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270_1999 AT

270. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 270. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner

2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Ottakring errichtet.

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