26_1970
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26. Kundmachung: Beitritt Israels zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 26. Kundmachung: Beitritt Israels zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)
1970_26_0 26. Kundmachung: Beitritt Israels zum Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TlR-Abkommen)
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Nach Mitteilung des Generalsekretariats der
Vereinten Nationen hat Israel am 31. Oktober
1969 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen
über den internationalen Warentransport mit
Carnets TIR (TIR-Abkommen) samt Unterzeichnungsprotokoll
(BGBl. Nr. 92/1960 in der
Fassung der Kundmachungen BGBl. Nr. 69/1964
und 296/1966, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 401/1969) hinterlegt.
Das Abkommen tritt für Israel am 29. Jänner
1970 in Kraft.