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273_1959 AT

273. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Verordnung: Abänderung der Verordnung, betreffend Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit.

Auf Grund des § 1 Artikel VI des Gesetzes

vom 16. Jänner 1895, RGBl. Nr. 21, betreffend

die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im

Gewerbebetriebe, in der Fassung des Gesetzes

vom 18. Juli 1905, RGBl. Nr. 125, wird im

Einvernehmen mit den Bundesministerien für

Handel und Wiederaufbau und für Unterricht

verordnet

Abschnitt II Ziffer 8 des der Verordnung

BGBl. Nr. 403/1935, womit die Arbeit an Sonntagen

bei einzelnen Kategorien von Gewerben

gestattet wird, beigefügten Verzeichnisses hat zu

lauten

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