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274_1959 AT

274. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Marktgemeinde Ladendorf des Bundeslandes Niederösterreich.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 274. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Marktgemeinde Ladendorf des Bundeslandes Niederösterreich.

Auf Grund des § 1 a Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz

1937, BGBl. Nr. 94, in

der Fassung des § 487 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz,

BGBl. Nr. 189/1955, wird

auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinde

und nach Anhörung der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1960 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der Marktgemeinde

Ladendorf, Bezirk Mistelbach, auf die

die Gemeindebeamtendienstordnung, LGBl. für

das Land Niederösterreich Nr. 35/1948, Anwendung

findet, in die Krankenversicherung der Bundesangestellten

bei der Krankenversicherungsanstalt

der Bundesangestellten einbezogen.

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