Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
270_1949 AT

270. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Schärding zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes Schärding.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 270. Kundmachung: Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaft Schärding zur Einrichtung der erweiterten Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes Schärding.

Das Präsidium des Oberlandesgerichtes Linz

hat auf Grund des Bundesgesetzes vom

13. Juli 1928, B.G.Bl. Nr. 194, und der Verordnung

vom 23. Jänner 1929, B. G. Bl. Nr. 54,

in der Fassung der Verordnung vom 28. September

1932, B.G.Bl. Nr. 302, die Bezirkshauptmannschaft

Schärding zur erweiterten

Vormundschaft für den Sprengel des Bezirksgerichtes

Schärding ermächtigt und ihr die in § 3

des Bundesgesetzes vom 13. Juli 1928, B. G. Bl.

Nr. 194, angeführten Befugnisse übertragen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →