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26_1989 AT

26. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 26. Kundmachung: Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten

Staaten hat Vanuatu am H.Jänner 1988 seine

Annahmeurkunde zur Vereinbarung über den

Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr

(BGBl. Nr. 46/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 49/1987) hinterlegt.

Kanada hat seine mit Wirkung vom 12. November

1987 notifizierte Kündigung zurückgezogen

und die Vereinbarung nunmehr mit Wirkung vom

10. November 1988 gekündigt.

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