273_1964
AT
273. Kundmachung: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Artikel II und III des Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 273. Kundmachung: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Artikel II und III des Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
1964_273_0 273. Kundmachung: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Artikel II und III des Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen getroffen werden.
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Gemäß Artikel VII Abs. 7 letzter Satz des
Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, BGBl. Nr. 188,
mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich
abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche
Maßnahmen getroffen werden,
wird kundgemacht, daß die Artikel II und III
dieses Bundesgesetzes am 1. Jänner 1965 in Kraft
treten.