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273_1967 AT

273. Verordnung: Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das zweite Halbjahr 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Verordnung: Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das zweite Halbjahr 1967

Auf Grund des § 46 b Abs. 5 des Heeresversorgungsgesetzes,

BGBl. Nr. 27/1964, in der

Fassung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1967,

BGBl. Nr. 260, wird verordnet

Die Beträge, die für das zweite Halbjahr 1967

an die Stelle der im Heeresversorgungsgesetz genannten

festen Beträge treten, werden wie folgt

festgestellt

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