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26_1958 AT

26. Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Israelischen Gesandtschaft in Wien über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen im Verhältnis zwischen Österreich und Israel.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 26. Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Israelischen Gesandtschaft in Wien über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen im Verhältnis zwischen Österreich und Israel.

Der Bundesminister

für die Auswärtigen Angelegenheiten

Zl. 339.420-RA(RR)57

Wien, am 19. November 1957

Herr Minister!

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,

daß die Österreichische Bundesregierung bereit

ist, mit der israelischen Regierung folgendes Abkommen

zur Abänderung der Sichtvermerksbestimmungen

für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber

abzuschließen

1. Die Diplomaten- und Dienstpaßinhaber der

vertragschließenden Parteien bedürfen zur Einreise

und zum Aufenthalt bis zur Dauer der

Gültigkeit ihrer Pässe in Österreich bzw. Israel

keines Sichtvermerkes.

2. Das gegenständliche Abkommen wird am

1. Jänner 1958 in Kraft treten.

Wenn die israelische Regierung sich mit Vorstehendem

einverstanden erklärt, werden diese

Note und die Antwort, die Eure Exzellenz mir

zukommen lassen wird, ein Abkommen zwischen

den beiden Regierungen darstellen.

Empfangen Sie, Herr Minister, den Ausdruck

meiner vorzüglichen Hochachtung.

gez. Figl m. p.

S. Exz.

Herrn Shmuel Bentsur

a. o. Ges. und bev. Minister

Israelische Gesandtschaft

Wien XIX, Peter Jordan-Straße 66

Das dem Notenwechsel zugrunde liegende Abkommen ist am 1. Jänner 1958 in Kraft getreten.

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