275_1968
AT
275. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zu Verfassungsbestimmungen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 275. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zu Verfassungsbestimmungen
1968_275_0 275. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zu Verfassungsbestimmungen
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Die Bestimmungen der Art. 1 Abs. 2 und 3,
Art. 4 Abs. 2 und 3 und Art. 5 Abs. 1 des Abkommens
zwischen der Republik Österreich und der
Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen
der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen-
und Schiffsverkehr, BGBl. Nr. 240/1957,
sind Verfassungsbestimmungen.
Artikel II
Zum Abschluß der im Art. 1 Abs. 3 und im
Art. 4 Abs. 3 des genannten Abkommens vorgesehenen
Vereinbarungen ist die Bundesregierung
ermächtigt.