Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
274_1998 AT

274. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldkirchen in Kärnten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 274. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldkirchen in Kärnten

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere

Notarstelle mit den Amtssitz in Feldkirchen in Kärnten errichtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →