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273_1973 AT

273. Erklärung der Republik Österreich betreffend die Annahme des Beitritts des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Erklärung der Republik Österreich betreffend die Annahme des Beitritts des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern

Nachdem die

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der

Republik Österreich im Namen der Republik Österreich, den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein

zum Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen

auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern anzunehmen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Erklärung vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom

Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 13. März 1973

Der Bundespräsident

Jonas

Der Bundeskanzler

Kreisky

Der Bundesminister für Justiz

Broda

Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchschläger

Das vorliegende Übereinkommen ist zwischen Österreich und Liechtenstein am 5. April 1973

in Kraft getreten.

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