Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
275_1957 AT

275. Bundesgesetz: Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer der Preistreibereigesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Bundesgesetz: Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer der Preistreibereigesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

(Verfassungsbestimmung.)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Preistreibereigesetz, BGBl.

Nr. 92/1950, in der Fassung der Preistreibereigesetznovellen,

BGBl. Nr. 98/1951, BGBl

Nr. 100/1952, BGBl. Nr. 123/1954, BGBl.

Nr. 100/1955, BGBl. Nr. 273/1955 und BGBl.

Nr. 251/1956, und des Art. II des vorliegenden

Bundesgesetzes enthalten sind, sowie die Vollziehung

dieser Vorschriften ist für die Zeit

vom 1. Jänner 1958 bis 31. Dezember 1958

auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich

derer vom 1. Jänner 1956 an die bis dahin bestandenen

verfassungsgesetzlichen Grundlagen

(Art. 10 Abs. 1 Z. 15 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929) nicht mehr

gegeben sind.

Artikel II.

Das Preistreibereigesetz, BGBl. Nr. 92/1950,

in der Fassung der Preistreibereigesetznovellen,

BGBl. Nr. 98/1951, BGBl. Nr. 100/1952, BGBl.

Nr. 123/1954, BGBl. Nr. 100/1955, BGBl.

Nr. 273/1955 und BGBl. Nr. 251/1956, wird

geändert wie folgt

Im § 15 ist die Zeitangabe „31. Dezember

1957" durch die Zeitangabe „31. Dezember

1958" zu ersetzen.

Artikel III.

Dieses Bundesgesetz tritt am 31. Dezember

1957 in Kraft.

Artikel IV.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

sind das Bundesministerium für Justiz, das Bundesministerium

für Inneres und das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau je

nach ihrem Wirkungskreis betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →