26. Notenwechsel zwischen dem Bundeskanzleramt, Auswärtige Angelegenheiten, und der Israelischen Gesandtschaft in Wien über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen im Verhältnis zwischen Österreich und Israel.
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Bundesminister
für die Auswärtigen Angelegenheiten
Zl. 339.420-RA(RR)57
Wien, am 19. November 1957
Herr Minister!
Ich beehre mich, Eurer Exzellenz mitzuteilen,
daß die Österreichische Bundesregierung bereit
ist, mit der israelischen Regierung folgendes Abkommen
zur Abänderung der Sichtvermerksbestimmungen
für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber
abzuschließen
1. Die Diplomaten- und Dienstpaßinhaber der
vertragschließenden Parteien bedürfen zur Einreise
und zum Aufenthalt bis zur Dauer der
Gültigkeit ihrer Pässe in Österreich bzw. Israel
keines Sichtvermerkes.
2. Das gegenständliche Abkommen wird am
1. Jänner 1958 in Kraft treten.
Wenn die israelische Regierung sich mit Vorstehendem
einverstanden erklärt, werden diese
Note und die Antwort, die Eure Exzellenz mir
zukommen lassen wird, ein Abkommen zwischen
den beiden Regierungen darstellen.
Empfangen Sie, Herr Minister, den Ausdruck
meiner vorzüglichen Hochachtung.
gez. Figl m. p.
S. Exz.
Herrn Shmuel Bentsur
a. o. Ges. und bev. Minister
Israelische Gesandtschaft
Wien XIX, Peter Jordan-Straße 66
Das dem Notenwechsel zugrunde liegende Abkommen ist am 1. Jänner 1958 in Kraft getreten.