270_1968
AT
270. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Türnitz auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 270. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Türnitz auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße
1968_270_0 270. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Mariazeller Straße im Bereich der Gemeinde Türnitz auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Teilstrecke der Mariazeller Straße im Bereich
der Gemeinde Türnitz von km 37,660 (alt)
bis km 38,870 (alt) wird auf das neu hergestellte
Straßenstück umgelegt und das bisherige Straßenteilstück
als Bundesstraße aufgelassen.