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270_1968 AT

270. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Türnitz auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 270. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Türnitz auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Teilstrecke der Mariazeller Straße im Bereich

der Gemeinde Türnitz von km 37,660 (alt)

bis km 38,870 (alt) wird auf das neu hergestellte

Straßenstück umgelegt und das bisherige Straßenteilstück

als Bundesstraße aufgelassen.

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