269_1969
AT
269. Bundesverfassungsgesetz: Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 269. Bundesverfassungsgesetz: Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929
1969_269_0 269. Bundesverfassungsgesetz: Ergänzung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung
von 1929 wird ergänzt wie folgt
Dem Art. 30 Abs. 3 ist anzufügen
„Ihm kommen auch alle übrigen Befugnisse in
Personalangelegenheiten der Angestellten seiner
Kanzlei zu; er ist insoweit oberstes Verwaltungsorgan
und übt diese Befugnisse allein aus."