272. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr
Gesetzestext (1 Artikel)
A.
Die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Expreßgutverkehr
werden mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom 13. April 1920,
StGBl. Nr. 180) mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1987 wie folgt neu festgesetzt
VI. Expreßgut im internationalen Verkehr
Die Frachten für die Gewichtsstufen von 5 kg bis 200 kg sowie die Frachtsätze für 50 kg bei Gewichten
über 200 kg betragen in Schilling
Zur Ermittlung der Tarifentfernungen bei der Beförderung von Expreßgut im internationalen Verkehr
ist das österreichische Eisenbahnnetz in Zonen unterteilt. Die jeweilige Entfernung zwischen den einzelnen
Grenzübergangspunkten und einem bestimmten Bahnhof einer jeden Zone, dem „Zonenstichbahnhof",
gilt für alle Bahnhöfe der Zone und ist im Tarif ausgewiesen. Für die Durchfuhr sind im Tarif
Durchgangsentfernungen ausgewiesen.