271. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin
für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet
§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf
SB 1: Antrag auf Gewährung einer Studienbeihilfe,
SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegatte, Ehegattin,
SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird,
SB 6: Erklärung zu den Einkünften im laufenden Kalenderjahr.
§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2000 in Kraft.
(2) Die Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 618/1996,
tritt mit Ablauf des 31. August 2000 außer Kraft.