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271_1987 AT

271. Verordnung: Änderung der Schankanlagenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Verordnung: Änderung der Schankanlagenverordnung

Auf Grund des § 10 Abs. 1 Z 4 und des § 21

Abs. 1 lit. a und d des Lebensmittelgesetzes 1975,

BGBl. Nr. 86, wird verordnet

Die Schankanlagenverordnung, BGBl. Nr. 16/

1987, wird wie folgt geändert

1. § 6 Abs. 2 lautet

„(2) Druckapparate, bei denen komprimierte

Luft aus Luftkompressoren verwendet wird und die

den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen

Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 30. Juni

1988 weiterverwendet werden."

2. In § 6 werden die bisherigen Abs. 2 und 3 als

Abs. 3 und 4 bezeichnet.

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