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273_1979 AT

273. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 127 Rohrbacher Straße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Verordnung: Ausschließung der Neuherstellung von Weganschlüssen, Zu- oder Abfahrten für einen Abschnitt der B 127 Rohrbacher Straße

Auf Grund des § 26 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/

1978 wird verordnet

Für den Abschnitt der B 127 Rohrbacher

Straße von km 22,00 bis km 26,597 — „Eglberg"

— wird die Neuherstellung von Weganschlüssen,

Zu- oder Abfahrten gänzlich ausgeschlossen.

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