270_1999
AT
270. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 270. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
1999_270_2 270. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring
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Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner
2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Ottakring errichtet.