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273_1951 AT

273. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Gleisdorf und Weiz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 273. Verordnung: Änderung der Grenzen der Gerichtsbezirke Gleisdorf und Weiz.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der

Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925,

wird mit Zustimmung der Steiermärkischen

Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinden Wollsdorf, Fünfing bei

Sankt Ruprecht an der Raab und Wolfgruben

bei Sankt Ruprecht an der Raab werden aus

dem Gerichtsbezirk Gleisdorf ausgeschieden und

dem Gerichtsbezirk Weiz zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Jänner

1952 in Kraft.

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