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26_1970 AT

26. Kundmachung: Beitritt Israels zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 26. Kundmachung: Beitritt Israels zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)

Nach Mitteilung des Generalsekretariats der

Vereinten Nationen hat Israel am 31. Oktober

1969 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen

über den internationalen Warentransport mit

Carnets TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll

(BGBl. Nr. 92/1960 in der

Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 69/1964

und 296/1966, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 401/1969) hinterlegt.

Das Abkommen tritt für Israel am 29. Jänner

1970 in Kraft.

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