Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
269_1969 AT

269. Bundesverfassungsgesetz: Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 269. Bundesverfassungsgesetz: Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung

von 1929 wird ergänzt wie folgt

Dem Art. 30 Abs. 3 ist anzufügen

„Ihm kommen auch alle übrigen Befugnisse in

Personalangelegenheiten der Angestellten seiner

Kanzlei zu; er ist insoweit oberstes Verwaltungsorgan

und übt diese Befugnisse allein aus."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →