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275_1966 AT

275. Kundmachung: Aufhebung des § 23 des Verwaltergesetzes 1952 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Kundmachung: Aufhebung des § 23 des Verwaltergesetzes 1952 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 15. Oktober 1966, G 9/66, V 8/

66, den § 23 des Verwaltergesetzes 1952, BGBl.

Nr. 100/1953, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Vorschriften treten

nicht wieder in Kraft.

(3) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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