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272_1983 AT

272. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und BGBl.

Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen und dem Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober 1974,

BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 115/1983, wird wie folgt

geändert

Die Anlage 3 wird wie folgt geändert

Artikel II

In der Anlage 3 in der Fassung des Artikels I dieser

Verordnung hat die Tarifnummer ex 07.01

K 2 a mit Wirkung vom 16. Juli 1983 zu lauten

Artikel III

Diese Verordnung tritt unbeschadet des Artikels

II mit 14. Mai 1983 in Kraft.

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