273_1959
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273. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 273. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit.
1959_273_0 273. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit.
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Auf Grund des § 1 Artikel VI des Gesetzes
vom 16. Jänner 1895, RGBl. Nr. 21, betreffend
die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im
Gewerbebetriebe, in der Fassung des Gesetzes
vom 18. Juli 1905, RGBl. Nr. 125, wird im
Einvernehmen mit den Bundesministerien für
Handel und Wiederaufbau und für Unterricht
verordnet
Abschnitt II Ziffer 8 des der Verordnung
BGBl. Nr. 403/1935, womit die Arbeit an Sonntagen
bei einzelnen Kategorien von Gewerben
gestattet wird, beigefügten Verzeichnisses hat zu
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