275_1949
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275. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 275. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.
1949_275_0 275. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.
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Auf Grund der §§ 66, Abs. (2), und 69 des
Bundesgesetzes über die Regelung des Straßenverkehrs
(Straßenpolizeigesetz) vom 12. Dezember
1946, B.G.Bl. Nr. 46/1947, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesministerium für
Inneres und dem Bundesministerium für Verkehr
verordnet
Als Zeitpunkt, von dem an im Sinne des § 68,
Abs. (1), Punkt 5, der Straßenpolizei-Ordnung,
B.G.Bl. Nr. 59/1947, jedes einspurige Fahrrad
mit gelben Rückstrahlern auf den Pedalen ausgerüstet
sein muß, wird der 1. Jänner 1952 festgesetzt.