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272_1965 AT

272. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Einrichtung von Ergänzungskommanden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Verordnung: Abänderung der Verordnung über die Einrichtung von Ergänzungskommanden

Auf Grund der §§ 17 und 18 des Wehrgesetzes,

BGBl. Nr. 181/1955, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 221/1962, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Landesverteidigung vom 29. August 1964, BGBl.

Nr. 229, über die Einrichtung von Ergänzungskommanden

wird abgeändert wie folgt

§ 2 hat zu lauten

„§ 2. Außenstellen von Ergänzungskommanden

werden mit folgendem örtlichen Wirkungsbereich

in folgenden Gemeinden eingerichtet

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 15. September 1965

in Kraft.

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