26_1989
AT
26. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 26. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
1989_26_0 26. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
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Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten
Staaten hat Vanuatu am H.Jänner 1988 seine
Annahmeurkunde zur Vereinbarung über den
Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr
(BGBl. Nr. 46/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 49/1987) hinterlegt.
Kanada hat seine mit Wirkung vom 12. November
1987 notifizierte Kündigung zurückgezogen
und die Vereinbarung nunmehr mit Wirkung vom
10. November 1988 gekündigt.