271_1987
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271. Verordnung: Änderung der Schankanlagenverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 271. Verordnung: Änderung der Schankanlagenverordnung
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Z 4 und des § 21
Abs. 1 lit. a und d des Lebensmittelgesetzes 1975,
BGBl. Nr. 86, wird verordnet
Die Schankanlagenverordnung, BGBl. Nr. 16/
1987, wird wie folgt geändert
1. § 6 Abs. 2 lautet
„(2) Druckapparate, bei denen komprimierte
Luft aus Luftkompressoren verwendet wird und die
den bisher geltenden lebensmittelrechtlichen
Bestimmungen entsprechen, dürfen bis 30. Juni
1988 weiterverwendet werden."
2. In § 6 werden die bisherigen Abs. 2 und 3 als
Abs. 3 und 4 bezeichnet.