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269_2001 AT

269. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 269. Verordnung: Änderung der Studienstandortverordnung Universität Wien

Auf Grund der §§ 11 Abs. 5, 11a Abs. 6 und 18 Abs. 4 des UniStG, BGBl. I Nr. 48/1997, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird verordnet

Die Studienstandortverordnung Universität Wien, BGBl. II Nr. 446/1999, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. II Nr. 212/2001, wird wie folgt geändert

1. Die Bezeichnung der Verordnung lautet

„Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Einrichtung von

Bakkalaureats-, Magister-, Diplom- und Doktoratsstudien an der Universität Wien (Studienstandortverordnung

Universität Wien)“.

2. Nach § 1 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) An der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Informatik

“

2. In § 3 Abs. 3 wird das Zitat „§ 3 Abs. 4“ durch das Zitat „§ 3 Abs. 3“ ersetzt und nach § 3 Abs. 3

folgender Abs. 4 angefügt

„(4) § 1 und § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 269/2001 treten mit 1. September 2001

in Kraft.“

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