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270_1972 AT

270. Bundesgesetz: Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 270. Bundesgesetz: Anbringung von zweisprachigen topographischen Bezeichnungen und Aufschriften in den Gebieten Kärntens mit slowenischer oder gemischter Bevölkerung

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im Bereich der in der Anlage angeführten

Ortschaften in Gemeinden des Landes Kärnten

sind die topographischen Bezeichnungen und

Aufschriften, die von Gebietskörperschaften angebracht

werden, sowohl in deutscher als auch

in slowenischer Sprache zu verfassen. Als slowenische

Namen sind die ortsüblichen Bezeichnungen

zu verwenden.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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