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271_1970 AT

271. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1953 im Verhältnis zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland hinsichtlich Unternehmen mit dem Sitz in Hongkong

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1953 im Verhältnis zum Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland hinsichtlich Unternehmen mit dem Sitz in Hongkong

Auf Grund des § 32 des Markenschutzgesetzes

1953, BGBl. Nr. 38, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 79/1969, wird kundgemacht

In Hongkong genießen Marken von Unternehmen

mit dem Sitz in Österreich denselben

Schutz wie Marken von Unternehmen mit dem

Sitz in Hongkong.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz in

Hongkong haben, genießen daher in Österreich

den Schutz des Markenschutzgesetzes 1953.

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