269_1968
AT
269. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Fahrafeld auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 269. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Fahrafeld auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße
1968_269_0 269. Verordnung: Umlegung eines Teilstückes der Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Fahrafeld auf die neu hergestellte Straßenstrecke und Auflassung des bisherigen Teilstückes als Bundesstraße
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Die Teilstrecke der Hainfelder Straße im Bereich
der Gemeinde Fahrafeld von km 18,278 (alt)
bis km 18,388 (alt) wird auf das neu hergestellte
Straßenteilstück umgelegt und das bisherige
Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen.