271_1968
AT
271. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchegger Straße im Bereich der Gemeinden Marchegg und Markthof auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 271. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchegger Straße im Bereich der Gemeinden Marchegg und Markthof auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
1968_271_0 271. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchegger Straße im Bereich der Gemeinden Marchegg und Markthof auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Straßenteilstücke der Marchegger Straße in
den Gemeinden Marchegg und Markthof von
km 40,560 (alt) bis km 40,760 (alt)
km 41,132 (alt) bis km 41,502 (alt)
km 41,582 (alt) bis km 41,900 (alt)
werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke
umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke
als Bundesstraße aufgelassen.