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271_2000 AT

271. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin

für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf

SB 1: Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe,

SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin,

SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird,

SB 6: Erklärung zu den Einkünften im laufenden Kalenderjahr.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2000 in Kraft.

(2) Die Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 618/1996,

tritt mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft.

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