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273_1964 AT

273. Kundmachung: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Artikel II und III des Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen getroffen werden.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Kundmachung: Zeitpunkt des Inkrafttretens der Artikel II und III des Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen getroffen werden.

Gemäß Artikel VII Abs. 7 letzter Satz des

Bundesgesetzes vom 16. Juli 1964, BGBl. Nr. 188,

mit dem das Umsatzsteuergesetz 1959 neuerlich

abgeändert wird und mit dem sonstige umsatzsteuerrechtliche

Maßnahmen getroffen werden,

wird kundgemacht, daß die Artikel II und III

dieses Bundesgesetzes am 1. Jänner 1965 in Kraft

treten.

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