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275_1949 AT

275. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 275. Verordnung: Festsetzung des Zeitpunktes, von dem an gelbe Rückstrahler auf Fahrradpedalen angebracht werden müssen.

Auf Grund der §§ 66, Abs. (2), und 69 des

Bundesgesetzes über die Regelung des Straßenverkehrs

(Straßenpolizeigesetz) vom 12. Dezember

1946, B.G.Bl. Nr. 46/1947, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für

Inneres und dem Bundesministerium für Verkehr

verordnet

Als Zeitpunkt, von dem an im Sinne des § 68,

Abs. (1), Punkt 5, der Straßenpolizei-Ordnung,

B.G.Bl. Nr. 59/1947, jedes einspurige Fahrrad

mit gelben Rückstrahlern auf den Pedalen ausgerüstet

sein muß, wird der 1. Jänner 1952 festgesetzt.

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