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26_1968 AT

26. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Betreibung von Amateurfunkstellen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 26. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Betreibung von Amateurfunkstellen

Die Österreichische Bundesregierung und die

Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika,

in der Absicht, ein Abkommen über die wechselseitige

Einräumung von Berechtigungen abzuschließen,

auf Grund derer lizenzierte Funkamateure

beider Länder ihre Funkstellen im

anderen Land gemäß den Bestimmungen des

Artikels 41 der „Vollzugsordnung für den Funkdienst",

Genf 1959, betreiben dürfen, sind wie

folgt übereingekommen

1. Eine Person, die von den Behörden ihres

Staates als Funkamateur lizenziert ist und eine

von diesen Behörden lizenzierte Amateurfunkstelle

betreibt, darf auf Grundlage der Gegenseitigkeit

und nach Maßgabe der nachstehend angeführten

Bestimmungen eine solche Funkstelle

im Hoheitsgebiet des anderen Staates betreiben.

2. Die von den Behörden ihres Staates als

Funkamateur lizenzierte Person benötigt zum

Betrieb ihrer Funkstelle im Hoheitsgebiet des

anderen Staates eine Bewilligung der zuständigen

Verwaltungsbehörde dieses anderen Staates.

3. Die zuständige Verwaltungsbehörde jedes

Staates kann nach Maßgabe der einschlägigen

Gesetze sowie aus Gründen der öffentlichen Ordnung

und Sicherheit Bedingungen stellen, Auflagen

anordnen und erteilte Bewilligungen wieder

widerrufen.

4. Dieses Abkommen tritt 30 Tage nach Unterzeichnung

in Kraft und kann von jeder Regierung

durch schriftliche Bekanntgabe der Kündigungsabsicht,

die spätestens sechs Monate im vorhinein

zu erfolgen hat, außer Kraft gesetzt werden.

Geschehen zu Wien, am 21. November 1967

in doppelter Ausfertigung in deutscher und englischer

Sprache, wobei beide Texte in gleicher

Weise authentisch sind.

FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE BUNDESREGIERUNG

Toncic-Sorinj m. p.

FÜR DIE REGIERUNG DER VEREINIGTEN

STAATEN VON AMERIKA

MacArthur II m. p.

L. S.

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