26_1959
AT
26. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 26. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
1959_26_0 26. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zur Verfassung der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
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Nach Mitteilung der britischen Regierung
haben folgende weitere Staaten die Verfassung
der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung,
Wissenschaft und Kultur, BGBl. Nr. 49/
1949, angenommen
Albanien und Ghana.