274_1993
AT
274. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 274. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
1993_274_0 274. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht
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Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben Slowenien und Tschechien am 8. Juni
1992 bzw. 28. Jänner 1993 erklärt, sich auch weiter an das Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 387/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 514/1987) gebunden zu erachten.