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272_1967 AT

272. Verordnung: Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das zweite Halbjahr 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Verordnung: Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das zweite Halbjahr 1967

Auf Grund des § 63 Abs. 5 des Kriegsopferversorgungsgesetzes

1957, BGBl. Nr. 152, in der

Fassung des Bundesgesetzes vom 30. Juni 1967,

BGBl. Nr. 258, wird verordnet

Die Beträge, die für das zweite Halbjahr 1967

an die Stelle der im Kriegsopferversorgungsgesetz

1957 angeführten Beträge treten, werden wie

folgt festgestellt

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