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274_1993 AT

274. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 274. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben Slowenien und Tschechien am 8. Juni

1992 bzw. 28. Jänner 1993 erklärt, sich auch weiter an das Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 387/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 514/1987) gebunden zu erachten.

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