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269_1968 AT

269. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Fahrafeld auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 269. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Fahrafeld auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

Die Teilstrecke der Hainfelder Straße im Bereich

der Gemeinde Fahrafeld von km 18,278 (alt)

bis km 18,388 (alt) wird auf das neu hergestellte

Straßenteilstück umgelegt und das bisherige

Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen.

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