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271_1965 AT

271. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Prüfungstaxenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 271. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Prüfungstaxenverordnung

Auf Grund des § 4 des Hochschultaxengesetzes,

BGBl. Nr. 102/1953, wird im Einvernehmen mit

dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium

für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Prüfungstaxenverordnung, BGBl. Nr. 142/

1953, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 17/1963, wird abgeändert wie folgt

1. § 6 lit. k hat zu lauten

„k) das Lehramt an mittleren und höheren

kaufmännischen Schulen für die Fachgruppe

A 590 S, für die Fachgruppe B

240 S,"

2. § 6 lit. 1 hat zu lauten

„1) Ergänzungsprüfungen für das Lehramt an

mittleren und höheren kaufmännischen

Schulen 150 S,"

3. § 6 lit. m hat zu lauten

„m) Erweiterungsprüfungen für das Lehramt

an mittleren und höheren kaufmännischen

Schulen 210 S,"

4. § 6 lit. n hat zu lauten

„n) Pflichtkolloquien im Rahmen des Kurses

für Werbung und Verkauf sowie Zwischeneinzelprüfungen

im Rahmen des Kurses

für Fremdenverkehr je S 25,"

5. § 6 lit. o hat zu lauten

„o) die Abschlußprüfung des Kurses für Werbung

und Verkauf 265 S,"

6. § 6 lit. p hat zu lauten

„p) die Abschlußprüfung des Kurses für

Fremdenverkehr 355 S."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1965

in Kraft.

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