273. Erklärung der Republik Österreich betreffend die Annahme des Beitritts des Fürstentums Liechtenstein zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem die
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident der
Republik Österreich im Namen der Republik Österreich, den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein
zum Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen
auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern anzunehmen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Erklärung vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom
Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 13. März 1973
Der Bundespräsident
Jonas
Der Bundeskanzler
Kreisky
Der Bundesminister für Justiz
Broda
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Kirchschläger
Das vorliegende Übereinkommen ist zwischen Österreich und Liechtenstein am 5. April 1973
in Kraft getreten.