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272_1987 AT

272. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Verkehr

A.

Die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Expreßgut im internationalen Expreßgutverkehr

werden mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom 13. April 1920,

StGBl. Nr. 180) mit Wirksamkeit ab 1. Juli 1987 wie folgt neu festgesetzt

VI. Expreßgut im internationalen Verkehr

Die Frachten für die Gewichtsstufen von 5 kg bis 200 kg sowie die Frachtsätze für 50 kg bei Gewichten

über 200 kg betragen in Schilling

Zur Ermittlung der Tarifentfernungen bei der Beförderung von Expreßgut im internationalen Verkehr

ist das österreichische Eisenbahnnetz in Zonen unterteilt. Die jeweilige Entfernung zwischen den einzelnen

Grenzübergangspunkten und einem bestimmten Bahnhof einer jeden Zone, dem „Zonenstichbahnhof",

gilt für alle Bahnhöfe der Zone und ist im Tarif ausgewiesen. Für die Durchfuhr sind im Tarif

Durchgangsentfernungen ausgewiesen.

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