271. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 14 Abs. 6 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 18/1975, in
der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 337/1981 und 570/1981 wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen
vom 11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 509, zur
Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 532/1980, 131/1981, 418/1981 und
210/1982 wird wie folgt geändert
1. Im § 2 Abs. 2 lit. b ist der Ausdruck „Wegscheid,"
zu streichen.
2. Im Abschnitt G der Anlage zu § 5 ist unter den
Zollämtern Feldkirch und Bregenz jeweils die Zeile
„Post Abfertigung im Postverkehr"
und unter dem Zollamt Wolfurt der Klammerausdruck
„(in Dornbirn)" zu streichen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 29. Mai 1983 in
Kraft.