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274_1984 AT

274. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 274. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und Eichgesetzes,

BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung der

Kundmachung BGBl. Nr. 40/1957 und des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 174/1973 wird verordnet

Die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für Bauten und Technik vom 2. Juli 1981, BGBl.

Nr. 331, über den Sitz der Eichämter und den

Umfang ihrer fachlichen Befugnisse wird geändert

wie folgt

1. Die mit „Groß-Enzersdorf", „Retz", „Langenlois"

und „Stockerau" beginnenden Zeilen

sind zu streichen.

2. In der Spalte „Umfang der fachlichen Befugnisse"

a) ist bei „Bregenz" der angegebene Umfang

durch „erweiterter Umfang, Flüssigkeitsmeßanlagen

gemäß § 3 Abs. 4, medizinische

Spritzen" zu ersetzen,

b) sind bei „Feldbach" und „Steyr" die

Worte „ausgenommen Fässer" anzufügen,

c) ist bei „Kirchdorf an der Krems" das

Wort „Präzisionsgewichtsstücke" anzufügen

und

d) ist bei „Krems an der Donau" der angegebene

Umfang durch „erweiterter

Umfang" zu ersetzen.

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