre und Literaturkunde

Märchen, Sage, Legende, Fabel, Ballade. Einfache

Erzählungen, ein einfaches Drama als Einführung

in die Lektüre von Ganzschriften.

Anleitung zu angemessener Privatlektüre.

Gegebenenfalls Verwertung von Schallplatte,

Tonband, Schulfunk, Schulfernsehen und Film.

Schriftliche Arbeiten

Regelmäßig Schul- und Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

(ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE)

Englisch

(5 Wochenstunden)

Aussprache

Vermittlung der richtigen Aussprache auf

Grund der Nachahmung. Besonders zu berücksichtigen

sind die im Deutschen nicht vorhandenen

Laute, der Unterschied zwischen

stimmhaften und stimmlosen Konsonanten, die

Aussprache der Diphthonge und die dem Englischen

eigene Tonführung sowie die Schwachtonformen.

Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge

an kurzen Sätzen und Wortgruppen, die sich

aus dem Gebrauch der Fremdsprache in der

Klasse ergeben. Die internationale Lautschrift als

Merkhilfe zur Aneignung der richtigen Aussprache,

besonders beim Gebrauch des Wörterverzeichnisses.

Schreibung

Abschreiben von der Tafel und vom Buch;

Niederschrift auswendig gelernter Texte, Diktate

zunächst unveränderter, später auch leicht veränderter

Texte aus vorher gut durchgearbeiteten

Lesestücken und schließlich auch frei zusammengestellter

Texte aus dem bereits erarbeiteten

Sprachgut; Buchstabierübungen mit Hilfe des

englischen Alphabets (spelling).

Gesprächs- und Lesestoff

Lesestücke in erzählender Form und Dialoge

aus dem Erlebniskreis der Schüler (etwa Schule,

Heim und Familie, Körper und Kleidung, Mahl-

zeiten, Tages- und Jahresablauf, Uhr, Datum,

Leben in der Stadt und auf dem Lande, Ferien,

Haushalt und Einkauf, englisches und amerikanisches

Geld, Jahreszeiten und Feste, Wetter,

Krankheit, Sport und Spiel; außerdem Gedichte,

Lieder, Anekdoten, Erzählungen und Märchen

— eventuell dramatisiert) mit gelegentlichen

Hinweisen auf englische (amerikanische) Verhältnisse.

Sprachlehre

Mehrzahlbildung des Hauptwortes mit -s, die

wichtigsten unregelmäßigen Mehrzahlbildungen;

der Possessive Case, bestimmter und unbestimmter

Artikel; persönliche, besitzanzeigende, hinweisende,

fragende, unbestimmte, rückbezügliche

und bezügliche Fürwörter; Stützwort „one",

Grund- und Ordnungszahlwörter; das Eigenschaftswort

und seine Steigerung; die häufigsten

Vorwörter (auch in Verbindung mit Zeit- und

Eigenschaftswörtern) und die gebräuchlichsten

Bindewörter; die tätige Form des Zeitwortes im

Present, Future und Past Tense, Present Perfect,

Past Perfect, First Conditional und die Leideform

des Present und Past Tense; die Progressive

Form in den gebräuchlichsten Zeiten; modale

Hilfszeitwörter, auch die häufigsten unregelmäßigen

Zeitwörter; Bildung, Steigerung, Gebrauch

und Stellung des Umstandswortes; Frage

und Verneinung (mit und ohne „to do"), Befehl

und Verbot; die Wortfolge Subjekt — Prädikat

— Objekt. Die gebräuchlichsten Arten der

Nebensätze.

Mündliche und schriftliche Übungen

Erwerben und Einüben eines ausreichenden

Wortschatzes für Gespräche in der Klasse über

Personen, Gegenstände und Vorgänge aus Umwelt

und Interessengebieten der Schüler. Festigung

des erworbenen Wortschatzes durch Frage

und Antwort, wobei nicht nur der Lehrer,

sondern auch der Schüler Fragen stellt; Auswendiglernen

von Gedichten und Liedertexten,

kurzen Prosastellen und Dialogen; Wiedergabe

des Inhaltes durchgenommener Lesestücke, zunächst

durch Beantwortung von Lehrerfragen,

später auch zusammenhängend; Umsetzen von

Lesestücken in Gesprächsform oder in szenische

Darstellungen, Zwiegespräche und Gruppenszenen

aus dem täglichen Leben, womöglich von

den Schülern selbst aus dem erlernten Sprachgut

zusammengestellt; leichte Bildbeschreibungen;

Spiele. Erste Versuche im Berichten über Erlebtes

und im Nacherzählen einfachster, vom Lehrer

dargebotener Geschichten, besonders aus dem

Schul- und Familienleben.

Diktate in engster Anlehnung an den Gesprächs-

und Lesestoff; Einsetz- und Umformübungen;

Stellen und Beantworten von Fragen;

leichte Inhaltswiedergaben; Vorübungen zum

Aufsatz auf Grund vorangegangener Sprechübungen;

Versuche im Briefschreiben. Keine

Übersetzungen.

Schriftliche Arbeiten

Regelmäßig Schul- und Hausübungen.

Vier. Schularbeiten, je zwei im 2. und im

3. Trimester.

MATHEMATIK,

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

(5 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Grundrechenoperationen mit natürlichen, ganzen

und rationalen Zahlen, auch unter Verwendung

von Klammern. Grundbegriffe der Mengenlehre.

Begriff der Variablen. Rechnen mit

Termen. Quadrieren und Quadratwurzelziehen.

Gebrauch des Rechenstabes.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Lineare Gleichungen mit einer Variablen über

dem Körper der rationalen Zahlen (Grundmenge,

Lösungsmenge).

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Punktmengen. Elementarkonstruktionen.

Schiebung, Drehung, Spiegelung, Dreieck, Viereck,

Kreis. Flächenberechnung, Satzgruppe des

Pythagoras. Oberfläche und Rauminhalt einfacher

Körper (Würfel, Quader, Prisma, Pyramide,

Zylinder, Kegel, Kugel).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

MUSIKERZIEHUNG

(2 Wochenstunden)

Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des

Lehrstoffes der Unterstufe des Gymnasiums, des

Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen

Realgymnasiums für Mädchen (Lehrplan BGBl.

Nr. 295/1967).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

(2 Wochenstunden)

Bildnerische Arbeit

Freies Gestalten

Entwicklungsgemäßes Gestalten von Themen

aus Erlebnisbereich und Interessenkreis des Schülers,

Bemühen um Ordnung der Darstellung.

Auseinandersetzung mit Körperhaftigkeit und

Raum.

Hinführen zum Naturstudium.

Fallweise Betrachten von Schülerarbeiten, vor

allem hinsichtlich der Lösung gestellter Aufgaben.

Allenfalls: Plastisches Gestalten.

Schrift

Blockschrift in einfachen Anwendungen.

Kunstbetrachtung

An ausgewählten Beispielen Hinführen zum

Erlebnis von Ausdrucksgehalten der bildenden

Kunst.

INSTRUMENTALMUSIK (2 Wochenstunden)

(Klavier, Orgel, Violine, Gitarre)

Wie für die 5. Klasse in sinngemäßer Anwendung.

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

(2 Wochenstunden)

a) für Knaben und Mädchen

In entsprechender Auswahl: Musterungen und

Oberflächengestaltungen, gebunden an Zweck

und Material; körperhaft-plastisches Gestalten;

räumliches Gestalten; technisch-funktionelle

Werkaufgaben.

Dabei Betonung des zweckgebundenen Gestaltens.

Führen zu planender Überlegung und folgerichtigem

Vorgehen.

Fallweise Werkbetrachtung.

b) für Mädchen

Freies Gestalten in textilen Techniken

Entwicklungsgemäßes, selbständiges Gestalten

mit verschiedenen textilen Materialien und in

verschiedenen textilen Techniken.

Nähen

Schnittzeichnen (gegebenenfalls Abnehmen der

Schnitte aus Journalen, Anweisen im Verändern

auf eigene Maße nach vorangegangener Maßkontrolle).

Einfache Kleidungsstücke nach Wahl.

LEIBESÜBUNGEN (3 Wochenstunden)

Wie für die 5. Klasse.

Unverbindliche Übungen

CHORGESANG (2 Wochenstunden)

SPIELMUSIK (2 Wochenstunden)

LEIBESÜBUNGEN (2 Wochenstunden)

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für die

5. bis 9. Klasse.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in

besonderem Maße auf die Unterschiedlichkeit der

Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten

und Haltungen zu achten. Vor allem

ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen

besonderer Einführung und Beratung. Der

Unterricht hat in allen Gegenständen bedachtsam

zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen

und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu

erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender

Weise mit den grundlegenden

Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte

Wiederholung, Erarbeitung, Übung

und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffes ist

im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse

größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten

und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets

zu achten.

Gegebenenfalls sind audio-visuelle Unterrichtsmittel

einzusetzen.

Der Unterricht aus Englisch bringt für manche

Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache;

dies erfordert eine besondere Einstellung

auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und

auf die Vorbereitung der 5. Klasse.

Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen

Erziehung, der Handarbeit und Werkerziehung,

der Leibesübungen sowie der Unverbindlichen

Übungen ist eine über die notwendige

theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere

Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu

vermeiden.

5. bis 8. Klasse

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a, mit folgender Änderung

Im 1. Absatz hat der erste Halbsatz zu lauten

„Der Deutschunterricht soll den jungen

Menschen zu Sicherheit und Gewandtheit im

mündlichen und schriftlichen Ausdruck der deutschen

Sprache führen;".

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Pflege der richtigen Aussprache. Vorlesen (vorbereitet

und aus dem Stegreif). Vortragen auswendig

gelernter Textstellen. Mündliche Wiedergabe

von Gelesenem und Besprochenem. Kurze

Redeübungen, Schülergespräch.

Aufsatzkunde

Wie auf der Übergangsstufe, mit höheren Anforderungen.

Kurzfassung längerer Berichte. Inhaltsangabe

(Herausschälen des Stoffkerns).

Schilderung. Bildbeschreibung und Bilddeutung.

Einfache Erörterung (Erschließen des Themas

durch Stoffsammlung in Stichworten, Begriffserklärung,

Gliederungsübungen, Anfertigen von

Planskizzen).

Erarbeiten und Anwenden der notwendigen

Grundregeln für diese Aufsatzformen; Hinführen

zu angemessenem Ausdruck, zu Knappheit, Genauigkeit,

Deutlichkeit und Anschaulichkeit.

Sprach- und Stilkunde

Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes

und des Ausdrucksvermögens; eigentliche und

übertragene Bedeutung, bildhafte Ausdrücke,

Häufung, Steigerung, Beschönigung usw. als Mittel

der Stilgestaltung.

Überblick über die Arten des Haupt- und des

Gliedsatzes mit besonderer Berücksichtigung der

Zeichensetzung, Satzbaupläne, Umstell- und Umformungsübungen.

Der Stilwert der Satzformen.

Die Ausdruckswerte der Grundwortarten

(Verbum, Substantiv, Adjektiv) in ihren verschiedenen

syntaktischen Funktionen.

Lektüre und Literaturkunde

Einblick in Grundbegriffe der Poetik anhand

von Beispielen. Als Lektüre ein Trauerspiel oder

Schauspiel, ein Lustspiel; Kurzgeschichten, eine

Novelle.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Sprech- und Leseerziehung

Fortführen der Leseübungen. Auswendiglernen

von Textstellen. Kurze Redeübungen (vorbereitet

und allenfalls unvorbereitet) mit anschließendem

Schülergespräch (allenfalls auch als Stoffsammlung

für einfache Besinnungsaufsätze), im

Zusammenhang mit der Lektüre von Dichtungen.

Übungen zur Diskussion.

Aufsatzkunde

Von der sachlichen Beschreibung zur Charakteristik

(direkte und indirekte Charakteristik,

Möglichkeiten des Aufbaues einer Charakteristik).

Inhaltsangabe mit erhöhten Anforderungen

als Vorübung zum Interpretationsaufsatz.

Der Besinnungsaufsatz als gegliederte sachliche

Erörterung mit Wertung (auch einfache

literarischen Themen). Abfassen von Protokollen

und Exzerpten.

Ausbau und Ordnung des begrifflichen Wortschatzes,

Natürlichkeit und Exaktheit im Sachstil.

Sprach- und Stilkunde

Weitere Besprechung von Satzbauplänen. Bildhaftigkeit

der Sprache.

Beispiele für den Lautwandel der deutschen

Sprache. Textvergleiche.

Lektüre und Literaturkunde

Schriftliche Arbeiten

Wie Anlage a.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch oder Slowenisch)

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff;

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Aussprache

Nach Bedarf Behandlung der Hauptschwierigkeiten

der Aussprache; besonders die dem

Deutschen fremden Laute, Unterschied zwischen

stimmhaften und stimmlosen Konsonanten,

Schwachtonformen, die dem Englischen eigene

Intonation.

Schreibung

Übungen zur Festigung der Schreibrichtigkeit,

auch längere und schwierigere Diktate, aber

unter Vermeidung völlig neuer Wörter.

Gesprächs- und Lesestoff

Etwa folgende Sachgebiete unter steter Berücksichtigung

der Verhältnisse in den angelsächsischen

Ländern: Moderner Verkehr, Geschäftsleben,

Post (Briefverkehr); Rundfunk und Fernsehen,

Theater und Film; Freizeitgestaltung im

weitesten Sinn; Fremdenverkehr (Erteilen einfacher

Auskünfte, vermittelndes Übersetzen).

Außerdem Darstellungen aus Geschichte und

Sage der Angelsachsen; Stoffgebiete, die mit dem

Berufsleben in Zusammenhang stehen; Handel,

Industrie, moderne Technik, Kulturleben, internationale

Zusammenarbeit; Land und Leute in

Großbritannien, lebendige Darstellungen aus dem

Leben im Commonwealth und in den USA

(Reiseschilderungen, Geschichtsbilder); Gedichte

und Lieder; dramatische Szenen. Womöglich eine

längere Erzählung handlungsreichen Inhaltes oder

ein Einakter oder Szenen aus einem dramatischen

Werk.

Sprachlehre

Wiederholung und Ergänzung des Lehrstoffes

der Übergangsstufe, die bisher noch nicht durchgenommenen

Zeiten des Zeitwortes und die.

Nominalformen; Gegenüberstellung von Simple

Forms und Progressive Forms von Past Tense

und Present Perfect; gründliche Einübung der

modalen Hilfszeitwörter und ihrer Umschreibungen;

Gebrauch bzw. Weglassen des Artikels;

schwierigere Fälle im Gebrauch des Umstandswortes;

weitere Vorwörter und Bindewörter;

Einführung in den Gebrauch der Bedingungssätze,

der indirekten Rede und Frage, der Nebensätze

und ihrer Ersatzformen (Infinitive, Participle

und Gerund).

Gegenüberstellung charakteristischer Ausdrucksformen

im Englischen und im Deutschen

(zum Beispiel der Ersatz deutscher Umstandsbestimmungen

durch Hilfszeitwörter im Englischen).

Die Rolle der Vorwörter, vom Englischen

wie vom Deutschen aus gesehen, anhand

einer möglichst großen Anzahl von Mustersätzen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Planmäßige Erweiterung des Wort- und

Phrasenschatzes (idiomatische Redewendungen);

womöglich einsprachige Worterklärung; Übungen

im Definieren und Umschreiben; geeignete

Übungen sind: Nacherzählen einfacher vom

Lehrer dargebotener Texte, Berichte und Gespräche

über Erlebtes und Gelesenes, Darstellung

von Szenen aus dem täglichen Leben, Auswendiglernen

von Dialogen, Spiele mit verteilten

Rollen, ausführliche Bildbeschreibungen; Einführung

in die Benützung eines einsprachigen

Wörterbuches; Beispiele für Amerikanismen.

Diktate; Einsetz- und Umformübungen; Aufsatz

in einfachster Form (freie Behandlung gelesener

oder anderweitig erarbeiteter Stoffe;

Kurzberichte über Erlebtes, auch in Briefform);

Gesuche (Lebenslauf); Berichte und Beschreibungen;

gelegentlich auch einfache Übersetzungen

ins Englische.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. KIasse (3 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigen der Aussprache durch planmäßige

Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen

und durch gelegentliche systematische

Zusammenstellungen. Bei gesteigertem Sprechtempo

Beachtung von Bindung, Schwachtonformen

und Satzmelodie.

Die wichtigsten Eigenheiten der amerikanischen

Aussprache und Rechtschreibung.

Gesprächs- und Lesestoff

Lesestücke in erzählender Form, Briefe und

Dialoge, die das Alltagsleben behandeln und

weiter in das Leben der englischsprechenden

Völker einführen.

Einblick in die bis heute nachwirkenden historischen

Entwicklungen durch Geschichtsbilder

(Besiedlung und Eroberung Britanniens, Aufstieg

unter den Tudors, das britische Weltreich).

Eine handlungsreiche längere Erzählung oder

ein Einakter bzw. Szenen aus einem dramatischen

Werk. Gedichte und Lieder.

Sprachlehre

Erweiterung und Vertiefung der Grammatikkenntnisse;

Gebrauch der Einzahl und der Mehrzahl

und des Genitivs; die Substantivierung des

Eigenschaftswortes; Besonderheiten im Gebrauch

der Fürwörter; das Zeitwort in allen übrigen

Zeiten und Formen; Unterschiede in der Verwendung

von Past Tense und Present Perfect;

Zeitwörter mit zwei Ergänzungen in der Leideform;

indirekte Darstellung; Ersatzformen für

die modalen Hilfszeitwörter; Bedingungssätze;

Verwendung der Nominalformen des Zeitwortes;

weitere Vorwörter und Bindewörter.

Mündliche und schriftliche Übungen

Gelegentlich Auswendiglernen von Gedichten;

Wiedergabe durchgearbeiteten Lesestoffs durch

Beantwortung von Fragen und in zusammenhängender

Form; Umformen des Lesestoffs; Bildbeschreibungen;

Nacherzählen einfacher vom

Lehrer dargebotener Geschichten; einfache Erlebnisberichte;

Einsetz- und Umformübungen; einfache

Aufsatzübungen im Anschluß an Gesprächs- und

Lesestoff; gelegentlich Rückübersetzungen;

freiere Diktate.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a.

Didaktische Grundsätze

Die ersten sechs bis acht Wochen der 5. Klasse

haben der Feststellung der Kenntnisse der

Schüler und der zusammenfassenden Wiederholung

des für die Übergangsstufe angeführten

Lehrstoffes zu dienen.

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.

Sprache des Unterrichts ist das Englische. Der

Muttersprache kommt im Unterricht lediglich

die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche

Fragen der Grammatik und des Stils zu klären

und das Verständnis schwieriger Textstellen zu

sichern. Die fremdsprachige Terminologie der

Grammatik ist weitgehend zu verwenden (besonders

für die Zeiten des Verbums).

Nach Möglichkeit soll ein vorbereitendes

Unterrichtsgespräch in den Lehrstoff einführen.

An die Lektüre hat sich eine mündliche oder

schriftliche Auswertung anzuschließen.

Aussprache

Der richtigen Lautbildung und Tonführung ist

ebenso wie dem angemessenen Sprechrhythmus

(Schwachtonformen) gebührende Aufmerksamkeit

zu widmen. Etwa auftretende Mängel sind

durch Übungen, die nach Bedarf eingesetzt

werden, zu beseitigen. Die planmäßige Verwendung

von Schallplatten, Tonbändern, Filmen,

von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und

von Sprachübungsgeräten soll den Schüler an

verschiedene Sprecher gewöhnen. Geläufigkeit im

Sprechen und Korrektheit der Artikulation

sollen durch geeignete Übungen gefördert

werden (Vorlesen, Rezitation, Vortrag und allenfalls

szenische Darstellung). Außerdem soll der

Schüler frühzeitig zur Selbstkontrolle angeleitet

werden, auch unter Benützung technischer Hilfsmittel.

Schreibung

Zur Sicherung der Rechtschreibung sind bei

Bedarf entsprechende Übungen einzuschalten.

Wortschatz

Der Schüler soll Wortschatz und Kenntnis

idiomatischer Wendungen bei der Lektüre und

im Unterrichtsgespräch erwerben und erweitern.

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten

muß der Grundwortschatz stetig und

konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger

Wiederholung und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

Sprachkönnen der Schüler zu fördern. Hiebei

können die Ergebnisse der neueren Wort- und

Strukturforschung in bezug auf Häufigkeit und

Verfügbarkeit des Sprachgutes sehr von Nutzen

sein.

Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen

von Wörtern, zum Beispiel nach Sachkreisen,

Wortverwandtschaften, Beziehungen zu anderen

Sprachen, nützlich. In den Mittelpunkt der

Erweiterung des Wortschatzes ist das Erarbeiten

unbekannter Wörter durch Erklärung und Umschreibung

zu stellen, wozu ein methodisch geeignetes

einsprachiges Wörterbuch gute Dienste

leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von.

Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Die Sprechübungen sollen von einfachsten

Fragen und Antworten (Lehrer- und Schülerfragen)

über Umformungen aller Art und Nacherzählungen

bis zu größeren Zusammenfassungen

und Erlebnisberichten fortschreiten.

Im Klassengespräch soll der erworbene Wortschatz

immer wieder aktiviert werden.

Das Unterrichtsgespräch soll die Lektüre vorbereiten

und auswerten, aber auch Tagesereignisse

und persönliche Erfahrungen einbeziehen.

In der 5. und 6. Klasse wird die Auswahl

des Lesestoffes im wesentlichen durch die für

den Aufbau des Wortschatzes geltenden methodischen

Forderungen, in den höheren Klassen

durch die angeführten Stoffgebiete bestimmt.

Darüber hinaus kann anderer Lesestoff gewählt

werden, sofern er inhaltlich für die Altersstufe

geeignet und seinem Schwierigkeitsgrad nach der

betreffenden Klasse angemessen ist. Die Lektüre

von Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch

als Hausaufgabe gegeben werden. Stellen aus

Zeitungen und Zeitschriften sollen sorgfältig

nach Inhalt und sprachlicher Form ausgewählt

werden.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch

des Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Die Grammatik ist vom Beispiel her induktiv

zu erarbeiten. Die so gefundenen Regeln sollen,

wo immer möglich, an Schlüsselsätzen veranschaulicht

werden.

In der 5. und 6. Klasse soll die Beherrschung

der grundlegenden Formen und Fügungen erreicht,

in den folgenden Klassen die Kenntnis

der Grammatik im Zusammenhang mit dem

Gesprächs- und Lesestoff und durch entsprechende

Übungen erweitert und gefestigt

werden. Charakteristische Sprachstrukturen sollen

nach Form und Bedeutung gelegentlich in

systematischen Zusammenfassungen erarbeitet

werden. Vergleiche bestimmter sprachlicher Erscheinungen

im Englischen mit solchen in anderen

an der Schule gelehrten Fremdsprachen oder in

der Muttersprache sind fruchtbringend.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern. Sie sollen auch die

Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten bilden.

Französisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a für die Zweite lebende Fremdsprache.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

6. Klasse (3 Wochenstunden)

7. Klasse (3 Wochenstunden)

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die Zweite lebende Fremdsprache.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a für die Zweite lebende Fremdsprache.

Slowenisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichts ist die Beherrschung der

slowenischen Schriftsprache in Wort und Schrift

durch Sicherheit und Gewandtheit in der Darstellung

von Erlebtem und Erfahrenem sowie

durch Einblick in den Bau dieser Sprache und

in die Besonderheiten der slawischen Sprachen.

Dabei ist auch eine Übersicht über die Entwicklung

der slowenischen Schriftsprache und der

Schrift zu geben.

Durch Einsicht in die Eigenart des slowenischen

Volkes, seines Siedlungsraumes, seiner Geschichte

und Kultur, durch einen Überblick über die Entwicklung

des slowenischen Schrifttums als eines

Abbildes der gesamteuropäischen literarischen

Strömungen und durch Verständnis für die

Eigenart der gemischtsprachigen Gebiete Kärntens

als Folge der gegenseitigen Beeinflussung der

beiden Volksteile in Sprache und Kultur ist die

Erziehung zu gegenseitigem Verständnis, zur

Menschlichkeit und zu gesamteuropäischem

Denken zu fördern.

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache, Hör- und Sprechübungen

Kleinere Redeübungen mit anschließender

Diskussion (Themen aus Volkskunde, Geschichte

und Literatur).

Stilistische und stilkritische Übungen. Zusammenfassende

Behandlung der Lautbildung; die

wichtigsten Arten des Lautwandels; Vergleich

mundartlicher und schriftslowenischer Wortformen;

Mundart, Umgangssprache, Schriftsprache;

die slowenischen Mundarten.

Wortschatz und Wortkunde

Erbwort, Lehnwort, Fremdwort; Wortbildung,

Wortbedeutung. Wortfamilien.

Übersicht über die Entwicklung der slowenischen

Sprache, auf Grund von Sprachproben,

bis zum 19. Jahrhundert. Der indogermanische

Sprachstamm; die slawische Sprachenfamilie; das

Altkirchenslawische; das Wirken der Slawenapostel

Cyrill und Methodius; die Besiedlung des

Alpen-, Donau- und des pannonischen Raums

durch die Slowenen (slowenische Orts-, Flur-

und Flußnamen). Die Entstehung einer selbständigen

slowenischen Sprache; die Berührung

der Slowenen mit den Deutschen und mit den

Romanen im Spiegel des Lehnwortes; das

Christentum und sein Niederschlag in der

slowenischen Sprache.

Lesestoff

Einführung in die Entwicklung des slowenischen

Schrifttums im Zusammenhang mit der

allgemeinen Kultur auf Grund von Sprachproben

und Dichtungen (Proben aus den ältesten slowenischen

Sprachdenkmälern. Klassizismus und

Romantik. Prešerens Leben und Wirken. Proben

aus dem Schrifttum des 19. Jahrhunderts).

Wechselbeziehungen mit dem deutschen, dem

slawischen und dem europäischen Schrifttum.

Zeitlich nicht gebundener Lesestoff. Kulturgeschichtliches

und Volkskundliches.

Schriftliche Arbeiten

Übersetzungen aus dem slowenischen Schrifttum

in einwandfreies Deutsch. Freier Aufsatz.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Aussprache, Hör- und Sprechübungen

Referate, kleine Reden und Diskussionen,

besonders über Fragen des beruflichen und des

öffentlichen Lebens; Vortrag sprachlicher Kunstwerke

(auch dramatischer Szenen) nach freier

Wahl.

Wortschatz und Wortkunde

Zusammenfassende Behandlung von Wortschatz

und Wortbedeutung.

Lesestoff

Realismus und Naturalismus. Die Moderne.

Einführung in das slowenische Schrifttum der

Gegenwart. Die Literatur der Kärntner Slowenen.

Sprachlehre

Wiederholung der Grammatik. Das Slowenische

im Vergleich mit den anderen slawischen

Sprachen.

Schriftliche Arbeiten

Übersetzungen. Freier Aufsatz. Aufsätze nach

ausgewählten Themen aus Geschichte, Geographie,

Politik und Wirtschaft.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht an der Sonderform kann unter

zwei Voraussetzungen durchgeführt werden: als

Anfängerunterricht — was meist der Fall sein

wird — oder als Aufbauunterricht, fußend auf

der vierjährigen Unterrichtsarbeit der Unterstufe

(Pflichtschule).

Der angegebene Lehrstoff gilt nur für den

Aufbauunterricht; der Anfängerunterricht hat

sich sinngemäß nach dem Lehrplan der Unterstufe

zu richten (BGBl. Nr. 295/1967).

Der Unterricht kann durch Erzählungen aus

Geschichte und Geographie und aus der politischen

Gegenwartsentwicklung der jugoslawischen

Völker ergänzt und lebendig gestaltet werden.

Hier sind vor allem das Zusammenleben dieser

Völker in der österreichisch-ungarischen Monarchie

und auch aktuelle Fragen gemischtsprachiger

Gebiete zu behandeln.

Der Unterricht kann auch auf wirtschaftliche

Entwicklung und Fremdenverkehr Jugoslawiens

und die Bedeutung des Nachbarstaates für Österreich

eingehen.

Wird Slowenisch in einem Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a (Latein am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen).

Lehrstoff

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

Formen- und Satzlehre

Wortschatz

Wie Anlage a für die 6. Klasse.

Lesen von Schriftwerken

Etwa ab Jänner: Ausgewählte Abschnitte aus

Caesars Bellum Gallicum und (oder) Auswahl

aus leichten Prosatexten (z. B. Stellen aus

Cornelius Nepos, Sueton, Eugippius, Inschriften;

Proben aus dem Neuen Testament).

Auswahl aus Sallust oder eine sprachlich leichte

Rede Ciceros.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

In Verbindung mit der Lektüre Festigung

und Vertiefung der Grammatikkenntnisse;

gelegentlich sprachkundliche Betrachtungen.

Lesen von Schriftwerken

Auswahl aus Ovid, allenfalls auch aus den

Gedichten Catulls.

Historisch bedeutsame Briefe des Jüngeren

Plinius (Ausbruch des Vesuv; Christenbriefe).

Auswahl aus den philosophischen Schriften

Ciceros.

Allenfalls: Proben aus Seneca und aus christlicher

Literatur.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a, mit folgender Änderung

Im vorletzten Absatz hat der dritte Satz zu

lauten: „Der Gesamtumfang der Schularbeiten

hat in der 6. Klasse 40 bis 60, in der 7. Klasse

60 bis 90 lateinische Wörter zu betragen, bei

den zweistündigen Schularbeiten der 8. Klasse

120 bis 140, bei der dreistündigen Schularbeit

160 bis 180."

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch,

Slowenisch oder Serbokroatisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Englisch

Lehrstoff

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigen der Aussprache durch planvolle

Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen

und durch gelegentliche systematische

Zusammenstellungen. Bei gesteigertem Sprechtempo

Beachtung von Bindung, Schwachtonformen

und Satzmelodie.

Gesprächs- und Lesestoff

Lesestücke in erzählender Form, Briefe und

Dialoge, die das Alltagsleben behandeln und

weiter in das Leben der englischsprechenden

Völker einführen.

Proben aus der englischen und amerikanischen

Literatur des 19. und vornehmlich des 20. Jahrhunderts.

Ein Werk erzählender oder dramatischer

Form aus der zeitgenössischen Literatur.

Sprachlehre

Erweiterung und Vertiefung der Grammatikkenntnisse.

Das Zeitwort in allen übrigen Zeiten

und Formen und deren richtige Verwendung

(insbesondere der Unterschied zwischen past

tense und present perfect, zwischen simple form

und expanded form; Zeitwörter mit zwei Ergänzungen

in der Leideform; nachgestellte Vorwörter

in Fragesätzen und in Relativsätzen). Die

Anwendung der Modalhilfsverben und ihrer

Ersatzformen. Die gebräuchlichsten Nebensätze

das konditionale Gefüge, die indirekte Rede und

Frage, Adverbial- und Objektsätze. Weitere

Bindewörter und Vorwörter. Besonderheiten im

Gebrauch der Fürwörter. Partizipial-, Infinitiv-

und Gerundiumkonstruktionen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswertung des Lesestoffes durch Fragen und

Antworten, durch Nacherzählen (Zusammenfassung

und Erweiterung) und in der Wechselrede.

Versuche im freien Aufsatz nach vorgearbeiteten

Sachgebieten. Gelegentlich Übersetzungen

und Rückübersetzungen. Berichte über Gelesenes

und Erlebtes.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Anschauliche Sachprosa und Dichtung zur

genaueren Kenntnis des gesellschaftlichen,

kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der

englischsprechenden Welt, u. a. in Großbritannien

und in den Vereinigten Staaten.

Einblick in die bis heute nachwirkenden

historischen Entwicklungen durch Geschichtsbilder

(Besiedlung und Eroberung Britanniens,

Aufstieg unter den Tudors, das Britische Weltreich,

Entstehung und Entwicklung der Vereinigten

Staaten, die heutige Rolle der angelsächsischen

Mächte).

Bedeutsame Beiträge Großbritanniens und der

USA zur Weltliteratur. Ein vollständiges Werk

aus der Literatur der Gegenwart. Auswahl aus

Zeitungen und Zeitschriften.

Sprachlehre

Erweiterung der Grammatikkenntnisse nach

den Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs

und der schriftlichen Arbeiten; dazu Übungen

nach Bedarf; gelegentlich systematische Zusammenfassungen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie bisher, aber mit gesteigerten Anforderungen.

Übungen in freier Rede vor der Klasse.

Nacherzählung (Umformung). Pflege des freien

Aufsatzes. Übersetzungsübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

Französisch

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigen der Aussprache durch planvolle

Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen

und durch gelegentliche systematische

Zusammenstellungen.

Gesprächs- und Lesestoff

Wiederholung und Festigung sowie Erweiterung

des Wort- und Phrasenschatzes. Vorbereitung

und Auswertung des Lesestoffes im Unterrichtsgespräch.

Umfangreichere Prosatexte vor

allem erzählenden, aber auch beschreibenden

Inhalts aus der weiteren Umwelt, besonders

solche, die in die Kenntnis des französischen

Landes und Volkes einführen. Wo immer möglich,

sind Originaltexte zu verwenden.

Textproben aus der neueren französischen

Literatur (Novellen, Erzählungen, Theaterstücke,

Gedichte). Einführung in die Lektüre von

Zeitungen und Zeitschriften.

Sprachlehre

Ergänzung der Formen- und Satzlehre. Voix

passive; subjonctif (Anwendung und Vermeidbarkeit);

Nominalformen; Zeitenfolge, abhängige

Rede; der richtige Gebrauch von Zeiten und

Aussageweisen; die häufigsten Arten der Nebensätze;

weitere Vorwörter und Bindewörter; vom

Deutschen abweichende Konstruktionen; verstärkte

Pflege des idiomatischen Ausdrucks.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie Anlage a für die 6. Klasse.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Proben aus Werken des 17., 18. und 19. Jahrhunderts,

die einen Einblick in die Entwicklung

des französischen Geistes- und Kulturlebens

ermöglichen und zum Verständnis der Voraussetzungen

des heutigen Frankreich führen.

Erarbeiten eines modernen Frankreichbildes und

der Bedeutung Frankreichs für Europa und die

Welt. Mindestens ein Hauptwerk aus der zeitgenössischen

französischen Literatur. Zeitungslektüre.

Sprachlehre

Wiederholung und Festigung der Grammatikkenntnisse

anhand von Beispielsätzen. Erweiterung

nach den Erfordernissen der Lektüre,

des Gesprächs, der Diskussion und der schriftlichen

Arbeiten. Gelegentlich systematische Zusammenfassungen.

Mündliche und schriftliche Übungen

Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes

im Unterrichtsgespräch. Nacherzählung (Zusammenfassung

und Erweiterung von Gelesenem und

Gehörtem). Berichte und Stellungnahmen mit

Einführung zur Diskussion. Übungen in freier

Rede vor der Klasse. Schulung und Pflege des

freien Aufsatzes aus vorbereiteten Themenkreisen.

Gelegentlich Übersetzungsübungen aus

der Fremdsprache und — mit Anleitung — in

die Fremdsprache.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

Italienisch

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Lesestücke, die Sachgebiete veranschaulichen

und den Schüler mit den italienischen Lebensverhältnissen

bekannt machen. Leichte Dialoge

aus dem Alltagsleben. Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel.

Sprachlehre

Unregelmäßige Steigerung; das bezügliche Fürwort

cui, quale; trapassato prossimo, passato

remoto; gerundio; Konditional und Konjunktiv,

soweit sie zum Verständnis des Lesestoffes notwendig

sind; Befehlsform in der 3. Person Einzahl

und Mehrzahl; Zeitenfolge; Ergänzung der

unregelmäßigen Mehrzahlbildungen der Hauptwörter;

Übereinstimmung des Mittelwortes der

Vergangenenheit mit dem vorhergehenden

Objekt (lo, la, li, le und ne); Übersicht über

den Gebrauch der Vorwörter und der Bindewörter;

Teilungsartikel. Indirekte Rede.

Mündliche und schriftliche Übungen

Leichte Konversation im Anschluß an die

Sachgebiete und an die Lektüre. Einfache Nacherzählungen

und Zusammenfassungen. Auswendiglernen

kurzer Prosatexte, Gedichte und

Dialoge.

Weitere Einsetzübungen und Umformungen,

Übersetzungen, einfache schriftliche Wiedergabe

von Begebenheiten aus dem Alltag. Diktate, auch

solche nicht bekannten Inhalts. Briefe.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Konzentrischer Ausbau der Sachgebiete. Fortführen

der Italienkunde.

Nicht zu schwierige Textproben der modernen

italienischen Literatur. Ein oder zwei Ganzschriften

entsprechenden Umfangs aus der

modernen Literatur, wenn nötig in gekürzter

Form. Texte, die den Beitrag Italiens zum

gesamteuropäischen Kulturgut veranschaulichen.

Sprachlehre

Systematische Übersicht über die unregelmäßigen

Zeitwörter und über den Gebrauch

der Zeiten und Modi; Nebensätze und ihre

Ersatzformen; umfassende und eingehende Behandlung

der particelle pronominali accoppiate.

Mündliche und schriftliche Übungen

Zusammenfassung von Wortgruppen nach

Inhalt und Wortfamilien. Übungen im Gebrauch

von Wörterbüchern (ein- bzw. zweisprachig).

Planmäßige Förderung des Gesprächs; Redeübungen

über Gelesenes und Erlebtes, einfache

Nacherzählungen; Gewöhnung an das Auffassen

vorgelesener Texte noch nicht bekannten Inhalts.

Verwendung audio-visueller Unterrichtsmittel.

Diktate noch nicht bekannten Inhalts. Wiedergabe

von Gelesenem, Gehörtem und Erlebtem;

Briefe; Übungen zum freien Aufsatz. Gelegentlich

Übersetzungsübungen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

Russisch

Lehrstoff

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie Anlage a für die 6. Klasse;

Lesestücke, die Kenntnisse von Land und Volk

der Sowjetunion vermitteln, auch ausgewählte

Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften; Proben

aus Werken zeitgenössischer Autoren.

Sprachlehre

Wie Anlage a für die 6. Klasse.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie Anlage a für die 6. Klasse;

Versuche im Berichten von Selbsterlebtem und

Beobachtetem, in der Wiedergabe von Gehörtem

und Gelesenem (auch Redeübungen); Briefe;

gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung durch

Diktate mit stärkerer Loslösung vom Text, aber

mit bekanntem Wortmaterial; fallweise Übersetzung

schwierigerer Stellen ins Deutsche.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie Anlage a für die 8. Klasse.

Sprachlehre

Wie Anlage a für die 7. Klasse.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie Anlage a für die 8. Klasse.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

Slowenisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichts ist der Gebrauch der

slowenischen Schriftsprache in Wort und Schrift

mit Sicherheit und Gewandtheit in der Darstellung

von Erlebtem und Erfahrenem sowie

Einblick in den Bau dieser Sprache und in die

Besonderheiten der slawischen Sprachen. Dabei

ist auch eine Übersicht über die Entwicklung

der slowenischen Schriftsprache und der Schrift

zu geben.

Durch Einsicht in die Eigenart des slowenischen

Volkes, seines Siedlungsraumes, seiner Geschichte

und Kultur, durch einen Überblick über die Entwicklung

des slowenischen Schrifttums als eines

Abbildes der gesamteuropäischen literarischen

Strömungen und durch Verständnis für die

Eigenart der gemischtsprachigen Gebiete Kärntens

als Folge der gegenseitigen Beeinflussung der

beiden Volksteile in Sprache und Kultur ist die

Erziehung zu gegenseitigem Verständnis, zur

Menschlichkeit und zu gesamteuropäischem

Denken zu fördern.

Lehrstoff

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für den

Pflichtgegenstand Slowenisch für die 5. Klasse.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

a) Aussprache, Hör- und Sprechübungen

b) Wortschatz und Wortkunde

c) Sprachlehre

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für den

Pflichtgegenstand Slowenisch für die 6. Klasse.

d) Lesestoff, Geschichte des Schrifttums und der

Sprache

Einführung in die Entwicklung des slowenischen

Schrifttums bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts

im Zusammenhang mit der allgemeinen

Kultur und auf Grund von Dichtungen und

Sprachproben; Wechselbeziehungen mit dem

deutschen Schrifttum, den slawischen und anderen

europäischen Literaturen: Übersicht über die

Entwicklung der slowenischen Sprache auf Grund

von Sprachproben bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts.

Die slowenischen Orts-, Flur- und

Flußnamen; die Berührung der Slowenen mit

den Deutschen und den Romanen im Spiegel

des Lehnworts.

Zeitlich nicht gebundener Lesestoff: Proben

aus der neueren Literatur: Finžgar, Župančič,

Jalen, Voranc, Mauser.

e) Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

a) Aussprache, Hör- und Sprechübungen

Vorträge, kleine Reden und Wechselreden bei

gesteigerten Anforderungen nach Inhalt und

Form, namentlich über Fragen des beruflichen

und öffentlichen Lebens; Vortragen sprachlicher

Kunstwerke (auch dramatischer Szenen) nach

freier Wahl.

Stilistische und stilkritische Übungen, Besprechung

der Stilmittel. Vergleichende Betrachtung

mundartlicher und schriftslowenischer

Wortformen; Mundart, Umgangssprache, Schriftsprache;

die slowenischen Mundarten.

b) Wortschatz und Wortkunde

Erbwort, Lehnwort, Fremdwort; Wortbildung,

Wortbedeutung, Wortfamilie.

c) Geschichte des Schrifttums und der Sprache,

Lesestoff

Das slowenische Schrifttum des 19. und

20. Jahrhunderts: die Romantik (1819 bis 1848);

die Frage des idealen Alphabets und der Schriftsprache;

Prešerens Leben und dichterisches

Wirken; der romantische Realismus (1848 bis

1880), die geistigen Strömungen dieses Zeitraums;

die Altslowenen, die Jungslowenen;

Realismus und Naturalismus (1880 bis 1899),

der Kreis des „Ljubljanski zvon" (Zeitschrift

„Laibacher Glocke"); die Moderne; Ivan Cankar,

Oton Župančič:, Dragotin Kette, Josip Murn;

Verflechtung der literarischen Strömungen; Einführung

in das slowenische Schrifttum der Gegenwart.

Die Dichter und Schriftsteller der Kärntner

Slowenen.

d) Sprachlehre

Gründliche Wiederholung der Grammatik. Das

Slowenische im Vergleich mit anderen slawischen

Sprachen.

e) Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht kann durch Erzählungen aus

Geschichte und Geographie und aus der politischen

Gegenwartsentwicklung der jugoslawischen

Völker ergänzt und lebendig gestaltet werden.

Hier sind vor allem das Zusammenleben dieser

Völker in der österreichisch-ungarischen Monarchie

und auch aktuelle Fragen gemischtsprachiger

Gebiete zu behandeln.

Der Unterricht kann auch auf wirtschaftliche

Entwicklung und Fremdenverkehr Jugoslawiens

und die Bedeutung des Nachbarstaates für Österreich

eingehen.

Wird Slowenisch in einem Mehrklassenkurs

geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen

von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen

der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Serbokroatisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 für die

Zweite lebende Fremdsprache.

Lehrstoff

6. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache

Gewöhnung an die serbokroatische Artikulation

mit besonderer Berücksichtigung der dem

Deutschen fremden Laute (besonders der Konsonanten

ć, dcrossed, dž, ž, lj, nj) und der Eigenart der

serbokroatischen Aussprache. Systematische Hör-

und Ausspracheübungen mit gebräuchlichem

Wort- und Phrasenmaterial, Verwendung audio-

visueller Hilfsmittel.

Schreibung

Einführung in die Rechtschreibung des

Kroatischen mit besonderer. Beachtung der

diakritischen Zeichen bei der Schreib- und Druckschrift.

Gesprächs- und Lesestoff

Aneignung eines grundlegenden Wort- und

Phrasenschatzes aus der Umwelt des Schülers und

aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen

Situationen. Lesestücke, Erzählungen,

Dialoge, Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte,

die allmählich in die Kenntnis von Land und

Volk Jugoslawiens einführen.

Sprachlehre

Einfacher Satz (Behauptung Frage, Verneinung);

Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination des

Hauptwortes, gebräuchlichste unregelmäßige

Formen; das bestimmte und unbestimmte Eigenschaftswort;

Deklination des Eigenschaftswortes;

Umstandswort; Steigerung des Eigenschafts- und

Umstandswortes; Deklination der persönlichen,

fragenden und besitzanzeigenden Fürwörter; die

Grund- und Ordnungszahlwörter; die gebräuchlichsten

Vorwörter und Bindewörter; Konjugation

der regelmäßigen Zeitwörter in den drei

Hauptzeiten, häufigste unregelmäßige Formen;

Einführung in die Aspekte; Wortfolge, Uhrzeit,

Datum, Alter.

Mündliche und schriftliche Übungen

Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte

und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener

Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;

Umformungs- und Ergänzungsübungen;

Übersetzungsübungen, öfters auch in Form der

Rückübersetzung zur Festigung der Grammatikkenntnisse;

gelegentlich Diktat bekannter Texte

und Niederschrift auswendig gelernter Texte zur

Kontrolle der Rechtschreibung.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester eine,

im 2. und 3. Trimester je zwei.

7. Klasse (5 Wochenstunden)

Aussprache und Schreibung

Festigung der Aussprache durch planmäßige

Übungen; Einführung in die Rechtschreibung des

Serbischen.

Gesprächs- und Lesestoff

Wiederholung und Festigung des bisher

Erlernten, Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,

Vorbereitung und Auswertung des

Lesestoffes in Unterrichtsgesprächen. Erzählende

und beschreibende Prosatexte aus der weiteren

Umwelt der Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse

von Land und Volk Jugoslawiens vermitteln.

Geeignete Originaltexte, auch ausgewählte Stellen

aus Zeitungen und Zeitschriften.

Sprachlehre

Weitere wichtige Ausnahmen und Ergänzungen

zur Deklination der Hauptwörter und Eigenschaftswörter;

Deklination der Zählwörter und

der noch nicht behandelten Fürwörter; weitere

Vorwörter und Bindewörter; Ergänzung der

Konjugation, besonders der Zeitformen; Mittelwörter;

verschiedene Arten der Möglichkeitsform;

weitere Gruppen häufiger Zeitwörter, ihre

Aspekte und Rektion; wichtige Arten der

Nebensätze; direkte und indirekte Rede.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 6. Klasse, dazu Versuche im Bericht

von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der

Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem;

Briefe; gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung

durch Diktate mit stärkerer Loslösung vom

Text, aber mit bekanntem Wortmaterial; fallweise

Übersetzung schwieriger Stellen ins

Deutsche.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie in der 7. Klasse; Besprechung von

Abkürzungen; gelegentlich Zusammenstellung

von Wortfamilien; Proben aus Lyrik, Epik und

Dramatik des 19. und 20. Jahrhunderts mit

besonderer Würdigung der Volkspoesie, auch der

älteren; Texte zum Zeitgeschehen, die zum Verständnis

von Land und Volk Jugoslawiens beitragen.

Sprachlehre

Wie in der 7. Klasse.

Mündliche und schriftliche Übungen

Wie in der 7. Klasse; Zusammenfassungen in

sich geschlossener Textstellen, Berichte und

Beschreibungen, gelegentlich auch als umfangreichere

Hausübungen; Pflege des Aufsatzes, Versuche

in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen

oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel. Sprache

des Unterrichtes ist möglichst weitgehend das

Serbokroatische. In der Sprachlehre ist frühzeitig

auf die serbokroatische Terminologie überzugehen.

Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben

(z. B. beim Verständnis einer Textstelle, bei

Fragen des Stils, der Grammatik oder der

Landeskunde), kann gelegentlich die Muttersprache

verwendet werden.

Die praktischen Übungen im Gebrauch der

fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht

einer weitgehenden Automatisierung

dienen. Die Verwendung audio-visueller Hilfsmittel

sowohl zur Vermittlung von Kenntnissen

als auch zur Übung von Fertigkeiten ist dringend

zu empfehlen. Der Lektüre hat immer eine

mündliche oder schriftliche Auswertung zu folgen.

Schulung des Gehörs und der Aussprache

Dem verstehenden Hören ist von allem Anfang

an große Bedeutung beizumessen. Dabei sollen

die Anforderungen allmählich gesteigert werden

(schwieriger Wortschatz, schnelleres Tempo, verschiedene

Sprecher). Die Verwendung audio-

visueller Hilfsmittel ist dabei besonders zu empfehlen.

Bei der Schulung der Aussprache ist auf die

typischen Merkmale des Serbokroatischen, besonders

auf die Konsonanten ć, dcrossed, dž, ž, lj, nj,

sowie auf den Wortakzent und die Satzintonation

zu achten. Störende Einflüsse der Muttersprache,

auch- des heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen.

Audio-visuelle Hilfsmittel (Funk und

Film, Tonband und Schallplatte, Sprachübungsgeräte

u. a.) leisten dabei wertvolle Dienste. Geläufiges

Sprechen und korrekte Aussprache sind

durch Übungen zu fördern (Rezitation, allenfalls

szenische Darstellung).

Schreibung

In der 6. Klasse ist nur die lateinische Schreib-

und Druckschrift, wie sie im Kroatischen

gebräuchlich ist, zu verwenden. Diese wird auch

in den folgenden Klassen vorherrschen. In der

7. Klasse sind die Schüler aber auch mit der

im Serbischen verwendeten zyrillischen Schreib-

und Druckschrift bekanntzumachen, deren

Beherrschung in der folgenden Klasse durch

regelmäßige Schreib- und Leseübungen zu

festigen ist. Zur Sicherung der Rechtschreibung

sind anfangs regelmäßig, später gelegentlich angemessene

Übungen durchzuführen.

Wortschatz

Durch die Beschäftigung mit verschiedenen

Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des

Schülers stetig und konzentrisch erweitert

werden. In planmäßiger Wiederholung, durch

Wort-, Ausdrucks- und Texterklärung seitens

der Schüler und durch Einbau des erarbeiteten

Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das

geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.

Auf Beziehungen zu anderen an der Schule

gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen.

Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung

und Festigung des Wortschatzes, ist die Erklärung

unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das

einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.

Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht

nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen

und idiomatische Redewendungen einbeziehen)

ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der

fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von

Gedanken.

Gesprächs- und Lesestoff

Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung

und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse

und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen werden.

Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die

angeführten Stoffgebiete bestimmt. Darüber

hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,

sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet

und dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden

Klasse angemessen ist. Stellen aus Zeitungen

und Zeitschriften sind sorgfältig auszuwählen.

Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des

Wörterbuches anzuleiten.

Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem

Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form

zu überprüfen.

Sprachlehre

Fragen der Grammatik, die sich aus dem

Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen

ausgehend, vor allem anhand praktischer Beispiele zu behandeln.

Mündliche und schriftliche Übungen

Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher

Art ist jeweils durch angemessene Übungen

zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die

Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und

Schularbeiten.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Wie Anlage a.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Wie Anlage a.

MATHEMATIK, GEOMETRISCHES

ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichts ist der Erwerb grundlegender

mathematischer Kenntnisse, ausgerichtet

auf die praktische Notwendigkeit und als Voraussetzung

für die fachwissenschaftliche Weiterbildung,

sowie die Entwicklung und Schulung

der mathematischen Betrachtungsweise, insbesondere

des funktionalen mathematischen Denkens.

Damit soll eine formallogische Schulung erreicht

und ein tieferer Einblick in die Struktur

der Mathematik vermittelt werden.

Lehrstoff

Der Lehrstoff jeder Klasse ist nach folgenden

Stoffgebieten gegliedert

Zahlen,

Gleichungen,

Funktionen,

Infinitesimalrechnung,

Kombinatorik, Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung,

Vektoren,

Geometrie.

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Grundbegriffe der Mengenlehre. Menge der

natürlichen, der ganzen und der rationalen

Zahlen. Restklassen.

Begriff der Variablen, Rechnen mit Termen.

Verknüpfungen. Begriff der Gruppe.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit

einer Variablen über dem Körper der rationalen

Zahlen. Lineare Gleichungen mit zwei Variablen.

(Grundmenge. Lösungsmenge.)

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung

der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.

Lineare Funktionen; graphische Darstellung.

Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Permutationen.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Begriff des Vektors. Addition und Subtraktion

von Vektoren.

Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Lineare Abhängigkeit von Vektoren. Komponenten

und Koordinaten eines Vektors.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Kongruenzabbildungen; zentrische Streckung.

Abbildungsgruppen. Ebenes Koordinatensystem.

Analytische Darstellung der Geraden in der

Ebene unter Verwendung von Vektoren

(Parameterdarstellung).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Irrationale Zahlen, Menge der reellen Zahlen;

Begriff des Körpers. Potenz. Logarithmen.

Rechenstab.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Potenzfunktionen, Exponential- und logarithmische

Funktionen, Winkelfunktionen; graphische

Darstellung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und

Divergenz.

Arithmetische und geometrische Folgen als

Sonderfälle. Tangentenproblem, Begriff der

Momentangeschwindigkeit.

Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Variationen und Kombinationen. Binomischer

Lehrsatz.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Skalares Produkt.

Anwendung der Vektorrechnung beim

Beweis von Sätzen der Elementargeometrie.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Geradengleichungen. Abstand eines Punktes

von einer Geraden. Flächeninhalt des Dreiecks.

Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung

von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen.

Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche

Zahlenebene.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.

Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung

von Faktoren oder durch einfache Substitutionen

auf quadratische Gleichungen zurückgeführt

werden können. Fundamentalsatz der

Algebra.

Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,

soweit sie in der analytischen Geometrie benötigt

werden.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Ganze rationale Funktionen; graphische Darstellung

unter Verwendung der Infinitesimalrechnung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient.

Differential. Differenzierbarkeit.

Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen

Funktionen, der Winkelfunktionen und

zusammengesetzter Funktionen; höhere Ableitungen.

Extremwertaufgaben.

Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Grundbegriffe der Statistik: Absolute und

relative Häufigkeiten, Mittelwert, Streuungsmaße.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.

Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Gleichungen des Kreises und der Kugel.

Gleichung der Kreistangente; Pol und Polare.

Sekanten- und Tangentensatz, Potenz.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Die Zahl e, der natürliche Logarithmus.

Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues

der Zahlenbereiche mit Verwendung der strukturellen

Begriffe Gruppe, Ring, Körper.

Das dem Gruppenbegriff zugrunde liegende

Axiomensystem.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Zusammenfassender Überblick über die Auflösung

von Gleichungen und Ungleichungen.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Die e-Funktion und ihre Umkehrfunktion,

graphische Darstellung unter Verwendung der

Infinitesimalrechnung. Überblick über die bisher

behandelten Funktionen.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Ableitung der Exponentialfunktion und der

logarithmischen Funktion.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral. Hauptsatz

der Differential- und Integralrechnung.

Anwendung der Infinitesimalrechnung auf

Geometrie und Physik.

Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische

Behandlung des linearen Vektorraumes.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Wiederholung und Zusammenfassung der

Flächen- und Volumsberechnung mit Hilfe der

infinitesimalen Methoden. Rückblick auf die

analytische Geometrie in der Geraden und in

der Ebene.

Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen

unter zusammenfassenden Gesichtspunkten.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

NATURGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

Wie Lehrstoff für das Humanistische Gymnasium,

Neusprachliche Gymnasium, Realistische

Gymnasium, Naturwissenschaftliche Realgymnasium

mit Darstellender Geometrie, Mathematische

Realgymnasium und Wirtschaftskundliche

Realgymnasium für Mädchen in Anlage a.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufgabe des Unterrichtes ist es, das Verständnis

für die chemischen Vorgänge in Natur, Alltag

und Technik zu wecken und auf experimenteller

Grundlage die Kenntnis der wichtigsten Reaktionstypen

und der Gesetze des chemischen

Geschehens zu vermitteln. Dabei sind atomphysikalische

Theorien weitgehend heranzuziehen.

Technologie ist auf solche Beispiele zu beschränken,

deren Chemismus leicht überschaubar

ist und die für die Wirtschaft von Bedeutung

sind.

Auf die historische Entwicklung der Chemie

als Wissenschaft kann eingegangen werden.

Der Schüler soll die Stellung der Chemie im

naturwissenschaftlichen Weltbild und ihre kulturelle

Bedeutung erkennen.

Lehrstoff

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Aufgaben der Chemie, Beziehungen zwischen

Chemie und Physik.

Das Element, Atome, Moleküle. Grundbegriffe

der Radioaktivität. Isotopie. Atom- und Molekülmasse.

Atombau und Periodensystem. Valenz.

Grundlagen der chemischen Bindung.

Anorganische Chemie

Wasserstoff

Darstellungsmethoden.

Reaktionsfähigkeit von Einzelatomen (status

nascendi) und Molekülen. Knallgas. Gasgesetze.

Grammatom, Grammolekül, Grammäquivalent,

Molvolumen, Loschmidtsche Zahl.

Stöchiometrische Gesetze.

Thermochemie: exotherme, endotherme Vorgänge,

Aktivierungsenergie. Erweiterung des

Gesetzes von der Erhaltung der Masse durch die

Einsteinsche Beziehung.

Redoxvorgänge. Umkehrbare Vorgänge. Reaktionsgeschwindigkeit.

Wasser. Schweres Wasser.

Sauerstoff

Verflüssigung von Gasen. Oxide. Säuren, Basen,

Salze. Ozon. Allotropie. Wasserstoffperoxid.

Edelgase.

Halogene. Salzsäure. Ionenlehre. Elektrolyse.

Gesetze von Faraday. Jod als Bioelement.

Allenfalls: Sauerstoffsäuren des Chlors.

Massenwirkungsgesetz. Gesetz von Le Chatelier.

Protolyse des Wassers. Elektronegativität.

Dipolcharakter des Wassermoleküls und anderer

Moleküle.

Allenfalls: Wasserstoffbrückenbildung.

Ionenprodukt, pH-Wert.

Schwefel

Molekülgestalt und physikalische Eigenschaften

eines Stoffes (Zähigkeit, Farbe).

Schwefelwasserstoff.

Allenfalls: Anwendungen in der qualitativen

Analyse.

Oxide des Schwefels. Schwefelsäuren. Katalysatoren.

Stickstoff

Ammoniak.

Salpetersäure. Stickstoffoxide. Stickstoffdünger.

Kreislauf des Stickstoffs in der Natur.

Allenfalls: Salpetrige Säuren.

Phosphor

Phosphorsäuren. Phosphate als Düngemittel.

Allenfalls: Zündmittel.

Kohlenstoff

Kohlen. Koks, technische Heizgase. Karbide.

Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlensäure,

Karbonate, Hydrogenkarbonate, Wasserenthärtung.

Protolyse von Salzen in wäßriger Lösung.

Allenfalls: Blausäure, Cyanide, Komplexsalze.

Silicium

Quarz, Kieselsäuren, Silikate und wichtige

Silikatminerale, Kolloide.

Allenfalls: Glaserzeugung, keramische Erzeugnisse.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Metalle

Allgemeine Eigenschaften der Metalle, Metallbindung.

Elektrochemische Spannungsreihe.

Metallgewinnung.

Behandlung der für die Wirtschaft wichtigen

Metalle, insbesondere Magnesium, Aluminium,

Kupfer, Eisen.

Organische Chemie

Sonderstellung des Kohlenstoffs. Nachweis des

Kohlenstoffs in organischen Verbindungen.

Qualitative Analyse organischer Verbindungen.

Aliphatische Verbindungen (Darbietung unter

Zugrundelegung homologer Reihen. Genfer

Nomenklatur)

Gesättigte Kohlenwasserstoffe. Bindungsverhältnisse.

Isomerie. Erdöl (Gewinnung, Aufarbeitung).

Crackprozeß. Petrochemie.

Ungesättigte Kohlenwasserstoffe. Alkene,

Alkine. Bindungsverhältnisse. Anlagerung. Polymerisation.

Kunststoffe. Diene, Polyene: Kautschuk.

Halogenverbindungen.

Alkohole: Primäre, sekundäre, tertiäre, ein-

und mehrwertige Alkohole. Methanol, Äthanol,

alkoholische Gärung, Fermente. Glykol, Glyzerin.

Äther.

Oxydationsprodukte der Alkohole: Aldehyde

(Formaldehyd, Acetaldehyd), Ketone (Aceton).

Polykondensation.

Allenfalls: Phenoplaste, Aminoplaste.

Monokarbonsäuren (wichtige Glieder dieser

homologen Reihe), Salze der Monokarbonsäuren.

Ester, Esterspaltung (Gleichgewicht).

Allenfalls: Dikarbonsäuren.

Fette. Fetthärtung. Fettspaltung. Seifen.

Moderne Waschmittel.

Allenfalls: Trocknende Öle, Firnis.

Hydroxysäuren. Milchsäuren. Optische Aktivität.

Weinsäuren.

Kohlenhydrate. Monosaccharide: Traubenzucker,

Fruchtzucker.

Allenfalls: Ribose.

Disaccharide: Rübenzucker, Milchzucker, Malzzucker.

Polysaccharide: Stärke, Zellulose, Kunstseiden.

Stickstoffverbindungen: Amine, Amide, Harnstoff.

Aminosäuren. Pufferwirkung der Aminosäuren.

Eiweißstoffe: Einfache und zusammengesetzte

Eiweißstoffe.

Synthese und Biosynthese der Eiweißstoffe

unter Anwendung moderner Erkenntnisse in

vereinfachter Form.

Chemiefasern, die dem Eiweiß nachgebaut sind.

Zyklische Verbindungen

Isozyklische Verbindungen

Benzol. Mesomerer Zustand, Benzolstruktur,

Benzolgewinnung. Benzolderivate: Stellungsisomerie.

Nitro-, Amino-, Sulfo-, Hydroxyderivate.

Allenfalls: Aromatische Karbonsäuren, Aspirin,

Sulfonamide.

Farbige Stoffe — Farbstoffe (einige einfache

Beispiele).

Allenfalls: Färberei.

Heterozyklische Verbindungen

Gegenüberstellung zu den isozyklischen Verbindungen.

Anführung einiger einfacher Beispiele.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Einleitung

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Dynamik

Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik

der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen

Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.

Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.

Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck

und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.

Arbeit und Leistung. Potentielle und kinetische

Energie. Erhaltungssätze von Energie und Impuls.

Stoß. Verkehrserziehung.

Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen

Aufbau der Materie: Atom und Molekül.

Molekularkräfte. Wärme als Molekularbewegung.

Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische

Deutung von Temperatur und Wärmemenge.

Spezifische Wärme. Thermische Ausdehnung.

Gasgesetze (Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).

Absolute Temperatur. Strukturauflockerung

durch Wärmezufuhr. Das mechanische

Wärmeäquivalent, 1. Hauptsatz. Umwandlung

von Wärme in mechanische Energie.

Irreversible Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen.

Wärmeleitung und Wärmeströmung.

Hydro- und Aeromechanik

Druck und Druckfortpflanzung. Turbinen.

Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke

und Raketenschub.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Krummlinige Bewegung, Feldbegriff

Kreisbewegung, Fliehkraft. Der rotierende

starre Körper. Trägheitsmoment. Zentralkraft.

Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.

Gravitationsgesetz. Entwicklung des Wissens über

das Sonnensystem. Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,

Arbeit. Probleme der Raumfahrt. Das

Coulombfeld als weiteres Modell eines Feldes.

Schwingungen und Wellen

Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.

Der schwingende Massenpunkt und das mathematische

Pendel. Fortschreitende transversale und

longitudinale Wellen. Der Schall als longitudinale

Welle. Merkmale und Erzeugung von Tönen

(Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende

Wellen, Schwebungen. Eigenschwingungen und

Resonanz. Huygensprinzip: Reflexion, Brechung,

Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.

Die Ausbreitung des Lichtes

Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Hinweis

auf die Bedeutung ihrer Konstanz. Reflexionsgesetz.

Brechungsgesetz, Totalreflexion.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Der Wellencharakter des Lichtes

Die Lichthypothesen von Newton, Huygens

und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.

Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie

der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes Licht.

Doppelbrechung.

Die ruhende elektrische Ladung

Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines

geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.

Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.

Elementarladung. Elektronenvolt.

Die bewegte elektrische Ladung

Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische

Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.

Stromarbeit und -leistung. Joulesche

Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer

Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.

Wechselwirkungen zwischen Strom und

Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des

Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-

und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des

Wechselstromes. Drehstrom. Transformator.

Elektroenergie in Österreich. Elektrizitätsströmung

in Gasen und im Vakuum. Kathoden- und

Röntgenstrahlen. Elektronenröhren. Elemente

der Halbleiterphysik. Der elektrische Schwingungskreis.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Strahlungsphysik

Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk.

Radioastronomie. Die Lichthypothese von Maxwell.

Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen

Wellen, Strahlungsgesetze. Äußerer

Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen

Quantentheorie.

Atommodelle

Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der

Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der

Linienspektren. Laser. Quantenzahlen. Pauliprinzip.

Dualismus von Welle und Teilchen.

Unschärferelation. Wellenmechanisches Modell.

Atomkern

Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis.

Strahlenschutz. Kernbau und Kernreaktionen.

Kernreaktor. Künstliche radioaktive Isotope und

ihre Anwendungen. Teilchenarten und ihre

Wechselwirkungen.

Aggregatzustände

Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.

Der Bau des Kosmos.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

(Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie)

Wie Anlage a.

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichts ist eine lebendige Beziehung

zur Musik, die auf praktisches Können,

auf Kenntnisse aus der Musikkunde wie auch

auf Hörerlebnisse gegründet ist, und Erfassen

der Stellung der Musik im Bereich der Kultur

(mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Lieder und Kanons, besonders Volkslieder aus

Österreich, einstimmig, zwei- und mehrstimmig,

mit und ohne Instrumentalbegleitung.

Stimmbildung und Sprechpflege in enger Verbindung

mit dem Liedgesang; besondere Beachtung

der Mutationserscheinungen.

Elementare Musiklehre unter Berücksichtigung

des auf früheren Schulstufen erworbenen Wissens

Notation, Takt, Rhythmus, Melodie; Intervalle,

der Dreiklang und seine Umkehrungen;

Dur- und Mollgeschlecht in melodischer Hinsicht.

Singen nach Noten, Hör- und Treffübungen,

Gedächtnis- und Erfindungsübungen, einfache

Musikdiktate.

Einführung in einfache musikalische Formen

(Volkslieder, Tänze).

Die menschliche Stimme und ihre Gattungen;

die gebräuchlichsten Musikinstrumente und ihre

Verwendung.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen

Musikpflege wie auch der Stimmbildung

und Sprechpflege bei gesteigerten Anforderungen.

Weiterführen der rhythmischen und melodischen

Schulung, auch mit Hilfe von Improvisationsübungen.

Musiklehre: Erweiterte Tonalität, kirchentonales

Liedgut aus alter und neuer Zeit. Diatonik

— Chromatik — Enharmonik; Konsonanz

— Dissonanz; Dreiklänge und Septakkorde

(Dominantseptakkord) und ihre Umkehrungen;

Kadenzen mit den Hauptstufendreiklängen.

Gattungen und Formen der Vokal- und

Instrumentalmusik: Rondo, Variation, Kunstlied,

Suite.

Im Zusammenhang mit den dargebotenen

Werken das Wichtigste über Persönlichkeit, Bedeutung,

Schaffen und Stellung der Meister in

ihrer Zeit.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzen der vokalen und vokal-instrumentalen

Musikpflege wie auch der Stimmbildung

und Sprechpflege. Weiterführen der praktisch-

musikalischen Schulung in enger Verbindung mit

der Behandlung rhythmischer, melodischer, harmonischer

und formenkundlicher Fragen, auch

mit Hilfe von Improvisationsübungen.

Anleitung zur einfachen Begleitung von Liedern.

Grundfragen der Leitung von Singgruppen mit

praktischen Übungen.

Erkennen der wichtigsten Gesetze von Harmonie

und Stimmführung in Verbindung mit dem

Musizieren und der Werkbetrachtung.

Gattungen und Formen der Vokal- und Instrumentalmusik

Sonate, Symphonie, Konzert, Kantate,

Messe, Beispiele aus Opern.

Höhepunkte der europäischen Musik bis einschließlich

zur Klassik. Gegebenenfalls Besprechung

von Konzert- und Opernaufführungen,

Rundfunksendungen.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Fortsetzen des vokalen und vokal-instrumentalen

Musizierens wie auch der Stimmbildung

und Sprechpflege.

Grundfragen der Feiergestaltung, Einführung

in die Leitung von Spielgruppen.

Weitere Übungen im Liedbegleiten. Erarbeiten

von zweistimmigen Sätzen zu Liedern und

Volkstänzen (mit einfachen Bässen).

Gattungen und Formen der Vokal- und Instrumentalmusik

vom Kanon zur Fuge; Oratorium,

Oper.

Höhepunkte der europäischen Musik von der

Romantik bis zur Gegenwart.

Gegebenenfalls Besprechung von Konzert- und

Opernaufführungen, Rundfunksendungen.

Didaktische Grundsätze

Im Hinblick auf das Bildungsziel des Musisch-

pädagogischen Realgymnasiums ist der musikalischen

Praxis ausreichend Zeit zu widmen.

Dies wird nicht zuletzt durch eine planmäßige

Zusammenarbeit von Musikerziehung und

Instrumentalmusik erreicht.

Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen,

die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert

werden können, doch ist auch der Einsatz

der technischen Mittler unentbehrlich. Dabei ist

stets zu beachten, daß die Aufnahmefähigkeit

des Schülers begrenzt ist.

In allen Klassen soll beständig das Grundwissen

aus der Musiklehre wiederholt werden.

Auch dabei ist eine enge Verbindung von Theorie

und Praxis geboten.

Stimmbildung und Sprechpflege

Um ein gepflegtes Singen zu erzielen und

stimmtechnische Mängel (Schreien, falsche

Atmung, schlechte Textaussprache u. a.) zu vermeiden,

sind stetige Stimmbildung und Sprechpflege

(vor allem am Liedgut) erforderlich, wobei

auch die Verbindung zum Deutschunterricht hergestellt

werden soll. Unerläßlich ist das Beispiel

des Lehrers; Instrumente dürfen bei der

Stimmbildung nur zur Tonangabe verwendet

werden. Auch Mutanten sollen vom Klassengesang

nicht ausgeschlossen werden, doch darf

ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den

sie mühelos bewältigen. Wo immer möglich, sind

sie zum instrumentalen Musizieren heranzuziehen.

Singen, instrumentales Musizieren

Jede Klasse ist möglichst bald zu chorischen

Leistungen zu erziehen. Alle Gelegenheiten, den

Gesang durch (vor allem von Schülern gespielten)

Instrumente zu begleiten, sind zu nützen.

Wertvoll ist auch das Singen im Dienste der

Werkbetrachtung, ob es sich um gregorianische

Melodien, um Sololieder der Meister oder um

andere Formen handelt. Auch Themen aus der

Instrumentalmusik sollen gesungen werden;

dadurch wird das Eindringen in Musikwerke

bedeutend erleichtert.

Das instrumentale Musizieren innerhalb des

Gegenstandes Musikerziehung soll vor allem in

den Dienst der Werkbetrachtung gestellt werden;

Zusammenarbeit zwischen dem Musikerzieher

und den Instrumentallehrern ist. notwendig.

Es ist selbstverständlich, daß der Lehrer

seine künstlerischen Fähigkeiten in den Dienst

des Unterrichts stellt.

Werkbetrachtung

Die ausgewählten Beispiele sollen aus Meisterwerken

verschiedener Epochen stammen, wobei

auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen

ist. In der 5. und 6. Klasse soll der Schüler

die Werke zunächst von der Form her erfassen

lernen; innerhalb der Gattungen und Formen

ist aber eine historische Anordnung schon auf

dieser Altersstufe durchaus empfehlenswert.

Selbstverständlich lassen sich Beispiele in verschiedenen

Zusammenhängen behandeln; neuerliche

Beschäftigung mit einem Werk auf einer

späteren Altersstufe kann im Hinblick auf die

Intensivierung des Verständnisses nur empfohlen

werden.

Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis

der Werke zu dienen. Komponisten,

die für einzelne Bundesländer besondere Bedeutung

haben, können dort entsprechend gewürdigt

werden.

Musik- und allgemeine Kulturgeschichte

In der 7. und 8. Klasse treten Musikgeschichte

und Stilkunde in den Vordergrund. Bei der

Besprechung der Epochen ist eine Beschränkung

auf die Höhepunkte geboten; es ist also von

einer historischen Gesamtdarstellung der Musik

der Antike, des Mittelalters und der Renaissance

abzusehen. Vielmehr sind einzelne Beispiele dieser

Epochen darzubieten und, wo immer möglich,

Zusammenhänge zwischen der Musik weit

zurückliegender Zeiträume und der Musik der

Gegenwart und der jüngeren Vergangenheit herzustellen.

Schüler, die sich zu Arbeiten auf bestimmten

Gebieten besonders eignen, können mit entsprechenden

Aufgaben betraut werden, z. B. mit

Referaten mit Musikbeispielen (Musizieren der

Schüler, technische Mittler), Bildern u. a. Auch

gemeinsame Besuche von Veranstaltungen und

von Museen sowie die Schullektüre ausgewählter

Abschnitte aus einschlägigen Werken sind zu

empfehlen. Bei allen sich bietenden Gelegenheiten

sind Diskussionen anzuregen.

Zur Behandlung von Konzentrationsthemen,

die über den musikalischen Bereich hinausgehen,

sollen die Lehrer der entsprechenden Gegenstände

eingeladen werden.

Eine persönliche Begegnung der Schüler mit

führenden Persönlichkeiten des Kunstlebens ist

anzustreben.

INSTRUMENTALMUSIK

(Klavier, Orgel, Violine, Gitarre oder Blockflöte)

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichts sind Kenntnisse und Fertigkeiten

im Instrumentalspiel für die Betätigung

in der Haus- und Jugendmusik und als praktische

Ergänzung zu den in Musikerziehung

erworbenen Fähigkeiten.

Bei Eintritt in die fünfte Klasse können

gewählt werden: Klavier, Violine oder Gitarre,

allenfalls Orgel (diese nur, wenn im Klavierspiel

Vorkenntnisse im Schwierigkeitsgrad von

J. S. Bachs zweistimmigen Inventionen und

J. Haydns Klaviersonaten nachgewiesen werden).

An Stelle von Gitarre kann ab der 7. Klasse

Blockflöte gewählt werden.

Hat ein Schüler im Spielen eines Instrumentes

Vorkenntnisse, die über die im folgenden angeführten

Klassenziele hinausreichen, dann kann er,

ein zustimmendes Gutachten der Fachlehrer vorausgesetzt,

auf Antrag der Erziehungsberechtigten

von der Direktion in eine höhere Leistungsstufe

(Lehrstoff einer höheren Klasse oder der

Sonderstufe) eingereiht werden. Auch während

der Studienzeit ist ein Übertritt in eine höhere

Leistungsstufe möglich. Aus diesem Grunde ist

im Anschluß an den Lehrstoff der 8. Klasse

der Lehrstoff für eine Sonderstufe angeführt.

Der Antrag auf Einreihung in eine höhere Leistungsstufe

kommt im Falle der Bewilligung der

Wahl eines relativen Pflichtgegenstandes gleich.

Klavier

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Einstimmiges Liedspiel nach Noten. Praktisches

Üben des in Musikerziehung durchgenommenen

Lehrstoffes aus dem Bereich der elementaren

Musiklehre; Intervallübungen: Hören (Singen)

— Spielen — Benennen; einstimmiges

Liedspiel aus dem Gedächtnis; einfache Motivergänzungs-

und Motiverfindungsübungen; Nachspielen

vorgesungener Motive.

6. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführung der elementartechnischen Übungen.

Einfache Spielliteratur. Ein- und zweistimmiges

Liedspiel nach Noten.

Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen

Lehrstoffes aus dem Bereich der

elementaren Musiklehre: Fortführung der Intervallübungen;

Dreiklänge und Septakkorde (Dominantseptakkord)

mit ihren Umkehrungen;

Verbindung der Hauptstufendreiklänge.

Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis in

erweitertem Tonraum. Melodieergänzungs- und

Melodieerfindungsübungen; Nachspielen vorgesungener

Melodien.

7. Klasse (1 Wochenstunde)

Technische Übungen.

Sonatinensätze, polyphone Übungsstücke,

leichte vierhändige Spielstücke. Liedspiel: einstimmig

auch mit einfachen Transpositionsübungen.

Ein- und zweistimmiges Liedspiel mit Hinzufügen

der Funktionsbässe; Dreiklangverbindungsübungen

mit gegebenen Bässen; einfache Kadenzen;

Erfindungsübungen: einfache Vor- und

Zwischenspiele zu Liedern.

8. Klasse (1 Wochenstunde)

Technische Übungen.

Sonatinen- und Sonatensätze im Schwierigkeitsgrad

von J. S. Bachs Kleinen Präludien und

Fugen und J. Haydns frühen Sonaten. Liedspiel

drei- und vierstimmige Sätze. Vierhändigspiel,

nach Möglichkeit auch Zusammenspiel mit Melodieinstrumenten.

Einfaches Liedbegleiten. Vor- und Zwischenspiele

zu Liedern (ein- und mehrstimmig).

Sonderstufe

Schwierigere Übungs- und Spielliteratur nach

Begabung des Schülers. Vierhändiges Klavierspiel.

Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Begleiten

von Kunstliedern.

Festigen und Erweitern der in den Vorjahren

erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im

Liedbegleiten und Improvisieren.

Orgel

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Einstimmiges Liedspiel nach Noten im Manual

und Pedal.

Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen

Lehrstoffes aus dem Bereich der

elementaren Musiklehre; Intervallübungen

Hören (Singen) — Spielen — Benennen; einstimmiges

Liedspiel aus dem Gedächtnis; einfache

Motivergänzungsübungen und Motiverfindungsübungen;

Nachspielen vorgesungener Motive.

6. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführung der elementartechnischen Übungen.

Leichte Präludien und Versetten. Zweistimmiges

Liedspiel in verschiedenen Kombinationen

im Manual und Pedal. Praktisches Üben des in

Musikerziehung durchgenommenen Lehrstoffes

aus dem Bereich der elementaren Musiklehre;

Fortführung der Intervallübungen bei gesteigerten

Anforderungen; Dreiklänge und Septakkorde

(Dominantseptakkord) und ihre Umkehrungen;

Verbindung der Hauptstufendreiklänge. Ein- und

zweistimmiges Liedspiel im erweiterten Tonraum.

Melodieergänzungs- und -erfindungsübungen;

Nachspielen vorgesungener Melodien.

7. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortsetzung des Literaturspieles bei gesteigerten

Anforderungen. Liedsätze (besonders

Kirchenlieder): drei- und vierstimmig. Transpositionsübungen

ein- und zweistimmig.

Ein- und zweistimmiges Liedspiel aus dem

Gedächtnis in verschiedenen Kombinationen im

Manual und Pedal und mit Hinzufügen der

Grundbässe zu den beiden Manualstimmen.

Einfache und erweiterte Kadenzen. Erfindungsübungen;

einstimmige (und einfache zweistimmige)

Vor- und Zwischenspiele zu Liedern.

8. Klasse (1 Wochenstunde)

Präludien und leichte Fugen, vierstimmige

Liedsätze, leichte Choralvorspiele.

Einfache Modulationen. Liedbegleiten (dreistimmig);

Vor- und Zwischenspiele zu Liedern;

Improvisationsübungen.

Sonderstufe

Schwierigere Spielliteratur nach Begabung des

Schülers. Festigen und Erweitern der in den

Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

im Liedbegleiten und Improvisieren.

Violine

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Liedspiel nach Noten. Praktisches Üben des

in Musikerziehung durchgenommenen Lehrstoffes

aus dem Bereich der elementaren Musiklehre.

Intervallübungen: Hören (Singen) — Spielen —

Benennen; einfache Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen;

Nachspielen vorgesungener

Motive.

6. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführen der elementartechnischen Übungen.

Liedspiel, einstimmig und zweistimmig im

Gruppenspiel.

Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen

Lehrstoffes aus dem Bereich der

elementaren Musiklehre; Fortführen der Intervallübungen;

Dreiklänge und Septakkorde

(Dominantenseptakkord), ihre Umkehrungen in

Zerlegungen und als Akkord im Gruppenspiel;

Verbindung der Hauptstufendreiklänge im

Gruppenspiel. Melodieergänzungs- und -erfindungsübungen;

Nachspielen vorgesungener Melodien.

7. Klasse (1 Wochenstunde)

Fortführen der technischen Übungen.

Leichtere Spielstücke, einstimmig und mehrstimmig

im Zusammenspiel. Liedspiel einstimmig

und zweistimmig im Gruppenspiel mit einfachen

Transpositionsübungen.

Ein- und zweistimmiges Liedspiel mit Hinzufügen

der Funktionsbässe (im Gruppenspiel).

Spielen von Melodien nach dem Gehör (gesteigerte

Anforderungen).

Erfindungsübungen: einfache Vor- und Zwischenspiele

zu Liedern.

8. Klasse (1 Wochenstunde)

Technische Übungen (Lagenspiel). Bogenstrichübungen

über zwei Saiten; einfache Doppelgriffe.

Spielstücke einstimmig und mehrstimmig (im

Gruppenspiel) im Schwierigkeitsgrad bis zu leichten

Triosonaten der Barockzeit. Liedspiel: ein-

und mehrstimmig (im Gruppenspiel) mit Transpositionsübungen.

Spielübungen im Baßschlüssel

in Oktavversetzungen. Instrumentalzusatzstimmen

zu Liedern.

Liedspiel aus dem Gedächtnis, einstimmig und

zweistimmig im Gruppenspiel; Erfindungsübungen

einfache Vor- und Zwischenspiele zu

Liedern.

Sonderstufe

Schwierigere technische Studien und Spielliteratur

nach Begabung des Schülers. Zusammenspiel

mit anderen Instrumenten. Festigen und

Erweitern der in den Vorjahren erworbenen

Kenntnisse und Fertigkeiten im Liedbegleiten

und im Improvisieren.

Gitarre

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Elementartechnische Übungen.

Melodiespiel in der 1. und 2. Lage (Volkslieder),

Spielen einer Gegenstimme zur Singstimme.

Transponieren durch Lagen- und Saitenwechsel

bei gleichbleibendem Fingersatz. Zweistimmiges

Spiel, Melodiespiel, unterstützt durch das Spiel

mit leeren Baßsaiten. Tonleitern, Grundakkord

und Dominantseptakkord in leicht zu spielenden

Tonarten. Akkordisches Liedbegleiten nach

Noten. Solospiel technisch leichter Stücke. Gemeinsames

Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

Praktisches Üben des im Gegenstand Musikerziehung

durchgenommenen Lehrstoffes aus dem

Bereich der elementaren Musiklehre; Intervallübungen

Hören (Singen) — Spielen — Be-

nennen; Liedspiel aus dem Gedächtnis; einfache

Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen;

Nachspielen vorgesungener Motive; Liedbegleiten

mit Akkorden nach dem Gehör; Spielen einer

Gegenstimme zu einer Liedmelodie.

6. Klasse (1 Wochenstunde)

Quergrifftechnik; Moll- und Durdreiklänge im

Lagenwechsel; Tonleitern (C-, G-, D-Dur); Verbindung

der Hauptstufendreiklänge; Liedspiel;

zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und

Unterstimme; Solospiel bei gesteigerten Anforderungen,

Liedbegleitung nach Noten; Übungen

im Blattspiel und im Transponieren; gemeinsames

Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen

Lehrstoffes aus dem Bereich der

elementaren Musiklehre; Fortführen der Intervallübungen;

Dreiklänge, Septakkorde und ihre

Umkehrungen; Kadenzen; Liedspiel aus dem

Gedächtnis in erweitertem Tonraum; Melodieergänzungs-

und -erfindungsübungen; Liedbegleiten

mit Akkorden nach dem Gehör; Spielen

einer Gegenstimme zu einer Liedmelodie.

7. Klasse (1 Wochenstunde)

Tonleitern, erweiterte Kadenzen, Spielgut,

Liedbegleitung in A-, E- und F-Dur wie auch in

a-, e-, d- und g-Moll. Spiel in höheren Lagen,

Lagenwechselspiel, Baßschlüssel. Transponieren

von Melodien und Begleitungen. Gemeinsames

Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

Ein- und mehrstimmiges Liedspiel aus dem

Gedächtnis mit Hinzufügen der Begleitungsakkorde.

Liedbegleiten mit Akkorden nach dem

Gehör. Spielen von Melodien nach dem Gehör

bei gesteigerten Anforderungen. Erfindungsübungen

einfache Vor- und Zwischenspiele zu

Liedern. Spielen einer Gegenstimme zu einer

Liedmelodie.

8. Klasse (1 Wochenstunde)

Tonleitern, Kadenzen, Liedbegleiten und Spielgut

in technisch schwierigeren Tonarten. Vervollkommnen

des Solospieles. Sicherheit in den verschiedenen

Arten des Liedbegleitens. Transponieren

von Liedern und Liedbegleitungen. Gemeinsames

Musizieren auch mit anderen Instrumenten.

Liedspiel aus dem Gedächtnis auch mit Hinzufügen

der Begleitung.

Liedbegleiten nach dem Gehör. Erfindungsübungen

Vor- und Zwischenspiele zu Liedern;

Gegenstimmen zu Liedmelodien. Werkbetrachtung

Die Gitarre als Solo-, Haus- und Kammermusikinstrument

(Beispiele aus verschiedenen

Epochen).

Sonderstufe

Schwierigere Übungs- und Spielliteratur nach

Begabung des Schülers. Zusammenspiel mit

anderen Instrumenten. Liedbegleiten bei gesteigerten

Anforderungen. Festigen und Erweitern

der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse

und Fertigkeiten im freien Liedbegleiten und

im Improvisieren.

Vorführen. und Betrachten ausgewählter

Werke der Gitarreliteratur.

Blockflöte

7. Klasse (1 Wochenstunde)

Erarbeiten sämtlicher spielbaren Töne auf der

Sopran- oder Altflöte. Übungen, die einer

sauberen Tonbildung, der richtigen Atemführung

und der Artikulation dienen.

Sichere Spielfertigkeit im Bereich Grundton

bis Duodezim. Kinder- und Volkslieder, leichte

Tanzsätze und Spielmusik aus verschiedenen

Epochen. Gruppenspiel, auch mit anderen Instrumenten.

Liedspiel aus dem Gedächtnis, Hinzufügen

von Begleit- und Gegenstimmen zum

Gesang; Erfindungsübungen: Vor- und Zwischenspiele

zu Liedern; auch mit Transponieren.

8. Klasse (1 Wochenstunde)

Weiterführen der technischen Ausbildung.

Sichere Spielfertigkeit im Raum beider Oktaven.

Spielen einer zweiten Blockflöte (im Quintabstand).

Lieder und Tänze für das Musizieren

in der Hausmusik und in Gemeinschaften. Suiten

und Sonatensätze aus der barocken und zeitgenössischen

Literatur. Zusammenspiel mit

anderen Instrumenten.

Liedspiel aus dem Gedächtnis; Vor-, Zwischen-

und Nachspiele zu Liedern; Improvisationsübungen,

Übungen im Transponieren.

Sonderstufe

Schwierigere Übungs- und Spielliteratur nach

Begabung des Schülers. Solospiel und Zusammenspiel

mit anderen Instrumenten. Liedbegleiten

bei gesteigerten Anforderungen.

Festigen und Erweitern der in den Vorjahren

erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im

Liedspiel (Gegenstimmen) und im Improvisieren.

Didaktische Grundsätze

Der Instrumentalunterricht an Musisch-pädagogischen

Realgymnasien soll einerseits die

technischen Voraussetzungen schaffen, die es dem

Schüler ermöglichen, leichte bis mittelschwere

Literatur zu spielen, und soll anderseits den

Lehrstoff, der in Musikerziehung erarbeitet

wurde, nach der praktischen Seite vertiefen. Dazu

ist es notwendig, daß Musikerzieher und Instrumentallehrer

stets zusammenarbeiten.

Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer

vor Aufgaben, die besondere didaktische

Vorbereitung erfordern, damit alle Schüler der

Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen Anteil

nehmen. Dies ist verhältnismäßig leicht bei

Violine, Gitarre und Blockflöte zu erfüllen. Doch

auch bei Klavier und Orgel können die Vorteile

der Gruppenarbeit pädagogisch genützt werden.

Da das Leistungsniveau bei den einzelnen

Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der

Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit, der

Übungsmöglichkeit und anderer Faktoren meist

sehr unterschiedlich ist, sollen möglichst Schüler

annähernd gleicher Leistungsstufe in einer

Gruppe zusammengefaßt werden. Damit können

auch Schüler verschiedener Klassen eine Gruppe

bilden. Für Schüler mit Vorkenntnissen ist die

Einordnung von besonderer Bedeutung; sie

wären in Gruppen höherer Klassen einzureihen

und später in die Sonderstufe. Die Leistungsstufe

bildet jeweils die Grundlage der Beurteilung.

Klavier, Orgel

Die Gruppe kann am Vorspielen der einzelnen

Schüler teilnehmen, Weisungen und Verbesserungen

des Lehrers verfolgen und sich aktiv einschalten,

indem jeder Schüler besondere Aspekte

registriert (z. B. Fingersatz, Rhythmus, Phrasierung,

Vortrag). Bei den praktischen Übungen

zum Lehrstoff aus Musikerziehung bietet gerade

die Gemeinschaftsarbeit willkommene Unterrichtssituationen

(Motiverfindungs- und -ergänzungsübungen

mit verteilten Rollen, improvisiertes

Begleiten von Liedern, die die Gruppe

gemeinsam singt, Taktierübungen, Spielen von

Chorpartituren, auch auf zwei Spieler verteilt,

u. a.). Auch Vierhändigspiel und gemeinsames

Musizieren mit Melodieinstrumenten sind zu

pflegen. Die Erarbeitung leichterer Klavierbegleitungen

von Kunstliedern ist eine dankbare

Aufgabe. Das Erfinden von Vor- und Nachspielen

ist besonders für Orgelspieler von Bedeutung.

Um aber auch die individuelle Betreuung zu

sichern, empfiehlt es sich, daß der Lehrer mit

dem einzelnen Schüler arbeitet, während die

andern eine schriftliche Arbeit durchführen;

dabei sind Aufgaben zu vermeiden, die eine

innere Hörvorstellung . erfordern, aber z. B.

Transponieren, Intervallbestimmungen melodisch

und akkordisch, Schreiben von Kadenzen sind

möglich. Die stumme Klaviatur kann bei sinnvoller

Verwendung im Klavier-Gruppenunterricht

gute Dienste leisten.

Violine, Gitarre, Blockflöte

Gemeinsames Spiel und damit Beschäftigung

der ganzen Gruppe bietet sich hier von selbst

an, doch muß gerade deshalb auf die individuelle

Betreuung besonders Bedacht genommen werden.

Bei den praktischen Übungen aus der allgemeinen

Musiklehre erweist sich wieder die

Gemeinschaftsarbeit in der Gruppe als besonders

förderlich. In der Violin- und Blockflötenstunde

können Kadenzen mit verteilten Rollen

gespielt werden, eine Übung, die ohne Notenbild

erhebliche Konzentration erfordert. Melodieerfindungs-

und -ergänzungsübungen lassen sich,

auch für die Gitarrespieler, sehr natürlich gestalten.

Außer dem gemeinsamen Musizieren entsprechender

Literatur können auch Aufgaben aus

der Musiklehre anschaulich dargestellt werden.

Besonders wird das Improvisieren von Begleitungen,

gestützt auf Kenntnisse der elementaren

Harmonielehre, die Musikalität weitgehend fördern.

Bei den Instrumentalstunden ist immer wieder

auf eine sinnvolle Art des häuslichen Übens hinzuweisen

und exemplarisch zu zeigen, wie dieses

auch dann erfolgreich wird, wenn dafür wenig

Zeit zur Verfügung steht. Auch hier ist das

Problem bei Klavier und Orgel am größten.

Da nur wenige Schüler ein eigenes Klavier

besitzen, ist die Übungsmöglichkeit oft beschränkt.

In solchen Fällen ist dem Schüler zu

zeigen, wie er auch ohne Instrument durch

intensive Beschäftigung mit dem Notenbild,

konzentriertes inneres Hören und Überlegung

aller spieltechnischen Probleme eines Stückes

diesen Mangel wenigstens teilweise kompensieren

kann, bevor er mit dem eigentlichen Üben beginnt.

Gelegentliche Kontrolle mit Hilfe des

Tonbandes trägt dazu bei, Interesse und Freude

am Üben zu fördern.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

Wie Anlage a mit folgender Änderung

Im Abschnitt „7. Klasse" hat der fünfte

Absatz zu lauten: „Schrift: Zuordnen von Schrift

und Bild, allenfalls auch in Form von Montagen.

Allenfalls auch Grundfragen neuzeitlicher Typographie."

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

(für Knaben und Mädchen)

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen in werkliche Gestaltungszusammenhänge,

die für die Kultur- und Lebenssituation

der Gegenwart Bedeutung haben, Einsichten

gewinnen.

Die Gestaltungskräfte der Schüler wie auch

ihre handwerklichen und technischen Fähigkeiten

in der Bearbeitung verschiedener Materialien sind

zu fördern, das Empfinden für die Eigenart der

Werkstoffe ist zu verfeinern, Verständnis für

den ganzheitlichen Zusammenhang von Zweck,

Material, Werkzeug und Form zu wecken und

zu vertiefen. Damit sind (auch durch Werkbetrachtung)

Grundlagen für Werturteile zu

gewinnen.

Lehrstoff

5. Klasse (2 Wochenstunden)

Jeweils vorwiegend auf freie Gestaltung, handwerkliche

Zweckgebundenheit oder technische

Funktion ausgerichtete Werkaufgaben aus folgenden

Arbeitsgebieten in entsprechender Auswahl

Musterungen und Oberflächengestaltungen,

gebunden an Zweck und Material; körperhaftplastisches

Gestalten; räumliches Gestalten; technisch-

funktionelle Werkaufgaben.

Dabei Betonung des zweckgebundenen Gestaltens

bei gesteigerten handwerklichen Anforderungen.

Führen zu planender Überlegung und

folgerichtigem Vorgehen. Fallweise Werkbetrachtung.

Didaktische Grundsätze

Das Beschränken auf wenige Arbeitsgebiete

und Werkaufgaben ist nutzbringender als eine

Vielheit auf Kosten der Qualität. Die Schüler

sind zu einer möglichst selbständigen Planung

und Durchführung der Werkaufgaben anzuhalten.

Von der Anwendung zeitraubender

Techniken ist abzusehen. Gelegentlich sind Möglichkeiten

zum Improvisieren aufzugreifen und

die Schüler zur Zusammenarbeit bei Gemeinschaftsarbeiten

anzuleiten.

Werkstücke können als Ausgangspunkt einer

Werkbetrachtung dienen. Diese soll die dem

Objekt entsprechende Gestaltungsqualität, werkgerechte

Ausführung oder Funktionstüchtigkeit

dartun und so die Grundlage zum Bilden von

Werturteilen geben. Zur Betrachtung dient kennzeichnendes

Gebrauchsgut als Beispiel und Gegenbeispiel.

LEIBESÜBUNGEN

Wie Anlage a.

Freigegenstände

FÖRDERSTUNDEN (DEUTSCH, ERSTE

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK)

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische

Grundsätze

5. Klasse (2 Wochenstunden)

In der 5. Klasse können nach Bedarf Förderstunden

im Ausmaß von je 2 Wochenstunden

vorgesehen werden, in denen durch einen Teil

des Unterrichtsjahres die Kenntnisse der Schüler

aus Deutsch, der ersten lebenden Fremdsprache

bzw. Mathematik wiederholt, ergänzt und auf

ein gleiches Niveau gebracht werden sollen, das

es den Schülern ermöglicht, dem Unterricht in

den entsprechenden Pflichtgegenständen besser zu

folgen.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Englisch,

Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,

Tschechisch)

6. b i s 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

LATEIN

6 b i s 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

INSTRUMENTALMUSIK

5. bis 8. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Im übrigen wie Freigegenstand Instrumentalmusik

im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

KURZSCHRIFT

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966

in der Fassung BGBl. Nr. 174/1969.

MASCHINSCHREIBEN

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

Unverbindliche Übungen

BÜHNENSPIEL

Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse

(je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

LITERATURPFLEGE

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

FREMDSPRACHEN

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Anlage a.

MATHEMATIK

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Anlage a.

NATURGESCHICHTE

6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

PHYSIK, CHEMIE

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

für die unverbindlichen Übungen Physik und

Chemie.

CHORGESANG

SPIELMUSIK

Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse

(je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

BILDNERISCHES GESTALTEN

Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse

(je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

HAUSWIRTSCHAFT

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

LEIBESÜBUNGEN

Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse

(je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

Anlage c

LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES

AUFBAUREALGYMNASIUMS

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß §. 2 Abs. 2 des

Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Für die Übergangsstufe sowie für die 5. bis

8. Klasse ist der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966

sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Übergangsstufe

Wie im. Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

5. bis 8. Klasse

Wie Anlage a.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Übergangsstufe

5. Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

d) Israelitischer Religionsunterricht

Übergangsstufe

5. Klasse

6. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

7. Klasse

8. Klasse

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Übergangsstufe

Lehrstoff

Pflichtgegenstände

DEUTSCH (5 Wochenstunden)

(ERSTE) LEBENDE FREMDSPRACHE: Englisch

(5 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

MATHEMATIK (5 Wochenstunden)

Wie Anlage b.

MUSIKERZIEHUNG (2 Wochenstunden)

BILDNERISCHE ERZIEHUNG (2 Wochenstunden)

Wie Anlage b.

LEIBESÜBUNGEN (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

Freigegenstände

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

(2 Wochenstunden)

a) für Knaben und Mädchen

b) für Mädchen

Wie Anlage b für den Pflichtgegenstand

Handarbeit und Werkerziehung der Übergangsstufe

des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums.

Unverbindliche Übungen

CHORGESANG (2 Wochenstunden)

SPIELMUSIK (2 Wochenstunden)

BILDNERISCHES GESTALTEN (2 Wochenstunden)

LEIBESÜBUNGEN (2 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

5. bis 8. Klasse

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Wie Anlage b.

(ERSTE) LEBENDE FREMDSPRACHE

Englisch

Lehrstoff

5. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 für das Aufbaurealgymnasium.

7. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a.

LATEIN

Wie Anlage a für Latein am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (4 Wochenstunden)

Ergänzung und Abschluß der attischen

Formen-, Kasus- und Satzlehre.

Auswahl aus Xenophon. Ausgewählte Abschnitte

aus dem Neuen Testament.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im

3., eine im 2. Trimester.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Themenkreis „Griechisches Epos und Homerische

Welt": Auswahl aus Homer.

Ab Jänner: Themenkreis „Griechische Philosophie"

Auswahl aus Platon.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969, mit folgenden

Änderungen

1. im 5. Absatz haben die Worte „in der

9. Klasse." zu entfallen;

2. der Absatz „Zu den schriftlichen Arbeiten"

hat zu lauten: „In den Schularbeiten der

6. Klasse sind vor allem griechisch-deutsche Sätze

und Formenübungen als Aufgabe zu stellen. In

der 7. und 8. Klasse sind alle Schularbeiten

Übersetzungen aus dem Griechischen. Der

Gesamtumfang der Schularbeiten soll in der

6. Klasse anfangs etwa 40 griechische Wörter

betragen; er soll bei allmählicher Steigerung am

Ende der 7. Klasse etwa 70 und bei den zweistündigen

Arbeiten der 8. Klasse 110 bis 130,

bei der dreistündigen Arbeit 140 bis 160 griechische

Wörter betragen. Auf jeder Stufe sind

alle Schwierigkeiten, die das Durchschnittsmaß

übersteigen, unbedingt fernzuhalten.

Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können

entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben

und Konstruktionshilfen geboten werden.

In der 8. Klasse ist die Verwendung des

Wörterbuches bei den Schularbeiten den Schülern

zu gestatten."

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch, Italienisch oder Russisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

Französisch

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage b.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage b.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a mit folgender Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" ist

dem zweiten Absatz folgender Satz voranzustellen

„Am Aufbaugymnasium nötigt die geringere

Wochenstundenzahl zu einer sinngemäßen

Beschränkung bei der Auswahl der Lektüre."

Italienisch

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage b.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage b.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a, mit folgender Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" ist

dem zweiten Absatz folgender Satz voranzustellen

„Am Aufbaugymnasium nötigt die geringere

Wochenstundenzahl zu einer sinngemäßen

Beschränkung bei der Auswahl der Lektüre."

Russisch

6. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 5. Klasse.

7. Klasse (4 Wochenstunden)

Wie Anlage a für die 6. Klasse.

8. Klasse (4 Wochenstunden)

Gesprächs- und Lesestoff

Wie Anlage a für die 8. Klasse.

Sprachlehre, mündliche und schriftliche Übungen

Wie Anlage a für die 7. Klasse.

Schriftliche Arbeiten

Wie Anlage a für die 8. Klasse.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a, mit folgender Änderung

Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" ist

dem zweiten Absatz folgender Satz voranzustellen

„Am Aufbaugymnasium nötigt die geringere

Wochenstundenzahl zu einer sinngemäßen

Beschränkung bei der Auswahl der Lektüre."

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Wie Anlage a.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Wie Anlage a.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 mit folgender

Änderung

Im 1. Absatz, 2. Satz haben an Stelle der

Worte „und der Wirtschaft," die Worte „den

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der

Philosophie" zu treten.

Lehrstoff

Der Lehrstoff jeder Klasse ist nach folgenden

Stoffgebieten gegliedert

Zahlen,

Gleichungen,

Funktionen,

Infinitesimalrechnung,

Kombinatorik, Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung,

Vektoren,

Geometrie.

5. Klasse (5 Wochenstunden)

Wie Anlage b für die 5. Klasse.

6. Klasse (3 Wochenstunden am Aufbaugymnasium)

Wie Anlage b für die 6. Klasse.

6. Klasse (4 Wochenstunden am Aufbaurealgymnasium)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Irrationale Zahlen, Menge der reellen Zahlen,

Begriff des Körpers. Potenzen. Logarithmen.

Rechenstab. Lineare Interpolation.

Körper der komplexen Zahlen, Gäußsche

Zahlenebene.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Potenzfunktionen. Exponential- und logarithmische

Funktionen, Winkelfunktionen; graphische

Darstellung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und

Divergenz.

Arithmetische und geometrische Folgen als

Sonderfälle.

Tangentenproblem, Begriff der Momentangeschwindigkeit.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Skalares Produkt.

Anwendung der Vektorrechnung beim Beweis

von Sätzen der Elementargeometrie.

Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Geradengleichungen. Abstand eines Punktes

von einer Geraden. Flächeninhalt des Dreiecks.

Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung

von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen

Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

7. Klasse (3 Wochenstunden am Aufbaugymnasium)

Wie Anlage b für die 7. Klasse.

7. Klasse (4 Wochenstunden am Aufbaurealgymnasium)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Die Zahl e, der natürliche Logarithmus. Begriff

der algebraischen und der transzendenten Zahl.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,

soweit sie in der analytischen Geometrie benötigt

werden.

Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung

von Linearfaktoren oder durch einfache

Substitutionen auf quadratische Gleichungen

zurückgeführt werden können.

Kreisteilungsgleichungen. Fundamentalsatz der

Algebra.

Näherungsweise Lösung von Gleichungen (insbesondere

Newtonsches Näherungsverfahren).

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Rationale Funktionen, die e-Funktion und ihre

Umkehrfunktion, einfache irrationale Funktionen;

graphische Darstellung unter Verwendung

der Infinitesimalrechnung.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient,

Differential, Differenzierbarkeit.

Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen

Funktionen, der Winkelfunktionen, der

Exponentialfunktion, der logarithmischen Funktion

und zusammengesetzter Funktionen; höhere

Ableitungen. Extremwertaufgaben.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral. Hauptsatz

der Differential- und Integralrechnung. Integrationsmethoden.

Anwendung der Infinitesimalrechnung auf

Geometrie und Physik.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Grundbegriffe der Statistik: Absolute und

relative Häufigkeiten, Mittelwerte, Streuungsmaße.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Gleichung des Kreises. Gleichung der Kreistangente;

Pol und Polare. Sekanten- und Tangentensatz,

Potenz.

Umfang und Flächeninhalt des Kreises und

seiner Teile. Oberfläche und Volumen von Prisma,

Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel und Kugelteilen.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.

8. Klasse (3 Wochenstunden am Aufbaugymnasium)

Wie Anlage b für die 8. Klasse.

8. Klasse (4 Wochenstunden am Aufbaurealgymnasium)

Zum Stoffgebiet „Zahlen"

Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues

der Zahlenbereiche mit Verwendung der strukturellen

Begriffe Gruppe, Ring, Körper.

Das dem Gruppenbegriff zugrundeliegende

Axiomensystem.

Boolesche Algebra — Aussagenlogik — Schaltalgebra.

Zum Stoffgebiet „Gleichungen"

Zusammenfassender Überblick über die Auflösung

von Gleichungen und Ungleichungen.

Zum Stoffgebiet „Funktionen"

Überblick über die bisher behandelten Funktionen.

Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"

Überblick über die wichtigsten Begriffsbildungen

der Infinitesimalrechnung. Numerische Integration.

Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und

Wahrscheinlichkeitsrechnung"

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Zum Stoffgebiet „Vektoren"

Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische

Behandlung des linearen Vektorraumes.

Zum Stoffgebiet „Geometrie"

Rückblick auf die analytische Geometrie in der

Geraden und in der Ebene.

Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen

unter zusammenfassenden Gesichtspunkten. Tangenten,

Pol und Polare. Transformation von

Kegelschnitten.

Als zusätzlicher Lehrstoff ist aus

den folgenden Stoffgebieten mindestens eines

auszuwählen

Rechenanlagen,

Wesen der Programmierung (insbesondere

Problemanalyse, Flußdiagramm),

Grundgedanken der Topologie (Vertiefung der

Infinitesimalrechnung),

Reihenentwicklung von Funktionen,

Die Abbildungen der Hauptgruppe (konstruktive

Behandlung, Überblick über ihre Struktur),

Affine Abbildungen,

Grundgedanken der nichteuklidischen Geometrie,

Axiomatische Behandlung von endlichen

ebenen Geometrien.

Schriftliche Arbeiten

Hausübungen.

Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,

die dritte dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff jeder Klasse schließt an den

Stoff der vorhergehenden Klassen an und erweitert

ihn konzentrisch. Als Grundsätze sind vor

allem zu beachten: Schrittweiser Ausbau der

Zahlenbereiche, Aufstieg von linearen Gebilden

in Algebra und Geometrie zu solchen höherer

Ordnung.

Die Beiträge der einzelnen Stoffgebiete sollen

nicht nacheinander, sondern in möglichst enger

Verflechtung miteinander behandelt werden,

damit zeitökonomisch gearbeitet werden kann.

Viele Anknüpfungspunkte, Querverbindungen

und Übersichten ergeben sich damit im Lehrstoff

jeder Klasse und zwischen aufeinanderfolgenden

Klassen ebenso wie Möglichkeiten zur

Sicherung des Unterrichtsertrages und zu

häufigem Wiederholen.

Bei der Wiederholung und Zusammenfassung

in der 8. Klasse soll durch stärkere Betonung

logischer und axiomatischer Gesichtspunkte eine

wesentliche Vertiefung der Einsichten angestrebt

werden.

Die wichtigsten mathematischen Beweisverfahren,

wie indirekter Beweis und Methode der

vollständigen Induktion, sind immer wieder an

geeigneten Stellen durchzunehmen. Ihre Kenntnis

ist ebenso vom Schüler zu fordern wie die

klare Unterscheidung der Begriffe Axiom, Satz,

Definition. Auf korrekten Gebrauch der mathematischen

Symbolik, deren Bedeutung und

Zweckmäßigkeit dem Schüler bewußt werden

soll, ist zu achten. Besonderer Wert ist auf

exakten mündlichen und schriftlichen Ausdruck

zu legen. Der Schüler soll soweit wie möglich zu

einer gewissen Selbständigkeit der Bearbeitung

mathematischer Themen angeleitet werden.

Bei der Einführung eines neuen Stoffgebietes

soll von lebensnahen Beispielen ausgegangen und

eine schrittweise Mathematisierung durchgeführt

werden. In der abschließenden Betrachtung der

Anwendungen sind einige der vielfältigen Querverbindungen

zwischen der Mathematik und den

Naturwissenschaften, der Technik, den Wirtschafts-

und Sozialwissenschaften sowie der Philosophie

(mathematische Logik) und der Kunst

zu zeigen. Der abschließende Überblick über

die Mathematik soll das Verständnis für ihre

modernen Denkweisen und Arbeitsmethoden

wecken.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

(am Aufbaurealgymnasium)

Wie Anlage a.

NATURGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

5. Klasse (3 Wochenstunden)

Biologie der Zelle: Pflanzliche und tierische

Zelle. Flagellaten, Bakterien; Viren. Zellteilung.

Keimblattlehre anhand der Cölenteraten und

Cölomaten. Wachstum. Pflanzliches und tierisches

Gewebe.

Stoffwechsel: Pflanzliche Ernährung: Wurzel,

Blatt, Stamm. Assimilation und Dissimilation.

Hauptformen der tierischen Ernährung.

Atmung: Atmungsorgane. Gärung.

Pflanzliche und tierische Bewegung, Reizbarkeit,

Tropismen. Überblick über die Lagerpflanzen.

Fortpflanzung vegetativer und generativer Art.

Generationswechsel der Sproßpflanzen.

Behandlung einiger Familien der Blütenpflanzen,

deren Stellung im System. Besondere

Berücksichtigung der Nutzpflanzen.

Bauplanvergleiche der Gliederfüßer. Ökologische

Bedeutung der Insekten: Instinkthandlungen,

Staatenbildung, Brutpflege, Beispiele aus der

Verhaltensforschung. Pflanzen- und Tierschädlinge.

Entwicklung der Chordatiere.

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Baupläne der Wirbeltiere: Skelett, Blutkreislauf,

Urogenitalsystem, Nervensystem.

Für die heimische Landschaft kennzeichnende

bzw. für die Wirtschaft wichtige Minerale und

Gesteine: Entstehung, morphologische, physikalische

und chemische Eigenschaften.

Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.

Das natürliche System der Lebewesen.

Grundzüge der Deszendenzlehre.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Wie Anlage b für die 8. Klasse.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff (am Aufbaugymnasium)

Wie Lehrstoff für das Humanistische Gymnasium,

das Neusprachliche Gymnasium und Wirtschaftskundliche

Realgymnasium für Mädchen in

Anlage a.

Lehrstoff (am Aufbaurealgymnasium)

Wie Lehrstoff am Realistischen Gymnasium,

am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium, am

Mathematischen Realgymnasium in Anlage a.

Didaktische Grundsätze

Wie 1. bis 8. Absatz in Anlage a.

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff (am Aufbaugymnasium)

6. Klasse (2 Wochenstunden)

Einleitung

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Dynamik

Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik

der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen

Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.

Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.

Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Arbeit

und Leistung. Potentielle und kinetische Energie.

Erhaltungssätze von Energie und Impuls.

Wärmeerscheinungen

Wärme als Molekularbewegung. Kinetische

Deutung von Temperatur und Wärmemenge.

Thermische Ausdehnung. Strukturauflockerung

durch Wärmezufuhr. Das mechanische Wärmeäquivalent,

I. Hauptsatz. Umwandlung von

Wärme in mechanische Energie. Irreversible

Prozesse. Wärmeleitung und Wärmeströmung.

Hydro- und Aeromechanik

Druck und Druckfortpflanzung, Grundlagen

des aerodynamischen Fluges, Strahltriebwerke

und Raketenschub.

Krummlinige Bewegung, Feldbegriff

Kreisbewegung, Fliehkraft, Zentralkraft, Gravitationsgesetz.

Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,

Arbeit. Probleme der Raumfahrt.

Schwingungen und Wellen

Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.

Der schwingende Massenpunkt. Fortschreitende

transversale und longitudinale Wellen. Der Schall

als longitudinale Welle. Interferenz, stehende Wellen.

Eigenschwingungen und Resonanz. Huygensprinzip

Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Die ruhende elektrische Ladung

Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines

geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.

Influenz. Kapazität, Kondensator. Elementarladung.

Die bewegte elektrische Ladung

Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische

Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.

Stromarbeit und -leistung. Joulesche

Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.

Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer

Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.

Wechselwirkungen zwischen Strom und

Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des

Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-

und Wechselstrom. Drehstrom. Transformator.

Elektrizitätsströmung in Gasen und im Vakuum.

Kathoden- und Röntgenstrahlen. Strahlenschutz.

Elektronenröhren. Elemente der Halbleiterphysik.

Der elektrische Schwingungskreis.

8. Klasse (2 Wochenstunden)

Optik

Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz, Totalreflexion.

Die Lichthypothesen von Newton, Huygens

und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.

Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie

der Spektren. Polarisiertes Licht.

Strahlungsphysik

Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk. Radioastronomie.

Die Lichthypothese von Maxwell.

Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen

Wellen, Strahlungsgesetze. Äußerer

Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen

Quantentheorie.

Atommodelle

Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der

Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der

Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.

Dualismus von Welle und Teilchen.

Unschärferelation. Wellenmechanisches Modell.

Atomkern

Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis. Strahlenschutz.

Kernbau und Kernreaktionen. Kernreaktor.

Künstliche radioaktive Isotope und ihre

Anwendungen. Teilchenarten und ihre Wechselwirkungen.

Aggregatzustände

Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.

Der Bau des Kosmos.

Lehrstoff (am Aufbaurealgymnasium)

6. Klasse (3 Wochenstunden)

Einleitung

Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.

Grundlagen der Dynamik

Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik

der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen

Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.

Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.

Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck

und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.

Arbeit und Leistung. Potentielle und kinetische

Energie. Erhaltungssätze von Energie und Impuls.

Stoß. Verkehrserziehung.

Krummlinige Bewegung, Feldbegriff

Kreisbewegung, Fliehkraft. Der rotierende

starre Körper. Trägheitsmoment. Zentralkraft.

Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.

Gravitationsgesetz. Entwicklung des Wissens über

das Sonnensystem. Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,

Arbeit. Probleme der Raumfahrt. Das Coulombfeld

als weiteres Modell eines Feldes.

Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen

Aufbau der Materie: Atom und Molekül. Molekularkräfte.

Wärme als Molekularbewegung.

Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische Deutung

von Temperatur und Wärmemenge. Spezifische

Wärme. Thermische Ausdehnung. Gasgesetze

(Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).

Absolute Temperatur. Strukturauflockerung

durch Wärmezufuhr. Das mechanische

Wärmeäquivalent, I. Hauptsatz. Umwandlung

von Wärme in mechanische Energie. Irreversible

Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen. Wärmeleitung

und Wärmeströmung.

Hydro- und Aeromechanik

Druck und Druckfortpflanzung. Turbinen.

Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke

und Raketenschub.

7. Klasse (2 Wochenstunden)

Schwingungen und Wellen

Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.

Der schwingende Massenpunkt und das mathematische

Pendel. Fortschreitende transversale und

longitudinale Wellen. Der Schall als longitudinale

Welle. Merkmale und Erzeugung von Tönen

(Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende Wellen,

Schwebungen. Eigenschwingungen und Resonanz.

Huygensprinzip: Reflexion, Brechung,

Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.

Die Ausbreitung des Lichtes

Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Hinweis

auf die Bedeutung ihrer Konstanz. Reflexionsgesetz.

Brechungsgesetz, Totalreflexion.

Der Wellencharakter des Lichtes

Die Lichthypothesen von Newton, Huygens

und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.

Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie

der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes Licht.

Doppelbrechung.

Die ruhende elektrische Ladung

Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines

geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.

Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.

Elementarladung. Elektronenvolt.

Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)

Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische

Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.

Stromarbeit und -leistung. Joulesche

Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.

8. Klasse (3 Wochenstunden)

Wie Anlage a: Lehrstoff der 8. Klasse am

Humanistischen Gymnasium, am Neusprachlichen

Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

für Mädchen.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

(Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie)

Wie Anlage a.

MUSIKERZIEHUNG

Wie Anlage a.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a mit folgender Änderung

Der erste Absatz hat zu lauten: „Vielseitige

bildnerische Tätigkeit und Auseinandersetzung

mit Werken der bildenden Kunst sind zu pflegen."

Lehrstoff, Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

LEIBESÜBUNGEN

Wie Anlage a.

Freigegenstände

FÖRDERSTUNDEN (DEUTSCH, ERSTE

LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK)

Wie Anlage b.

LEBENDE FREMDSPRACHEN

(Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Französisch,

Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch)

6. b i s 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 in

der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

GRIECHISCH

6. bis 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 in

der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG

Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse (je

2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

KURZSCHRIFT

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967

in der Fassung BGBl. Nr. 174/1969.

MASCHINSCHREIBEN

5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden

Klassen je 2 Wochenstunden)

Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.

Unverbindliche Übungen

Wie Anlage b.

Anlage d

LEHRPLAN DES GYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE UND DES REALGYMNASIUMS

FÜR BERUFSTÄTIGE

I. STUNDENTAFELN

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

a) Katholischer Religionsunterricht

Für die 1. bis 8. Halbjahrslehrgänge ist der

Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966 sinngemäß anzuwenden.

b) Evangelischer Religionsunterricht

1. bis 6. Halbjahrslehrgang

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

7. und 8. Halbjahrslehrgang

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

1. bis 6. Halbjahrslehrgang

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

7. und 8. Halbjahrslehrgang

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

d) Israelitischer Religionsunterricht

1. bis 6. Halbjahrslehrgang

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

7. und 8. Halbjahrslehrgang

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

Pflichtgegenstände

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a, mit folgender Änderung

Der erste Halbsatz hat zu lauten: „Der

Deutschunterricht soll den Studierenden zu

Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und

schriftlichen Ausdruck der deutschen Sprache führen;"

Lehrstoff

1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

2. bis 7. Halbjahrslehrgang (je

3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

a) Spracherziehung

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

b) Literarische Erziehung

Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn

des Zweiten Weltkriegs, mit besonderer

Berücksichtigung der anderssprachigen Weltliteratur

dieses Zeitraumes.

Lektüre

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Fortführung der Literaturmappe.

c) Schriftliche Arbeiten

Niederschriften und Hausübungen nach Bedarf.

Zwei Schularbeiten (zweistündig).

9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)

a) Spracherziehung

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

b) Literarische Erziehung

Die Dichtung der Gegenwart. Wiederholung

und Übersicht der Literatur im Zusammenhang

mit der Kultur- und Geistesgeschichte unter besonderer

Berücksichtigung der österreichischen

Dichtung.

Lektüre

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Fortführung der Literaturmappe.

c) Schriftliche Arbeiten

Niederschriften und Hausübungen nach Bedarf.

Zwei Schularbeiten, die erste zweistündig, die

zweite dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie BGBl. Nr. 216/1966, mit folgenden Änderungen

1. Im Abschnitt „Zur Spracherziehung" sind

im 3. Absatz der 4. und 5. Satz durch folgenden

Satz zu ersetzen: „Die Schularbeiten können ab

dem 5. Halbjahrslehrgang zweistündig seih."

2. Im Abschnitt „Zur Literaturerziehung" ist

am Ende des ersten Absatzes anzufügen: „Literarhistorische

Kenntnisse sind nicht Selbstzweck,

sondern dürfen nur so weit vermittelt

werden, als sie für das Verständnis der Dichtung

unentbehrlich sind."

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Englisch

Lehrstoff

1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

2. bis 6. Halbjahrslehrgang (je

3 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

7. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Sprechübungen

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Redeübungen über literarische, kulturkundliche,

historische oder sachgebundene Themen.

Lesestoff

a) Einblick in für die Gegenwart bedeutungsvolle

historische Entwicklungen des

17. Jahrhunderts. Probe aus einem Drama

Shakespeares (eventuell auch durch Tonband

oder Schallplatte).

b) Ab diesem Halbjahrslehrgang: Kurzgeschichten,

Abschnitte aus Erzählungen und

Romanen, Proben aus Dramen, Dramen als

Ganzlektüre, Gedichte (auch Werke der

modernen englischen und amerikanischen

Literatur zum jeweils unter a) angeführten

Lehrstoff).

c) Weiterer Ausbau der England- und Amerikakunde

unter besonderer Berücksichtigung

folgender Sachgebiete: Erziehungswesen,

Presse, Rundfunk, Fernsehen, Theater,

Film, Kunst.

Ab diesem Halbjahrslehrgang: Aufsätze

(Zeitungsartikel) zu Entwicklung und heutigem

Stand von Wissenschaft und Technik.

Wortschatz

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Ab diesem Halbjahrslehrgang

Hinweise auf Unterschiede zwischen britischem

und amerikanischem Englisch sowie

zwischen Umgangssprache und gewählter

Ausdrucksform.

Sprachlehre

Wie im 6. Halbjahrslehrgang.

Schriftliche Arbeiten

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Zwei Schularbeiten.

8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Sprechübungen

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Lesestoff

a) Entstehung der Vereinigten Staaten; Industrialisierung

in England und in den USA;

die soziale Frage.

b) und c) wie zum 7. Halbjahrslehrgang angeführt.

Wortschatz

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Sprachlehre

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Schriftliche Arbeiten

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Zwei Schularbeiten, die zweite zweistündig.

9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)

Sprechübungen

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Lesestoff

Englische und amerikanische Gegenwartsliteratur

in Auswahl. Proben aus Zeitungen und Zeitschriften,

die Einblick in politische, wirtschaftliche,

soziale und kulturelle Verhältnisse der

englischsprechenden Länder geben, über die Arbeit

internationaler Organisationen, wissenschaftliche

Umwälzungen der neuesten Zeit.

Wortschatz

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Sprachlehre

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Schriftliche Arbeiten

Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.

Zwei Schularbeiten, die erste zweistündig,

die zweite dreistündig.

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a für Latein am Naturwissenschaftlichen

Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen

Realgymnasium für Mädchen.

Lehrstoff

2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

3. bis 5. Halbjahrslehrgang (je 3 Wochenstunden)

Elementarunterricht (Formen-, Kasus- und

Satzlehre, Aufbau und Festigung des Wortschatzes);

vorbereitende Einführung in die griechisch-

römische Kultur.

6. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Einführung in die Lektüre: Auswahl aus Caesars

Bellum Gallicum und (oder) Auswahl aus

leichten Prosatexten (z. B. Stellen aus Cornelius

Nepos, Sueton, Eugippius, Inschriften).

7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Eine sprachlich leichte Rede Ciceros. Auswahl

aus Ovid.

8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Auswahl aus Livius oder Sallust. Historisch

bedeutsame Briefe des Jüngeren Plinius (Ausbruch

des Vesuv; Christenbriefe).

9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)

Auswahl aus Vergils Aeneis. Auswahl aus den

philosophischen Schriften Ciceros, allenfalls aus

den Briefen Senecas.

Schriftliche Arbeiten (2. bis 9. Halbjahrslehrgang)

Hausübungen in beschränktem Ausmaß. Je

zwei Schularbeiten; im 9. Halbjahrslehrgang die

erste zweistündig, die zweite dreistündig.

Didaktische Grundsätze

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966, mit folgender

Änderung

Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" hat zu

lauten: „Alle Schularbeiten sind in der Regel

Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche.

Vom Einsetzen der Lektüre originallateinischer

Stellen an sind als Schularbeiten originallateinische

Stellen vorzulegen. Der Umfang der Schill-

arbeiten hat im 2. Halbjahrslehrgang anfangs

etwa 40 bis 50 lateinische Wörter zu betragen,

bei allmählicher Steigerung am Ende des 8. Halbjahrslehrgangs

etwa 80, bei der zweistündigen

Schularbeit im 9. Halbjahrslehrgang 120 bis 140,

bei der dreistündigen Schularbeit 160 bis 180.

In allen Halbjahrslehrgängen sind alle Schwierigkeiten,

die das Durchschnittsmaß übersteigen,

fernzuhalten und die Aufgaben so zu stellen, daß

sie vom Durchschnitt der Studierenden ohne

Hast bewältigt werden können.

Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können

entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben

und Konstruktionshilfen geboten werden.

Die Verwendung des Wörterbuches bei den

Schularbeiten des 7., 8. und 9. Halbjahrslehrgangs

ist den Studierenden zu gestatten."

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

(Französisch, Italienisch oder Russisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Wie Anlage a.

Lehrstoff

Französisch

2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

3. bis 6. Halbjahrslehrgang (je 3 Wochenstunden)

7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

Italienisch

2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

3. bis 6. Halbjahrslehrgang (je

3 Wochenstunden)

7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

Russisch

2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

3. bis 6. Halbjahrslehrgang (je

3 Wochenstunden)

7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Über ein konkretes historisches und sozialkundliches

Tatsachenwissen hinaus sollen zusammenfassende

Kenntnisse bedeutender historischer

Epochen vermittelt, Einsicht in historische Zusammenhänge

gewonnen und die Welt der Gegenwart

in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und

geistigen Entwicklung verstanden werden.

Achtung vor der Leistung einzelner Menschen

oder Gemeinschaften, Weckung des Heimat- und

Staatsbewußtseins sowie einer europäischen und

globalen Gesinnung und Erziehung zu Demokratie,

Toleranz und Friedensliebe sind als allgemeine

Erziehungsaufgaben mit ihren Grundlagen

im Geschichtsunterricht besonders verankert.

Lehrstoff

1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Überblick über die Urgeschichte mit Betonung

der Urgeschichte Österreichs. Die altorientalischen

Hochkulturen. Das griechische und römische Altertum.

Unsere Heimat zur Römerzeit. Völkerwanderung

und Frühmittelalter. Islam und arabisches

Weltreich. Hochmittelalter. Spätmittelalter.

Österreich im Mittelalter.

2. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)

Zeitalter der Entdeckungen, des Humanismus

und der Renaissance, der Reformation und der

Gegenreformation und des höfischen Absolutismus.

Österreichs Aufstieg zur Großmacht.

Das Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus.

Die Entstehung der Vereinigten Staaten von

Amerika. Französische Revolution und Napoleon.

3. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Die Restauration. Die geistigen und politischen

Strömungen des 19. Jahrhunderts. Die soziale

Frage und ihre Lösungsversuche. Nationale Einigungen.

Ära Franz Josephs I. Der Imperialismus.

Der Erste Weltkrieg. Die Zeit zwischen den

beiden Weltkriegen. Die geistigen Strömungen,

die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse und

die politischen Bewegungen des Jahrhunderts. Die

Erste Republik Österreich. Der Zweite Weltkrieg.

Weltpolitik bis zur Gegenwart. Die Zweite

Republik Österreich. Verfassung und Verwaltung

Österreichs. Historische und sozialkundliche

Längs- und Querschnitte. Die Welt der Gegenwart

Bilanz ihrer wirtschaftlichen, sozialen, technischen

und geistigen Entwicklung.

Didaktische Grundsätze

An der allgemeinbildenden höheren Schule für

Berufstätige muß der Geschichtsunterricht mehr

auf die den Erwachsenen gemäßen Sinnzusammenhänge

und auf die Aufdeckung der den Geschichtsablauf

bedingten Faktoren Wert legen.

Die Kenntnis der Jahreszahlen ist auf das unbedingt

notwendige Ausmaß eines Grundgerüstes

zu beschränken.

Ebenso zu beschränken sind dynastische Geschichte

und Kriegsgeschichte, doch gibt die politische

Geschichte zumeist den Rahmen ab, in

dem dann die kulturgeschichtlichen Vorgänge

und Zustände ihrer Bedeutung entsprechend behandelt

werden.

Notwendige Kürzungen sind zum Verständnis

der bedeutsamen historischen Kontinuität für

den Studierenden als solche zu kennzeichnen.

Sozialkundliche Begriffe und Probleme sind an

passenden Stellen in die Behandlung aller Zeitabschnitte

einzubauen und besonders bei der Behandlung

der Gegenwart zu berücksichtigen.

Vergleiche und Hinweise auf die Gegenwart

müssen die geschichtliche Darstellung durchziehen.

Aktuelle Ereignisse von besonderer Bedeutung

müssen im Unterricht beachtet werden.

Dabei soll das Wissen, das sich aus der Berufserfahrung

der Studierenden ergibt, mitverwertet

werden.

Im Sinne einer Aufteilung fächerverbindender

Stoffe wird Literaturgeschichtliches dem Deutschunterricht

überlassen, notwendige Gebiete der

Geschichte der Philosophie und der Kunst dagegen

sind im Geschichtsunterricht zu behandeln.

Besonderer Wert ist auf Anregung ständiger

Mitarbeit der Studierenden und auf erhöhte Anschaulichkeit

des Unterrichtes zu legen.

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziele des Unterrichts sind

Kenntnis der Grundzüge der allgemeinen Geographie

und Wirtschaftskunde als Voraussetzung

und Ergebnis einer genetisch vertieften Länderkunde,

die zu einem umfassenderen Weltbild

führen soll;

Hinführen zum Erkennen der Landschaft und

zum Verstehen der Harmonie des Lebensraumes

durch Anschauung (der Mensch als Gestalter der

Kulturlandschaft); Weckung des Heimat- und

Staatsbewußtseins, einer europäischen Gesinnung;

Erziehung zum Verständnis für andere Länder,

Völker und Staaten, zu Weltoffenheit und Toleranz;

wirtschaftliches Grundwissen, das befähigt,

wirtschaftliche Erscheinungen und Vorgänge zu

verstehen.

Lehrstoff

1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Länderkunde Österreichs: die natürlichen Landschaften,

die Bundesländer. Der österreichische

Wirtschaftsraum und die österreichische Wirtschaftsstruktur.

Österreich als Ganzes und seine Stellung in

Europa und in der Welt. Länderkunde Mitteleuropas,

nach natürlichen, wirtschaftlichen, politischen

und kulturellen Räumen.

Im Rahmen der Länderkunde die Haupttatsachen

der allgemeinen Geographie und der Wirtschaftskunde.

2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Exemplarische Behandlung des übrigen Europa.

Länderkunde Außereuropas, gegliedert nach

Großräumen.

Im Rahmen der Länderkunde die Haupttatsachen

der allgemeinen Geographie und der Wirtschaftskunde.

Zusammenhänge zwischen der Ordnung

der Wirtschaft und gesellschaftlichen, politischen

und kulturellen Verhältnissen.

Didaktische Grundsätze

An der allgemeinbildenden höheren Schule für

berufstätige Erwachsene muß der Geographieunterricht

auf die Erfassung der die Landschaft

bestimmenden Faktoren in einer Synthese der

Länderkunde Wert legen. Auf die Erarbeitung

klarer Begriffe ist zu achten. Das Lernen von

Zahlen ist auf das notwendige Ausmaß einzuschränken.

An dieser Sonderform dient die Behandlung

der Länderkunde Österreichs auch der Koordinierung

der ungleichen und ungeordneten geographischen

Vorkenntnisse der Studierenden.

Bei Besprechung fremder Länder, Völker und

Staaten ist exemplarisch vorzugehen und durch

Vergleiche mit der Heimat stets an das Bekannte

anzuknüpfen.

Wirtschaftskundliche Lehrstoffe sind bei allen

sich bietenden Gelegenheiten in den Unterricht

einzubauen.

In besonderem Ausmaß ist die Geographie auf

die Beachtung des Grundsatzes der Anschaulichkeit

des Unterrichtes angewiesen. Dem dienen

audio-visuelle Hilfsmittel, Karten, Lehrausgänge

usw.

Einschlägige aktuelle Ereignisse sind im Unterricht

auszuwerten.

Der Schulung der Ausdrucksfähigkeit ist besondere

Beachtung zu schenken.

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziele des Unterrichts sind

Fertigkeit im numerischen und algebraischen

Rechnen und in der Handhabung mathematischer

Operationen;

Ausbildung des für die Mathematik typischen

Anschauungs- und Abstraktionsvermögens und

Erwerb der entsprechenden mathematischen

Denkweisen und Ausdrucksformen;

Kenntnis der Mathematik in dem Umfang,

wie dies nötig ist, um die Eigenart und Bedeutung

dieser Wissenschaft aus ihrem Entwicklungsgang,

ihrer Begriffsbildung, ihren Operationen

und Methoden, ihrem System und ihrem Wahrheitsgehalt

zu erfassen und durch Selbsttätigkeit

bildungswirksam zu machen; und schließlich

Einblick in die vielfältigen Wechselbeziehungen

der Mathematik zu den übrigen Kulturbereichen,

insbesondere den Naturwissenschaften,

der Wirtschaft und Technik, durch die von diesen

aufgeworfenen Problemstellungen einerseits

und die von der Mathematik für diese entwickelten

Denk- und Arbeitsmethoden anderseits.

Lehrstoff

1. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Elemente der Mengenlehre. Die Menge der

natürlichen, der ganzen und der rationalen Zahlen

und die Operationen mit ihnen. Begriff der

Gruppe, des Ringes und des Körpers. Potenzen.

Zahlensysteme. Elementare Teilbarkeitslehre.

Punktmengen. Elementarkonstruktionen. Spiegelung,

Schiebung, Drehung. Dreieck.

2. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Begriff der Variablen. Umformung von Termen

mit Variablen. Lineare Gleichungen und

Ungleichungen mit einer Variablen (Grundmenge,

Lösungsmenge).

Ellipse, Hyperbel und Parabel als Ortslinien.

3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Weitere Termumformungen. Quadrieren und

Quadratwurzelziehen. Flächeninhalt. Kreis. Satzgruppe

des Pythagoras. Stereometrie: Geometrische

Darstellung von Körpern, Berechnung des

Volumens und der Oberfläche.

4. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Lineare Gleichungen mit zwei Variablen über

dem Körper der rationalen Zahlen.

Schiebung und zentrische Streckung. Begriff des

Vektors. Addition und Subtraktion von Vektoren.

Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.

Lineare Abhängigkeit von Vektoren. Begriff des

linearen Vektorraums. Komponenten und Koordinaten

eines Vektors. Ebenes Koordinatensystem.

Analytische Darstellung der Geraden in

der Ebene unter Verwendung von Vektoren

(Parameterdarstellung).

5. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung

der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.

Permutationen, Variationen und Kombinationen.

Binomischer Lehrsatz. Lineare Funktionen. Potenzfunktionen;

graphische Darstellung. Zahlenfolgen,

Grenzwert, Konvergenz, Divergenz. Tangentenproblem.

Begriff der Momentangeschwindigkeit.

Irrationale Zahlen. Körper der reellen

Zahlen.

6. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden

am Gymnasium für Berufstätige)

Exponential- und logarithmische Funktion.

Skalares Produkt. Geradengleichungen. Abstand

eines Punktes von einer Geraden. Flächeninhalt

des Dreiecks. Winkelfunktionen, graphische Darstellung.

Anwendung der Winkelfunktionen zur

Auflösung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen

Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und

Kosinussatz).

6. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden

am Realgymnasium für Berufstätige)

Exponential- und logarithmische Funktion.

Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche Zahlenebene.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.

Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,

soweit sie in der analytischen Geometrie

benötigt werden. Skalares Produkt. Geradengleichungen.

Abstand eines Punktes von einer Geraden.

Flächeninhalt des Dreiecks. Gleichung des

Kreises. Gleichung der Kreistangente; Pol und

Polare.

Winkelfunktionen, graphische Darstellung. Anwendung

der Winkelfunktionen zur Auflösung

von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen Dreiecken

(Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).

7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden

am Gymnasium für Berufstätige)

Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche Zahlenebene.

Quadratische Gleichungen mit einer

Variablen. Gleichungen höheren Grades, die

durch Abspaltung von Faktoren oder durch

einfache Substitutionen auf quadratische Gleichungen

zurückgeführt werden können. Fundamentalsatz

der Algebra. Quadratische Gleichungen

mit zwei Variablen, soweit sie in der analy-

tischen Geometrie benötigt werden. Gleichung

des Kreises. Gleichung der Kreistangente; Pol

und Polare. Grundbegriffe der Statistik: Absolute

und relative Häufigkeiten, Mittelwerte,

Streuungsmaße. Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

7. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden

am Realgymnasium für Berufstätige)

Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung

von Faktoren oder durch einfache Substitutionen

auf quadratische Gleichungen zurückgeführt

werden können. Fundamentalsatz

der Algebra. Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit.

Differentialquotient. Differential. Differenzierbarkeit.

Ableitung der Potenzfunktionen,

der rationalen Funktionen, der Winkelfunktionen

und zusammengesetzter Funktionen;

höhere Ableitungen. Bestimmtes und unbestimmtes

Integral. Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung.

Anwendung der Infinitesimalrechnung

auf Geometrie und Physik. Umfang und

Flächeninhalt des Kreises und seiner Teile. Oberfläche

und Volumen von Prisma, Zylinder, Pyramide,

Kegel, Kugel und Kugelteilen.

8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden

am Gymnasium für Berufstätige)

Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient.

Differential. Differenzierbarkeit.

Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen

Funktionen, der Winkelfunktionen und zusammengesetzter

Funktionen; höhere Ableitungen.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral. Hauptsatz

der Differential- und Integralrechnung. Anwendung

der Infinitesimalrechnung auf Geometrie

und Physik. Umfang und Flächeninhalt des

Kreises und seiner Teile. Oberfläche und Volumen

von Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel

und Kugelteilen.

8. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden

am Realgymnasium für Berufstätige)

Die Zahl e, der natürliche Logarithmus. Begriff

der algebraischen und transzendenten Zahl.

Die e-Funktion und ihre Umkehrfunktion.

Grundbegriffe der Statistik: Absolute und relative

Häufigkeiten, Mittelwerte, Streuungsmaße.

Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen

unter zusammenfassenden Gesichtspunkten.

9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)

Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues

der Zahlenbereiche sowie der analytischen Geometrie

und der Vektorrechnung. Verwendung

der strukturellen Begriffe Gruppe, Ring, Körper,

Vektorraum. Wiederholung der Lehre über die

Auflösung von Gleichungen und Ungleichungen.

Wiederholung der Infinitesimalrechnung.

Schriftliche Arbeiten

Zwei Schularbeiten in jedem Halbjahrslehrgang.

Didaktische Grundsätze

Die Einführung in den Mathematikunterricht

muß an den allgemeinbildenden höheren Schulen

für Berufstätige auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse

der Studierenden besonders Bedacht

nehmen, um allmählich einen gleichen Leistungsstand

zu ermöglichen.

Dabei kann im Unterricht wegen der größeren

Erkenntnisfähigkeit Erwachsener eine stärkere

Betonung formallogischer Aspekte erfolgen. Es

soll aber auch eine gewisse Beherrschung des

Formelapparates bei entsprechender Fertigkeit

im Lösen von Aufgaben erreicht werden.

Die wichtigsten mathematischen Beweisverfahren

sind immer wieder an geeigneten Stellen

durchzunehmen. Ihre Kenntnis ist ebenso zu

fordern wie die klare Unterscheidung der Begriffe

Axiom, Satz, Definition. Auf konkreten

Gebrauch der mathematischen Symbole, deren

Bedeutung und Zweckmäßigkeit dem Studierenden

bewußt werden soll, ist zu achten. Besonderer

Wert ist auf exakten mündlichen

schriftlichen Ausdruck zu legen. Der Studierende

soll soweit wie möglich zu einer gewissen Selbständigkeit

der Bearbeitung mathematischer

Themen angeleitet werden.

Der größere Erfahrungsbereich aus dem Leben

und Beruf der Studierenden soll zur Steigerung

des Ertrages der Unterrichtsarbeit herangezogen

werden.

Textaufgaben sollen so beschaffen sein, daß sie

vom Studierenden Selbsttätigkeit fordern.

Die Terminologie der Mengenlehre soll vom

Anfang an in verschiedenen Gebieten der Mathematik

Verwendung finden. Wo sich Gelegenheit

bietet, soll das Verständnis von Struktureigenschaften

angebahnt werden.

Die Schularbeiten — zwei je Halbjahrslehrgang

— sind bis zum 6. Halbjahrslehrgang einstündig,

im 7., 8. und 9. Halbjahrslehrgang

zweistündig; die zweite Schularbeit im 9. Halbjahrslehrgang

ist dreistündig. Der Sicherung des

Unterrichtsertrages dienen vor allem die in den

Unterricht eingebauten Übungen und Wiederholungen;

es können aber auch in beschränktem

Ausmaß Hausübungen gestellt werden.

DARSTELLENDE GEOMETRIE

(am Realgymnasium für Berufstätige)

7. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)

Anschauliche Entwicklung der Grundbegriffe

der Darstellenden Geometrie. Lösung der Grundaufgaben

in zugeordneten Normalrissen.

Anwendung der Grundaufgaben und des Seitenrißprinzips

zur Darstellung ebenflächig begrenzter

geometrischer Körper und technischer

Objekte in zugeordneten Normalrissen. Herstellung

anschaulicher Bilder mittels Schrägrisses.

Ebene Schnitte von Prismen und Pyramiden,

Perspektive Affinität und Kollineation.

8. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Darstellung der Kugel und ihrer Tangentialebenen.

Abbildung des Kreises in zugeordneten Normalrissen.

Die Ellipse als affines Bild des Kreises.

Ebene Schnitte der Kugel, Darstellung des

Drehkegels und Drehzylinders, Tangentialebene.

Ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln.

Behandlung der hiebei auftretenden

affinen und kollinearen Beziehungen. Die Kegelschnitte

als kollineare Kreisbilder.

9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)

Normale Axonometrie; Darstellung ebenflächig

begrenzter Körper, Drehzylinder, Drehkegel

bei einfacher Lage zum Achsenkreuz, Kugel.

Perspektive; Darstellung ebenflächig begrenzter

Objekte.

Wiederholung des Lehrstoffes.

Zusätzlicher Lehrstoff kann aus

folgenden Stoffgebieten ausgewählt werden

Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln.

Graphische Auflösung sphärischer Dreiecke.

Darstellung von schiefem Kreiszylinder und

schiefem Kreiskegel in einfacher Aufstellung,

ebene Schnitte dieser Flächen.

Rohrverbindungen, gebildet aus Drehzylindern

und Drehkegeln.

Schriftliche Arbeiten (7. bis 9. Halbjahrslehrgang)

Hausübungen in beschränktem Ausmaß.

Je zwei Schularbeiten.

Didaktische Grundsätze

Wie Anlage a.

NATURGESCHICHTE

Lehrstoff

4. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Allgemeine Kennzeichen der Lebewesen, Unterschiede

zwischen Pflanze und Tier;

die Zelle (morphologisch, chemisch, funktioneil);

dabei eingehende Behandlung des Zellkerns,

seiner Bauelemente und ihrer Bedeutung für das

Vererbungsgeschehen;

Zelle — Zellkolonie — Gewebe — Organ.

Anatomie (Lager und Sproß);

Physiologie (insbesondere Stoff- und Energiewechsel,

Fortpflanzung); Überblick über das

natürliche System; Generations- und Kernphasenwechsel;

Hinweise auf wirtschaftlich bedeutsame

Formen; Pflanze und Umwelt.

Einzeller (mit besonderer Berücksichtigung

hygienisch bedeutsamer Formen);

Überblick über die Baupläne der Vielzeller und

ihre verwandtschaftlichen Beziehungen (etwas

ausführlichere Behandlung der Insekten und der

Wirbeltiere);

im Zusammenhang damit Besprechung allgemein-

biologischer Kapitel, wie Verhaltensweisen

und Anpassungserscheinungen, mit Bezugnahme

auf solche Formen, die für Natur und

Mensch von besonderer Bedeutung sind.

Einfache Naturgeschichte des Kosmos;

Allgemeine Mineralogie (Eigenschaften von

Mineral und Kristall vom Gitterbau abgeleitet);

Spezielle Mineralogie (Beispiele von wirtschaftlich

wichtigen Mineralien).

5. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Stellung des Menschen, seine Besonderheiten;

eingehende Besprechung des Baues und der

Leistungen des menschlichen Körpers nach

Organsystemen gegliedert, Embryonalentwicklung;

damit in Zusammenhang ständige Hinweise

auf die Gesunderhaltung des Körpers

(wichtige Krankheiten, Körperpflege, Erste

Hilfe); zusammenfassender Überblick über die

Vererbungsvorgänge mit besonderer Beachtung

der Veränderungsmöglichkeiten des Erbgutes;

Biologie und Ethik.

Geschichte der Erdkruste, mit besonderer Betonung

des Heimatgebietes;

kurze Übersicht über die Geschichte der Organismenwelt

unter Einschluß der Phylogenie des

Menschen;

Mensch und Natur (Naturschutzgedanke).

CHEMIE

Lehrstoff

3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Das Wasser, Zerlegung des Wassers, Wasserstoff,

Sauerstoff, Luft, Säuren, Basen, Salze, Entwicklung

der chemischen Grundbegriffe und Gesetze,

Energie bei chemischen Reaktionen, das

Atom und der Atombau, das Periodensystem

der Elemente, die chemische Bindung, die elektrolytische

Dissoziation, das chemische Gleichgewicht,

die charakteristischen Nichtmetalle der

einzelnen Hauptgruppen des Periodensystems,

die wichtigsten Leicht- und Schwermetalle, soweit

sie für die moderne Technik und Wirtschaft

von Bedeutung sind. An geeigneten Stellen ist

eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse

von bestehenden Gesetzmäßigkeiten vorzunehmen.

4. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Radioaktive Erscheinungen, Grundlegendes

aus der Kernchemie.

Organische Chemie

Aliphatische Verbindungen: Erdöl, gesättigte

und ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Produkte

der Petrochemie, Alkohole, Äther, Dehydrierungsprodukte

der Alkohole, Polymerisation

und Polykondensation als Grundlage der Kunststoffchemie,

Karbonsäuren, Ester, Fette, die Seifen,

synthetische Waschmittel, Hydroxysäuren,

Stereoisomerie, Kohlenhydrate, Stickstoffverbindungen,

Eiweißstoffe.

Zyklische Verbindungen: Steinkohlenteer,

Benzol und seine Derivate, Kern- und Seitenkettensubstitutionen

des Benzols, Farbstoffe,

Phenole, Gerbstoffe, kondensierte aromatische

Systeme, heterozyklische Verbindungen, Kunststoffe.

PHYSIK

Lehrstoff

5. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)

Grundbegriffe der Physik. Statik und Dynamik

fester Körper, Schwerefeld, Zentralbewegung

und harmonische Bewegung.

Mechanik flüssiger und gasförmiger Körper.

Molekularphysik. Grundzüge der Wärmelehre.

Wellenlehre. Akustik.

Optik: Geometrische Optik, Wellenoptik,

Strahlen- und Quantenoptik.

6. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)

Elektrostatik und Magnetostatik. Elektrodynamik.

Elektrizitätsleitung in festen Körpern,

Flüssigkeiten, Gasen und im Vakuum. Halbleiter.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen.

Atombau. Radioaktivität. Kernphysik. Das

physikalische Weltbild.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die wesentlichsten Erkenntnisse der Psychologie

sollen die Studierenden das Verhalten der

Mitmenschen in verschiedenen Lebenslagen verstehen

lehren. Gleichzeitig soll das eigene Tun

und Lassen bewußter erlebt und die Bedeutung

der Psychologie für alle Bereiche des menschlichen

Lebens erkannt werden. Ausgehend von

der Psychologie des Kindes und des Jugendlichen

soll das Verständnis für die Grundfragen der

Erziehung geweckt werden.

In einem kurzen Lehrgang der Logik sollen

die Studierenden so weit mit den allgemeinen

Denkformen bekannt gemacht und im kritischen

Denken geschult werden, daß sie das logische

Denken bewußter ausüben, die Richtigkeit von

Behauptungen besser beurteilen und Zugang zu

wissenschaftlichen Untersuchungen finden können.

Der Unterricht in Philosophie soll das Verständnis

philosophischer Probleme anbahnen. Er

soll die Achtung vor der geistigen Leistung großer

Denker und vor den Ansichten Andersdenkender

vermitteln. Darüber hinaus soll er mithelfen,

ein eigenes Welt- und Menschenbild zu

finden, und zur Erhellung des Lebenssinnes und

zu verantwortungsbewußtem Handeln beitragen.

Neben dem Selbstverständnis, der Denkschulung

und der Aufgeschlossenheit soll die Vertrautheit

mit den gebräuchlichsten Fachausdrücken

einen weiteren selbständigen Bildungserwerb

fördern.

Lehrstoff

7. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)

Gegenstand und Methoden der Psychologie.

Einführung in die Allgemeine Psychologie

Die Erkenntnisakte; die Gefühle; die Steuerung

des Verhaltens; das „Unbewußte".

Einführung in die Differentielle Psychologie

Das Individuum; Persönlichkeit und Charakter.

Methoden und Probleme der Persönlichkeitsdiagnostik.

Kurze Einführung in Problemstellungen und

Aufgaben der Sozialpsychologie und der Entwicklungspsychologie.

8. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

Einführung in die Logik und Wissenschaftslehre

Formale Logik (Aussagen- und Prädikatenlogik,

Deduktion, Axiomatik). Wissenschaftslehre

(Hypothese, Theorie).

Einführung in die Philosophie

Das Erkennen — Die Wirklichkeit und ihre

Bereiche — Die Werte. Hauptrichtungen der

Philosophie der Gegenwart.

Didaktische Grundsätze

Der Philosophielehrer nützt in besonderer

Weise das Interesse und die geistige Reife der

Studierenden. Er wird Anregungen und Hinweise

aus der Arbeitswelt und dem Erfahrungskreis

der Studierenden akzeptieren und sinnvoll

in den Unterricht einbauen. Ein Prinzip des

Unterrichtes ist die Achtung und Schonung der

verschiedenen, zum Teil kontroversen weltanschaulichen

Positionen der Lernenden. Als

wichtig gilt nicht so sehr die Anhäufung von

Wissensstoff, sondern die Weckung und das

Wachhalten des Interesses an der Philosophie

und die Disziplinierung des Denkens; aus den

Problemkreisen, die in der Lehrstoffübersicht angeführt

sind, ist eine entsprechende Auswahl zu

treffen.

Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der

problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit,

auf bedeutende Denker hinzuweisen und

die philosophischen Richtungen insbesondere der"

Gegenwart zu charakterisieren, gegebenenfalls

auch kurze Originaltexte zu behandeln. Darüber

hinaus soll die Angabe geeigneter Primär- und

Sekundärliteratur die selbständige weitere Beschäftigung

mit dem Gegenstand fördern. Daher

ist besonderer Wert auf die Einführung in die

philosophische Fachsprache zu legen und die richtige

Verwendung der Fachausdrücke insbesondere

der Logik im Unterricht zu üben.

In der Gestaltung des Unterrichtes wird es sich

empfehlen, neben dem Vortrag dem Schülergespräch

den gebührenden Raum zu geben. Dabei

ist der Erziehung zur Diskussion größte Aufmerksamkeit

zu schenken. Der Psychologieunterricht

hat (mit Ausnahme eines exemplarisch

abzuhandelnden Sinnesgebietes) auf die Darstellung

der Sinnesphysiologie wegen der Kürze der

Zeit zu verzichten. Er ist in dieser Hinsicht auf

den im Naturgeschichte-Unterricht erworbenen

Kenntnissen aufzubauen. Die komplexen Leistungen,

wie etwa das Gedächtnis, die Raum- und

Zeitwahrnehmung usw., sind besonders zu betonen.

Der Philosophielehrer wird bei der Fülle des

Stoffes ohne die Bildung von Schwerpunkten und

ohne Anwendung des Exemplarischen nicht auskommen

können. Die eingehende und gut verteilte

Wiederholung des Stoffes wird schließlich

ein weiteres Mittel zur Schaffung eines abgerundeten

Wissens um die Bildungsgehalte der

Philosophie, Psychologie und Erziehungslehre

sein.

MUSIKERZIEHUNG und BILDNERISCHE

ERZIEHUNG

6. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)

7. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)

a) Musikerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Interesse an aktiver Musikpflege ist zu

wecken und zu fördern. Ferner ist die Fähigkeit

zu entwickeln, Musik mit Verständnis zu hören

und zu erleben.

Die hervorragende Stellung Österreichs innerhalb

der abendländischen Musik sowie die Bedeutung

der Musik im kulturellen Leben sind bewußt

zu machen.

Lehrstoff

Die wichtigsten Grundbegriffe der Musiklehre.

Die menschliche Stimme; die gebräuchlichsten

Musikinstrumente. Die Schwerpunkte der Entwicklung

der europäischen Musik, vor allem von

der Barockzeit an und unter besonderer Berücksichtigung

des österreichischen Beitrages.

Didaktische Grundsätze

Im Musikunterricht sollen vor allem jene

grundlegenden Kenntnisse vermittelt werden, die

den Studierenden zu kritischem Hören und

Werten anzuregen vermögen. Hiebei wird der

Einsatz technischer Mittler (Schallplatte, Tonband

usw.) besonders notwendig sein. Soweit es

möglich ist, soll bei der Darbietung und Erarbeitung

des Lehrstoffes vom klingenden Beispiel

ausgegangen werden.

b) Bildnerische Erziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch Auseinandersetzung mit Werken der

bildenden Kunst und durch Anfertigung von

einfachsten Skizzen im Dienste der Kunstbetrachtung

sollen dem Studierenden Grundlagen zum

Erfassen von Kunstwerken vermittelt werden.

Es sollen Einsichten in Vorgänge bildnerischer

Verwirklichung gewonnen, Ordnungen und

Werte der bildenden Kunst erfahren und der

Sinn für Qualität geweckt werden.

Eine lebendige Beziehung zur europäischen

bildenden Kunst der Vergangenheit und Gegenwart

ist anzubahnen.

Lehrstoff

Erste Einsichten in die Bild- und Formsprache.

Wichtigste Grundbegriffe.

Zusammenhang von geistigem Gehalt, Idee,

Form, Material und technischem Verfahren.

Einfachste Skizzen im Dienste der Kunstbetrachtung.

Werke der bedeutendsten Epochen der europäischen

Kunst, unter besonderer Berücksichtigung

Österreichs.

Didaktische Grundsätze

Geschichtliche und kunstwissenschaftliche Faktoren

sowie theoretische Hilfsiehren (Perspektive,

Anatomie, Farben- und Proportionslehren

und ähnliches) sind nur dann heranzuziehen,

wenn sie dem Begreifen des Werkes dienen.

Bei allen Interpretationen soll der Ganzheit

und Einmaligkeit des Werkes Rechnung getragen

werden.

Originalwerke sind allen Arten von Reproduktionen

vorzuziehen. Dies gilt im besonderen

für die Architektur. Auf eine chronologische

Reihenfolge kann, auf Vollständigkeit muß verzichtet

werden.

Für diese grundlegende Einführung sind

Werke aus allen Bereichen der bildenden Kunst

(Architektur, Plastik, Malerei und Graphik) aus

Vergangenheit und Gegenwart heranzuziehen.

In der Beschränkung auf wenige Beispiele wird

erst eine Vertiefung möglich.

Freigegenstände

DARSTELLENDE GEOMETRIE

(am Gymnasium für Berufstätige)

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze

5. bis 8. Halbjahrslehrgang (je 2 Wochenstunden)

Der Unterricht richtet sich sinngemäß und

unter entsprechender Auswahl des Lehrstoffes

nach dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes am

Realgymnasium für Berufstätige.

KURZSCHRIFT

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber

aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in

Langschrift wiederzugeben, ist zu erreichen.

Dadurch soll die Erziehung zur Wendigkeit im

Erfassen des gesprochenen Wortes und zur

Genauigkeit gefördert werden.

Im Kurse für Fortgeschrittene soll eine

Schnelligkeit von etwa 120 Silben in der Minute

angestrebt werden. Der Unterricht ist nach dem

System der Deutschen Einheitskurzschrift

(Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers

für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969,

zu erteilen.

Lehrstoff

1. bis 8. Halbjahrslehrgang (in zwei

aufeinanderfolgenden Halbjahrslehrgängen je

2 Wochenstunden)

1. Halbjahrslehrgangskurs (Kurs für Anfänger)

Die Verkehrsschrift.

2. Halbjahrslehrgangskurs (Kurs für Fortgeschrittene)

Festigung der Verkehrsschrift, allenfalls Einführung

in die Eilschrift.

Didaktische Grundsätze

Auf graphische und systemale Korrektheit im

Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der

eigenen, sondern auch fremder Niederschriften

ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist

besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme

mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände

ist die vielfältige Anwendung der

Kurzschrift zu sichern.

Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die

Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen

der Studierenden anzupassen. Die Systemrichtigkeit

und die Genauigkeit der Übertragung haben

den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Ansage- und Abschreibübungen sind der

Umwelt des Studierenden und den Stoffgebieten

anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen,

sodaß die kurzschriftliche Praxis der Studierenden

möglichst umfassend wird.

Unverbindliche Übungen

Die wichtigste Aufgabe der unverbindlichen

Übungen an den allgemeinbildenden höheren

Schulen für Berufstätige liegt in ihrer Bedeutung

für eine vielseitige Entfaltung der Persönlichkeit,

aber auch in der Förderung einer Freizeitgestaltung

als Gemeinschaftsform und im

Ausgleich zur Berufsarbeit und zum Studium.

POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze

3. und 4. Halbjahrslehrgang (je 2 Wochenstunden)

In einer Arbeitsgemeinschaft soll der Studierende

Kenntnisse über Faktoren und Funktions-

zusammenhänge der Ordnungen und des Geschehens

in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft

erwerben; er soll Kriterien gewinnen, um zu

kritischer Urteilsfähigkeit und zu rational kontrollierten

Entscheidungen zu gelangen.

Für die Arbeitsgemeinschaft sind Selbsttätigkeit

und Initiative des Studierenden wesentliche Voraussetzungen.

Diesem Ziel dienen arbeitsteiliger

Gruppenunterricht, Referate der Studierenden,

Diskussionen und Exkursionen. Dazu können

auch Fachleute aus verschiedenen Bereichen des

politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen

Lebens in Referaten und Diskussionen

wertvolle Beiträge leisten.

CHORGESANG

SPIELMUSIK

LEIBESÜBUNGEN

Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.

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