275. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1974/75
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966 und
Nr. 289/1969, insbesondere dessen §§ 6, 39 und
131 a, sowie des § 29 des Minderheiten-Schulgesetzes
für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, wird
— gemäß § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes BGBl.
Nr. 205/1970 im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Wissenschaft und Forschung —
verordnet
§ 1. Abweichend von den Bestimmungen der
Verordnung des Bundesministers für Unterricht
vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 163, in der
Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 146/1966,
Nr. 216/1966, Nr. 295/1967, Nr. 363/1967 und
Nr. 2/1969 wird
a) für die 5. Klasse in den Schuljahren 1970/
71 und 1971/72,
für die 6. Klasse in den Schuljahren 1970/
71, 1971/72 und 1972/73,
für die 7. Klasse in den Schuljahren 1970/
71, 1971/72, 1972/73 und 1973/74 und
für die 8. Klasse in den Schuljahren 1971/
72, 1972/73, 1973/74 und 1974/75
aa) des Gymnasiums, Realgymnasiums
und Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
für Mädchen der in Anlage a,
bb) des Bundesgymnasiums für Slowenen
der in Anlage a/sl,
b) für die Übergangsstufe und die 5. Klasse
in den Schuljahren 1970/71 und 1971/72,
für die 6. Klasse in den Schuljahren 1970/
71, 1971/72, 1972/73,
für die 7. Klasse in den Schuljahren 1970/
71, 1971/72, 1972/73 und 1973/74 und
für die 8. Klasse in den Schuljahren 1971/
72, 1972/73, 1973/74 und 1974/75
aa) des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums
der in Anlage b,
bb) des Aufbaugymnasiums und Aufbaurealgymnasiums
der in Anlage c,
c) für den 1. Halbjahrslehrgang im Wintersemester
1970/71 und im Sommersemester
1971,
für den 2. Halbjahrslehrgang im Sommersemester
1971 und im Wintersemester
1971/72,
für den 3. Halbjahrslehrgang im Wintersemester
1971/72 und im Sommersemester
1972,
für den 4. Halbjahrslehrgang im Sommersemester
1972 und im Wintersemester
1972/73,
für den 5. Halbjahrslehrgang im Wintersemester
1972/73 und im Sommersemester
1973,
für den 6. Halbjahrslehrgang im Sommersemester
1973 und im Wintersemester
1973/74,
für den 7. Halbjahrslehrgang im Wintersemester
1973/74 und im Sommersemester
1974,
für den 8. Halbjahrslehrgang im Sommersemester
1974 und im Wintersemester
1974/73,
für den 9. Halbjahrslehrgang im Wintersemester
1974/75 und im Sommersemester
1975
des Gymnasiums für Berufstätige und des Realgymnasiums
für Berufstätige der in der Anlage d
wiedergegebene Lehrplan (mit Ausnahme der
Lehrpläne für den Religionsunterricht) in Kraft
gesetzt.
§ 2. Hinsichtlich des Allgemeinen Bildungszieles,
der Bildungs- und Lehraufgaben und der
Didaktischen. Grundsätze gelten die in den Anlagen
der im § 1 genannten Verordnung enthaltenen
Lehrpläne, soweit in den Anlagen der
vorliegenden Verordnung nicht anderes bestimmt
ist.
Artikel II
Übergangsbestimmungen
§ 3. Abweichend von den Bestimmungen des
Art. I § 1 lit. a gelten für das Gymnasium,
Realgymnasium, das Wirtschaftskundliche Realgymnasium
für Mädchen und das Bundesgymnasium
für Slowenen für die Schuljahre 1970/71,
1971/72 und 1972/73 folgende Übergangsbestimmungen
(1) Schuljahr 1970/71
a) 6. Klasse
aa) In den Pflichtgegenständen Latein (am
Gymnasium), zweite lebende Fremdsprache,
Geschichte und Sozialkunde,
Geographie und Wirtschaftskunde,
Mathematik und Naturgeschichte ist
auf die Änderungen des Lehrplanes
für die 5. Klasse Bedacht zu nehmen;
bb) das Stundenausmaß des Freigegenstandes
Griechisch beträgt am Realistischen
Gymnasium 3 Wochenstunden.
b) 7. Klasse
aa) In den Pflichtgegenständen Deutsch,
Englisch (als erste lebende Fremdsprache),
Latein (am Gymnasium) und
Mathematik ist auf die Änderungen
des Lehrplanes für die 6. Klasse Bedacht
zu nehmen;
bb) bezüglich der Pflichtgegenstände
Psychologie, Erziehungslehre und
Philosophie sowie Ernährungslehre
und Hauswirtschaft am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen
sowie bezüglich der Pflichtgegenstände
Geschichte und Sozialkunde sowie
Geographie und Wirtschaftskunde
ist der Lehrplan BGBl. Nr. 53/
1970 für die 7. Klasse (einschließlich
der Festsetzung der Stundenausmaße)
anzuwenden;
cc) das Stundenausmaß der Freigegenstände
Latein und Griechisch (außer
am Realistischen Gymnasium) beträgt
5 Wochenstunden;
dd) das Stundenausmaß des Freigegenstandes
Griechisch beträgt am Realistischen
Gymnasium 3 Wochenstunden.
c) 8. Klasse
Der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 für die
8. Klasse ist anzuwenden.
(2) Schuljahr 1971/72
a) 7. Klasse
Das Stundenausmaß des Freigegenstandes
Griechisch beträgt am Realistischen Gymnasium
3 Wochenstunden.
b) 8. Klasse
aa) Bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie
und Wirtschaftskunde ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 (einschließlich
der Festsetzung des Stundenausmaßes)
anzuwenden. Die Arbeitsgemeinschaft
aus Geschichte und
Sozialkunde — Geographie und Wirtschaftskunde
hat damit zu entfallen.
Bezüglich der unverbindlichen Übung
Politische Bildung ist der Lehrplan
BGBl. Nr. 53/1970 anzuwenden;
bb) bezüglich des Pflichtgegenstandes
Psychologie, Erziehungslehre und
Philosophie am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 sinngemäß
anzuwenden. Das Stundenausmaß
dieses Pflichtgegenstandes beträgt
jedoch 2 Wochenstunden;
cc) das Stundenausmaß des Freigegenstandes
Griechisch beträgt am Realistischen
Gymnasium 3 Wochenstunden.
(3) Schuljahr 1972/73
8. Klasse
Das Stundenausmaß des Freigegenstandes
Griechisch beträgt am Realistischen Gymnasium
3 Wochenstunden.
§ 4. Abweichend von den Bestimmungen des
Art. I § 1 lit. b sublit. aa gelten für das Musisch-
pädagogische Realgymnasium für die Schuljahre
1970/71, 1971/72 und 1972/73 folgende Übergangsbestimmungen
(1) Schuljahr 1970/71
a) 6. Klasse
aa) Bezüglich des Pflichtgegenstandes
Latein ist der Lehrplan der Anlage b
für die 7. Klasse anzuwenden;
bb) bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie
und Wirtschaftskunde ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 anzuwenden;
cc) in den Pflichtgegenständen Mathematik
und Naturgeschichte ist auf die
Änderungen des Lehrplanes für die
5. Klasse Bedacht zu nehmen;
dd) bezüglich des Pflichtgegenstandes
Physik ist der Lehrplan der Anlage c
für das Aufbaurealgymnasium für die
6. Klasse anzuwenden.
b) 7. Klasse
Bezüglich der Pflichtgegenstände Latein,
Mathematik und Physik ist der Lehrplan
BGBl. Nr. 53/1970, bezüglich des Pflichtgegenstandes
Geographie und Wirtschaftskunde
der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966
anzuwenden. Der Pflichtgegenstand Latein
schließt in der 7. Klasse ab.
c) 8. Klasse
Der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 für die
8. Klasse ist anzuwenden.
d) 9. Klasse
Der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für die
9. Klasse ist anzuwenden.
(2) Schuljahr 1971/72
a) 7. Klasse
Bezüglich des Pflichtgegenstandes Latein
ist der Lehrplan der Anlage b für die
8. Klasse, bezüglich des Pflichtgegenstandes
Geographie und Wirtschaftskunde der
Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 und bezüglich
des Pflichtgegenstandes Physik der
Lehrplan der Anlage c für das Aufbaurealgymnasium
für die 7. Klasse anzuwenden;
der Pflichtgegenstand Latein schließt in der
7. Klasse ab.
b) 8. Klasse
aa) Bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie
und Wirtschaftskunde ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 und
bezüglich der Pflichtgegenstände
Mathematik und Physik der Lehrplan
BGBl. Nr. 53/1970 (einschließlich der
Festsetzung der Stundenausmaße) anzuwenden;
die Arbeitsgemeinschaft
aus Geschichte und Sozialkunde —
Geographie und Wirtschaftskunde hat
zu entfallen;
bb) der Pflichtgegenstand Latein entfällt.
Bezüglich des Freigegenstandes Latein
ist der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970
anzuwenden;
cc) bezüglich der unverbindlichen Übung
Politische Bildung ist der Lehrplan
BGBl. Nr. 53/1970 (Anlage a) anzuwenden.
(3) Schuljahr 1972/73
8. Klasse
a) Bezüglich des Pflichtgegenstandes Geographie
und Wirtschaftskunde ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966, bezüglich
des Pflichtgegenstandes Mathematik der
Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 (einschließlich
der Festsetzung der Stundenausmaße)
und bezüglich des Pflichtgegenstandes
Physik der Lehrplan der Anlage c für das
Aufbaurealgymnasium für die 8. Klasse
anzuwenden. Die Arbeitsgemeinschaft aus
Geschichte und Sozialkunde — Geographie
und Wirtschaftskunde hat zu entfallen.
b) Der Pflichtgegenstand Latein entfällt. Bezüglich
des Freigegenstandes Latein ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 anzuwenden.
c) Bezüglich der unverbindlichen Übung
Politische Bildung ist der Lehrplan BGBl.
Nr. 53/1970 (Anlage a) anzuwenden.
§ 5. Abweichend von den Bestimmungen des
Art. I § 1 lit. b sublit. bb gelten für das Aufbaugymnasium
und das Aufbaurealgymnasium für
die Schuljahre 1970/71 und 1971/72 folgende
Übergangsbestimmungen
(1) Schuljahr 1970/71
a) 6. Klasse
§ 3 Abs. 1 lit. a sublit. aa ist anzuwenden.
b) 7. Klasse
aa) Bezüglich der Pflichtgegenstände
Griechisch, zweite lebende Fremdsprache,
Mathematik und Physik und
bezüglich des Freigegenstandes Griechisch
ist der Lehrplan BGBl. Nr. 53/
1970 (einschließlich der Festsetzung
der Stundenausmaße) anzuwenden;
bb) § 3 Abs. 1 lit. b ist sinngemäß anzuwenden.
c) 8. Klasse
Der Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970 für die
8. Klasse ist anzuwenden.
d) 9. Klasse
Der Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 für die
9. Klasse ist anzuwenden.
(2) Schuljahr 1971/72
8. Klasse
Abs. 1 lit. b sublit. aa ist sinngemäß anzuwenden.
§ 6. § 1 lit. b der Verordnung des Bundesministers
für Unterricht vom 4. Dezember 1969,
BGBl. Nr. 53/1970, über eine Änderung der
Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren
Schulen in den Schuljahren 1969/70 und 1970/71
ist bezüglich des Gymnasiums für Berufstätige
und des Realgymnasiums für Berufstätige auf
den 7. Halbjahrslehrgang vom Wintersemester
1970/71 bis zum Sommersemester 1973, auf den
8. Halbjahrslehrgang vom Sommersemester 1971
bis zum Wintersemester 1973/74 und auf den
9. Halbjahrslehrgang vom Wintersemester 1972/
1973 bis zum Sommersemester 1974 anzuwenden.
Bis zum jeweiligen Inkrafttreten der Anlage
d ist auf den jeweiligen 2. bis 6. Halbjahrslehrgang
der Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966 anzuwenden.
Artikel III
Bekanntmachung
Die in den Anlagen wiedergegebenen bzw.
genannten Lehrpläne für den Religionsunterricht
wurden von den betreffenden Kirchen und
Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit
gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der
Religionsunterrichtsgesetz-Novelle 1962, BGBl.
Nr. 243, bekanntgemacht.
Anlage a
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN
REALGYMNASIUMS FÜR MÄDCHEN
I. STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
DES GYMNASIUMS, DES
REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN
REALGYMNASIUMS
FÜR MÄDCHEN
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Lehrstoff
5. Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
b) Evangelischer Religionsunterricht
5 Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse
8. Klasse
Der Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 für die 7.,
8. und 9. Klasse ist so zu straffen, daß er in
der 7. und 8. Klasse erarbeitet werden kann.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
S.Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr 53/1970.
d) Israelitischer Religionsunterricht
5. Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Auf dem Deutschunterricht der Unterstufe
aufbauend, soll der Deutschunterricht der Oberstufe
den jungen Menschen zu Sicherheit und
Gewandtheit im mündlichen und schriftlichen
Ausdruck der deutschen Sprache führen; er soll
ihn befähigen, Erlebtes, Erfahrenes und eigene
Gedankengänge klar aufzufassen und darzustellen,
und ihn zu Sachlichkeit, Ehrlichkeit und
Besonnenheit im Denken, Reden und Schreiben
erziehen. Dabei sind auch Einblicke in Werden,
Bau und Darstellungsmittel der deutschen
Sprache und in die Beziehungen zwischen Denken,
sprachlichem Ausdruck und Wirkung des
gesprochenen und des geschriebenen Wortes zu
geben.
Die Schüler sind in die bedeutendsten Werke
des deutschsprachigen Schrifttums, soweit diese
bleibenden Wert haben oder für das Verständnis
unserer Zeit wichtig sind, einzuführen; dem dient
auch ein knapper Überblick über den Entwicklungsgang
der Dichtung. Dabei sind aus der
Weltliteratur Beispiele von hohem dichterischem
Rang bzw. von wesentlichem Einfluß auf die
deutschsprachige Literatur auszuwählen. Besondere
Beachtung gilt den Höhepunkten der österreichischen
Literatur. Das Verständnis für die
künstlerischen Werte sprachlicher Darstellung
und dichterischer Gestaltung ist zu wecken und
zu fördern. Der junge Mensch soll befähigt werden,
sich mit literarischen Werken der Vergangenheit
und der Gegenwart selbständig auseinanderzusetzen.
Urteilsfähigkeit gegenüber den
Massenmedien und ihrer künstlerischen Aussage
ist anzustreben.
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Pflege der richtigen Aussprache. Vorlesen (vorbereitet
und aus dem Stegreif) von Sachprosa,
von dichterischer Prosa und von Versen. Vortragen
auswendig gelernter Textstellen in gebundener
und ungebundener Sprache (Grundstimmung,
Klang, rhythmische Gliederung, Stimmführung
und Satzmelodie, Sprechtempo und Sprechstärke
entsprechend Form und Gehalt der Dichtung).
Mündliche Wiedergabe von Gelesenem und Besprochenem.
Kurze Redeübungen, Schülergespräch.
Aufsatzkunde
Kurzfassung längerer Berichte. Inhaltsangabe
(Herausschälen des Stoffkerns). Schilderung. Bildbeschreibung
und Bilddeutung. Einfache Erörterung
(Erschließen des Themas durch Stoffsammlung
in Stichworten, Begriffserklärung, Gliederungsübungen,
Anfertigen von Planskizzen).
Erarbeiten und Anwenden der notwendigen
Grundregeln für diese Aufsatzformen, Hinführen
zu angemessenem Ausdruck, zu Knappheit,
Genauigkeit, Deutlichkeit und Anschaulichkeit.
Sprach- und Stilkunde
Satzbaupläne, der verbale Aussagekern, die verbale
Klammer, Umstell- und Umformungsübungen.
Der Stilwert von Einzelsatz, Satzverbindung
und Satzgefüge, von kurzen und langen
Sätzen, von verblosen Sätzen. Die Ausdruckswerte
der Grundwortarten (Verbum, Substantiv,
Adjektiv) in ihren verschiedenen syntaktischen
Funktionen.
Beispiele für den Lautwandel der deutschen
Sprache; Entwicklung der neuhochdeutschen
Schriftsprache. Textvergleiche.
Lektüre und Literaturkunde
Einblick in Grundbegriffe der Poetik anhand
von Beispielen (Wesen und Formen der Lyrik,
Epik und Dramatik). Als Lektüre ein Trauerspiel
oder Schauspiel, ein Lustspiel; Kurzgeschichten,
eine Novelle, allenfalls ein Roman.
Theaterkunde. Fortsetzung der Medienerziehung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im
3. Trimester, eine im 2. Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Fortführen der Leseübungen. Auswendiglernen
von Textstellen, allenfalls auch von mittelhochdeutschen
(etwa einige Strophen des Nibelungenliedes,
ein Gedicht Walthers von der Vogelweide).
Kurze Redeübungen (vorbereitet und
unvorbereitet) mit anschließendem Schülergespräch
(allenfalls auch als Stoffsammlung für
einfache Besinnungsaufsätze), auch im Zusammenhang
mit der Lektüre von Dichtungen.
Übungen zur Diskussion.
Aufsatzkunde
Von der sachlichen Beschreibung zur Charakteristik
(direkte und indirekte Charakteristik,
Möglichkeiten des Aufbaues einer Charakteristik).
Inhaltsangabe mit erhöhten Anforderungen
als Vorübung zum Interpretationsaufsatz. Der
Besinnungsaufsatz als gegliederte sachliche Erörterung
mit Wertung (auch einfache literarische
Themen), Gliederungs- und Aufbauübungen zur
methodischen Erschließung eines klar abzugrenzenden
Problemkreises. Abfassen von Protokollen
und Exzerpten.
Ausbau und Ordnung des begrifflichen Wortschatzes,
Natürlichkeit und Exaktheit im Sachstil.
Sprach- und Stilkunde
Weitere Besprechung von Satzbauplänen (das
symmetrisch gebaute Satzgefüge, die nominale
Blockbildung in der Prosa der Gegenwart u. a.).
Der Stilwert von Relativ- und Konjunktionalsätzen.
Bildhaftigkeit der Sprache: Vergleich,
Metapher, Symbol, Chiffre.
Lektüre und Literaturkunde
Höhepunkte des deutschsprachigen Schrifttums
bis zum Sturm und Drang: Nibelungenlied oder
Wolframs Parzival — Walther von der Vogelweide
— barocke Lyrik — Grimmeishausen, Simplizissimus
— das barocke Theater und das Wiener
Volkstheater (Molière; Grillparzer, Raimund,
Nestroy: insgesamt zwei Werke) — Lessing und
die Bedeutung Shakespeares (ein Drama) — der
junge Goethe (Lyrik), der junge Schiller (ein
Drama).
Werke der zeitgenössischen Literatur.
Hörspiel, Fernsehspiel, Film.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten (davon zwei zweistündig),
je zwei im 1. und im 3., eine im 2. Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Übungen zu ausdrucksvollem Vortrag. Mündliche
Interpretationen. Referate. Einführung in
Wesen und Formen der Diskussion.
Aufsatzkunde
Der Besinnungsaufsatz als verborgenes Streitgespräch
(Darlegung eines Themas von verschiedenen
Blickpunkten, Übereinstimmung von Gedankengang
und Beantwortung der Themenfrage).
Die literarische Facharbeit (jeweils nur ein
Teilaspekt einer Dichtung). Der Interpretationsaufsatz
über Kurzgeschichten oder in sich geschlossene
dramatische Szenen, allenfalls über Gedichte.
Sprach- und Stilkunde
Stilkritische Übungen zur Festigung des
Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für
die Interpretation von Dichtungen, an verschiedenen
Texten (Gedankenfolge, Wortwahl, Wortbedeutung,
allgemeine Beurteilung des Wortschatzes,
der Stilwert des Beiwortes; Wortklang,
Rhythmus; Satzbau, Stilfiguren u. ähnl.).
Im Zusammenhang mit diesen Übungen Hinweis
auf den Wesensunterschied zwischen sachlicher
(auch wissenschaftlicher) und dichterischer
Sprache.
Lektüre und Literaturkunde
Höhepunkte des deutschsprachigen Schrifttums
von der Klassik bis um 1900: die Weimarer
Klassik — Goethes Faust I und II (in Auszügen)
— Formen- und Ideenwelt der Romantik (am
Beispiel der Lyrik oder einer Novelle) — Kleist
(eine Novelle) — Stifter (eine Novelle) — der
Realismus (eine Novelle) — Grillparzer (ein
spätes Drama) — der Einfluß des Auslandes.
Werke der zeitgenössischen Literatur.
Fortführung der Medienerziehung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Vier zweistündige Schularbeiten, zwei im 1. Trimester,
je eine im 2. und im 3. Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Die Technik der Rede (Gliederung, Stichwortzettel,
Redestil). Diskussionen. Referate unter
stärkerer Verwendung von Arbeitsbehelfen (z. B.
Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Umfangreichere
Interpretationen dichterischer und anderer
Texte.
Aufsatzkunde
Besinnungsaufsatz. Literarische Facharbeit (dabei
ist auf die Form des Zitierens und die sinnvolle
Verwendung von Zitaten besonders zu achten).
Interpretationsaufsatz über Kurzgeschichten,
Monologe oder Gedichte (Gegenüberstellung motivgleicher
Texte), geeignete Filme, Hör- und
Fernsehspiele.
Sprach- und Stilkunde
Kritische Untersuchungen zu Bau und Wirkungsmöglichkeiten
der Sprache. Wechselwirkung
zwischen Sprach- und Gesellschaftsform. Epochenstil.
Kritische Betrachtung der Ausdrucksmittel
in Presse, Werbung, Hörfunk, Fernsehen
und Film. Die Manipulation der Wirklichkeit.
Lektüre und Literaturkunde
Die literarischen Strömungen des 20. Jahrhunderts.
Das Hauptgewicht liegt auf dem österreichischen
Beitrag zum deutschsprachigen Schrifttum.
Höhepunkte: Büchner (ein Drama) und das
moderne Theater — die Wegbereiter der modernen
Literatur — die Gegenwartsliteratur am Beispiel
einiger bedeutender Vertreter und Werke.
Literatur und Gesellschaft.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze der Unterstufe
sind sinngemäß anzuwenden.
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen
im Unterricht einander durchdringen, damit von
verschiedenen Blickpunkten die Leistung der
Sprache und das Wesen der Dichtung bewußt
werden. Die einzelnen Stoffgebiete sind gleichwertig.
Auf Können und Verstehen ist mehr
Gewicht zu legen als auf bloßes Fachwissen. Die
Lehraufgaben sind so auszuwählen, daß besonders
solche Probleme des persönlichen Lebens
und der Gemeinschaft behandelt werden, die
Kritikfähigkeit und Selbständigkeit verlangen.
Sprech- und Leseerziehung
Das laut- und sinnrichtige Lesen ist auch auf
der Oberstufe planmäßig fortzuführen und soll
sich dem künstlerischen Vortrag nähern. Dabei
muß der Schüler die Fertigkeit erlangen, sich
vom Text zu lösen und die Zuhörer unmittelbar
anzusprechen. Das Lesen soll den Zugang zur
Dichtung öffnen, künstlerische Werte vermitteln
und die Grundlagen für den Unterricht in Grammatik
und Aufsatztechnik bieten.
Beim Vortragen von Texten hat der Schüler
den Zusammenhang von Inhalt, Klang und Bedeutung
herauszuarbeiten (Schallplatten und Tonbandaufnahmen
dienen dem Vergleich und der
Kontrolle).
Redeübungen müssen zum freien Sprechen erziehen
und das Sprechdenken fördern. Eine natürliche
Sprechsituation sichert auch die notwendige
Mitarbeit der Zuhörer. In geeigneten Fällen tritt
neben das Referat in der 8. Klasse die wirkungsbewußte
Rede.
Durch die Diskussion wird zu Sachlichkeit,
geistiger Wendigkeit und Selbstzucht erzogen. Die
Schüler haben auf die Argumente der Diskussionspartner
einzugehen und nicht nur vorgefaßte
Meinungen zu vertreten.
Aufsatzkunde
Der Aufsatzunterricht soll zu verantwortungsbewußtem
und überlegtem Gebrauch der Sprache
erziehen und den Schüler anleiten, ein Thema in
schlüssiger Gedankenfolge zu behandeln (Stoffsammlung,
Klärung von Begriffen). Der Besinnungsaufsatz
darf nicht in ein geläufiges, selbstsicheres
Niederschreiben von Gemeinplätzen ausarten.
Die literarische Facharbeit dient dem
Durchdenken literarischer Werke, nicht aber dem
Nachweis literarhistorischer Kenntnisse. Der Interpretationsaufsatz
darf keine Inhaltsparaphrase
sein. Ein zufriedenstellender Unterrichtsertrag
hängt von einer Themenstellung ab, die den
Schüler nicht überfordert. Themen können gegebenenfalls
auch aus Sachgebieten anderer Unterrichtsgegenstände
gewählt werden.
Sprach- und Stilkunde
Der Schüler soll die in der Sprache angelegten
Prägungsmöglichkeiten erkennen und seinem Ausdruck
dienstbar machen. Dazu bedarf es auf der
Oberstufe systematischer Unterweisungen in der
Grammatik, die nicht der Analyse, sondern der
gestaltenden Kraft der Sprache gelten. Auch bei
der Interpretation ist eine grammatikalisch-stilistische
Betrachtung notwendig, weil vor allem
sie eine gesicherte Grundlage für die Bewertung
eines Sprachkunstwerkes bietet. Die Darstellung
von Grammatik, Stilkunde, Sprachgeschichte und
Metrik soll grundsätzlich anhand von Texten erfolgen.
Rechtschreibübungen sind nach Bedarf
vorzusehen.
Lektüre und Literaturkunde
Für die Literaturkunde sind literarhistorische
Kenntnisse notwendig; sie sind nicht Selbstzweck,
sondern dürfen nur so weit vermittelt werden,
als sie für das Verständnis der Dichtung unentbehrlich
sind. Die im Lehrplan angegebenen
Höhepunkte sollen in den geistesgeschichtlichen
Zusammenhang eingeordnet werden. Dabei bietet
sich auch Gelegenheit, auf Werke griechischer und
römischer Dichtung einzugehen (besonders an den
Oberstufenformen ohne Latein). Grundsätzlich
ist jeweils eine Ganzschrift in den Mittelpunkt
der Betrachtung zu stellen. Sie muß für ihre
Epoche charakteristisch, darüber hinaus aber als
Kunstwerk von bleibendem Wert sein. Die angegebene
Lektüre stellt einen Kernstoff dar; die
Erweiterung des Stoffes, u. a. auch in Privatlektüre,
hängt von der Persönlichkeit des Lehrers
und der Zusammensetzung der Klasse ab und
soll allein der Beschäftigung mit der Dichtung
dienen, wobei für jede Altersstufe Beispiele aus
der Gegenwartsliteratur als zeitlich nicht gebundener
Lesestoff vorzuziehen sind. In allen Klassen
sind wertvolle Leistungen des Theaters (gegebenenfalls
Sprechplatte), des Films, des Hörspiels
(gegebenenfalls Tonbandaufnahme, Schulfunk)
und des Fernsehens (Schulfernsehen) zu
besprechen.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch)
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die auf der Unterstufe erworbenen Kenntnisse
und Fertigkeiten sollen mit dem Ziel erweitert
und vertieft werden, daß der Schüler
Gehörtes und Gelesenes aus dem vermittelten
Lehrgut und der eigenen Erlebniswelt versteht
und erfaßt und sich darüber mündlich und schriftlich
möglichst einwandfrei ausdrücken kann. Damit
sollen ihm die Voraussetzungen für seine
Fortbildung, für das Einarbeiten in eine Fachsprache
und für die Teilnahme am kulturellen,
technischen und wirtschaftlichen Leben der
fremdsprachigen Welt vermittelt werden.
Der Schüler soll einen gründlichen Einblick
in die Eigenart der fremden Länder, deren Sprache
er erlernt, und ihrer Menschen erhalten; er
soll ihr staatliches und gesellschaftliches, geistiges
und wirtschaftliches Leben sowie ihre Leistung
für Europa und die Welt kennenlernen und dadurch
zu sachlich begründeten Urteilen, zur Einsicht
in die Notwendigkeit der Verständigung
und Zusammenarbeit der Völker und damit zu
einer fruchtbaren Erweiterung seines Weltbildes
gelangen.
Die eingehende Beschäftigung mit der fremden
Sprache und der Vergleich mit der Muttersprache
wie mit den anderen an der Schule gelehrten
Sprachen sollen zur Verfeinerung des Sprachgefühls
und zur Stärkung der Fähigkeit zu kritischem
Denken beitragen, die Beziehung zwischen
Denken und Sprechen bewußt machen und
den wohlüberlegten Gebrauch der Muttersprache
fördern.
Durch die Begegnung mit wertvollen Werken
der fremdsprachigen Literatur soll der junge
Mensch zu inneren Erlebnissen geführt werden,
die der Entfaltung seiner Persönlichkeit dienen.
Englisch
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Streifzüge durch die englischsprechende Welt
Eigenart von Land und Leuten, vor allem in
Großbritannien und in den USA. Bilder aus
Schulleben, Arbeit, Sport und Freizeit, aus dem
Leben großer Persönlichkeiten und aus der Vergangenheit.
Zwei Erzählungen, allenfalls auch dramatische
Szenen, aus dem neueren Schrifttum, wenn nötig
in gekürzter Form. Gelegentlich Gedichte.
Sprachlehre
Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse
vertieft und erweitert werden
(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen
nach Bedarf durchgeführte Übungen);
besonders sind zu berücksichtigen: Bildung und
Gebrauch der Zeiten, Formen und Gebrauch der
Modalhilfsverben, Funktion der Nominalformen
des Verbums (Infinitive, Participle, Gerund), Besonderheiten
im Gebrauch von Adjektiv und
Adverb, Gebrauch der Präpositionen, unbestimmte
Fürwörter, Besonderheiten im Gebrauch
des Artikels.
Mündliche und schriftliche Übungen
Mündliche und schriftliche Wiedergabe von
Gehörtem und Gelesenem. Inhaltsangaben. Bildbeschreibungen
und Bilddeutungen. Umformungen,
einfache Berichte, Briefe. Vorübungen zum
freien Aufsatz. Erklärung neuer oder schwieriger
Wörter durch bekannte und einfachere. Hörübungen,
Diktate und Übersetzungsübungen im
Zusammenhang mit anderen Übungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Kennzeichnende Einrichtungen der englischsprechenden
Welt. Die Bevölkerung Großbritanniens
und die englische Sprache als Ergebnis der
Geschichte.
Einblick in für die Gegenwart bedeutungsvolle
historische Entwicklungen bis um 1700 (Magna
Charta, Aufstieg Englands unter den Tudors,
Reformation, Auseinandersetzung zwischen Königtum
und Parlament).
Auswahl aus Werken des 19. und 20. Jahrhunderts,
darunter eine Ganzschrift. Kurze
charakteristische Proben aus Dramen Shakespeares.
Einfache Zeitungslektüre.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 5. Klasse, jedoch mit gesteigerten
Anforderungen. Übungen zum freien Aufsatz;
Sammlung von Aussagen zu einem gegebenen
Thema; Reizwortaufgaben; Nacherzählung und
freie Umgestaltung; Ordnung und Gliederung
von Gedanken über ein in der Schule behandeltes
Thema; Gliederung von Texten. Gelegentlich
Übungen im Übersetzen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Dichtung und anschauliche Sachprosa zu folgenden
Stoffgebieten
Die englische und die amerikanische Regierungsform
als Beispiele für moderne Demokratie.
Gesellschaftliche, kulturelle, wirtschaftliche
und staatspolitische Entwicklungen in Großbritannien
und in den USA bis um 1900 (Entstehung
der Vereinigten Staaten von Amerika, Erschließung
des nordamerikanischen Kontinents, Gegensatz
zwischen Nord- und Südstaaten; technische
Revolution und soziale Umschichtung; Weltmachtstellung
Großbritanniens).
Ausgewählte Szenen aus einem Drama Shakespeares.
Proben aus dem Schrifttum des 19. Jahrhunderts;
mindestens eine Ganzschrift aus der
Gegenwartsliteratur. Ausgewählte Abschnitte aus
Zeitungen bzw. Zeitschriften.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wiedergaben, Berichte und Schilderungen.
Übungen in freier Rede und im freien Aufsatz,
deren Themen sachlich und sprachlich gründlich
vorbereitet wurden. Versuche in freier Wechselrede
(z. B. panel discussion). Versuche in freier
Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen oder mündlichen
Wiedergabe von Gehörtem. Gelegentlich
Übungen im Übersetzen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs. Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Dichtung und anschauliche Sachprosa im Zusammenhang
mit folgenden Stoffgebieten
Der Mensch im Maschinenzeitalter; Bedeutung
der Presse; moderne Massenmedien. Die angelsächsischen
Mächte im Weltgeschehen von der
Jahrhundertwende bis zur Gegenwart (gesellschaftliche,
kulturelle, technische und wirtschaftliche
Umwälzungen seit dem Ersten Weltkrieg).
Zwei Ganzschriften aus der zeitgenössischen
englischsprachigen Literatur. Bedeutsame Beiträge
Großbritanniens und der USA zur Weltliteratur.
Abschnitte aus Zeitungen und Zeitschriften.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 7. Klasse, wobei dem freien Aufsatz
und der Wechselrede größerer Raum zu geben
ist. Versuche im Interpretieren und Kommentieren
ausgewählter Textstellen. Gelegentlich
Übersetzungen aus dem Englischen und ins
Englische, wobei die Ausdrucks- und Stileigentümlichkeiten
des Englischen mit denen der Muttersprache
verglichen werden sollen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe
sind sinngemäß anzuwenden.
Aussprache und Schreibung
Auch auf der gesamten Oberstufe ist der richtigen
Lautbildung und Tonführung ebenso wie
dem angemessenen Sprechrhythmus (Schwachtonformen
!) gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.
Auftretende Mängel sind durch Übungen,
die nach Bedarf angesetzt werden, zu beseitigen.
Planmäßige Verwendung von Schallplatten,
Tonbändern, Filmen, von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen
und von Sprachübungsgeräten
dient der Gewöhnung der Schüler an verschiedene
Sprecher. Geläufigkeit im Sprechen und
richtige Artikulation sollen durch geeignete
Übungen gefördert werden (sinngerechtes Vorlesen,
Rezitation, Vortragen auswendig gelernter
Texte und allenfalls szenische Darstellung).
Außerdem soll der Schüler zur Selbstkontrolle
angeleitet werden, auch unter Benützung technischer
Hilfsmittel.
Zur Sicherung der richtigen Schreibung sind
bei Bedarf zweckdienliche Übungen einzuschalten.
Wortschatz
Der Schüler soll den Wortschatz und die
Kenntnis idiomatischer Wendungen bei der Lektüre
und im Unterrichtsgespräch erwerben. Durch
Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten
muß der Grundwortschatz des Schülers stetig
und konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger
Wiederholung und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist
das Sprachkönnen der Schüler zu fördern. Hiebei
können die Ergebnisse der neueren Wort- und
Strukturforschung in bezug auf Häufigkeit und
Verfügbarkeit des Sprachgutes sehr von Nutzen
sein.
Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen
von Wörtern z. B. nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,
Beziehungen zu anderen Sprachen
nützlich. Im Mittelpunkt der Erweiterung des
Wortschatzes steht das Erarbeiten unbekannter
Wörter durch Erklärung und Umschreibung,
wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges
Wörterbuch unentbehrlich ist. Durch solche Verknüpfung
des neuen und des alten Sprachgutes
wird die aktive Sprachbeherrschung gesteigert
und gesichert.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der
fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von
Gedanken. Das Denken in der fremden Sprache
muß angestrebt werden.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch soll vor allem an den
Lesestoff anschließen oder auf ihn vorbereiten.
Es soll darüber hinaus Tagesereignisse und persönliche
Erfahrungen einbeziehen, damit auch
Alltagssprache und Konversation gepflegt werden.
Die Stoffgebiete sind im Hinblick auf die notwendige
Auswahl des Lesestoffes angeführt; es
kann aber auch anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet
und seinem Schwierigkeitsgrad nach der
betreffenden Klasse angemessen ist. Die Lektüre
von Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch
als Hausaufgabe gegeben werden.
Sprachlich schwierigere Werke, vor allem Dramen
Shakespeares, sollen in englisch kommentierten
Ausgaben gelesen werden, damit das moderne
Englisch auch bei der Besprechung und
Auswertung solcher Werke geübt wird. Bei der
Auswahl von Zeitungs- und Zeitschriftenlektüre
ist besonders sorgfältig auf Inhalt und Form zu
achten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Für die Behandlung der historischen Stoffgebiete
in der 6. und 7. Klasse ist die Koordination
mit dem Unterricht aus Geschichte und
Sozialkunde herzustellen.
Sprachlehre
Die Behandlung der Grammatik auf der Oberstufe
soll sich auf besondere Gebiete beschränken,
jedenfalls aber von Texten ausgehen. Die auf der
Unterstufe erworbenen Grammatikkenntnisse
sollen vertieft und gefestigt werden. Charakteristische
Sprachstrukturen sind nach Form und
Bedeutung gelegentlich in systematischen Zusammenfassungen
zu erarbeiten. Übungen zur Grammatik
sind nach dem jeweiligen Bedarf der Klasse
anzusetzen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern; sie bilden auch
die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten. Übersetzungsübungen sollen vorwiegend
in der Klasse durchgeführt werden. Bei
Schularbeiten dürfen Übersetzungen aus dem
Englischen, wenn überhaupt, nur als Teilaufgabe
gestellt werden. Übertragungen eines zusammenhängenden
deutschen Textes ins Englische sind
bei Schularbeiten nicht zu fordern.
Französisch
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Wortschatz
Vertiefung und Erweiterung des Wortschatzes
entsprechend dem Gesprächs- und Lesestoff und
den Interessen der Schüler: Geographisches, Reisen
aller Art; französischer Alltag, Arbeit, Spiel
und Sport.
Gesprächs- und Lesestoff
Weitere Einführung in die Frankreichkunde
anhand geeigneter, gegebenenfalls gekürzter
Originaltexte in lebendiger Gegenwartssprache
Lebensverhältnisse in Stadt und Land; bedeutende
Persönlichkeiten; Abenteuer und Entdeckungen;
Vorbilder und Leistungen; Kindheit und
Jugend.
Sprachlehre
Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse
vertieft und erweitert werden
(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen
nach Bedarf durchgeführte Übungen);
besonders zu berücksichtigen sind: Sicherheit im
Gebrauch der Zeiten und Aussageweisen, Unterschied
zwischen passé composé und passé simple
einerseits und imparfait anderseits, Nebensätze
und ihre Verkürzungen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Sachgebundenes Unterrichtsgespräch, ausgehend
von der Auflösung gelesener Texte in Frage
und Antwort. Zusammenfassen von Gehörtem
und Gelesenem. Erzählende Wiedergabe von Vorgängen
und Sachverhalten als Erlebnis und Beobachtung.
Briefe. Übungen zur Festigung von
Teilgebieten der Grammatik; im Anschluß an das
jeweils durchgenommene Lehrgut gelegentlich
Übersetzungen; Diktate.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Charakteristische Proben aus der französischen
Literatur, vornehmlich des 19. und 20. Jahrhunderts
Novellen, humoristische Erzählungen,
Theaterstücke, gekürzte Romane mit Betonung
des Kulturkundlichen. Texte aus der Welt der
Wirtschaft und der Technik. Einfache Zeitungslektüre,
dabei Hinweise auf Einrichtungen des
öffentlichen Lebens.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Zusammenfassung von Gehörtem und Gelesenem,
unmittelbare Widergabe vorgelesener, dem
Schüler noch nicht bekannter Texte. Übungen
im freien Sprechen vor der Klasse; anschließend
Auswertung im Klassengespräch. Erweitern und
Entwickeln gegebener Inhalte als Vorübung zum
freien Aufsatz. Gelegentlich Übersetzungsübungen,
auch vom Französischen ins Deutsche.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Proben aus der Literatur der Klassik (ein Werk
von Moliere) und der Aufklärung, um die geistigen
Grundlagen dieser Epochen (einschließlich
der Französischen Revolution) und ihre tragenden
Persönlichkeiten zu veranschaulichen.
Proben aus der Literatur des 19. Jahrhunderts;
Lesestoff aus der Gegenwart, womöglich eine
Ganzschrift. Zeitungslektüre.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Darstellung bemerkenswerter Geschehnisse und
Sachverhalte; Stellungnahme zu bestimmten, sich
aus dem Unterricht ergebenden Fragen. Redeübung,
Erörterung, Diskussion. Versuche in freier
Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen oder mündlichen
Wiedergabe von Gehörtem. Pflege des
freien Aufsatzes aus vorbereiteten Themenkreisen,
wobei auf die idiomatische Ausdrucksweise
besonders zu achten ist. Gelegentlich Übersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Proben aus der Literatur des 19. Jahrhunderts,
besonders aus seiner 2. Hälfte; Proben aus der
Literatur des 20. Jahrhunderts, die ein wirklichkeitsnahes
Frankreichbild vermitteln. Die wirtschaftliche,
politische, gesellschaftliche und kulturelle
Entwicklung Frankreichs in der neuesten
Zeit. Frankreich als Mittler. Querverbindungen
zu Österreich.
Französisches Fühlen und Denken in den verschiedenen
Lebensbereichen. Frankreichs Ausstrahlung
auf die Welt. Verbreitungsgebiete des
Französischen.
Ein oder zwei Ganzschriften aus dem Schrifttum
der Gegenwart; auch Sachliteratur. Schwierigere
Zeitungs- und Zeitschriftenlektüre.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Redeübung, Referat mit kritischer Stellungnahme,
Diskussion. Weiterführen der Mitschriften
(Protokoll). Idiomatische Ausdrucksweise,
Vermeiden muttersprachlicher Denk- und Sprachgewohnheiten.
Gelegentlich Vergleich der Stilmittel
der deutschen und der französischen Sprache.
Gelegentlich Übersetzungen.
Weiterentwicklung des freien Aufsatzes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe
sind sinngemäß anzuwenden.
Aussprache und Rechtschreibung
Die französische Aussprache in ihrer typischen
Form ist durch vertiefende, wenn nötig auch
systematische Wiederholung zum aktiven Besitz
des Schülers zu machen; durch muttersprachlichen
Dialekt oder durch Jargon bedingte Aussprachefehler
sind unablässig zu bekämpfen. Die Unterschiede
zwischen Alltags-, gepflegter Umgangs- und
Vortragssprache sind herauszustellen (genauere
Behandlung des „e instable", der Assimilation
und der Bindungen). Planmäßiger Einsatz
von Schallplatten, Tonbändern, Filmen,
Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von
Sprachübungsgeräten soll den Schüler an verschiedene
Sprecher gewöhnen. Die Geläufigkeit
im Sprechen und die Korrektheit der Artikulation
sind durch geeignete Übungen zu fördern
(sinngemäßes Vorlesen, Rezitation charakteristischer
Stellen, allenfalls szenische Darstellung). Besondere
Aufmerksamkeit ist dem Sprechrhythmus
und der Satzmelodie längerer Perioden zu
widmen.
Zur Sicherung der Rechtschreibung sind gelegentlich
angemessene Übungen durchzuführen
und orthographische Nachlässigkeiten zu beseitigen.
Wortschatz
Der Schüler soll den Wortschatz und die Kenntnis
idiomatischer Wendungen bei der Lektüre
und im Unterrichtsgespräch erwerben. Durch die
Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten
muß der Grundwortschatz des Schülers stetig
und konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger
Wiederholung und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
Sprachkönnen der Schüler zu fördern. Hiebei
können die Ergebnisse der neueren Wort- und
Strukturforschung in bezug auf Häufigkeit und
Verfügbarkeit des Sprachgutes sehr von Nutzen
sein.
Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen von
Wörtern z. B. nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,
Beziehungen zu anderen Sprachen nützlich.
Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung
und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung
unbekannter Wörter durch schon bekannte,
wozu das einsprachige Wörterbuch unentbehrlich
ist.
Wenn der Schüler das ihm zur Verfügung
stehende Sprachgut immer wieder heranziehen
und in Erklärungen verwenden muß, wird seine
aktive Sprachbeherrschung gesteigert und gesichert.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der
fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von
Gedanken. Das Denken in der fremden Sprache
muß angestrebt werden.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch soll vor allem an den
Lesestoff anschließen oder darauf vorbereiten. Es
soll darüber hinaus Tagesereignisse und persönliche
Erfahrungen einbeziehen, damit auch Alltagssprache
und Konversation gepflegt werden.
Die Stoffgebiete sind im Hinblick auf die notwendige
Auswahl des Lesestoffes angeführt; es
kann aber auch anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet
und seinem Schwierigkeitsgrad nach der
betreffenden Klasse angemessen ist. Die Lektüre
von Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch
als Hausaufgabe gegeben werden. Der Lesestoff
soll jedenfalls reichlich Gelegenheit zur Auswertung
geben, der Spracherziehung förderlich, inhaltlich
wertvoll und in Stil und Ausdruck beispielhaft
sein. Sprachlich schwierigere Werke, vor
allem Proben aus den Werken des 17. und
18. Jahrhunderts, sollen in französisch kommentierten
Ausgaben gelesen werden, damit das moderne
Französisch auch bei der Besprechung und
Auswertung solcher Werke verwendet wird. Auch
Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften sollen
gelesen und besprochen werden, doch ist bei
ihrer Auswahl nach Inhalt und Form besondere
Sorgfalt angebracht.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Die Behandlung der Grammatik auf der Oberstufe
soll sich auf besondere Gebiete beschränken,
jedenfalls aber von Texten ausgehen. Die auf
der Unterstufe erworbenen Grammatikkenntnisse
sollen vertieft und gefestigt werden; Übungen
zur Grammatik sind nach dem jeweiligen
Bedarf der Klasse anzusetzen. Charakteristische
Sprachstruktüren sind nach Form und Bedeutung
gelegentlich in systematischen Zusammenfassungen
zu erarbeiten.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern; sie bilden auch die
Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten.
Italienisch
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Wortschatz
Vertiefen und Erweitern des Wortschatzes entsprechend
dem Gesprächs- und Lesestoff und den
Interessen der Schüler.
Gesprächs- und Lesestoff
Lesestücke hauptsächlich erzählenden Inhaltes
als Ausgangspunkt für ein lebendiges Gespräch.
Wirklichkeitsnahe Dialoge aus dem Alltag.
Einige kürzere und ansprechende Gedichte.
Ein sprachlich und inhaltlich der Altersstufe
angemessenes vollständiges Werk aus der neueren
Literatur, wenn nötig mit Kürzungen.
Sprachlehre
Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse
vertieft und erweitert werden
(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen
nach Bedarf durchgeführte Übungen);
besonders zu berücksichtigen sind: Sicherheit im
Gebrauch der Zeiten und Aussageweisen, Unterschied
zwischen imperfetto und passato remoto,
Nebensätze und ihre Verkürzungen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Einfache Erlebnisberichte. Planmäßige Erweiterung
der Sachgebiete. Fragen und Antworten
im Anschluß an den Lehrstoff. Kurzgefaßte Inhaltsangaben
größerer Lesestücke. Gelegentlich
Übersetzungen. Briefe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Lebensbilder großer Italiener; Darstellung
geschichtlich und kulturell bedeutsamer Ereignisse.
Lesestücke zur Italienkunde.
Kurzgeschichten, Novellen und Gedichte der
italienischen Gegenwartsliteratur. Einfache Zeitungslektüre.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Weiterer Ausbau des Wortschatzes und Steigerung
des Ausdrucksvermögens durch Gespräche
über aktuelle Ereignisse. Vervollständigung der
wichtigsten Sachgebiete. Inhaltsangaben von Erzählungen
als Vorübung zum freien Aufsatz.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs und Lesestoff
Proben aus der italienischen Literatur, die Land
und Leute Italiens charakterisieren. Dazu geeignete
Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften. Eine
Ganzschrift aus der neueren Literatur, wenn
nötig mit Kürzungen. Allenfalls Besprechung
wertvoller, landeskundlich aufschlußreicher Bilder.
Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Übungen in freier Rede. Übungen zum freien
Aufsatz. Zusammenfassung schwierigerer und
längerer Lesestücke. Fallweise Übungen zu flüssigem
Übersetzen. Arbeit mit dem einsprachigen
Wörterbuch.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Charakteristische Proben italienischer Literatur
der älteren Blütezeit bis einschließlich des
19. Jahrhunderts. Das Italien von heute an Hand
eines repräsentativen Werkes der Gegenwartsliteratur;
Lektüre schwierigerer Zeitungs- und
Zeitschriftenartikel.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Verfeinerung des sprachlichen Ausdrucks. Freie
Diskussion im Zusammenhang mit dem erarbeiteten
Lehrstoff und mit Referaten. Weitere Übungen
im freien Aufsatz (Besinnungsaufsatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe
sind sinngemäß anzuwenden.
Sprache des Unterrichts ist das Italienische.
Der Muttersprache kommt im Unterricht lediglich
die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche
Fragen der Grammatik und des Stils zu
klären und das Verständnis schwieriger Textstellen
zu sichern. Bei schriftlichen Übersetzungsarbeiten
ist einwandfreier deutscher Ausdruck zu
verlangen. Auch bei mündlichen Übersetzungen
ist dieser Forderung ständige Aufmerksamkeit
zu widmen. Wenn nötig, können auch Übersetzzungen
in die Fremdsprache zur Festigung der
Grammatikkenntnisse geübt werden.
Der Lehrstoff wird in steigendem Maße durch
die Lektüre bestimmt, an die sich stets Diskussionen
oder schriftliche Auswertungen anschließen
sollen. Auf die mannigfaltigen Beziehungen der
beiden Kulturstaaten Österreich und Italien und
auf die Bedeutung Roms als des Zentrums der
Christenheit ist besonders einzugehen.
Aussprache und Rechtschreibung
Die Pflege einer guten Aussprache und vor
allem die Übung der von der Muttersprache abweichenden
Satzmelodie darf bis zur letzten
Klasse nicht vernachlässigt werden. Es ist darauf
zu achten, daß der Schüler zwischen der Alltagssprache
und einer gehobenen, gepflegten Ausdrucksform
genau zu unterscheiden lernt. Schallplatten,
Tonbänder, Filme, Schulfunk- und Schulfernsehsendungen
und Sprachübungsgeräte sind
nützliche Hilfen und planmäßig in den Unterricht
einzubauen. Auch das ausschnittweise Lesen
von Theaterstücken mit verteilten Rollen ist gelegentlich
zu üben.
Wortschatz
Der Wortschatz erweitert sich im Laufe der
Lektüre und des Gesprächs im Unterricht. Dabei
ist darauf zu achten, daß die Stoffgebiete der
Lektüre möglichst vielseitig sind, um den Wortschatz
und damit auch das Sprachkönnen nach
allen Seiten auszubauen. Dazu gehört auch, daß
den Schülern noch unbekannte Wörter durch
bekannte erklärt werden; auch die Schüler sind
zu solchen Übungen anzuhalten. Hiebei leistet
ein einsprachiges Wörterbuch gute Dienste. Häufige
Redewendungen sollen zum Wissensgut des
Schülers gehören, der sich im Laufe der Zeit
vor allem auch mündlich geläufig und idiomatisch
auszudrücken und die Muttersprache dabei
immer weiter auszuschalten lernen soll.
Gesprächs- und Lesestoff
Die Lektüre wird in der Oberstufe immer
mehr Gegenstand des Unterrichtsgespräches sein,
aber auch aktuelle Themen müssen immer wieder
behandelt werden. Hiebei ist darauf zu achten,
daß sich eine möglichst flüssige Konversation
entwickelt. Die Auswahl des Lesestoffes trifft der
Lehrer aus den angeführten Stoffgebieten; die
Lektüre soll für den Schüler interessant und
sprachlich förderlich sein. Geeignete Schulfunksendungen
und andere audio-visuelle Lehrmittel
sind auszuwerten. Zeitungen und Zeitschriften
sind zur Behandlung aktueller Themen zu benutzen,
wobei jedoch sehr auf ihre Qualität geachtet
werden muß. Die Schüler sind auch zu
Privatlektüre anzuregen, die gelegentlich in geeigneter
Form zu überprüfen ist.
Sprachlehre
Die Erwerbung der unentbehrlichen Grammatikkenntnisse
geschieht auf induktive Weise
und anhand von Beispielen aus dem Gesprächs- und
Lesestoff. Durch Klassengespräch und Lektüre
ergeben sich zwanglos Gelegenheiten, jene
Wortformen und Sprachstrukturen zu vermitteln,
die einen möglichst korrekten Gebrauch der
Fremdsprache gewährleisten. Systematische Zusammenfassungen
sollen erst nach Sicherung
eines ausreichenden Sprachkönnens gegeben werden.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und
sprachlicher Art ist durch jeweils angemessene
Übungen zu festigen und zu sichern; sie bilden
auch die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen
und Schularbeiten.
Russisch
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Wortschatz
Planmäßige Erweiterung des aktiven und passiven
Wortschatzes im Anschluß an Übungen zur
Schulung des verstehenden Hörens und der Aussprache,
an Lektüre, an Sprechübungen über
Situationen des Alltags und aktuelle Themen, an
Erlebnisberichte u. a.
Gesprächs- und Lesestoff
Kurze Erzählungen oder Proben aus je einem
erzählenden Werk der Literatur des 19. und
20. Jahrhunderts; aktuelle Texte.
Sprachlehre
Auf der gesamten Oberstufe sollen die Grammatikkenntnisse
vertieft und erweitert werden
(neben gelegentlichen systematischen Zusammenfassungen
nach Bedarf durchgeführte Übungen);
besonders zu berücksichtigen sind: vom Deutschen
abweichende Konstruktionen; Gebrauch der
Vorwörter; Rektion der Zeitwörter; Präfixe und
Suffixe; Grundlagen der Wortbildungslehre; Gebrauch
der Fälle, der Zeiten und der Aspekte;
Unterschiede zwischen russischer und deutscher
Ausdrucksweise.
Mündliche und schriftliche Übungen
Übungen zur Grammatik. Wiedergabe von Gelesenem
und Gehörtem mit steigenden Anforderungen;
fallweise Übersetzung schwieriger
Textstellen ins Deutsche; weitere Aufsatzübungen
aus der Erlebniswelt des Schülers und im
Anschluß an Sachgebiete und Gesprächsstoffe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Einzelne Bilder aus der Geschichte des russischen
Reiches bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts.
Zeitlich nicht gebundener Lesestoff, den Interessen
der Schüler entsprechend; Anleitung zu
Privatlektüre.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 5. Klasse; weitere Pflege des Aufsatzes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Weiterführung der Geschichtsbilder bis 1917.
Die Sowjetunion von heute.
Längere Leseproben aus literarischen Meisterwerken
des 19. Jahrhunderts (Proben aus Romanen,
Dramen; Novellen und Gedichte); moderne
Kurzgeschichten. Förderung der Privatlektüre.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt. Gelegentlich
praktisch verwertbare Beispiele für die Verwandtschaft
des Russischen mit anderen slawischen
Sprachen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie bisher; Zusammenfassungen umfangreicherer
Lesestoffe. Berichte, Beschreibungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Staatliches und kulturelles Leben, wirtschaftliche
und soziale Probleme in der Sowjetunion.
Vergleich der Bezeichnungen österreichischer und
sowjetischer staatlicher und wirtschaftlicher Einrichtungen.
Ein dramatisches oder erzählendes Werk eines
bedeutenden zeitgenössischen russischen Autors;
Proben aus der Lyrik des 19. und des 20. Jahrhunderts;
moderne Kurzgeschichten; zeitlich nicht
gebundener Lesestoff; Texte aus Zeitungen und
Zeitschriften über kulturelle, technische, wirtschaftliche
und wissenschaftliche Themen als Beitrag
zur Gegenwartskunde.
Sprachlehre
Wie bei der 5. Klasse angeführt.
Mündliche und schriftliche Übungen
Referate und Diskussionen, auch in Verbindung
mit der Privatlektüre. Aufsatzübungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Die didaktischen Grundsätze für die Unterstufe
sind sinngemäß anzuwenden.
Der Unterricht erfolgt grundsätzlich in russischer
Sprache. Auch in der Sprachlehre ist weitgehend
die russische Terminologie zu verwenden.
Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben (z. B.
beim Verständnis einer Textstelle, bei Fragen
des Stils, der Grammatik oder der Landeskunde),
kann gelegentlich auf die Muttersprache zurückgegriffen
werden.
Der Lehrstoff wird vornehmlich durch die
Lektüre, in geringerem Umfange auch durch den
Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes
Gespräch soll nach Möglichkeit in die Lektüre
einführen, eine mündliche oder schriftliche Auswertung
hat immer zu erfolgen. Die Verwendung
audio-visueller Hilfsmittel sowohl zur Vermittlung
von Kenntnissen als auch zur Erwerbung
von Fertigkeiten ist dringend zu empfehlen.
Schulung des Gehörs und der Aussprache
Auf der gesamten Oberstufe muß das verstehende
Hören mit wachsendem Schwierigkeitsgrad
(schwierigerem Wortschatz, schnellerem
Tempo, verschiedenen Sprechern) weiter geübt
werden.
Die Aussprache und Intonation mit gesteigerten
Anforderungen an das Sprechtempo ist ständig
zu verbessern. Die typischen Merkmale der
russischen Aussprache (Palatalisation, freier Akzent
und Reduktion, Assimilation) sind vertiefend
zu wiederholen, wenn nötig, auch systematisch.
Störende Einflüsse der Muttersprache, auch des
heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen. Auf
die Verschiedenheiten der Aussprache und Intonation,
die durch Sprechsituation und Stilebene
bedingt sind, ist besonders hinzuweisen.
Audio-visuelle Hilfsmittel (Tonband und
Schallplatte, Funk und Film, Sprachübungsgeräte
u. a.) sind planmäßig zu verwenden. Das geläufige
Sprechen und die korrekte Aussprache
sind durch geeignete Übungen zu fördern (sinngemäßes
Vorlesen, Auswendiglernen und Rezitieren
von charakteristischen Stellen und Liedertexten,
allenfalls auch szenische Darstellung).
Rechtschreibung
Gelegentlich sind angemessene Übungen durchzuführen;
Nachlässigkeiten müssen beseitigt
werden (unrichtige Form der zyrillischen Buchstaben,
besonders der Großbuchstaben; Fehler
bei der Silbentrennung, Zeichensetzung und
Transkription).
Wortschatz
Die allmähliche Erweiterung des Wortschatzes
geschieht anhand der Lektüre und des Unterrichtsgespräches
(im Zusammenhang mit den
dazugehörigen Stoffgebieten). Von Zeit zu Zeit
sind Zusammenfassungen von Wörtern z. B. nach
Sachkreisen, Wortverwandtschaften und Wortableitungen,
Beziehungen zu anderen Sprachen
nützlich, wobei auf die Wortbildungslehre (Präfixe
und Suffixe) besonders hinzuweisen ist. Das
fruchtbarste Mittel zur Bereicherung und Festigung
des Wortschatzes ist die Erklärung unbekannter
Wörter durch schon bekannte, wobei
ein einsprachiges Wörterbuch gute Dienste leistet.
Wenn der Schüler das ihm zur Verfügung stehende
Sprachgut immer wieder heranziehen und
in Erklärungen verwenden muß, wird seine aktive
Sprachbeherrschung gesteigert und gesichert.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und charakteristische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch
der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels
von Gedanken. Das Denken in der fremden
Sprache muß angestrebt werden.
Sprechübungen
Das Unterrichtsgespräch ergibt sich vor allem
im Anschluß an den Lesestoff oder auch als Vorbereitung
zur Lektüre. Es soll darüber hinaus
Tagesereignisse und persönliche Erfahrungen einbeziehen,
damit auch Alltagssprache und Konversation
gepflegt werden.
Lesestoff
Die Stoffgebiete sind im Hinblick auf die notwendige
Auswahl des Lesestoffes angeführt. Es
kann aber auch anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet
und seinem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden
Klasse angemessen ist. Die Lektüre von
Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch als
Hausaufgabe gegeben werden. Der Lesestoff soll
jedenfalls reichlich Gelegenheit zur Auswertung
geben, der Sprecherziehung förderlich, inhaltlich
wertvoll und in Stil und Ausdruck beispielhaft
sein. Textstellen aus Zeitungen und Zeitschriften
müssen nach Inhalt und Form mit besonderer
Sorgfalt ausgewählt werden. Privatlektüre der
Schüler ist in angemessenem Umfange zu veranlassen
und in geeigneter Form zu überprüfen.
Sprachlehre
Die Behandlung der Grammatik soll sich auf
besondere Gebiete beschränken, jedenfalls aber
von Texten ausgehen. Die auf der Unterstufe
erworbenen Grammatikkenntnisse müssen gefestigt
und vertieft werden. Übungen aus der
Grammatik sind nach dem jeweiligen Bedarf der
Klasse anzusetzen. Dabei wird eine Kurzgrammatik
als Nachschlagewerk gute Dienste leisten.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist durch jeweils angemessene Übungen
planmäßig zu festigen und zu sichern. Sie bilden
auch die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen
und Schularbeiten.
LATEIN
(am Gymnasium)
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch Spracherlernung und Lektüre ausgewählter
Originalwerke soll der Schüler befähigt
werden, leichtere bis mittelschwere lateinische
Texte vornehmlich der klassischen Zeit in gutes
Deutsch zu übertragen und zu interpretieren.
Der Schüler soll im Zuge der Spracherlernung
Struktur und Geist der lateinischen Sprache erfassen
und ihrer formalbildenden Werte innewerden.
Die Spracherlernung durch Spracheinsicht
und Sprachübung dient der geistigen
Schulung ebenso wie das stete Bemühen, lateinische
Texte zu verstehen und selbständig einwandfrei
in die Muttersprache zu übertragen, und die
organisch aus dem Unterricht erwachsende sprachvergleichende
Betrachtung, die sich auf die lebenden
Fremdsprachen (am Humanistischen
Gymnasium auch auf das Griechische), besonders
aber auf die Muttersprache richtet. Die Übersetzungsarbeit
hat in fruchtbarer Wechselwirkung
der beiden Sprachen ein tieferes Verständnis der
Muttersprache zu entwickeln und durch das ständige
Bemühen um angemessene Wiedergabe bei
diszipliniertem Denken das sprachliche Ausdrucksvermögen
zu fördern.
Der Schüler soll anhand der Lektüre verstehen
lernen, daß die politische Wirksamkeit
der Römer die staatsrechtlichen Normen Europas
entscheidend geformt und seine historische
Entwicklung bestimmt hat, sowie daß die kulturellen
Leistungen der Römer in ihrem überwiegenden
Teil den ersten humanistischen Prozeß
einer schöpferischen Aneignung des griechischen
Kulturgutes innerhalb des Abendlandes darstellen
und bis zur Gegenwart bedeutsam geblieben
sind.
Die Behandlung zentraler Themenkreise hat
im Zusammenhang mit der Lektüre dieser Bildungsaufgabe
im Sinne der Konzentration der
Bildung zu dienen.
Lehrstoff
Oberstufe
5. Klasse (5 Wochenstunden)
In Verbindung mit der Schriftstellerlektüre
Festigung und systematische Zusammenfassung
der Grammatikkenntnisse und gelegentlich
sprachkundliche Betrachtungen.
Lesen von Schriftwerken
Auswahl aus Caesars Bellum Gallicum.
Allenfalls: Auswahl aus leichten Prosatexten
(z. B. Stellen aus Cornelius Nepos, Sueton, Eugippius,
Inschriften; Proben aus dem Neuen Testament).
Spätestens ab März: Auswahl aus Ovid.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Lesen von Schriftwerken
Zum Themenkreis „Römische Republik": eine
Rede Ciceros.
Allenfalls: Briefe Ciceros.
Auswahl aus Sallust und (oder) Livius.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im
3. Trimester, eine im 2. Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Lesen von Schriftwerken
Auswahl aus Gedichten Catulls.
Zum Themenkreis „Augusteische Zeit": Auswahl
aus Vergils Aeneis.
Zum Themenkreis „Römische Philosophie"
Auswahl aus Ciceros Philosophischen Schriften,
allenfalls auch aus Senecas Briefen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3. Trimester,
eine im 2. Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Lesen von Schriftwerken
Zum Themenkreis „Augusteische Zeit": Auswahl
aus Horaz.
Allenfalls: Proben aus Vergils Eklogen.
Zum Themenkreis „Kaiserzeit": Auswahl aus
Tacitus. Historisch bedeutsame Briefe des Jüngeren
Plinius (Ausbruch des Vesuv. Christenbriefe).
Allenfalls: Proben aus der christlichen Literatur.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Mit Beginn der Schriftstellerlektüre soll die
Gewinnung und Vertiefung von Kenntnissen aus
der Sprachlehre und Sprachkunde vom Originaltext
ausgehen. Dabei soll der Schüler angeleitet
werden, selbsttätig Beispiele für charakteristische
sprachliche und grammatische Erscheinungen dem
Text zu entnehmen und allenfalls in Form einer
Beispielsammlung systematisch zu ordnen (funktionale
Grammatik). Die Fähigkeit, auf Grund
des richtigen Erkennens der Endungen der Wortformen
den Satzbau zu erfassen, muß weiter
gepflegt und gefördert werden.
Unbedingt ist auf sinngemäßes, lautgerechtes,
auch die Silbenquantitäten berücksichtigendes Lesen
der Texte Wert zu legen. Es wird empfohlen,
daß am Beginn der Lektüre eines Autors der
Lehrer durch eigenes Vorlesen die Schüler zu
einem ersten Verständnis der Stelle hinführt und
das sinngemäße Lesen der Schüler anregt.
Auch Schulfunk, Schallplatte und Tonband sollen
herangezogen werden.
Unbedingt ist auf sprachreine und stilgerechte
Übersetzung Wert zu legen. Latinismen in Wortübersetzungen,
in Redewendungen und im Satzbau
sind sorgfältig zu vermeiden.
Beim Einprägen lateinischer Wörter und Redewendungen
muß auf Bedeutungsfelder, Wortfamilien
und auf die Wortbildung in erhöhtem
Maße Rücksicht genommen werden. Auch die
Beziehungen zu deutschen Fremd- und Lehnwörtern,
zum Wortschatz der lebenden Fremdsprachen
und des Griechischen sollen in den Dienst
dieser Aufgabe gestellt werden.
Durch sprachkundliche Betrachtungen anhand
der Schriftstellerlektüre wird die Einsicht in die
Eigenart des Sprachbaues und der Ausdrucksmittel
des Lateinischen in sprachgeschichtlicher
und kulturkundlicher Richtung vertieft.
Mit dem Beginn der Schriftstellerlektüre sind
die Schüler in die Benützung des Wörterbuches
einzuführen, um leichtere bis mittelschwere
lateinische Texte selbständig übersetzen zu können.
Dazu sollen anfangs einige Zeilen zur Übersetzung
aufgegeben (nach Bedarf mit Anleitungen)
und der darauf folgende Text als Stegreifübersetzung
in der Schule erarbeitet werden.
Herausschreiben von Vokabeln ohne gleichzeitige
Übersetzung ist als Aufgabe nicht zu fordern.
Zwei- oder dreimal im Jahr wären größere Abschnitte
auf längere Zeit zur Vorbereitung aufzugeben
(Kursorische Lektüre).
Eine hastige, auf Bewältigung eines umfangreichen
Lesestoffes ausgerichtete Lektüre kann
der umfassenden Bildungs- und Lehraufgabe des
Lateinunterrichts ebensowenig gerecht werden
wie ein grammatisch fundiertes Übersetzen, wenn
es bei der Erzielung eines rein sprachlichen Verständnisses
stehenbleibt.
Bei der Auswahl und Anordnung der Schriftsteller
berücksichtigt der formale Gesichtspunkt
den Schwierigkeitsgrad und die Verteilung von
Prosa und Dichtung, der geistesgeschichtliche
Aspekt ihre Bildungswerte und ihr lebendiges
Weiterwirken bis in die neueste Zeit.
Catull sollte mit den Gedichten zu Wort kommen,
die unmittelbarer Ausdruck seines persönlichen
Empfindens und Erlebens sind. Bei Horaz
ist vor allem eine Auswahl aus den Oden und
Epoden zu vermitteln.
Die Auswertung der Lektüre der Historiker
— Caesar, Livius und (oder) Sallust (nach dem
Ermessen des Lehrers), Tacitus — sowie der
politischen und staatsphilosophischen Schriften
bietet dem Lehrer wertvolle Gelegenheiten, Themen
der staatsbürgerlichen Erziehung exemplarisch
zu behandeln.
Gelegentliche Lektüre von Proben aus dem
spät-, mittel- und neulateinischen Schrifttum ist
möglich.
Die Ausarbeitung der literarischen, historischen
oder philosophischen Themen zu Themenkreisen
soll den Schüler dazu anleiten, das Gelernte in
größere Zusammenhänge einzuordnen, und soll
sein Interesse für vielfältige und über den Bereich
der Antike hinausweisende Beziehungen wecken.
Neben der Lektüre der Originaltexte sollen
daher auch andere Unterrichtsmittel ergänzend
Anwendung finden, wie Schülerreferate und gemeinsame
Erarbeitung innerhalb des Unterrichts,
Lektüre von Übersetzungen, Schultheater, audiovisuelle
Hilfsmittel, Führungen, gemeinsame Veranstaltungen
zweier oder mehrerer Unterrichtsgegenstände
zur Behandlung eines Themas. Die
Erörterung etwa folgender zusammenfassender
Themenkreise in Auswahl ist zu empfehlen
Darstellung kultureller und politischer Zusammenhänge
am Beispiel einer bedeutenden Epoche.
Die Römerzeit in Österreich.
Griechische, etruskische und römische Kunst
(Architektur).
Griechenland und die römische Kultur.
Leitgedanken und weltgeschichtliche Ereignisse
der römischen Geschichte.
Römische Staatstheorie und die Einheit Europas
in der Antike.
Die Entwicklung des römischen Rechts.
Roms Verhältnis zu anderen Religionen.
Eigenart und Aufbau der lateinischen Sprache.
Das Humanismusproblem in historischer Sicht.
Schriftliche Arbeiten
Das Ausmaß der schriftlichen Arbeiten wird
von den Erfordernissen des Unterrichts bestimmt.
Vom Einsetzen der Schriftstellerlektüre an sind
alle Schularbeiten ausschließlich Übersetzungen
aus dem Lateinischen ins Deutsche.
Auf eine allmähliche vorsichtige Steigerung
unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades
ist sorgfältig Bedacht zu nehmen. Jedenfalls sind
die Arbeiten so zu gestalten, daß sie vom Durchschnitt
der Klasse ohne Hast bewältigt werden
können. Gesamtumfang der Schularbeiten: bei
den einstündigen Schularbeiten der 5., 6. und
7. Klasse allmähliche Steigerung von 80 bis
120 lateinischen Wörtern (Prosatexte) bzw. von
80 bis 100 Wörtern (Dichtertexte); bei den zweistündigen
Schularbeiten der 8. Klasse 140 bis
160, bei der dreistündigen Schularbeit 180 bis
200 lateinische Wörter.
Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können
entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben
und Konstruktionshilfen geboten werden.
Die Verwendung des Wörterbuches bei den
Schularbeiten in der 7. und 8. Klasse ist den
Schülern zu gestatten.
LATEIN
(am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium und
am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, leichte lateinische
Texte zu lesen und auf Grund sicherer
Sprachkenntnisse mit Verständnis zu übersetzen.
Der Lateinunterricht am Realgymnasium soll
durch Vermittlung einiger charakteristischer
Schöpfungen des römischen Schrifttums Ver-
ständnis für die Bedeutung der Antike als einer
der Grundlagen der europäischen Kultur und für
die Rolle des Lateinischen bei der Vermittlung
der antiken Wertordnungen und Denkformen
anbahnen sowie auf sein Weiterwirken namentlich
in der wissenschaftlichen Fachsprache hinweisen.
Auch am Realgymnasium muß der Lateinunterricht
seinem formalen Bildungsauftrag gerecht
werden, durch den Vergleich mit den lebenden
Fremdsprachen und besonders mit der Muttersprache
sowie durch die ständige Übersetzungsarbeit
ein tieferes Verstehen der Muttersprache
zu entwickeln und durch diszipliniertes Denken
bei der Suche nach angemessener Wiedergabe
das sprachliche Ausdrucksvermögen zu fördern.
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Formenlehre
Deklination der Substantiva, Deklination und
Komparation der Adjektiva, Bildung und Komparation
der Adverbia, wichtigste Pronomina
(personalia, possessiva, reflexiva, demonstrativa,
einfache relativa, interrogativa, von den Pronomina
indefinita: nemo, nihil, nullus, alter und
alius) und Numeralia (cardinalia und ordinalia).
Konjugation des Verbums einschließlich des Konjunktivs,
der Bildungen des Perfektstamms und
der Partizipia des Präsens und des Perfekts, esse
und seine Komposita.
Satzlehre
Einfache Hauptsätze; häufigste indikativische
Nebensätze; Begehrsätze ohne Sonderformen,
Finalsätze, Sätze mit cum narrativum, indirekte
Ergänzungsfragen, irreale Konditionalsätze, Konsekutivsätze;
einfache Partizipialkonstruktionen;
Infinitivkonstruktionen.
Wortschatz
Exakte Aneignung von Wörtern und Redewendungen
zur Vorbereitung auf die Schriftstellerlektüre.
Einführung in die griechisch-römische Kulturwelt.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester eine,
im 2. und 3. Trimester je zwei.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Formen- und Satzlehre
Noch nicht behandelte Pronomina und Numeralia;
Verba deponentia, anomala und defectiva.
Ergänzung der Satzlehre.
Wortschatz
Planmäßige Erweiterung.
Lesen von Schriftwerken
Etwa ab März: ausgewählte Abschnitte aus
Caesars Bellum Gallicum und (oder) Auswahl
aus leichten Prosatexten (z. B. Stellen aus Cornelius
Nepos, Sueton, Eugippius, Inschriften; Proben
aus dem Neuen Testament).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3. Trimester,
eine im 2. Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
In Verbindung mit der Lektüre Festigung und
Vertiefung der Grammatikkenntnisse; gelegentlich
sprachkundliche Betrachtungen.
Lesen von Schriftwerken
Eine sprachlich leichte Rede Ciceros und (oder)
Auswahl aus Sallust.
Etwa ab März: Einführung in die Dichterlektüre
Auswahl aus Ovid.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3. Trimester,
eine im 2. Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Lesen von Schriftwerken
Auswahl aus den Gedichten Catulls.
Auswahl aus den Briefen des Jüngeren Plinius
(jedenfalls: Ausbruch des Vesuv; Christenbriefe).
Proben aus den philosophischen Schriften Ciceros.
Allenfalls: Proben aus Seneca und aus christlicher
Literatur.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Der Elementarunterricht am Realgymnasium
verlangt trotz seines späteren Beginns eine nicht
minder behutsame und gründliche Einführung
in die Sprache als der am Gymnasium, doch wird
er von Anfang an, der höheren Altersstufe und
ihrem gereifteren Denken entsprechend, einen
anderen Weg einzuschlagen haben. Es geht weniger
um das Bilden als vielmehr um das Erkennen
der einzelnen Wort- und Satzformen. Daher ist
es notwendig, die Schüler zunächst „endungssicher"
zu machen.
Beim Fortschreiten von einfachem zu kompliziertem
Satzbau sollen die charakteristischen Erscheinungen
des lateinischen Sprachbaus nach dem
Grade ihrer Häufigkeit und Wichtigkeit angeordnet
und erarbeitet werden.
Die funktionale Grammatik, d. h. das selbsttätige
Entnehmen charakteristischer sprachlicher
und grammatischer Erscheinungen aus den gelesenen
Textproben und ihre systematische Einordnung
in eine Beispielsammlung, soll möglichst
früh einsetzen.
Es muß darauf Wert gelegt werden, daß die
Schüler durch das richtige Erfassen der einzelnen
Nominal-, Verbal- und Satzformen in exakter
Weise in den Sinn des Satzes eindringen und daß
durch richtiges, sinngemäßes Lesen der Sätze dem
Verständnis des Sinnes vorgearbeitet wird. Das
Vorlesen durch den Lehrer ist weitestgehend zu
pflegen.
Auf eine möglichst angemessene Wiedergabe in
gutem Deutsch ist zu dringen.
Beim Einprägen lateinischer Wörter und Redewendungen
muß von vornherein auf die Zusammenstellung
von Zusammengehörigem (Bedeutungsfelder,
Wortfamilien und Wortbildung), auf
verwandte Bildungen im Deutschen und in der
grundständigen Fremdsprache sowie auf Termini
der bereits bekannten Fachsprachen hingewiesen
werden.
Die Prosalektüre kann durch Proben aus antiken,
mittel- und neulateinischen Schriftstellern,
die den besonderen Bildungsaufgaben dieser
Oberstufenformen Rechnung tragen und die geisteswissenschaftliche
Bildung der Schüler vertiefen,
ergänzt werden.
Die Dichterlesung erfordert eine starke Führung
durch den Lehrer. Es empfiehlt sich, durch
Proben, die in wertvollen deutschen Nachdichtungen
geboten werden, die Dichterlektüre thematisch
zu erweitern und in ihrem Eindruck
zu vertiefen.
Mit Beginn der Schriftstellerlektüre sind die
Schüler in die Benützung des Wörterbuches einzuführen.
Die Betrachtung antiker Bild- und Bauwerke
soll eine wertvolle und anregende Illustration der
Lektüre bieten.
Alle Schularbeiten sind in der Regel Übersetzungen
aus dem Lateinischen ins Deutsche (in
der 5. Klasse und in der ersten Schuljahreshälfte
der 6. Klasse auch Trefformen und Einsetzübungen).
Vom Einsetzen der Lektüre originallateinischer
Stellen an sind als Schularbeiten originallateinische
Stellen vorzulegen. Der Gesamtumfang
der Schularbeiten hat in der 5. Klasse anfangs
etwa 40 bis 50 und bei allmählicher Steigerung
am Ende der 6. Klasse etwa 60 bis 80,
in der 7. Klasse bei Prosatexten 80 bis 100, bei
Dichtertexten höchstens 80 lateinische Wörter zu
betragen, bei den zweistündigen Schularbeiten der
8. Klasse 120 bis 140, bei der dreistündigen Schularbeit
160 bis 180. In jeder Klasse sind alle
Schwierigkeiten, die das Durchschnittsmaß übersteigen,
fernzuhalten und die Aufgaben so zu
stellen, daß sie vom Durchschnitt der Klasse ohne
Hast bewältigt werden können.
Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können
entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben
und Konstruktionshilfen geboten werden.
Die Verwendung des Wörterbuches bei den
Schularbeiten in der zweiten Hälfte der 7. Klasse
und in der 8. Klasse ist den Schülern zu gestatten.
GRIECHISCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch Spracherlernung, Lektüre ausgewählter
Originale sowie durch Einführung in den Geist
der griechischen Kultur soll der Schüler befähigt
werden, leichte griechische Texte in gutes
Deutsch zu übertragen, zu interpretieren und
in ihrer kulturhistorischen Bedeutung zu verstehen.
Durch das ständige Bemühen um angemessene
Wiedergabe des Originaltextes soll das sprachliche
Ausdrucksvermögen gefördert werden.
Der Schüler soll die wichtigsten Ausdrucksformen
der griechischen Kultur kennen und ihre
weiterwirkende Kraft im europäischen Denken
und Schaffen der Neuzeit verstehen lernen.
Begegnung und Auseinandersetzung mit Leitgedanken
griechischer Dichtung und Philosophie
sollen dem Schüler vor allem in Fragestellungen
und Deutungen, die sich auf die Existenz des
Menschen und seine Aufgabe in der Welt beziehen,
zum persönlichkeitsbildenden Erlebnis werden.
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Grundtatsachen der attischen Formen- (seltenere
Formen ausgeschlossen), Kasus- und Satzlehre
unter Ausschluß schwierigerer Abschnitte,
deren Beherrschung am Beginn der Schriftstellerlektüre
nicht unbedingt notwendig ist.
Genaue Aneignung von Wörtern und Redewendungen
zur Vorbereitung auf die Schriftstellerlektüre.
Der Lese- und Übungsstoff soll neben den der
Erarbeitung der Formen- und Satzlehre dienenden
Einzelsätzen Bilder aus dem griechischen
Leben, aus der griechischen Sage und Geschichte
sowie Sprichwörter, Sprüche und Gedächtnisverse
bieten.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester
eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Ergänzung und Abschluß der attischen Formen-,
Kasus- und Satzlehre.
Auswahl aus Homer.
Griechisches Epos und homerische Welt (in
zusammenfassender Darstellung).
Allenfalls: ausgewählte Abschnitte aus dem
Neuen Testament.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3.,
eine im 2. Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Auswahl aus Platon.
Grundprobleme des griechischen Denkens
(besonders des philosophischen und des staatspolitischen).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im 3.,
eine im 2. Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Auswahl aus einer Tragödie.
Das griechische Drama als wesentliche Ausdrucksform
seiner Epoche (politische und kulturelle
Zusammenhänge, athenische Demokratie);
seine Entstehung und sein Weiterwirken in der
europäischen Literatur.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Hinsichtlich der Spracherlernung sind die für
Latein am Gymnasium aufgestellten didaktischen
Grundsätze sinngemäß anzuwenden. Unter ständiger
Bedachtnahme auf die künftige Schriftstellerlektüre
ist eine solide Grundlage in der
Formen- und Satzlehre zu schaffen sowie der
erforderliche Wortschatz zu erarbeiten und zu
festigen.
Vom Einsetzen des Unterrichts an ist besonders
auf das Üben vom Griechischen her Gewicht
zu legen und sind schriftliche Haus- und Schulübungen
zu geben, damit die Schüler rasch mit
Schrift und Akzentsetzung vertraut werden und
ihnen damit der Zugang zu der Sprache eröffnet
wird.
Am Beginn der Schriftstellerlektüre sind die
Schüler zur Benützung des Wörterbuches anzuleiten.
Bei der Lektüre der Tragödie ist die Behandlung
je einer Stelle aus vergleichbaren Dramen
der beiden anderen Tragiker möglich; es kann
dabei der Weg von der Vorklassik über die
Klassik zur Moderne an dem Prototyp der europäischen
Kultur begreiflich gemacht werden.
Neben der Lektüre der Originaltexte sollen
andere Unterrichtsmittel ergänzend Anwendung
finden, wie Schülerreferate und gemeinsames
Erarbeiten im Unterricht, Lektüre von Übersetzungen,
Schultheater, audio-visuelle Hilfsmittel,
Führungen, gemeinsame Veranstaltungen
zweier oder mehrerer Unterrichtsgegenstände
zur Behandlung eines Themas.
Zu den schriftlichen Arbeiten
In den Schularbeiten der 5. Klasse sind vor
allem griechisch-deutsche Sätze und Formenübungen
als Aufgabe zu stellen. Von der 6. bis
zur 8. Klasse sind alle Schularbeiten Übersetzungen
aus dem Griechischen.
Auf jeder Stufe sind alle Schwierigkeiten, die
das Durchschnittsmaß übersteigen, unbedingt
fernzuhalten.
Der Gesamtumfang der Schularbeiten soll in
der 5. Klasse anfangs etwa 40 griechische Wörter
betragen; er soll bei allmählicher Steigerung am
Ende der 6. Klasse etwa 70, in der 7. Klasse
etwa 80 bis 90, bei den zweistündigen Schularbeiten
der 8. Klasse 120 bis 140 und bei der
dreistündigen Schularbeit 150 bis 170 griechische
Wörter betragen.
Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können
entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben
und Konstruktionshilfen geboten werden.
Die Verwendung des Wörterbuches bei den
Schularbeiten in der zweiten Hälfte der 7. Klasse
und in der 8. Klasse ist den Schülern zu gestatten.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler zu Gewandtheit
im richtigen Gebrauch der Fremdsprache
führen; dazu gehören eine Sprechweise, die sich
die Aussprache des fremdsprachigen Gebildeten
zum Vorbild nimmt, Kenntnis der zum korrekten
Gebrauch der Sprache erforderlichen Grammatik,
ein angemessener Wort- und Phrasenschatz,
das Vermögen, Gehörtes und Gelesenes
zu verstehen, sowie die Fähigkeit, nicht zu
schwierige Sachverhalte und Gedankengänge
mündlich und schriftlich in der Fremdsprache
idiomatisch auszudrücken.
Anhand kulturkundlicher und literarisch wertvoller
Texte ist den Schülern eine angemessene
Kenntnis des fremden Landes, seiner Probleme
und seiner Bedeutung für Europa und die Welt
zu vermitteln und das Verständnis fremder
Wesensart zu erschließen.
Die Beschäftigung mit der Fremdsprache wie
der Vergleich mit der Muttersprache und den
anderen an der Schule gelehrten Sprachen sollen
zur Verfeinerung des Sprachgefühls und zur
Stärkung der Fähigkeit zu kritischem Denken
führen, die Beziehungen zwischen Denken und
Sprechen bewußt machen und den wohlüberlegten
Gebrauch der Muttersprache fördern. Die
Begegnung des jungen Menschen mit wertvollen
Werken der fremdsprachigen Literatur soll zur
Entfaltung seiner Persönlichkeit beitragen.
Englisch
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache
Sorgfältige Vermittlung einer gepflegten Aussprache,
ausgehend von der Nachahmung; Schulung
des Gehörs und der Sprechorgane an
anfangs kurzen, sinnvollen Sätzen, die sich aus
dem Gesprächs- und Lesestoff ergeben oder zu
ihm hinführen sollen. Besondere Beachtung der
dem Deutschen fremden Laute, Unterschied zwischen
stimmhaften und stimmlosen Konsonanten,
Schwachtonformen, die dem Englischen eigene
Intonation. Die internationale Lautschrift als
Merkhilfe und zum Verständnis der Ausspracheangaben
der Wörterverzeichnisse.
Schreibung
Planmäßige Übungen zur Sicherung der
Rechtschreibung durch Niederschrift auswendig
gelernter kurzer Texte und durch Diktate; allmähliches
Fortschreiten von unveränderten Texten
zu leicht veränderten.
Gesprächs- und Lesestoff
Einfache Gespräche in der Klasse und Lektüre
von Lesestücken (Erzählungen, Schilderungen,
Dialoge), die von der Umwelt des Schülers ausgehen
und in den Alltag der englischsprechenden
Völker einführen, zur Vermittlung eines ausreichenden
Wort- und Phrasenschatzes; Gedichte
und Lieder.
Sprachlehre
Grundlegende Formen und Fügungen; regelmäßige
und unregelmäßige Mehrzahlbildung des
Hauptwortes; Genitivbildung; bestimmter und
unbestimmter Artikel; das Eigenschaftswort und
seine Steigerung; das Stützwort one; Fürwörter;
Zahlwörter; Tätigkeits- und Leideform des Zeitwortes
im Present und Past (Simple und Expanded
Form) und tätige Form des Future; regelmäßige
und häufigste unregelmäßige Zeitwörter;
Frage und Verneinung (mit und ohne to
do); Befehl und Verbot; to have, to be, to do
und die modalen Hilfszeitwörter; Bildung und
Steigerung der Umstandswörter; wichtigste Vorwörter;
häufigste bei- und unterordnende Bindewörter;
Wortfolge Subjekt—Prädikat—Objekt;
Stellung der Umstandsbestimmung.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen kurzer Prosastellen, Dialoge,
Gedichte und Liedertexte; Wiedergabe gut
durchgearbeiteter Lesestücke, zuerst durch Beantworten
und Stellen von Fragen, später zusammenhängend;
Umformen von Lesestücken, z. B.
in Gesprächsform und Szenen; einfache Bildbeschreibung.
Einsetz- und Umformübungen.
Diktate in Anlehnung an den Gesprächs- und
Lesestoff. Gelegentlich einfache Übersetzungen
ins Englische im Anschluß an den Lesestoff
(Rückübersetzungen).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester
eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigen der Aussprache durch planmäßige
Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen
und durch gelegentliche systematische Zusammenstellungen.
Bei gesteigertem Sprechtempo
Beachtung von Bindung, Schwachtonformen und
Satzmelodie.
Gesprächs- und Lesestoff
Lesestücke in erzählender Form, Briefe und
Dialoge, die das Alltagsleben behandeln und
weiter in das Leben der englischsprechenden
Völker einführen.
Eine handlungsreiche längere Erzählung oder
ein Einakter bzw. Szenen aus einem dramatischen
Werk. Gedichte und Lieder.
Sprachlehre
Erweiterung und Vertiefung der Grammatikkenntnisse
Gebrauch der Einzahl und der Mehrzahl
und des Genitivs; die Substantivierung des
Eigenschaftswortes; Besonderheiten im Gebrauch
der Fürwörter; das Zeitwort in allen übrigen
Zeiten und Formen; vom Deutschen abweichender
Gebrauch der Zeiten. Die gebräuchlichsten
Arten der Nebensätze, besonders Bedingungssätze.
Weitere Vorwörter und Bindewörter.
Mündliche und schriftliche Übungen
Gelegentlich Auswendiglernen von Gedichten;
Wiedergabe durchgearbeiteten Lesestoffs durch
Beantworten von Fragen und in zusammenhängender
Form; Umformen des Lesestoffs; Bildbeschreibungen;
Nacherzählen einfacher vom
Lehrer dargebotener Geschichten; einfache Erlebnisberichte;
Einsetz- und Umformübungen; einfache
Aufsatzübungen im Anschluß an den Gesprächs-
und Lesestoff; gelegentlich Rückübersetzungen;
freiere Diktate.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Anschauliche Sachprosa und Dichtung zur
genaueren Kenntnis des gesellschaftlichen, kulturellen
und wirtschaftlichen Lebens in der englischsprechenden
Welt, vor allem in Großbritannien
und in den Vereinigten Staaten. Einblick in die
bis heute nachwirkenden historischen Entwicklungen
durch Geschichtsbilder (Besiedlung und
Eroberung Britanniens, Aufstieg unter den
Tudors, das britische Weltreich, die Entstehung
der Vereinigten Staaten).
Proben aus der englischen und amerikanischen
Literatur des 19. und vornehmlich des 20. Jahrhunderts;
ein Werk erzählender oder dramatischer
Art.
Sprachlehre
Vertiefen und Erweitern der Grammatikkenntnisse;
dabei sind besonders zu beachten
die Verwendung der Modalhilfsverben und ihrer
Ersatzformen, indirekte Rede und Frage, Partizipial-,
Gerundium- und Infinitivkonstruktionen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswertung des Gesprächs- und Lesestoffes
durch Nacherzählung, Zusammenfassung und
Wechselrede. Gespräche und Berichte über Gelesenes
und Erlebtes. Briefe. Wiedergabe vorgelesener
Prosastücke. Reizwortaufgaben. Übungen
im freien Aufsatz nach Vorbereitung durch
Sprechübungen. Gelegentliche Übersetzungen in
die Muttersprache und Rückübersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Anschauliche Sachprosa und Dichtung; literarische
Werke über politische, wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Einrichtungen und Probleme
der englischsprechenden Völker. Gelegentlich
geschichtliche Rückblicke zum besseren
Verständnis dieser Probleme. Bedeutsame Beiträge
Großbritanniens und der USA zur Weltliteratur.
Proben aus der englischen und amerikanischen
Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts; ein vollständiges
Werk der Gegenwartsliteratur. Lektüre
von Zeitschriften und Zeitungen.
Sprachlehre
Vertiefen und Erweitern der Grammatikkenntnisse
durch gelegentliche systematische Zusammenfassungen
und Übungen nach Bedarf.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie bisher, aber mit gesteigerten Anforderungen;
dazu Versuche im freien Sprechen (z. B.
panel discussion). Übungen im freien Aufsatz.
Versuche in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen
oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichts ist das Englische. Der
Muttersprache kommt im Unterricht lediglich
die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche
Fragen der Grammatik und des Stils zu klären
und das Verständnis schwieriger Textstellen zu
sichern. Die fremdsprachige Terminologie der
Grammatik ist weitgehend zu verwenden (besonders
für die Zeiten des Verbums).
Nach Möglichkeit soll ein vorbereitendes
Unterrichtsgespräch in den Lehrstoff einführen.
An die Lektüre schließt sich in jedem Fall eine
mündliche oder schriftliche Auswertung.
Aussprache
Der richtigen Lautbildung und Tonführung ist
ebenso wie dem angemessenen Sprechrhythmus
(Schwachtonformen) gebührende Aufmerksamkeit
zu widmen. Etwa auftretende Mängel sind
durch Übungen, die nach Bedarf eingesetzt werden,
zu beseitigen. Die planmäßige Verwendung
von Schallplatten, Tonbändern, Filmen, von
Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und von
Sprachübungsgeräten soll den Schüler an verschiedene
Sprecher gewöhnen. Geläufigkeit im
Sprechen und Korrektheit der Artikulation sollen
durch geeignete Übungen gefördert werden
(Vorlesen, Rezitation, Vortrag und allenfalls
szenische Darstellung). Außerdem soll der
Schüler frühzeitig zur Selbstkontrolle angeleitet
werden, auch unter Benützung technischer Hilfsmittel.
Schreibung
Zur Sicherung der Rechtschreibung sind bei
Bedarf entsprechende Übungen einzuschalten.
Wortschatz
Der Schüler soll Wortschatz und Kenntnis
idiomatischer Wendungen bei der Lektüre und
im Unterrichtsgespräch erwerben und erweitern.
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen
Stoffgebieten muß der Grundwortschatz stetig
und konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger
Wiederholung und durch Einbau des
erarbeiteten Sprachgutes in neue Zusammenhänge
ist das Sprachkönnen der Schüler zu fördern.
Hiebei können die Ergebnisse der neueren
Wort- und Strukturforschung in bezug auf
Häufigkeit und Verfügbarkeit des Sprachgutes
sehr von Nutzen sein.
Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen
von Wörtern, z. B. nach Sachkreisen, Wortverwandtschaften,
Beziehungen zu anderen Sprachen
nützlich. Im Mittelpunkt der Erweiterung des
Wortschatzes steht das Erarbeiten unbekannter
Wörter durch Erklärung und Umschreibung,
wozu ein methodisch geeignetes einsprachiges
Wörterbuch gute Dienste leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die
nicht nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im
Gebrauch der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels
von Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Die Sprechübungen beginnen mit einfachsten
Fragen und Antworten (Lehrer- und Schülerfragen)
und schreiten über Umformungen aller
Art und Nacherzählungen bis zu größeren Zusammenfassungen
und Erlebnisberichten fort.
Im Klassengespräch soll der erworbene Wortschatz
immer wieder aktiviert werden.
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre, soll aber
auch Tagesereignisse und persönliche Erfahrungen
einbeziehen.
In der 5. und 6. Klasse ist die Auswahl des
Lesestoffes im wesentlichen durch die für den
Aufbau des Wortschatzes geltenden methodischen
Forderungen, in den höheren Klassen durch
die angeführten Stoffgebiete bestimmt. Darüber
hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet
und seinem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden
Klasse angemessen ist. Die Lektüre von
Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch als
Hausaufgabe gegeben werden. Stellen aus Zeitungen
und Zeitschriften sollen sorgfältig nach
Inhalt und sprachlicher Form ausgewählt werden.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des
Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Die Grammatik ist vom Beispiel her induktiv
zu erarbeiten. Die so gefundenen Regeln sollen,
wo immer möglich, an Schlüsselsätzen veranschaulicht
werden.
In der 5. und 6. Klasse soll die Beherrschung
der grundlegenden Formen und Fügungen erreicht,
in den folgenden Klassen die Kenntnis
der Grammatik im Zusammenhang mit dem
Gesprächs- und Lesestoff und durch entsprechende
Übungen erweitert und gefestigt werden.
Charakteristische Sprachstrukturen sollen
nach Form und Bedeutung gelegentlich in systematischen
Zusammenfassungen erarbeitet werden.
Vergleiche bestimmter sprachlicher Erscheinungen
im Englischen mit solchen in anderen an
der Schule gelehrten Fremdsprachen oder mit
solchen der Muttersprache sind fruchtbringend.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und
sprachlicher Art ist jeweils durch angemessene
Übungen zu festigen und zu sichern. Sie bilden
auch die Grundlage von Aufgaben für Prüfungen
und Schularbeiten.
Französisch
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache
Vermittlung und Schulung der richtigen Aussprache
und Intonation auf Grund der Nachahmung;
Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge
an leichtverständlichen Ausdrücken
und Sätzen, die sich aus dem Unterricht der.
Klasse ergeben; Erklärung der Artikulation mit
besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen
fremden Laute und der dem Französischen
eigenen Satzmelodie; Heranziehen von Magnetophon
und Schallplatte.
Schreibung
Einführung in die Rechtschreibung im Rahmen
des mündlich vermittelten Sprachgutes. Die internationale
Lautschrift als Merkhilfe und zum Verständnis
der Ausspracheangaben in Wörterverzeichnissen.
Gesprächs- und Lesestoff
Einfache Gespräche in der Klasse und Lektüre
von Lesestücken (Erzählungen, Schilderungen,
Dialoge), die von der Umwelt des Schülers ausgehen
und in den französischen Alltag einführen,
zur Vermittlung eines ausreichenden Wort- und
Phrasenschatzes. Gedichte und Lieder.
Sprachlehre
Artikel, Hauptwort, Eigenschaftswort (Steigerung),
Zahlwort, Umstandswort; wichtigste Fürwörter;
wichtigste Vorwörter und Bindewörter;
avoir und être, regelmäßige und gebräuchlichste
unregelmäßige Zeitwörter im présent, impértif,
passé composé, futur, imparfait, plus-que-parfait,
conditionnel und conditionnel passé (Formen
und Gebrauch); rückbezügliche Zeitwörter; Übereinstimmung
des participe passe. Hinweis auf
das passé simple als eine dem Französischen
eigentümliche Zeit der Erzählung.
Frageform, Verneinung, Wortfolge; mise en
relief; einfache Nebensätze nach dem Bedarf des
Unterrichts.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen geeigneter Textstellen, auch
einiger Gedichte; Umformungen, Frage und Antwort
(auch Schülerfragen); Bildbeschreibungen
mit Betonung der dargestellten Vorgänge. Niederschreiben
von Auswendiggelerntem; Diktate
im Anschluß an Lesestücke, mit fortschreitender
Änderung des Wortlautes; Umformungen; Beantwortung
von Fragen über den Inhalt von Lesestücken.
Gelegentlich Rückübersetzungen zur
Festigung des Grammatikstoffes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester
eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes
sowie Vorbereitung und Auswertung
des Lesestoffes im Unterrichtsgespräch. Umfangreichere
Prosatexte vor allem erzählenden, aber
auch beschreibenden Inhalts aus der weiteren
Umwelt, besonders solche, die tiefer in die
Kenntnis des französischen Landes und Volkes
einführen, z. B. Szenen aus Paris, der Provinz,
einfache Geschichtsbilder. Erzählungen, Szenen,
Gedichte; dabei allmählich Übergehen zu
Originaltexten.
Sprachlehre
Ergänzung der Formen- und Satzlehre. Gebrauch
von passé composé, passé simple und
imparfait; voix passive; Nominalformen; subjonctif
(Anwendung und Vermeidbarkeit);
Zeitenfolge, abhängige Rede; häufigste Arten der
Nebensätze.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen sprachlich ergiebiger Stellen
(auch Gedichte); Umformungen und Erweiterungen;
Versuche im Berichten über Selbsterlebtes
und Beobachtetes; zusammenhängende Wiedergabe
von Gehörtem und Gelesenem. Stellen und
Beantworten von Fragen über den Inhalt von
Lesestücken, über die Bedeutung von Wörtern
und Ausdrücken. Diktate mit stärkerer Loslösung
vom Text; Anleitung zum Briefwechsel; einfache
Nacherzählungen und Zusammenfassungen; gelegentlich
Rückübersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Erweiterung der Kenntnis Frankreichs durch
Lektüre von Originaltexten, darunter auch von
leichten Texten wirtschaftlichen, technischen und
kulturkundlichen Inhalts; Heranziehen von Textproben
(Novellen, Erzählungen, Theaterstücke
und Gedichte) aus der neueren französischen
Literatur (19. und 20. Jahrhundert); Zeitschriften
und Zeitungen.
Sprachlehre
Wiederholung und Festigung der Grammatik
an Beispielsätzen; auf richtigen Gebrauch der
Zeiten, Aussageweisen und Präpositionen ist
besonderer Wert zu legen. Verstärkte Pflege des
idiomatischen Ausdrucks; vom Deutschen abweichende
Konstruktionen; Zeichensetzung.
Mündliche und schriftliche Übungen
Weiterführung des sachgebundenen Unterrichtsgespräches;
Nacherzählung; Zusammenfassen
von Gehörtem und Gelesenem mit Heraus-
heben des Wesentlichen; Erweiterung, Bericht,
Stellungnahme mit Hinführung zur Diskussion;
Übungen zur freien Rede vor der Klasse, allenfalls
Rezitation; Vorübungen zum freien Aufsatz
(Entwickeln und Erweitern). Gelegentlich Übersetzungen
und Rückübersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Darstellung und Besprechung größerer Sachgebiete
und Problemkreise, z. B. Presse, Unterrichtswesen,
staatliches Leben, Wandlungen in
der Gesellschaftsstruktur Frankreichs. Lebensprobleme.
Querverbindungen zu Österreich.
Proben aus Werken des 17., 18. und 19. Jahrhunderts,
die einen Einblick in die Entwicklung
des französischen Geistes- und Kulturlebens
ermöglichen und zum Verständnis der geistigen
Voraussetzungen des heutigen Frankreich führen.
Erarbeiten eines modernen Frankreichbildes und
der Bedeutung Frankreichs für Europa und die
Welt.
Mindestens ein Hauptwerk aus dem zeitgenössischen
Schrifttum. Zeitungslektüre.
Sprachlehre
Erweiterung der Grammatikkenntnisse nach
den Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs
und der schriftlichen Arbeiten; gelegentlich
systematische Zusammenfassungen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Erörterung und Diskussion; weitere Übungen
in freier Rede; Schulen der sprachlich-stilistischen
Fertigkeit; Nacherzählung; eingehende Pflege
des freien Aufsatzes aus vorbereiteten Themenkreisen;
Versuche in freier Mitschrift als Hilfe
zur schriftlichen oder mündlichen Wiedergabe
von Gehörtem.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichts ist das Französische
Der Muttersprache kommt im Unterricht lediglich
die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche
Fragen der Grammatik und des Stils zu
klären und das Verständnis schwieriger Textstellen
zu sichern. Die fremdsprachige Terminologie
der Grammatik ist weitgehend zu verwenden.
Der Lehrstoff wird durch Unterrichtsgespräch,
durch Lektüre und in geringerem Umfang durch
Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes
Gespräch soll in die Lektüre einführen, an
die sich immer eine mündliche oder schriftliche
Auswertung anschließt.
Die praktischen Übungen im Gebrauch der
fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht
von dem Grundsatz einer möglichst
weitgehenden Automatisierung beherscht werden.
Außerdem sollen die Schüler frühzeitig zur
Selbstkontrolle angeleitet werden, auch mit Benützung
technischer Hilfsmittel.
Aussprache
Die im Anfangsunterricht erworbene Aussprache
ist ständig zu überprüfen und durch
Übungen zu festigen und zu verfeinern; durch
muttersprachlichen Dialekt oder durch Jargon
bedingte Aussprachefehler sind unablässig zu bekämpfen.
Soweit es die Behandlung des Lehrstoffes
erfordert, muß der Unterschied zwischen
Alltags-, gepflegter Umgangs- und Vortragssprache
berücksichtigt werden. Der wohlüberlegte
Einsatz von Schallplatte, Tonband, Film,
Schulfunk und -fernsehen und Sprachübungsgeräten
gewöhnt den Schüler an verschiedene
Sprecher und trägt zur erforderlichen Steigerung
des Sprechtempos bei. Auch Rezitation, allenfalls
szenische Darstellung, fördert richtige Aussprache
und Geläufigkeit im Sprechen.
Schreibung
Zur Sicherung der Rechtschreibung sind gelegentlich
Übungen durchzuführen; auch der Silbentrennung
und der Zeichensetzung ist Beachtung
zu schenken.
Wortschatz
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen
Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des
Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden.
In planmäßiger Wiederholung, durch Wort-,
Ausdrucks- und Texterklärungen seitens der
Schüler und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.
Auf Beziehungen zu anderen an der Schule
gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen
Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung
und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung
unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das
einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der
fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von
Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre; Tagesereignisse
und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen
werden.
Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die angeführten
Stoffgebiete bestimmt. Darüber hinaus
kann anderer Lesestoff gewählt werden, sofern
er inhaltlich für die Altersstufe geeignet und
dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden
Klasse angemessen ist. Originaltexte sollen womöglich
in französisch kommentierten Ausgaben
gelesen werden. Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften
sind sorgfältigst auszuwählen.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch
des Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Fragen der Grammatik, die sich aus dem
Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen
ausgehend, vor allem anhand praktischer Beispiele
zu behandeln.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die
Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten.
Italienisch
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache
Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache;
Heranziehen audio-visueller Hilfsmittel
Schreibung
Im Zusammenhang mit Ausspracheübungen
Erarbeiten der Regeln der Rechtschreibung. Die
internationale Lautschrift als Merkhilfe und zum
Verständnis der Ausspracheangaben der Wörterverzeichnisse.
Gesprächs- und Lesestoff
Ausgehen von der nächsten Umwelt des
Schülers und von der gegebenen oder vom Lehrer
geschaffenen Situation.
Erwerbung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes, der im Klassengespräch immer
wieder verwendet und durch Lektüre erweitert
und gefestigt wird.
Lesestücke erzählender und beschreibender Art,
Dialoge und Briefe, Lieder und Gedichte, die
von der Umwelt des Schülers ausgehen und
allmählich zum italienischen Alltagsleben überleiten.
Sprachlehre
Hauptwort mit bestimmtem und unbestimmtem
Artikel; Eigenschaftswort; Mehrzahlbildung
des Haupt- und des Eigenschaftswortes, ihre
Übereinstimmung in Geschlecht und Zahl; gebräuchlichste
unregelmäßige Mehrzahlbildungen;
die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter
di, a, da, in, su, con; persönliches Fürwort
(betonte und unbetonte Formen), besitzanzeigendes
Fürwort, fragendes Fürwort und das hinweisende
Fürwort questo; Grund- und Ordnungszahlwörter;
die Hilfszeitwörter avere und essere
und das regelmäßige Zeitwort in der tätigen
und in der Leideform der Gegenwart, der
zusammengesetzten Vergangenheit, der Mitvergangenheit
und der Zukunft, der Befehlsform
der 2. Person Einzahl und der 1. und 2. Person
Mehrzahl; ebenso das rückbezügliche Zeitwort
und einzelne Formen der unregelmäßigen Zeitwörter,
soweit Sprechübungen und Lesestoff dies
nötig machen, insbesondere von andare, stare,
fare, dare, sapere, volere, dovere, dire, venire
und potere; Frage, Verneinung, Wortstellung.
Formen des Hauptsatzes und der gebräuchlichsten
Nebensätze mit den entsprechenden
Bindewörtern; Eigenheiten beim Gebrauch von
bello, quello und buono; die unbestimmten Zahlwörter
poco, molto, tanto, troppo, quanto, tutto
und ihre adverbielle Verwendung; regelmäßige
Steigerung des Eigenschaftswortes; Umstandswort;
das bezügliche Fürwort che; Silbentrennung.
Mündliche und schriftliche Übungen
Fragen und Antworten im Anschluß an die
Lesestücke; leichte Umformungen; Auswendiglernen
kurzer Texte; Diktate, Einsetzübungen,
einfache Bildbeschreibungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon eine im 1. Trimester,
je zwei im 2. und 3. Trimester.
6. Klasse: (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Etwas umfangreichere Lesestücke, dazu auch
solche, die den Schüler mit den italienischen
Lebensverhältnissen bekannt machen. Leichte
Dialoge aus dem Alltagsleben. Gedichte.
Sprachlehre
Unregelmäßige Steigerung; das bezügliche Fürwort
cui, quäle; trapassato prossimo, passato
remoto; gerundio; Bildung des Konditionals und
des Konjunktivs, soweit sie zum Verständnis
des Lesestoffs notwendig sind; Zeitenfolge;
Befehlsform in der 3. Person Einzahl und Mehrzahl;
Ergänzung der unregelmäßigen Mehrzahlbildungen
der Hauptwörter; Übereinstimmung
des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem
vorhergehenden Objekt (lo, la, li, le und ne);
Übersicht über den Gebrauch der Vorwörter und
der Bindewörter; Teilungsartikel.
Mündliche und schriftliche Übungen
In Klassengesprächen Zusammenfassung und
systematische Erweiterung bereits bekannter
Sachgebiete. Sprachliche und inhaltliche Verwertung
des Gelesenen. Zur Festigung des erarbeiteten
Wortschatzes einfache Darstellungen von
Begebenheiten des täglichen Lebens.
Weitere Einsetzübungen und Umformungen,
Übersetzungen, einfache schriftliche Wiedergabe
von Begebenheiten aus dem Alltag. Einfache
Nacherzählungen und Zusammenfassungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Konzentrischer Ausbau der Sachgebiete und
Fortführung der Italienkunde.
Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel.
Nicht zu schwierige Textproben der modernen
italienischen Literatur. Ein episches oder dramatisches
Werk, allenfalls mit Kürzungen.
Sprachlehre
Systematische Übersicht über die unregelmäßigen
Zeitwörter und über den Gebrauch der
Zeiten und Modi; Nebensätze und ihre Ersatzformen;
umfassende und eingehende Behandlung
der particelle pronominali accoppiate.
Mündliche und schriftliche Übungen
Einfache Nacherzählungen, Redeübungen über
Gelesenes und Erlebtes. Abfassen von Briefen,
Übersetzen in beiden Richtungen, Zusammenfassen
längerer und schwierigerer Lesestücke.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Mit Sorgfalt ausgewählte und nicht zu lange
Proben aus der Literatur zur Veranschaulichung
der Beiträge Italiens zum gesamteuropäischen
Kulturgut. Zeitungen und Zeitschriften (besonders
Artikel, die den Schüler zu kritischer
Stellungnahme sowie zum Vergleich mit ähnlichen
Verhältnissen im eigenen Lande anregen).
Ein oder zwei Ganzschriften entsprechenden
Umfangs aus der modernen Literatur, wenn nötig
in gekürzter Form.
Sprachlehre
Behandlung von Abschnitten der Grammatik,
die sich beim Lesen, Sprechen und Schreiben
und bei der Verbesserung der schriftlichen
Arbeiten als unentbehrlich erweisen; Zusammenfassung,
Übersicht und Einordnung der erlernten
Gesetzmäßigkeiten der Sprachlehre.
Mündliche und schriftliche Übungen
Gespräche über Gelesenes und Behandlung
von Gegenwartsproblemen (Diskussion). Redeübungen.
Gelegentlich Übersetzungen. Zusammenfassung
in sich geschlossener Textstellen,
später auch Stellungnahme zum Inhalt. Übungen
im freien Aufsatz. Versuche in freier Mitschrift
als Hilfe zur schriftlichen oder mündlichen
Wiedergabe von Gehörtem.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichts ist das Italienische.
Der Muttersprache kommt im Unterricht lediglich
die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche
Fragen der Grammatik und des Stils zu
klären und das Verständnis schwieriger Textstellen
zu sichern. Die fremdsprachige Terminologie
der Grammatik ist weitgehend zu verwenden.
Der Lehrstoff wird durch Unterrichtsgespräch,
durch Lektüre und in geringerem Umfang durch
Vortrag des Lehrers vermittelt. Ein vorbereitendes
Gespräch soll in die Lektüre einführen, an die
sich immer eine mündliche oder schriftliche Auswertung
anschließt.
Die praktischen Übungen im Gebrauch der
fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht
vom Grundsatz einer möglichst weitgehenden
Automatisierung beherrscht werden.
Außerdem sollen die Schüler frühzeitig zur
Selbstkontrolle angeleitet werden, auch mit
Benützung technischer Hilfsmittel.
Aussprache
Die im Anfangsunterricht erworbene Aussprache
ist ständig zu überprüfen und durch
Übungen zu festigen und zu verfeinern; durch
muttersprachlichen Dialekt bedingte Aussprachefehler
sind unablässig zu bekämpfen. Der Unterschied
zwischen Alltags-, gepflegter Umgangs- und
Vortragssprache ist zu berücksichtigen. Der
wohlüberlegte Einsatz von Schallplatte, Tonband,
Film, Schulfunk und -fernsehen und Sprachübungsgeräten
gewöhnt den Schüler an verschiedene
Sprecher und trägt zur erforderlichen
Steigerung des Sprechtempos bei. Rezitation,
allenfalls szenische Darstellung, fördert richtige
Aussprache und Geläufigkeit im Sprechen.
Schreibung
Rechtschreibübungen dienen der Sicherung der
erworbenen Kenntnisse.
Wortschatz
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen
Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des
Schülers stetig und konzentrisch erweitert
werden. In planmäßiger Wiederholung, durch
Wort-, Ausdrucks- und Texterklärungen seitens
der Schüler und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.
Auf Beziehungen zu anderen an der Schule
gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen.
Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung
und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung
unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das
einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch
der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels
von Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse
und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen
werden.
Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die
angeführten Stoffgebiete bestimmt. Darüber
hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet
und dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden
Klasse angemessen ist. Originaltexte sollen
womöglich in italienisch kommentierten Ausgaben
gelesen werden. Stellen aus Zeitungen und
Zeitschriften sind sorgfältigst auszuwählen.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch
des Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Fragen der Grammatik, die sich aus dem
Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen
ausgehend, vor allem anhand von praktischen
Beispielen zu behandeln.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die
Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten.
Russisch
Lehrstoff
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache
Gewöhnung an die russische Artikulation mit
besonderer Berücksichtigung der dem Deutschen
fremden Laute und der Eigenart der russischen
Aussprache (Palatalisation, freier Akzent und
Reduktion, Assimilation). Systematische Hör-
und Ausspracheübungen mit gebräulichem Wort-
und Phrasenmaterial, Verwendung audiovisueller
Hilfsmittel.
Schreibung
Die zyrillische Schreib- und Druckschrift mit
besonderer Beachtung der den lateinischen ähnlichen,
aber nicht gleichen Buchstaben. Einführung
in die Transliteration. Inkongruenz zwischen
Rechtschreib- und Ausspracheregeln. Die internationale
Lautschrift als Merkhilfe und zum Verständnis
der Ausspracheangaben in den Wörterverzeichnissen.
Gesprächs- und Lesestoff
Aneignung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes aus der Umwelt des Schülers
und aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen
Situationen. Lesestücke, Erzählungen,
Dialoge, Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte,
die allmählich in die Kenntnis von Land und
Volk der Sowjetunion einführen.
Sprachlehre
Einfacher Satz (Behauptung, Frage, Verneinung);
Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination
des Hauptwortes, gebräuchlichste unregel-
mäßige Formen; Deklination des Eigenschaftswortes;
Bildung der Kurzform des Eigenschaftswortes,
Umstandswort; Deklination der persönlichen,
rückbezüglichen, fragenden und besitzanzeigenden
Fürwörter; Grundzahlwörter und
ihre Rektion; Ordnungszahlwörter; gebräuchlichste
Vorwörter und Bindewörter; Konjugation
der am häufigsten gebrauchten Zeitwörter, auch
der rückbezüglichen, und ihre Rektion; Einführung
in Aktionsarten und Aspekte sowie
deren häufigsten Gebrauch in Vergangenheit und
Zukunft, in Befehls- und Nennform; Uhrzeit,
Datum und Alter; Wiedergabe des deutschen
„haben", „brauchen" und der Modalverben.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte
und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener
Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;
Umformungs- und Ergänzungsübungen;
Übersetzungsübungen, öfters auch in Form der
Rückübersetzung zur Festigung der Grammatikkenntnisse;
gelegentlich Diktat bekannter Texte
und Niederschrift auswendig gelernter Texte zur
Kontrolle der Rechtschreibung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester
eine, im 2. und 3. Trimester je zwei.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wiederholung und Festigung des bisher Erlernten,
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,
Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes
in Unterrichtsgesprächen. Erzählende und beschreibende
Prosatexte aus der weiteren Umwelt
der Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse von Land
und Volk der Sowjetunion vermitteln. Geeignete
Originaltexte.
Sprachlehre
Wichtige Ausnahmen und Ergänzungen zur
Deklination der Hauptwörter und Eigenschaftswörter;
Steigerung der Eigenschafts- und der
Umstandswörter; Deklination der Zahlwörter
und der noch nicht behandelten Fürwörter;
weitere Vor- und Bindewörter; Wiedergabe der
russischen Mittelwortformen im Deutschen und
der deutschen Leideform im Russischen; Möglichkeitsform;
weitere Gruppen häufiger Zeitwörter,
ihre Aspekte und ihre Rektion; Modellsätze zum
Gebrauch der Aspekte, besonders bei den Zeitwörtern
der Bewegung; wichtigste Arten der
Nebensätze.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 5. Klasse, dazu Versuche im Bericht
von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der
Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem;
Briefe; gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung
durch Diktate mit stärkerer Loslösung vom
Text, aber mit bekanntem Wortmaterial.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie bisher; Proben aus modernen Autoren;
Texte zum Zeitgeschehen, die zum Verständnis
von Land und Volk der Sowjetunion beitragen,
auch ausgewählte Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften.
Sprachlehre
Vertiefung, Wiederholung und Zusammenfassung
im Anschluß an die Lektüre und an den
Gesprächsunterricht. Worterklärungen. Besprechung
von Abkürzungen; gelegentlich Zusammenstellen
von Wortfamilien.
Mündliche und schriftliche Übungen
Übungen zur Festigung der Grammatikkenntnisse
und des Wortschatzes; Wiedergabe von
Gelesenem und Gehörtem (auch Redeübungen);
fallweise Übersetzung schwierigerer Stellen ins
Deutsche; Versuche im Aufsatz aus der Erlebniswelt
des Schülers.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie in der 7. Klasse: Proben aus Lyrik, Epik
und Dramatik des. 19. und 20. Jahrhunderts;
Texte zum Zeitgeschehen, die zum Verständnis
von Land und Volk der Sowjetunion beitragen.
Gelegentlich auch Vergleiche der Bezeichnungen
österreichischer und sowjetischer staatlicher und
wirtschaftlicher Einrichtungen.
Sprachlehre
Wie in der 7. Klasse.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 7. Klasse; Zusammenfassungen in
sich geschlossener Textsteilen, Berichte und
Beschreibungen, gelegentlich auch als umfang-
reichere Hausübungen; Pflege des Aufsatzes.
Versuche in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen
oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichts ist möglichst weitgehend
das Russische. In der Sprachlehre ist
frühzeitig auf die russische Terminologie überzugehen.
Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben
(z. B. beim Verständnis einer Textstelle, bei
Fragen des Stils, der Grammatik oder der Landeskunde),
kann gelegentlich die Muttersprache verwendet
werden.
Die praktischen Übungen im Gebrauch der
fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht
einer weitgehenden Automatisierung
dienen. Die Verwendung audio-visueller Hilfsmittel
sowohl zur Vermittlung von Kenntnissen
als auch zur Übung von Fertigkeiten ist dringend
zu empfehlen.
Der Lektüre hat immer eine mündliche oder
schriftliche Auswertung zu folgen.
Schulung des Gehörs und der Aussprache
Dem verstehenden Hören ist von allem Anfang
an große Bedeutung beizumessen. Dabei sollen
die Anforderungen allmählich gesteigert werden
(schwierigerer Wortschatz, schnelleres Tempo,
verschiedene Sprecher). Die Verwendung audiovisueller
Hilfsmittel ist dabei besonders zu empfehlen.
Bei der Schulung der Aussprache ist auf die
typischen Merkmale des Russischen (Palatalisation,
freier Akzent und Reduktion, Assimilation)
zu achten. Störende Einflüsse der Muttersprache,
auch des heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen.
Audio-visuelle Hilfsmittel (Funk und Film,
Tonband und Schallplatte, Sprachübungsgeräte
u. a.) leisten dabei wertvolle Dienste. Geläufiges
Sprechen und korrekte Aussprache sind durch
Übungen zu fördern (Rezitation, allenfalls
szenische Darstellung).
Schreibung
Die zyrillische Schreib- und Druckschrift sind
gleichzeitig zu vermitteln, wobei von allem Anfang
an auf genaue Schreibung der Buchstaben
zu achten ist. Zur Sicherung der Rechtschreibung
(einschließlich Zeichensetzung und Transkription)
sind anfangs regelmäßig, später gelegentlich angemessene
Übungen durchzuführen.
Wortschatz
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen
Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des
Schülers stetig und konzentrisch erweitert werden.
In planmäßiger Wiederholung, durch Wort-,
Ausdrucks- und Texterklärung seitens der
Schüler und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.
Auf Beziehungen zu anderen an der Schule
gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen.
Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung
und Festigung des Wortschatzes ist die Erklärung
unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das
einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch
der fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels
von Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse
und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen
werden.
Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die angeführten
Stoffgebiete bestimmt. Darüber hinaus
kann anderer Lesestoff gewählt werden, sofern
er inhaltlich für die Altersstufe geeignet und
dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden
Klasse angemessen ist. Stellen aus Zeitungen und
Zeitschriften sind sorgfältigst auszuwählen.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des
Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Fragen der Grammatik, die sich aus dem
Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen
ausgehend, vor allem anhand praktischer Beispiele
zu behandeln.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die
Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat die für eine umfassende
und vertiefte Allgemeinbildung bedeutsamen
Kenntnisse und Einsichten aus einem gegenwartsbezogenen
Überblick über den Verlauf des Weltgeschehens
zu vermitteln und zu sichern sowie
die Zusammenhänge und Grundlagen des
historischen Ablaufes zu verdeutlichen. Daraus
sollen vor allem Verständnis für das Zeitgeschehen
und Fähigkeit zu selbständigem Urteil
erwachsen.
Die gründliche Behandlung der Geschichte
Österreichs und der Staatsbürgerkunde soll
Achtung vor den Leistungen der Vergangenheit
und Aufgeschlossenheit für die Aufgaben der
Gegenwart und Zukunft bewirken und das staatsbürgerliche
Bewußtsein stärken.
Die sozialkundlichen Bildungsstoffe sollen ein
besseres Verstehen historischer Vorgänge sowie
der Gesellschaftsordnungen und ihrer Entwicklung
ermöglichen, zu höherem sozialem Verantwortungsbewußtsein
führen, zu aktiver Teilnahme
am öffentlichen Leben anregen und zu
einer von Toleranz und Humanität geprägten
Lebensführung beitragen.
Lehrstoff
Sozialkundliche Bildungsstoffe (folgende sozialkundliche
Grundbegriffe und Bildungsstoffe
sollen an entsprechenden Beispielen in allen
Klassen der Oberstufe erarbeitet werden)
Der Mensch als Person und als soziales Wesen.
Ehe und Familie.
Primär- und Sekundärgruppen, primitive und
komplexe Gesellschaften, Wirtschaftsstufen und
soziale Organisationsformen, Wechselbeziehungen
zwischen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und
politischen Ordnungen, Pluralismus von Wertvorstellungen,
Interessenkonflikte, Staatenbildung
und Herrschaftsformen, Staatsordnung und
Staatstheorien (Utopie und Wirklichkeit), Erziehung
und Bildung, Arbeit und Beruf, Brauch
und Sitte.
Recht und Gesetz. Allgemeine Rechtsbegriffe.
Rechtsleben. Funktion von Normen.
Freiheitsbegriff und demokratischer Gedanke
im Wandel der Zeit. Individuum und Gemeinschaft
als Kulturschöpfer und -träger; Kulturüberschichtung
und Kulturkonflikte. Wissenschaft
und Gesellschaft, Religion und Gesellschaft.
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Urgeschichte
Überblick über Kulturen, Gesellschafts- und
Wirtschaftsformen; wichtigste Fundstätten, insbesondere
in Österreich.
Alte Hochkulturen
Hochkulturen des Vorderen Orients, vor allem
in ihrem Beitrag zur Kultur des Abendlandes.
Griechische Geschichte
Frühzeit und Kolonisation. Politische Entwicklung
der wichtigsten Stadtstaaten. Staatsformen
mit besonderer Hervorhebung der antiken
Demokratie. Die Perserkriege. Das Werden der
griechischen Kultur und ihre grundlegende
Bedeutung für Europa. Der politische Niedergang
Griechenlands. Das Reich Alexanders des Großen
und die Weltkultur des Hellenismus.
Römische Geschichte
Roms Entwicklung zum Weltreich; Republik,
Bürgerkriege, Prinzipat. Die Römerzeit in Österreich.
Das Christentum. Dominat. Der Zerfallsprozeß
des Reiches. Die Völkerwanderung.
Lateinischer Westen und byzantinischer Osten.
Sozialkundliche Bildungsstoffe
Arbeitsteilung, Handelsformen, Wesen und
Bedeutung der antiken Sklaverei, das Menschenbild
des Christentums, Parteienkampf, Bedeutung
des Rechts in der Gemeinschaft.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Frühmittelalter
Die Formung christlich-abendländischer Kultur
in der germanisch-romanischen Welt. Der Islam.
Byzanz: Staat, Kirche, Kulturausstrahlung. Die
Slawen. Das Frankenreich. Staatenbildung in
Europa.
Hochmittelalter
Sacrum Imperium und universale Kirche. Die
Kreuzzüge. Gesellschafts-, Wirtschafts- und
Rechtsordnung.
Spätmittelalter
Die Stadt in ihrer wirtschaftlichen, sozialen,
politischen und kulturellen Bedeutung. Auflösung
des Universalismus: Landeshoheit, Territorialstaat,
Nationalstaaten. Die Kirche (Schisma und
Reformbestrebungen).
Österreich im Mittelalter
Karolingische Mark, Babenbergerzeit. Geschichte
der österreichischen Länder. Ansätze zur
Einigung des Donauraumes. Zusammenfassung
durch die Habsburger. Kulturelle Leistungen und
wirtschaftliche Entwicklung.
Neuzeit
Humanismus und Renaissance. Erfindungen
und Entdeckungen und ihre Bedeutung (Hinweis
auf die außereuropäischen Hochkulturen). Wirtschaftlicher,
sozialer und politischer Wandel.
Reformation und katholische Erneuerung.
Religion und Machtpolitik. Die Seemächte. Der
Dreißigjährige Krieg und seine Folgen. Der
höfische Absolutismus. Der Merkantilismus.
Parlamentarismus in England.
Sozialkundliche Bildungsstoffe
Bauerntum, Feudalgesellschaft, Gesellschaftsordnung
der mittelalterlichen Stadt und ihre
Bedeutung, der Mensch in seiner ständischen
Bindung und Sicherung, Entfaltung der Einzelpersönlichkeit.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Der Aufstieg Österreichs zur Großmacht: Aufbau
und Verteidigung der Donaumonarchie, ihre
Aufgaben und Leistungen; Absolutismus in Österreich.
Aufgeklärter Absolutismus in Österreich.
Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts
Kampf um Freiheit und Menschenrechte: die
Gründung der USA; die französische Revolution.
Europa und die Napoleonische Politik.
Der Wiener Kongreß und die Restauration
der europäischen Staaten.
Liberalismus und Nationalismus. Die erste
industrielle Revolution und ihre Auswirkungen
Kapitalismus, Sozialismus, christliche Soziallehre.
Die deutsche Frage. Österreich und die
nationalen Bewegungen. Die Einigung Italiens.
Gründung des Deutschen Kaiserreiches.
Das Zeitalter des Imperialismus
Streben der Großmächte nach politischer und
wirtschaftlicher Weltgeltung. Kolonialreiche und
Kolonialpolitik. Die Bündnispolitik der Großmächte.
Die Balkanfrage.
Österreich-Ungarn vor 1914: Nationalitätenproblem,
politische Parteien. Wahlrecht.
Sozialkundliche Bildungsstoffe
Struktur und Strukturwandel der Gesellschaft.
Vorindustrielle Gesellschaft, neue Wirtschaftsgesinnung;
Zerfall alter und Entstehen neuer
Gruppen und Gemeinschaften. Klassengesellschaft.
Humanitätsgedanke, Toleranz, Menschenrechte.
Revolution (Wesen und Antriebskräfte).
Dynastie, Staat, Nation, Volk.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Das Zeitalter der Weltkriege
Der Erste Weltkrieg. Entstehung der Republik
Österreich. Friedensverträge. Der Völkerbund.
Die neue politische Lage in Europa. Wirtschaftliche
und soziale Folgen des Ersten Weltkrieges.
Die Weltwirtschaftskrise.
Kommunismus, Faschismus, Nationalsozialismus.
Österreich zwischen den Kriegen. Die Großmächte.
Der Zweite Weltkrieg. Freiheits- und
Widerstandsbewegungen.
Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg
Die veränderte Weltlage. Die Vereinten
Nationen. Das neue Europa und seine Probleme.
Neue Staaten in Asien und Afrika. Die Politik
der Weltmächte.
Die Wiederherstellung der Republik Österreich.
Die Zeit der Besetzung. Der Wiederaufbau.
Der Staatsvertrag. Die immerwährende Neutralität.
Österreichs Stellung in Europa und in der
Welt.
Gegenwartsprobleme und ihre historischen
Wurzeln: Großmächte und Machtblöcke. Krisenherde
der Weltpolitik.
Sozialkundliche Bildungsstoffe
Die österreichische Verfassung (republikanisches,
demokratisches, bundesstaatliches und
rechtsstaatliches Prinzip): Grund- und Freiheitsrechte;
Bund, Länder, Gemeinden; Gesetzgebung,
Verwaltung, Rechtsprechung. Politische Parteien
und Interessenvertretungen. Mitwirkung des einzelnen
an der sozialen und politischen Willensbildung.
Religionsgemeinschaften und Staat. Sozialgesetzgebung,
soziale Einrichtungen. Neutralität
und umfassende Landesverteidigung.
8. Klasse: Arbeitsgemeinschaft
(2 Wochenstunden, in Verbindung mit Geographie
und Wirtschaftskunde)
Einfluß der Wissenschaften und der Technik;
Emanzipation der Frau; soziale, nationale und
rassische Vorurteile.
Die modernen Naturwissenschaften und die
zweite industrielle Revolution.
Die pluralistische Industriegesellschaft. Der Weg
zur Bildungsgesellschaft. Werden neuer Gesellschaftsformen.
Die politische Manipulation des Menschen
Ideologie und Propaganda, Massenmedien, öffentliche
Meinung. Individuelle Meinungsbildung.
Wesen und Aufgaben des modernen Staates.
Staatsformen der Gegenwart.
Die Menschenrechte. Zwischenstaatliche Einrichtungen
und überstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze
Der Geschichtsunterricht der Unterstufe wird
von Geschichtserzählung und Geschichtsbild bestimmt;
im Geschichtsunterricht der Oberstufe
bilden Grundlagen, Triebkräfte und Probleme
der einzelnen Epochen den Gegenstand, die
Geschichtserkenntnis steht im Vordergrund.
Die Stoffülle gebietet eine exemplarische
Behandlung von Beispielen, die nur nach dem
Prinzip der Bildungswerte ausgewählt werden
sollen; dabei sind Beispiele aus der Geschichte
Österreichs wo immer möglich vorzuziehen.
In allen Klassen sollen bei sich bietendem
Anlaß Probleme des Zeitgeschehens in objektiver
Weise behandelt und Möglichkeiten der staatsbürgerlichen
Erziehung genützt werden.
Staatsbürgerkundliche Begriffe sind im Unterricht
zu erarbeiten; dadurch soll auch die
geschlossene Behandlung der Staatsbürgerkunde
in der 8. Klasse vorbereitet werden.
Sozialkundliche Bildungsstoffe sind nicht
isoliert zu behandeln, sondern anhand der
konkreten historischen oder aktuellen Situation
zu gewinnen. Bloße Definitionen sind zu vermeiden.
In der Arbeitsgemeinschaft der 8. Klasse stehen
Themenkreise aus Geschichte und Sozialkunde
in engster Verbindung mit solchen aus Geographie
und Wirtschaftskunde. Aus dem Zusammenwirken
von Sozialkunde und Wirtschaftskunde
soll eine zeitgemäße Staatsbürgerkunde
entwickelt werden. Die Vermittlung eingehender
Kenntnisse über Aufbau und Ordnung des
Staates unter Berücksichtigung der historischen
Wurzeln von Gegenwartsfragen soll zu einem
vertieften Verständnis politischer und sozialer
Probleme Österreichs, zu kritischer Urteilsfähigkeit
und rational! kontrollierten Entscheidungen
führen. Berichtigt gemäß Kundmachung BGBl: Nr. 137/
Audio-visuelle Unterrichtsmittel, Quellenlektüre
und Quellenauswertung, Referate und
Diskussionen sind zur Verlebendigung des Unterrichtes
in geeigneter Weise einzusetzen. Lehrausgänge,
Lehrwanderungen und Schullandwochen
sollen zu einem umfassenden Unterrichtserfolg
beitragen.
Überschaubare Einheiten des Lehrgutes sind
anzustreben. Zur Festigung der historischen und
sozialkundlichen Kenntnisse sowie zur Gewinnung
erweiterter Einsichten empfiehlt es sich,
Wiederholungen in Längs- und Querschnitten
durchzuführen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde
soll dem Schüler einen hinreichenden
Welt- und Kulturumblick vermitteln, der es
ihm ermöglicht, sich unter Zuhilfenahme der
allgemein zur Verfügung stehenden Mittel
(Bücher, Bilder, Atlanten, Nachrichten in
Zeitungen, Zeitschriften, Film, Hörfunk und
Fernsehen) in der Heimat, im Vaterland und
in der Welt zurechtzufinden, zu selbständigem
Urteil zu gelangen und danach zu handeln.
Die Länderkunde Österreichs und der wichtigsten
Länder der Welt ist unter Berücksichtigung
der ursächlichen Zusammenhänge der geographischen
Erscheinungen zu behandeln; die
Vermittlung grundlegender Kenntnisse über
Aufbau, Ablauf und Wandel der Wirtschaft soll
Verständnis für die wirtschaftlichen, sozialen und
politischen Probleme wecken, zu einer geographisch-
wirtschaftskundlichen Gegenwartskunde
hinführen und damit zu einer umfassenden
Staatsbürgerkunde beitragen.
Der Unterricht soll das Gemeinschaftsverständnis
fördern sowie zu Heimat- und Vaterlandsliebe
und zu mitmenschlichem Verantwortungsbewußtsein
erziehen, indem er die Leistungen
des Menschen in der Abhängigkeit von der
Natur, sein zunehmendes Angewiesensein auf
weltweite Zusammenarbeit und die Bedeutung
wirtschaftlichen Denkens und Verhaltens bewußt
macht.
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Exemplarische Behandlung ausgewählter
charakteristischer Landschaften und Staaten
Afrikas, Asiens (ohne Sowjetunion), Iberoamerikas,
Australiens und Ozeaniens. Wirtschaftliche
und politische Gegenwartsfragen der behandelten
Staaten unter besonderer Berücksichtigung
der Entwicklungsländer. Die Bedeutung der
Meere vor allem als eines Verkehrs- und Wirtschaftsraumes.
Die Polargebiete.
Anhand der Länderkunde Wiederholung, Erarbeitung
und Erweiterung allgemeingeographischer
und wirtschaftskundlicher Begriffe und Sachgebiete.
Wirtschaftskundliche Sachgebiete
Wirtschaften, Bedürfnisse, Bedarf, Güter;
Nachfrage, Angebot, Markt; Kosten, Wert, Preis,
Geld; Kapital, Kredit, Kapitalbildung, Investition;
Natur- und Kulturlandschaft; Monokultur,
tropische Agrarwirtschaft, Agrarreformen,
Kibbuz, Volkskommune; Entwicklungshilfe,
Industrialisierungsbestrebungen; Bergbau. Infrastruktur.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Länderkunde Angloamerikas, der Sowjetunion
und Europas (ohne Österreich). Exemplarische
Behandlung einzelner Staaten und Räume unter
besonderer Betonung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Strukturen. Wirtschaftliche und
politische Gegenwartsfragen der behandelten
Staaten. Die Kultur- und Wirtschaftslandschaften
Europas als Ergebnis menschlichen Wirkens.
Europa und die Welt.
Anhand der Länderkunde Fortsetzen der
Erarbeitung und Erweiterung allgemeingeographischer
und wirtschaftskundlicher Begriffe
und Sachgebiete.
Wirtschaftskundliche Sachgebiete
Waldwirtschaft, verschiedene Typen der Landwirtschaft,
Genossenschaftswesen. Energiewirtschaft.
Standorte und Typen der Industrie,
Industrielandschaft, Landschaftspflege und Naturschutzgebiete,
Erholungslandschaft. Berufs- und
Sozialstruktur. Unternehmensformen: Einzel-
und Gesellschaftsunternehmen; Konzentration,
Kooperation, Konzern, Trust, Kombinat, Kartell.
Marktwirtschaft, Zentralverwaltungswirtschaft,
Mischformen (das jugoslawische Modell einer
Planwirtschaft, die französische „Planification",
der Wohlfahrtsstaat). Internationaler Zahlungsverkehr.
Wirtschaftsgemeinschaften, Zölle.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Darbietung und Erarbeitung eines kulturgeographischen
Bildes Österreichs unter ständiger
Ausnützung aller vorhandenen Hilfsmittel.
Charakterisierung der verschiedenen Landschaftsräume
und Zuordnung zu den Bundesländern.
Bevölkerungsstruktur und Wirtschaftszustand
Österreichs als Ergebnis geographischer und
historischer Voraussetzungen anhand statistischen,
kartographischen usw. Materials. Eingehende
Besprechung der Struktur, der Probleme
und der Entwicklungstendenzen der österreichischen
Wirtschaft.
Erweiterung und Erarbeitung allgemeingeographischer
und wirtschaftskundlicher Begriffe
und Sachgebiete.
Wirtschaftskundliche Sachgebiete
Budget, Steuern, Lastenausgleich; Inflation,
Deflation, Kaufkraft des Geldes, Vollbeschäftigung;
Bruttonationalprodukt, Nettonationalprodukt,
Volkseinkommen. Kostenfaktoren,
Rentabilität, Produktivität; Automation. Betrieb
und Markt. Grüner Plan. Verstaatlichung,
Kommunalwirtschaft. Betriebsformen, Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung. Notenbank, Börse
und andere Märkte. Kreditinstitute, Wertpapiere.
Handelsbilanz, Leistungsbilanz, Kapitalbilanz,
Zahlungsbilanz. Interessenvertretungen der Wirtschaft
Unternehmerverbände, Kammern, Gewerkschaften;
soziale Sicherheit, Arbeitszeit,
Arbeitsmarkt.
8. Klasse: Arbeitsgemeinschaft
(2 Wochenstunden, in Verbindung mit Geschichte
und Sozialkunde)
Die Beziehungen zu den Entwicklungsländern;
Bevölkerungsentwicklung und Ernährungsprobleme.
Natur-, Kultur- und Wirtschaftslandschaft.
Der Mensch als Träger der Wirtschaft. Umweltprobleme.
Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik
Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum, stabiler
Geldwert. Konjunkturschwankungen und Konjunkturpolitik.
Wirtschaftspolitische Manipulation des Menschen
Werbung, Marktlenkung, Kreditwirtschaft,
Subventionen, Währung.
Wirtschaftsordnungen der Gegenwart.
Internationale Wirtschaftsorganisationen. Wirtschaftspolitischer
Vergleich der Großmächte und
Machtblöcke.
Didaktische Grundsätze
Geographie ist eine Gegenwartswissenschaft;
der Lehrstoff der Geographie und Wirtschaftskunde
ist daher bei dem immer schnelleren
Wandel der politischen, wirtschaftlichen, technischen,
kulturellen und gesellschaftlichen Situation
ständigen Änderungen unterworfen, die der
Unterricht entsprechend zu berücksichtigen hat.
Festes Grundlagenwissen ist jedoch erforderlich.
Eine lückenlose Länder- und Wirtschaftskunde
kann nicht das Ziel des Unterrichts sein,
exemplarische Darstellung muß aber einen Überblick
über alle Erdräume ermöglichen.
Die wirtschaftskundlichen Begriffe und Sachgebiete
sind nicht gesondert, sondern in Verbindung
mit der Länderkunde und vornehmlich
anhand konkreter Beispiele zu behandeln; die
Einheit des Unterrichtsgegenstandes Geographie
und Wirtschaftskunde wird dadurch betont.
Bloße Definitionen sind zu vermeiden.
In der Arbeitsgemeinschaft der 8. Klasse steht
der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde
in engster Verbindung mit dem aus
Geschichte und Sozialkunde, sodaß die gegebenen
Verbindungen dieser beiden Gegenstände auch
zu einer Teamarbeit der beiden Lehrer in gemeinsamen
Unterrichtsstunden führen können. Gerade
aus dem Zusammenwirken von Wirtschaftskunde
und Sozialkunde soll eine zeitgemäße Staatsbürgerkunde
entwickelt werden. Querverbindungen
sind auch zum Philosophischen Einführungsunterricht
möglich. Die Einsicht in Aufgaben
und Bedeutung der Wirtschaft und in ihre
Abhängigkeit von Landschaft, Politik und
Gesellschaft, unter Berücksichtigung von Gegenwartsfragen
in ihren geographischen und wirtschaftlichen
Bedingungen, soll zu einem vertieften
Verständnis politischer, wirtschaftlicher und
sozialer Probleme führen.
Besonders in der 8. Klasse soll die Behandlung
des Lehrstoffs soweit wie möglich Berichte und
Referate der Schüler und auch Diskussionen mit
einbeziehen. Die Schüler sollen angeleitet werden,
wissenschaftliche Werke, Aufsätze, gegebenenfalls
Zeitungsberichte und eigene Beobachtungen zu
verwenden und zu verwerten. Gegebenenfalls
können Fachleute zu Referaten und Diskussionen
herangezogen werden.
In allen Klassen der Oberstufe sind Lehrausgänge
nach Möglichkeit durchzuführen.
MATHEMATIK
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die auf der Unterstufe erworbene Fähigkeit,
mathematische Fragestellungen des täglichen
Lebens zu erkennen, ist zu erweitern.
Darüber hinaus sollen Kenntnisse der Mathematik
erworben werden, um die Eigenart und
Bedeutung dieser Wissenschaft aus ihrem Entwicklungsgang,
ihrer Begriffsbildung, ihren
Operationen und Methoden, ihrem System und
ihrem Wahrheitsgehalt zu erfassen und durch
Selbsttätigkeit bildungswirksam zu machen.
Dabei ist ein Einblick in die vielfältigen
Wechselbeziehungen zwischen der Mathematik
und den übrigen Kulturbereichen, insbesondere
den Naturwissenschaften, der Technik, den Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften sowie der
Philosophie zu geben. Auf Möglichkeiten und
Grenzen mathematischer Aussagen ist hinzuweisen.
Das Anschauungs- und Abstraktionsvermögen
ist auszubilden; auf eine klare und scharfe mathematische
Denkweise ist zu achten; die erforderliche
sprachliche Ausdrucksweise ist besonders zu
pflegen.
Lehrstoff
Der Lehrstoff jeder Klasse ist nach folgenden
Stoffgebieten gegliedert
Zahlen,
Gleichungen,
Funktionen,
Infinitesimalrechnung,
Kombinatorik, Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung,
Vektoren,
Geometrie.
Lehrstoff am Humanistischen Gymnasium, am
Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Grundbegriffe der Mengenlehre. Menge der
natürlichen, der ganzen und der rationalen
Zahlen. Restklassen.
Verknüpfungen. Begriff der Gruppe, des Ringes
und des Körpers.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit
einer Variablen über dem Körper der rationalen
Zahlen. Lineare Gleichungen mit zwei und drei
Variablen. (Grundmenge, Lösungsmenge.)
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung
der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.
Lineare Funktionen; graphische Darstellung.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Permutationen und Permutationsgruppen.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Begriff des Vektors. Addition und Substraktion
von Vektoren. Multiplikation eines Vektors
mit einem Skalar. Lineare Abhängigkeit von
Vektoren. Begriff des linearen Vektorraums.
Komponenten und Koordinaten eines Vektors.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Affine Geometrie
Schiebung und zentrische Streckung. Abbildungsgruppen.
Ebenes Koordinatensystem, räumliches Koordinatensystem.
Analytische Darstellung der Geraden in der
Ebene, der Geraden im Raum und der Ebene
im Raum unter Verwendung von Vektoren
(Parameterdarstellung).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Irrationale Zahlen, Körper der reellen Zahlen.
Potenzen. Logarithmen. Rechenstab.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Potenzfunktionen, Exponential- und logarithmische
Funktionen, Winkelfunktionen; graphische
Darstellung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und
Divergenz. Arithmetische und geometrische
Folgen als Sonderfälle. Tangentenproblem, Begriff
der Momentangeschwindigkeit.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Variationen und Kombinationen. Binomischer
Lehrsatz.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.
Anwendung der Vektorrechnung beim Beweis
von Sätzen der Elementargeometrie.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Metrische Geometrie
Geradengleichungen und Ebenengleichungen.
Abstand eines Punktes von einer Geraden bzw.
von einer Ebene. Flächeninhalt des Dreiecks.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche
Zahlenebene.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.
Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung
von Linearfaktoren oder durch einfache
Substitutionen auf quadratische Gleichungen zurückgeführt
werden können.
Fundamentalsatz der Algebra. Quadratische
Gleichungen mit zwei Variablen, soweit sie in
der analytischen Geometrie benötigt werden.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Ganze rationale Funktionen; graphische Darstellung
unter Verwendung der Infinitesimalrechnung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit.
Differentialquotient. Differential. Differenzierbarkeit.
Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen
Funktionen, der Winkelfunktionen und
zusammengesetzter Funktionen; höhere Ableitungen.
Extremwertaufgaben.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Grundbegriffe der Statistik: Absolute und
relative Häufigkeiten, Mittelwert, Streuungsmaße.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.
Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Gleichungen des Kreises und der Kugel.
Gleichung der Kreistangente; Pol und Polare.
Sekanten- und Tangentensatz, Potenz.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Die Zahl e, der natürliche Logarithmus.
Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues
der Zahlenbereiche mit Verwendung der strukturellen
Begriffe Gruppe, Ring, Körper.
Das dem Gruppenbegriff zugrunde liegende
Axiomensystem.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Zusammenfassender Überblick über die Auflösung
von Gleichungen und Ungleichungen.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Die e-Funktion und ihre Umkehrfunktion,
graphische Darstellung unter Verwendung der
Infinitesimalrechnung. Überblick über die bisher
behandelten Funktionen.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Ableitung der Exponentialfunktion und der
logarithmischen Funktion. Bestimmtes und unbestimmtes
Integral. Hauptsatz der Differential-
und Integralrechnung.
Anwendung der Infinitesimalrechnung auf
Geometrie und Physik.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische
Behandlung des linearen Vektorraumes.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile. Oberfläche und Volumen von
Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel und
Kugelteilen.
Rückblick auf die analytische Geometrie in
der Geraden, in der Ebene und im Raum.
Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen
unter zusammenfassenden Gesichtspunkten.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Lehrstoff am Realistischen Gymnasium, am
Naturwissenschaftlichen Realgymnasium und am
Mathematischen Realgymnasium
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Grundbegriffe der Mengenlehre, Mengenoperationen
und ihre Gesetze. Menge der natürlichen
und der ganzen Zahlen. Teilbarkeit, Kongruenzen,
Restklassen. Menge der rationalen
Zahlen.
Verknüpfungen. Begriff der Gruppe, des Ringes
und des Körpers. Potenzen mit ganzzahligen
Exponenten. Polyadische Zahlendarstellung (besonders
Dualsystem).
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit
einer Variablen über dem Körper der rationalen
Zahlen. Lineare Gleichungen mit zwei und drei
Variablen. (Grundmenge, Lösungsmenge.) Zwei-
und dreireihige Determinanten und Matrizen.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung
der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.
Lineare Funktionen, Potenzfunktionen mit
ganzzahligen Exponenten; graphische Darstellung.
Zusammensetzung von Funktionen.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Permutationen und Permutationsgruppen.
Variationen, Kombinationen. Binomischer Lehrsatz.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Begriff des Vektors. Addition und Subtraktion
Ton Vektoren. Multiplikation eines Vektors mit
einem Skalar. Lineare Abhängigkeit von Vektoren.
Begriff des linearen Vektorraums. Komponenten
und Koordinaten eines Vektors.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Affine Geometrie
Schiebung und zentrische Streckung als Beispiele
affiner Abbildungen. Abbildungsgruppen.
Ebenes Koordinatensystem, räumliches Koordinatensystem.
Analytische Darstellung der Geraden
in der Ebene, der Geraden im Raum
und der Ebene im Raum unter Verwendung
von Vektoren (Parameterdarstellung).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Irrationale Zahlen, Körper der reellen Zahlen.
Potenzen mit reellen Exponenten. Logarithmen.
Rechenstab. Lineare Interpolation.
Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche Zahlenebene.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Potenzfunktionen mit reellen Exponenten,
Exponential- und logarithmische Funktionen,
Winkelfunktionen; graphische Darstellung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und
Divergenz. Einfache Reihen. Arithmetische und
geometrische Folgen und Reihen als Sonderfälle.
Tangentenproblem, Begriff der Momentangeschwindigkeit.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Skalares Produkt. Vektorielles Produkt.
Anwendung der Vektorrechnung beim Beweis
von Sätzen der Elementargeometrie.
Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Metrische Geometrie
Geradengleichungen und Ebenengleichungen.
Abstand eines Punktes von einer Geraden bzw.
einer Ebene. Flächeninhalt des Dreiecks.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (4 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Die Zahl e, der natürliche Logarithmus. Begriff
der algebraischen und der transzendenten
Zahl.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,
soweit sie in der analytischen Geometrie benötigt
werden.
Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung
von Linearfaktoren oder durch einfache
Substitutionen auf quadratische Gleichungen
zurückgeführt werden können. Kreisteilungsgleichungen.
Fundamentalsatz der Algebra.
Näherungsweise Lösung von Gleichungen (insbesondere
Newtonsches Näherungsverfahren).
Begriff der algebraischen und der transzendenten
Gleichung.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Rationale Funktionen, die e-Funktion und ihre
Umkehrfunktion, einfache irrationale Funktionen;
graphische Darstellung unter Verwendung
der Infinitesimalrechnung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient,
Differential, Differenzierbarkeit.
Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen
Funktionen, der Winkelfunktionen, der
Exponentialfunktion, der logarithmischen Funktion
und zusammengesetzter Funktionen; höhere
Ableitungen. Extremwertaufgaben.
Bestimmtes und unbestimmtes Integral.
Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung.
Integrationsmethoden.
Anwendung der Infinitesimalrechnung auf
Geometrie und Physik.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Grundbegriffe der Statistik: Absolute und
relative Häufigkeiten, Mittelwerte, Streuungsmaße.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Gleichungen des Kreises und der Kugel.
Gleichung der Kreistangente; Pol und Polare.
Sekanten- und Tangentensatz, Potenz. Umfang
und Flächeninhalt des Kreises und seiner Teile.
Oberfläche und Volumen von Prisma, Zylinder,
Pyramide, Kegel, Kugel und Kugelteilen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues
der Zahlenbereiche mit Verwendung der
strukturellen Begriffe, Gruppe, Ring, Körper.
Das dem Gruppenbegriff zugrundeliegende
Axiomensystem.
Boolesche Algebra — Aussagenlogik — Schaltalgebra.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Zusammenfassender Überblick über die Auflösung
von Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Optimierung.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Überblick über die bisher behandelten Funktionen.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Überblick über die wichtigsten Begriffsbildungen
der Infinitesimalrechnung. Numerische Integration.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Binomische Verteilung. Normalverteilung.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische
Behandlung des linearen Vektorraumes.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Rückblick auf die analytische Geometrie in
der Geraden, in der Ebene und im Raum.
Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen
unter zusammenfassenden Gesichtspunkten. Tangenten,
Pol und Polare. Transformation von
Kegelschnitten.
Als zusätzlicher Lehrstoff ist aus
den folgenden Stoffgebieten mindestens eines auszuwählen
Rechenanlagen
Wesen der Programmierung (insbesondere
Problemanalyse, Flußdiagramm)
Grundgedanken der Topologie (Vertiefung der
Infinitesimalrechnung)
Reihenentwicklung von Funktionen
Die Abbildungen der Hauptgruppe (konstruktive
Behandlung, Überblick über ihre Struktur)
Affine Abbildungen
Grundgedanken der nichteuklidischen Geometrie
Axiomatische Behandlung von endlichen ebenen
Geometrien.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler der Oberstufe soll in jeder
Klasse ein ganzheitliches Bild der Mathematik
geboten werden, sodaß er die Zusammenhänge
und Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen
Stoffgebieten deutlich erkennen kann.
Der Lehrstoff jeder Klasse schließt an den
Stoff der vorhergehenden Klassen an und erweitert
ihn konzentrisch. Alle Stoffgebiete liefern
dazu ihren altersgemäßen Beitrag. Als Grundsätze
sind vor allem zu beachten: Schrittweiser
Ausbau der Zahlenbereiche, Aufstieg von linearen
Gebilden in Algebra und Geometrie zu solchen
höherer Ordnung.
Die Beiträge der einzelnen Stoffgebiete sollen
nicht nacheinander, sondern in möglichst enger
Verflechtung miteinander behandelt werden,
damit zeitökonomisch gearbeitet werden kann.
Viele Anknüpfungspunkte, Querverbindungen
und Übersichten ergeben sich damit im Lehrstoff
jeder Klasse und zwischen aufeinanderfolgenden
Klassen ebenso wie Möglichkeiten zur
Sicherung des Unterrichtsertrages und zu häufigem
Wiederholen.
Die wichtigsten mathematischen Beweisverfahren
wie indirekter Beweis und Methode der
vollständigen Induktion sind immer wieder an
geeigneten Stellen durchzunehmen. Ihre Kenntnis
ist ebenso vom Schüler zu fordern wie die
klare Unterscheidung der Begriffe Axiom, Satz,
Definition. Auf korrekten Gebrauch der mathematischen
Symbolik, deren Bedeutung und
Zweckmäßigkeit dem Schüler bewußt werden
soll, ist zu achten. Besonderer Wert ist auf
exakten mündlichen und schriftlichen Ausdruck
zu legen. Der Schüler soll soweit wie möglich
zu einer gewissen Selbständigkeit der Bearbeitung
mathematischer Themen angeleitet werden.
Bei der Einführung eines neuen Stoffgebietes
soll von lebensnahen Beispielen ausgegangen und
eine schrittweise Mathematisierung durchgeführt
werden. In der abschließenden Betrachtung der
Anwendungen sind die vielfältigen Querverbindungen
zwischen der Mathematik und den
Naturwissenschaften, der Technik, den Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften sowie der
Philosophie (mathematische Logik) und der
Kunst aufzuzeigen.
Bei der Wiederholung und Zusammenfassung
in der 8. Klasse soll durch stärkere Betonung
logischer und axiomatischer Gesichtspunkte eine
wesentliche Vertiefung der Einsichten angestrebt
werden. Dieser abschließende Überblick über die
Mathematik soll das Verständnis für ihre modernen
Denkweisen und Arbeitsmethoden wecken.,
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht zielt auf Ausbildung und
gründliche Schulung der Raumanschauung sowie
Vermittlung der Fähigkeit, geometrische Formen
und Raumstrukturen zu erfassen und zu analysieren
und die planmäßige Herstellung räumlicher
Objekte vorzubereiten ("Konstruktive
Geometrie"). Dadurch wird das logische Denken
gefördert und der Schüler zu einwandfreiem und
präzisem sprachlichem Ausdruck angehalten.
Durch zeichnerische Darstellung und schrittweisen
Aufbau eines Objektes im Bild soll der
Schüler zu Genauigkeit, Gewissenhaftigkeit,
Selbstkritik und Sauberkeit erzogen und zur Anfertigung
richtiger und allgemeinverständlicher
Handskizzen befähigt werden.
Das Herausarbeiten der einfachen Verfahren
der Darstellenden Geometrie soll dem Schüler
über das Gebiet des Faches hinausweisende Konzeptionen,
wie Abbildungsprinzip, Transformation
und Gruppe, metrische, affine und projektive
Geometrie, nahebringen.
Der Schüler soll die Bedeutung der Darstellenden
Geometrie für die technischen Wissenschaften
und ihre Querverbindungen zu anderen
Wissenschaftsgebieten und zur bildenden Kunst
erkennen.
Lehrstoff am Realistischen Gymnasium, am
Naturwissenschaftlichen Realgymnasium mit
Darstellender Geometrie und am Mathematischen
Realgymnasium
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Anschauliche Entwicklung der Grundbegriffe
der Darstellenden Geometrie. Lösung der Grundaufgaben
in zugeordneten Normalrissen.
Anwendung der Grundaufgaben und des
Seitenrißprinzips zur Darstellung ebenflächig
begrenzter geometrischer Körper und technischer
Objekte in zugeordneten Normalrissen. Herstellung
anschaulicher Bilder mittels Schrägrisses.
Ebene Schnitte von Prismen und Pyramiden,
Perspektive Affinität und Kollineation.
Netze von Prismen und Pyramiden.
Darstellung der Kugel und ihrer Tangentialebenen.
Abbildung des Kreises in zugeordneten Normalrissen.
Die Ellipse als affines Bild des Kreises.
Ebene Schnitte der Kugel, Darstellung von
Drehkegel und Drehzylinder, Tangentialebene.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei zweistündige Schularbeiten, je eine im
Trimester.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln.
Behandlung der hiebei auftretenden
affinen und kollinearen Beziehungen. Die Kegelschnitte
als kollineare Kreisbilder.
Normale Axonometrie; Darstellung ebenflächig
begrenzter Körper, Drehzylinder, Drehkegel
bei einfacher Lage zum Achsenkreuz,
Kugel.
Perspektive; Darstellung ebenflächig begrenzter
Objekte.
Wiederholung des Lehrstoffes.
Zusätzlicher Lehrstoff kann aus folgenden
Stoffgebieten ausgewählt werden
Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln.
Graphische Auflösung sphärischer Dreiecke.
Darstellung von schiefem Kreiszylinder und
schiefem Kreiskegel in einfacher Aufstellung,
ebene Schnitte dieser Flächen.
Rohrverbindungen, gebildet aus Drehzylindern
und Drehkegeln.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Die Ableitung der Grundbegriffe soll von
räumlichen Gebilden ausgehen, die dem Schüler
bereits geläufig sind (Würfel, einfache technische
Objekte). Zur Erläuterung von Begriffsbildungen
und Aufgaben ist reichlich von Modellen und
anschaulichen Skizzen Gebrauch zu machen.
Der Schüler ist zur Herstellung einfacher
Modelle aus Papier, Draht usw. anzuhalten;
gerade selbst angefertigte Modelle bringen ihn
in engere Beziehung zur Darstellenden Geometrie.
Es ist zu zeigen, daß jede Aufgabe der Darstellenden
Geometrie sich durch Kombination
einer geringen Anzahl elementarer Grundaufgaben
bewältigen läßt und daß zweckentsprechende
Seitenrisse entscheidende Vereinfachungen
der Ausgangssituation herbeiführen.
Auf die Vorteile des Arbeitens in der Eintafelprojektion
mit fallweise eingeführten Seitenrissen,
besonders bei der Behandlung der einfachsten
Grundaufgaben, wie wahre Größe einer
Strecke, Spurpunkt einer Geraden, Spur-, Haupt-
und Fallinie einer Ebene, ist hinzuweisen.
Es empfiehlt sich, im Anfangsunterricht eine
feste Rißachse zu verwenden.
Besonders anfangs sollten die Resultate (Längen
von Strecken, Größen von Winkeln usw.)
zur Erzielung einer angemessenen Zeichengenauigkeit
bei kotierten Angaben nicht nur
graphisch ermittelt, sondern auch durch Messung
zahlenmäßig angegeben und verglichen,
unter Umständen auch rechnerisch kontrolliert
werden; bloß „prinzipiell richtige" Zeichnungen
entsprechen nicht dem Lehrziel.
Die Beweise sollen im allgemeinen geometrischsynthetisch
geführt werden, doch können dort,
wo dies Zeitersparnis oder Vereinfachung bedeutet
(z. B. bei der Behandlung der Kegelschnitte),
von der Mathematik bereitgestellte Ergebnisse
und Methoden (analytische Geometrie, Vektorrechnung)
angewendet werden.
Besonderer Wert ist auf das Herausarbeiten
von Zusammenhängen zu legen: metrische, affine,
projektive, eventuell topologische Eigenschaften
einer Figur, Abbildungsprinzip; hiezu gehört
auch die Lösung gewisser ebener Aufgaben durch
räumliche Deutung.
Auf Querverbindungen zu anderen Gebieten
(Kunst, Geographie, Technik, Physik usw.) ist,
ohne ins Detail zu gehen, hinzuweisen (z. B.
Darstellung des Gradnetzes der Erdkugel, Darstellung
der Systeme der scheinbaren Himmelskugel).
Die Behandlung der analytischen Geometrie
des dreidimensionalen Raumes im Mathematikunterricht
soll durch die Darstellende Geometrie
weitgehend unterstützt werden.
Als Hausübungen sind Konstruktionsübungen
auf dem Reißbrett in beschränktem Ausmaß
(davon eine Tuschezeichnung je Trimester,
Höchstformat A 3) zu geben.
NATURGESCHICHTE
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler ist zum Verständnis der Formenwelt
und der Vorgänge in der belebten und
unbelebten Natur zu führen.
Anhand kennzeichnender Beispiele sollen die
Zusammenhänge zwischen Bau und Lebensvorgängen
bei Pflanzen und Tieren sowie deren
Beziehungen zur Umwelt erfaßt werden. Das
System der Organismen ist als Aussage über
natürliche Verwandtschaftsbeziehungen zu erklären.
Der Schüler soll mit Bau und Funktionen des
menschlichen Körpers sowie mit den Grundzügen
der Gesundheitslehre und der Sexualhygiene vertraut
werden; er soll die durch seine Geistigkeit
bestimmte Sonderstellung des Menschen im
Reich der Natur und seine sich daraus ergebende
Verantwortlichkeit gegenüber dem Lebendigen,
besonders auch gegenüber den künftigen Generationen,
erkennen und Einblick in die Tatsachen
der Vererbung und Entwicklung gewinnen.
Die Gesetzmäßigkeiten des Baues und die
damit zusammenhängenden Eigenschaften der
Minerale und Gesteine sollen erkannt werden.
Einige ausgewählte Minerale und Gesteine sind
hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Auswertung zu
behandeln.
Die aus dem Unterricht gewonnenen Einsichten
und Kenntnisse sollen zu einem naturgeschichtlichen
Weltbild ausgebaut werden, das
über die Einordnung der Erde in das Universum
und die Geschichte der Erde im Zusammenhang
mit der Entwicklung des Lebendigen zur Darstellung
des Menschen führt.
Die Schüler sind nach Möglichkeit in die
Methoden des biologischen Arbeitens, Beobachtens
und Experimentierens einzuführen und
sollen mit den wichtigsten Fragen des Natur-
und Landschaftsschutzes und mit der sich daraus
ergebenden Verantwortung vertraut werden.
Die Erziehung zu Achtung vor dem Leben und
zu Liebe zur Natur soll den gesamten Unterricht
durchdringen.
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Biologie der Zelle: Pflanzliche und tierische
Zelle. Flagellaten, Bakterien; Viren. Zellteilung.
Keimblattlehre anhand der Cölenteraten und
Cölomaten. Wachstum. Pflanzliches und tierisches
Gewebe.
Stoffwechsel: Pflanzliche Ernährung: Wurzel,
Blatt, Stamm. Assimilation und Dissimilation.
Hauptformen der tierischen Ernährung.
Atmung: Atmungsorgane, Gärung.
Pflanzliche und tierische Bewegung, Reizbarkeit,
Tropismen. Überblick über die Lagerpflanzen.
Fortpflanzung vegetativer und generativer
Art. Generationswechsel der Sproßpflanzen.
Behandlung einiger Familien der Blütenpflanzen,
deren Stellung im System. Besondere
Berücksichtigung der Nutzpflanzen.
Bauplanvergleiche der Gliederfüßer, Ökologische
Bedeutung der Insekten: Instinkthandlungen,
Staatenbildung, Brutpflege, Beispiele aus
der Verhaltensforschung, Pflanzen- und Tierschädlinge.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Entwicklung der Chordatiere.
Baupläne der Wirbeltiere: Skelett, Blutkreislauf,
Urogenitalsystem, Nervensystem.
Für die heimische Landschaft kennzeichnende
bzw. für die Wirtschaft wichtige Minerale und
Gesteine: Entstehung, morphologische, physikalische
und chemische Eigenschaften.
Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.
Das natürliche System der Lebewesen.
Grundzüge der Deszendenzlehre.
8. Klasse (2 Wochenstunden am Humanistischen
Gymnasium, am Neusprachlichen Gymnasium,
am Realistischen Gymnasium, am
Naturwissenschaftlichen Realgymnasium mit
Darstellender Geometrie, am Mathematischen
Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen)
Der Mensch. Bau und Funktion der Organe
des menschlichen Körpers unter Berücksichtigung
der somatisch-psychischen Zusammenhänge.
Ernährungslehre. Grundzüge der Gesundheitslehre
(Infektionskrankheiten, Immunologie,
Sexualhygiene). Hinweise auf Körperpflege und
Erste-Hilfe-Leistung (womöglich mit Übungen in
Zusammenarbeit mit dem Unterricht aus Leibesübungen).
Ontogenese: Zeugung, Embryonalentwicklung,
Geburt, Wachstum, Reifung, Alter. Biochemie
der Zelle. Molekularbiologische Grundlagen der
Vererbung. Erbgesundheitliche Fragen. Verantwortung
gegenüber den kommenden Generationen.
Menschwerdungsprobleme, Der Mensch als
geistiges und kulturschaffendes Wesen — seine
Sonderstellung in der Natur.
7. Klasse (2 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium ohne Darstellende
Geometrie)
Vertiefung des Lehrstoffs der 5. und 6. Klasse
Verhaltensforschung.
Zytologische und histologische Untersuchungen
an Unterlagen pflanzlicher, tierischer und auch
menschlicher Herkunft (Technik des Mikroskopierens).
Arbeiten an mineralogischem und petrographischem
Material. Die Geologie Österreichs.
Der Mensch. Bau und Funktion der Organe
des menschlichen Körpers unter Berücksichtigung
der somatisch-psychischen Zusammenhänge.
Ontogenese: Zeugung, Embryonalentwicklung,
Geburt, Wachstum, Reifung, Alter.
Grundzüge der Gesundheitslehre (Infektionskrankheiten,
Immunologie, Sexualhygiene). Hinweise
auf Körperpflege und Erste-Hilfe-Leistung
(womöglich mit Übungen in Zusammenarbeit mit
dem Unterricht aus Leibesübungen).
Schriftliche Arbeiten
Referate (z. B. Kurzberichte über praktische
Arbeiten, Ergebnisse literarischer Studien).
8. Klasse (2 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium ohne Darstellende
Geometrie)
Menschwerdungsprobleme. Der Mensch als
geistiges und kulturschaffendes Wesen — seine
Sonderstellung in der Natur.
Biochemie der Zelle. Molekularbiologische
Grundlagen der Vererbung. Erbgesundheitliche
Fragen. Verantwortung gegenüber den kommenden
Generationen.
Ernährungslehre. Welternährungsprobleme.
Weiterführung der in der 7. Klasse begonnenen
Anleitung zum selbständigen Arbeiten.
Schriftliche Arbeiten
Referate (z. B. Kurzberichte über praktische
Arbeiten, Ergebnisse literarischer Studien).
Didaktische Grundsätze
Durch sinnvolle Stoffauswahl ist der Überlastung
mit bloßem Gedächtniswissen vorzubeugen.
Umfangreiche systematische Betrachtungen
müssen zugunsten allgemeinbiologischer
Inhalte zurücktreten. Querverbindungen zu
anderen Unterrichtsgegenständen, wie z. B. Geographie,
Physik, Chemie, Psychologie und Philosophie,
sollen nach Möglichkeit wahrgenommen
werden. Auf die anatomischen und physiologischen
sowie tierpsychologischen Grundlagen für
die Psychologie des Menschen ist Bedacht zu
nehmen.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung
zu exaktem Beobachten, sprachlich richtigem
Beschreiben und begrifflich einwandfreiem Erfassen
der Sachverhalte. Auf eine ästhetische Art
der Naturbetrachtung soll nicht verzichtet werden.
Somatologische, hygienische und sexuelle
Fragen sind taktvoll zu behandeln.
Der naturgeschichtliche Unterricht ist durch
Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus
der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung
der audio-visuellen Unterrichtsmittel
wirklichkeitsnahe, überzeugend und lebendig zu
gestalten.
Bestimmungs- und Kennübungen, die der Vertiefung
der systematischen, morphologischen und
ökologischen Kenntnisse dienen, sind ebenso
wichtig wie Übungen in der Handhabung des
Mikroskops und in der Herstellung einfacher
Präparate, die Erstellung einfacher Versuchsanordnungen
und die Anleitung zu selbständiger
Beobachtung in der freien Natur. Auf Sorgfalt
bei der Gestaltung von Ausstellungen in Schaukästen
und auf die Verwendung nur einwandfreier,
sinnentsprechender Wandtafeln ist besonders
zu achten. So oft wie möglich sollen Lehrausgänge
veranstaltet werden. Für die Übungen
in Leistung Erster Hilfe und in Krankenpflege
sowie für Fragen der Sexualerziehung ist
gegebenenfalls ein Fachmann heranzuziehen.
Das Anlegen von Sammlungen soll nur unter
sachkundiger Leitung des Lehrers erfolgen. Zur
Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler sind
an Naturwissenschaftlichen Realgymnasien ohne
Darstellende Geometrie Schülerreferate durchzuführen,
an den anderen Oberstufenformen
wird die Durchführung von Schülerreferaten
empfohlen.
Das von der Naturgeschichte erarbeitete Weltbild
soll eine verläßliche Grundlage für weitere
Betrachtungen in anderen Unterrichtsgegenständen
sein.
Der Naturgeschichteunterricht soll sich den
gesicherten Ergebnissen der modernen Forschung
anpassen und deren Erkenntnisse anwenden, vor
allem auch in der Auswahl der Beispiele. Überdies
soll jede Gelegenheit wahrgenommen werden,
zu aktuellen naturwissenschaftlichen Fragen
Stellung zu nehmen.
CHEMIE
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtes ist es, das Verständnis
für die chemischen Vorgänge in Natur, Alltag
und Technik zu wecken und auf experimenteller
Grundlage die Kenntnis der wichtigsten Reaktionstypen
und der Gesetze des chemischen Geschehens
zu vermitteln. Dabei sind atomphysikalische
Theorien weitgehend heranzuziehen.
Technologie ist auf solche Beispiele zu beschränken,
deren Chemismus leicht überschaubar
ist und die für die Wirtschaft von Bedeutung
sind.
Auf die historische Entwicklung der Chemie
als Wissenschaft kann eingegangen werden.
Der Schüler soll die Stellung der Chemie im
naturwissenschaftlichen Weltbild sowie ihre kulturelle
und wirtschaftliche Bedeutung erkennen.
Lehrstoff (am Humanistischen Gymnasium, am
Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen)
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Aufgaben der Chemie, Beziehungen zwischen
Chemie und Physik.
Das Element, Atome, Moleküle. Grundbegriffe
der Radioaktivität. Isotopie. Atom- und Molekülmasse.
Atombau und Periodensystem. Valenz.
Grundlagen der chemischen Bindung.
Anorganische Chemie
Wasserstoff
Darstellungsmethoden.
Reaktionsfähigkeit von Einzelatomen (status
nascendi) und Molekülen. Knallgas. Grammatom,
Grammolekül, Grammäquivalent, Molvolumen,
Loschmidtsche Zahl.
Stöchiometrische Gesetze.
Thermochemie: exotherme, endotherme Vorgänge,
Aktivierungsenergie. Erweiterung des Gesetzes
von der Erhaltung der Masse durch die
Einsteinsche Beziehung.
Redoxvorgänge, Reaktionsgeschwindigkeit.
Wasser. Schweres Wasser.
Sauerstoff
Oxide. Säuren, Basen, Salze. Ozon. Allotropie.
Wasserstoffperoxid.
Edelgase.
Halogene. Salzsäure. Ionenlehre. Elektrolyse.
Gesetze von Faraday. Jod als Bioelement.
Allenfalls: Sauerstoffsäuren des Chlors.
Massenwirkungsgesetz. Protolyse des Wassers.
Elektronegativität. Dipolcharakter des Wassermoleküls
und anderer Moleküle.
Allenfalls: Wasserstoffbrückenbildung.
Ionenprodukt, pH-Wert.
Schwefel
Molekülgestalt und physikalische Eigenschaften
eines Stoffes (Zähigkeit, Farbe).
Schwefelwasserstoff.
Allenfalls: Anwendungen in der qualitativen
Analyse.
Oxide des Schwefels. Schwefelsäuren. Katalysatoren.
Stickstoff
Ammoniak.
Stickstoffoxide. Salpetersäure. Kreislauf des
Stickstoffs in der Natur.
Düngemittel.
Kohlenstoff
Kohlen. Koks, technische Heizgase. Karbide.
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlensäure,
Karbonate, Hydrogenkarbonate, Wasserenthärtung.
Protolyse von Salzen in wäßriger Lösung.
Silicium
Quarz, Kieselsäuren, Silikate und wichtige
Silikatminerale, Kolloide.
Allenfalls: Glaserzeugung, keramische Erzeugnisse.
Metalle
Allgemeine Eigenschaften der Metalle, Metallbindung.
Elektrochemische Spannungsreihe.
Metallgewinnung.
Behandlung der für die Wirtschaft wichtigen
Metalle, insbesondere Magnesium, Aluminium,
Kupfer, Eisen.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Organische Chemie
Sonderstellung des Kohlenstoffs. Nachweis des
Kohlenstoffs in organischen Verbindungen.
Qualitative Analyse organischer Verbindungen.
Aliphatische Verbindungen (Darbietung unter
Zugrundelegung homologer Reihen. Genfer
Nomenklatur)
Gesättigte Kohlenwasserstoffe. Bindungsverhältnisse.
Isomerie. Erdöl (Gewinnung, Aufarbeitung).
Crackprozeß. Petrochemie.
Ungesättigte Kohlenwasserstoffe. Alkene,
Alkine. Bindungsverhältnisse. Anlagerung. Polymerisation.
Kunststoffe. Diene, Polyene: Kautschuk.
Halogenverbindungen.
Alkohole: Primäre, sekundäre, tertiäre, ein-
und mehrwertige Alkohole. Methanol, Äthanol,
alkoholische Gärung, Fermente. Glykol, Glyzerin.
Äther.
Oxydationsprodukte der Alkohole: Aldehyde
(Formaldehyd, Acetaldehyd), Ketone (Aceton).
Polykondensation.
Allenfalls: Phenoplaste, Aminoplaste.
Monokarbonsäuren (wichtige Glieder dieser
homologen Reihe), Salze der Monokarbonsäuren.
Ester, Esterspaltung (Gleichgewicht).
Allenfalls: Dikarbonsäuren.
Fette. Fetthärtung. Fettspaltung. Seifen.
Moderne Waschmittel.
Allenfalls: Trocknende Öle, Firnis.
Hydroxysäuren. Milchsäuren. Optische Aktivität.
Weinsäuren.
Kohlenhydrate. Monosaccharide: Traubenzucker,
Fruchtzucker.
Allenfalls: Ribose.
Disaccharide: Rübenzucker, Milchzucker, Malzzucker.
Polysaccharide: Stärke, Zellulose, Kunstseiden.
Stickstoffverbindungen: Amine, Amide, Harnstoff.
Aminosäuren. Pufferwirkung der Aminosäuren.
Eiweißstoffe: Einfache und Zusammengesetze
Eiweißstoffe.
Synthese und Biosynthese der Eiweißstoffe
unter Anwendung moderner Erkenntnisse in
vereinfachter Form.
Chemiefasern, die dem Eiweiß nachgebaut sind.
Zyklische Verbindungen
Isozyklische Verbindungen
Benzol. Mesomerer Zustand, Benzolstruktur,
Benzolgewinnung. Benzolderivate: Stellungsisomerie.
Nitro-, Amino-, Sulfo-, Hydroxyderivate.
Allenfalls: Aromatische Karbonsäuren, Aspirin,
Sulfonamide.
Farbige Stoffe — Farbstoffe (einige einfache
Beispiele).
Allenfalls: Färberei.
Heterozyklische Verbindungen
Gegenüberstellung zu den isozyklischen Verbindungen.
Anführung einiger einfacher Beispiele.
Lehrstoff (am Realistischen Gymnasium, am
Naturwissenschaftlichen Realgymnasium, am
Mathematischen Realgymnasium)
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Aufgaben der Chemie, Beziehungen zwischen
Chemie und Physik.
Das Element, Atome, Moleküle. Grundbegriffe
der Radioaktivität. Isotopie. Atom- und Molekülmasse.
Atombau und Periodensystem. Valenz.
Grundlagen der chemischen Bindung.
Anorganische Chemie
Wasserstoff
Darstellungsmethoden.
Reaktionsfähigkeit von Einzelatomen (status
nascendi) und Molekülen. Diffusion. Knallgas.
Gasgesetze. Lehrsatz von Avogadro. Grammatom,
Grammolekül, Grammäquivalent, Molvolumen.
Loschmidtsche Zahl.
Allenfalls: Rechnerische Anwendung der Gasgesetze.
Stöchiometrisdie Gesetze.
Thermochemie: exotherme, endotherme Vorgänge.
Heßscher Wärmesatz. Aktivierungsenergie.
Katalyse. Erweiterung des Gesetzes von der
Erhaltung der Masse durch die Einsteinsche
Beziehung.
Redoxvorgänge. Umkehrbare Vorgänge.
Reaktionsgeschwindigkeit, Massenwirkungsgesetz.
Gesetz von Le Chatelier.
Wasser, Osmose.
Allenfalls: Löslichkeit der Stoffe, Umkristallisieren.
Schweres Wasser.
Allenfalls: Wassersynthese, experimentell,
quantitativ.
Sauerstoff
Verflüssigen von Gasen. Oxide. Säuren, Basen,
Salze. Ozon. Allotropie. Wasserstoffperoxid.
Edelgase.
Halogene, im besonderen Chlor. Salzsäure.
Chloride. Ionenlehre. Elektrolyse. Gesetze von
Faraday. Elektronegativität. Dipolcharakter des
Wassers und anderer Moleküle.
Allenfalls: Wasserstoffbrückenbildung.
Vollständige und unvollständige Dissoziation
von Dipolverbindungen in wäßriger Lösung
(starke und schwache Säuren und Basen).
Protolyse des Wassers.
Ionenprodukt. pH-Wert. Pufferung.
Maßanalyse. Sauerstoffsäuren des Chlors (kurz
gefaßt).
Schwefel
Molekülgestalt und physikalische Eigenschaften
eines Stoffes (Zähigkeit, Farbe).
Schwefelwasserstoff und seine Anwendungen
in der analytischen Chemie.
Allenfalls: Löslichkeitsprodukt der Sulfide und
Niederschlagsbildung.
Oxide des Schwefels.
Schweflige Säure. Salzbildung bei mehrbasigen
Säuren. Schwefelsäure. Thioschwefelsäure.
Allenfalls: Selen.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Stickstoff
Ammoniak. Ammoniumsalze.
Allenfalls: Thermische Spaltung der Ammoniumsalze.
Salpetersäure, salpetrige Säure. Stickstoffoxide.
Stickstoffdünger. Düngemittelproduktion in
Österreich. Kreislauf des Stickstoffs in der Natur.
Phosphor
Zündmittel. Oxide und Säuren des Phosphors.
Phosphate als Düngemittel.
Allenfalls: Arsen, Arsenik.
Kohlenstoff
Kohlen, Koks, Technische Heizgase, Heizwert.
Adsorption. Aktivkohle. Karbide, Blausäure.
Cyanide. Komplexsalze. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid.
Allenfalls: Boudouardsches Gleichgewicht und
Wassergasgleichgewicht.
Kohlensäure.
Atmung. Assimilation.
Karbonate, Hydrogenkarbonate. Wasserenthärtung.
Allenfalls: Ionenaustauscher.
Protolyse von Salzen in wäßriger Lösung.
Silicium
Siliciumdioxid, Kieselsäuren, Silikate und Polysilikate,
ihr Vorkommen in der Natur. Verwitterung
von Silikatgesteinen, Vergleich mit
Kalkstein.
Kolloide. Glaserzeugung. Glassorten; Email.
Keramische Erzeugnisse (kurz gefaßt).
Metalle
Allgemeine Eigenschaften der Metalle. Metallbindung.
Elektrochemische Spannungsreihe.
Metallgewinnung.
Allenfalls: Erzaufbereitung, z. B. Flotation.
Alkalimetalle
Natrium und seine wichtigsten Verbindungen
(Natriumchlorid, Ätznatron, Soda). Kalium, Kalidünger.
Flammenfärbung, Spektralanalyse.
Allenfalls: Quantentheoretische Deutung der
Spektrallinien.
Magnesium
Magnesit, Magnesitindustrie.
Erdalkalimetalle, im besonderen Kalzium, Baustoffe.
Allenfalls: Mineralstoffwechsel.
Aluminium
Gewinnung. Elektrolytische Oxydation und
Reduktion (Eloxalverfahren), einige Aluminiumlegierungen
und -Verbindungen.
Allenfalls: Blei, Zinn; Bleiakkumulator.
Nebengruppenelemente
Kupfer, Silber (Fotografie); Eisen, Stahlerzeugung.
Platinmetalle.
Organische Chemie
Sonderstellung des Kohlenstoffs. Nachweis des
Kohlenstoffs in organischen Verbindungen. Qualitative
Analyse organischer Verbindungen.
Allenfalls: Quantitative Elementaranalyse. Molekülmassenbestimmung.
Ermittlung der Summenformel.
Aliphatische Verbindungen (Darbietung unter
Zugrundelegung homologer Reihen. Genfer Nomenklatur)
Gesättigte Kohlenwasserstoffe. Bindungsverhältnisse.
Isomerie. Wellenmechanische Veranschaulichung
der verschiedenen Bindungsarten.
Erdöl (Gewinnung, Aufarbeitung). Crackprozeß.
Petrochemie.
Ungesättigte Kohlenwasserstoffe.
Anlagerung, Polymerisation. Kunststoffherstellung.
Diene, Polyene: Kautschuk
Allenfalls: Carotin, Farbe organischer Verbindungen.
Allenfalls: Benzolstruktur, Mesomerie.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Weitere aliphatische Verbindungen
Halogenderivate.
Alkohole: primäre, sekundäre, tertiäre, ein-
und mehrwertige Alkohole, Methanol, Äthanol,
höhere Alkohole. Alkoholische Gärung, Fermente,
Glykol, Glyzerin.
Äther.
Oxydationsprodukte der Alkohole: Aldehyde
(Formaldehyd, Acetaldehyd), Ketone (Aceton).
Polykondensation. Phenoplaste, Aminoplaste.
Gesättigte Karbonsäuren
Monokarbonsäuren (wichtige Glieder der homologen
Reihe), Salze der Karbonsäuren. Ester,
Esterspaltung (Gleichgewicht). Dikarbonsäuren.
Ungesättigte Karbonsäuren.
Fette
Fetthärtung, Fettspaltung, Seifen. Moderne
Waschmittel.
Allenfalls: Trocknende Öle, Firnis.
Hydroxysäuren
Milchsäuren. Optische Aktivität; Stereoisomerie.
Weinsäuren.
Kohlenhydrate
Monosaccharide: Ribose, Traubenzucker,
Fruchtzucker, Tautomerie.
Allenfalls: Optische Aktivität in erweiterter
Form.
Disaccharide: Rübenzucker, Milchzucker, Malzzucker.
Polysaccharide: Stärke, Photosynthese, Zellulose,
Zelluloseester, Kunstseiden und Zellwolle.
Allenfalls: Besondere Eigenschaften von Makromolekülen.
Allenfalls: Genaueres Eingehen auf die Eigenschaften
von Kunstseiden.
Stickstoff Verbindungen
Amine, Amide, Harnstoff, Aminosäuren: salzartiger
Charakter. Lebenswichtige Aminosäuren.
Peptidbindung. Eiweiß. Chemiefasern, die dem
Eiweiß nachgebaut sind.
Zyklische Verbindungen
Isozyklische Verbindungen
Aromatische Verbindungen: Benzolstruktur;
mesomerer Zustand. Benzolgewinnung.
Benzolderivate: Stellungsisomerie. Nitro-,
Amino-, Sulfo-, Hydroxyderivate.
Allenfalls: Aromatische Aldehyde.
Benzolhomologe. Aromatische Karbonsäuren.
Aspirin. Sulfonamide.
Verbindungen mit mehreren Benzolringen;
nichtkondensierte und kondensierte Ringsysteme.
Farbige Stoffe — Farbstoffe (einfache Beispiele).
Allenfalls : Färberei.
Heterozyklische Verbindungen
Beschränkung auf die Heterozyklen mit aromatischem
Charakter.
Pyrrol, Pyrrolfarbstoffe (Hämoglobin, Chlorophyll).
Pyrimidin- und Purinderivate und ihre Bedeutung
für Nukleinsäuren.
Synthese und Biosynthese der Eiweißstoffe
unter Anwendung moderner Erkenntnisse in vereinfachter
Form. Biochemie der lebenden Zelle.
Allenfalls: Harnsäure. Alkaloide. Beruhigungsmittel.
Didaktische Grundsätze
Dem Schüler soll auf experimenteller Grundlage
ein Einblick in den Aufbau der Materie
und in die herrschenden Gesetzmäßigkeiten geboten
werden.
Zeitraubende und vom Schüler schwer überblickbare
Versuchsanordnungen sind zu vermeiden,
Versuche mit einfachen Mitteln sind daher
vorzuziehen und so oft wie möglich durchzuführen.
Die Einführung moderner (atomphysikalischer)
Theorien soll dann erfolgen, wenn sie zur einwandfreien
Erklärung des Reaktionsverlaufes
notwendig sind.
Die behandelten Stoffgebiete sollen grundsätzlich
in organischem Zusammenhang stehen.
Alle Möglichkeiten, die Schüler zu selbständigem
naturwissenschaftlichem Denken anzuregen,
sind auszunützen; insbesondere ist auf
genaues Beobachten, umfassende Auswertung der
Versuche, folgerichtige Schlüsse und Klarheit des
sprachlichen. Ausdruckes Wert zu legen.
Querverbindungen zu anderen Fächern sind
herzustellen. (Physik, Naturgeschichte, Geographie,
Mathematik, Philosophie). An gegebener
Stelle ist auch auf die Grenzen der Erkenntnis
hinzuweisen.
Als didaktische Hilfsmittel sind auch Unterrichtsfilm,
Lichtbild, Schulfunk und Schulfernsehen
heranzuziehen. Gelegentlich sollen Exkursionen
durchgeführt werden.
Allenfalls kommen auch Schülerreferate in Betracht,
besonders als abschließende Wiederholung
eines bereits erarbeiteten Stoffkapitels.
Im besonderen ist für die einzelnen Oberstufenformen
zu ergänzen
Am Realistischen Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium und am Mathematischen
Realgymnasium ist der Unterricht auf
eine möglichst breite experimentelle Grundlage
zu stellen. Der Schüler soll an geeigneter Stelle
mit den modernen Anschauungen über Atombau
und Bindungslehre vertraut gemacht
werden. Im Rahmen der modernen Chemie sollen
auch das chemische Gleichgewicht und die
Energiebilanz der chemischen Reaktionen behandelt
werden.
Einige moderne großtechnische Verfahren sollen
ausführlicher unter Verwendung von Zahlenmaterial
und unter genauer Behandlung der Verwertung
von Nebenprodukten durchgenommen
werden. In der organischen Chemie kann näher
auf Synthesen von Kunststoffen, Farbstoffen und
einfachen Heilmitteln eingegangen werden.
Moderne Arbeitsmethoden der analytischen
Chemie (z. B. Chromatographie, Spektralanalyse)
sollen erörtert werden.
In einer zusammenfassenden Überschau ist die
Stellung der Chemie im naturwissenschaftlichen
Weltbild zu zeigen.
Am Humanistischen Gymnasium und am Neusprachlichen
Gymnasium gilt dies mit gewissen
dem Lehrstoff entsprechenden Einschränkungen.
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen sind die Schülerinnen zum Verständnis
für chemische Vorgänge in Natur, Alltag und
Technik, besonders soweit sie den Lebens- und
Wirkungsbereich der Frau betreffen, zu führen.
Das bedeutet auch ein genaueres Eingehen auf
die Chemie der Nahrungsmittel.
Die Darbietung des Lehrstoffes muß so erfolgen,
daß die Voraussetzungen für den Unterricht
aus Ernährungslehre rechtzeitig gegeben
werden.
Die Schülerarbeit hat im Vordergrund zu stehen.
Die Experimente sollen auch einfache Analysen
und Synthesen einbeziehen, um damit Hinweise
auf die Arbeitsmethoden des Chemikers in
der Praxis und in der Forschung zu geben.
Alle didaktischen Hilfsmittel sind in gesteigertem
Maße heranzuziehen.
PHYSIK
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat grundlegende Kenntnisse
und einen Überblick über die Entwicklung der
Wissenschaft bis zur jüngsten Gegenwart zu vermitteln
und Hinweise auf Methoden der physikalischen
Forschung an typischen Beispielen zu
geben. Dadurch soll der Schüler die Bedeutung
der Physik für das heutige Weltbild, ihre Verflechtung
mit anderen Wissenschaften, vor allem
mit der Philosophie, und den Einfluß der Naturwissenschaften
auf die Gesellschaft erkennen.
Technische Errungenschaften sollen behandelt
werden, wobei ihr Wert nach ihrer Leistung für
den Menschen zu bemessen ist. Der Verkehrserziehung
kommt besondere Bedeutung zu.
Korrekte sprachliche Formulierung auch
schwieriger und abstrakter Sachverhalte ist ebenso
zu pflegen wie genaues. Beobachten, kritisches
Denken und gewissenhafte Arbeit.
Lehrstoff (am Humanistischen Gymnasium, am
Neusprachlichen Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen)
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Einleitung
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Dynamik
Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik
der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen
Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.
Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.
Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck
und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.
Arbeit und Leistung. Potentielle und kinetische
Energie. Erhaltungssätze von Energie und Impuls.
Stoß. Verkehrserziehung.
Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen
Aufbau der Materie: Atom und Molekül. Molekularkräfte.
Wärme als Molekularbewegung.
Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische Deutung
von Temperatur und Wärmemenge. Spezifische
Wärme. Thermische Ausdehnung. Gasgesetze
(Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).
Absolute Temperatur. Strukturauflockerung
durch Wärmezufuhr. Das mechanische
Wärmeäquivalent, I. Hauptsatz. Umwandlung
von Wärme in mechanische Energie. Irreversible
Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen. Wärmeleitung
und Wärmeströmung.
Hydro- und Aeromechanik
Druck und Druckfortpflanzung. Turbinen.
Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke
und Raketenschub.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Krummlinige Bewegung, Feldbegriff
Kreisbewegung, Fliehkraft. Der rotierende
starre Körper. Trägheitsmoment. Zentralkraft.
Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.
Gravitationsgesetz. Entwicklung des Wissens über
das Sonnensystem. Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,
Arbeit. Probleme der Raumfahrt. Das Coulombfeld
als weiteres Modell eines Feldes.
Schwingungen und Wellen
Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.
Der schwingende Massenpunkt und das mathematische
Pendel. Fortschreitende transversale
und longitudinale Wellen. Der Schall als longitudinale
Welle. Merkmale und Erzeugung von
Tönen (Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende
Wellen, Schwebungen. Eigenschwingungen
und Resonanz. Huygensprinzip: Reflexion,
Brechung, Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.
Die Ausbreitung des Lichtes
Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Hinweis
auf die Bedeutung ihrer Konstanz. Reflexionsgesetz.
Brechungsgesetz, Totalreflexion.
Der Wellencharakter des Lichtes
Die Lichthypothesen von Newton, Huygens
und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.
Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie
der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes
Licht. Doppelbrechung.
Die ruhende elektrische Ladung
Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines
geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.
Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.
Elementarladung. Elektronenvolt.
Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)
Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische
Strom. Ohmsches Gesetz. Strom Verzweigung.
Stromarbeit und -leistung. Joulesche
Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Die bewegte elektrische Ladung (II. Teil)
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer
Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.
Wechselwirkungen zwischen Strom und
Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des
Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-
und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des
Wechselstroms. Drehstrom. Transformator.
Elektroenergie in Österreich. Elektrizitätsströmung
in Gasen und im Vakuum. Kathoden-
und Röntgenstrahlen. Elektronenröhren. Elemente
der Halbleiterphysik. Der elektrische
Schwingungskreis.
Strahlungsphysik
Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk.
Radioastronomie. Die Lichthypothese von Maxwell.
Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen
Wellen. Strahlungsgesetze. Äußerer
Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen
Quantentheorie.
Atommodelle
Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der
Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der
Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.
Dualismus von Welle und Teilchen.
Unschärferelation. Wellenmechanisches Modell.
Atomkern
Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis.
Strahlenschutz. Kernbau und Kernreaktionen.
Kernreaktor. Künstliche radioaktive Isotope und
ihre Anwendungen. Teilchenarten und ihre
Wechselwirkungen.
Aggregatzustände
Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.
Der Bau des Kosmos.
Lehrstoff (am Realistischen Gymnasium, am
Naturwissenschaftlichen Realgymnasium und am
Mathematischen Realgymnasium)
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Einleitung
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Dynamik
Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik
der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen
Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.
Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.
Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck
und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.
Reibung. Arbeit und Leistung. Potentielle und
kinetische Energie. Erhaltungssätze von Energie
und Impuls. Stoß. Verkehrserziehung.
Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen
Aufbau der Materie: Atom und Molekül.
Molekülarkräfte. Wärme als Molekularbewegung.
Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische Deutung
von Temperatur und Wärmemenge. Spezifische
Wärme. Thermische Ausdehnung. Gasgesetze
(Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).
Absolute Temperatur. Tieftemperatureffekte.
Strukturauflockerung durch Wärmezufuhr.
Dampfspannung, gesättigte und ungesättigte
Dämpfe. Luftfeuchtigkeit. Gasverflüssigung.
Spezifische Wärme von Gasen. Das mechanische
Wärmeäquivalent, I. Hauptsatz. Umwandlung
von Wärme in mechanische Energie.
Thermodynamischer Wirkungsgrad. Irreversible
Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen. Wärmeleitung
und Wärmeströmung.
Hydro- und Aeromechanik
Druck und Druckfortpflanzung. Auftrieb in
Flüssigkeiten und Gasen. Barometrische Höhenmessung.
Ausflußgesetze. Gleichung von Bernoulli.
Turbinen.
Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke
und Raketenschub.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Krummlinige Bewegung, Feldbegriff
Kreisbewegung. Fliehkraft. Der rotierende
starre Körper. Trägheitsmoment. Kreisel. Zentralkraft.
Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.
Gravitationsgesetz. Masse und Dichte der
Erde. Entfernung, Durchmesser und Masse von
Mond und Sonne. Entwicklung des Wissens über
das Sonnensystem. Die Drehbewegung der Erde
und ihre Effekte. Probleme der Zeitmessung.
Kraftfeld, Kraftlinien, Potential, Arbeit. Probleme
der Raumfahrt. Das Feld einer elektrischen
Ladung. Kraftlinien und Arbeit im elektrischen
Feld; das Potential des elektrischen Feldes.
Schwingungen und Wellen
Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.
Der schwingende Massenpunkt und das mathematische
Pendel. Fortschreitende transversale und
longitudinale Wellen. Schall als longitudinale
Welle. Merkmale und Erzeugung von Tönen
(Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende
Wellen, Schwebungen. Eigenschwingungen und
Resonanz. Huygensprinzip: Reflexion, Brechung,
Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.
7. Klasse (2 Wochenstunden am Realistischen
Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium
mit Darstellender Geometrie und
am Mathematischen Realgymnasium)
Die Ausbreitung des Lichtes
Lichtgeschwindigkeit, ihre. Bestimmung. Reflexionsgesetz.
Brechungsgesetz, Totalreflexion.
Der Wellencharakter des Lichtes
Die Lichthypothesen von Newton, Huygens
und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.
Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie
der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes
Licht, Doppelbrechung. Michelsonversuch.
Einführung in die Probleme der speziellen
Relativitätstheorie. Die Äquivalenz von Masse
und Energie.
Die ruhende elektrische Ladung
Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines
geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.
Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.
Elementarladung. Elektronenvolt.
Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)
Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische
Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.
Stromarbeit und -leistung. Joulesche
Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.
8. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen
Gymnasium, am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium
mit Darstellender Geometrie und
am Mathematischen Realgymnasium)
Die bewegte elektrische Ladung (II. Teil)
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer
Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.
Wechselwirkungen zwischen Strom und
Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des
Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-
und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des
Wechselstroms. Drehstrom. Transformator. Elektroenergie
in Österreich. Elektrizitätsströmung
in Gasen und im Vakuum. Kathoden- und Röntgenstrahlen.
Elektronenröhren. Elemente der
Halbleiterphysik. Der elektrische Schwingungskreis.
Strahlungsphysik
Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk. Radioastronomie.
Die Lichthypothese von Maxwell.
Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen
Wellen. Strahlungsgesetze. Äußerer
Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen
Quantentheorie.
Atommodelle
Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der
Versuch von Franck und Hertz. Erkärung der
Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.
Dualismus von Welle und Teilchen. Unschärferelation.
Wellenmechanisches Modell.
Atomkern
Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis. Strahlenschutz.
Kernbau und Kernreaktionen. Kernreaktor.
Künstliche radioaktive Isotope und ihre
Anwendungen. Teilchenarten und ihre Wechselwirkungen.
Aggregatzustände
Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.
Der Bau des Kosmos.
7. Klasse (3 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium ohne Darstellende
Geometrie)
Die Ausbreitung des Lichtes
Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Reflexionsgesetz.
Brechungsgesetz, Totalreflexion.
Der Wellencharakter des Lichtes
Die Lichthypothesen von Newton, Huygens
und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.
Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie
der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes Licht,
Doppelbrechung. Michelsonversuch. Einführung
in die Probleme der speziellen Relativitätstheorie.
Die Äquivalenz von Masse und Energie.
Die ruhende elektrische Ladung
Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines
geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.
Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.
Elementarladung. Elektronenvolt.
Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)
Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische
Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.
Stromarbeit und -leistung. Joulesche
Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.
Vertiefung des Lehrstoffs dieser Klasse durch
zusätzliche Experimente, fallweise auch durch
Schülerversuche, durch Abfassung von Versuchsprotokollen
und mathematische Behandlung
dafür geeigneter Teilgebiete des Lehrstoffs.
Schriftliche Arbeiten
Referate (z. B. zusammenfassende Darstellung
einzelner Teilgebiete des Lehrstoffs, Kurzberichte
über Experimente, Ergebnisse einschlägiger literarischer
Studien).
8 Klasse (3 Wochenstunden am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium ohne Darstellende
Geometrie)
Die bewegte elektrische Ladung (II. Teil)
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer
Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.
Wechselwirkungen zwischen Strom und
Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des
Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-
und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des
Wechselstroms. Drehstrom. Transformator. Elektroenergie
in Österreich. Elektrizitätsströmung
in Gasen und im Vakuum. Kathoden- und Röntgenstrahlen.
Elektronenröhren. Elemente der
Halbleiterphysik. Der elektrische Schwingungskreis.
Strahlungsphysik
Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk.
Radioastronomie. Die Lichthypothese von Maxwell.
Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen
Wellen. Strahlungsgesetze. Äußerer
Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen
Quantentheorie.
Der Bau des Kosmos.
Vertiefung des Lehrstoffs dieser Klasse sowie
des Physiklehrstoffs der Arbeitsgemeinschaft Physik-
Chemie durch zusätzliche Experimente, fallweise
auch durch Schülerversuche, durch Abfassung
von Versuchsprotokollen und mathematische
Behandlung dafür geeigneter Teilgebiete des
Lehrstoffes.
Schriftliche Arbeiten
Referate (z. B. zusammenfassende Darstellung
einzelner Teilgebiete des Lehrstoffs, Kurzberichte
über Experimente, Ergebnisse einschlägiger literarischer
Studien).
Didaktische Grundsätze
Der Physikunterricht der Oberstufe soll im
allgemeinen von der Beobachtung der Naturerscheinungen
ausgehen und sie in überschaubaren
Experimenten reproduzieren. Die Bedeutung der
induktiven Methode für die Gewinnung von
Gesetzmäßigkeiten ist dem Schüler bewußt zu
machen; alle ihm jeweils geläufigen Hilfsmittel
der Mathematik sind zu benützen. Besonderer
Wert ist auf den Einbau des Vektorbegriffes zu
legen. Bei Vergleich und Messung physikalischer
Größen sind die Einheiten des österreichischen
Maß- und Eichgesetzes zu verwenden.
Der Unterricht ist in allen Klassen so aufzubauen,
daß das Verständnis des Schülers für die
erkenntniskritischen Revisionen des physikalischen
Weltbildes durch Kopernikus, Kepler, Galilei,
Planck, Einstein und Heisenberg vorbereitet
wird. Dazu eignen sich in erster Linie Atom- und
Feldbegriff. Beide müssen den Unterricht von
der ersten sich bietenden Gelegenheit an durchdringen
und möglichst oft zur Deutung des Naturgeschehens
herangezogen werden. Der Energiesatz
soll in seiner zentralen Stellung betont
und zur Ableitung von Gesetzen verwendet werden.
Allgemeine physikalische Abläufe sollen an
typischen Einzelmodellen exemplarisch studiert
werden, insbesondere dort, wo schon auf der
Unterstufe Vorarbeit geleistet wurde.
Der hervorragende Anteil österreichischer Physiker
an der Entwicklung der Naturwissenschaften
ist historisch zu belegen und sachlich zu begründen.
Hinweise auf neuere Forschungsergebnisse sollen
den Unterricht beleben, die aktive Mitarbeit
des Schülers bei Versuchen fördern und ihn zu
selbständigen Überlegungen anregen. Als didaktische
Hilfsmittel sind die audio-visuellen Medien
sinnvoll heranzuziehen. Gelegentlich sollten
Exkursionen durchgeführt werden.
ARBEITSGEMEINSCHAFT PHYSIK-CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Arbeitsgemeinschaft Physik-Chemie am
Naturwissenschaftlichen Realgymnasium hat die
Aufgabe, die Grundlagen der physikalischen und
chemischen. Erkenntnisse vor allem auf dem Gebiete
der Atom- bzw. Kernforschung von höherer
Warte aus zu betrachten, auf neue Entwicklungen
einzugehen und gemeinsame Probleme mehrerer
Wissensgebiete in vertiefter Schau zu besprechen.
Lehrstoff (am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium
ohne Darstellende Geometrie)
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Atommodelle
Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der
Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der
Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.
Dualismus von Welle und Teilchen. Unschärferelation.
Wellenmechanisches Modell.
Atomkern
Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis. Strahlenschutz.
Kernbau und Kernreaktionen. Kernreaktor.
Künstliche radioaktive Isotope und ihre
Anwendungen. Teilchenarten und ihre Wechselwirkungen.
Aggregatzustände
Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.
Zusätzlicher Lehrstoff ist aus folgenden
Themenkreisen auszuwählen
Wechselwirkung zwischen mathematischer und
physikalischer Forschung.
Grundlagen der Kybernetik.
Komplexe Zahlen in der Wechselstromtechnik.
Geometrie und Physik. Grundgedanken der
allgemeinen Relativitätstheorie.
Kausalität und Wahrscheinlichkeit in der Physik.
Comptoneffekt.
Röntgenspektren.
Mikroskopie mit Teilchenstrahlen,
Atom physikalische Datierungsverfahren.
Bindungslehre: Atom- und Ionenbindung mit
Übergängen, Metallbindung; Bindungsenergie.
Wichtige Arten der Kristallgitter (ohne spezielle
Kristallographie).
Bestimmungen des Moleküldurchmessers.
Molekulargewichtsbestimmungen.
Isotopentrennung.
Normalpotentiale.
Photochemische Reaktionen; Farbfotografie.
Fluoreszenz.
Chemische Konstitution und Farbe.
Optische Aktivität in erweiterter Form.
Besondere Eigenschaften von Makromolekülen.
Sinnesorgane und Reizleitung vom physikalischen
Standpunkt aus. Chemie der Ernährung.
Biochemie: Enzyme, Vitamine, Hormone.
Heilmittel.
Anwendung der Physik in Biologie und Medizin.
Überschallflug Spezielle Raumfahrtprobleme.
Astronomische Spezialprobleme.
Der Informationsgehalt des Sternenlichtes.
Sterntemperaturen. Gesetz von Hubble.
Didaktische Grundsätze
Die Arbeitsweise in der Arbeitsgemeinschaft
Physik-Chemie muß der höheren Reife dieser
Altersstufe angepaßt sein; in den Unterricht können
zur Förderung der Selbsttätigkeit der Schüler
Referate und das Studium wissenschaftlicher
Veröffentlichungen (auch fremdsprachiger) eingebaut
werden.
Im zweiten Teil der Arbeitsgemeinschaft soll
der Unterrichtsstoff vorwiegend den angeführten
Themenkreisen entnommen werden. Es steht dem
Lehrer frei, einzelne dieser Themen durch andere
von allgemeinem Interesse zu ersetzen.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
(Psychologie, Erziehungslehre, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind unter dem Gesichtspunkt einer
philosophischen Anthropologie in Psychologie,
Erziehungslehre und Philosophie einzuführen.
In der Psychologie ist die besondere
Eigenart des Psychischen deutlich zu machen und
dabei sowohl der Unterschied zum Körpergeschehen
als auch der Zusammenhang damit herauszuarbeiten.
Ein Überblick über die grundlegenden
Bewußtseinsphänomene und Verhaltensweisen
soll zu einem Gesamtbild der Persönlichkeit führen.
Darüber hinaus ist zu zeigen, daß die Menschen
verschieden sind, in Wechselbeziehungen zu
Mitmenschen und Gemeinschaften stehen und
eine Entwicklung durchmachen.
In der Erziehungslehre sind die Zusammenhänge
zwischen den theoretischen Erkenntnissen
der Psychologie und der Soziologie
und ihren vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten
für Kinder- und Jugenderziehung, Berufswahl
und Lebensgestaltung, Menschenbildung und
Menschenführung im Sinne einer Lebenshilfe
herauszustellen.
In der Philosophie sind die Schüler mit
wesentlichen Problemen und Lösungsversuchen
bekanntzumachen, zu selbständigem und kritischem
Denken zu führen und mit tragenden
Werten des abendländischen Denkens zu konfrontieren,
aber auch darauf hinzuweisen, daß
in anderen Kulturen vielfach andere Wertvorstellungen,
Geisteshaltungen und Denkweisen bestehen.
Der gesamte Unterricht in diesem Gegenstand
soll zur Achtung vor der geistigen Leistung und
den Ansichten Andersdenkender erziehen. Darüber
hinaus soll er dem jungen Menschen helfen,
ein eigenes Welt- und Menschenbild zu finden,
nach dem Sinn seines Lebens zu fragen und verantwortungsbewußt
zu handeln.
Lehrstoff
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Psychologie
Einführung in den Gegenstand
Erleben, Verhalten und. Objektivationen; Aufgaben
und Methoden der Psychologie.
Allgemeine Psychologie
Wahrnehmen und Denken
Die Rolle der Aufmerksamkeit und der Einstellung
(selektives Bemerken); das Zusammenspiel
der verschiedenen Sinne (exemplarische Behandlung
eines Sinnesgebietes); Gestaltqualität
und Dingkonstanz; Speicherung und Verwertung
der Erlebnisinhalte.
Vorstellung
Erinnern; Assoziation und Perseveration;
Grade der Anschaulichkeit; Wesen und Leistungsfähigkeit
der Phantasie; die steuernden Tendenzen
im Vorstellungsablauf.
Denken
Problem und Umweg; Werkzeugdenken und
sprachgebundenes Denken; Funktionen der
Sprache.
Lernen
Reifen ererbter Anlagen; Anpassung und Gestaltung
durch Lernen; Arten des Lernens und
Lernhilfen; Behalten und Vergessen.
Fühlen und Wollen
Gefühle, Stimmungen; Affekte; Kontrolle der
Gefühle; Werterleben. Instikt; Antriebe und Motive;
Konflikt und Wunschversagung; Willensentscheidung.
Tiefenpsychologie
Das Bewußtsein und der Begriff des Psychisch-
Unbewußten. Wachtraum, Traum und Traumdeutung;
Suggestion und Hypnose; Fehlleistungen
und seelische Störungen.
Differentielle Psychologie
Struktur und Entfaltung der Person; Charakter,
Persönlichkeit, Individuum und Typus. Psychologie
der Geschlechter. Intelligenz. Problematik
der Intelligenz- und Persönlichkeitsdiagnose.
Sozialpsychologie
Kommunikation; Gruppe (besonders Ehe und
Familie), Kollektiv, Masse, Menge; Stellung des
einzelnen in der Gemeinschaft; massenpsychologische
Erscheinungen, Manipulation der Menschen.
Allenfalls: Richtungen der Psychologie. Grundzüge
der Pathopsychologie.
Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre
Einführung
Anlage und Umwelt; Entwicklung und Erziehung
des Menschen; Aufgaben der Erziehungslehre.
Säugling und Kleinkind
Grundzüge der körperlichen und seelischen
Entwicklung; Bedeutung der Mutter-Kind-Beziehung
und der Familienverhältnisse. Familienerziehung
und Heimerziehung; Bedeutung des Kindergartens;
Spiel und Spielzeug; besondere Erziehungsprobleme
(z. B. Trotzalter).
Das Schulkind vor und während der Reifezeit
Grundzüge der körperlichen und seelischen
Entwicklung, Schulreife und Schuleintritt; Schule,
Elternhaus und gleichaltrige Gruppe; Erziehungshilfen.
Der Jugendliche und der Erwachsene
Grundzüge der körperlichen und seelischen
Entwicklung; Berufsberatung und Berufswahl;
Bildung, Bildungsmöglichkeiten und Bildungsziele;
Notwendigkeit der Selbsterziehung; Lebensgestaltung
und Partnerwahl. Führen und
Lehren. Teilnahme am öffentlichen Leben.
Der alternde Mensch
Grundzüge der körperlichen und seelischen
Entwicklung; besondere Lebensprobleme.
Allenfalls: Heilpädagogik.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Philosophie
Vom Ursprung, Gegenstand und Sinn des philosophischen
Fragens.
Wesen und Begründung der Erkenntnis
Unterscheidung der psychologischen und der
erkenntniskritischen Betrachtungsweise; Begründung
der Erkenntnis auf Sinnesempfindungen
und Wahrnehmungen (Sensualismus, Empirismus),
auf Intuition (Intuitionismus, Phänomenalismus)
und auf Denken (Rationalismus), auch
im Hinblick auf ihre Bedeutung für die einzelnen
Wissenschaften; Unterscheidung von Erkenntnis
a posteriori und a priori.
Die Denkmittel und ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung
Grundzüge der Aussagen- und der (ein- und
mehrstelligen) Prädikatenlogik.
Notwendigkeit exakten Formulierens; Zeichen
und Bezeichnetes; Individualbegriff, Allgemeinbegriff,
Kategorie; Definition und Einteilung;
Unterscheidung von Begriff (Satzfunktion)
und Urteil (Satz); Junktoren und Quantoren;
Herstellen und Umformen von Beziehungen;
Schluß- und Beweisverfahren; Deduktion und
Axiomatik; Wahrheit und Richtigkeit des Urteils;
Objekt: und Metasprachen.
Verfahren der induktiven Wissenschaften zur
Gewinnung allgemeiner Erkenntnisse; Hypothese
und Theorie; Beschreiben, Deuten, Erklären, Verstehen,
Bewerten. Grenzen der Erkenntnis entsprechend
dem zugrunde gelegten System.
Die Frage nach der Wirklichkeit
Das Realitätsproblem; die Wirklichkeit und
ihre Bereiche.
Mensch und Natur
Leben und Tod; Materie, Raum und Zeit;
Kausalität und Finalität.
Mensch und Gemeinschaft
Die mitmenschlichen Beziehungen; Recht und
Macht; die Frage nach dem Ziel der Menschheit;
die menschliche Gesellschaft im Zeitalter von
Wissenschaft und Technik.
Mensch und Werte
Wertungen und Werte; die Frage nach dem
höchsten Gut. Das Schöne. Sittliche Grundhaltungen
und richtiges Handeln; die Freiheit des
Willens.
Mensch und Gott
Die Frage nach dem letzten Grund und Sinn
der Welt; das Verhältnis des Menschen zum Absoluten.
Nach Möglichkeit: Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.
Didaktische Grundsätze
Dem Lehrer ist die Wahl des Standpunktes
und der Forschungsrichtung freigestellt. Er hat
sie den Schülern kenntlich zu machen und darf
ihnen seine Meinung nicht aufzwingen, sondern
muß sich ehrlich bemühen, auch andere Standpunkte
und Forschungsrichtungen zu würdigen.
Dem Unterricht in Psychologie kommt
die Aufgabe zu, einerseits das Selbst- und Fremdverständnis
zu vertiefen und Hilfe für die Bewältigung
von Lebensaufgaben zu bieten, anderseits
notwendige Grundlagen für die Erziehungslehre
und die Philosophie zu schaffen. Obwohl
die theoretische Erhellung der Grundtatsachen
im Vordergrund zu stehen hat, ist der Stoff
durch Beispiele aus der Angewandten Psychologie
und der Vergleichenden Verhaltensforschung
sowie durch gelegentliche Experimente lebensnah
und anschaulich zu gestalten. Die Grundsätze der
psychischen Hygiene sind dabei niemals außer
acht zu lassen. Die Fülle der Aufgaben kann nur
dann bewältigt werden, wenn Sinnesempfindungen
und Wahrnehmung grundsätzlich nicht ausführlicher
als andere wesentliche Gebiete behandelt
werden. Moderne Unterrichtsmittel sind heranzuziehen.
Die Erziehungslehre soll vorwiegend
praktische Hinweise geben. Dies ist umso eher
zu erreichen, wenn der unterrichtliche Ansatz
durchwegs aus der Erziehungs- und Lebenswirklichkeit
genommen wird und stets auf konkrete
Aufgaben bezogen bleibt. Es darf jedoch nicht
der Eindruck entstehen, daß fertige Antworten
für alle Situationen möglich sind und gegeben
werden können. Im besonderen ist darauf hinzuweisen,
daß jeder Mensch dauernd an sich selbst
zu arbeiten hat und für alle Bereiche seines
Tuns Verantwortung trägt.
Jedem Abschnitt der Erziehungslehre geht
eine knappe Darlegung der wichtigsten entwicklungspsychologischen
Tatsachen voraus. Gleichzeitig
bietet sich dem Lehrer die Möglichkeit,
Grundbegriffe und Phänomene der Allgemeinen
Psychologie, der Differentiellen Psychologie und
der Sozialpsychologie zu wiederholen. Vor allem
aber eröffnet sich eine Reihe wertvoller Querverbindungen
zwischen Psychologie, Erziehungslehre
und Philosophie (z. B. Entwicklung der
Erkenntnisfunktionen — Erkenntnistheorie; der
Jugendliche und der Erwachsene — Mensch und
Gemeinschaft, Mensch und Werte; der alternde
Mensch — die Frage nach dem letzten Grund
und Sinn der Welt).
Der Unterricht in Philosophie hat die
Aufgabe, soweit wie möglich an das Philosophieren
heranzuführen. Dabei sind die Schüler
zu Redlichkeit, Genauigkeit, Klarheit, Sachlichkeit
und Wissenschaftlichkeit, auch in der Diskussion,
zu erziehen. In der Logik und Wissenschaftslehre
geht es nicht um bloße Übernahme
von Denkschemata, sondern um die Entwicklung
einer kritisch prüfenden Denkhaltung. Da in
den einzelnen Lehrgegenständen facheigene Methoden
und Prinzipien jahrelang geübt wurden,
verbleibt diesem Teilbereich der Philosophie die
wichtige Aufgabe der Ergänzung und Zusammenfassung
sowie des Vergleiches und der Würdigung.
Es soll ein Ziel des Unterrichtes sein, philosophische
Fragen, die sich aus einzelnen Unterrichtsfächern
ergeben, zu erörtern. Querverbindungen
ergeben sich auch zur Sozialkunde und
zur Wirtschaftskunde. Auf Philosophiegeschichte,
selbst nur im Überblick, muß verzichtet werden.
Es kann aber gelegentlich ein philosophisches
Problem in seiner historischen Entfaltung dargestellt
werden. Besonders empfehlenswert ist es,
bei der Behandlung einzelner Probleme und ihrer
Lösungsversuche auf bedeutende Denker und
philosophische Schulen des Abendlandes hinzuweisen
und dabei von Texten klassisch gewordener,
gelegentlich auch moderner Philosophen auszugehen.
Der Philosophieunterricht soll danach streben,
neben dem fruchtbaren Zweifel das Staunen zu
wecken, echte Wertergriffenheit entstehen und
die Philosophie auch zum Erlebnis werden zu
lassen.
PSYCHOLOGIE, ERZIEHUNGSLEHRE UND
PHILOSOPHIE
(am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen sind unter dem Gesichtspunkt
einer philosophischen Anthropologie in Psychologie,
Erziehungslehre und Philosophie einzu-
führen und, mit Ergänzung durch planmäßige
Beobachtung des Verhaltens und der Betätigungsweisen
von Kindern verschiedener Altersstufen,
auf ihre Aufgaben in der menschlichen Gesellschaft
vorzubereiten.
Der Unterricht in Psychologie und Erziehungslehre
hat am Wirtschaftskundlidien Realgymnasium
für Mädchen die besondere Aufgabe, Verständnis
für die Eigenart des Kindes auf den
verschiedenen Entwicklungsstufen zu wecken.
Von der Beobachtung ausgehend, können allgemeine
Entwicklungsprobleme besprochen und Erfahrungen
gewonnen werden.
Dieser erweiterte Unterricht soll den Schülerinnen
die hohe Verantwortung alles Wirkens bewußt
machen, das von der Frau in Familie und
Beruf gefordert wird. Auf diese Weise kann auch
ein wesentlicher Beitrag zur staatsbürgerlichen
Erziehung der Mädchen geleistet werden.
Im übrigen richtet sich die Bildungs- und Lehraufgabe
dieses Unterrichtsgegenstandes nach der
des Philosophischen Einführungsunterrichtes.
Lehrstoff
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie 7. Klasse des Gymnasiums und des Realgymnasiums.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Entwicklungspsychologie und Erziehungslehre
Kritische Entwicklungsstadien (z. B. Trotzalter);
erste Erziehungsmaßnahmen (Regelmäßigkeit,
Gewöhnung, Prägung, erstes Lernalter); die
berufstätige Mutter. Bedeutung des Kindergartens
Kindergartenreife; Erziehungsziele des Kindergartens.
Auswahl der altersgemäßen Spielgaben, Bedeutung
und Formen des kindlichen Spieles, Spielführung;
Tagesplan.
Beobachtungsaufgaben
Beobachtung der kindlichen Verhaltensweisen
bei den verschiedenen Beschäftigungsarten, Vergleich
mit theoretischen Erkenntnissen. Fehlleistungen,
kindliche Probleme (Angst, Kontaktschwierigkeiten
u. a.).
Beschäftigungsaufgaben mit Kindergruppen
Beschäftigungsarten der direkten Spielführung
Erzählen, Handpuppenspiel, Reime, Gedächtnisübungen,
Singen u. ähnl.
Beschäftigungsarten der indirekten Spielführung
Zeichnen, Malen, Werken; Bekanntmachen mit
verschiedenem Material, geführtes Rollenspiel,
Festgestaltung (unter besonderer Berücksichtigung
des Brauchtums).
Erziehungsfunktionen von Kindergarten und
Familie.
Kindergartenpraktikum.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Wie 8. Klasse des Gymnasiums und des Realgymnasiums.
Didaktische Grundsätze
Es gelten die didaktischen Grundsätze für den
Philosophischen Einführungsunterricht am Gymnasium
und am Realgymnasium. Darüber hinaus
ist am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen zu berücksichtigen
Eine besonders enge Verbindung von Psychologie
und Erziehungslehre, von theoretischen Erkenntnissen
und ihrer praktischen Anwendbarkeit
ist anzustreben. Es ist dies eine notwendige
Voraussetzung für die Praxis im Säuglingsheim
und im Kindergarten.
In der 7. Klasse ist eine angemessene Stundenzahl
für Beobachtungsaufgaben im Kindergarten
(Kindergartenpraktikum) zu verwenden. Die
Beobachtungsaufgaben sind unter Anleitung des
Lehrers aus Psychologie und in Zusammenarbeit
mit der Kindergärtnerin durchzuführen.
Der Unterricht soll in der 6. und 7. Klasse
durch den Einsatz moderner Unterrichtsmittel,
wie Lehrfilm, Spielfilm, Fernsehen, vor allem
aber durch Führungen in Sonderschulen (z. B.
Blindenschule, Taubstummenschule) und Fürsorgeeinrichtungen
(z. B. Heime, Mütterberatungsstelle)
ergänzt werden.
MUSIKERZIEHUNG
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Freude am Singen und instrumentalen
Musizieren ist wachzuhalten und zu fördern,
damit aktive Musikpflege — sei es auch in bescheidenem
Maß — den Schülern zum Lebensbedürfnis
werde. Darüber hinaus ist die Fähigkeit
zu entwickeln, Musik mit Verständnis zu
hören und zu erleben.
Die hervorragende Stellung Österreichs innerhalb
der abendländischen Musik sowie die Bedeutung
der Musik im kulturellen Leben sind
stets bewußt zu machen.
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung
der heranreifenden Stimmen. Ein- und
mehrstimmiges Singen von ausgewähltem Lied-
gut. Instrumentales und vokal-instrumentales
Musizieren, den Fähigkeiten der Schüler entsprechend.
Singen und instrumentales Musizieren im
Dienst der Werkbetrachtung.
Vom Musizieren ausgehend, gründliche Wiederholung
und Zusammenfassung der elementaren
Musiklehre nach dem Lehrplan der Unterstufe.
Die akustischen Grundlagen der Musik. Die
menschliche Stimme in der Kunstmusik. Die Instrumente
in Solo-, Kammer- und Orchestermusik.
Erläuterung von Partituren.
Elemente der musikalischen Formen. Formen
und Gattungen der Musik anhand von Werken
aus verschiedenen Epochen: Liedformen, Rondoform
und Variationsform, auch als Sätze von
Sonate und Symphonie; Tänze, Suite; eine Oper.
Im Zusammenhang mit den dargebotenen Werken
das Wichtigste über Persönlichkeit, Bedeutung,
Schaffen und Stellung der Meister in ihrer
Zeit.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Weiterführen der Stimmbildung und Sprechpflege;
Singen, instrumentales und vokal-instrumentales
Musizieren.
Einführung in folgende Formen und Gattungen
der Musik anhand von Werken aus verschiedenen
Epochen: vom Kanon zur Fuge; Sonatensatzform;
Konzert, Ouvertüre, Solosonate,
Kammermusik, Symphonie; Phantasie und verwandte
Formen, Programmusik.
Aus den Gattungen der Vokalmusik: Gesellschaftslied,
Sololied. Ausschnitte aus einem Oratorium
oder aus einer Passion. Eine Oper.
In Zusammenhang mit den dargebotenen Werken
das Wichtigste über Persönlichkeit, Bedeutung,
Schaffen und Stellung der Meister in ihrer
Zeit.
Knapper Überblick über die Entwicklung der
abendländischen Musik bis zur Gegenwart.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Weiterführen der Stimmbildung und der
Sprechpflege; Singen, instrumentales und vokal-
instrumentales Musizieren; am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen Pflege des
Kinderliedes mit Anweisungen für das Singen
in Familie und Kindergarten.
Die Höhepunkte der abendländischen Musik
bis zur Wiener Klassik (einschließlich).
Beispiele aus einzelnen Epochen: Musik der
Antike, Gregorianik, Minnesang, frühe Mehrstimmigkeit,
Vokal- und Instrumentalmusik aus
Renaissance und Barock. Katholische und evangelische
Kirchenmusik (mit besonderer Berücksichtigung
des Schaffens von J. S. Bach). Die
Musik der Wiener Klassik.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Weiterführen der Stimmbildung und der
Sprechpflege; Singen, instrumentales und vokal-
instrumentales Musizieren.
Die Entwicklung der abendländischen Musik
von der Frühromantik bis zur Gegenwart anhand
von Beispielen aus einzelnen Stilrichtungen
Romantik; nationale Schulen. Impressionismus.
„Klassiker des 20. Jahrhunderts" (Bart6k,
Strawinsky, Hindemith, Schönberg); Zwölftonmusik;
Jazz; Strömungen der Gegenwart.
Didaktische Grundsätze
Auf der Oberstufe haben die verschiedenen
Teilgebiete der Musikkunde bei aufbauender
Führung des Unterrichts Vorrang. Doch ist darauf
zu achten, daß etwa ein Drittel der gesamten
Unterrichtszeit der musikalischen Praxis gewidmet
wird. Grundsätzlich ist eine enge Verbindung
zwischen Theorie und Praxis anzustreben,
wie dies schon für die Unterstufe gefordert wird.
Bei der Auswahl der Musikwerke für den
Unterricht sind solche vorzuziehen, die von Schülern
oder vom Lehrer musiziert werden können,
doch ist auch der Einsatz der technischen Mittler
unentbehrlich. Dabei ist stets zu beachten, daß
die Aufnahmefähigkeit des Schülers begrenzt ist.
In allen Klassen soll beständig das Grundwissen
aus der Musiklehre wiederholt und überprüft
werden.
Für Stimmbildung und Sprechpflege gelten die
Grundsätze des Unterstufenlehrplanes. Insbesondere
ist eine vorsichtige Erweiterung des Stimmumfanges
und allmähliche Bereicherung des
Stimmklanges anzustreben.
Singen
Um die Freude am Singen bei den Jugendlichen
zu erhalten, ist das Liedgut sorgfältig auszuwählen.
Dabei ist ebenso auf die Zusammensetzung
wie auf die Gesamtbegabung der Klasse
Rücksicht zu nehmen. Nicht in allen Klassen
kann in kunstvoller Mehrstimmigkeit gesungen
oder vokal-instrumental musiziert werden, doch
darf gerade dann die musikalische Praxis nicht
vernachlässigt werden.
Für die Auswahl der Lieder ist auch die Altersstufe
maßgebend. Nur eine beschränkte Zahl von
Liedern, die auf der Unterstufe gerne gesungen
werden, sind auch für die Oberstufe geeignet.
Dennoch soll auch in den höheren Klassen eine
Auswahl unter Berücksichtigung des österreichischen
Liedgutes getroffen und z. B. auf Jahreszeiten,
Feste und das menschliche Leben im allgemeinen
Bezug genommen werden.
Besonders wertvoll ist das Singen im Dienst
der Werkbetrachtung, ob es sich um gregorianische
Melodien, um Sololieder der Meister oder
um andere vokale Formen handelt. Auch Themen
aus der Instrumentalmusik sollen gesungen
werden. Dadurch wird das Eindringen in Musikwerke
bedeutend erleichtert.
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für
Mädchen sowie in den übrigen Mädchenklassen
soll der spätere Wirkungsbereich in der Familie
berücksichtigt werden (Kinderlied, Fest- und
Feiergestaltung, Tanz). Die dafür erforderliche
Zeit ist durch Verringerung des musikkundlichen
Stoffes zu gewinnen.
Instrumentales Musizieren
Das instrumentale Musizieren soll vor allem
in den Dienst der Werkbetrachtung gestellt werden.
Alle Schüler, die ein Instrument spielen,
sollen herangezogen werden, soweit es ihre Fähigkeiten
gestatten. Die Probenarbeit hiezu darf aber
nicht in die Unterrichtsstunde verlegt werden.
Es ist selbstverständlich, daß der Lehrer seine
künstlerischen Fähigkeiten in den Dienst der
Musikerziehung stellt.
Werkbetrachtung
Die ausgewählten Musikbeispiele sollen aus
Meisterwerken verschiedener Epochen stammen,
wobei auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen
ist. In der 5. und 6. Klasse soll der
Schüler die Werke zunächst von der Form her
erfassen lernen; innerhalb der Gattungen und
Formen ist aber eine historische Anordnung
schon auf dieser Altersstufe durchaus empfehlenswert.
Selbstverständlich lassen sich Beispiele in verschiedenen
Zusammenhängen behandeln; neuerliche
Beschäftigung mit einem Werk auf einer
späteren Altersstufe kann im Hinblick auf die
Intensivierung des Verständnisses nur empfohlen
werden.
Biographische Hinweise sollen nur dem Verständnis
der Werke dienen und gelegentlich einzelne
Künstlerpersönlichkeiten hervorheben.
Komponisten, die für einzelne Bundesländer besondere
Bedeutung haben, können dort entsprechend
gewürdigt werden.
Musik- und allgemeine Kulturgeschichte
In der 7. und 8. Klasse treten Musikgeschichte
und Stilkunde in den Vordergrund. Bei der Besprechung
der Epochen ist eine Beschränkung auf
die Höhepunkte geboten. Unnötig belastende
Einzelheiten sind zu vermeiden. Wichtig ist nur,
was für das Musikerlebnis und für das Verständnis
des Werkes notwendig ist.
Querverbindungen zu anderen Gegenständen
sind herzustellen, um ein lebensvolles Gesamtbild
einzelner Kulturepochen zu gewinnen.
Lehrmittel
Wie in der Unterstufe sollen außer den zur
Darbietung von Musikwerken erforderlichen
Lehrmitteln und Lehrbüchern auch andere Hilfsmittel
(Schulfunk, Schulfernsehen, Lichtbildreihen,
Partiturfilme u. a.) herangezogen werden.
6. Klasse
In der 6. Klasse, die für einen Teil der Schüler
den Abschluß des Pflichtgegenstandes Musikerziehung
bringt, ist der Anteil der österreichischen
Musik an den großen Epochen der Musikgeschichte
möglichst deutlich herauszustellen. Dabei
soll auch auf Werke des 19. und 20. Jahrhunderts,
die schon in früheren Klassen besprochen
worden sind, zurückgegriffen werden.
7. und 8. Klasse
Schüler, die sich zu Arbeiten auf bestimmten
Gebieten besonders eignen, können mit entsprechenden
Aufgaben betraut werden, z. B. mit
Referaten mit Musikbeispielen (Musizieren der
Schüler, technische Mittler), Bildern u. a. Auch
gemeinsame Besuche von musikalischen Veranstaltungen
und von Museen sowie die Schullektüre
ausgewählter Abschnitte aus einschlägigen
Werken sind zu empfehlen. Bei allen sich bietenden
Gelegenheiten sind Diskussionen anzuregen.
Zur Behandlung von Konzentrationsthemen,
die über den musikalischen Bereich hinausgehen,
sollen die Lehrer der entsprechenden Gegenstände
eingeladen werden.
Darüber hinaus ist eine persönliche Begegnung
der Schüler mit führenden Persönlichkeiten des
Kunstlebens anzustreben.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Auf dem Unterricht der Unterstufe aufbauend,
sind die vielseitige bildnerische Tätigkeit
und die Auseinandersetzung mit Werken der
bildenden Kunst weiterzuführen.
Die bildnerische Arbeit soll dem Entfalten,
Steigern und Differenzieren von Wahrnehmungsfähigkeit,
Vorstellungskraft, Darstellungsfähigkeit
und persönlichem Ausdrucksvermögen
dienen.
Die Kunstbetrachtung soll durch Auseinandersetzung
mit ausgewählten Werken eine lebendige
Beziehung zur Kunst verschiedener Zeiten und
Völker, im besonderen zur Kunst Europas, anbahnen.
Bei bildnerischer Arbeit und Kunstbetrachtung
sollen Einsichten in Vorgänge bildnerischer Verwirklichung
gewonnen, Werte der bildenden
Kunst erfahren und der Sinn für Qualität entwickelt
werden.
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerische Arbeit
Freies Gestalten (nach Wahl in Zeichnen, Malen,
Druckgraphik, plastischem und architektonischem
Gestalten). Unterscheiden bildnerischer Mittel
hinsichtlich ihrer Wirkung.
Naturstudium.
Gebundenes Zeichen: Darstellen einfacher Objekte,
allenfalls in Verbindung mit architektonischem
Gestalten.
Allenfalls: Schrift: Schreiben in einfachen Ordnungen.
Kunstbetrachtung
Ausgehend von den Einsichten und Erfahrungen
aus der praktischen Arbeit, Hinweise auf
Form und Aussage der Werke (Architektur, Plastik,
Malerei und Graphik). Erkennen bildnerischer
Mittel im Kunstwerk (Darstellungsmittel,
Gestaltungsmittel). Erklären ausgewählter Arbeitsweisen.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerische Arbeit
Freies Gestalten (nach Wahl in Zeichnen, Malen,
Druckgraphik, plastischem und architektonischem
Gestalten). Erweitern der Erfahrungen mit den
bildnerischen Mitteln.
Naturstudium.
Gebundenes Zeichnen: Skizzieren; allenfalls
maßstabgerechtes Zeichnen, auch in Verbindung
mit architektonischem Gestalten. Lesen einfacher
Werkzeichnungen und Baupläne.
Allenfalls: Schrift: Anwenden der Schrift zu
bestimmten Aufgaben.
Kunstbetrachtung
Interpretationsversuche: Beschreiben, Erkennen,
Deuten (Architektur, Plastik, Malerei und
Graphik).
Erklären ausgewählter Arbeitsweisen, die für
Zeichnung, Druckgraphik, Malerei und Plastik
charakteristisch sind.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerische Arbeit
Auseinandersetzung des Jugendlichen vornehmlich
mit selbstgewählten Aufgaben, Arbeitsverfahren
und Arbeitsmitteln.
Auseinandersetzung mit Ordnungsgrundlagen
des bildnerischen Gestaltens, wie Maß, Rhythmus,
Kontrast.
Naturstudium.
Gebundenes Zeichnen: Skizzierendes Zeichnen
von Architektur, auch in Verbindung mit
Kunstbetrachtung.
Allenfalls: Schrift: Zuordnen von Schrift und
Bild, auch in Form von Montagen. Grundfragen
neuzeitlicher Typographie. Fotografie und Film.
Kunstbetrachtung
Hinweise auf Gestaltungsgrundsätze und Qualitätskriterien
an Gebrauchsgut und Kunstwerken
der Architektur, Plastik, Malerei und Graphik.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Bildnerische Arbeit
Eingehen auf Aufgaben, die von den Jugendlichen
für ihre Bildung und ihren künftigen
Beruf als wertvoll und wesentlich erkannt werden.
Skizzierendes Zeichnen, auch im Dienste der
Kunstbetrachtung.
Allenfalls: Fotografie und Film.
Kunstbetrachtung
Zeigen der Zeitbedingtheit, Überzeitlichkeit
und Einmaligkeit von Kunstwerken an ausgewählten
Werken aus Vergangenheit und Gegenwart
(Architektur, Plastik, Malerei und Graphik).
Didaktische Grundsätze
Doppelstunden sind vorauszusetzen.
Die bildnerische Erziehung ist auf der Oberstufe
in einem aufbauenden Unterricht weiterzuführen.
Der bildnerischen Arbeit ist der Vorzug
zu geben. Durch das bildnerische Tun sollen
Einsichten in Grundgesetze des Bildens gewonnen
werden. Nicht nur das Ergebnis der Bemühung,
auch der Weg zum Werk erfüllt eine erzieherische
Aufgabe des Faches.
Für die bildnerische Arbeit werden keine bestimmten
Methoden vorgeschrieben. Unterrichtsformen,
die das Erleben unberücksichtigt lassen
und die Darstellung formelhaft festlegen, sind
auszuschließen.
Allfällige Querverbindungen zu anderen Unterrichtsfächern
sind in den Rahmen des Unterrichts
einzuordnen.
Bildnerische Arbeit
Das freie Gestalten fördert die Fähigkeit,
eigene Vorstellungen und Empfindungen bildnerisch
auszudrücken. Beim freien Gestalten in
der 5. und 6. Klasse sind Schwerpunkte zu setzen,
die eine bevorzugte Behandlung einzelner
bildnerischer Teilgebiete (Zeichnen, Malen, Druckgraphik,
plastisches und architektonisches Gestalten)
ermöglichen. Innerhalb dieser Klassen ist
jedes der genannten Teilgebiete wenigstens einmal
zu berücksichtigen. Die bei der Klasse und
beim Lehrer gegebenen Voraussetzungen sind sowohl
für die Wahl dieser Schwerpunkte als auch
für den Umfang der Arbeiten maßgebend.
Die Forderung nach Zeichnen und Malen kann
auch beim Naturstudium erfüllt werden.
Die Aufgaben (Themen) sind aus dem Erlebnis-
und Interessenbereich der Jugendlichen so zu
wählen, daß sie die Vorstellungskraft aktivieren
und zu einer bildhaften Gestaltung anregen.
Allfällige formale und technische Versuche sind
lediglich als Vorstufen zum bildhaften Gestalten
anzusehen. Das Vertiefen in einzelne Techniken
ist dem rasch wechselnden oberflächlichen Aneignen
vieler Fertigkeiten vorzuziehen.
Im plastischen Gestalten sollen vor allem Aufbautechnik
und Arbeiten aus dem Block, Relief
und Vollplastik berücksichtigt werden.
Das architektonische Gestalten hat die Aufgabe,
an eigenen Gestaltungsversuchen den Sinn
für Grundprobleme der Architektur zu wecken
und zu entfalten. Es hat nicht das Anfertigen
detaillierter Architekturmodelle zum Ziel, kann
aber auch in den Dienst der Kunstbetrachtung
gestellt werden.
Das Naturstudium soll die Gestaltung von
Wesenhaftem anstreben und sich u. a. mit Bau
und Gliederung, Körperhaftigkeit, Räumlichkeit
und Farbe befassen. Dabei ist auch das skizzierende
Zeichnen zu pflegen.
Das gebundene Zeichnen dient dem Erfassen
körperlicher, räumlicher und funktioneller Zusammenhänge
und zieht auch vorgegebene Verfahren
der Körper- und Raumdarstellung,
Schnitte u. a., heran. Der grundsätzliche Unterschied
gegenüber freiem Gestalten und gestaltendem
Naturstudium ist dem Schüler bewußt zu
machen. Umfangreiche und schwierige Arbeiten
sowie Konstruieren im Sinne der Darstellenden
Geometrie sind zu vermeiden. Das gebundene
Zeichen muß auf wenige Unterrichtsstunden beschränkt
bleiben.
Schrift als Erweiterungsstoff: Auf Rhythmus,
Buchstabenform, Anordnung im Schriftbild und
Bezogenheit zum Inhalt des Textes ist zu achten.
Auswertungen der Blockschrift mit verschiedenen
Schreibgeräten sind historischen Schriften vorzuziehen.
Beim Anwenden der Schrift sind echte Anlässe,
z. B. im Dienste der „Tage und Wochen", der
Verkehrserziehung, der Schulfeiern, wahrzunehmen.
Die Auseinandersetzung mit dem Plakat
wird empfohlen.
Kunstbetrachtung
Die Kunstbetrachtung soll weitgehend auf den
Einsichten und Erfahrungen aus der praktischen
Arbeit aufbauen und stufenweise zu vertieftem
Erleben und Erfahren von bildender Kunst führen.
Innerhalb des Gesamtaufbaues setzt der
Lehrplan Schwerpunkte, die bei stets ganzheitlicher
Betrachtung der Werke die Behandlung bestimmter
künstlerischer Probleme in den Vordergrund
stellen.
Es ist jedoch innerhalb der 5. und 6. Klasse
jedes der bildnerischen Teilgebiete, ähnlich wie in
der bildnerischen Arbeit, wenigstens einmal
heranzuziehen.
Die Werke sollen vornehmlich den Hauptepochen
des europäischen Kulturkreises, fallweise
aber auch anderen Kulturkreisen entnommen
werden. Die Kunst der Gegenwart ist in die
Betrachtung: einzubeziehen. Jedenfalls sind Werke
der österreichischen Kunst gebührend zu berücksichtigen.
Flüchtiges Betrachten von Kunstwerken und
das Aufzählen von Künstlernamen kann nicht
als wesentliche Bildungsarbeit gewertet werden;
Künstlerbiographien, geschichtliche Tatsachen, Erkenntnisse
der Kunstwissenschaft und theoretische
Hilfsiehren (Perspektive, Anatomie, Proportionslehren
u. ähnl.) sind nur dann heranzuziehen,
wenn sie zum Erfassen des Werkes bestimmend
beitragen. Bei allen Interpretationen
muß der Ganzheit und Einmaligkeit des Werkes
Rechnung getragen werden. Auf die Grenzen
des Interpretierens ist hinzuweisen.
Im Dienste der Kunstbetrachtung ist auch
skizzierendes Zeichnen zu pflegen. Lehrgespräche
sind tunlichst durch Lehrausgänge zu ergänzen.
Die anschauliche Führung des Unterrichts erfordert
den Einsatz der audio-visuellen Hilfsmittel,
doch sind bei der Kunstbetrachtung Originalwerke
allen Arten von Reproduktionen vorzuziehen.
Dies gilt im besonderen für Architektur,
die wesentlich als Körper und Raum erlebt
werden soll.
Gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen
und kurze persönliche Notizen der Schüler helfen
den Unterrichtsertrag sichern.
Dem Schüler ist das Anlegen von Reproduktionssammlungen
verschiedenster Art (z. B. Ausschnitte
aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten,
Drucke, Photographien, Diapositive und
Filme) zu empfehlen.
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
Oberstufe
Für Mädchen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht hat in Fortführung des auf
der Unterstufe Erarbeiteten die Aufgabe, die
schöpferischen Kräfte der Schülerin durch Ansprechen
ihrer Neigung zum Gestalten mit textilen
Materialien zu entfalten und damit zur Bildung
ihrer Persönlichkeit beizutragen.
Die auf der Unterstufe erworbenen handwerklichen
Fertigkeiten und grundlegenden Kenntnisse
des textilen Gestaltens sind zu steigern und
zu erweitern.
Der Zusammenhang verschiedener Arbeitsvorgänge
vom Entwurf bis zum fertigen Werkstück
soll erfahren und erkannt werden.
Durch praktische Tätigkeit und durch persönliche,
kritische Auseinandersetzung mit der Mode
soll der Sinn für jene Kleidung entwickelt werden,
die einwandfreie Paßform hat, Ausdruck
des guten Geschmacks der Trägerin ist und deren
Persönlichkeit unterstreicht.
Der Unterricht soll zur Freude an textiler,
handwerklicher Tätigkeit und persönlich geschaffenen
Werkstücken führen, das Interesse für textile
Gestaltung vertiefen und zu weiterer selbständiger
Tätigkeit anregen.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Schnittzeichnen und Näharbeiten
Zeichnen eines allgemeinen Grundschnittes.
Gegenseitiges Maßnehmen. Zeichnen des Schnittes
nach persönlichen Maßen. Abändern des Schnittes
nach Vorschlägen der Schülerin. Gegebenenfalls
schwierigere Schnitte. Eingeschnittene Tasche.
Selbständiges Zuschneiden nach Auflegen des
Schnittes. Heften. Anprobe des Werkstückes,
eventuell Fehlerbehebung. Nähen und Ausfertigen.
Anstreben weitgehender Selbständigkeit im
Planen und Ausführen von Kleidungsstücken.
Persönliche, auswählende Einstellung der Schülerin
zu Material, Farbe und der Mode entsprechender
Machart.
Durchführung dieser Lehraufgaben an drei
Werkstücken
Wäschestück aus feinem Material (Batist, Seide,
Perlon u. ähnl.) oder Sommerkleid; ein- oder
zweiteiliges Kleid aus Wollstoff oder dgl.; Festkleid.
Freies Gestalten in zeitgemäßen Techniken und
verschiedenen Materialien
Selbstgewählte Verzierungen an einem der genannten
Werkstücke oder schmückendes Beiwerk,
wie Handschuhe, Taschen, Gürtel, Kragen.
Mode und Material
Stellungnahme zur Mode. Hinführen zum Verständnis
für das Zusammenwirken von Verwendungszweck,
Material, Machart und Mode.
Orientierung über gebräuchliche Wäsche- und
Kleiderstoffe und ihre Verarbeitung sowie über
textile Fertigprodukte. Marktbezeichnung und
Preiswürdigkeit.
Didaktische Grundsätze
Die Reihung der Werkstücke bleibt dem Lehrer
überlassen.
In unmittelbarem Zusammenhang mit den
Werkstücken stehende Arbeitsproben, die dem
Erlernen technischer Fertigkeiten dienen, sind auf
geringsten Umfang und Zeitaufwand zu beschränken.
Verzierungen sind beim Entwerfen einzuplanen.
Bei selbständiger Anfertigung einfacher Wäsche-
und Kleidungsstücke und bei freiem textilem Gestalten
ist Wert auf zweckentsprechendes Material,
sorgfältige Ausführung und geschmackvolle
Gestaltung zu legen.
Auf richtiges Maßnehmen und Entwickeln eines
Grundschnittes (nach allgemeinen und nach persönlichen
Maßen) wie auch auf dessen Abänderung
nach eigenem Entwurf der Schülerin, auf
überlegtes und sparsames Auflegen der Schnittteile
und auf selbständiges Zuschneiden ist zu
achten. Bei gegenseitiger Anprobe sollen die Schülerinnen
Fehler sehen lernen und diese unter
Anleitung des Lehrers beheben.
Ein Heft mit sorgfältig gezeichneten Schnitten
und Schnittabänderungen ist auch als Grundlage
zur selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken
anzulegen.
Die im Sinne der Mode gewählte Machart der
Wäsche- und Kleidungsstücke soll der Schülerin,
dem Verwendungszweck und dem Material entsprechen.
Hinweise auf gute Modezeitschriften
sowie Besuche von Ausstellungen und Modeschauen
sollen die Schülerin zur persönlichen, kritischen
Einstellung zur Mode führen.
Zum besseren Verständnis der verschiedenen
Materialien sind allenfalls Fabriken und Lehrwerkstätten
zu besichtigen. Die Schülerinnen sind
über Verarbeitung und Behandlung wichtiger
Materialien zu orientieren und in Gebrauch und
sachgemäßer Pflege der Nähmaschine und anderer
zeitgemäßer technischer Behelfe zu unterweisen.
Querverbindungen zur Bildnerischen Erziehung
sind gegebenenfalls herzustellen.
ERNÄHRUNGSLEHRE UND HAUSWIRTSCHAFT
7 Klasse (6 Wochenstunden)
Hauswirtschaftskunde und Ernährungslehre
(2 Wochenstunden)
Kochen (4 Wochenstunden)
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Ernährungslehre (1 Wochenstunde)
Kochen (3 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
LEIBESÜBUNGEN
Lehrstoff
5. und 6. Klasse (je 3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
Freigegenstände
LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Englisch, Französisch,
Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch)
Kroatisch
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 mit folgender
Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat
der 2. Absatz zu lauten: „Anfänge der slawischen
Literatur, Cyrill und Method, die Literatur des
16. und 17 Jahrhunderts. Türkeneinfall, Humanismus
und Renaissance, die Städte Dalmatiens
als Zentren des geistigen Lebens."
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967, mit folgender
Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat
der 2. Absatz zu lauten: „Die Literatur des
18. Jahrhunderts, mit Würdigung der Volkspoesie
und der Heldenlieder. Die illyrische Bewegung.
Proben aus dem zeitgenössischen Schrifttum."
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970, mit folgender
Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat
der 2. Absatz zu lauten: „Die Literatur des
19. und des beginnenden 20. Jahrhunderts."
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970, mit folgender
Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" hat
der 2. Absatz zu lauten: „Der kroatische Realismus.
Die moderne kroatische Literatur und ihre
wichtigsten Vertreter."
Slowenisch
5. Klasse (3 Wochenstunden)
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
Ungarisch, Englisch, Französisch,
Italienisch, Russisch, Spanisch,
Tschechisch
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in der Fassung
BGBl. Nr. 53/1970.
LATEIN
6. bis 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
GRIECHISCH
6. bis 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
KURZSCHRIFT
4. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
in der Fassung BGBl. Nr. 174/1969.
MASCHINSCHREIBEN
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
Unverbindliche Übungen
BÜHNENSPIEL
5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
LITERATURPFLEGE
6 bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
FREMDSPRACHEN
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Interpretationsübungen und Diskussionen über
Texte der fremdsprachigen Literatur, gegebenenfalls
auch aus der Fachliteratur verschiedener
Sparten.
Weiterführende Übungen im Übersetzen, gegebenenfalls
auch im Dolmetschen.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Intensivere Beschäftigung mit speziellen Gebieten
der Mathematik bzw. deren Anwendungen
(z. B. der elektronischen Datenverarbeitung) auf
altersgemäßem Niveau.
Besondere Pflege der mathematischen Beweisverfahren.
Didaktische Grundsätze
Die mathematischen Übungen sind keine Erweiterung
der dem Pflichtgegenstand Mathematik
zugemessenen Unterrichtsstunden. Hauptaufgabe
dieser Übungen ist es, den Schüler zur
selbständigen Beschäftigung mit mathematischen
Problemen zu führen. Besonderes Gewicht ist
auf die Einzel- oder Gruppenarbeit der Schüler
zu legen.
NATURGESCHICHTE
5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
CHEMIE
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
PHYSIK
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
CHORGESANG
SPIELMUSIK
5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
BILDNERISCHES GESTALTEN
5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
HAUSWIRTSCHAFT
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
LEIBESÜBUNGEN
5. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
Anlage a/sl
LEHRPLAN DES BUNDESGYMNASIUMS FÜR SLOWENEN
I. STUNDENTAFEL
Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
5. bis 8. Klasse
Wie Anlage a.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Alle Unterrichtsgegenstände wie im Lehrplan
des Gymnasiums (Anlage a), außer
SLOWENISCH
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 in der
Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
Anlage b
LEHRPLAN DES MUSISCH-PÄDAGOGISCHEN REALGYMNASIUMS
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 mit folgender
Änderung
Im. Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist
nach der Z. 7 folgende Z. 8 anzufügen
8. Die einjährige Übergangsstufe hat
die besondere Aufgabe, die grundlegenden
Kenntnisse derjenigen Schüler, die für den Eintritt
in die 5. Klasse nicht die notwendigen
Voraussetzungen mitbringen, in den mit hoher
Wochenstundenzahl besetzten Unterrichtsgegenständen
Deutsch und Mathematik zu wiederholen,
zu ergänzen und auf ein einigermaßen
gleiches Niveau zu bringen, das es den Schülern
ermöglicht, dem Unterricht in der 5. Klasse zu
folgen. Da der Unterrichtsgegenstand Englisch
für einen Teil der Schüler erst auf der Übergangsstufe
beginnnt, sind die in den Punkten
1 bis 4 umrissenen Grundsätze besonders auf
der Übergangsstufe sinngemäß anzuwenden. Die
Unterrichtsgegenstände Musikerziehung, Bildnerische
Erziehung und Leibesübungen (sowie
gegebenenfalls die Unverbindlichen Übungen)
haben demgegenüber vor allem die Funktion
eines Ausgleiches auf dem Gebiet der musischen
Bildung und der körperlichen Übung.
Ferner soll es die Übergangsstufe dem Lehrer
ermöglichen, Begabung, Arbeitshaltung und Leistungsbereitschaft
des Schülers im Hinblick auf
die besonderen Anforderungen dieser Sonderform
festzustellen.
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Für die Übergangsstufe sowie für die 5. bis
8. Klasse ist der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966
sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Übergangsstufe
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
5. bis 8. Klasse
Wie Anlage a.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Übergangsstufe
5. Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Übergangsstufe
5. Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN
SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN
UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Übergangsstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht auf der Übergangsstufe soll
die Schüler, die auf Grund der mitgebrachten
Voraussetzungen noch nicht für den Eintritt in
die 5. Klasse geeignet sind, in den tragenden
Unterrichtsgegenständen Deutsch, lebende
Fremdsprache (Englisch) und Mathematik durch
Wiederholung, Ergänzung und Sicherung des
grundlegenden Wissens und Könnens für den
erfolgreichen Besuch der 5. Klasse vorbereiten.
Den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung,
Bildnerische Erziehung, Handarbeit und Werkerziehung,
Leibesübungen und den Unverbindlichen
Übungen kommt daneben auch die Bedeutung
eines Ausgleiches durch musische Bildung
und körperliche Übung zu.
Lehrstoff
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
(5 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Übungen im Sprechen, Redeübungen, Ausspracheübungen
(auch mit Verwendung eines
Tonbandes); Vortrag einfacher Dichtungen und
auswendig gelernter Stücke.
Hinführen zu lautrichtigem, sinngemäßem und
ausdrucksvollem Lesen (Proben aus altersgemäßem
Lesestoff).
Rechtschreiben
Schreibung deutscher Wörter und gebräuchlicher
Fremdwörter, Groß- und Kleinschreibung,
Abteilungsregeln. Gebrauch des Österreichischen
Wörterbuches.
Sprach- und Stilkunde
Wort- und Satzlehre, die Grundregeln der
Zeichensetzung. Wortbildung und Wortbedeutung;
Wortfamilie und Wortfeld. Kulturgeschichtliche
Redensarten, Orts- und Eigennamen,
Mundart, Umgangssprache und Hochsprache.
Aufsatzkunde
Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes
und des Ausdrucksvermögens. Erlebnis- und
Beobachtungsaufsätze, Sachberichte und Schilderungen,
Bildbeschreibungen und Bilddeutungen,
Nacherzählungen und Inhaltsangaben.
Lektüre und Literaturkunde
Märchen, Sage, Legende, Fabel, Ballade. Einfache
Erzählungen, ein einfaches Drama als Einführung
in die Lektüre von Ganzschriften.
Anleitung zu angemessener Privatlektüre.
Gegebenenfalls Verwertung von Schallplatte,
Tonband, Schulfunk, Schulfernsehen und Film.
Schriftliche Arbeiten
Regelmäßig Schul- und Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
(ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE)
Englisch
(5 Wochenstunden)
Aussprache
Vermittlung der richtigen Aussprache auf
Grund der Nachahmung. Besonders zu berücksichtigen
sind die im Deutschen nicht vorhandenen
Laute, der Unterschied zwischen
stimmhaften und stimmlosen Konsonanten, die
Aussprache der Diphthonge und die dem Englischen
eigene Tonführung sowie die Schwachtonformen.
Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge
an kurzen Sätzen und Wortgruppen, die sich
aus dem Gebrauch der Fremdsprache in der
Klasse ergeben. Die internationale Lautschrift als
Merkhilfe zur Aneignung der richtigen Aussprache,
besonders beim Gebrauch des Wörterverzeichnisses.
Schreibung
Abschreiben von der Tafel und vom Buch;
Niederschrift auswendig gelernter Texte, Diktate
zunächst unveränderter, später auch leicht veränderter
Texte aus vorher gut durchgearbeiteten
Lesestücken und schließlich auch frei zusammengestellter
Texte aus dem bereits erarbeiteten
Sprachgut; Buchstabierübungen mit Hilfe des
englischen Alphabets (spelling).
Gesprächs- und Lesestoff
Lesestücke in erzählender Form und Dialoge
aus dem Erlebniskreis der Schüler (etwa Schule,
Heim und Familie, Körper und Kleidung, Mahl-
zeiten, Tages- und Jahresablauf, Uhr, Datum,
Leben in der Stadt und auf dem Lande, Ferien,
Haushalt und Einkauf, englisches und amerikanisches
Geld, Jahreszeiten und Feste, Wetter,
Krankheit, Sport und Spiel; außerdem Gedichte,
Lieder, Anekdoten, Erzählungen und Märchen
— eventuell dramatisiert) mit gelegentlichen
Hinweisen auf englische (amerikanische) Verhältnisse.
Sprachlehre
Mehrzahlbildung des Hauptwortes mit -s, die
wichtigsten unregelmäßigen Mehrzahlbildungen;
der Possessive Case, bestimmter und unbestimmter
Artikel; persönliche, besitzanzeigende, hinweisende,
fragende, unbestimmte, rückbezügliche
und bezügliche Fürwörter; Stützwort „one",
Grund- und Ordnungszahlwörter; das Eigenschaftswort
und seine Steigerung; die häufigsten
Vorwörter (auch in Verbindung mit Zeit- und
Eigenschaftswörtern) und die gebräuchlichsten
Bindewörter; die tätige Form des Zeitwortes im
Present, Future und Past Tense, Present Perfect,
Past Perfect, First Conditional und die Leideform
des Present und Past Tense; die Progressive
Form in den gebräuchlichsten Zeiten; modale
Hilfszeitwörter, auch die häufigsten unregelmäßigen
Zeitwörter; Bildung, Steigerung, Gebrauch
und Stellung des Umstandswortes; Frage
und Verneinung (mit und ohne „to do"), Befehl
und Verbot; die Wortfolge Subjekt — Prädikat
— Objekt. Die gebräuchlichsten Arten der
Nebensätze.
Mündliche und schriftliche Übungen
Erwerben und Einüben eines ausreichenden
Wortschatzes für Gespräche in der Klasse über
Personen, Gegenstände und Vorgänge aus Umwelt
und Interessengebieten der Schüler. Festigung
des erworbenen Wortschatzes durch Frage
und Antwort, wobei nicht nur der Lehrer,
sondern auch der Schüler Fragen stellt; Auswendiglernen
von Gedichten und Liedertexten,
kurzen Prosastellen und Dialogen; Wiedergabe
des Inhaltes durchgenommener Lesestücke, zunächst
durch Beantwortung von Lehrerfragen,
später auch zusammenhängend; Umsetzen von
Lesestücken in Gesprächsform oder in szenische
Darstellungen, Zwiegespräche und Gruppenszenen
aus dem täglichen Leben, womöglich von
den Schülern selbst aus dem erlernten Sprachgut
zusammengestellt; leichte Bildbeschreibungen;
Spiele. Erste Versuche im Berichten über Erlebtes
und im Nacherzählen einfachster, vom Lehrer
dargebotener Geschichten, besonders aus dem
Schul- und Familienleben.
Diktate in engster Anlehnung an den Gesprächs-
und Lesestoff; Einsetz- und Umformübungen;
Stellen und Beantworten von Fragen;
leichte Inhaltswiedergaben; Vorübungen zum
Aufsatz auf Grund vorangegangener Sprechübungen;
Versuche im Briefschreiben. Keine
Übersetzungen.
Schriftliche Arbeiten
Regelmäßig Schul- und Hausübungen.
Vier. Schularbeiten, je zwei im 2. und im
3. Trimester.
MATHEMATIK,
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
(5 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Grundrechenoperationen mit natürlichen, ganzen
und rationalen Zahlen, auch unter Verwendung
von Klammern. Grundbegriffe der Mengenlehre.
Begriff der Variablen. Rechnen mit
Termen. Quadrieren und Quadratwurzelziehen.
Gebrauch des Rechenstabes.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Lineare Gleichungen mit einer Variablen über
dem Körper der rationalen Zahlen (Grundmenge,
Lösungsmenge).
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Punktmengen. Elementarkonstruktionen.
Schiebung, Drehung, Spiegelung, Dreieck, Viereck,
Kreis. Flächenberechnung, Satzgruppe des
Pythagoras. Oberfläche und Rauminhalt einfacher
Körper (Würfel, Quader, Prisma, Pyramide,
Zylinder, Kegel, Kugel).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
MUSIKERZIEHUNG
(2 Wochenstunden)
Wiederholung, Ergänzung und Vertiefung des
Lehrstoffes der Unterstufe des Gymnasiums, des
Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen
Realgymnasiums für Mädchen (Lehrplan BGBl.
Nr. 295/1967).
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
(2 Wochenstunden)
Bildnerische Arbeit
Freies Gestalten
Entwicklungsgemäßes Gestalten von Themen
aus Erlebnisbereich und Interessenkreis des Schülers,
Bemühen um Ordnung der Darstellung.
Auseinandersetzung mit Körperhaftigkeit und
Raum.
Hinführen zum Naturstudium.
Fallweise Betrachten von Schülerarbeiten, vor
allem hinsichtlich der Lösung gestellter Aufgaben.
Allenfalls: Plastisches Gestalten.
Schrift
Blockschrift in einfachen Anwendungen.
Kunstbetrachtung
An ausgewählten Beispielen Hinführen zum
Erlebnis von Ausdrucksgehalten der bildenden
Kunst.
INSTRUMENTALMUSIK (2 Wochenstunden)
(Klavier, Orgel, Violine, Gitarre)
Wie für die 5. Klasse in sinngemäßer Anwendung.
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
(2 Wochenstunden)
a) für Knaben und Mädchen
In entsprechender Auswahl: Musterungen und
Oberflächengestaltungen, gebunden an Zweck
und Material; körperhaft-plastisches Gestalten;
räumliches Gestalten; technisch-funktionelle
Werkaufgaben.
Dabei Betonung des zweckgebundenen Gestaltens.
Führen zu planender Überlegung und folgerichtigem
Vorgehen.
Fallweise Werkbetrachtung.
b) für Mädchen
Freies Gestalten in textilen Techniken
Entwicklungsgemäßes, selbständiges Gestalten
mit verschiedenen textilen Materialien und in
verschiedenen textilen Techniken.
Nähen
Schnittzeichnen (gegebenenfalls Abnehmen der
Schnitte aus Journalen, Anweisen im Verändern
auf eigene Maße nach vorangegangener Maßkontrolle).
Einfache Kleidungsstücke nach Wahl.
LEIBESÜBUNGEN (3 Wochenstunden)
Wie für die 5. Klasse.
Unverbindliche Übungen
CHORGESANG (2 Wochenstunden)
SPIELMUSIK (2 Wochenstunden)
LEIBESÜBUNGEN (2 Wochenstunden)
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für die
5. bis 9. Klasse.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht auf der Übergangsstufe ist in
besonderem Maße auf die Unterschiedlichkeit der
Schüler und der mitgebrachten Kenntnisse, Fertigkeiten
und Haltungen zu achten. Vor allem
ältere, der Schule entwöhnte Schüler bedürfen
besonderer Einführung und Beratung. Der
Unterricht hat in allen Gegenständen bedachtsam
zu beginnen, zumutbare Forderungen zu stellen
und zu einer angemessenen Arbeitshaltung zu
erziehen. Die Schüler sind dabei in zweckentsprechender
Weise mit den grundlegenden
Arbeitstechniken vertraut zu machen. Auf gewissenhafte
Wiederholung, Erarbeitung, Übung
und Sicherung des wesentlichen Lehrstoffes ist
im Hinblick auf die Vorbereitung der 5. Klasse
größter Wert zu legen. Auf sorgfältiges Arbeiten
und angemessenen sprachlichen Ausdruck ist stets
zu achten.
Gegebenenfalls sind audio-visuelle Unterrichtsmittel
einzusetzen.
Der Unterricht aus Englisch bringt für manche
Schüler die erste Begegnung mit einer Fremdsprache;
dies erfordert eine besondere Einstellung
auf die Probleme dieses Anfängerunterrichts und
auf die Vorbereitung der 5. Klasse.
Im Unterricht der Musikerziehung, der Bildnerischen
Erziehung, der Handarbeit und Werkerziehung,
der Leibesübungen sowie der Unverbindlichen
Übungen ist eine über die notwendige
theoretische Grundlegung hinausreichende stärkere
Belastung der Schüler mit Wissensstoff zu
vermeiden.
5. bis 8. Klasse
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a, mit folgender Änderung
Im 1. Absatz hat der erste Halbsatz zu lauten
„Der Deutschunterricht soll den jungen
Menschen zu Sicherheit und Gewandtheit im
mündlichen und schriftlichen Ausdruck der deutschen
Sprache führen;".
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Pflege der richtigen Aussprache. Vorlesen (vorbereitet
und aus dem Stegreif). Vortragen auswendig
gelernter Textstellen. Mündliche Wiedergabe
von Gelesenem und Besprochenem. Kurze
Redeübungen, Schülergespräch.
Aufsatzkunde
Wie auf der Übergangsstufe, mit höheren Anforderungen.
Kurzfassung längerer Berichte. Inhaltsangabe
(Herausschälen des Stoffkerns).
Schilderung. Bildbeschreibung und Bilddeutung.
Einfache Erörterung (Erschließen des Themas
durch Stoffsammlung in Stichworten, Begriffserklärung,
Gliederungsübungen, Anfertigen von
Planskizzen).
Erarbeiten und Anwenden der notwendigen
Grundregeln für diese Aufsatzformen; Hinführen
zu angemessenem Ausdruck, zu Knappheit, Genauigkeit,
Deutlichkeit und Anschaulichkeit.
Sprach- und Stilkunde
Übungen zur Bereicherung des Wortschatzes
und des Ausdrucksvermögens; eigentliche und
übertragene Bedeutung, bildhafte Ausdrücke,
Häufung, Steigerung, Beschönigung usw. als Mittel
der Stilgestaltung.
Überblick über die Arten des Haupt- und des
Gliedsatzes mit besonderer Berücksichtigung der
Zeichensetzung, Satzbaupläne, Umstell- und Umformungsübungen.
Der Stilwert der Satzformen.
Die Ausdruckswerte der Grundwortarten
(Verbum, Substantiv, Adjektiv) in ihren verschiedenen
syntaktischen Funktionen.
Lektüre und Literaturkunde
Einblick in Grundbegriffe der Poetik anhand
von Beispielen. Als Lektüre ein Trauerspiel oder
Schauspiel, ein Lustspiel; Kurzgeschichten, eine
Novelle.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Sprech- und Leseerziehung
Fortführen der Leseübungen. Auswendiglernen
von Textstellen. Kurze Redeübungen (vorbereitet
und allenfalls unvorbereitet) mit anschließendem
Schülergespräch (allenfalls auch als Stoffsammlung
für einfache Besinnungsaufsätze), im
Zusammenhang mit der Lektüre von Dichtungen.
Übungen zur Diskussion.
Aufsatzkunde
Von der sachlichen Beschreibung zur Charakteristik
(direkte und indirekte Charakteristik,
Möglichkeiten des Aufbaues einer Charakteristik).
Inhaltsangabe mit erhöhten Anforderungen
als Vorübung zum Interpretationsaufsatz.
Der Besinnungsaufsatz als gegliederte sachliche
Erörterung mit Wertung (auch einfache
literarischen Themen). Abfassen von Protokollen
und Exzerpten.
Ausbau und Ordnung des begrifflichen Wortschatzes,
Natürlichkeit und Exaktheit im Sachstil.
Sprach- und Stilkunde
Weitere Besprechung von Satzbauplänen. Bildhaftigkeit
der Sprache.
Beispiele für den Lautwandel der deutschen
Sprache. Textvergleiche.
Lektüre und Literaturkunde
Schriftliche Arbeiten
Wie Anlage a.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch oder Slowenisch)
Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff;
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Aussprache
Nach Bedarf Behandlung der Hauptschwierigkeiten
der Aussprache; besonders die dem
Deutschen fremden Laute, Unterschied zwischen
stimmhaften und stimmlosen Konsonanten,
Schwachtonformen, die dem Englischen eigene
Intonation.
Schreibung
Übungen zur Festigung der Schreibrichtigkeit,
auch längere und schwierigere Diktate, aber
unter Vermeidung völlig neuer Wörter.
Gesprächs- und Lesestoff
Etwa folgende Sachgebiete unter steter Berücksichtigung
der Verhältnisse in den angelsächsischen
Ländern: Moderner Verkehr, Geschäftsleben,
Post (Briefverkehr); Rundfunk und Fernsehen,
Theater und Film; Freizeitgestaltung im
weitesten Sinn; Fremdenverkehr (Erteilen einfacher
Auskünfte, vermittelndes Übersetzen).
Außerdem Darstellungen aus Geschichte und
Sage der Angelsachsen; Stoffgebiete, die mit dem
Berufsleben in Zusammenhang stehen; Handel,
Industrie, moderne Technik, Kulturleben, internationale
Zusammenarbeit; Land und Leute in
Großbritannien, lebendige Darstellungen aus dem
Leben im Commonwealth und in den USA
(Reiseschilderungen, Geschichtsbilder); Gedichte
und Lieder; dramatische Szenen. Womöglich eine
längere Erzählung handlungsreichen Inhaltes oder
ein Einakter oder Szenen aus einem dramatischen
Werk.
Sprachlehre
Wiederholung und Ergänzung des Lehrstoffes
der Übergangsstufe, die bisher noch nicht durchgenommenen
Zeiten des Zeitwortes und die.
Nominalformen; Gegenüberstellung von Simple
Forms und Progressive Forms von Past Tense
und Present Perfect; gründliche Einübung der
modalen Hilfszeitwörter und ihrer Umschreibungen;
Gebrauch bzw. Weglassen des Artikels;
schwierigere Fälle im Gebrauch des Umstandswortes;
weitere Vorwörter und Bindewörter;
Einführung in den Gebrauch der Bedingungssätze,
der indirekten Rede und Frage, der Nebensätze
und ihrer Ersatzformen (Infinitive, Participle
und Gerund).
Gegenüberstellung charakteristischer Ausdrucksformen
im Englischen und im Deutschen
(zum Beispiel der Ersatz deutscher Umstandsbestimmungen
durch Hilfszeitwörter im Englischen).
Die Rolle der Vorwörter, vom Englischen
wie vom Deutschen aus gesehen, anhand
einer möglichst großen Anzahl von Mustersätzen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Planmäßige Erweiterung des Wort- und
Phrasenschatzes (idiomatische Redewendungen);
womöglich einsprachige Worterklärung; Übungen
im Definieren und Umschreiben; geeignete
Übungen sind: Nacherzählen einfacher vom
Lehrer dargebotener Texte, Berichte und Gespräche
über Erlebtes und Gelesenes, Darstellung
von Szenen aus dem täglichen Leben, Auswendiglernen
von Dialogen, Spiele mit verteilten
Rollen, ausführliche Bildbeschreibungen; Einführung
in die Benützung eines einsprachigen
Wörterbuches; Beispiele für Amerikanismen.
Diktate; Einsetz- und Umformübungen; Aufsatz
in einfachster Form (freie Behandlung gelesener
oder anderweitig erarbeiteter Stoffe;
Kurzberichte über Erlebtes, auch in Briefform);
Gesuche (Lebenslauf); Berichte und Beschreibungen;
gelegentlich auch einfache Übersetzungen
ins Englische.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. KIasse (3 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigen der Aussprache durch planmäßige
Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen
und durch gelegentliche systematische
Zusammenstellungen. Bei gesteigertem Sprechtempo
Beachtung von Bindung, Schwachtonformen
und Satzmelodie.
Die wichtigsten Eigenheiten der amerikanischen
Aussprache und Rechtschreibung.
Gesprächs- und Lesestoff
Lesestücke in erzählender Form, Briefe und
Dialoge, die das Alltagsleben behandeln und
weiter in das Leben der englischsprechenden
Völker einführen.
Einblick in die bis heute nachwirkenden historischen
Entwicklungen durch Geschichtsbilder
(Besiedlung und Eroberung Britanniens, Aufstieg
unter den Tudors, das britische Weltreich).
Eine handlungsreiche längere Erzählung oder
ein Einakter bzw. Szenen aus einem dramatischen
Werk. Gedichte und Lieder.
Sprachlehre
Erweiterung und Vertiefung der Grammatikkenntnisse;
Gebrauch der Einzahl und der Mehrzahl
und des Genitivs; die Substantivierung des
Eigenschaftswortes; Besonderheiten im Gebrauch
der Fürwörter; das Zeitwort in allen übrigen
Zeiten und Formen; Unterschiede in der Verwendung
von Past Tense und Present Perfect;
Zeitwörter mit zwei Ergänzungen in der Leideform;
indirekte Darstellung; Ersatzformen für
die modalen Hilfszeitwörter; Bedingungssätze;
Verwendung der Nominalformen des Zeitwortes;
weitere Vorwörter und Bindewörter.
Mündliche und schriftliche Übungen
Gelegentlich Auswendiglernen von Gedichten;
Wiedergabe durchgearbeiteten Lesestoffs durch
Beantwortung von Fragen und in zusammenhängender
Form; Umformen des Lesestoffs; Bildbeschreibungen;
Nacherzählen einfacher vom
Lehrer dargebotener Geschichten; einfache Erlebnisberichte;
Einsetz- und Umformübungen; einfache
Aufsatzübungen im Anschluß an Gesprächs- und
Lesestoff; gelegentlich Rückübersetzungen;
freiere Diktate.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a.
Didaktische Grundsätze
Die ersten sechs bis acht Wochen der 5. Klasse
haben der Feststellung der Kenntnisse der
Schüler und der zusammenfassenden Wiederholung
des für die Übergangsstufe angeführten
Lehrstoffes zu dienen.
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel.
Sprache des Unterrichts ist das Englische. Der
Muttersprache kommt im Unterricht lediglich
die Aufgabe zu, nicht unmittelbar verständliche
Fragen der Grammatik und des Stils zu klären
und das Verständnis schwieriger Textstellen zu
sichern. Die fremdsprachige Terminologie der
Grammatik ist weitgehend zu verwenden (besonders
für die Zeiten des Verbums).
Nach Möglichkeit soll ein vorbereitendes
Unterrichtsgespräch in den Lehrstoff einführen.
An die Lektüre hat sich eine mündliche oder
schriftliche Auswertung anzuschließen.
Aussprache
Der richtigen Lautbildung und Tonführung ist
ebenso wie dem angemessenen Sprechrhythmus
(Schwachtonformen) gebührende Aufmerksamkeit
zu widmen. Etwa auftretende Mängel sind
durch Übungen, die nach Bedarf eingesetzt
werden, zu beseitigen. Die planmäßige Verwendung
von Schallplatten, Tonbändern, Filmen,
von Schulfunk- und Schulfernsehsendungen und
von Sprachübungsgeräten soll den Schüler an
verschiedene Sprecher gewöhnen. Geläufigkeit im
Sprechen und Korrektheit der Artikulation
sollen durch geeignete Übungen gefördert
werden (Vorlesen, Rezitation, Vortrag und allenfalls
szenische Darstellung). Außerdem soll der
Schüler frühzeitig zur Selbstkontrolle angeleitet
werden, auch unter Benützung technischer Hilfsmittel.
Schreibung
Zur Sicherung der Rechtschreibung sind bei
Bedarf entsprechende Übungen einzuschalten.
Wortschatz
Der Schüler soll Wortschatz und Kenntnis
idiomatischer Wendungen bei der Lektüre und
im Unterrichtsgespräch erwerben und erweitern.
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen Stoffgebieten
muß der Grundwortschatz stetig und
konzentrisch erweitert werden. In planmäßiger
Wiederholung und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
Sprachkönnen der Schüler zu fördern. Hiebei
können die Ergebnisse der neueren Wort- und
Strukturforschung in bezug auf Häufigkeit und
Verfügbarkeit des Sprachgutes sehr von Nutzen
sein.
Von Zeit zu Zeit sind Zusammenfassungen
von Wörtern, zum Beispiel nach Sachkreisen,
Wortverwandtschaften, Beziehungen zu anderen
Sprachen, nützlich. In den Mittelpunkt der
Erweiterung des Wortschatzes ist das Erarbeiten
unbekannter Wörter durch Erklärung und Umschreibung
zu stellen, wozu ein methodisch geeignetes
einsprachiges Wörterbuch gute Dienste
leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der
fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von.
Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Die Sprechübungen sollen von einfachsten
Fragen und Antworten (Lehrer- und Schülerfragen)
über Umformungen aller Art und Nacherzählungen
bis zu größeren Zusammenfassungen
und Erlebnisberichten fortschreiten.
Im Klassengespräch soll der erworbene Wortschatz
immer wieder aktiviert werden.
Das Unterrichtsgespräch soll die Lektüre vorbereiten
und auswerten, aber auch Tagesereignisse
und persönliche Erfahrungen einbeziehen.
In der 5. und 6. Klasse wird die Auswahl
des Lesestoffes im wesentlichen durch die für
den Aufbau des Wortschatzes geltenden methodischen
Forderungen, in den höheren Klassen
durch die angeführten Stoffgebiete bestimmt.
Darüber hinaus kann anderer Lesestoff gewählt
werden, sofern er inhaltlich für die Altersstufe
geeignet und seinem Schwierigkeitsgrad nach der
betreffenden Klasse angemessen ist. Die Lektüre
von Ganzwerken oder Teilen daraus kann auch
als Hausaufgabe gegeben werden. Stellen aus
Zeitungen und Zeitschriften sollen sorgfältig
nach Inhalt und sprachlicher Form ausgewählt
werden.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch
des Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Die Grammatik ist vom Beispiel her induktiv
zu erarbeiten. Die so gefundenen Regeln sollen,
wo immer möglich, an Schlüsselsätzen veranschaulicht
werden.
In der 5. und 6. Klasse soll die Beherrschung
der grundlegenden Formen und Fügungen erreicht,
in den folgenden Klassen die Kenntnis
der Grammatik im Zusammenhang mit dem
Gesprächs- und Lesestoff und durch entsprechende
Übungen erweitert und gefestigt
werden. Charakteristische Sprachstrukturen sollen
nach Form und Bedeutung gelegentlich in
systematischen Zusammenfassungen erarbeitet
werden. Vergleiche bestimmter sprachlicher Erscheinungen
im Englischen mit solchen in anderen
an der Schule gelehrten Fremdsprachen oder in
der Muttersprache sind fruchtbringend.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern. Sie sollen auch die
Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten bilden.
Französisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a für die Zweite lebende Fremdsprache.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
6. Klasse (3 Wochenstunden)
7. Klasse (3 Wochenstunden)
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die Zweite lebende Fremdsprache.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a für die Zweite lebende Fremdsprache.
Slowenisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichts ist die Beherrschung der
slowenischen Schriftsprache in Wort und Schrift
durch Sicherheit und Gewandtheit in der Darstellung
von Erlebtem und Erfahrenem sowie
durch Einblick in den Bau dieser Sprache und
in die Besonderheiten der slawischen Sprachen.
Dabei ist auch eine Übersicht über die Entwicklung
der slowenischen Schriftsprache und der
Schrift zu geben.
Durch Einsicht in die Eigenart des slowenischen
Volkes, seines Siedlungsraumes, seiner Geschichte
und Kultur, durch einen Überblick über die Entwicklung
des slowenischen Schrifttums als eines
Abbildes der gesamteuropäischen literarischen
Strömungen und durch Verständnis für die
Eigenart der gemischtsprachigen Gebiete Kärntens
als Folge der gegenseitigen Beeinflussung der
beiden Volksteile in Sprache und Kultur ist die
Erziehung zu gegenseitigem Verständnis, zur
Menschlichkeit und zu gesamteuropäischem
Denken zu fördern.
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Aussprache, Hör- und Sprechübungen
Kleinere Redeübungen mit anschließender
Diskussion (Themen aus Volkskunde, Geschichte
und Literatur).
Stilistische und stilkritische Übungen. Zusammenfassende
Behandlung der Lautbildung; die
wichtigsten Arten des Lautwandels; Vergleich
mundartlicher und schriftslowenischer Wortformen;
Mundart, Umgangssprache, Schriftsprache;
die slowenischen Mundarten.
Wortschatz und Wortkunde
Erbwort, Lehnwort, Fremdwort; Wortbildung,
Wortbedeutung. Wortfamilien.
Übersicht über die Entwicklung der slowenischen
Sprache, auf Grund von Sprachproben,
bis zum 19. Jahrhundert. Der indogermanische
Sprachstamm; die slawische Sprachenfamilie; das
Altkirchenslawische; das Wirken der Slawenapostel
Cyrill und Methodius; die Besiedlung des
Alpen-, Donau- und des pannonischen Raums
durch die Slowenen (slowenische Orts-, Flur-
und Flußnamen). Die Entstehung einer selbständigen
slowenischen Sprache; die Berührung
der Slowenen mit den Deutschen und mit den
Romanen im Spiegel des Lehnwortes; das
Christentum und sein Niederschlag in der
slowenischen Sprache.
Lesestoff
Einführung in die Entwicklung des slowenischen
Schrifttums im Zusammenhang mit der
allgemeinen Kultur auf Grund von Sprachproben
und Dichtungen (Proben aus den ältesten slowenischen
Sprachdenkmälern. Klassizismus und
Romantik. Prešerens Leben und Wirken. Proben
aus dem Schrifttum des 19. Jahrhunderts).
Wechselbeziehungen mit dem deutschen, dem
slawischen und dem europäischen Schrifttum.
Zeitlich nicht gebundener Lesestoff. Kulturgeschichtliches
und Volkskundliches.
Schriftliche Arbeiten
Übersetzungen aus dem slowenischen Schrifttum
in einwandfreies Deutsch. Freier Aufsatz.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Aussprache, Hör- und Sprechübungen
Referate, kleine Reden und Diskussionen,
besonders über Fragen des beruflichen und des
öffentlichen Lebens; Vortrag sprachlicher Kunstwerke
(auch dramatischer Szenen) nach freier
Wahl.
Wortschatz und Wortkunde
Zusammenfassende Behandlung von Wortschatz
und Wortbedeutung.
Lesestoff
Realismus und Naturalismus. Die Moderne.
Einführung in das slowenische Schrifttum der
Gegenwart. Die Literatur der Kärntner Slowenen.
Sprachlehre
Wiederholung der Grammatik. Das Slowenische
im Vergleich mit den anderen slawischen
Sprachen.
Schriftliche Arbeiten
Übersetzungen. Freier Aufsatz. Aufsätze nach
ausgewählten Themen aus Geschichte, Geographie,
Politik und Wirtschaft.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht an der Sonderform kann unter
zwei Voraussetzungen durchgeführt werden: als
Anfängerunterricht — was meist der Fall sein
wird — oder als Aufbauunterricht, fußend auf
der vierjährigen Unterrichtsarbeit der Unterstufe
(Pflichtschule).
Der angegebene Lehrstoff gilt nur für den
Aufbauunterricht; der Anfängerunterricht hat
sich sinngemäß nach dem Lehrplan der Unterstufe
zu richten (BGBl. Nr. 295/1967).
Der Unterricht kann durch Erzählungen aus
Geschichte und Geographie und aus der politischen
Gegenwartsentwicklung der jugoslawischen
Völker ergänzt und lebendig gestaltet werden.
Hier sind vor allem das Zusammenleben dieser
Völker in der österreichisch-ungarischen Monarchie
und auch aktuelle Fragen gemischtsprachiger
Gebiete zu behandeln.
Der Unterricht kann auch auf wirtschaftliche
Entwicklung und Fremdenverkehr Jugoslawiens
und die Bedeutung des Nachbarstaates für Österreich
eingehen.
Wird Slowenisch in einem Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
LATEIN
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a (Latein am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen).
Lehrstoff
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Formen- und Satzlehre
Wortschatz
Wie Anlage a für die 6. Klasse.
Lesen von Schriftwerken
Etwa ab Jänner: Ausgewählte Abschnitte aus
Caesars Bellum Gallicum und (oder) Auswahl
aus leichten Prosatexten (z. B. Stellen aus
Cornelius Nepos, Sueton, Eugippius, Inschriften;
Proben aus dem Neuen Testament).
Auswahl aus Sallust oder eine sprachlich leichte
Rede Ciceros.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
In Verbindung mit der Lektüre Festigung
und Vertiefung der Grammatikkenntnisse;
gelegentlich sprachkundliche Betrachtungen.
Lesen von Schriftwerken
Auswahl aus Ovid, allenfalls auch aus den
Gedichten Catulls.
Historisch bedeutsame Briefe des Jüngeren
Plinius (Ausbruch des Vesuv; Christenbriefe).
Auswahl aus den philosophischen Schriften
Ciceros.
Allenfalls: Proben aus Seneca und aus christlicher
Literatur.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a, mit folgender Änderung
Im vorletzten Absatz hat der dritte Satz zu
lauten: „Der Gesamtumfang der Schularbeiten
hat in der 6. Klasse 40 bis 60, in der 7. Klasse
60 bis 90 lateinische Wörter zu betragen, bei
den zweistündigen Schularbeiten der 8. Klasse
120 bis 140, bei der dreistündigen Schularbeit
160 bis 180."
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch,
Slowenisch oder Serbokroatisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Englisch
Lehrstoff
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigen der Aussprache durch planvolle
Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen
und durch gelegentliche systematische
Zusammenstellungen. Bei gesteigertem Sprechtempo
Beachtung von Bindung, Schwachtonformen
und Satzmelodie.
Gesprächs- und Lesestoff
Lesestücke in erzählender Form, Briefe und
Dialoge, die das Alltagsleben behandeln und
weiter in das Leben der englischsprechenden
Völker einführen.
Proben aus der englischen und amerikanischen
Literatur des 19. und vornehmlich des 20. Jahrhunderts.
Ein Werk erzählender oder dramatischer
Form aus der zeitgenössischen Literatur.
Sprachlehre
Erweiterung und Vertiefung der Grammatikkenntnisse.
Das Zeitwort in allen übrigen Zeiten
und Formen und deren richtige Verwendung
(insbesondere der Unterschied zwischen past
tense und present perfect, zwischen simple form
und expanded form; Zeitwörter mit zwei Ergänzungen
in der Leideform; nachgestellte Vorwörter
in Fragesätzen und in Relativsätzen). Die
Anwendung der Modalhilfsverben und ihrer
Ersatzformen. Die gebräuchlichsten Nebensätze
das konditionale Gefüge, die indirekte Rede und
Frage, Adverbial- und Objektsätze. Weitere
Bindewörter und Vorwörter. Besonderheiten im
Gebrauch der Fürwörter. Partizipial-, Infinitiv-
und Gerundiumkonstruktionen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswertung des Lesestoffes durch Fragen und
Antworten, durch Nacherzählen (Zusammenfassung
und Erweiterung) und in der Wechselrede.
Versuche im freien Aufsatz nach vorgearbeiteten
Sachgebieten. Gelegentlich Übersetzungen
und Rückübersetzungen. Berichte über Gelesenes
und Erlebtes.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Anschauliche Sachprosa und Dichtung zur
genaueren Kenntnis des gesellschaftlichen,
kulturellen und wirtschaftlichen Lebens in der
englischsprechenden Welt, u. a. in Großbritannien
und in den Vereinigten Staaten.
Einblick in die bis heute nachwirkenden
historischen Entwicklungen durch Geschichtsbilder
(Besiedlung und Eroberung Britanniens,
Aufstieg unter den Tudors, das Britische Weltreich,
Entstehung und Entwicklung der Vereinigten
Staaten, die heutige Rolle der angelsächsischen
Mächte).
Bedeutsame Beiträge Großbritanniens und der
USA zur Weltliteratur. Ein vollständiges Werk
aus der Literatur der Gegenwart. Auswahl aus
Zeitungen und Zeitschriften.
Sprachlehre
Erweiterung der Grammatikkenntnisse nach
den Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs
und der schriftlichen Arbeiten; dazu Übungen
nach Bedarf; gelegentlich systematische Zusammenfassungen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie bisher, aber mit gesteigerten Anforderungen.
Übungen in freier Rede vor der Klasse.
Nacherzählung (Umformung). Pflege des freien
Aufsatzes. Übersetzungsübungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
Französisch
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigen der Aussprache durch planvolle
Übungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen
und durch gelegentliche systematische
Zusammenstellungen.
Gesprächs- und Lesestoff
Wiederholung und Festigung sowie Erweiterung
des Wort- und Phrasenschatzes. Vorbereitung
und Auswertung des Lesestoffes im Unterrichtsgespräch.
Umfangreichere Prosatexte vor
allem erzählenden, aber auch beschreibenden
Inhalts aus der weiteren Umwelt, besonders
solche, die in die Kenntnis des französischen
Landes und Volkes einführen. Wo immer möglich,
sind Originaltexte zu verwenden.
Textproben aus der neueren französischen
Literatur (Novellen, Erzählungen, Theaterstücke,
Gedichte). Einführung in die Lektüre von
Zeitungen und Zeitschriften.
Sprachlehre
Ergänzung der Formen- und Satzlehre. Voix
passive; subjonctif (Anwendung und Vermeidbarkeit);
Nominalformen; Zeitenfolge, abhängige
Rede; der richtige Gebrauch von Zeiten und
Aussageweisen; die häufigsten Arten der Nebensätze;
weitere Vorwörter und Bindewörter; vom
Deutschen abweichende Konstruktionen; verstärkte
Pflege des idiomatischen Ausdrucks.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie Anlage a für die 6. Klasse.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Proben aus Werken des 17., 18. und 19. Jahrhunderts,
die einen Einblick in die Entwicklung
des französischen Geistes- und Kulturlebens
ermöglichen und zum Verständnis der Voraussetzungen
des heutigen Frankreich führen.
Erarbeiten eines modernen Frankreichbildes und
der Bedeutung Frankreichs für Europa und die
Welt. Mindestens ein Hauptwerk aus der zeitgenössischen
französischen Literatur. Zeitungslektüre.
Sprachlehre
Wiederholung und Festigung der Grammatikkenntnisse
anhand von Beispielsätzen. Erweiterung
nach den Erfordernissen der Lektüre,
des Gesprächs, der Diskussion und der schriftlichen
Arbeiten. Gelegentlich systematische Zusammenfassungen.
Mündliche und schriftliche Übungen
Vorbereitung und Auswertung des Lesestoffes
im Unterrichtsgespräch. Nacherzählung (Zusammenfassung
und Erweiterung von Gelesenem und
Gehörtem). Berichte und Stellungnahmen mit
Einführung zur Diskussion. Übungen in freier
Rede vor der Klasse. Schulung und Pflege des
freien Aufsatzes aus vorbereiteten Themenkreisen.
Gelegentlich Übersetzungsübungen aus
der Fremdsprache und — mit Anleitung — in
die Fremdsprache.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
Italienisch
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Lesestücke, die Sachgebiete veranschaulichen
und den Schüler mit den italienischen Lebensverhältnissen
bekannt machen. Leichte Dialoge
aus dem Alltagsleben. Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel.
Sprachlehre
Unregelmäßige Steigerung; das bezügliche Fürwort
cui, quale; trapassato prossimo, passato
remoto; gerundio; Konditional und Konjunktiv,
soweit sie zum Verständnis des Lesestoffes notwendig
sind; Befehlsform in der 3. Person Einzahl
und Mehrzahl; Zeitenfolge; Ergänzung der
unregelmäßigen Mehrzahlbildungen der Hauptwörter;
Übereinstimmung des Mittelwortes der
Vergangenenheit mit dem vorhergehenden
Objekt (lo, la, li, le und ne); Übersicht über
den Gebrauch der Vorwörter und der Bindewörter;
Teilungsartikel. Indirekte Rede.
Mündliche und schriftliche Übungen
Leichte Konversation im Anschluß an die
Sachgebiete und an die Lektüre. Einfache Nacherzählungen
und Zusammenfassungen. Auswendiglernen
kurzer Prosatexte, Gedichte und
Dialoge.
Weitere Einsetzübungen und Umformungen,
Übersetzungen, einfache schriftliche Wiedergabe
von Begebenheiten aus dem Alltag. Diktate, auch
solche nicht bekannten Inhalts. Briefe.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Konzentrischer Ausbau der Sachgebiete. Fortführen
der Italienkunde.
Nicht zu schwierige Textproben der modernen
italienischen Literatur. Ein oder zwei Ganzschriften
entsprechenden Umfangs aus der
modernen Literatur, wenn nötig in gekürzter
Form. Texte, die den Beitrag Italiens zum
gesamteuropäischen Kulturgut veranschaulichen.
Sprachlehre
Systematische Übersicht über die unregelmäßigen
Zeitwörter und über den Gebrauch
der Zeiten und Modi; Nebensätze und ihre
Ersatzformen; umfassende und eingehende Behandlung
der particelle pronominali accoppiate.
Mündliche und schriftliche Übungen
Zusammenfassung von Wortgruppen nach
Inhalt und Wortfamilien. Übungen im Gebrauch
von Wörterbüchern (ein- bzw. zweisprachig).
Planmäßige Förderung des Gesprächs; Redeübungen
über Gelesenes und Erlebtes, einfache
Nacherzählungen; Gewöhnung an das Auffassen
vorgelesener Texte noch nicht bekannten Inhalts.
Verwendung audio-visueller Unterrichtsmittel.
Diktate noch nicht bekannten Inhalts. Wiedergabe
von Gelesenem, Gehörtem und Erlebtem;
Briefe; Übungen zum freien Aufsatz. Gelegentlich
Übersetzungsübungen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
Russisch
Lehrstoff
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie Anlage a für die 6. Klasse;
Lesestücke, die Kenntnisse von Land und Volk
der Sowjetunion vermitteln, auch ausgewählte
Stellen aus Zeitungen und Zeitschriften; Proben
aus Werken zeitgenössischer Autoren.
Sprachlehre
Wie Anlage a für die 6. Klasse.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie Anlage a für die 6. Klasse;
Versuche im Berichten von Selbsterlebtem und
Beobachtetem, in der Wiedergabe von Gehörtem
und Gelesenem (auch Redeübungen); Briefe;
gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung durch
Diktate mit stärkerer Loslösung vom Text, aber
mit bekanntem Wortmaterial; fallweise Übersetzung
schwierigerer Stellen ins Deutsche.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie Anlage a für die 8. Klasse.
Sprachlehre
Wie Anlage a für die 7. Klasse.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie Anlage a für die 8. Klasse.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
Slowenisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichts ist der Gebrauch der
slowenischen Schriftsprache in Wort und Schrift
mit Sicherheit und Gewandtheit in der Darstellung
von Erlebtem und Erfahrenem sowie
Einblick in den Bau dieser Sprache und in die
Besonderheiten der slawischen Sprachen. Dabei
ist auch eine Übersicht über die Entwicklung
der slowenischen Schriftsprache und der Schrift
zu geben.
Durch Einsicht in die Eigenart des slowenischen
Volkes, seines Siedlungsraumes, seiner Geschichte
und Kultur, durch einen Überblick über die Entwicklung
des slowenischen Schrifttums als eines
Abbildes der gesamteuropäischen literarischen
Strömungen und durch Verständnis für die
Eigenart der gemischtsprachigen Gebiete Kärntens
als Folge der gegenseitigen Beeinflussung der
beiden Volksteile in Sprache und Kultur ist die
Erziehung zu gegenseitigem Verständnis, zur
Menschlichkeit und zu gesamteuropäischem
Denken zu fördern.
Lehrstoff
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für den
Pflichtgegenstand Slowenisch für die 5. Klasse.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
a) Aussprache, Hör- und Sprechübungen
b) Wortschatz und Wortkunde
c) Sprachlehre
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966 für den
Pflichtgegenstand Slowenisch für die 6. Klasse.
d) Lesestoff, Geschichte des Schrifttums und der
Sprache
Einführung in die Entwicklung des slowenischen
Schrifttums bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts
im Zusammenhang mit der allgemeinen
Kultur und auf Grund von Dichtungen und
Sprachproben; Wechselbeziehungen mit dem
deutschen Schrifttum, den slawischen und anderen
europäischen Literaturen: Übersicht über die
Entwicklung der slowenischen Sprache auf Grund
von Sprachproben bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts.
Die slowenischen Orts-, Flur- und
Flußnamen; die Berührung der Slowenen mit
den Deutschen und den Romanen im Spiegel
des Lehnworts.
Zeitlich nicht gebundener Lesestoff: Proben
aus der neueren Literatur: Finžgar, Župančič,
Jalen, Voranc, Mauser.
e) Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
a) Aussprache, Hör- und Sprechübungen
Vorträge, kleine Reden und Wechselreden bei
gesteigerten Anforderungen nach Inhalt und
Form, namentlich über Fragen des beruflichen
und öffentlichen Lebens; Vortragen sprachlicher
Kunstwerke (auch dramatischer Szenen) nach
freier Wahl.
Stilistische und stilkritische Übungen, Besprechung
der Stilmittel. Vergleichende Betrachtung
mundartlicher und schriftslowenischer
Wortformen; Mundart, Umgangssprache, Schriftsprache;
die slowenischen Mundarten.
b) Wortschatz und Wortkunde
Erbwort, Lehnwort, Fremdwort; Wortbildung,
Wortbedeutung, Wortfamilie.
c) Geschichte des Schrifttums und der Sprache,
Lesestoff
Das slowenische Schrifttum des 19. und
20. Jahrhunderts: die Romantik (1819 bis 1848);
die Frage des idealen Alphabets und der Schriftsprache;
Prešerens Leben und dichterisches
Wirken; der romantische Realismus (1848 bis
1880), die geistigen Strömungen dieses Zeitraums;
die Altslowenen, die Jungslowenen;
Realismus und Naturalismus (1880 bis 1899),
der Kreis des „Ljubljanski zvon" (Zeitschrift
„Laibacher Glocke"); die Moderne; Ivan Cankar,
Oton Župančič:, Dragotin Kette, Josip Murn;
Verflechtung der literarischen Strömungen; Einführung
in das slowenische Schrifttum der Gegenwart.
Die Dichter und Schriftsteller der Kärntner
Slowenen.
d) Sprachlehre
Gründliche Wiederholung der Grammatik. Das
Slowenische im Vergleich mit anderen slawischen
Sprachen.
e) Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht kann durch Erzählungen aus
Geschichte und Geographie und aus der politischen
Gegenwartsentwicklung der jugoslawischen
Völker ergänzt und lebendig gestaltet werden.
Hier sind vor allem das Zusammenleben dieser
Völker in der österreichisch-ungarischen Monarchie
und auch aktuelle Fragen gemischtsprachiger
Gebiete zu behandeln.
Der Unterricht kann auch auf wirtschaftliche
Entwicklung und Fremdenverkehr Jugoslawiens
und die Bedeutung des Nachbarstaates für Österreich
eingehen.
Wird Slowenisch in einem Mehrklassenkurs
geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen
von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen
der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Serbokroatisch
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 für die
Zweite lebende Fremdsprache.
Lehrstoff
6. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache
Gewöhnung an die serbokroatische Artikulation
mit besonderer Berücksichtigung der dem
Deutschen fremden Laute (besonders der Konsonanten
ć, dcrossed, dž, ž, lj, nj) und der Eigenart der
serbokroatischen Aussprache. Systematische Hör-
und Ausspracheübungen mit gebräuchlichem
Wort- und Phrasenmaterial, Verwendung audio-
visueller Hilfsmittel.
Schreibung
Einführung in die Rechtschreibung des
Kroatischen mit besonderer. Beachtung der
diakritischen Zeichen bei der Schreib- und Druckschrift.
Gesprächs- und Lesestoff
Aneignung eines grundlegenden Wort- und
Phrasenschatzes aus der Umwelt des Schülers und
aus sich ergebenden oder vom Lehrer geschaffenen
Situationen. Lesestücke, Erzählungen,
Dialoge, Briefe, Lieder und Gedichte sowie Texte,
die allmählich in die Kenntnis von Land und
Volk Jugoslawiens einführen.
Sprachlehre
Einfacher Satz (Behauptung Frage, Verneinung);
Geschlechtsregeln; regelmäßige Deklination des
Hauptwortes, gebräuchlichste unregelmäßige
Formen; das bestimmte und unbestimmte Eigenschaftswort;
Deklination des Eigenschaftswortes;
Umstandswort; Steigerung des Eigenschafts- und
Umstandswortes; Deklination der persönlichen,
fragenden und besitzanzeigenden Fürwörter; die
Grund- und Ordnungszahlwörter; die gebräuchlichsten
Vorwörter und Bindewörter; Konjugation
der regelmäßigen Zeitwörter in den drei
Hauptzeiten, häufigste unregelmäßige Formen;
Einführung in die Aspekte; Wortfolge, Uhrzeit,
Datum, Alter.
Mündliche und schriftliche Übungen
Auswendiglernen kurzer Prosatexte, Gedichte
und Liedertexte; Wiedergabe durchgenommener
Stoffe anhand von Fragen und zusammenhängend;
Umformungs- und Ergänzungsübungen;
Übersetzungsübungen, öfters auch in Form der
Rückübersetzung zur Festigung der Grammatikkenntnisse;
gelegentlich Diktat bekannter Texte
und Niederschrift auswendig gelernter Texte zur
Kontrolle der Rechtschreibung.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, davon im 1. Trimester eine,
im 2. und 3. Trimester je zwei.
7. Klasse (5 Wochenstunden)
Aussprache und Schreibung
Festigung der Aussprache durch planmäßige
Übungen; Einführung in die Rechtschreibung des
Serbischen.
Gesprächs- und Lesestoff
Wiederholung und Festigung des bisher
Erlernten, Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes,
Vorbereitung und Auswertung des
Lesestoffes in Unterrichtsgesprächen. Erzählende
und beschreibende Prosatexte aus der weiteren
Umwelt der Schüler; Lesestücke, die Kenntnisse
von Land und Volk Jugoslawiens vermitteln.
Geeignete Originaltexte, auch ausgewählte Stellen
aus Zeitungen und Zeitschriften.
Sprachlehre
Weitere wichtige Ausnahmen und Ergänzungen
zur Deklination der Hauptwörter und Eigenschaftswörter;
Deklination der Zählwörter und
der noch nicht behandelten Fürwörter; weitere
Vorwörter und Bindewörter; Ergänzung der
Konjugation, besonders der Zeitformen; Mittelwörter;
verschiedene Arten der Möglichkeitsform;
weitere Gruppen häufiger Zeitwörter, ihre
Aspekte und Rektion; wichtige Arten der
Nebensätze; direkte und indirekte Rede.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 6. Klasse, dazu Versuche im Bericht
von Selbsterlebtem und Beobachtetem, in der
Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem;
Briefe; gelegentlich Kontrolle der Rechtschreibung
durch Diktate mit stärkerer Loslösung vom
Text, aber mit bekanntem Wortmaterial; fallweise
Übersetzung schwieriger Stellen ins
Deutsche.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie in der 7. Klasse; Besprechung von
Abkürzungen; gelegentlich Zusammenstellung
von Wortfamilien; Proben aus Lyrik, Epik und
Dramatik des 19. und 20. Jahrhunderts mit
besonderer Würdigung der Volkspoesie, auch der
älteren; Texte zum Zeitgeschehen, die zum Verständnis
von Land und Volk Jugoslawiens beitragen.
Sprachlehre
Wie in der 7. Klasse.
Mündliche und schriftliche Übungen
Wie in der 7. Klasse; Zusammenfassungen in
sich geschlossener Textstellen, Berichte und
Beschreibungen, gelegentlich auch als umfangreichere
Hausübungen; Pflege des Aufsatzes, Versuche
in freier Mitschrift als Hilfe zur schriftlichen
oder mündlichen Wiedergabe von Gehörtem.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Sprachkönnen ist das wichtigste Ziel. Sprache
des Unterrichtes ist möglichst weitgehend das
Serbokroatische. In der Sprachlehre ist frühzeitig
auf die serbokroatische Terminologie überzugehen.
Nur wenn sich Schwierigkeiten ergeben
(z. B. beim Verständnis einer Textstelle, bei
Fragen des Stils, der Grammatik oder der
Landeskunde), kann gelegentlich die Muttersprache
verwendet werden.
Die praktischen Übungen im Gebrauch der
fremden Sprache sollen vor allem im Anfangsunterricht
einer weitgehenden Automatisierung
dienen. Die Verwendung audio-visueller Hilfsmittel
sowohl zur Vermittlung von Kenntnissen
als auch zur Übung von Fertigkeiten ist dringend
zu empfehlen. Der Lektüre hat immer eine
mündliche oder schriftliche Auswertung zu folgen.
Schulung des Gehörs und der Aussprache
Dem verstehenden Hören ist von allem Anfang
an große Bedeutung beizumessen. Dabei sollen
die Anforderungen allmählich gesteigert werden
(schwieriger Wortschatz, schnelleres Tempo, verschiedene
Sprecher). Die Verwendung audio-
visueller Hilfsmittel ist dabei besonders zu empfehlen.
Bei der Schulung der Aussprache ist auf die
typischen Merkmale des Serbokroatischen, besonders
auf die Konsonanten ć, dcrossed, dž, ž, lj, nj,
sowie auf den Wortakzent und die Satzintonation
zu achten. Störende Einflüsse der Muttersprache,
auch- des heimischen Dialektes, sind zu bekämpfen.
Audio-visuelle Hilfsmittel (Funk und
Film, Tonband und Schallplatte, Sprachübungsgeräte
u. a.) leisten dabei wertvolle Dienste. Geläufiges
Sprechen und korrekte Aussprache sind
durch Übungen zu fördern (Rezitation, allenfalls
szenische Darstellung).
Schreibung
In der 6. Klasse ist nur die lateinische Schreib-
und Druckschrift, wie sie im Kroatischen
gebräuchlich ist, zu verwenden. Diese wird auch
in den folgenden Klassen vorherrschen. In der
7. Klasse sind die Schüler aber auch mit der
im Serbischen verwendeten zyrillischen Schreib-
und Druckschrift bekanntzumachen, deren
Beherrschung in der folgenden Klasse durch
regelmäßige Schreib- und Leseübungen zu
festigen ist. Zur Sicherung der Rechtschreibung
sind anfangs regelmäßig, später gelegentlich angemessene
Übungen durchzuführen.
Wortschatz
Durch die Beschäftigung mit verschiedenen
Stoffgebieten muß der Grundwortschatz des
Schülers stetig und konzentrisch erweitert
werden. In planmäßiger Wiederholung, durch
Wort-, Ausdrucks- und Texterklärung seitens
der Schüler und durch Einbau des erarbeiteten
Sprachgutes in neue Zusammenhänge ist das
geforderte Sprachkönnen der Schüler zu sichern.
Auf Beziehungen zu anderen an der Schule
gelehrten Fremdsprachen ist gelegentlich hinzuweisen.
Das fruchtbarste Mittel zur Bereicherung
und Festigung des Wortschatzes, ist die Erklärung
unbekannter Wörter durch bekannte, wozu das
einsprachige Wörterbuch gute Dienste leistet.
Das Endziel aller Wortschatzübungen (die nicht
nur Einzelwörter, sondern auch Wortgruppen
und idiomatische Redewendungen einbeziehen)
ist Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der
fremden Sprache als eines Ausdrucksmittels von
Gedanken.
Gesprächs- und Lesestoff
Das Unterrichtsgespräch dient der Vorbereitung
und Auswertung der Lektüre. Tagesereignisse
und persönliche Erfahrungen sollen einbezogen werden.
Die Auswahl des Lesestoffes ist durch die
angeführten Stoffgebiete bestimmt. Darüber
hinaus kann anderer Lesestoff gewählt werden,
sofern er inhaltlich für die Altersstufe geeignet
und dem Schwierigkeitsgrad nach der betreffenden
Klasse angemessen ist. Stellen aus Zeitungen
und Zeitschriften sind sorgfältig auszuwählen.
Die Schüler sind rechtzeitig zum Gebrauch des
Wörterbuches anzuleiten.
Privatlektüre der Schüler ist in angemessenem
Umfang zu veranlassen und in geeigneter Form
zu überprüfen.
Sprachlehre
Fragen der Grammatik, die sich aus dem
Unterricht ergeben, sind, von Grundübungen
ausgehend, vor allem anhand praktischer Beispiele zu behandeln.
Mündliche und schriftliche Übungen
Der erarbeitete Lehrstoff sachlicher und sprachlicher
Art ist jeweils durch angemessene Übungen
zu festigen und zu sichern. Sie bilden auch die
Grundlage von Aufgaben für Prüfungen und
Schularbeiten.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Wie Anlage a.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage a.
MATHEMATIK, GEOMETRISCHES
ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichts ist der Erwerb grundlegender
mathematischer Kenntnisse, ausgerichtet
auf die praktische Notwendigkeit und als Voraussetzung
für die fachwissenschaftliche Weiterbildung,
sowie die Entwicklung und Schulung
der mathematischen Betrachtungsweise, insbesondere
des funktionalen mathematischen Denkens.
Damit soll eine formallogische Schulung erreicht
und ein tieferer Einblick in die Struktur
der Mathematik vermittelt werden.
Lehrstoff
Der Lehrstoff jeder Klasse ist nach folgenden
Stoffgebieten gegliedert
Zahlen,
Gleichungen,
Funktionen,
Infinitesimalrechnung,
Kombinatorik, Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung,
Vektoren,
Geometrie.
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Grundbegriffe der Mengenlehre. Menge der
natürlichen, der ganzen und der rationalen
Zahlen. Restklassen.
Begriff der Variablen, Rechnen mit Termen.
Verknüpfungen. Begriff der Gruppe.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit
einer Variablen über dem Körper der rationalen
Zahlen. Lineare Gleichungen mit zwei Variablen.
(Grundmenge. Lösungsmenge.)
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung
der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.
Lineare Funktionen; graphische Darstellung.
Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Permutationen.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Begriff des Vektors. Addition und Subtraktion
von Vektoren.
Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Lineare Abhängigkeit von Vektoren. Komponenten
und Koordinaten eines Vektors.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Kongruenzabbildungen; zentrische Streckung.
Abbildungsgruppen. Ebenes Koordinatensystem.
Analytische Darstellung der Geraden in der
Ebene unter Verwendung von Vektoren
(Parameterdarstellung).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Irrationale Zahlen, Menge der reellen Zahlen;
Begriff des Körpers. Potenz. Logarithmen.
Rechenstab.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Potenzfunktionen, Exponential- und logarithmische
Funktionen, Winkelfunktionen; graphische
Darstellung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und
Divergenz.
Arithmetische und geometrische Folgen als
Sonderfälle. Tangentenproblem, Begriff der
Momentangeschwindigkeit.
Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Variationen und Kombinationen. Binomischer
Lehrsatz.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Skalares Produkt.
Anwendung der Vektorrechnung beim
Beweis von Sätzen der Elementargeometrie.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Geradengleichungen. Abstand eines Punktes
von einer Geraden. Flächeninhalt des Dreiecks.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen.
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche
Zahlenebene.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.
Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung
von Faktoren oder durch einfache Substitutionen
auf quadratische Gleichungen zurückgeführt
werden können. Fundamentalsatz der
Algebra.
Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,
soweit sie in der analytischen Geometrie benötigt
werden.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Ganze rationale Funktionen; graphische Darstellung
unter Verwendung der Infinitesimalrechnung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient.
Differential. Differenzierbarkeit.
Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen
Funktionen, der Winkelfunktionen und
zusammengesetzter Funktionen; höhere Ableitungen.
Extremwertaufgaben.
Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Grundbegriffe der Statistik: Absolute und
relative Häufigkeiten, Mittelwert, Streuungsmaße.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.
Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Gleichungen des Kreises und der Kugel.
Gleichung der Kreistangente; Pol und Polare.
Sekanten- und Tangentensatz, Potenz.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Die Zahl e, der natürliche Logarithmus.
Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues
der Zahlenbereiche mit Verwendung der strukturellen
Begriffe Gruppe, Ring, Körper.
Das dem Gruppenbegriff zugrunde liegende
Axiomensystem.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Zusammenfassender Überblick über die Auflösung
von Gleichungen und Ungleichungen.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Die e-Funktion und ihre Umkehrfunktion,
graphische Darstellung unter Verwendung der
Infinitesimalrechnung. Überblick über die bisher
behandelten Funktionen.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Ableitung der Exponentialfunktion und der
logarithmischen Funktion.
Bestimmtes und unbestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung.
Anwendung der Infinitesimalrechnung auf
Geometrie und Physik.
Zum Stoffgebiet „Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische
Behandlung des linearen Vektorraumes.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Wiederholung und Zusammenfassung der
Flächen- und Volumsberechnung mit Hilfe der
infinitesimalen Methoden. Rückblick auf die
analytische Geometrie in der Geraden und in
der Ebene.
Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen
unter zusammenfassenden Gesichtspunkten.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
NATURGESCHICHTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
Wie Lehrstoff für das Humanistische Gymnasium,
Neusprachliche Gymnasium, Realistische
Gymnasium, Naturwissenschaftliche Realgymnasium
mit Darstellender Geometrie, Mathematische
Realgymnasium und Wirtschaftskundliche
Realgymnasium für Mädchen in Anlage a.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtes ist es, das Verständnis
für die chemischen Vorgänge in Natur, Alltag
und Technik zu wecken und auf experimenteller
Grundlage die Kenntnis der wichtigsten Reaktionstypen
und der Gesetze des chemischen
Geschehens zu vermitteln. Dabei sind atomphysikalische
Theorien weitgehend heranzuziehen.
Technologie ist auf solche Beispiele zu beschränken,
deren Chemismus leicht überschaubar
ist und die für die Wirtschaft von Bedeutung
sind.
Auf die historische Entwicklung der Chemie
als Wissenschaft kann eingegangen werden.
Der Schüler soll die Stellung der Chemie im
naturwissenschaftlichen Weltbild und ihre kulturelle
Bedeutung erkennen.
Lehrstoff
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Aufgaben der Chemie, Beziehungen zwischen
Chemie und Physik.
Das Element, Atome, Moleküle. Grundbegriffe
der Radioaktivität. Isotopie. Atom- und Molekülmasse.
Atombau und Periodensystem. Valenz.
Grundlagen der chemischen Bindung.
Anorganische Chemie
Wasserstoff
Darstellungsmethoden.
Reaktionsfähigkeit von Einzelatomen (status
nascendi) und Molekülen. Knallgas. Gasgesetze.
Grammatom, Grammolekül, Grammäquivalent,
Molvolumen, Loschmidtsche Zahl.
Stöchiometrische Gesetze.
Thermochemie: exotherme, endotherme Vorgänge,
Aktivierungsenergie. Erweiterung des
Gesetzes von der Erhaltung der Masse durch die
Einsteinsche Beziehung.
Redoxvorgänge. Umkehrbare Vorgänge. Reaktionsgeschwindigkeit.
Wasser. Schweres Wasser.
Sauerstoff
Verflüssigung von Gasen. Oxide. Säuren, Basen,
Salze. Ozon. Allotropie. Wasserstoffperoxid.
Edelgase.
Halogene. Salzsäure. Ionenlehre. Elektrolyse.
Gesetze von Faraday. Jod als Bioelement.
Allenfalls: Sauerstoffsäuren des Chlors.
Massenwirkungsgesetz. Gesetz von Le Chatelier.
Protolyse des Wassers. Elektronegativität.
Dipolcharakter des Wassermoleküls und anderer
Moleküle.
Allenfalls: Wasserstoffbrückenbildung.
Ionenprodukt, pH-Wert.
Schwefel
Molekülgestalt und physikalische Eigenschaften
eines Stoffes (Zähigkeit, Farbe).
Schwefelwasserstoff.
Allenfalls: Anwendungen in der qualitativen
Analyse.
Oxide des Schwefels. Schwefelsäuren. Katalysatoren.
Stickstoff
Ammoniak.
Salpetersäure. Stickstoffoxide. Stickstoffdünger.
Kreislauf des Stickstoffs in der Natur.
Allenfalls: Salpetrige Säuren.
Phosphor
Phosphorsäuren. Phosphate als Düngemittel.
Allenfalls: Zündmittel.
Kohlenstoff
Kohlen. Koks, technische Heizgase. Karbide.
Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Kohlensäure,
Karbonate, Hydrogenkarbonate, Wasserenthärtung.
Protolyse von Salzen in wäßriger Lösung.
Allenfalls: Blausäure, Cyanide, Komplexsalze.
Silicium
Quarz, Kieselsäuren, Silikate und wichtige
Silikatminerale, Kolloide.
Allenfalls: Glaserzeugung, keramische Erzeugnisse.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Metalle
Allgemeine Eigenschaften der Metalle, Metallbindung.
Elektrochemische Spannungsreihe.
Metallgewinnung.
Behandlung der für die Wirtschaft wichtigen
Metalle, insbesondere Magnesium, Aluminium,
Kupfer, Eisen.
Organische Chemie
Sonderstellung des Kohlenstoffs. Nachweis des
Kohlenstoffs in organischen Verbindungen.
Qualitative Analyse organischer Verbindungen.
Aliphatische Verbindungen (Darbietung unter
Zugrundelegung homologer Reihen. Genfer
Nomenklatur)
Gesättigte Kohlenwasserstoffe. Bindungsverhältnisse.
Isomerie. Erdöl (Gewinnung, Aufarbeitung).
Crackprozeß. Petrochemie.
Ungesättigte Kohlenwasserstoffe. Alkene,
Alkine. Bindungsverhältnisse. Anlagerung. Polymerisation.
Kunststoffe. Diene, Polyene: Kautschuk.
Halogenverbindungen.
Alkohole: Primäre, sekundäre, tertiäre, ein-
und mehrwertige Alkohole. Methanol, Äthanol,
alkoholische Gärung, Fermente. Glykol, Glyzerin.
Äther.
Oxydationsprodukte der Alkohole: Aldehyde
(Formaldehyd, Acetaldehyd), Ketone (Aceton).
Polykondensation.
Allenfalls: Phenoplaste, Aminoplaste.
Monokarbonsäuren (wichtige Glieder dieser
homologen Reihe), Salze der Monokarbonsäuren.
Ester, Esterspaltung (Gleichgewicht).
Allenfalls: Dikarbonsäuren.
Fette. Fetthärtung. Fettspaltung. Seifen.
Moderne Waschmittel.
Allenfalls: Trocknende Öle, Firnis.
Hydroxysäuren. Milchsäuren. Optische Aktivität.
Weinsäuren.
Kohlenhydrate. Monosaccharide: Traubenzucker,
Fruchtzucker.
Allenfalls: Ribose.
Disaccharide: Rübenzucker, Milchzucker, Malzzucker.
Polysaccharide: Stärke, Zellulose, Kunstseiden.
Stickstoffverbindungen: Amine, Amide, Harnstoff.
Aminosäuren. Pufferwirkung der Aminosäuren.
Eiweißstoffe: Einfache und zusammengesetzte
Eiweißstoffe.
Synthese und Biosynthese der Eiweißstoffe
unter Anwendung moderner Erkenntnisse in
vereinfachter Form.
Chemiefasern, die dem Eiweiß nachgebaut sind.
Zyklische Verbindungen
Isozyklische Verbindungen
Benzol. Mesomerer Zustand, Benzolstruktur,
Benzolgewinnung. Benzolderivate: Stellungsisomerie.
Nitro-, Amino-, Sulfo-, Hydroxyderivate.
Allenfalls: Aromatische Karbonsäuren, Aspirin,
Sulfonamide.
Farbige Stoffe — Farbstoffe (einige einfache
Beispiele).
Allenfalls: Färberei.
Heterozyklische Verbindungen
Gegenüberstellung zu den isozyklischen Verbindungen.
Anführung einiger einfacher Beispiele.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Einleitung
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Dynamik
Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik
der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen
Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.
Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.
Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck
und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.
Arbeit und Leistung. Potentielle und kinetische
Energie. Erhaltungssätze von Energie und Impuls.
Stoß. Verkehrserziehung.
Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen
Aufbau der Materie: Atom und Molekül.
Molekularkräfte. Wärme als Molekularbewegung.
Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische
Deutung von Temperatur und Wärmemenge.
Spezifische Wärme. Thermische Ausdehnung.
Gasgesetze (Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).
Absolute Temperatur. Strukturauflockerung
durch Wärmezufuhr. Das mechanische
Wärmeäquivalent, 1. Hauptsatz. Umwandlung
von Wärme in mechanische Energie.
Irreversible Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen.
Wärmeleitung und Wärmeströmung.
Hydro- und Aeromechanik
Druck und Druckfortpflanzung. Turbinen.
Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke
und Raketenschub.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Krummlinige Bewegung, Feldbegriff
Kreisbewegung, Fliehkraft. Der rotierende
starre Körper. Trägheitsmoment. Zentralkraft.
Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.
Gravitationsgesetz. Entwicklung des Wissens über
das Sonnensystem. Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,
Arbeit. Probleme der Raumfahrt. Das
Coulombfeld als weiteres Modell eines Feldes.
Schwingungen und Wellen
Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.
Der schwingende Massenpunkt und das mathematische
Pendel. Fortschreitende transversale und
longitudinale Wellen. Der Schall als longitudinale
Welle. Merkmale und Erzeugung von Tönen
(Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende
Wellen, Schwebungen. Eigenschwingungen und
Resonanz. Huygensprinzip: Reflexion, Brechung,
Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.
Die Ausbreitung des Lichtes
Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Hinweis
auf die Bedeutung ihrer Konstanz. Reflexionsgesetz.
Brechungsgesetz, Totalreflexion.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Der Wellencharakter des Lichtes
Die Lichthypothesen von Newton, Huygens
und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.
Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie
der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes Licht.
Doppelbrechung.
Die ruhende elektrische Ladung
Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines
geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.
Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.
Elementarladung. Elektronenvolt.
Die bewegte elektrische Ladung
Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische
Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.
Stromarbeit und -leistung. Joulesche
Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer
Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.
Wechselwirkungen zwischen Strom und
Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des
Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-
und Wechselstrom. Widerstand und Leistung des
Wechselstromes. Drehstrom. Transformator.
Elektroenergie in Österreich. Elektrizitätsströmung
in Gasen und im Vakuum. Kathoden- und
Röntgenstrahlen. Elektronenröhren. Elemente
der Halbleiterphysik. Der elektrische Schwingungskreis.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Strahlungsphysik
Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk.
Radioastronomie. Die Lichthypothese von Maxwell.
Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen
Wellen, Strahlungsgesetze. Äußerer
Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen
Quantentheorie.
Atommodelle
Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der
Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der
Linienspektren. Laser. Quantenzahlen. Pauliprinzip.
Dualismus von Welle und Teilchen.
Unschärferelation. Wellenmechanisches Modell.
Atomkern
Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis.
Strahlenschutz. Kernbau und Kernreaktionen.
Kernreaktor. Künstliche radioaktive Isotope und
ihre Anwendungen. Teilchenarten und ihre
Wechselwirkungen.
Aggregatzustände
Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.
Der Bau des Kosmos.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
(Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie)
Wie Anlage a.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichts ist eine lebendige Beziehung
zur Musik, die auf praktisches Können,
auf Kenntnisse aus der Musikkunde wie auch
auf Hörerlebnisse gegründet ist, und Erfassen
der Stellung der Musik im Bereich der Kultur
(mit besonderer Berücksichtigung Österreichs).
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Lieder und Kanons, besonders Volkslieder aus
Österreich, einstimmig, zwei- und mehrstimmig,
mit und ohne Instrumentalbegleitung.
Stimmbildung und Sprechpflege in enger Verbindung
mit dem Liedgesang; besondere Beachtung
der Mutationserscheinungen.
Elementare Musiklehre unter Berücksichtigung
des auf früheren Schulstufen erworbenen Wissens
Notation, Takt, Rhythmus, Melodie; Intervalle,
der Dreiklang und seine Umkehrungen;
Dur- und Mollgeschlecht in melodischer Hinsicht.
Singen nach Noten, Hör- und Treffübungen,
Gedächtnis- und Erfindungsübungen, einfache
Musikdiktate.
Einführung in einfache musikalische Formen
(Volkslieder, Tänze).
Die menschliche Stimme und ihre Gattungen;
die gebräuchlichsten Musikinstrumente und ihre
Verwendung.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzen der vokalen und vokalinstrumentalen
Musikpflege wie auch der Stimmbildung
und Sprechpflege bei gesteigerten Anforderungen.
Weiterführen der rhythmischen und melodischen
Schulung, auch mit Hilfe von Improvisationsübungen.
Musiklehre: Erweiterte Tonalität, kirchentonales
Liedgut aus alter und neuer Zeit. Diatonik
— Chromatik — Enharmonik; Konsonanz
— Dissonanz; Dreiklänge und Septakkorde
(Dominantseptakkord) und ihre Umkehrungen;
Kadenzen mit den Hauptstufendreiklängen.
Gattungen und Formen der Vokal- und
Instrumentalmusik: Rondo, Variation, Kunstlied,
Suite.
Im Zusammenhang mit den dargebotenen
Werken das Wichtigste über Persönlichkeit, Bedeutung,
Schaffen und Stellung der Meister in
ihrer Zeit.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzen der vokalen und vokal-instrumentalen
Musikpflege wie auch der Stimmbildung
und Sprechpflege. Weiterführen der praktisch-
musikalischen Schulung in enger Verbindung mit
der Behandlung rhythmischer, melodischer, harmonischer
und formenkundlicher Fragen, auch
mit Hilfe von Improvisationsübungen.
Anleitung zur einfachen Begleitung von Liedern.
Grundfragen der Leitung von Singgruppen mit
praktischen Übungen.
Erkennen der wichtigsten Gesetze von Harmonie
und Stimmführung in Verbindung mit dem
Musizieren und der Werkbetrachtung.
Gattungen und Formen der Vokal- und Instrumentalmusik
Sonate, Symphonie, Konzert, Kantate,
Messe, Beispiele aus Opern.
Höhepunkte der europäischen Musik bis einschließlich
zur Klassik. Gegebenenfalls Besprechung
von Konzert- und Opernaufführungen,
Rundfunksendungen.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Fortsetzen des vokalen und vokal-instrumentalen
Musizierens wie auch der Stimmbildung
und Sprechpflege.
Grundfragen der Feiergestaltung, Einführung
in die Leitung von Spielgruppen.
Weitere Übungen im Liedbegleiten. Erarbeiten
von zweistimmigen Sätzen zu Liedern und
Volkstänzen (mit einfachen Bässen).
Gattungen und Formen der Vokal- und Instrumentalmusik
vom Kanon zur Fuge; Oratorium,
Oper.
Höhepunkte der europäischen Musik von der
Romantik bis zur Gegenwart.
Gegebenenfalls Besprechung von Konzert- und
Opernaufführungen, Rundfunksendungen.
Didaktische Grundsätze
Im Hinblick auf das Bildungsziel des Musisch-
pädagogischen Realgymnasiums ist der musikalischen
Praxis ausreichend Zeit zu widmen.
Dies wird nicht zuletzt durch eine planmäßige
Zusammenarbeit von Musikerziehung und
Instrumentalmusik erreicht.
Im Unterricht sind solche Werke vorzuziehen,
die von den Schülern oder vom Lehrer musiziert
werden können, doch ist auch der Einsatz
der technischen Mittler unentbehrlich. Dabei ist
stets zu beachten, daß die Aufnahmefähigkeit
des Schülers begrenzt ist.
In allen Klassen soll beständig das Grundwissen
aus der Musiklehre wiederholt werden.
Auch dabei ist eine enge Verbindung von Theorie
und Praxis geboten.
Stimmbildung und Sprechpflege
Um ein gepflegtes Singen zu erzielen und
stimmtechnische Mängel (Schreien, falsche
Atmung, schlechte Textaussprache u. a.) zu vermeiden,
sind stetige Stimmbildung und Sprechpflege
(vor allem am Liedgut) erforderlich, wobei
auch die Verbindung zum Deutschunterricht hergestellt
werden soll. Unerläßlich ist das Beispiel
des Lehrers; Instrumente dürfen bei der
Stimmbildung nur zur Tonangabe verwendet
werden. Auch Mutanten sollen vom Klassengesang
nicht ausgeschlossen werden, doch darf
ihnen nur der Tonraum zugemutet werden, den
sie mühelos bewältigen. Wo immer möglich, sind
sie zum instrumentalen Musizieren heranzuziehen.
Singen, instrumentales Musizieren
Jede Klasse ist möglichst bald zu chorischen
Leistungen zu erziehen. Alle Gelegenheiten, den
Gesang durch (vor allem von Schülern gespielten)
Instrumente zu begleiten, sind zu nützen.
Wertvoll ist auch das Singen im Dienste der
Werkbetrachtung, ob es sich um gregorianische
Melodien, um Sololieder der Meister oder um
andere Formen handelt. Auch Themen aus der
Instrumentalmusik sollen gesungen werden;
dadurch wird das Eindringen in Musikwerke
bedeutend erleichtert.
Das instrumentale Musizieren innerhalb des
Gegenstandes Musikerziehung soll vor allem in
den Dienst der Werkbetrachtung gestellt werden;
Zusammenarbeit zwischen dem Musikerzieher
und den Instrumentallehrern ist. notwendig.
Es ist selbstverständlich, daß der Lehrer
seine künstlerischen Fähigkeiten in den Dienst
des Unterrichts stellt.
Werkbetrachtung
Die ausgewählten Beispiele sollen aus Meisterwerken
verschiedener Epochen stammen, wobei
auch die zeitgenössische Musik zu berücksichtigen
ist. In der 5. und 6. Klasse soll der Schüler
die Werke zunächst von der Form her erfassen
lernen; innerhalb der Gattungen und Formen
ist aber eine historische Anordnung schon auf
dieser Altersstufe durchaus empfehlenswert.
Selbstverständlich lassen sich Beispiele in verschiedenen
Zusammenhängen behandeln; neuerliche
Beschäftigung mit einem Werk auf einer
späteren Altersstufe kann im Hinblick auf die
Intensivierung des Verständnisses nur empfohlen
werden.
Biographische Hinweise haben nur dem Verständnis
der Werke zu dienen. Komponisten,
die für einzelne Bundesländer besondere Bedeutung
haben, können dort entsprechend gewürdigt
werden.
Musik- und allgemeine Kulturgeschichte
In der 7. und 8. Klasse treten Musikgeschichte
und Stilkunde in den Vordergrund. Bei der
Besprechung der Epochen ist eine Beschränkung
auf die Höhepunkte geboten; es ist also von
einer historischen Gesamtdarstellung der Musik
der Antike, des Mittelalters und der Renaissance
abzusehen. Vielmehr sind einzelne Beispiele dieser
Epochen darzubieten und, wo immer möglich,
Zusammenhänge zwischen der Musik weit
zurückliegender Zeiträume und der Musik der
Gegenwart und der jüngeren Vergangenheit herzustellen.
Schüler, die sich zu Arbeiten auf bestimmten
Gebieten besonders eignen, können mit entsprechenden
Aufgaben betraut werden, z. B. mit
Referaten mit Musikbeispielen (Musizieren der
Schüler, technische Mittler), Bildern u. a. Auch
gemeinsame Besuche von Veranstaltungen und
von Museen sowie die Schullektüre ausgewählter
Abschnitte aus einschlägigen Werken sind zu
empfehlen. Bei allen sich bietenden Gelegenheiten
sind Diskussionen anzuregen.
Zur Behandlung von Konzentrationsthemen,
die über den musikalischen Bereich hinausgehen,
sollen die Lehrer der entsprechenden Gegenstände
eingeladen werden.
Eine persönliche Begegnung der Schüler mit
führenden Persönlichkeiten des Kunstlebens ist
anzustreben.
INSTRUMENTALMUSIK
(Klavier, Orgel, Violine, Gitarre oder Blockflöte)
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichts sind Kenntnisse und Fertigkeiten
im Instrumentalspiel für die Betätigung
in der Haus- und Jugendmusik und als praktische
Ergänzung zu den in Musikerziehung
erworbenen Fähigkeiten.
Bei Eintritt in die fünfte Klasse können
gewählt werden: Klavier, Violine oder Gitarre,
allenfalls Orgel (diese nur, wenn im Klavierspiel
Vorkenntnisse im Schwierigkeitsgrad von
J. S. Bachs zweistimmigen Inventionen und
J. Haydns Klaviersonaten nachgewiesen werden).
An Stelle von Gitarre kann ab der 7. Klasse
Blockflöte gewählt werden.
Hat ein Schüler im Spielen eines Instrumentes
Vorkenntnisse, die über die im folgenden angeführten
Klassenziele hinausreichen, dann kann er,
ein zustimmendes Gutachten der Fachlehrer vorausgesetzt,
auf Antrag der Erziehungsberechtigten
von der Direktion in eine höhere Leistungsstufe
(Lehrstoff einer höheren Klasse oder der
Sonderstufe) eingereiht werden. Auch während
der Studienzeit ist ein Übertritt in eine höhere
Leistungsstufe möglich. Aus diesem Grunde ist
im Anschluß an den Lehrstoff der 8. Klasse
der Lehrstoff für eine Sonderstufe angeführt.
Der Antrag auf Einreihung in eine höhere Leistungsstufe
kommt im Falle der Bewilligung der
Wahl eines relativen Pflichtgegenstandes gleich.
Klavier
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Einstimmiges Liedspiel nach Noten. Praktisches
Üben des in Musikerziehung durchgenommenen
Lehrstoffes aus dem Bereich der elementaren
Musiklehre; Intervallübungen: Hören (Singen)
— Spielen — Benennen; einstimmiges
Liedspiel aus dem Gedächtnis; einfache Motivergänzungs-
und Motiverfindungsübungen; Nachspielen
vorgesungener Motive.
6. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführung der elementartechnischen Übungen.
Einfache Spielliteratur. Ein- und zweistimmiges
Liedspiel nach Noten.
Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen
Lehrstoffes aus dem Bereich der
elementaren Musiklehre: Fortführung der Intervallübungen;
Dreiklänge und Septakkorde (Dominantseptakkord)
mit ihren Umkehrungen;
Verbindung der Hauptstufendreiklänge.
Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis in
erweitertem Tonraum. Melodieergänzungs- und
Melodieerfindungsübungen; Nachspielen vorgesungener
Melodien.
7. Klasse (1 Wochenstunde)
Technische Übungen.
Sonatinensätze, polyphone Übungsstücke,
leichte vierhändige Spielstücke. Liedspiel: einstimmig
auch mit einfachen Transpositionsübungen.
Ein- und zweistimmiges Liedspiel mit Hinzufügen
der Funktionsbässe; Dreiklangverbindungsübungen
mit gegebenen Bässen; einfache Kadenzen;
Erfindungsübungen: einfache Vor- und
Zwischenspiele zu Liedern.
8. Klasse (1 Wochenstunde)
Technische Übungen.
Sonatinen- und Sonatensätze im Schwierigkeitsgrad
von J. S. Bachs Kleinen Präludien und
Fugen und J. Haydns frühen Sonaten. Liedspiel
drei- und vierstimmige Sätze. Vierhändigspiel,
nach Möglichkeit auch Zusammenspiel mit Melodieinstrumenten.
Einfaches Liedbegleiten. Vor- und Zwischenspiele
zu Liedern (ein- und mehrstimmig).
Sonderstufe
Schwierigere Übungs- und Spielliteratur nach
Begabung des Schülers. Vierhändiges Klavierspiel.
Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Begleiten
von Kunstliedern.
Festigen und Erweitern der in den Vorjahren
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im
Liedbegleiten und Improvisieren.
Orgel
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Einstimmiges Liedspiel nach Noten im Manual
und Pedal.
Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen
Lehrstoffes aus dem Bereich der
elementaren Musiklehre; Intervallübungen
Hören (Singen) — Spielen — Benennen; einstimmiges
Liedspiel aus dem Gedächtnis; einfache
Motivergänzungsübungen und Motiverfindungsübungen;
Nachspielen vorgesungener Motive.
6. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführung der elementartechnischen Übungen.
Leichte Präludien und Versetten. Zweistimmiges
Liedspiel in verschiedenen Kombinationen
im Manual und Pedal. Praktisches Üben des in
Musikerziehung durchgenommenen Lehrstoffes
aus dem Bereich der elementaren Musiklehre;
Fortführung der Intervallübungen bei gesteigerten
Anforderungen; Dreiklänge und Septakkorde
(Dominantseptakkord) und ihre Umkehrungen;
Verbindung der Hauptstufendreiklänge. Ein- und
zweistimmiges Liedspiel im erweiterten Tonraum.
Melodieergänzungs- und -erfindungsübungen;
Nachspielen vorgesungener Melodien.
7. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortsetzung des Literaturspieles bei gesteigerten
Anforderungen. Liedsätze (besonders
Kirchenlieder): drei- und vierstimmig. Transpositionsübungen
ein- und zweistimmig.
Ein- und zweistimmiges Liedspiel aus dem
Gedächtnis in verschiedenen Kombinationen im
Manual und Pedal und mit Hinzufügen der
Grundbässe zu den beiden Manualstimmen.
Einfache und erweiterte Kadenzen. Erfindungsübungen;
einstimmige (und einfache zweistimmige)
Vor- und Zwischenspiele zu Liedern.
8. Klasse (1 Wochenstunde)
Präludien und leichte Fugen, vierstimmige
Liedsätze, leichte Choralvorspiele.
Einfache Modulationen. Liedbegleiten (dreistimmig);
Vor- und Zwischenspiele zu Liedern;
Improvisationsübungen.
Sonderstufe
Schwierigere Spielliteratur nach Begabung des
Schülers. Festigen und Erweitern der in den
Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
im Liedbegleiten und Improvisieren.
Violine
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Liedspiel nach Noten. Praktisches Üben des
in Musikerziehung durchgenommenen Lehrstoffes
aus dem Bereich der elementaren Musiklehre.
Intervallübungen: Hören (Singen) — Spielen —
Benennen; einfache Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen;
Nachspielen vorgesungener
Motive.
6. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführen der elementartechnischen Übungen.
Liedspiel, einstimmig und zweistimmig im
Gruppenspiel.
Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen
Lehrstoffes aus dem Bereich der
elementaren Musiklehre; Fortführen der Intervallübungen;
Dreiklänge und Septakkorde
(Dominantenseptakkord), ihre Umkehrungen in
Zerlegungen und als Akkord im Gruppenspiel;
Verbindung der Hauptstufendreiklänge im
Gruppenspiel. Melodieergänzungs- und -erfindungsübungen;
Nachspielen vorgesungener Melodien.
7. Klasse (1 Wochenstunde)
Fortführen der technischen Übungen.
Leichtere Spielstücke, einstimmig und mehrstimmig
im Zusammenspiel. Liedspiel einstimmig
und zweistimmig im Gruppenspiel mit einfachen
Transpositionsübungen.
Ein- und zweistimmiges Liedspiel mit Hinzufügen
der Funktionsbässe (im Gruppenspiel).
Spielen von Melodien nach dem Gehör (gesteigerte
Anforderungen).
Erfindungsübungen: einfache Vor- und Zwischenspiele
zu Liedern.
8. Klasse (1 Wochenstunde)
Technische Übungen (Lagenspiel). Bogenstrichübungen
über zwei Saiten; einfache Doppelgriffe.
Spielstücke einstimmig und mehrstimmig (im
Gruppenspiel) im Schwierigkeitsgrad bis zu leichten
Triosonaten der Barockzeit. Liedspiel: ein-
und mehrstimmig (im Gruppenspiel) mit Transpositionsübungen.
Spielübungen im Baßschlüssel
in Oktavversetzungen. Instrumentalzusatzstimmen
zu Liedern.
Liedspiel aus dem Gedächtnis, einstimmig und
zweistimmig im Gruppenspiel; Erfindungsübungen
einfache Vor- und Zwischenspiele zu
Liedern.
Sonderstufe
Schwierigere technische Studien und Spielliteratur
nach Begabung des Schülers. Zusammenspiel
mit anderen Instrumenten. Festigen und
Erweitern der in den Vorjahren erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten im Liedbegleiten
und im Improvisieren.
Gitarre
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Elementartechnische Übungen.
Melodiespiel in der 1. und 2. Lage (Volkslieder),
Spielen einer Gegenstimme zur Singstimme.
Transponieren durch Lagen- und Saitenwechsel
bei gleichbleibendem Fingersatz. Zweistimmiges
Spiel, Melodiespiel, unterstützt durch das Spiel
mit leeren Baßsaiten. Tonleitern, Grundakkord
und Dominantseptakkord in leicht zu spielenden
Tonarten. Akkordisches Liedbegleiten nach
Noten. Solospiel technisch leichter Stücke. Gemeinsames
Musizieren auch mit anderen Instrumenten.
Praktisches Üben des im Gegenstand Musikerziehung
durchgenommenen Lehrstoffes aus dem
Bereich der elementaren Musiklehre; Intervallübungen
Hören (Singen) — Spielen — Be-
nennen; Liedspiel aus dem Gedächtnis; einfache
Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen;
Nachspielen vorgesungener Motive; Liedbegleiten
mit Akkorden nach dem Gehör; Spielen einer
Gegenstimme zu einer Liedmelodie.
6. Klasse (1 Wochenstunde)
Quergrifftechnik; Moll- und Durdreiklänge im
Lagenwechsel; Tonleitern (C-, G-, D-Dur); Verbindung
der Hauptstufendreiklänge; Liedspiel;
zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und
Unterstimme; Solospiel bei gesteigerten Anforderungen,
Liedbegleitung nach Noten; Übungen
im Blattspiel und im Transponieren; gemeinsames
Musizieren auch mit anderen Instrumenten.
Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen
Lehrstoffes aus dem Bereich der
elementaren Musiklehre; Fortführen der Intervallübungen;
Dreiklänge, Septakkorde und ihre
Umkehrungen; Kadenzen; Liedspiel aus dem
Gedächtnis in erweitertem Tonraum; Melodieergänzungs-
und -erfindungsübungen; Liedbegleiten
mit Akkorden nach dem Gehör; Spielen
einer Gegenstimme zu einer Liedmelodie.
7. Klasse (1 Wochenstunde)
Tonleitern, erweiterte Kadenzen, Spielgut,
Liedbegleitung in A-, E- und F-Dur wie auch in
a-, e-, d- und g-Moll. Spiel in höheren Lagen,
Lagenwechselspiel, Baßschlüssel. Transponieren
von Melodien und Begleitungen. Gemeinsames
Musizieren auch mit anderen Instrumenten.
Ein- und mehrstimmiges Liedspiel aus dem
Gedächtnis mit Hinzufügen der Begleitungsakkorde.
Liedbegleiten mit Akkorden nach dem
Gehör. Spielen von Melodien nach dem Gehör
bei gesteigerten Anforderungen. Erfindungsübungen
einfache Vor- und Zwischenspiele zu
Liedern. Spielen einer Gegenstimme zu einer
Liedmelodie.
8. Klasse (1 Wochenstunde)
Tonleitern, Kadenzen, Liedbegleiten und Spielgut
in technisch schwierigeren Tonarten. Vervollkommnen
des Solospieles. Sicherheit in den verschiedenen
Arten des Liedbegleitens. Transponieren
von Liedern und Liedbegleitungen. Gemeinsames
Musizieren auch mit anderen Instrumenten.
Liedspiel aus dem Gedächtnis auch mit Hinzufügen
der Begleitung.
Liedbegleiten nach dem Gehör. Erfindungsübungen
Vor- und Zwischenspiele zu Liedern;
Gegenstimmen zu Liedmelodien. Werkbetrachtung
Die Gitarre als Solo-, Haus- und Kammermusikinstrument
(Beispiele aus verschiedenen
Epochen).
Sonderstufe
Schwierigere Übungs- und Spielliteratur nach
Begabung des Schülers. Zusammenspiel mit
anderen Instrumenten. Liedbegleiten bei gesteigerten
Anforderungen. Festigen und Erweitern
der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse
und Fertigkeiten im freien Liedbegleiten und
im Improvisieren.
Vorführen. und Betrachten ausgewählter
Werke der Gitarreliteratur.
Blockflöte
7. Klasse (1 Wochenstunde)
Erarbeiten sämtlicher spielbaren Töne auf der
Sopran- oder Altflöte. Übungen, die einer
sauberen Tonbildung, der richtigen Atemführung
und der Artikulation dienen.
Sichere Spielfertigkeit im Bereich Grundton
bis Duodezim. Kinder- und Volkslieder, leichte
Tanzsätze und Spielmusik aus verschiedenen
Epochen. Gruppenspiel, auch mit anderen Instrumenten.
Liedspiel aus dem Gedächtnis, Hinzufügen
von Begleit- und Gegenstimmen zum
Gesang; Erfindungsübungen: Vor- und Zwischenspiele
zu Liedern; auch mit Transponieren.
8. Klasse (1 Wochenstunde)
Weiterführen der technischen Ausbildung.
Sichere Spielfertigkeit im Raum beider Oktaven.
Spielen einer zweiten Blockflöte (im Quintabstand).
Lieder und Tänze für das Musizieren
in der Hausmusik und in Gemeinschaften. Suiten
und Sonatensätze aus der barocken und zeitgenössischen
Literatur. Zusammenspiel mit
anderen Instrumenten.
Liedspiel aus dem Gedächtnis; Vor-, Zwischen-
und Nachspiele zu Liedern; Improvisationsübungen,
Übungen im Transponieren.
Sonderstufe
Schwierigere Übungs- und Spielliteratur nach
Begabung des Schülers. Solospiel und Zusammenspiel
mit anderen Instrumenten. Liedbegleiten
bei gesteigerten Anforderungen.
Festigen und Erweitern der in den Vorjahren
erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten im
Liedspiel (Gegenstimmen) und im Improvisieren.
Didaktische Grundsätze
Der Instrumentalunterricht an Musisch-pädagogischen
Realgymnasien soll einerseits die
technischen Voraussetzungen schaffen, die es dem
Schüler ermöglichen, leichte bis mittelschwere
Literatur zu spielen, und soll anderseits den
Lehrstoff, der in Musikerziehung erarbeitet
wurde, nach der praktischen Seite vertiefen. Dazu
ist es notwendig, daß Musikerzieher und Instrumentallehrer
stets zusammenarbeiten.
Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer
vor Aufgaben, die besondere didaktische
Vorbereitung erfordern, damit alle Schüler der
Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen Anteil
nehmen. Dies ist verhältnismäßig leicht bei
Violine, Gitarre und Blockflöte zu erfüllen. Doch
auch bei Klavier und Orgel können die Vorteile
der Gruppenarbeit pädagogisch genützt werden.
Da das Leistungsniveau bei den einzelnen
Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der
Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit, der
Übungsmöglichkeit und anderer Faktoren meist
sehr unterschiedlich ist, sollen möglichst Schüler
annähernd gleicher Leistungsstufe in einer
Gruppe zusammengefaßt werden. Damit können
auch Schüler verschiedener Klassen eine Gruppe
bilden. Für Schüler mit Vorkenntnissen ist die
Einordnung von besonderer Bedeutung; sie
wären in Gruppen höherer Klassen einzureihen
und später in die Sonderstufe. Die Leistungsstufe
bildet jeweils die Grundlage der Beurteilung.
Klavier, Orgel
Die Gruppe kann am Vorspielen der einzelnen
Schüler teilnehmen, Weisungen und Verbesserungen
des Lehrers verfolgen und sich aktiv einschalten,
indem jeder Schüler besondere Aspekte
registriert (z. B. Fingersatz, Rhythmus, Phrasierung,
Vortrag). Bei den praktischen Übungen
zum Lehrstoff aus Musikerziehung bietet gerade
die Gemeinschaftsarbeit willkommene Unterrichtssituationen
(Motiverfindungs- und -ergänzungsübungen
mit verteilten Rollen, improvisiertes
Begleiten von Liedern, die die Gruppe
gemeinsam singt, Taktierübungen, Spielen von
Chorpartituren, auch auf zwei Spieler verteilt,
u. a.). Auch Vierhändigspiel und gemeinsames
Musizieren mit Melodieinstrumenten sind zu
pflegen. Die Erarbeitung leichterer Klavierbegleitungen
von Kunstliedern ist eine dankbare
Aufgabe. Das Erfinden von Vor- und Nachspielen
ist besonders für Orgelspieler von Bedeutung.
Um aber auch die individuelle Betreuung zu
sichern, empfiehlt es sich, daß der Lehrer mit
dem einzelnen Schüler arbeitet, während die
andern eine schriftliche Arbeit durchführen;
dabei sind Aufgaben zu vermeiden, die eine
innere Hörvorstellung . erfordern, aber z. B.
Transponieren, Intervallbestimmungen melodisch
und akkordisch, Schreiben von Kadenzen sind
möglich. Die stumme Klaviatur kann bei sinnvoller
Verwendung im Klavier-Gruppenunterricht
gute Dienste leisten.
Violine, Gitarre, Blockflöte
Gemeinsames Spiel und damit Beschäftigung
der ganzen Gruppe bietet sich hier von selbst
an, doch muß gerade deshalb auf die individuelle
Betreuung besonders Bedacht genommen werden.
Bei den praktischen Übungen aus der allgemeinen
Musiklehre erweist sich wieder die
Gemeinschaftsarbeit in der Gruppe als besonders
förderlich. In der Violin- und Blockflötenstunde
können Kadenzen mit verteilten Rollen
gespielt werden, eine Übung, die ohne Notenbild
erhebliche Konzentration erfordert. Melodieerfindungs-
und -ergänzungsübungen lassen sich,
auch für die Gitarrespieler, sehr natürlich gestalten.
Außer dem gemeinsamen Musizieren entsprechender
Literatur können auch Aufgaben aus
der Musiklehre anschaulich dargestellt werden.
Besonders wird das Improvisieren von Begleitungen,
gestützt auf Kenntnisse der elementaren
Harmonielehre, die Musikalität weitgehend fördern.
Bei den Instrumentalstunden ist immer wieder
auf eine sinnvolle Art des häuslichen Übens hinzuweisen
und exemplarisch zu zeigen, wie dieses
auch dann erfolgreich wird, wenn dafür wenig
Zeit zur Verfügung steht. Auch hier ist das
Problem bei Klavier und Orgel am größten.
Da nur wenige Schüler ein eigenes Klavier
besitzen, ist die Übungsmöglichkeit oft beschränkt.
In solchen Fällen ist dem Schüler zu
zeigen, wie er auch ohne Instrument durch
intensive Beschäftigung mit dem Notenbild,
konzentriertes inneres Hören und Überlegung
aller spieltechnischen Probleme eines Stückes
diesen Mangel wenigstens teilweise kompensieren
kann, bevor er mit dem eigentlichen Üben beginnt.
Gelegentliche Kontrolle mit Hilfe des
Tonbandes trägt dazu bei, Interesse und Freude
am Üben zu fördern.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
Wie Anlage a mit folgender Änderung
Im Abschnitt „7. Klasse" hat der fünfte
Absatz zu lauten: „Schrift: Zuordnen von Schrift
und Bild, allenfalls auch in Form von Montagen.
Allenfalls auch Grundfragen neuzeitlicher Typographie."
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
(für Knaben und Mädchen)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in werkliche Gestaltungszusammenhänge,
die für die Kultur- und Lebenssituation
der Gegenwart Bedeutung haben, Einsichten
gewinnen.
Die Gestaltungskräfte der Schüler wie auch
ihre handwerklichen und technischen Fähigkeiten
in der Bearbeitung verschiedener Materialien sind
zu fördern, das Empfinden für die Eigenart der
Werkstoffe ist zu verfeinern, Verständnis für
den ganzheitlichen Zusammenhang von Zweck,
Material, Werkzeug und Form zu wecken und
zu vertiefen. Damit sind (auch durch Werkbetrachtung)
Grundlagen für Werturteile zu
gewinnen.
Lehrstoff
5. Klasse (2 Wochenstunden)
Jeweils vorwiegend auf freie Gestaltung, handwerkliche
Zweckgebundenheit oder technische
Funktion ausgerichtete Werkaufgaben aus folgenden
Arbeitsgebieten in entsprechender Auswahl
Musterungen und Oberflächengestaltungen,
gebunden an Zweck und Material; körperhaftplastisches
Gestalten; räumliches Gestalten; technisch-
funktionelle Werkaufgaben.
Dabei Betonung des zweckgebundenen Gestaltens
bei gesteigerten handwerklichen Anforderungen.
Führen zu planender Überlegung und
folgerichtigem Vorgehen. Fallweise Werkbetrachtung.
Didaktische Grundsätze
Das Beschränken auf wenige Arbeitsgebiete
und Werkaufgaben ist nutzbringender als eine
Vielheit auf Kosten der Qualität. Die Schüler
sind zu einer möglichst selbständigen Planung
und Durchführung der Werkaufgaben anzuhalten.
Von der Anwendung zeitraubender
Techniken ist abzusehen. Gelegentlich sind Möglichkeiten
zum Improvisieren aufzugreifen und
die Schüler zur Zusammenarbeit bei Gemeinschaftsarbeiten
anzuleiten.
Werkstücke können als Ausgangspunkt einer
Werkbetrachtung dienen. Diese soll die dem
Objekt entsprechende Gestaltungsqualität, werkgerechte
Ausführung oder Funktionstüchtigkeit
dartun und so die Grundlage zum Bilden von
Werturteilen geben. Zur Betrachtung dient kennzeichnendes
Gebrauchsgut als Beispiel und Gegenbeispiel.
LEIBESÜBUNGEN
Wie Anlage a.
Freigegenstände
FÖRDERSTUNDEN (DEUTSCH, ERSTE
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK)
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische
Grundsätze
5. Klasse (2 Wochenstunden)
In der 5. Klasse können nach Bedarf Förderstunden
im Ausmaß von je 2 Wochenstunden
vorgesehen werden, in denen durch einen Teil
des Unterrichtsjahres die Kenntnisse der Schüler
aus Deutsch, der ersten lebenden Fremdsprache
bzw. Mathematik wiederholt, ergänzt und auf
ein gleiches Niveau gebracht werden sollen, das
es den Schülern ermöglicht, dem Unterricht in
den entsprechenden Pflichtgegenständen besser zu
folgen.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Englisch,
Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch,
Tschechisch)
6. b i s 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
LATEIN
6 b i s 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
in der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
INSTRUMENTALMUSIK
5. bis 8. Klasse (je 1 Wochenstunde)
Im übrigen wie Freigegenstand Instrumentalmusik
im Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966.
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
KURZSCHRIFT
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966
in der Fassung BGBl. Nr. 174/1969.
MASCHINSCHREIBEN
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
Unverbindliche Übungen
BÜHNENSPIEL
Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse
(je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
LITERATURPFLEGE
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
FREMDSPRACHEN
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Anlage a.
MATHEMATIK
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Anlage a.
NATURGESCHICHTE
6. bis 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
PHYSIK, CHEMIE
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
für die unverbindlichen Übungen Physik und
Chemie.
CHORGESANG
SPIELMUSIK
Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse
(je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
BILDNERISCHES GESTALTEN
Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse
(je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
HAUSWIRTSCHAFT
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
LEIBESÜBUNGEN
Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse
(je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
Anlage c
LEHRPLAN DES AUFBAUGYMNASIUMS UND DES
AUFBAUREALGYMNASIUMS
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß §. 2 Abs. 2 des
Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Für die Übergangsstufe sowie für die 5. bis
8. Klasse ist der Lehrplan BGBl. Nr. 146/1966
sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Übergangsstufe
Wie im. Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
5. bis 8. Klasse
Wie Anlage a.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Übergangsstufe
5. Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
d) Israelitischer Religionsunterricht
Übergangsstufe
5. Klasse
6. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
7. Klasse
8. Klasse
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF,
DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Übergangsstufe
Lehrstoff
Pflichtgegenstände
DEUTSCH (5 Wochenstunden)
(ERSTE) LEBENDE FREMDSPRACHE: Englisch
(5 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
MATHEMATIK (5 Wochenstunden)
Wie Anlage b.
MUSIKERZIEHUNG (2 Wochenstunden)
BILDNERISCHE ERZIEHUNG (2 Wochenstunden)
Wie Anlage b.
LEIBESÜBUNGEN (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
Freigegenstände
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
(2 Wochenstunden)
a) für Knaben und Mädchen
b) für Mädchen
Wie Anlage b für den Pflichtgegenstand
Handarbeit und Werkerziehung der Übergangsstufe
des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums.
Unverbindliche Übungen
CHORGESANG (2 Wochenstunden)
SPIELMUSIK (2 Wochenstunden)
BILDNERISCHES GESTALTEN (2 Wochenstunden)
LEIBESÜBUNGEN (2 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
5. bis 8. Klasse
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage b.
(ERSTE) LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Lehrstoff
5. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969.
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 für das Aufbaurealgymnasium.
7. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a.
LATEIN
Wie Anlage a für Latein am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen.
GRIECHISCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (4 Wochenstunden)
Ergänzung und Abschluß der attischen
Formen-, Kasus- und Satzlehre.
Auswahl aus Xenophon. Ausgewählte Abschnitte
aus dem Neuen Testament.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Fünf Schularbeiten, je zwei im 1. und im
3., eine im 2. Trimester.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Themenkreis „Griechisches Epos und Homerische
Welt": Auswahl aus Homer.
Ab Jänner: Themenkreis „Griechische Philosophie"
Auswahl aus Platon.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969, mit folgenden
Änderungen
1. im 5. Absatz haben die Worte „in der
9. Klasse." zu entfallen;
2. der Absatz „Zu den schriftlichen Arbeiten"
hat zu lauten: „In den Schularbeiten der
6. Klasse sind vor allem griechisch-deutsche Sätze
und Formenübungen als Aufgabe zu stellen. In
der 7. und 8. Klasse sind alle Schularbeiten
Übersetzungen aus dem Griechischen. Der
Gesamtumfang der Schularbeiten soll in der
6. Klasse anfangs etwa 40 griechische Wörter
betragen; er soll bei allmählicher Steigerung am
Ende der 7. Klasse etwa 70 und bei den zweistündigen
Arbeiten der 8. Klasse 110 bis 130,
bei der dreistündigen Arbeit 140 bis 160 griechische
Wörter betragen. Auf jeder Stufe sind
alle Schwierigkeiten, die das Durchschnittsmaß
übersteigen, unbedingt fernzuhalten.
Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können
entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben
und Konstruktionshilfen geboten werden.
In der 8. Klasse ist die Verwendung des
Wörterbuches bei den Schularbeiten den Schülern
zu gestatten."
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch oder Russisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
Französisch
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage b.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage b.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a mit folgender Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" ist
dem zweiten Absatz folgender Satz voranzustellen
„Am Aufbaugymnasium nötigt die geringere
Wochenstundenzahl zu einer sinngemäßen
Beschränkung bei der Auswahl der Lektüre."
Italienisch
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage b.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage b.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a, mit folgender Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" ist
dem zweiten Absatz folgender Satz voranzustellen
„Am Aufbaugymnasium nötigt die geringere
Wochenstundenzahl zu einer sinngemäßen
Beschränkung bei der Auswahl der Lektüre."
Russisch
6. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 5. Klasse.
7. Klasse (4 Wochenstunden)
Wie Anlage a für die 6. Klasse.
8. Klasse (4 Wochenstunden)
Gesprächs- und Lesestoff
Wie Anlage a für die 8. Klasse.
Sprachlehre, mündliche und schriftliche Übungen
Wie Anlage a für die 7. Klasse.
Schriftliche Arbeiten
Wie Anlage a für die 8. Klasse.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a, mit folgender Änderung
Im Abschnitt „Gesprächs- und Lesestoff" ist
dem zweiten Absatz folgender Satz voranzustellen
„Am Aufbaugymnasium nötigt die geringere
Wochenstundenzahl zu einer sinngemäßen
Beschränkung bei der Auswahl der Lektüre."
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Wie Anlage a.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage a.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 mit folgender
Änderung
Im 1. Absatz, 2. Satz haben an Stelle der
Worte „und der Wirtschaft," die Worte „den
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der
Philosophie" zu treten.
Lehrstoff
Der Lehrstoff jeder Klasse ist nach folgenden
Stoffgebieten gegliedert
Zahlen,
Gleichungen,
Funktionen,
Infinitesimalrechnung,
Kombinatorik, Statistik und Wahrscheinlichkeitsrechnung,
Vektoren,
Geometrie.
5. Klasse (5 Wochenstunden)
Wie Anlage b für die 5. Klasse.
6. Klasse (3 Wochenstunden am Aufbaugymnasium)
Wie Anlage b für die 6. Klasse.
6. Klasse (4 Wochenstunden am Aufbaurealgymnasium)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Irrationale Zahlen, Menge der reellen Zahlen,
Begriff des Körpers. Potenzen. Logarithmen.
Rechenstab. Lineare Interpolation.
Körper der komplexen Zahlen, Gäußsche
Zahlenebene.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Potenzfunktionen. Exponential- und logarithmische
Funktionen, Winkelfunktionen; graphische
Darstellung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Zahlenfolgen, Grenzwert, Konvergenz und
Divergenz.
Arithmetische und geometrische Folgen als
Sonderfälle.
Tangentenproblem, Begriff der Momentangeschwindigkeit.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Skalares Produkt.
Anwendung der Vektorrechnung beim Beweis
von Sätzen der Elementargeometrie.
Vektorielle Darstellung der komplexen Zahlen.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Geradengleichungen. Abstand eines Punktes
von einer Geraden. Flächeninhalt des Dreiecks.
Anwendung der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
7. Klasse (3 Wochenstunden am Aufbaugymnasium)
Wie Anlage b für die 7. Klasse.
7. Klasse (4 Wochenstunden am Aufbaurealgymnasium)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Die Zahl e, der natürliche Logarithmus. Begriff
der algebraischen und der transzendenten Zahl.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,
soweit sie in der analytischen Geometrie benötigt
werden.
Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung
von Linearfaktoren oder durch einfache
Substitutionen auf quadratische Gleichungen
zurückgeführt werden können.
Kreisteilungsgleichungen. Fundamentalsatz der
Algebra.
Näherungsweise Lösung von Gleichungen (insbesondere
Newtonsches Näherungsverfahren).
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Rationale Funktionen, die e-Funktion und ihre
Umkehrfunktion, einfache irrationale Funktionen;
graphische Darstellung unter Verwendung
der Infinitesimalrechnung.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient,
Differential, Differenzierbarkeit.
Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen
Funktionen, der Winkelfunktionen, der
Exponentialfunktion, der logarithmischen Funktion
und zusammengesetzter Funktionen; höhere
Ableitungen. Extremwertaufgaben.
Bestimmtes und unbestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung. Integrationsmethoden.
Anwendung der Infinitesimalrechnung auf
Geometrie und Physik.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Grundbegriffe der Statistik: Absolute und
relative Häufigkeiten, Mittelwerte, Streuungsmaße.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Anwendung der Vektorrechnung in der Geometrie.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Gleichung des Kreises. Gleichung der Kreistangente;
Pol und Polare. Sekanten- und Tangentensatz,
Potenz.
Umfang und Flächeninhalt des Kreises und
seiner Teile. Oberfläche und Volumen von Prisma,
Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel und Kugelteilen.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Sechs Schularbeiten, je zwei im Trimester.
8. Klasse (3 Wochenstunden am Aufbaugymnasium)
Wie Anlage b für die 8. Klasse.
8. Klasse (4 Wochenstunden am Aufbaurealgymnasium)
Zum Stoffgebiet „Zahlen"
Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues
der Zahlenbereiche mit Verwendung der strukturellen
Begriffe Gruppe, Ring, Körper.
Das dem Gruppenbegriff zugrundeliegende
Axiomensystem.
Boolesche Algebra — Aussagenlogik — Schaltalgebra.
Zum Stoffgebiet „Gleichungen"
Zusammenfassender Überblick über die Auflösung
von Gleichungen und Ungleichungen.
Zum Stoffgebiet „Funktionen"
Überblick über die bisher behandelten Funktionen.
Zum Stoffgebiet „Infinitesimalrechnung"
Überblick über die wichtigsten Begriffsbildungen
der Infinitesimalrechnung. Numerische Integration.
Zum Stoffgebiet „Kombinatorik, Statistik und
Wahrscheinlichkeitsrechnung"
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Zum Stoffgebiet „Vektoren"
Wiederholung der Vektorrechnung. Axiomatische
Behandlung des linearen Vektorraumes.
Zum Stoffgebiet „Geometrie"
Rückblick auf die analytische Geometrie in der
Geraden und in der Ebene.
Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen
unter zusammenfassenden Gesichtspunkten. Tangenten,
Pol und Polare. Transformation von
Kegelschnitten.
Als zusätzlicher Lehrstoff ist aus
den folgenden Stoffgebieten mindestens eines
auszuwählen
Rechenanlagen,
Wesen der Programmierung (insbesondere
Problemanalyse, Flußdiagramm),
Grundgedanken der Topologie (Vertiefung der
Infinitesimalrechnung),
Reihenentwicklung von Funktionen,
Die Abbildungen der Hauptgruppe (konstruktive
Behandlung, Überblick über ihre Struktur),
Affine Abbildungen,
Grundgedanken der nichteuklidischen Geometrie,
Axiomatische Behandlung von endlichen
ebenen Geometrien.
Schriftliche Arbeiten
Hausübungen.
Drei Schularbeiten, die ersten beiden zweistündig,
die dritte dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff jeder Klasse schließt an den
Stoff der vorhergehenden Klassen an und erweitert
ihn konzentrisch. Als Grundsätze sind vor
allem zu beachten: Schrittweiser Ausbau der
Zahlenbereiche, Aufstieg von linearen Gebilden
in Algebra und Geometrie zu solchen höherer
Ordnung.
Die Beiträge der einzelnen Stoffgebiete sollen
nicht nacheinander, sondern in möglichst enger
Verflechtung miteinander behandelt werden,
damit zeitökonomisch gearbeitet werden kann.
Viele Anknüpfungspunkte, Querverbindungen
und Übersichten ergeben sich damit im Lehrstoff
jeder Klasse und zwischen aufeinanderfolgenden
Klassen ebenso wie Möglichkeiten zur
Sicherung des Unterrichtsertrages und zu
häufigem Wiederholen.
Bei der Wiederholung und Zusammenfassung
in der 8. Klasse soll durch stärkere Betonung
logischer und axiomatischer Gesichtspunkte eine
wesentliche Vertiefung der Einsichten angestrebt
werden.
Die wichtigsten mathematischen Beweisverfahren,
wie indirekter Beweis und Methode der
vollständigen Induktion, sind immer wieder an
geeigneten Stellen durchzunehmen. Ihre Kenntnis
ist ebenso vom Schüler zu fordern wie die
klare Unterscheidung der Begriffe Axiom, Satz,
Definition. Auf korrekten Gebrauch der mathematischen
Symbolik, deren Bedeutung und
Zweckmäßigkeit dem Schüler bewußt werden
soll, ist zu achten. Besonderer Wert ist auf
exakten mündlichen und schriftlichen Ausdruck
zu legen. Der Schüler soll soweit wie möglich zu
einer gewissen Selbständigkeit der Bearbeitung
mathematischer Themen angeleitet werden.
Bei der Einführung eines neuen Stoffgebietes
soll von lebensnahen Beispielen ausgegangen und
eine schrittweise Mathematisierung durchgeführt
werden. In der abschließenden Betrachtung der
Anwendungen sind einige der vielfältigen Querverbindungen
zwischen der Mathematik und den
Naturwissenschaften, der Technik, den Wirtschafts-
und Sozialwissenschaften sowie der Philosophie
(mathematische Logik) und der Kunst
zu zeigen. Der abschließende Überblick über
die Mathematik soll das Verständnis für ihre
modernen Denkweisen und Arbeitsmethoden
wecken.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
(am Aufbaurealgymnasium)
Wie Anlage a.
NATURGESCHICHTE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
5. Klasse (3 Wochenstunden)
Biologie der Zelle: Pflanzliche und tierische
Zelle. Flagellaten, Bakterien; Viren. Zellteilung.
Keimblattlehre anhand der Cölenteraten und
Cölomaten. Wachstum. Pflanzliches und tierisches
Gewebe.
Stoffwechsel: Pflanzliche Ernährung: Wurzel,
Blatt, Stamm. Assimilation und Dissimilation.
Hauptformen der tierischen Ernährung.
Atmung: Atmungsorgane. Gärung.
Pflanzliche und tierische Bewegung, Reizbarkeit,
Tropismen. Überblick über die Lagerpflanzen.
Fortpflanzung vegetativer und generativer Art.
Generationswechsel der Sproßpflanzen.
Behandlung einiger Familien der Blütenpflanzen,
deren Stellung im System. Besondere
Berücksichtigung der Nutzpflanzen.
Bauplanvergleiche der Gliederfüßer. Ökologische
Bedeutung der Insekten: Instinkthandlungen,
Staatenbildung, Brutpflege, Beispiele aus der
Verhaltensforschung. Pflanzen- und Tierschädlinge.
Entwicklung der Chordatiere.
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Baupläne der Wirbeltiere: Skelett, Blutkreislauf,
Urogenitalsystem, Nervensystem.
Für die heimische Landschaft kennzeichnende
bzw. für die Wirtschaft wichtige Minerale und
Gesteine: Entstehung, morphologische, physikalische
und chemische Eigenschaften.
Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.
Das natürliche System der Lebewesen.
Grundzüge der Deszendenzlehre.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Wie Anlage b für die 8. Klasse.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff (am Aufbaugymnasium)
Wie Lehrstoff für das Humanistische Gymnasium,
das Neusprachliche Gymnasium und Wirtschaftskundliche
Realgymnasium für Mädchen in
Anlage a.
Lehrstoff (am Aufbaurealgymnasium)
Wie Lehrstoff am Realistischen Gymnasium,
am Naturwissenschaftlichen Realgymnasium, am
Mathematischen Realgymnasium in Anlage a.
Didaktische Grundsätze
Wie 1. bis 8. Absatz in Anlage a.
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff (am Aufbaugymnasium)
6. Klasse (2 Wochenstunden)
Einleitung
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Dynamik
Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik
der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen
Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.
Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.
Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Arbeit
und Leistung. Potentielle und kinetische Energie.
Erhaltungssätze von Energie und Impuls.
Wärmeerscheinungen
Wärme als Molekularbewegung. Kinetische
Deutung von Temperatur und Wärmemenge.
Thermische Ausdehnung. Strukturauflockerung
durch Wärmezufuhr. Das mechanische Wärmeäquivalent,
I. Hauptsatz. Umwandlung von
Wärme in mechanische Energie. Irreversible
Prozesse. Wärmeleitung und Wärmeströmung.
Hydro- und Aeromechanik
Druck und Druckfortpflanzung, Grundlagen
des aerodynamischen Fluges, Strahltriebwerke
und Raketenschub.
Krummlinige Bewegung, Feldbegriff
Kreisbewegung, Fliehkraft, Zentralkraft, Gravitationsgesetz.
Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,
Arbeit. Probleme der Raumfahrt.
Schwingungen und Wellen
Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.
Der schwingende Massenpunkt. Fortschreitende
transversale und longitudinale Wellen. Der Schall
als longitudinale Welle. Interferenz, stehende Wellen.
Eigenschwingungen und Resonanz. Huygensprinzip
Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Die ruhende elektrische Ladung
Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines
geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.
Influenz. Kapazität, Kondensator. Elementarladung.
Die bewegte elektrische Ladung
Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische
Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.
Stromarbeit und -leistung. Joulesche
Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.
Bewegte Ladungen als Ursache magnetischer
Erscheinungen. Magnetfelder und ihre Quellenfreiheit.
Wechselwirkungen zwischen Strom und
Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des
Ampere. Elektromagnetische Induktion. Gleich-
und Wechselstrom. Drehstrom. Transformator.
Elektrizitätsströmung in Gasen und im Vakuum.
Kathoden- und Röntgenstrahlen. Strahlenschutz.
Elektronenröhren. Elemente der Halbleiterphysik.
Der elektrische Schwingungskreis.
8. Klasse (2 Wochenstunden)
Optik
Reflexionsgesetz. Brechungsgesetz, Totalreflexion.
Die Lichthypothesen von Newton, Huygens
und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.
Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie
der Spektren. Polarisiertes Licht.
Strahlungsphysik
Die Grundlagen von Hör- und Bildfunk. Radioastronomie.
Die Lichthypothese von Maxwell.
Eigenschaften und Spektrum der elektromagnetischen
Wellen, Strahlungsgesetze. Äußerer
Photoeffekt. Der Grundgedanke der Planckschen
Quantentheorie.
Atommodelle
Atommodelle von Rutherford und Bohr. Der
Versuch von Franck und Hertz. Erklärung der
Linienspektren. Laser. Quantenzahlen, Pauliprinzip.
Dualismus von Welle und Teilchen.
Unschärferelation. Wellenmechanisches Modell.
Atomkern
Radioaktiver Zerfall und sein Nachweis. Strahlenschutz.
Kernbau und Kernreaktionen. Kernreaktor.
Künstliche radioaktive Isotope und ihre
Anwendungen. Teilchenarten und ihre Wechselwirkungen.
Aggregatzustände
Kristalle, amorphe Stoffe, Gase, Plasmen.
Der Bau des Kosmos.
Lehrstoff (am Aufbaurealgymnasium)
6. Klasse (3 Wochenstunden)
Einleitung
Aufgaben und Arbeitsweisen der Physik.
Grundlagen der Dynamik
Die Grundgrößen Länge und Zeit. Kinematik
der gleichförmigen und gleichmäßig veränderlichen
Bewegung. Freier Fall als Modellvorgang.
Grundgesetze der Dynamik. Masse und Kraft.
Masse und Gewicht. Kraft und Druck. Krafteck
und Drehmoment an wenigen Einzelbeispielen.
Arbeit und Leistung. Potentielle und kinetische
Energie. Erhaltungssätze von Energie und Impuls.
Stoß. Verkehrserziehung.
Krummlinige Bewegung, Feldbegriff
Kreisbewegung, Fliehkraft. Der rotierende
starre Körper. Trägheitsmoment. Zentralkraft.
Flächensatz. Planetenbewegung. Keplergesetze.
Gravitationsgesetz. Entwicklung des Wissens über
das Sonnensystem. Kraftfeld, Kraftlinien, Potential,
Arbeit. Probleme der Raumfahrt. Das Coulombfeld
als weiteres Modell eines Feldes.
Teilchenbau der Materie und Wärmeerscheinungen
Aufbau der Materie: Atom und Molekül. Molekularkräfte.
Wärme als Molekularbewegung.
Brownsche Bewegung. Diffusion. Kinetische Deutung
von Temperatur und Wärmemenge. Spezifische
Wärme. Thermische Ausdehnung. Gasgesetze
(Boyle-Mariotte, Gay-Lussac, Zustandsgleichung).
Absolute Temperatur. Strukturauflockerung
durch Wärmezufuhr. Das mechanische
Wärmeäquivalent, I. Hauptsatz. Umwandlung
von Wärme in mechanische Energie. Irreversible
Prozesse. Verbrennungskraftmaschinen. Wärmeleitung
und Wärmeströmung.
Hydro- und Aeromechanik
Druck und Druckfortpflanzung. Turbinen.
Grundlagen des aerodynamischen Fluges. Strahltriebwerke
und Raketenschub.
7. Klasse (2 Wochenstunden)
Schwingungen und Wellen
Gesetz von Hooke. Harmonische Bewegung.
Der schwingende Massenpunkt und das mathematische
Pendel. Fortschreitende transversale und
longitudinale Wellen. Der Schall als longitudinale
Welle. Merkmale und Erzeugung von Tönen
(Hör- und Ultraschall). Interferenz, stehende Wellen,
Schwebungen. Eigenschwingungen und Resonanz.
Huygensprinzip: Reflexion, Brechung,
Beugung. Dopplereffekt. Polarisation.
Die Ausbreitung des Lichtes
Lichtgeschwindigkeit, ihre Bestimmung, Hinweis
auf die Bedeutung ihrer Konstanz. Reflexionsgesetz.
Brechungsgesetz, Totalreflexion.
Der Wellencharakter des Lichtes
Die Lichthypothesen von Newton, Huygens
und Fresnel. Interferenz von kohärentem Licht.
Beugung an Spalt und Gitter. Phänomenologie
der Spektren. Spektralanalyse. Polarisiertes Licht.
Doppelbrechung.
Die ruhende elektrische Ladung
Grunderscheinungen. Das Coulombfeld eines
geladenen Körpers. Feldstärke. Potential, Spannung.
Influenz. Kapazität, Kondensator, Dielektrikum.
Elementarladung. Elektronenvolt.
Die bewegte elektrische Ladung (I. Teil)
Ursache der Elektrizitätsbewegung. Der elektrische
Strom. Ohmsches Gesetz. Stromverzweigung.
Stromarbeit und -leistung. Joulesche
Wärme. Thermo- und Piezoelektrizität.
8. Klasse (3 Wochenstunden)
Wie Anlage a: Lehrstoff der 8. Klasse am
Humanistischen Gymnasium, am Neusprachlichen
Gymnasium und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
für Mädchen.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
(Psychologie, Erziehungslehre und Philosophie)
Wie Anlage a.
MUSIKERZIEHUNG
Wie Anlage a.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a mit folgender Änderung
Der erste Absatz hat zu lauten: „Vielseitige
bildnerische Tätigkeit und Auseinandersetzung
mit Werken der bildenden Kunst sind zu pflegen."
Lehrstoff, Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
LEIBESÜBUNGEN
Wie Anlage a.
Freigegenstände
FÖRDERSTUNDEN (DEUTSCH, ERSTE
LEBENDE FREMDSPRACHE, MATHEMATIK)
Wie Anlage b.
LEBENDE FREMDSPRACHEN
(Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch, Französisch,
Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch)
6. b i s 8. Klasse (je 3 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 in
der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
GRIECHISCH
6. bis 8. Klasse (je 4 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 2/1969 in
der Fassung BGBl. Nr. 53/1970.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
7. und 8. Klasse (je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
HANDARBEIT UND WERKERZIEHUNG
Übergangsstufe, 5. bis 8. Klasse (je
2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
KURZSCHRIFT
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967
in der Fassung BGBl. Nr. 174/1969.
MASCHINSCHREIBEN
5. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden
Klassen je 2 Wochenstunden)
Im übrigen wie Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967.
Unverbindliche Übungen
Wie Anlage b.
Anlage d
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE UND DES REALGYMNASIUMS
FÜR BERUFSTÄTIGE
I. STUNDENTAFELN
(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
a) Katholischer Religionsunterricht
Für die 1. bis 8. Halbjahrslehrgänge ist der
Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966 sinngemäß anzuwenden.
b) Evangelischer Religionsunterricht
1. bis 6. Halbjahrslehrgang
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
7. und 8. Halbjahrslehrgang
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
1. bis 6. Halbjahrslehrgang
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
7. und 8. Halbjahrslehrgang
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
d) Israelitischer Religionsunterricht
1. bis 6. Halbjahrslehrgang
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
7. und 8. Halbjahrslehrgang
Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 53/1970.
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER
EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a, mit folgender Änderung
Der erste Halbsatz hat zu lauten: „Der
Deutschunterricht soll den Studierenden zu
Sicherheit und Gewandtheit im mündlichen und
schriftlichen Ausdruck der deutschen Sprache führen;"
Lehrstoff
1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
2. bis 7. Halbjahrslehrgang (je
3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
a) Spracherziehung
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
b) Literarische Erziehung
Vom Ende des 19. Jahrhunderts bis zum Beginn
des Zweiten Weltkriegs, mit besonderer
Berücksichtigung der anderssprachigen Weltliteratur
dieses Zeitraumes.
Lektüre
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Fortführung der Literaturmappe.
c) Schriftliche Arbeiten
Niederschriften und Hausübungen nach Bedarf.
Zwei Schularbeiten (zweistündig).
9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
a) Spracherziehung
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
b) Literarische Erziehung
Die Dichtung der Gegenwart. Wiederholung
und Übersicht der Literatur im Zusammenhang
mit der Kultur- und Geistesgeschichte unter besonderer
Berücksichtigung der österreichischen
Dichtung.
Lektüre
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Fortführung der Literaturmappe.
c) Schriftliche Arbeiten
Niederschriften und Hausübungen nach Bedarf.
Zwei Schularbeiten, die erste zweistündig, die
zweite dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie BGBl. Nr. 216/1966, mit folgenden Änderungen
1. Im Abschnitt „Zur Spracherziehung" sind
im 3. Absatz der 4. und 5. Satz durch folgenden
Satz zu ersetzen: „Die Schularbeiten können ab
dem 5. Halbjahrslehrgang zweistündig seih."
2. Im Abschnitt „Zur Literaturerziehung" ist
am Ende des ersten Absatzes anzufügen: „Literarhistorische
Kenntnisse sind nicht Selbstzweck,
sondern dürfen nur so weit vermittelt
werden, als sie für das Verständnis der Dichtung
unentbehrlich sind."
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Lehrstoff
1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
2. bis 6. Halbjahrslehrgang (je
3 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
7. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Sprechübungen
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Redeübungen über literarische, kulturkundliche,
historische oder sachgebundene Themen.
Lesestoff
a) Einblick in für die Gegenwart bedeutungsvolle
historische Entwicklungen des
17. Jahrhunderts. Probe aus einem Drama
Shakespeares (eventuell auch durch Tonband
oder Schallplatte).
b) Ab diesem Halbjahrslehrgang: Kurzgeschichten,
Abschnitte aus Erzählungen und
Romanen, Proben aus Dramen, Dramen als
Ganzlektüre, Gedichte (auch Werke der
modernen englischen und amerikanischen
Literatur zum jeweils unter a) angeführten
Lehrstoff).
c) Weiterer Ausbau der England- und Amerikakunde
unter besonderer Berücksichtigung
folgender Sachgebiete: Erziehungswesen,
Presse, Rundfunk, Fernsehen, Theater,
Film, Kunst.
Ab diesem Halbjahrslehrgang: Aufsätze
(Zeitungsartikel) zu Entwicklung und heutigem
Stand von Wissenschaft und Technik.
Wortschatz
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Ab diesem Halbjahrslehrgang
Hinweise auf Unterschiede zwischen britischem
und amerikanischem Englisch sowie
zwischen Umgangssprache und gewählter
Ausdrucksform.
Sprachlehre
Wie im 6. Halbjahrslehrgang.
Schriftliche Arbeiten
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Zwei Schularbeiten.
8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Sprechübungen
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Lesestoff
a) Entstehung der Vereinigten Staaten; Industrialisierung
in England und in den USA;
die soziale Frage.
b) und c) wie zum 7. Halbjahrslehrgang angeführt.
Wortschatz
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Sprachlehre
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Schriftliche Arbeiten
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Zwei Schularbeiten, die zweite zweistündig.
9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
Sprechübungen
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Lesestoff
Englische und amerikanische Gegenwartsliteratur
in Auswahl. Proben aus Zeitungen und Zeitschriften,
die Einblick in politische, wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Verhältnisse der
englischsprechenden Länder geben, über die Arbeit
internationaler Organisationen, wissenschaftliche
Umwälzungen der neuesten Zeit.
Wortschatz
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Sprachlehre
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Schriftliche Arbeiten
Wie in den vorangegangenen Halbjahrslehrgängen.
Zwei Schularbeiten, die erste zweistündig,
die zweite dreistündig.
LATEIN
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a für Latein am Naturwissenschaftlichen
Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen
Realgymnasium für Mädchen.
Lehrstoff
2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
3. bis 5. Halbjahrslehrgang (je 3 Wochenstunden)
Elementarunterricht (Formen-, Kasus- und
Satzlehre, Aufbau und Festigung des Wortschatzes);
vorbereitende Einführung in die griechisch-
römische Kultur.
6. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Einführung in die Lektüre: Auswahl aus Caesars
Bellum Gallicum und (oder) Auswahl aus
leichten Prosatexten (z. B. Stellen aus Cornelius
Nepos, Sueton, Eugippius, Inschriften).
7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Eine sprachlich leichte Rede Ciceros. Auswahl
aus Ovid.
8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Auswahl aus Livius oder Sallust. Historisch
bedeutsame Briefe des Jüngeren Plinius (Ausbruch
des Vesuv; Christenbriefe).
9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
Auswahl aus Vergils Aeneis. Auswahl aus den
philosophischen Schriften Ciceros, allenfalls aus
den Briefen Senecas.
Schriftliche Arbeiten (2. bis 9. Halbjahrslehrgang)
Hausübungen in beschränktem Ausmaß. Je
zwei Schularbeiten; im 9. Halbjahrslehrgang die
erste zweistündig, die zweite dreistündig.
Didaktische Grundsätze
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966, mit folgender
Änderung
Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" hat zu
lauten: „Alle Schularbeiten sind in der Regel
Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche.
Vom Einsetzen der Lektüre originallateinischer
Stellen an sind als Schularbeiten originallateinische
Stellen vorzulegen. Der Umfang der Schill-
arbeiten hat im 2. Halbjahrslehrgang anfangs
etwa 40 bis 50 lateinische Wörter zu betragen,
bei allmählicher Steigerung am Ende des 8. Halbjahrslehrgangs
etwa 80, bei der zweistündigen
Schularbeit im 9. Halbjahrslehrgang 120 bis 140,
bei der dreistündigen Schularbeit 160 bis 180.
In allen Halbjahrslehrgängen sind alle Schwierigkeiten,
die das Durchschnittsmaß übersteigen,
fernzuhalten und die Aufgaben so zu stellen, daß
sie vom Durchschnitt der Studierenden ohne
Hast bewältigt werden können.
Bei den Schularbeiten aus Originaltexten können
entsprechend ihrer Schwierigkeit Vokabelangaben
und Konstruktionshilfen geboten werden.
Die Verwendung des Wörterbuches bei den
Schularbeiten des 7., 8. und 9. Halbjahrslehrgangs
ist den Studierenden zu gestatten."
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
(Französisch, Italienisch oder Russisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage a.
Lehrstoff
Französisch
2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
3. bis 6. Halbjahrslehrgang (je 3 Wochenstunden)
7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
Italienisch
2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
3. bis 6. Halbjahrslehrgang (je
3 Wochenstunden)
7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
Russisch
2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
3. bis 6. Halbjahrslehrgang (je
3 Wochenstunden)
7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Über ein konkretes historisches und sozialkundliches
Tatsachenwissen hinaus sollen zusammenfassende
Kenntnisse bedeutender historischer
Epochen vermittelt, Einsicht in historische Zusammenhänge
gewonnen und die Welt der Gegenwart
in ihrer wirtschaftlichen, sozialen und
geistigen Entwicklung verstanden werden.
Achtung vor der Leistung einzelner Menschen
oder Gemeinschaften, Weckung des Heimat- und
Staatsbewußtseins sowie einer europäischen und
globalen Gesinnung und Erziehung zu Demokratie,
Toleranz und Friedensliebe sind als allgemeine
Erziehungsaufgaben mit ihren Grundlagen
im Geschichtsunterricht besonders verankert.
Lehrstoff
1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Überblick über die Urgeschichte mit Betonung
der Urgeschichte Österreichs. Die altorientalischen
Hochkulturen. Das griechische und römische Altertum.
Unsere Heimat zur Römerzeit. Völkerwanderung
und Frühmittelalter. Islam und arabisches
Weltreich. Hochmittelalter. Spätmittelalter.
Österreich im Mittelalter.
2. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)
Zeitalter der Entdeckungen, des Humanismus
und der Renaissance, der Reformation und der
Gegenreformation und des höfischen Absolutismus.
Österreichs Aufstieg zur Großmacht.
Das Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus.
Die Entstehung der Vereinigten Staaten von
Amerika. Französische Revolution und Napoleon.
3. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Die Restauration. Die geistigen und politischen
Strömungen des 19. Jahrhunderts. Die soziale
Frage und ihre Lösungsversuche. Nationale Einigungen.
Ära Franz Josephs I. Der Imperialismus.
Der Erste Weltkrieg. Die Zeit zwischen den
beiden Weltkriegen. Die geistigen Strömungen,
die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse und
die politischen Bewegungen des Jahrhunderts. Die
Erste Republik Österreich. Der Zweite Weltkrieg.
Weltpolitik bis zur Gegenwart. Die Zweite
Republik Österreich. Verfassung und Verwaltung
Österreichs. Historische und sozialkundliche
Längs- und Querschnitte. Die Welt der Gegenwart
Bilanz ihrer wirtschaftlichen, sozialen, technischen
und geistigen Entwicklung.
Didaktische Grundsätze
An der allgemeinbildenden höheren Schule für
Berufstätige muß der Geschichtsunterricht mehr
auf die den Erwachsenen gemäßen Sinnzusammenhänge
und auf die Aufdeckung der den Geschichtsablauf
bedingten Faktoren Wert legen.
Die Kenntnis der Jahreszahlen ist auf das unbedingt
notwendige Ausmaß eines Grundgerüstes
zu beschränken.
Ebenso zu beschränken sind dynastische Geschichte
und Kriegsgeschichte, doch gibt die politische
Geschichte zumeist den Rahmen ab, in
dem dann die kulturgeschichtlichen Vorgänge
und Zustände ihrer Bedeutung entsprechend behandelt
werden.
Notwendige Kürzungen sind zum Verständnis
der bedeutsamen historischen Kontinuität für
den Studierenden als solche zu kennzeichnen.
Sozialkundliche Begriffe und Probleme sind an
passenden Stellen in die Behandlung aller Zeitabschnitte
einzubauen und besonders bei der Behandlung
der Gegenwart zu berücksichtigen.
Vergleiche und Hinweise auf die Gegenwart
müssen die geschichtliche Darstellung durchziehen.
Aktuelle Ereignisse von besonderer Bedeutung
müssen im Unterricht beachtet werden.
Dabei soll das Wissen, das sich aus der Berufserfahrung
der Studierenden ergibt, mitverwertet
werden.
Im Sinne einer Aufteilung fächerverbindender
Stoffe wird Literaturgeschichtliches dem Deutschunterricht
überlassen, notwendige Gebiete der
Geschichte der Philosophie und der Kunst dagegen
sind im Geschichtsunterricht zu behandeln.
Besonderer Wert ist auf Anregung ständiger
Mitarbeit der Studierenden und auf erhöhte Anschaulichkeit
des Unterrichtes zu legen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziele des Unterrichts sind
Kenntnis der Grundzüge der allgemeinen Geographie
und Wirtschaftskunde als Voraussetzung
und Ergebnis einer genetisch vertieften Länderkunde,
die zu einem umfassenderen Weltbild
führen soll;
Hinführen zum Erkennen der Landschaft und
zum Verstehen der Harmonie des Lebensraumes
durch Anschauung (der Mensch als Gestalter der
Kulturlandschaft); Weckung des Heimat- und
Staatsbewußtseins, einer europäischen Gesinnung;
Erziehung zum Verständnis für andere Länder,
Völker und Staaten, zu Weltoffenheit und Toleranz;
wirtschaftliches Grundwissen, das befähigt,
wirtschaftliche Erscheinungen und Vorgänge zu
verstehen.
Lehrstoff
1. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Länderkunde Österreichs: die natürlichen Landschaften,
die Bundesländer. Der österreichische
Wirtschaftsraum und die österreichische Wirtschaftsstruktur.
Österreich als Ganzes und seine Stellung in
Europa und in der Welt. Länderkunde Mitteleuropas,
nach natürlichen, wirtschaftlichen, politischen
und kulturellen Räumen.
Im Rahmen der Länderkunde die Haupttatsachen
der allgemeinen Geographie und der Wirtschaftskunde.
2. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Exemplarische Behandlung des übrigen Europa.
Länderkunde Außereuropas, gegliedert nach
Großräumen.
Im Rahmen der Länderkunde die Haupttatsachen
der allgemeinen Geographie und der Wirtschaftskunde.
Zusammenhänge zwischen der Ordnung
der Wirtschaft und gesellschaftlichen, politischen
und kulturellen Verhältnissen.
Didaktische Grundsätze
An der allgemeinbildenden höheren Schule für
berufstätige Erwachsene muß der Geographieunterricht
auf die Erfassung der die Landschaft
bestimmenden Faktoren in einer Synthese der
Länderkunde Wert legen. Auf die Erarbeitung
klarer Begriffe ist zu achten. Das Lernen von
Zahlen ist auf das notwendige Ausmaß einzuschränken.
An dieser Sonderform dient die Behandlung
der Länderkunde Österreichs auch der Koordinierung
der ungleichen und ungeordneten geographischen
Vorkenntnisse der Studierenden.
Bei Besprechung fremder Länder, Völker und
Staaten ist exemplarisch vorzugehen und durch
Vergleiche mit der Heimat stets an das Bekannte
anzuknüpfen.
Wirtschaftskundliche Lehrstoffe sind bei allen
sich bietenden Gelegenheiten in den Unterricht
einzubauen.
In besonderem Ausmaß ist die Geographie auf
die Beachtung des Grundsatzes der Anschaulichkeit
des Unterrichtes angewiesen. Dem dienen
audio-visuelle Hilfsmittel, Karten, Lehrausgänge
usw.
Einschlägige aktuelle Ereignisse sind im Unterricht
auszuwerten.
Der Schulung der Ausdrucksfähigkeit ist besondere
Beachtung zu schenken.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziele des Unterrichts sind
Fertigkeit im numerischen und algebraischen
Rechnen und in der Handhabung mathematischer
Operationen;
Ausbildung des für die Mathematik typischen
Anschauungs- und Abstraktionsvermögens und
Erwerb der entsprechenden mathematischen
Denkweisen und Ausdrucksformen;
Kenntnis der Mathematik in dem Umfang,
wie dies nötig ist, um die Eigenart und Bedeutung
dieser Wissenschaft aus ihrem Entwicklungsgang,
ihrer Begriffsbildung, ihren Operationen
und Methoden, ihrem System und ihrem Wahrheitsgehalt
zu erfassen und durch Selbsttätigkeit
bildungswirksam zu machen; und schließlich
Einblick in die vielfältigen Wechselbeziehungen
der Mathematik zu den übrigen Kulturbereichen,
insbesondere den Naturwissenschaften,
der Wirtschaft und Technik, durch die von diesen
aufgeworfenen Problemstellungen einerseits
und die von der Mathematik für diese entwickelten
Denk- und Arbeitsmethoden anderseits.
Lehrstoff
1. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Elemente der Mengenlehre. Die Menge der
natürlichen, der ganzen und der rationalen Zahlen
und die Operationen mit ihnen. Begriff der
Gruppe, des Ringes und des Körpers. Potenzen.
Zahlensysteme. Elementare Teilbarkeitslehre.
Punktmengen. Elementarkonstruktionen. Spiegelung,
Schiebung, Drehung. Dreieck.
2. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Begriff der Variablen. Umformung von Termen
mit Variablen. Lineare Gleichungen und
Ungleichungen mit einer Variablen (Grundmenge,
Lösungsmenge).
Ellipse, Hyperbel und Parabel als Ortslinien.
3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Weitere Termumformungen. Quadrieren und
Quadratwurzelziehen. Flächeninhalt. Kreis. Satzgruppe
des Pythagoras. Stereometrie: Geometrische
Darstellung von Körpern, Berechnung des
Volumens und der Oberfläche.
4. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Lineare Gleichungen mit zwei Variablen über
dem Körper der rationalen Zahlen.
Schiebung und zentrische Streckung. Begriff des
Vektors. Addition und Subtraktion von Vektoren.
Multiplikation eines Vektors mit einem Skalar.
Lineare Abhängigkeit von Vektoren. Begriff des
linearen Vektorraums. Komponenten und Koordinaten
eines Vektors. Ebenes Koordinatensystem.
Analytische Darstellung der Geraden in
der Ebene unter Verwendung von Vektoren
(Parameterdarstellung).
5. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Begriff der Funktion als eindeutiger Zuordnung
der Elemente von Mengen; Umkehrfunktion.
Permutationen, Variationen und Kombinationen.
Binomischer Lehrsatz. Lineare Funktionen. Potenzfunktionen;
graphische Darstellung. Zahlenfolgen,
Grenzwert, Konvergenz, Divergenz. Tangentenproblem.
Begriff der Momentangeschwindigkeit.
Irrationale Zahlen. Körper der reellen
Zahlen.
6. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden
am Gymnasium für Berufstätige)
Exponential- und logarithmische Funktion.
Skalares Produkt. Geradengleichungen. Abstand
eines Punktes von einer Geraden. Flächeninhalt
des Dreiecks. Winkelfunktionen, graphische Darstellung.
Anwendung der Winkelfunktionen zur
Auflösung von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen
Dreiecken (Beschränkung auf Sinus- und
Kosinussatz).
6. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden
am Realgymnasium für Berufstätige)
Exponential- und logarithmische Funktion.
Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche Zahlenebene.
Quadratische Gleichungen mit einer Variablen.
Quadratische Gleichungen mit zwei Variablen,
soweit sie in der analytischen Geometrie
benötigt werden. Skalares Produkt. Geradengleichungen.
Abstand eines Punktes von einer Geraden.
Flächeninhalt des Dreiecks. Gleichung des
Kreises. Gleichung der Kreistangente; Pol und
Polare.
Winkelfunktionen, graphische Darstellung. Anwendung
der Winkelfunktionen zur Auflösung
von rechtwinkeligen und schiefwinkeligen Dreiecken
(Beschränkung auf Sinus- und Kosinussatz).
7. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden
am Gymnasium für Berufstätige)
Körper der komplexen Zahlen, Gaußsche Zahlenebene.
Quadratische Gleichungen mit einer
Variablen. Gleichungen höheren Grades, die
durch Abspaltung von Faktoren oder durch
einfache Substitutionen auf quadratische Gleichungen
zurückgeführt werden können. Fundamentalsatz
der Algebra. Quadratische Gleichungen
mit zwei Variablen, soweit sie in der analy-
tischen Geometrie benötigt werden. Gleichung
des Kreises. Gleichung der Kreistangente; Pol
und Polare. Grundbegriffe der Statistik: Absolute
und relative Häufigkeiten, Mittelwerte,
Streuungsmaße. Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
7. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden
am Realgymnasium für Berufstätige)
Gleichungen höheren Grades, die durch Abspaltung
von Faktoren oder durch einfache Substitutionen
auf quadratische Gleichungen zurückgeführt
werden können. Fundamentalsatz
der Algebra. Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit.
Differentialquotient. Differential. Differenzierbarkeit.
Ableitung der Potenzfunktionen,
der rationalen Funktionen, der Winkelfunktionen
und zusammengesetzter Funktionen;
höhere Ableitungen. Bestimmtes und unbestimmtes
Integral. Hauptsatz der Differential- und Integralrechnung.
Anwendung der Infinitesimalrechnung
auf Geometrie und Physik. Umfang und
Flächeninhalt des Kreises und seiner Teile. Oberfläche
und Volumen von Prisma, Zylinder, Pyramide,
Kegel, Kugel und Kugelteilen.
8. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden
am Gymnasium für Berufstätige)
Grenzwerte von Funktionen, Stetigkeit. Differentialquotient.
Differential. Differenzierbarkeit.
Ableitung der Potenzfunktionen, der rationalen
Funktionen, der Winkelfunktionen und zusammengesetzter
Funktionen; höhere Ableitungen.
Bestimmtes und unbestimmtes Integral. Hauptsatz
der Differential- und Integralrechnung. Anwendung
der Infinitesimalrechnung auf Geometrie
und Physik. Umfang und Flächeninhalt des
Kreises und seiner Teile. Oberfläche und Volumen
von Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kugel
und Kugelteilen.
8. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden
am Realgymnasium für Berufstätige)
Die Zahl e, der natürliche Logarithmus. Begriff
der algebraischen und transzendenten Zahl.
Die e-Funktion und ihre Umkehrfunktion.
Grundbegriffe der Statistik: Absolute und relative
Häufigkeiten, Mittelwerte, Streuungsmaße.
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Behandlung der Kegelschnitte als Punktmengen
unter zusammenfassenden Gesichtspunkten.
9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
Zusammenfassende Wiederholung des Aufbaues
der Zahlenbereiche sowie der analytischen Geometrie
und der Vektorrechnung. Verwendung
der strukturellen Begriffe Gruppe, Ring, Körper,
Vektorraum. Wiederholung der Lehre über die
Auflösung von Gleichungen und Ungleichungen.
Wiederholung der Infinitesimalrechnung.
Schriftliche Arbeiten
Zwei Schularbeiten in jedem Halbjahrslehrgang.
Didaktische Grundsätze
Die Einführung in den Mathematikunterricht
muß an den allgemeinbildenden höheren Schulen
für Berufstätige auf die unterschiedlichen Vorkenntnisse
der Studierenden besonders Bedacht
nehmen, um allmählich einen gleichen Leistungsstand
zu ermöglichen.
Dabei kann im Unterricht wegen der größeren
Erkenntnisfähigkeit Erwachsener eine stärkere
Betonung formallogischer Aspekte erfolgen. Es
soll aber auch eine gewisse Beherrschung des
Formelapparates bei entsprechender Fertigkeit
im Lösen von Aufgaben erreicht werden.
Die wichtigsten mathematischen Beweisverfahren
sind immer wieder an geeigneten Stellen
durchzunehmen. Ihre Kenntnis ist ebenso zu
fordern wie die klare Unterscheidung der Begriffe
Axiom, Satz, Definition. Auf konkreten
Gebrauch der mathematischen Symbole, deren
Bedeutung und Zweckmäßigkeit dem Studierenden
bewußt werden soll, ist zu achten. Besonderer
Wert ist auf exakten mündlichen
schriftlichen Ausdruck zu legen. Der Studierende
soll soweit wie möglich zu einer gewissen Selbständigkeit
der Bearbeitung mathematischer
Themen angeleitet werden.
Der größere Erfahrungsbereich aus dem Leben
und Beruf der Studierenden soll zur Steigerung
des Ertrages der Unterrichtsarbeit herangezogen
werden.
Textaufgaben sollen so beschaffen sein, daß sie
vom Studierenden Selbsttätigkeit fordern.
Die Terminologie der Mengenlehre soll vom
Anfang an in verschiedenen Gebieten der Mathematik
Verwendung finden. Wo sich Gelegenheit
bietet, soll das Verständnis von Struktureigenschaften
angebahnt werden.
Die Schularbeiten — zwei je Halbjahrslehrgang
— sind bis zum 6. Halbjahrslehrgang einstündig,
im 7., 8. und 9. Halbjahrslehrgang
zweistündig; die zweite Schularbeit im 9. Halbjahrslehrgang
ist dreistündig. Der Sicherung des
Unterrichtsertrages dienen vor allem die in den
Unterricht eingebauten Übungen und Wiederholungen;
es können aber auch in beschränktem
Ausmaß Hausübungen gestellt werden.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
(am Realgymnasium für Berufstätige)
7. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)
Anschauliche Entwicklung der Grundbegriffe
der Darstellenden Geometrie. Lösung der Grundaufgaben
in zugeordneten Normalrissen.
Anwendung der Grundaufgaben und des Seitenrißprinzips
zur Darstellung ebenflächig begrenzter
geometrischer Körper und technischer
Objekte in zugeordneten Normalrissen. Herstellung
anschaulicher Bilder mittels Schrägrisses.
Ebene Schnitte von Prismen und Pyramiden,
Perspektive Affinität und Kollineation.
8. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Darstellung der Kugel und ihrer Tangentialebenen.
Abbildung des Kreises in zugeordneten Normalrissen.
Die Ellipse als affines Bild des Kreises.
Ebene Schnitte der Kugel, Darstellung des
Drehkegels und Drehzylinders, Tangentialebene.
Ebene Schnitte von Drehzylindern und Drehkegeln.
Behandlung der hiebei auftretenden
affinen und kollinearen Beziehungen. Die Kegelschnitte
als kollineare Kreisbilder.
9. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
Normale Axonometrie; Darstellung ebenflächig
begrenzter Körper, Drehzylinder, Drehkegel
bei einfacher Lage zum Achsenkreuz, Kugel.
Perspektive; Darstellung ebenflächig begrenzter
Objekte.
Wiederholung des Lehrstoffes.
Zusätzlicher Lehrstoff kann aus
folgenden Stoffgebieten ausgewählt werden
Abwicklung von Drehzylindern und Drehkegeln.
Graphische Auflösung sphärischer Dreiecke.
Darstellung von schiefem Kreiszylinder und
schiefem Kreiskegel in einfacher Aufstellung,
ebene Schnitte dieser Flächen.
Rohrverbindungen, gebildet aus Drehzylindern
und Drehkegeln.
Schriftliche Arbeiten (7. bis 9. Halbjahrslehrgang)
Hausübungen in beschränktem Ausmaß.
Je zwei Schularbeiten.
Didaktische Grundsätze
Wie Anlage a.
NATURGESCHICHTE
Lehrstoff
4. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Allgemeine Kennzeichen der Lebewesen, Unterschiede
zwischen Pflanze und Tier;
die Zelle (morphologisch, chemisch, funktioneil);
dabei eingehende Behandlung des Zellkerns,
seiner Bauelemente und ihrer Bedeutung für das
Vererbungsgeschehen;
Zelle — Zellkolonie — Gewebe — Organ.
Anatomie (Lager und Sproß);
Physiologie (insbesondere Stoff- und Energiewechsel,
Fortpflanzung); Überblick über das
natürliche System; Generations- und Kernphasenwechsel;
Hinweise auf wirtschaftlich bedeutsame
Formen; Pflanze und Umwelt.
Einzeller (mit besonderer Berücksichtigung
hygienisch bedeutsamer Formen);
Überblick über die Baupläne der Vielzeller und
ihre verwandtschaftlichen Beziehungen (etwas
ausführlichere Behandlung der Insekten und der
Wirbeltiere);
im Zusammenhang damit Besprechung allgemein-
biologischer Kapitel, wie Verhaltensweisen
und Anpassungserscheinungen, mit Bezugnahme
auf solche Formen, die für Natur und
Mensch von besonderer Bedeutung sind.
Einfache Naturgeschichte des Kosmos;
Allgemeine Mineralogie (Eigenschaften von
Mineral und Kristall vom Gitterbau abgeleitet);
Spezielle Mineralogie (Beispiele von wirtschaftlich
wichtigen Mineralien).
5. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Stellung des Menschen, seine Besonderheiten;
eingehende Besprechung des Baues und der
Leistungen des menschlichen Körpers nach
Organsystemen gegliedert, Embryonalentwicklung;
damit in Zusammenhang ständige Hinweise
auf die Gesunderhaltung des Körpers
(wichtige Krankheiten, Körperpflege, Erste
Hilfe); zusammenfassender Überblick über die
Vererbungsvorgänge mit besonderer Beachtung
der Veränderungsmöglichkeiten des Erbgutes;
Biologie und Ethik.
Geschichte der Erdkruste, mit besonderer Betonung
des Heimatgebietes;
kurze Übersicht über die Geschichte der Organismenwelt
unter Einschluß der Phylogenie des
Menschen;
Mensch und Natur (Naturschutzgedanke).
CHEMIE
Lehrstoff
3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Das Wasser, Zerlegung des Wassers, Wasserstoff,
Sauerstoff, Luft, Säuren, Basen, Salze, Entwicklung
der chemischen Grundbegriffe und Gesetze,
Energie bei chemischen Reaktionen, das
Atom und der Atombau, das Periodensystem
der Elemente, die chemische Bindung, die elektrolytische
Dissoziation, das chemische Gleichgewicht,
die charakteristischen Nichtmetalle der
einzelnen Hauptgruppen des Periodensystems,
die wichtigsten Leicht- und Schwermetalle, soweit
sie für die moderne Technik und Wirtschaft
von Bedeutung sind. An geeigneten Stellen ist
eine Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse
von bestehenden Gesetzmäßigkeiten vorzunehmen.
4. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Radioaktive Erscheinungen, Grundlegendes
aus der Kernchemie.
Organische Chemie
Aliphatische Verbindungen: Erdöl, gesättigte
und ungesättigte Kohlenwasserstoffe, Produkte
der Petrochemie, Alkohole, Äther, Dehydrierungsprodukte
der Alkohole, Polymerisation
und Polykondensation als Grundlage der Kunststoffchemie,
Karbonsäuren, Ester, Fette, die Seifen,
synthetische Waschmittel, Hydroxysäuren,
Stereoisomerie, Kohlenhydrate, Stickstoffverbindungen,
Eiweißstoffe.
Zyklische Verbindungen: Steinkohlenteer,
Benzol und seine Derivate, Kern- und Seitenkettensubstitutionen
des Benzols, Farbstoffe,
Phenole, Gerbstoffe, kondensierte aromatische
Systeme, heterozyklische Verbindungen, Kunststoffe.
PHYSIK
Lehrstoff
5. Halbjahrslehrgang (4 Wochenstunden)
Grundbegriffe der Physik. Statik und Dynamik
fester Körper, Schwerefeld, Zentralbewegung
und harmonische Bewegung.
Mechanik flüssiger und gasförmiger Körper.
Molekularphysik. Grundzüge der Wärmelehre.
Wellenlehre. Akustik.
Optik: Geometrische Optik, Wellenoptik,
Strahlen- und Quantenoptik.
6. Halbjahrslehrgang (5 Wochenstunden)
Elektrostatik und Magnetostatik. Elektrodynamik.
Elektrizitätsleitung in festen Körpern,
Flüssigkeiten, Gasen und im Vakuum. Halbleiter.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen.
Atombau. Radioaktivität. Kernphysik. Das
physikalische Weltbild.
PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die wesentlichsten Erkenntnisse der Psychologie
sollen die Studierenden das Verhalten der
Mitmenschen in verschiedenen Lebenslagen verstehen
lehren. Gleichzeitig soll das eigene Tun
und Lassen bewußter erlebt und die Bedeutung
der Psychologie für alle Bereiche des menschlichen
Lebens erkannt werden. Ausgehend von
der Psychologie des Kindes und des Jugendlichen
soll das Verständnis für die Grundfragen der
Erziehung geweckt werden.
In einem kurzen Lehrgang der Logik sollen
die Studierenden so weit mit den allgemeinen
Denkformen bekannt gemacht und im kritischen
Denken geschult werden, daß sie das logische
Denken bewußter ausüben, die Richtigkeit von
Behauptungen besser beurteilen und Zugang zu
wissenschaftlichen Untersuchungen finden können.
Der Unterricht in Philosophie soll das Verständnis
philosophischer Probleme anbahnen. Er
soll die Achtung vor der geistigen Leistung großer
Denker und vor den Ansichten Andersdenkender
vermitteln. Darüber hinaus soll er mithelfen,
ein eigenes Welt- und Menschenbild zu
finden, und zur Erhellung des Lebenssinnes und
zu verantwortungsbewußtem Handeln beitragen.
Neben dem Selbstverständnis, der Denkschulung
und der Aufgeschlossenheit soll die Vertrautheit
mit den gebräuchlichsten Fachausdrücken
einen weiteren selbständigen Bildungserwerb
fördern.
Lehrstoff
7. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)
Gegenstand und Methoden der Psychologie.
Einführung in die Allgemeine Psychologie
Die Erkenntnisakte; die Gefühle; die Steuerung
des Verhaltens; das „Unbewußte".
Einführung in die Differentielle Psychologie
Das Individuum; Persönlichkeit und Charakter.
Methoden und Probleme der Persönlichkeitsdiagnostik.
Kurze Einführung in Problemstellungen und
Aufgaben der Sozialpsychologie und der Entwicklungspsychologie.
8. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
Einführung in die Logik und Wissenschaftslehre
Formale Logik (Aussagen- und Prädikatenlogik,
Deduktion, Axiomatik). Wissenschaftslehre
(Hypothese, Theorie).
Einführung in die Philosophie
Das Erkennen — Die Wirklichkeit und ihre
Bereiche — Die Werte. Hauptrichtungen der
Philosophie der Gegenwart.
Didaktische Grundsätze
Der Philosophielehrer nützt in besonderer
Weise das Interesse und die geistige Reife der
Studierenden. Er wird Anregungen und Hinweise
aus der Arbeitswelt und dem Erfahrungskreis
der Studierenden akzeptieren und sinnvoll
in den Unterricht einbauen. Ein Prinzip des
Unterrichtes ist die Achtung und Schonung der
verschiedenen, zum Teil kontroversen weltanschaulichen
Positionen der Lernenden. Als
wichtig gilt nicht so sehr die Anhäufung von
Wissensstoff, sondern die Weckung und das
Wachhalten des Interesses an der Philosophie
und die Disziplinierung des Denkens; aus den
Problemkreisen, die in der Lehrstoffübersicht angeführt
sind, ist eine entsprechende Auswahl zu
treffen.
Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der
problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit,
auf bedeutende Denker hinzuweisen und
die philosophischen Richtungen insbesondere der"
Gegenwart zu charakterisieren, gegebenenfalls
auch kurze Originaltexte zu behandeln. Darüber
hinaus soll die Angabe geeigneter Primär- und
Sekundärliteratur die selbständige weitere Beschäftigung
mit dem Gegenstand fördern. Daher
ist besonderer Wert auf die Einführung in die
philosophische Fachsprache zu legen und die richtige
Verwendung der Fachausdrücke insbesondere
der Logik im Unterricht zu üben.
In der Gestaltung des Unterrichtes wird es sich
empfehlen, neben dem Vortrag dem Schülergespräch
den gebührenden Raum zu geben. Dabei
ist der Erziehung zur Diskussion größte Aufmerksamkeit
zu schenken. Der Psychologieunterricht
hat (mit Ausnahme eines exemplarisch
abzuhandelnden Sinnesgebietes) auf die Darstellung
der Sinnesphysiologie wegen der Kürze der
Zeit zu verzichten. Er ist in dieser Hinsicht auf
den im Naturgeschichte-Unterricht erworbenen
Kenntnissen aufzubauen. Die komplexen Leistungen,
wie etwa das Gedächtnis, die Raum- und
Zeitwahrnehmung usw., sind besonders zu betonen.
Der Philosophielehrer wird bei der Fülle des
Stoffes ohne die Bildung von Schwerpunkten und
ohne Anwendung des Exemplarischen nicht auskommen
können. Die eingehende und gut verteilte
Wiederholung des Stoffes wird schließlich
ein weiteres Mittel zur Schaffung eines abgerundeten
Wissens um die Bildungsgehalte der
Philosophie, Psychologie und Erziehungslehre
sein.
MUSIKERZIEHUNG und BILDNERISCHE
ERZIEHUNG
6. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden)
7. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden)
a) Musikerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Interesse an aktiver Musikpflege ist zu
wecken und zu fördern. Ferner ist die Fähigkeit
zu entwickeln, Musik mit Verständnis zu hören
und zu erleben.
Die hervorragende Stellung Österreichs innerhalb
der abendländischen Musik sowie die Bedeutung
der Musik im kulturellen Leben sind bewußt
zu machen.
Lehrstoff
Die wichtigsten Grundbegriffe der Musiklehre.
Die menschliche Stimme; die gebräuchlichsten
Musikinstrumente. Die Schwerpunkte der Entwicklung
der europäischen Musik, vor allem von
der Barockzeit an und unter besonderer Berücksichtigung
des österreichischen Beitrages.
Didaktische Grundsätze
Im Musikunterricht sollen vor allem jene
grundlegenden Kenntnisse vermittelt werden, die
den Studierenden zu kritischem Hören und
Werten anzuregen vermögen. Hiebei wird der
Einsatz technischer Mittler (Schallplatte, Tonband
usw.) besonders notwendig sein. Soweit es
möglich ist, soll bei der Darbietung und Erarbeitung
des Lehrstoffes vom klingenden Beispiel
ausgegangen werden.
b) Bildnerische Erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch Auseinandersetzung mit Werken der
bildenden Kunst und durch Anfertigung von
einfachsten Skizzen im Dienste der Kunstbetrachtung
sollen dem Studierenden Grundlagen zum
Erfassen von Kunstwerken vermittelt werden.
Es sollen Einsichten in Vorgänge bildnerischer
Verwirklichung gewonnen, Ordnungen und
Werte der bildenden Kunst erfahren und der
Sinn für Qualität geweckt werden.
Eine lebendige Beziehung zur europäischen
bildenden Kunst der Vergangenheit und Gegenwart
ist anzubahnen.
Lehrstoff
Erste Einsichten in die Bild- und Formsprache.
Wichtigste Grundbegriffe.
Zusammenhang von geistigem Gehalt, Idee,
Form, Material und technischem Verfahren.
Einfachste Skizzen im Dienste der Kunstbetrachtung.
Werke der bedeutendsten Epochen der europäischen
Kunst, unter besonderer Berücksichtigung
Österreichs.
Didaktische Grundsätze
Geschichtliche und kunstwissenschaftliche Faktoren
sowie theoretische Hilfsiehren (Perspektive,
Anatomie, Farben- und Proportionslehren
und ähnliches) sind nur dann heranzuziehen,
wenn sie dem Begreifen des Werkes dienen.
Bei allen Interpretationen soll der Ganzheit
und Einmaligkeit des Werkes Rechnung getragen
werden.
Originalwerke sind allen Arten von Reproduktionen
vorzuziehen. Dies gilt im besonderen
für die Architektur. Auf eine chronologische
Reihenfolge kann, auf Vollständigkeit muß verzichtet
werden.
Für diese grundlegende Einführung sind
Werke aus allen Bereichen der bildenden Kunst
(Architektur, Plastik, Malerei und Graphik) aus
Vergangenheit und Gegenwart heranzuziehen.
In der Beschränkung auf wenige Beispiele wird
erst eine Vertiefung möglich.
Freigegenstände
DARSTELLENDE GEOMETRIE
(am Gymnasium für Berufstätige)
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze
5. bis 8. Halbjahrslehrgang (je 2 Wochenstunden)
Der Unterricht richtet sich sinngemäß und
unter entsprechender Auswahl des Lehrstoffes
nach dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes am
Realgymnasium für Berufstätige.
KURZSCHRIFT
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber
aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in
Langschrift wiederzugeben, ist zu erreichen.
Dadurch soll die Erziehung zur Wendigkeit im
Erfassen des gesprochenen Wortes und zur
Genauigkeit gefördert werden.
Im Kurse für Fortgeschrittene soll eine
Schnelligkeit von etwa 120 Silben in der Minute
angestrebt werden. Der Unterricht ist nach dem
System der Deutschen Einheitskurzschrift
(Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers
für Unterricht, BGBl. Nr. 171/1969,
zu erteilen.
Lehrstoff
1. bis 8. Halbjahrslehrgang (in zwei
aufeinanderfolgenden Halbjahrslehrgängen je
2 Wochenstunden)
1. Halbjahrslehrgangskurs (Kurs für Anfänger)
Die Verkehrsschrift.
2. Halbjahrslehrgangskurs (Kurs für Fortgeschrittene)
Festigung der Verkehrsschrift, allenfalls Einführung
in die Eilschrift.
Didaktische Grundsätze
Auf graphische und systemale Korrektheit im
Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der
eigenen, sondern auch fremder Niederschriften
ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist
besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme
mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände
ist die vielfältige Anwendung der
Kurzschrift zu sichern.
Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die
Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen
der Studierenden anzupassen. Die Systemrichtigkeit
und die Genauigkeit der Übertragung haben
den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.
Die Ansage- und Abschreibübungen sind der
Umwelt des Studierenden und den Stoffgebieten
anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen,
sodaß die kurzschriftliche Praxis der Studierenden
möglichst umfassend wird.
Unverbindliche Übungen
Die wichtigste Aufgabe der unverbindlichen
Übungen an den allgemeinbildenden höheren
Schulen für Berufstätige liegt in ihrer Bedeutung
für eine vielseitige Entfaltung der Persönlichkeit,
aber auch in der Förderung einer Freizeitgestaltung
als Gemeinschaftsform und im
Ausgleich zur Berufsarbeit und zum Studium.
POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische
Grundsätze
3. und 4. Halbjahrslehrgang (je 2 Wochenstunden)
In einer Arbeitsgemeinschaft soll der Studierende
Kenntnisse über Faktoren und Funktions-
zusammenhänge der Ordnungen und des Geschehens
in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft
erwerben; er soll Kriterien gewinnen, um zu
kritischer Urteilsfähigkeit und zu rational kontrollierten
Entscheidungen zu gelangen.
Für die Arbeitsgemeinschaft sind Selbsttätigkeit
und Initiative des Studierenden wesentliche Voraussetzungen.
Diesem Ziel dienen arbeitsteiliger
Gruppenunterricht, Referate der Studierenden,
Diskussionen und Exkursionen. Dazu können
auch Fachleute aus verschiedenen Bereichen des
politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Lebens in Referaten und Diskussionen
wertvolle Beiträge leisten.
CHORGESANG
SPIELMUSIK
LEIBESÜBUNGEN
Wie Lehrplan BGBl. Nr. 216/1966.