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271_1968 AT

271. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchegger Straße im Bereich der Gemeinden Marchegg und Markthof auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Verordnung: Umlegung von Teilen der Marchegger Straße im Bereich der Gemeinden Marchegg und Markthof auf die neu hergestellten Straßenteilstücke und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Straßenteilstücke der Marchegger Straße in

den Gemeinden Marchegg und Markthof von

km 40,560 (alt) bis km 40,760 (alt)

km 41,132 (alt) bis km 41,502 (alt)

km 41,582 (alt) bis km 41,900 (alt)

werden auf die neu hergestellten Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

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