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273_1965 AT

273. Kundmachung: Beitritt Ungarns zu den Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts und über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht sowie über den Beitritt Ugandas zum Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Kundmachung: Beitritt Ungarns zu den Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts und über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht sowie über den Beitritt Ugandas zum Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen ist Ungarn den Abkommen

über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen

auf dem Gebiete des internationalen

Wechselprivatrechts und über das Verhältnis

der Stempelgesetze zum Wechselrecht, BGBl.

Nr. 289/1932, beigetreten.

Die drei vorgenannten Abkommen sind für

Ungarn am 26. Jänner 1965 in Kraft getreten.

Weiters hat Uganda am 15. April 1965 seine

Beitrittsurkunde zum Abkommen über das Verhältnis

der Stempelgesetze zum Wechselrecht

hinterlegt.

Dieses Abkommen ist für Uganda am 14. Juli

1965 in Kraft getreten.

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