270_1972
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270. Bundesgesetz: Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 270. Bundesgesetz: Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung
1972_270_0 270. Bundesgesetz: Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Im Bereich der in der Anlage angeführten
Ortschaften in Gemeinden des Landes Kärnten
sind die topographischen Bezeichnungen und
Aufschriften, die von Gebietskörperschaften angebracht
werden, sowohl in deutscher als auch
in slowenischer Sprache zu verfassen. Als slowenische
Namen sind die ortsüblichen Bezeichnungen
zu verwenden.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist die Bundesregierung betraut.