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272_1976 AT

272. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung

Auf Grund des § 28 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Unterricht und Kunst verordnet

Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund

schulmäßiger Ausbildung, BGBl. Nr. 142/1970, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 428/

1973 und BGBl. Nr. 248/1975 wird wie folgt geändert

Artikel I

1. In der Anlage III, Abschnitt A, ist nach der Vorschule für Familie und Beruf des Caritas-

Verbandes der Erzdiözese Wien, in Wien IX, Boltzmanngasse 40, einzufügen

2. In der Anlage III, Abschnitt A, ist nach dem zweijährigen Hotelfachlehrgang für Maturanten

an der Hotelfachschule der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Wien, in Wien III, einzufügen

Artikel II

In der Anlage III, Abschnitt B, ist nach der dreijährigen Fachschule für Lederwarenerzeuger

in Wien V einzufügen

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