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272_1964 AT

272. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Bulgarien.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 272. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Bulgarien.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Bulgarien am 13. Mai 1964

seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen

Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit,

BGBl. Nr. 107/1964, hinterlegt,

wobei gemäß Artikel X Absatz 6 des

Übereinkommens notifiziert wurde, daß der

Präsident der Handelskammer, 11-A, Boulevard

Stamboliiski, Sofia, die Aufgaben erfüllen wird,

die durch Artikel IV den Präsidenten der zuständigen

Handelskammern übertragen werden.

Das Übereinkommen ist für Bulgarien am

11. August 1964 in Kraft getreten.

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