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271_1999 AT

271. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Pottenstein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Pottenstein

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine

weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Pottenstein errichtet.

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