273_1967
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273. Verordnung: Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das zweite Halbjahr 1967
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 273. Verordnung: Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das zweite Halbjahr 1967
1967_273_0 273. Verordnung: Rentenanpassung in der Heeresversorgung für das zweite Halbjahr 1967
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Auf Grund des § 46 b Abs. 5 des Heeresversorgungsgesetzes,
BGBl. Nr. 27/1964, in der
Fassung des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1967,
BGBl. Nr. 260, wird verordnet
Die Beträge, die für das zweite Halbjahr 1967
an die Stelle der im Heeresversorgungsgesetz genannten
festen Beträge treten, werden wie folgt
festgestellt