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271_1995 AT

271. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr.488/ 1977, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 299/1991) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Antigua und Barbuda 19. Juli 1993

Armenien 18. Mai 1994

Estland 21. Oktober 1991

Kamerun 8. Juni 1992

Lettland 14. April 1992

Liechtenstein 28. November 1994

Sudan 10. November 1994

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an die Konvention gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Bosnien-Herzegowina 6. März 1992

Kroatien 8. Oktober 1991

Slowakei 1.Jänner 1993

Slowenien 25. Juni 1991

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Bulgarien am 24. Juni 1992 den anläßlich der Ratifikation des Übereinkommens erklärten Vorbehalt zurückgezogen.

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