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274_2000 AT

274. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 274. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau

Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Brigittenau errichtet.

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