270. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (BGBl. Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs, BGBl. Nr. 560/1991) hinterlegt.
Staaten: Datum der Hinterlegung
der Beitrittsurkunde
Jordanien I.Juli 1992
Rumänien 21. Jänner 1993
Simbabwe 23. November 1994
Südafrika 29. Jänner 1993
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an die Konvention gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Bosnien-Herzegowina 6. März 1992 Kroatien 8. Oktober 1991 Ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien 17 September 1991 Slowakei 1. Jänner 1993 Tschechische Republik 1.Jänner 1993
Rumänien hat anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde erklärt, daß es Art. 1 Abs. 2 nicht anwenden werde.