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270_1984 AT

270. Verordnung: Abänderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 270. Verordnung: Abänderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes

(ARG), BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Handel,

Gewerbe und Industrie die Anlage zur Verordnung

des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend

Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe

(ARG-VO), BGBl. Nr. 149/1984, geändert wie

folgt

Artikel I

1. In Abschnitt XIII (Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung,

Kongresse, Konferenzen) hat die Ziffer

5 (Wechselstuben) zu lauten

„5. Wechselstuben

Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln

(Devisen- und Valutengeschäft) sowie der

schaltermäßige An- und Verkauf ausländischer

Geldsorten und Reiseschecks (Wechselstubengeschäft)

auf dem Flughafen Wien-

Schwechat sowie in jeweils einer Wechselstube

a) auf sonstigen Flugplätzen mit internationalem

Linienverkehr sowie in zentralen

Bus- und Bahnabfertigungsstellen (Air terminals)

dieser Flugplätze;

2. Die lit. b bis e bleiben unverändert.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 2. Juli 1984 in Kraft.

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