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275_1968 AT

275. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zu Verfassungsbestimmungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Bundesverfassungsgesetz: Erklärung einzelner Bestimmungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zu Verfassungsbestimmungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Bestimmungen der Art. 1 Abs. 2 und 3,

Art. 4 Abs. 2 und 3 und Art. 5 Abs. 1 des Abkommens

zwischen der Republik Österreich und der

Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen

der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen-

und Schiffsverkehr, BGBl. Nr. 240/1957,

sind Verfassungsbestimmungen.

Artikel II

Zum Abschluß der im Art. 1 Abs. 3 und im

Art. 4 Abs. 3 des genannten Abkommens vorgesehenen

Vereinbarungen ist die Bundesregierung

ermächtigt.

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