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272_1984 AT

272. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen,

soweit es sich um Waren der Anlage B 2 des

Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 258/1984, wird wie folgt

geändert

1. § 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Die Ermächtigung nach Abs. 1 gilt nicht für

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, die die Ausfuhr

von gebrauchten Waren der Kapitel 73 bis 89 des

Zolltarifes (Zolltarifgesetz 1958, BGBl. Nr. 74)

zum Gegenstand haben, sofern der Wert der Ware

10000 S übersteigt, auch wenn diese Waren in der

Anlage A 1 des Außenhandelsgesetzes nicht angeführt

sind, ausgenommen

2. Die Anlage 2 (Ausfuhr) wird wie folgt geändert

3. Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

4. Die Anlage 4 (Ausnahmen von der Zollämterermächtigung

in der Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 10. Juli 1984 in Kraft.

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