272_1967
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272. Verordnung: Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das zweite Halbjahr 1967
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 272. Verordnung: Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das zweite Halbjahr 1967
1967_272_0 272. Verordnung: Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das zweite Halbjahr 1967
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Auf Grund des § 63 Abs. 5 des Kriegsopferversorgungsgesetzes
1957, BGBl. Nr. 152, in der
Fassung des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1967,
BGBl. Nr. 258, wird verordnet
Die Beträge, die für das zweite Halbjahr 1967
an die Stelle der im Kriegsopferversorgungsgesetz
1957 angeführten Beträge treten, werden wie
folgt festgestellt