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271_1983 AT

271. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 18/1975, in

der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 337/1981 und 570/1981 wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur

Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 532/1980, 131/1981, 418/1981 und

210/1982 wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 2 lit. b ist der Ausdruck „Wegscheid,"

zu streichen.

2. Im Abschnitt G der Anlage zu § 5 ist unter den

Zollämtern Feldkirch und Bregenz jeweils die Zeile

„Post Abfertigung im Postverkehr"

und unter dem Zollamt Wolfurt der Klammerausdruck

„(in Dornbirn)" zu streichen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 29. Mai 1983 in

Kraft.

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