274_2000
AT
274. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 274. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau
2000_274_2 274. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau
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Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner
2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Brigittenau errichtet.