273_1965
AT
273. Kundmachung: Beitritt Ungarns zu den Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts und über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht sowie über den Beitritt Ugandas zum Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 273. Kundmachung: Beitritt Ungarns zu den Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts und über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht sowie über den Beitritt Ugandas zum Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
1965_273_0 273. Kundmachung: Beitritt Ungarns zu den Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen auf dem Gebiete des internationalen Wechselprivatrechts und über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht sowie über den Beitritt Ugandas zum Abkommen über das Verhältnis der Stempelgesetze zum Wechselrecht
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen ist Ungarn den Abkommen
über das einheitliche Wechselgesetz, über Bestimmungen
auf dem Gebiete des internationalen
Wechselprivatrechts und über das Verhältnis
der Stempelgesetze zum Wechselrecht, BGBl.
Nr. 289/1932, beigetreten.
Die drei vorgenannten Abkommen sind für
Ungarn am 26. Jänner 1965 in Kraft getreten.
Weiters hat Uganda am 15. April 1965 seine
Beitrittsurkunde zum Abkommen über das Verhältnis
der Stempelgesetze zum Wechselrecht
hinterlegt.
Dieses Abkommen ist für Uganda am 14. Juli
1965 in Kraft getreten.