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274_1957 AT

274. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetznovelle 1957.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 274. Bundesgesetz: Preisregelungsgesetznovelle 1957.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Preisregelungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 151,

wird abgeändert wie folgt

1. (Verfassungsbestimmung.) § 1 hat zu

lauten

„§ 1. (Verfassungsbestimmung.) Die Erlassung

und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im

Preisregelungsgesetz 1957, BGBl. Nr. 151, in der

Fassung des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten

sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften

ist für die Zeit vom 1. Jänner 1958

bis 31. Dezember 1958 auch in den Belangen

Bundessache, hinsichtlich derer vom 1. Jänner

1956 an die bis dahin bestandenen verfassungsgesetzlichen

Grundlagen (Art. 10 Abs. 1 Z. 15

des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung

von 1929) nicht mehr gegeben sind."

2. § 10 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes

erlischt mit 31. Dezember 1958."

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 31. Dezember

1957 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Inneres im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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