273_1951
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273. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Gleisdorf und Weiz.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 273. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Gleisdorf und Weiz.
1951_273_0 273. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Gleisdorf und Weiz.
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Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920, in der
Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925,
wird mit Zustimmung der Steiermärkischen
Landesregierung verordnet
§ 1. Die Gemeinden Wollsdorf, Fünfing bei
Sankt Ruprecht an der Raab und Wolfgruben
bei Sankt Ruprecht an der Raab werden aus
dem Gerichtsbezirk Gleisdorf ausgeschieden und
dem Gerichtsbezirk Weiz zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner
1952 in Kraft.