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270_1995 AT

270. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 270. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (BGBl. Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs, BGBl. Nr. 560/1991) hinterlegt.

Staaten: Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde

Jordanien I.Juli 1992

Rumänien 21. Jänner 1993

Simbabwe 23. November 1994

Südafrika 29. Jänner 1993

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an die Konvention gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Bosnien-Herzegowina 6. März 1992 Kroatien 8. Oktober 1991 Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien 17 September 1991 Slowakei 1. Jänner 1993 Tschechische Republik 1.Jänner 1993

Rumänien hat anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde erklärt, daß es Art. 1 Abs. 2 nicht anwenden werde.

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