274. Note samt Beilage an den Generaldirektor des GATT betreffend Änderung des Anhanges I, Teil I ÖSTERREICH, zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
(Übersetzung) An den
Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Genf
Unter Bezugnahme auf Artikel IX Abs. 5 lit. a des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen Kundgemacht in BGBl. Nr. 452/1981, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 784/1992. übermittelt Österreich eine Berichtigung rein formeller Art seiner Liste der Beschaffungsstellen, wie sie im Artikel I Abs. 1 lit. e des Übereinkommens angeführt ist.
Die Berichtigung betrifft eine Anpassung auf Grund der organisatorischen Umstrukturierung auf Bundesebene gemäß der Änderung des Bundesschiffahrtsgesetzes 1990, die am 1. August 1992 in Kraft trat.
Die notifizierte Änderung beschränkt weder den Anwendungsbereich des Übereinkommens noch beeinträchtigt sie die Ausgewogenheit der Rechte und Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Genf, am 28. Oktober 1994
Dr. W. Lang
Beilage
Anhang I
Listen der Beschaffungsstellen nach Artikel I Absatz 1 lit. c Österreich
TEIL I
21. „Amt für Schiffahrt" entfällt
Punkt 21 (früher Punkt 22) lautet
Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge, Tranzlgasse 1, A-1210 Wien
Punkt 22 (früher Punkt 23) lautet
Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung2), Postgasse 8, A-1011 Wien
Punkt 23 entfällt
Erläuterung
Die Änderung des Bundesschiffahrtsgesetzes 1990 (BGBl. Nr. 452/1992), die am 1. August 1992 in Kraft trat, führte zu einer Umstrukturierung gewisser Zuständigkeiten auf Bundes- und Landesebene. Neben anderen Änderungen, die für die Anwendung dieses Übereinkommens ohne Bedeutung sind, wurde das „Bundesamt für Schiffahrt" aufgelöst. Die Beschaffungskompetenz des früheren Bundesamtes für Schiffahrt ging auf das Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über.
Die Änderung ist gemäß Art. DC Abs. 5 lit. a des Übereinkommens mit 11. Dezember 1994 in Kraft getreten.